„Als künstlerisch wertvoll unter militärischem Schutz!“ Ein archivisches Sachinventar zum militärischen Kunstschutz im Zweiten Weltkrieg

„Als künstlerisch wertvoll unter militärischem Schutz!“ Ein archivisches Sachinventar zum militärischen Kunstschutz im Zweiten Weltkrieg von Bushart,  Magdalena, Flamm,  Annika, Fuhrmeister,  Christian, Gansohr,  Heidi, Grötecke,  Iris, Gyllensvärd,  Nereida, Haendschke,  Susanne, Heyer,  Esther, Heyer,  Esther Rahel, Kostiuchenko,  Kateryna, Langbrandtner,  Hans-Werner, Löffler,  Emily, Nicolaiciuc,  Laura, Peyronnet-Dryden,  Florence de, Rasch,  Marco, Schmidt,  Julia, Schmude,  Katharina, Weber,  Peter K.
Der Nachlass Wolff Metternich und der militärische Kunstschutz
Aktualisiert: 2023-06-28
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„Als künstlerisch wertvoll unter militärischem Schutz!“ Ein archivisches Sachinventar zum militärischen Kunstschutz im Zweiten Weltkrieg

„Als künstlerisch wertvoll unter militärischem Schutz!“ Ein archivisches Sachinventar zum militärischen Kunstschutz im Zweiten Weltkrieg von Bushart,  Magdalena, Flamm,  Annika, Fuhrmeister,  Christian, Gansohr,  Heidi, Grötecke,  Iris, Gyllensvärd,  Nereida, Haendschke,  Susanne, Heyer,  Esther, Heyer,  Esther Rahel, Kostiuchenko,  Kateryna, Langbrandtner,  Hans-Werner, Löffler,  Emily, Nicolaiciuc,  Laura, Peyronnet-Dryden,  Florence de, Rasch,  Marco, Schmidt,  Julia, Schmude,  Katharina, Weber,  Peter K.
Der Nachlass Wolff Metternich und der militärische Kunstschutz
Aktualisiert: 2023-06-28
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Brandschutz im Bestand und bei Baudenkmalen nach WTA I: Grundlagen.

Brandschutz im Bestand und bei Baudenkmalen nach WTA I: Grundlagen.
Bei einem Brand kann eine Feuer- oder Rauchausbreitung zu Personen- und Sachschäden führen. Deswegen werden in der Musterbauordnung (MBO) bzw. den Bauordnungen der Bundesländer die grundsätzlichen Brandschutzanforderungen an Standardgebäude geregelt. Darüber hinaus existieren für bestimmte Sonderbauten entsprechende Sonderbauverordnungen bzw. -richtlinien, die es zu beachten gilt. Diese Regelungen gelten zunächst jedoch nur für Neubauten, während bestehende Gebäude oft von den derzeit gültigen bauaufsichtlichen Bestimmungen oder den als Technische Baubestimmungen eingeführten Rechtsvorschriften abweichen. Eine gebäudespezifische und schutzzielorientierte Brandschutzplanung unter angemessener Berücksichtigung des Bestandes erfordert daher eine besonders intensive Beschäftigung mit den brandschutztechnischen Anforderungen. Neben der brandschutztechnischen Leistungsfähigkeit von Bestandsbauten sind vordergründig die Rettungswegsituation und die Präventionsmaßnahmen zur Vorbeugung einer Brandentstehung sowie insbesondere einer Feuer- oder Rauchausbreitung konzeptionell zu betrachten. Der Brandschutz nimmt im Baurecht aufgrund der im Brandfall zu vermeidenden erheblichen Gefahren für die Nutzer eines Gebäudes und den denkbaren Folgeschäden eine Sonderstellung ein. Die daraus resultierenden Grundsatz- und Einzelanforderungen der Musterbauordnung bzw. der jeweiligen Landesbauordnungen erfordern eine gründliche Auseinandersetzung mit einer bestehenden baulichen Anlage. Dieses Merkblatt verfolgt daher das Ziel, die Grundsätze für eine Brandschutzplanung bei Bestandsgebäuden zu beschreiben. Für Konflikte, die durch Eingriffe in Bestandssituationen entstehen, sollen praxisrelevante Lösungen aufgezeigt werden. Es wird in diesem Zusammenhang auf einschlägige Normen und Richtlinien sowie ergänzende Fachliteratur Bezug genommen. Ergänzend zu diesem Merkblatt sind weitere WTA-Merkblätter der anderen Teilgebiete des Brandschutzes zu berücksichtigen.
Aktualisiert: 2023-06-01
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„Als künstlerisch wertvoll unter militärischem Schutz!“ Ein archivisches Sachinventar zum militärischen Kunstschutz im Zweiten Weltkrieg

„Als künstlerisch wertvoll unter militärischem Schutz!“ Ein archivisches Sachinventar zum militärischen Kunstschutz im Zweiten Weltkrieg von Bushart,  Magdalena, Flamm,  Annika, Fuhrmeister,  Christian, Gansohr,  Heidi, Grötecke,  Iris, Gyllensvärd,  Nereida, Haendschke,  Susanne, Heyer,  Esther, Heyer,  Esther Rahel, Kostiuchenko,  Kateryna, Langbrandtner,  Hans-Werner, Löffler,  Emily, Nicolaiciuc,  Laura, Peyronnet-Dryden,  Florence de, Rasch,  Marco, Schmidt,  Julia, Schmude,  Katharina, Weber,  Peter K.
Der Nachlass Wolff Metternich und der militärische Kunstschutz
Aktualisiert: 2023-05-28
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Kulturraub — Fallbeispiele aus Syrien, Irak, Jemen, Ägypten und Libyen

Kulturraub — Fallbeispiele aus Syrien, Irak, Jemen, Ägypten und Libyen von Hemeier,  Birthe, Sabrine,  Isber
Illegale Ausgrabungen, Raub und gezielter Diebstahl sowie Kriegszerstörungen führen immer wieder zu Verlusten und Verheerungen in kulturellen Einrichtungen und historischen Stätten. Anhand von 32 Fallbeispielen mit über 400 Fotos berichten hier erstmals Museums- und Antikendienstverantwortliche sowie AktivistInnen des Kulturgutschutzes aus Syrien, dem Irak, Jemen, Ägypten und Libyen über die konkrete Situation des massiv bedrohten kulturellen Erbes ihrer Heimat. Vorher–nachher-Vergleiche, ergänzt durch aktuelle Forschungsergebnisse, verdeutlichen die Dimension dieser Verluste für die dortigen Gesellschaften und letztlich – als Welterbe – für uns alle.
Aktualisiert: 2022-09-22
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Das Staatsarchiv Marburg als Central Collecting Point

Das Staatsarchiv Marburg als Central Collecting Point von Rasch,  Marco
Marburg im April 1945: Der amerikanische Kunstschutzoffizier Walker Hancock inspiziert die hessische Universitätsstadt auf der Suche nach nationalsozialistischem Raubgut und um den Zustand bedeutender Bauwerke zu begutachten. Nachdem bereits ein großes Kulturgüterdepot in einem Bergwerkstollen bei Siegen und weitere in Mitteldeutschland entdeckt worden waren, entschloss sich die amerikanische Militärregierung, zur Sicherung dieser Objekte im Marburger Staatsarchiv eine Sammelstelle einzurichten, die etwas mehr als ein Jahr Bestand hatte. In dieser Zeit wurden nach und nach weitere Kunstgegenstände aus verschiedenen Depots in das Staatsarchiv eingeliefert. Die militärische Spezialeinheit nannte sich „Monuments, Fine Arts, and Archives Section“ (kurz MFA&A). Ihre Kunstschutzoffiziere wurden aufgrund ihrer Tätigkeit informell als „Monuments Men“ bezeichnet. Die Einheit sollte die Kulturgüter, die von deutschen Einheiten aus den besetzten Ländern geraubt worden waren, zusammentragen und sie ihren ursprünglichen Besitzern wieder aushändigen. Zuvor waren die „Monuments Men“ schon der amerikanischen Frontlinie gefolgt und hatten die vor Ort befindlichen Kunst- und Kulturgüter zu schützen versucht. Im Marburger „Central Collecting Point“, der als Vorbild für weitere in Wiesbaden und München fungierte, wurden die Kunstgegenstände katalogisiert, wenn nötig restauriert und vor allem in Kooperation mit den Mitarbeitern des Kunsthistorischen Instituts und des Bildarchivs Foto Marburg unter der Leitung von Richard Hamann fotografiert. Die Ausstellung, die als Kooperation mit dem Deutschen Dokumentationszentrum für Kunstgeschichte – Bildarchiv Foto Marburg vom 21. April bis 12. September 2021 im Staatsarchiv Marburg gezeigt wird, beleuchtet die Gründungsumstände des „Marburg Central Collecting Point“ im Kontext des militärischen Kunstschutzes sowie die weitere Entwicklung der Sammelstelle. Sie verdeutlicht die politischen aber auch wirtschaftlichen Schwierigkeiten einer letzten Endes erfolgreichen deutsch-amerikanischen Zusammenarbeit inmitten der von großem Mangel geprägten frühen Nachkriegszeit. Auf anschauliche Weise veranschaulicht sie, inwieweit Marburg und die dort angesiedelten Institutionen mit ihren Akteuren in welthistorisch relevante Prozesse involviert waren – von Mai 1945 bis August 1946.
Aktualisiert: 2022-03-24
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Brandschutz im Bestand und bei Baudenkmalen nach WTA I: Grundlagen.

Brandschutz im Bestand und bei Baudenkmalen nach WTA I: Grundlagen.
Bei einem Brand kann eine Feuer- oder Rauchausbreitung zu Personen- und Sachschäden führen. Deswegen werden in der Musterbauordnung (MBO) bzw. den Bauordnungen der Bundesländer die grundsätzlichen Brandschutzanforderungen an Standardgebäude geregelt. Darüber hinaus existieren für bestimmte Sonderbauten entsprechende Sonderbauverordnungen bzw. -richtlinien, die es zu beachten gilt. Diese Regelungen gelten zunächst jedoch nur für Neubauten, während bestehende Gebäude oft von den derzeit gültigen bauaufsichtlichen Bestimmungen oder den als Technische Baubestimmungen eingeführten Rechtsvorschriften abweichen. Eine gebäudespezifische und schutzzielorientierte Brandschutzplanung unter angemessener Berücksichtigung des Bestandes erfordert daher eine besonders intensive Beschäftigung mit den brandschutztechnischen Anforderungen. Neben der brandschutztechnischen Leistungsfähigkeit von Bestandsbauten sind vordergründig die Rettungswegsituation und die Präventionsmaßnahmen zur Vorbeugung einer Brandentstehung sowie insbesondere einer Feuer- oder Rauchausbreitung konzeptionell zu betrachten. Der Brandschutz nimmt im Baurecht aufgrund der im Brandfall zu vermeidenden erheblichen Gefahren für die Nutzer eines Gebäudes und den denkbaren Folgeschäden eine Sonderstellung ein. Die daraus resultierenden Grundsatz- und Einzelanforderungen der Musterbauordnung bzw. der jeweiligen Landesbauordnungen erfordern eine gründliche Auseinandersetzung mit einer bestehenden baulichen Anlage. Dieses Merkblatt verfolgt daher das Ziel, die Grundsätze für eine Brandschutzplanung bei Bestandsgebäuden zu beschreiben. Für Konflikte, die durch Eingriffe in Bestandssituationen entstehen, sollen praxisrelevante Lösungen aufgezeigt werden. Es wird in diesem Zusammenhang auf einschlägige Normen und Richtlinien sowie ergänzende Fachliteratur Bezug genommen. Ergänzend zu diesem Merkblatt sind weitere WTA-Merkblätter der anderen Teilgebiete des Brandschutzes zu berücksichtigen.
Aktualisiert: 2023-03-31
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„Als künstlerisch wertvoll unter militärischem Schutz!“ Ein archivisches Sachinventar zum militärischen Kunstschutz im Zweiten Weltkrieg

„Als künstlerisch wertvoll unter militärischem Schutz!“ Ein archivisches Sachinventar zum militärischen Kunstschutz im Zweiten Weltkrieg von Bushart,  Magdalena, Flamm,  Annika, Fuhrmeister,  Christian, Gansohr,  Heidi, Grötecke,  Iris, Gyllensvärd,  Nereida, Haendschke,  Susanne, Heyer,  Esther, Heyer,  Esther Rahel, Kostiuchenko,  Kateryna, Langbrandtner,  Hans-Werner, Löffler,  Emily, Nicolaiciuc,  Laura, Peyronnet-Dryden,  Florence de, Rasch,  Marco, Schmidt,  Julia, Schmude,  Katharina, Weber,  Peter K.
Der Nachlass Wolff Metternich und der militärische Kunstschutz
Aktualisiert: 2023-04-28
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Brandschutz im Bestand und bei Baudenkmalen nach WTA I: Grundlagen.

Brandschutz im Bestand und bei Baudenkmalen nach WTA I: Grundlagen.
Bei einem Brand kann eine Feuer- oder Rauchausbreitung zu Personen- und Sachschäden führen. Deswegen werden in der Musterbauordnung (Stand November 2002, zuletzt geä. 2016) bzw. den Bauordnungen der Bundesländer die grundsätzlichen Brandschutzanforderungen an Standardgebäude geregelt. Darüber hinaus existieren für bestimmte Sonderbauten entsprechende Sonderbauverordnungen bzw. -richtlinien, die es zu beachten gilt. Diese Regelungen gelten zunächst jedoch nur für Neubauten, während bestehende Gebäude oft von den derzeit gültigen bauaufsichtlichen Bestimmungen oder den als Technische Baubestimmungen eingeführten Rechtsvorschriften abweichen. Eine gebäudespezifische und schutzzielorientierte Brandschutzplanung unter angemessener Berücksichtigung des Bestandes erfordert daher eine besonders intensive Beschäftigung mit den brandschutztechnischen Anforderungen. Neben der brandschutztechnischen Leistungsfähigkeit von Bestandsbauten sind vordergründig die Rettungswegsituation und die Präventionsmaßnahmen zur Vorbeugung einer Brandentstehung sowie insbesondere einer Feuer- oder Rauchausbreitung konzeptionell zu betrachten. Der Brandschutz nimmt im Baurecht aufgrund der im Brandfall zu vermeidenden erheblichen Gefahren für die Nutzer eines Gebäudes und den denkbaren Folgeschäden eine Sonderstellung ein. Die daraus resultierenden Grundsatz- und Einzelanforderungen der Musterbauordnung bzw. der jeweiligen Landesbauordnungen erfordern eine gründliche Auseinandersetzung mit einer bestehenden baulichen Anlage. Dieses Merkblatt verfolgt daher das Ziel, die Grundsätze für eine Brandschutzplanung bei Bestandsgebäuden zu beschreiben. Für Konflikte, die durch Eingriffe in Bestandssituationen entstehen, sollen praxisrelevante Lösungen aufgezeigt werden. Es wird in diesem Zusammenhang auf einschlägige Normen und Richtlinien sowie ergänzende Fachliteratur Bezug genommen. Ergänzend zu diesem Merkblatt sind weitere WTA-Merkblätter der anderen Teilgebiete des Brandschutzes zu berücksichtigen. Einspruchsfrist: 30.09.2020
Aktualisiert: 2020-11-20
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Kunstförderung durch das Steuerrecht

Kunstförderung durch das Steuerrecht von Hammerich,  Arne Joachim
Die wichtigen Steuergesetze in Deutschland enthalten zahlreiche und schwer zu überblickende Sonderregelungen für Künstler, Kultureinrichtungen und Kunstgegenstände. Das Werk analysiert den fördernden Charakter von Steuernormen mit Kunstbezug, systematisiert diese und vermittelt auch dem fachfremden Rechtsanwender ein wissenschaftliches wie praktisches Verständnis der Materie. Hierbei berücksichtigt das Werk die verfassungs- und europarechtlichen Rahmenbedingungen steuerlicher Kunstförderung, definiert die verschiedenen steuerlichen Kunstbegriffe und nimmt eine differenzierte Systematisierung des geltenden Rechts vor. Es werden vielfach Bezüge zu übergreifenden Fragestellungen dargestellt und aktuelle Entwicklungen und Risiken des kunstfördernden Staates einbezogen. So zeigt sich ein System steuerlicher Kunstförderung, das auch unter Berücksichtigung des Kulturgutschutzgesetzes einen umfassenden Blick auf den Zusammenhang von Kunst und Steuerrecht ermöglicht.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Kulturgutschutz in Schloss Celle

Kulturgutschutz in Schloss Celle von Barth,  Sophia, Galler,  Christopher M.
Schloss Celle diente währen seines 700-jährigen Bestehens vielen Herren: Unter anderem den Herzögen von Braunschweig-Lüneburg als Residenz, im Wilhelminischen Kaiserreich als Kriegsgefangenenlager, den Nationalsozialisten als Landeserbhofgericht und den britischen Alliierten schließlich als zentrales Kunstgutlager ihrer Besatzungszone. Die Geschichte dieser von 1945 bis 1961 bestehenden Kunstsammelstelle wurde maßgeblich durch das wechselvolle Mitbeziehungsweise Gegeneinander der deutschen und britischen Akteure geprägt. Anhand der daraus resultierenden vielfältigen Konflikte aber auch Erfolge wird in diesem Buch eine Einschätzung gegeben, wo sich das Kunstgutlager Schloss Celle zwischen den Extremen "Bienenkorb voller Missmut und hinterhältiger Gerüchte" und "Hort lebendiger Kunst" einordnen lässt.
Aktualisiert: 2020-11-18
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Wachgeküsst: 20 Jahre neue Kulturpolitik des Bundes 1998 – 2018

Wachgeküsst: 20 Jahre neue Kulturpolitik des Bundes 1998 – 2018 von Schulz,  Gabriele, Zimmermann,  Olaf
Das Buch „Wachgeküsst. 20 Jahre neuen Kulturpolitik des Bundes 1998-2018“ bietet einen Überblick über die wichtigsten Themen der Bundeskulturpolitik der letzten zwanzig Jahre. Urheberrecht, Kulturgutschutz, Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten, Provinienzforschung, Filmförderung, Religion, Medien, Stiftungsreform, Künstlersozialversicherung, Kulturwirtschaft, Computerspiele, Erinnerungspolitik, Reformation, Digitalisierung, Kulturfinanzierung, Inklusion, Vielfalt und Diversität, das komplizierte Verhältnis zwischen Bund und Ländern in Kulturfragen, Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik, … Wer wissen will, was die neue Bundeskulturpolitik seit 1998 ausmacht und sich darüber informieren will, wie der Weg für eine sichtbare Bundeskulturpolitik bereitet wurde, für den ist das Buch unverzichtbar. „Hier liegt ein informatives, umfassendes, sehr lesenswertes und nicht zuletzt ansprechend gestaltetes Standardwerk vor. Nicht nur für Kulturpolitik-Insider, sondern auch für alle an Kulturpolitik Interessierten ein »must read«“. Barbara Neundlinger in Kulturpolitische Mitteilungen Band 166 Mit Beiträgen von Simone Barrientos, Gerhart Baum, Gabriele Beger, Frithjof Berger, Maria Bering, Sigird Bias-Engels, Carsten Brosda, Johann-Hinrich Claussen, Gitta Connemann, Hartmut Dorgerloh, Hartmut Ebbing, Felix Falk, Alexander Farenholtz, Jörg Freese, Frank Frischmuth, Max Fuchs, Katharina Görder, Dieter Gorny, Rupert Graf Strachwitz, Monika Griefahn, Erhard Grundl, Monika Grütters, Kathrin Hahne, Hans Gerd Hannesen, Klaus Hebborn, Markus Hilgert, Benjamin-Immanuel Hoff, Christian Höppner, Hans Jessen, Marc Jongen, Karl Jüsten, Susanne Keuchel, Jakob Johannes Koch, Martin Maria Krüger, Klaus-Dieter Lehmann, Melanie List, Uwe Lübking, Gilbert Lupfer, Aiman Mazyek, Udo Michallik, Regine Möbius, Elisabeth Motschmann, Michelle Müntefering, Michael Naumann, Bernd Neumann, Uwe Neumärker, Knut Nevermann, Julian Nida-Rümelin, Hans-Joachim Otto, Hermann Parzinger, Isabell Pfeiffer-Poensgen, Gerhard Pfennig, Jan-Ole Püschel, Heike Raab, Martin Rabanus, Stefan Rhein, Claudia Roth, Günther Schauerte, Oliver Scheytt, Wolfgang Schneider, Barbara Schneider-Kempf, Barbara Seifen, Charlotte Sieben, Norbert Sievers, Robert Staats, Wolfgang Thierse, Isabel Tillmann, Matthias Theodor Vogt, Hortensia Völckers, Matthias Weber, Christina Weiss, Günter Winands und Olaf Zimmermann
Aktualisiert: 2023-03-30
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Kulturgüterschutz in Deutschland mit den Instrumenten des Privatrechts

Kulturgüterschutz in Deutschland mit den Instrumenten des Privatrechts von Rozovskaya-Lampey,  Anna A.
Die Autorin befasst sich mit den Gefährdungen für Kulturgüter, die mit rechtlichen Mitteln eingedämmt werden können. Dabei rückt die Stärkung des Eigentümerschutzes in den Vordergrund. Wegen des Funktionsverlustes des Besitzes reicht bei Kulturgütern das bloße Besitzen de lege lata nicht mehr aus, um ein Vertrauen in die Eigentümerstellung des Veräußerers zu begründen. Beim gutgläubigen Erwerb anvertrauter Kulturgüter ist daher bei konsequenter Auslegung des BGB nach Besitzlage zu unterscheiden. Die Globalisierung des Kunstmarktes erfordert zudem eine internationale Lösung. Unidroit-Konvention 1995 ist die einzige Regelung, die auf zivilrechtlicher Ebene die Bekämpfung des illegalen Handels vereinheitlicht. Sie soll in Deutschland unter erforderlicher Anpassung der Normen im Interesse des Kulturgüterschutzes umgesetzt werden.
Aktualisiert: 2023-04-07
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Die Eigentumsverhältnisse an ehemals amtlichem Schriftgut des Hauses Ysenburg-Büdingen

Die Eigentumsverhältnisse an ehemals amtlichem Schriftgut des Hauses Ysenburg-Büdingen von Guenther,  Herbert
Das vorliegende Buch befasst sich mit einer juristischen Frage: Wie steht es um das Eigentum an den Archivalien des Adels? Immer wieder erheben Archivarinnen und Archivare einen staatlichen Anspruch auf einen Teil dieses Archivsguts: nicht auf das Schirftgut, welches das Familienleben und die privaten Wirtschaftsaktivitäten betrifft, aber auf jenes , das die Zuständigkeiten der früheren adeligen Herrschaften dokumentiert, die im 19. und 20. Jahrhundert staatlich wurden - es kann sich auf Steuern, bestimmte Abggben, Gerichtsbarkeiten und kirchliche Rechte beziehen. Diese Abgrenzung wirkt praktikabel, doch führen Überschneidungen und Unklarheiten immer wieder zu Diskussionen. Am Beispiel der Adelsarchive der fürstlichen Isenburgischen Linien untersucht Herbert Günther die Eigentumsverhältnisse im heutigen Bundesland Hessen. Dazu taucht er tief ein in die Frage: Worum handelt es sich bei den betroffenen Isenburger Archivbeständen inhaltlich, materiell, wo kommen sie her? Hierauf aufbauend stellt er Schrift für Schritt die historische Genese des rechtlichen Rahmens bis heute dar.
Aktualisiert: 2019-11-19
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