Kapitalverkehrsfreiheit in der Europäischen Union.

Kapitalverkehrsfreiheit in der Europäischen Union. von Müller,  Johannes C. W.
Gegenstand der Dissertation von Johannes C. W. Müller ist die Untersuchung der Kapitalverkehrsfreiheit in der Europäischen Union in ihrer juristischen und ökonomischen Dimension. In der Wirtschaftsordnung der EU nimmt die Kapitalverkehrsfreiheit eine zentrale Stellung ein. Sie erlangt Bedeutung als selbständige Grundfreiheit, als Grundlage der Gemeinschaft und in ihren Auswirkungen auf nationales und internationales Recht. Nach Art. 56 EGV haben sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet, jegliche Beschränkung des Kapitalverkehrs zu unterlassen. Im Mittelpunkt der Abhandlung stehen die ökonomische und vertragssystematische Bedeutung der Kapitalverkehrsfreiheit für die Europäische Union, die Darstellung und Analyse der vertraglichen Umsetzung, die weitere Finanzintegration und die Wirkung der Kapitalverkehrsfreiheit auf Gesetzgebung und Staatlichkeit der Mitgliedstaaten. Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Förderpreis 2000 der Bayerischen Landesbank.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Vereinbarkeit umwandlungssteuerrechtlicher Vorschriften mit den Grundfreiheiten der Inländer.

Die Vereinbarkeit umwandlungssteuerrechtlicher Vorschriften mit den Grundfreiheiten der Inländer. von Pietsch,  Roman
Roman Pietsch zeigt in der vorliegenden Untersuchung, welche Bestimmungen des Umwandlungssteuergesetzes die Rechte deutscher Unternehmen auf freie Niederlassung und freien Kapitalverkehr in der EU verletzen. Im ersten Teil werden systematisch die einzelnen Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolgen ermittelt, die Inländer an grenzüberschreitenden Einbringungen, Verschmelzungen und Spaltungen hindern. Im zweiten Teil legt der Autor dar, wie die Beeinträchtigungen der Niederlassungs- oder der Kapitalverkehrsfreiheit des EG-Vertrages durch das Umwandlungssteuergesetz in diskriminierende und beschränkende Maßnahmen unterteilt sowie mit unterschiedlichen Maßstäben gerechtfertigt werden können. Im dritten Teil qualifiziert Roman Pietsch die einzelnen Behinderungen bei grenzüberschreitenden Vermögensübertragungen als diskriminierend oder beschränkend und prüft die Rechtfertigung der Eingriffe in die Grundfreiheiten. Von den diskriminierenden Vorschriften ist allein § 26 Abs. 2 S. 1 UmwStG gerechtfertigt; hingegen bestehen die untersuchten, auf die Niederlassungs- und die Kapitalverkehrsfreiheit der Inländer beschränkend wirkenden Eingriffe durch das Umwandlungssteuergesetz zu Recht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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DBA-Kommentar ohne Fortsetzungsbezug

DBA-Kommentar ohne Fortsetzungsbezug von Dorfmüller,  Pia, Fischer,  Hardy, Gosch,  Dietmar, Grotherr,  Siegfried, Hagemann,  Tobias, Höppner,  LL.M.,  Horst-Dieter, Kahlenberg,  Christian, Kraft,  Cornelia, Kraft,  Gerhard, Kroppen,  Heinz-Klaus, Martini,  Ruben, Oellerich,  Ingo, Rasch,  Stephan, Rehfeld,  Lars, Rolf,  Thomas, Seer,  Roman
Mit dem DBA-Kommentar vermeiden Sie die nachteiligen Folgen einer Doppelbesteuerung für den Warenverkehr, Dienstleistungsverkehr, Kapitalverkehr, Technologieverkehr und Personenverkehr. Der Kommentar bietet Ihnen einen Überblick über das nationale Steuerrecht zahlreicher Vertragsstaaten. Anhand einer Kommentierung des OECD-Musterabkommens werden Ihnen die grundlegenden Probleme erläutert. Abweichungen davon werden in den einzelnen Länder-DBA aufgezeigt. Dadurch wird eine unnötige Wiederholung zahlreicher Kommentierungen vermieden. Der Kommentar bleibt praktikabel, übersichtlich und frei von störendem Ballast. Ein weiteres Plus: Besteuerungsprobleme Selbständiger und die Problematik der Besteuerung internationaler Sozietäten werden ebenso behandelt wie die Kommentierung zum Verständigungsverfahren und zum besonderen Verfahren nach der EG-Schiedsstellenübereinkunft. Mit 52. Ergänzungslieferung Stand März 2023. 7.030 Seiten Kommentierung in 4 Ordnern. Loseblattausgabe. Sie erhalten einmalig das Grundwerk (inkl. 90-Tage-Zugang zur Online-Version) ohne Ergänzungslieferungen. Um das Werk auf aktuellem Stand an Sie ausliefern zu können, produzieren wir es individuell. Aus dem Inhalt: Das Konzept des Kommentars in der Gesamtübersicht. Teil 1: Allgemeiner Teil – Grundlagen: Doppelbesteuerung. Ziele, Aufbau und Bedeutung der DBA. Doppelbesteuerungsabkommen, Völkerrecht und nationales Recht. Auslegung der DBA. Missbrauch von DBA. Qualifikationskonflikte. Besteuerung von Stock Options. Teil 2: OECD-Musterabkommen: Abkommenstext. Abdruck der einzelnen Artikel mit dem OECD-Musterkommentar und den umfangreichen Erläuterungen der Bearbeiter. Teil 3: Länder-DBA: Im Kommentar sind folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter enthalten: Ägypten; Argentinien; Australien; Belgien; Brasilien; Bulgarien; China; Dänemark 1995; Estland; Finnland; Frankreich; Griechenland; Großbritannien; Indien; Indonesien; Iran; Irland; Island; Israel; Italien; Japan; Jugoslawien; Kanada 2001; Kuwait; Lettland; Litauen; Luxemburg; Malaysia; Malta 2001; Marokko; Mexiko; Namibia; Neuseeland; Niederlande; Norwegen; Österreich 2000; Pakistan; Polen; Portugal; Rumänien; Russische Föderation; Schweden; Schweiz; Singapur; Spanien; Sri Lanka; Südafrika; Thailand; Tschechien; Tunesien; Türkei; Ukraine; Ungarn; USA; Zypern. Teil 4: Erbschaftsteuer-DBA: OECD-Musterabkommen und Bericht des OECD-Fiskalausschusses. Folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter sind enthalten: Österreich, Schweiz, USA. Teil 5: Anhang: Besonderheiten bei im Inland dem Steuerabzug unterliegenden Einkünften – Steuererstattung, Steuerfreistellung. Besteuerung internationaler Organisationen und deren Mitarbeiter. Teil 6: Glossary: Lexikon der wichtigsten Begriffe im Bereich der Doppelbesteuerung Deutsch/Englisch. Englisch/Deutsch.
Aktualisiert: 2023-06-12
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DBA-Kommentar mit 12 Monaten Mindestbezug

DBA-Kommentar mit 12 Monaten Mindestbezug von Angelini,  Daniela, Bödecker,  Carsten, Dorfmüller,  Pia, Dziurdz,  Kasper, Fischer,  Hardy, Franke,  Lukas, Gebhardt,  Ronald, Geringer,  Stefanie, Goebel,  Alain, Gosch,  Dietmar, Grotherr,  Siegfried, Hagemann,  Tobias, Helm,  Sven, Hentschel,  Sven, Höppner,  LL.M.,  Horst-Dieter, Kahlenberg,  Christian, Kirchmayr-Schliesselberger,  Sabine, Kraft,  Cornelia, Kraft,  Gerhard, Kroppen,  Heinz-Klaus, Kubik,  Katharina, Langner,  Stella, Marchgraber,  Christopher, Martini,  Ruben, Oellerich,  Ingo, Rasch,  Stephan, Rehfeld,  Lars, Rolf,  Thomas, Seer,  Roman, Spilker,  Bettina, Staats,  Wendelin, Staccioli,  Guido, Stoeber,  Michael, Tumpel,  Julia, Valta,  Matthias
Mit dem DBA-Kommentar vermeiden Sie die nachteiligen Folgen einer Doppelbesteuerung für den Warenverkehr, Dienstleistungsverkehr, Kapitalverkehr, Technologieverkehr und Personenverkehr. Der Kommentar bietet Ihnen einen Überblick über das nationale Steuerrecht zahlreicher Vertragsstaaten. Anhand einer Kommentierung des OECD-Musterabkommens werden Ihnen die grundlegenden Probleme erläutert. Abweichungen davon werden in den einzelnen Länder-DBA aufgezeigt. Dadurch wird eine unnötige Wiederholung zahlreicher Kommentierungen vermieden. Der Kommentar bleibt praktikabel, übersichtlich und frei von störendem Ballast. Ein weiteres Plus: Besteuerungsprobleme Selbständiger und die Problematik der Besteuerung internationaler Sozietäten werden ebenso behandelt wie die Kommentierung zum Verständigungsverfahren und zum besonderen Verfahren nach der EG-Schiedsstellenübereinkunft. Mit 51. Ergänzungslieferung Stand März 2023. 7.030 Seiten Kommentierung in 4 Ordnern. Loseblattausgabe. Ergänzungen erscheinen nach Bedarf. Online-Nutzung inklusive. Der Mindestbezugszeitraum beträgt 12 Monate. Um das Werk auf aktuellem Stand an Sie ausliefern zu können, produzieren wir es individuell. Aus dem Inhalt: Das Konzept des Kommentars in der Gesamtübersicht. Teil 1: Allgemeiner Teil – Grundlagen: Doppelbesteuerung. Ziele, Aufbau und Bedeutung der DBA. Doppelbesteuerungsabkommen, Völkerrecht und nationales Recht. Auslegung der DBA. Missbrauch von DBA. Qualifikationskonflikte. Besteuerung von Stock Options. Teil 2: OECD-Musterabkommen: Abkommenstext. Abdruck der einzelnen Artikel mit dem OECD-Musterkommentar und den umfangreichen Erläuterungen der Bearbeiter. Teil 3: Länder-DBA: Im Kommentar sind folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter enthalten: Ägypten; Argentinien; Australien; Belgien; Brasilien; Bulgarien; China; Dänemark 1995; Estland; Finnland; Frankreich; Griechenland; Großbritannien; Indien; Indonesien; Iran; Irland; Island; Israel; Italien; Japan; Jugoslawien; Kanada 2001; Kuwait; Lettland; Litauen; Luxemburg; Malaysia; Malta 2001; Marokko; Mexiko; Namibia; Neuseeland; Niederlande; Norwegen; Österreich 2000; Pakistan; Polen; Portugal; Rumänien; Russische Föderation; Schweden; Schweiz; Singapur; Spanien; Sri Lanka; Südafrika; Thailand; Tschechien; Tunesien; Türkei; Ukraine; Ungarn; USA; Zypern. Teil 4: Erbschaftsteuer-DBA: OECD-Musterabkommen und Bericht des OECD-Fiskalausschusses. Folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter sind enthalten: Österreich, Schweiz, USA. Teil 5: Anhang: Besonderheiten bei im Inland dem Steuerabzug unterliegenden Einkünften – Steuererstattung, Steuerfreistellung. Besteuerung internationaler Organisationen und deren Mitarbeiter. Teil 6: Glossary: Lexikon der wichtigsten Begriffe im Bereich der Doppelbesteuerung Deutsch/Englisch. Englisch/Deutsch.
Aktualisiert: 2023-06-12
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DBA-Kommentar mit 12 Monaten Mindestbezug

DBA-Kommentar mit 12 Monaten Mindestbezug von Angelini,  Daniela, Bödecker,  Carsten, Dorfmüller,  Pia, Dziurdz,  Kasper, Fischer,  Hardy, Franke,  Lukas, Gebhardt,  Ronald, Geringer,  Stefanie, Goebel,  Alain, Gosch,  Dietmar, Grotherr,  Siegfried, Hagemann,  Tobias, Helm,  Sven, Hentschel,  Sven, Höppner,  LL.M.,  Horst-Dieter, Kahlenberg,  Christian, Kirchmayr-Schliesselberger,  Sabine, Kraft,  Cornelia, Kraft,  Gerhard, Kroppen,  Heinz-Klaus, Kubik,  Katharina, Langner,  Stella, Marchgraber,  Christopher, Martini,  Ruben, Oellerich,  Ingo, Rasch,  Stephan, Rehfeld,  Lars, Rolf,  Thomas, Seer,  Roman, Spilker,  Bettina, Staats,  Wendelin, Staccioli,  Guido, Stoeber,  Michael, Tumpel,  Julia, Valta,  Matthias
Mit dem DBA-Kommentar vermeiden Sie die nachteiligen Folgen einer Doppelbesteuerung für den Warenverkehr, Dienstleistungsverkehr, Kapitalverkehr, Technologieverkehr und Personenverkehr. Der Kommentar bietet Ihnen einen Überblick über das nationale Steuerrecht zahlreicher Vertragsstaaten. Anhand einer Kommentierung des OECD-Musterabkommens werden Ihnen die grundlegenden Probleme erläutert. Abweichungen davon werden in den einzelnen Länder-DBA aufgezeigt. Dadurch wird eine unnötige Wiederholung zahlreicher Kommentierungen vermieden. Der Kommentar bleibt praktikabel, übersichtlich und frei von störendem Ballast. Ein weiteres Plus: Besteuerungsprobleme Selbständiger und die Problematik der Besteuerung internationaler Sozietäten werden ebenso behandelt wie die Kommentierung zum Verständigungsverfahren und zum besonderen Verfahren nach der EG-Schiedsstellenübereinkunft. Mit 51. Ergänzungslieferung Stand März 2023. 7.030 Seiten Kommentierung in 4 Ordnern. Loseblattausgabe. Ergänzungen erscheinen nach Bedarf. Online-Nutzung inklusive. Der Mindestbezugszeitraum beträgt 12 Monate. Um das Werk auf aktuellem Stand an Sie ausliefern zu können, produzieren wir es individuell. Aus dem Inhalt: Das Konzept des Kommentars in der Gesamtübersicht. Teil 1: Allgemeiner Teil – Grundlagen: Doppelbesteuerung. Ziele, Aufbau und Bedeutung der DBA. Doppelbesteuerungsabkommen, Völkerrecht und nationales Recht. Auslegung der DBA. Missbrauch von DBA. Qualifikationskonflikte. Besteuerung von Stock Options. Teil 2: OECD-Musterabkommen: Abkommenstext. Abdruck der einzelnen Artikel mit dem OECD-Musterkommentar und den umfangreichen Erläuterungen der Bearbeiter. Teil 3: Länder-DBA: Im Kommentar sind folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter enthalten: Ägypten; Argentinien; Australien; Belgien; Brasilien; Bulgarien; China; Dänemark 1995; Estland; Finnland; Frankreich; Griechenland; Großbritannien; Indien; Indonesien; Iran; Irland; Island; Israel; Italien; Japan; Jugoslawien; Kanada 2001; Kuwait; Lettland; Litauen; Luxemburg; Malaysia; Malta 2001; Marokko; Mexiko; Namibia; Neuseeland; Niederlande; Norwegen; Österreich 2000; Pakistan; Polen; Portugal; Rumänien; Russische Föderation; Schweden; Schweiz; Singapur; Spanien; Sri Lanka; Südafrika; Thailand; Tschechien; Tunesien; Türkei; Ukraine; Ungarn; USA; Zypern. Teil 4: Erbschaftsteuer-DBA: OECD-Musterabkommen und Bericht des OECD-Fiskalausschusses. Folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter sind enthalten: Österreich, Schweiz, USA. Teil 5: Anhang: Besonderheiten bei im Inland dem Steuerabzug unterliegenden Einkünften – Steuererstattung, Steuerfreistellung. Besteuerung internationaler Organisationen und deren Mitarbeiter. Teil 6: Glossary: Lexikon der wichtigsten Begriffe im Bereich der Doppelbesteuerung Deutsch/Englisch. Englisch/Deutsch.
Aktualisiert: 2023-06-05
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DBA-Kommentar ohne Fortsetzungsbezug

DBA-Kommentar ohne Fortsetzungsbezug von Dorfmüller,  Pia, Fischer,  Hardy, Gosch,  Dietmar, Grotherr,  Siegfried, Hagemann,  Tobias, Höppner,  LL.M.,  Horst-Dieter, Kahlenberg,  Christian, Kraft,  Cornelia, Kraft,  Gerhard, Kroppen,  Heinz-Klaus, Martini,  Ruben, Oellerich,  Ingo, Rasch,  Stephan, Rehfeld,  Lars, Rolf,  Thomas, Seer,  Roman
Mit dem DBA-Kommentar vermeiden Sie die nachteiligen Folgen einer Doppelbesteuerung für den Warenverkehr, Dienstleistungsverkehr, Kapitalverkehr, Technologieverkehr und Personenverkehr. Der Kommentar bietet Ihnen einen Überblick über das nationale Steuerrecht zahlreicher Vertragsstaaten. Anhand einer Kommentierung des OECD-Musterabkommens werden Ihnen die grundlegenden Probleme erläutert. Abweichungen davon werden in den einzelnen Länder-DBA aufgezeigt. Dadurch wird eine unnötige Wiederholung zahlreicher Kommentierungen vermieden. Der Kommentar bleibt praktikabel, übersichtlich und frei von störendem Ballast. Ein weiteres Plus: Besteuerungsprobleme Selbständiger und die Problematik der Besteuerung internationaler Sozietäten werden ebenso behandelt wie die Kommentierung zum Verständigungsverfahren und zum besonderen Verfahren nach der EG-Schiedsstellenübereinkunft. Mit 52. Ergänzungslieferung Stand März 2023. 7.030 Seiten Kommentierung in 4 Ordnern. Loseblattausgabe. Sie erhalten einmalig das Grundwerk (inkl. 90-Tage-Zugang zur Online-Version) ohne Ergänzungslieferungen. Um das Werk auf aktuellem Stand an Sie ausliefern zu können, produzieren wir es individuell. Aus dem Inhalt: Das Konzept des Kommentars in der Gesamtübersicht. Teil 1: Allgemeiner Teil – Grundlagen: Doppelbesteuerung. Ziele, Aufbau und Bedeutung der DBA. Doppelbesteuerungsabkommen, Völkerrecht und nationales Recht. Auslegung der DBA. Missbrauch von DBA. Qualifikationskonflikte. Besteuerung von Stock Options. Teil 2: OECD-Musterabkommen: Abkommenstext. Abdruck der einzelnen Artikel mit dem OECD-Musterkommentar und den umfangreichen Erläuterungen der Bearbeiter. Teil 3: Länder-DBA: Im Kommentar sind folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter enthalten: Ägypten; Argentinien; Australien; Belgien; Brasilien; Bulgarien; China; Dänemark 1995; Estland; Finnland; Frankreich; Griechenland; Großbritannien; Indien; Indonesien; Iran; Irland; Island; Israel; Italien; Japan; Jugoslawien; Kanada 2001; Kuwait; Lettland; Litauen; Luxemburg; Malaysia; Malta 2001; Marokko; Mexiko; Namibia; Neuseeland; Niederlande; Norwegen; Österreich 2000; Pakistan; Polen; Portugal; Rumänien; Russische Föderation; Schweden; Schweiz; Singapur; Spanien; Sri Lanka; Südafrika; Thailand; Tschechien; Tunesien; Türkei; Ukraine; Ungarn; USA; Zypern. Teil 4: Erbschaftsteuer-DBA: OECD-Musterabkommen und Bericht des OECD-Fiskalausschusses. Folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter sind enthalten: Österreich, Schweiz, USA. Teil 5: Anhang: Besonderheiten bei im Inland dem Steuerabzug unterliegenden Einkünften – Steuererstattung, Steuerfreistellung. Besteuerung internationaler Organisationen und deren Mitarbeiter. Teil 6: Glossary: Lexikon der wichtigsten Begriffe im Bereich der Doppelbesteuerung Deutsch/Englisch. Englisch/Deutsch.
Aktualisiert: 2023-06-05
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DBA-Kommentar mit 12 Monaten Mindestbezug

DBA-Kommentar mit 12 Monaten Mindestbezug von Angelini,  Daniela, Bödecker,  Carsten, Dorfmüller,  Pia, Dziurdz,  Kasper, Fischer,  Hardy, Franke,  Lukas, Gebhardt,  Ronald, Geringer,  Stefanie, Goebel,  Alain, Gosch,  Dietmar, Grotherr,  Siegfried, Hagemann,  Tobias, Helm,  Sven, Hentschel,  Sven, Höppner,  LL.M.,  Horst-Dieter, Kahlenberg,  Christian, Kirchmayr-Schliesselberger,  Sabine, Kraft,  Cornelia, Kraft,  Gerhard, Kroppen,  Heinz-Klaus, Kubik,  Katharina, Langner,  Stella, Marchgraber,  Christopher, Martini,  Ruben, Oellerich,  Ingo, Rasch,  Stephan, Rehfeld,  Lars, Rolf,  Thomas, Seer,  Roman, Spilker,  Bettina, Staats,  Wendelin, Staccioli,  Guido, Stoeber,  Michael, Tumpel,  Julia, Valta,  Matthias
Mit dem DBA-Kommentar vermeiden Sie die nachteiligen Folgen einer Doppelbesteuerung für den Warenverkehr, Dienstleistungsverkehr, Kapitalverkehr, Technologieverkehr und Personenverkehr. Der Kommentar bietet Ihnen einen Überblick über das nationale Steuerrecht zahlreicher Vertragsstaaten. Anhand einer Kommentierung des OECD-Musterabkommens werden Ihnen die grundlegenden Probleme erläutert. Abweichungen davon werden in den einzelnen Länder-DBA aufgezeigt. Dadurch wird eine unnötige Wiederholung zahlreicher Kommentierungen vermieden. Der Kommentar bleibt praktikabel, übersichtlich und frei von störendem Ballast. Ein weiteres Plus: Besteuerungsprobleme Selbständiger und die Problematik der Besteuerung internationaler Sozietäten werden ebenso behandelt wie die Kommentierung zum Verständigungsverfahren und zum besonderen Verfahren nach der EG-Schiedsstellenübereinkunft. Mit 51. Ergänzungslieferung Stand März 2023. 7.030 Seiten Kommentierung in 4 Ordnern. Loseblattausgabe. Ergänzungen erscheinen nach Bedarf. Online-Nutzung inklusive. Der Mindestbezugszeitraum beträgt 12 Monate. Um das Werk auf aktuellem Stand an Sie ausliefern zu können, produzieren wir es individuell. Aus dem Inhalt: Das Konzept des Kommentars in der Gesamtübersicht. Teil 1: Allgemeiner Teil – Grundlagen: Doppelbesteuerung. Ziele, Aufbau und Bedeutung der DBA. Doppelbesteuerungsabkommen, Völkerrecht und nationales Recht. Auslegung der DBA. Missbrauch von DBA. Qualifikationskonflikte. Besteuerung von Stock Options. Teil 2: OECD-Musterabkommen: Abkommenstext. Abdruck der einzelnen Artikel mit dem OECD-Musterkommentar und den umfangreichen Erläuterungen der Bearbeiter. Teil 3: Länder-DBA: Im Kommentar sind folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter enthalten: Ägypten; Argentinien; Australien; Belgien; Brasilien; Bulgarien; China; Dänemark 1995; Estland; Finnland; Frankreich; Griechenland; Großbritannien; Indien; Indonesien; Iran; Irland; Island; Israel; Italien; Japan; Jugoslawien; Kanada 2001; Kuwait; Lettland; Litauen; Luxemburg; Malaysia; Malta 2001; Marokko; Mexiko; Namibia; Neuseeland; Niederlande; Norwegen; Österreich 2000; Pakistan; Polen; Portugal; Rumänien; Russische Föderation; Schweden; Schweiz; Singapur; Spanien; Sri Lanka; Südafrika; Thailand; Tschechien; Tunesien; Türkei; Ukraine; Ungarn; USA; Zypern. Teil 4: Erbschaftsteuer-DBA: OECD-Musterabkommen und Bericht des OECD-Fiskalausschusses. Folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter sind enthalten: Österreich, Schweiz, USA. Teil 5: Anhang: Besonderheiten bei im Inland dem Steuerabzug unterliegenden Einkünften – Steuererstattung, Steuerfreistellung. Besteuerung internationaler Organisationen und deren Mitarbeiter. Teil 6: Glossary: Lexikon der wichtigsten Begriffe im Bereich der Doppelbesteuerung Deutsch/Englisch. Englisch/Deutsch.
Aktualisiert: 2023-05-22
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DBA-Kommentar ohne Fortsetzungsbezug

DBA-Kommentar ohne Fortsetzungsbezug von Dorfmüller,  Pia, Fischer,  Hardy, Gosch,  Dietmar, Grotherr,  Siegfried, Hagemann,  Tobias, Höppner,  LL.M.,  Horst-Dieter, Kahlenberg,  Christian, Kraft,  Cornelia, Kraft,  Gerhard, Kroppen,  Heinz-Klaus, Martini,  Ruben, Oellerich,  Ingo, Rasch,  Stephan, Rehfeld,  Lars, Rolf,  Thomas, Seer,  Roman
Mit dem DBA-Kommentar vermeiden Sie die nachteiligen Folgen einer Doppelbesteuerung für den Warenverkehr, Dienstleistungsverkehr, Kapitalverkehr, Technologieverkehr und Personenverkehr. Der Kommentar bietet Ihnen einen Überblick über das nationale Steuerrecht zahlreicher Vertragsstaaten. Anhand einer Kommentierung des OECD-Musterabkommens werden Ihnen die grundlegenden Probleme erläutert. Abweichungen davon werden in den einzelnen Länder-DBA aufgezeigt. Dadurch wird eine unnötige Wiederholung zahlreicher Kommentierungen vermieden. Der Kommentar bleibt praktikabel, übersichtlich und frei von störendem Ballast. Ein weiteres Plus: Besteuerungsprobleme Selbständiger und die Problematik der Besteuerung internationaler Sozietäten werden ebenso behandelt wie die Kommentierung zum Verständigungsverfahren und zum besonderen Verfahren nach der EG-Schiedsstellenübereinkunft. Mit 52. Ergänzungslieferung Stand März 2023. 7.030 Seiten Kommentierung in 4 Ordnern. Loseblattausgabe. Sie erhalten einmalig das Grundwerk (inkl. 90-Tage-Zugang zur Online-Version) ohne Ergänzungslieferungen. Um das Werk auf aktuellem Stand an Sie ausliefern zu können, produzieren wir es individuell. Aus dem Inhalt: Das Konzept des Kommentars in der Gesamtübersicht. Teil 1: Allgemeiner Teil – Grundlagen: Doppelbesteuerung. Ziele, Aufbau und Bedeutung der DBA. Doppelbesteuerungsabkommen, Völkerrecht und nationales Recht. Auslegung der DBA. Missbrauch von DBA. Qualifikationskonflikte. Besteuerung von Stock Options. Teil 2: OECD-Musterabkommen: Abkommenstext. Abdruck der einzelnen Artikel mit dem OECD-Musterkommentar und den umfangreichen Erläuterungen der Bearbeiter. Teil 3: Länder-DBA: Im Kommentar sind folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter enthalten: Ägypten; Argentinien; Australien; Belgien; Brasilien; Bulgarien; China; Dänemark 1995; Estland; Finnland; Frankreich; Griechenland; Großbritannien; Indien; Indonesien; Iran; Irland; Island; Israel; Italien; Japan; Jugoslawien; Kanada 2001; Kuwait; Lettland; Litauen; Luxemburg; Malaysia; Malta 2001; Marokko; Mexiko; Namibia; Neuseeland; Niederlande; Norwegen; Österreich 2000; Pakistan; Polen; Portugal; Rumänien; Russische Föderation; Schweden; Schweiz; Singapur; Spanien; Sri Lanka; Südafrika; Thailand; Tschechien; Tunesien; Türkei; Ukraine; Ungarn; USA; Zypern. Teil 4: Erbschaftsteuer-DBA: OECD-Musterabkommen und Bericht des OECD-Fiskalausschusses. Folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter sind enthalten: Österreich, Schweiz, USA. Teil 5: Anhang: Besonderheiten bei im Inland dem Steuerabzug unterliegenden Einkünften – Steuererstattung, Steuerfreistellung. Besteuerung internationaler Organisationen und deren Mitarbeiter. Teil 6: Glossary: Lexikon der wichtigsten Begriffe im Bereich der Doppelbesteuerung Deutsch/Englisch. Englisch/Deutsch.
Aktualisiert: 2023-05-22
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Das Steuerrecht als Schranke der Freiheit des Kapitalverkehrs (Art. 58 EGV).

Das Steuerrecht als Schranke der Freiheit des Kapitalverkehrs (Art. 58 EGV). von Loose,  Falk
Der Autor untersucht die Stellung und den Charakter dieser Vorschrift im System der Kapitalverkehrsfreiheit. Er geht dabei auf die bisher im Vergleich zu den anderen Grundfreiheiten nur in geringem Maße vorhandene Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Kapitalverkehrsfreiheit ein und überträgt die Erkenntnisse zu Art. 58 EGV auf drei alte vom EuGH untersuchte steuerrechtliche Sachverhalte. Im zweiten Teil des Buches werden die deutschen Vorschriften zur Körperschaftsteueranrechnung bzw. zum neuen Halbeinkünfteverfahren und zur Kapitalertragsteuer auf ihre Vereinbarkeit mit der Kapitalverkehrsfreiheit und vor allem mit Art. 58 EGV überprüft.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Kapitalverkehrsfreiheit in der Europäischen Union.

Kapitalverkehrsfreiheit in der Europäischen Union. von Müller,  Johannes C. W.
Gegenstand der Dissertation von Johannes C. W. Müller ist die Untersuchung der Kapitalverkehrsfreiheit in der Europäischen Union in ihrer juristischen und ökonomischen Dimension. In der Wirtschaftsordnung der EU nimmt die Kapitalverkehrsfreiheit eine zentrale Stellung ein. Sie erlangt Bedeutung als selbständige Grundfreiheit, als Grundlage der Gemeinschaft und in ihren Auswirkungen auf nationales und internationales Recht. Nach Art. 56 EGV haben sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet, jegliche Beschränkung des Kapitalverkehrs zu unterlassen. Im Mittelpunkt der Abhandlung stehen die ökonomische und vertragssystematische Bedeutung der Kapitalverkehrsfreiheit für die Europäische Union, die Darstellung und Analyse der vertraglichen Umsetzung, die weitere Finanzintegration und die Wirkung der Kapitalverkehrsfreiheit auf Gesetzgebung und Staatlichkeit der Mitgliedstaaten. Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Förderpreis 2000 der Bayerischen Landesbank.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Die Vereinbarkeit umwandlungssteuerrechtlicher Vorschriften mit den Grundfreiheiten der Inländer.

Die Vereinbarkeit umwandlungssteuerrechtlicher Vorschriften mit den Grundfreiheiten der Inländer. von Pietsch,  Roman
Roman Pietsch zeigt in der vorliegenden Untersuchung, welche Bestimmungen des Umwandlungssteuergesetzes die Rechte deutscher Unternehmen auf freie Niederlassung und freien Kapitalverkehr in der EU verletzen. Im ersten Teil werden systematisch die einzelnen Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolgen ermittelt, die Inländer an grenzüberschreitenden Einbringungen, Verschmelzungen und Spaltungen hindern. Im zweiten Teil legt der Autor dar, wie die Beeinträchtigungen der Niederlassungs- oder der Kapitalverkehrsfreiheit des EG-Vertrages durch das Umwandlungssteuergesetz in diskriminierende und beschränkende Maßnahmen unterteilt sowie mit unterschiedlichen Maßstäben gerechtfertigt werden können. Im dritten Teil qualifiziert Roman Pietsch die einzelnen Behinderungen bei grenzüberschreitenden Vermögensübertragungen als diskriminierend oder beschränkend und prüft die Rechtfertigung der Eingriffe in die Grundfreiheiten. Von den diskriminierenden Vorschriften ist allein § 26 Abs. 2 S. 1 UmwStG gerechtfertigt; hingegen bestehen die untersuchten, auf die Niederlassungs- und die Kapitalverkehrsfreiheit der Inländer beschränkend wirkenden Eingriffe durch das Umwandlungssteuergesetz zu Recht.
Aktualisiert: 2023-05-20
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DBA-Kommentar mit 12 Monaten Mindestbezug

DBA-Kommentar mit 12 Monaten Mindestbezug von Angelini,  Daniela, Bödecker,  Carsten, Dorfmüller,  Pia, Dziurdz,  Kasper, Fischer,  Hardy, Franke,  Lukas, Gebhardt,  Ronald, Geringer,  Stefanie, Goebel,  Alain, Gosch,  Dietmar, Grotherr,  Siegfried, Hagemann,  Tobias, Helm,  Sven, Hentschel,  Sven, Höppner,  LL.M.,  Horst-Dieter, Kahlenberg,  Christian, Kirchmayr-Schliesselberger,  Sabine, Kraft,  Cornelia, Kraft,  Gerhard, Kroppen,  Heinz-Klaus, Kubik,  Katharina, Langner,  Stella, Marchgraber,  Christopher, Martini,  Ruben, Oellerich,  Ingo, Rasch,  Stephan, Rehfeld,  Lars, Rolf,  Thomas, Seer,  Roman, Spilker,  Bettina, Staats,  Wendelin, Staccioli,  Guido, Stoeber,  Michael, Tumpel,  Julia, Valta,  Matthias
Mit dem DBA-Kommentar vermeiden Sie die nachteiligen Folgen einer Doppelbesteuerung für den Warenverkehr, Dienstleistungsverkehr, Kapitalverkehr, Technologieverkehr und Personenverkehr. Der Kommentar bietet Ihnen einen Überblick über das nationale Steuerrecht zahlreicher Vertragsstaaten. Anhand einer Kommentierung des OECD-Musterabkommens werden Ihnen die grundlegenden Probleme erläutert. Abweichungen davon werden in den einzelnen Länder-DBA aufgezeigt. Dadurch wird eine unnötige Wiederholung zahlreicher Kommentierungen vermieden. Der Kommentar bleibt praktikabel, übersichtlich und frei von störendem Ballast. Ein weiteres Plus: Besteuerungsprobleme Selbständiger und die Problematik der Besteuerung internationaler Sozietäten werden ebenso behandelt wie die Kommentierung zum Verständigungsverfahren und zum besonderen Verfahren nach der EG-Schiedsstellenübereinkunft. Mit 51. Ergänzungslieferung Stand März 2023. 7.030 Seiten Kommentierung in 4 Ordnern. Loseblattausgabe. Ergänzungen erscheinen nach Bedarf. Online-Nutzung inklusive. Der Mindestbezugszeitraum beträgt 12 Monate. Um das Werk auf aktuellem Stand an Sie ausliefern zu können, produzieren wir es individuell. Aus dem Inhalt: Das Konzept des Kommentars in der Gesamtübersicht. Teil 1: Allgemeiner Teil – Grundlagen: Doppelbesteuerung. Ziele, Aufbau und Bedeutung der DBA. Doppelbesteuerungsabkommen, Völkerrecht und nationales Recht. Auslegung der DBA. Missbrauch von DBA. Qualifikationskonflikte. Besteuerung von Stock Options. Teil 2: OECD-Musterabkommen: Abkommenstext. Abdruck der einzelnen Artikel mit dem OECD-Musterkommentar und den umfangreichen Erläuterungen der Bearbeiter. Teil 3: Länder-DBA: Im Kommentar sind folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter enthalten: Ägypten; Argentinien; Australien; Belgien; Brasilien; Bulgarien; China; Dänemark 1995; Estland; Finnland; Frankreich; Griechenland; Großbritannien; Indien; Indonesien; Iran; Irland; Island; Israel; Italien; Japan; Jugoslawien; Kanada 2001; Kuwait; Lettland; Litauen; Luxemburg; Malaysia; Malta 2001; Marokko; Mexiko; Namibia; Neuseeland; Niederlande; Norwegen; Österreich 2000; Pakistan; Polen; Portugal; Rumänien; Russische Föderation; Schweden; Schweiz; Singapur; Spanien; Sri Lanka; Südafrika; Thailand; Tschechien; Tunesien; Türkei; Ukraine; Ungarn; USA; Zypern. Teil 4: Erbschaftsteuer-DBA: OECD-Musterabkommen und Bericht des OECD-Fiskalausschusses. Folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter sind enthalten: Österreich, Schweiz, USA. Teil 5: Anhang: Besonderheiten bei im Inland dem Steuerabzug unterliegenden Einkünften – Steuererstattung, Steuerfreistellung. Besteuerung internationaler Organisationen und deren Mitarbeiter. Teil 6: Glossary: Lexikon der wichtigsten Begriffe im Bereich der Doppelbesteuerung Deutsch/Englisch. Englisch/Deutsch.
Aktualisiert: 2023-05-16
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DBA-Kommentar ohne Fortsetzungsbezug

DBA-Kommentar ohne Fortsetzungsbezug von Dorfmüller,  Pia, Fischer,  Hardy, Gosch,  Dietmar, Grotherr,  Siegfried, Hagemann,  Tobias, Höppner,  LL.M.,  Horst-Dieter, Kahlenberg,  Christian, Kraft,  Cornelia, Kraft,  Gerhard, Kroppen,  Heinz-Klaus, Martini,  Ruben, Oellerich,  Ingo, Rasch,  Stephan, Rehfeld,  Lars, Rolf,  Thomas, Seer,  Roman
Mit dem DBA-Kommentar vermeiden Sie die nachteiligen Folgen einer Doppelbesteuerung für den Warenverkehr, Dienstleistungsverkehr, Kapitalverkehr, Technologieverkehr und Personenverkehr. Der Kommentar bietet Ihnen einen Überblick über das nationale Steuerrecht zahlreicher Vertragsstaaten. Anhand einer Kommentierung des OECD-Musterabkommens werden Ihnen die grundlegenden Probleme erläutert. Abweichungen davon werden in den einzelnen Länder-DBA aufgezeigt. Dadurch wird eine unnötige Wiederholung zahlreicher Kommentierungen vermieden. Der Kommentar bleibt praktikabel, übersichtlich und frei von störendem Ballast. Ein weiteres Plus: Besteuerungsprobleme Selbständiger und die Problematik der Besteuerung internationaler Sozietäten werden ebenso behandelt wie die Kommentierung zum Verständigungsverfahren und zum besonderen Verfahren nach der EG-Schiedsstellenübereinkunft. Mit 52. Ergänzungslieferung Stand März 2023. 7.030 Seiten Kommentierung in 4 Ordnern. Loseblattausgabe. Sie erhalten einmalig das Grundwerk (inkl. 90-Tage-Zugang zur Online-Version) ohne Ergänzungslieferungen. Um das Werk auf aktuellem Stand an Sie ausliefern zu können, produzieren wir es individuell. Aus dem Inhalt: Das Konzept des Kommentars in der Gesamtübersicht. Teil 1: Allgemeiner Teil – Grundlagen: Doppelbesteuerung. Ziele, Aufbau und Bedeutung der DBA. Doppelbesteuerungsabkommen, Völkerrecht und nationales Recht. Auslegung der DBA. Missbrauch von DBA. Qualifikationskonflikte. Besteuerung von Stock Options. Teil 2: OECD-Musterabkommen: Abkommenstext. Abdruck der einzelnen Artikel mit dem OECD-Musterkommentar und den umfangreichen Erläuterungen der Bearbeiter. Teil 3: Länder-DBA: Im Kommentar sind folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter enthalten: Ägypten; Argentinien; Australien; Belgien; Brasilien; Bulgarien; China; Dänemark 1995; Estland; Finnland; Frankreich; Griechenland; Großbritannien; Indien; Indonesien; Iran; Irland; Island; Israel; Italien; Japan; Jugoslawien; Kanada 2001; Kuwait; Lettland; Litauen; Luxemburg; Malaysia; Malta 2001; Marokko; Mexiko; Namibia; Neuseeland; Niederlande; Norwegen; Österreich 2000; Pakistan; Polen; Portugal; Rumänien; Russische Föderation; Schweden; Schweiz; Singapur; Spanien; Sri Lanka; Südafrika; Thailand; Tschechien; Tunesien; Türkei; Ukraine; Ungarn; USA; Zypern. Teil 4: Erbschaftsteuer-DBA: OECD-Musterabkommen und Bericht des OECD-Fiskalausschusses. Folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter sind enthalten: Österreich, Schweiz, USA. Teil 5: Anhang: Besonderheiten bei im Inland dem Steuerabzug unterliegenden Einkünften – Steuererstattung, Steuerfreistellung. Besteuerung internationaler Organisationen und deren Mitarbeiter. Teil 6: Glossary: Lexikon der wichtigsten Begriffe im Bereich der Doppelbesteuerung Deutsch/Englisch. Englisch/Deutsch.
Aktualisiert: 2023-05-16
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Die Vereinbarkeit umwandlungssteuerrechtlicher Vorschriften mit den Grundfreiheiten der Inländer.

Die Vereinbarkeit umwandlungssteuerrechtlicher Vorschriften mit den Grundfreiheiten der Inländer. von Pietsch,  Roman
Roman Pietsch zeigt in der vorliegenden Untersuchung, welche Bestimmungen des Umwandlungssteuergesetzes die Rechte deutscher Unternehmen auf freie Niederlassung und freien Kapitalverkehr in der EU verletzen. Im ersten Teil werden systematisch die einzelnen Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolgen ermittelt, die Inländer an grenzüberschreitenden Einbringungen, Verschmelzungen und Spaltungen hindern. Im zweiten Teil legt der Autor dar, wie die Beeinträchtigungen der Niederlassungs- oder der Kapitalverkehrsfreiheit des EG-Vertrages durch das Umwandlungssteuergesetz in diskriminierende und beschränkende Maßnahmen unterteilt sowie mit unterschiedlichen Maßstäben gerechtfertigt werden können. Im dritten Teil qualifiziert Roman Pietsch die einzelnen Behinderungen bei grenzüberschreitenden Vermögensübertragungen als diskriminierend oder beschränkend und prüft die Rechtfertigung der Eingriffe in die Grundfreiheiten. Von den diskriminierenden Vorschriften ist allein § 26 Abs. 2 S. 1 UmwStG gerechtfertigt; hingegen bestehen die untersuchten, auf die Niederlassungs- und die Kapitalverkehrsfreiheit der Inländer beschränkend wirkenden Eingriffe durch das Umwandlungssteuergesetz zu Recht.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Das Steuerrecht als Schranke der Freiheit des Kapitalverkehrs (Art. 58 EGV).

Das Steuerrecht als Schranke der Freiheit des Kapitalverkehrs (Art. 58 EGV). von Loose,  Falk
Der Autor untersucht die Stellung und den Charakter dieser Vorschrift im System der Kapitalverkehrsfreiheit. Er geht dabei auf die bisher im Vergleich zu den anderen Grundfreiheiten nur in geringem Maße vorhandene Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Kapitalverkehrsfreiheit ein und überträgt die Erkenntnisse zu Art. 58 EGV auf drei alte vom EuGH untersuchte steuerrechtliche Sachverhalte. Im zweiten Teil des Buches werden die deutschen Vorschriften zur Körperschaftsteueranrechnung bzw. zum neuen Halbeinkünfteverfahren und zur Kapitalertragsteuer auf ihre Vereinbarkeit mit der Kapitalverkehrsfreiheit und vor allem mit Art. 58 EGV überprüft.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Kapitalverkehrsfreiheit in der Europäischen Union.

Kapitalverkehrsfreiheit in der Europäischen Union. von Müller,  Johannes C. W.
Gegenstand der Dissertation von Johannes C. W. Müller ist die Untersuchung der Kapitalverkehrsfreiheit in der Europäischen Union in ihrer juristischen und ökonomischen Dimension. In der Wirtschaftsordnung der EU nimmt die Kapitalverkehrsfreiheit eine zentrale Stellung ein. Sie erlangt Bedeutung als selbständige Grundfreiheit, als Grundlage der Gemeinschaft und in ihren Auswirkungen auf nationales und internationales Recht. Nach Art. 56 EGV haben sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet, jegliche Beschränkung des Kapitalverkehrs zu unterlassen. Im Mittelpunkt der Abhandlung stehen die ökonomische und vertragssystematische Bedeutung der Kapitalverkehrsfreiheit für die Europäische Union, die Darstellung und Analyse der vertraglichen Umsetzung, die weitere Finanzintegration und die Wirkung der Kapitalverkehrsfreiheit auf Gesetzgebung und Staatlichkeit der Mitgliedstaaten. Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Förderpreis 2000 der Bayerischen Landesbank.
Aktualisiert: 2023-05-15
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