Merkblatt DWA-M 620-2 Ingenieurbiologische Bauweisen an Fließgewässern – Teil 2: Planung, Umsetzung und Erfolgskontrolle

Merkblatt DWA-M 620-2 Ingenieurbiologische Bauweisen an Fließgewässern – Teil 2: Planung, Umsetzung und Erfolgskontrolle
Ingenieurbiologische Bauweisen werden im Wasserbau seit langem zur Bewältigung vielfältiger Aufgaben eingesetzt. Meist erfüllen sie dabei mehrere Funktionen gleichzeitig, was zu einem Mehrfachnutzen führt. So dient beispielsweise der Ersatz einer Ufermauer durch eine Weidenspreitlage nicht nur der Ufersicherung, sondern auch der ökologischen Aufwertung durch die Entwicklung eines Ufergehölzbestands und der damit verbundenen Schaffung von Lebensräumen. Die Gehölze werten darüber hinaus das Landschafts- bzw. Ortsbild auf und erhöhen die Naherholungseignung des Gewässers. Ungeachtet der Vorteile bestehen in der Praxis noch zahlreiche Unsicherheiten bei deren Planung, Umsetzung und Pflege. Um ingenieurbiologische Bauweisen einem möglichst großen Anwenderkreis zugänglich zu machen, ist es Zielsetzung des Merkblatts, die Anwendungsgrundlagen zu verbessern und Standards für die Auswahl, Planung und Anwendung ingenieurbiologischer Bauweisen im Wasserbau zu benennen. Es behandelt schwerpunktmäßig ingenieurbiologische Bauweisen an Fließgewässern des Binnenlands wie Ströme, Flüsse, Bäche bis hin zu Gräben, vorrangig im Hügel- und Bergland. Diese können permanent oder temporär Wasser führen, naturnahe oder naturferne bzw. stark anthropogen beeinflusste Fließgewässer sein. Ufersicherungsmaßnahmen an Gewässern mit schiffsinduzierten Belastungen, wie Wellenschlag, Schwall und Sunk etc., werden im Merkblatt DWA-M 519 (März 2016) aufgezeigt. Nicht Gegenstand dieses Merkblatts sind Bauwerke und Stabilisierungsmaßnahmen des konstruktiven Wasserbaus wie beispielsweise Hochwasserschutzeinrichtungen, Dämme und Deiche.
Aktualisiert: 2022-01-11
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Merkblatt DWA-M 620-2 Ingenieurbiologische Bauweisen an Fließgewässern – Teil 2: Planung, Umsetzung und Erfolgskontrolle

Merkblatt DWA-M 620-2 Ingenieurbiologische Bauweisen an Fließgewässern – Teil 2: Planung, Umsetzung und Erfolgskontrolle
Ingenieurbiologische Bauweisen werden im Wasserbau seit langem zur Bewältigung vielfältiger Aufgaben eingesetzt. Meist erfüllen sie dabei mehrere Funktionen gleichzeitig, was zu einem Mehrfachnutzen führt. So dient beispielsweise der Ersatz einer Ufermauer durch eine Weidenspreitlage nicht nur der Ufersicherung, sondern auch der ökologischen Aufwertung durch die Entwicklung eines Ufergehölzbestands und der damit verbundenen Schaffung von Lebensräumen. Die Gehölze werten darüber hinaus das Landschafts- bzw. Ortsbild auf und erhöhen die Naherholungseignung des Gewässers. Ungeachtet der Vorteile bestehen in der Praxis noch zahlreiche Unsicherheiten bei deren Planung, Umsetzung und Pflege. Um ingenieurbiologische Bauweisen einem möglichst großen Anwenderkreis zugänglich zu machen, ist es Zielsetzung des Merkblatts, die Anwendungsgrundlagen zu verbessern und Standards für die Auswahl, Planung und Anwendung ingenieurbiologischer Bauweisen im Wasserbau zu benennen. Es behandelt schwerpunktmäßig ingenieurbiologische Bauweisen an Fließgewässern des Binnenlands wie Ströme, Flüsse, Bäche bis hin zu Gräben, vorrangig im Hügel- und Bergland. Diese können permanent oder temporär Wasser führen, naturnahe oder naturferne bzw. stark anthropogen beeinflusste Fließgewässer sein. Ufersicherungsmaßnahmen an Gewässern mit schiffsinduzierten Belastungen, wie Wellenschlag, Schwall und Sunk etc., werden im Merkblatt DWA-M 519 (März 2016) aufgezeigt. Nicht Gegenstand dieses Merkblatts sind Bauwerke und Stabilisierungsmaßnahmen des konstruktiven Wasserbaus wie beispielsweise Hochwasserschutzeinrichtungen, Dämme und Deiche.
Aktualisiert: 2022-08-25
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Merkblatt DWA-M 617 Naturschutz bei Planung und Genehmigung von Fließgewässerrenaturierungen

Merkblatt DWA-M 617 Naturschutz bei Planung und Genehmigung von Fließgewässerrenaturierungen
Bundesweit besteht ein sehr hoher Bedarf zur ökologischen Verbesserung von Flüssen und Bächen. Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme auf Basis des Wasserhaushaltsgesetzes dokumentieren das Erfordernis weitreichender Fließgewässerrenaturierungen. Mit wasserwirtschaftlich veranlassten Fließgewässer-Renaturierungsmaßnahmen werden tatsächlich in aller Regel auch die Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege verfolgt. Daher stößt die Erarbeitung umfangreicher Umweltfachbeiträge bei der Erstellung wasserrechtlicher Genehmigungsunterlagen oft auf großes Unverständnis. Zudem führen die unterschiedlichen Prüfungsebenen und Prüfschritte bei der Erarbeitung notwendiger Umweltfachbeiträge zur Verwirrung. In guter Absicht sollen Renaturierungsmaßnahmen letztlich doch „der Natur auf die Sprünge“ helfen. Diese Annahme ist grundsätzlich richtig, wenn tatsächlich von vornherein naturschutzfachliche und naturschutzrechtliche Aspekte systematisch in die Planungen zur Gewässerrenaturierung einfließen. Das aber setzt zwingend eine von Beginn an gemeinsame Planung von Wasserwirtschaft und Naturschutz auf Seiten der Planer, wie auch der beteiligten Fachbehörden voraus. Mit dem Merkblatt soll Maßnahmenträgern, Genehmigungsbehörden, beteiligten Ingenieur- und Planungsbüros sowie weiteren am Planungsprozess beteiligten Akteuren eine Arbeitshilfe zur Verfügung gestellt werden, die eine fachlich sinnvolle, wie auch rechtlich erforderliche Berücksichtigung naturschutzfachlicher Belange aufzeigt. So beschreibt die Arbeitshilfe unter anderem, wann und in welchem Umfang Belange des Naturschutzes und der Landschafspflege bei der Planung und Umsetzung von Renaturierungsvorhaben Berücksichtigung finden sollen. Weiterhin stellt das Merkblatt die dazu zur Verfügung stehenden Instrumente und Verfahrensabläufe dar.
Aktualisiert: 2020-10-27
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Merkblatt DWA-M 617 Naturschutz bei Planung und Genehmigung von Fließgewässerrenaturierungen

Merkblatt DWA-M 617 Naturschutz bei Planung und Genehmigung von Fließgewässerrenaturierungen
Bundesweit besteht ein sehr hoher Bedarf zur ökologischen Verbesserung von Flüssen und Bächen. Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme auf Basis des Wasserhaushaltsgesetzes dokumentieren das Erfordernis weitreichender Fließgewässerrenaturierungen. Mit wasserwirtschaftlich veranlassten Fließgewässer-Renaturierungsmaßnahmen werden tatsächlich in aller Regel auch die Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege verfolgt. Daher stößt die Erarbeitung umfangreicher Umweltfachbeiträge bei der Erstellung wasserrechtlicher Genehmigungsunterlagen oft auf großes Unverständnis. Zudem führen die unterschiedlichen Prüfungsebenen und Prüfschritte bei der Erarbeitung notwendiger Umweltfachbeiträge zur Verwirrung. In guter Absicht sollen Renaturierungsmaßnahmen letztlich doch „der Natur auf die Sprünge“ helfen. Diese Annahme ist grundsätzlich richtig, wenn tatsächlich von vornherein naturschutzfachliche und naturschutzrechtliche Aspekte systematisch in die Planungen zur Gewässerrenaturierung einfließen. Das aber setzt zwingend eine von Beginn an gemeinsame Planung von Wasserwirtschaft und Naturschutz auf Seiten der Planer, wie auch der beteiligten Fachbehörden voraus. Mit dem Merkblatt soll Maßnahmenträgern, Genehmigungsbehörden, beteiligten Ingenieur- und Planungsbüros sowie weiteren am Planungsprozess beteiligten Akteuren eine Arbeitshilfe zur Verfügung gestellt werden, die eine fachlich sinnvolle, wie auch rechtlich erforderliche Berücksichtigung naturschutzfachlicher Belange aufzeigt. So beschreibt die Arbeitshilfe unter anderem, wann und in welchem Umfang Belange des Naturschutzes und der Landschafspflege bei der Planung und Umsetzung von Renaturierungsvorhaben Berücksichtigung finden sollen. Weiterhin stellt das Merkblatt die dazu zur Verfügung stehenden Instrumente und Verfahrensabläufe dar.
Aktualisiert: 2020-10-27
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Merkblatt DWA-M 620-1 Ingenieurbiologische Bauweisen an Fließgewässern – Teil 1: Grundlagen und Bauweisenauswahl

Merkblatt DWA-M 620-1 Ingenieurbiologische Bauweisen an Fließgewässern – Teil 1: Grundlagen und Bauweisenauswahl
Ingenieurbiologische Bauweisen werden im Wasserbau seit langem zur Bewältigung vielfältiger Aufgaben eingesetzt. Meist erfüllen sie dabei mehrere Funktionen gleichzeitig, was zu einem Mehrfachnutzen führt. So dient beispielsweise der Ersatz einer Ufermauer durch eine Weidenspreitlage nicht nur der Ufersicherung, sondern auch der ökologischen Aufwertung durch die Entwicklung eines Ufergehölzbestands und der damit verbundenen Schaffung von Lebensräumen. Die Gehölze werten darüber hinaus das Landschafts- bzw. Ortsbild auf und erhöhen die Naherholungseignung des Gewässers. Ungeachtet der Vorteile bestehen in der Praxis noch zahlreiche Unsicherheiten bei deren Planung, Umsetzung und Pflege. Um ingenieurbiologische Bauweisen einem möglichst großen Anwenderkreis zugänglich zu machen, ist es Zielsetzung des Merkblatts, die Anwendungsgrundlagen zu verbessern und Standards für die Auswahl, Planung und Anwendung im Wasserbau zu benennen. Es behandelt schwerpunktmäßig ingenieurbiologische Bauweisen an Fließgewässern des Binnenlands wie Ströme, Flüsse, Bäche bis hin zu Gräben, vorrangig im Hügel- und Bergland. Diese können permanent oder temporär Wasser führen, naturnahe oder naturferne bzw. stark anthropogen beeinflusste Fließgewässer sein. Ufersicherungsmaßnahmen an Gewässern mit schiffsinduzierten Belastungen, wie Wellenschlag, Schwall und Sunk etc., werden im Merkblatt DWA-M 519 (März 2016) aufgezeigt. Nicht Gegenstand dieses Merkblatts sind Bauwerke und Stabilisierungsmaßnahmen des konstruktiven Wasserbaus wie beispielsweise Hochwasserschutzeinrichtungen, Dämme und Deiche.
Aktualisiert: 2020-10-27
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Merkblatt DWA-M 620-1 Ingenieurbiologische Bauweisen an Fließgewässern – Teil 1: Grundlagen und Bauweisenauswahl

Merkblatt DWA-M 620-1 Ingenieurbiologische Bauweisen an Fließgewässern – Teil 1: Grundlagen und Bauweisenauswahl
Ingenieurbiologische Bauweisen werden im Wasserbau seit langem zur Bewältigung vielfältiger Aufgaben eingesetzt. Meist erfüllen sie dabei mehrere Funktionen gleichzeitig, was zu einem Mehrfachnutzen führt. So dient beispielsweise der Ersatz einer Ufermauer durch eine Weidenspreitlage nicht nur der Ufersicherung, sondern auch der ökologischen Aufwertung durch die Entwicklung eines Ufergehölzbestands und der damit verbundenen Schaffung von Lebensräumen. Die Gehölze werten darüber hinaus das Landschafts- bzw. Ortsbild auf und erhöhen die Naherholungseignung des Gewässers. Ungeachtet der Vorteile bestehen in der Praxis noch zahlreiche Unsicherheiten bei deren Planung, Umsetzung und Pflege. Um ingenieurbiologische Bauweisen einem möglichst großen Anwenderkreis zugänglich zu machen, ist es Zielsetzung des Merkblatts, die Anwendungsgrundlagen zu verbessern und Standards für die Auswahl, Planung und Anwendung im Wasserbau zu benennen. Es behandelt schwerpunktmäßig ingenieurbiologische Bauweisen an Fließgewässern des Binnenlands wie Ströme, Flüsse, Bäche bis hin zu Gräben, vorrangig im Hügel- und Bergland. Diese können permanent oder temporär Wasser führen, naturnahe oder naturferne bzw. stark anthropogen beeinflusste Fließgewässer sein. Ufersicherungsmaßnahmen an Gewässern mit schiffsinduzierten Belastungen, wie Wellenschlag, Schwall und Sunk etc., werden im Merkblatt DWA-M 519 (März 2016) aufgezeigt. Nicht Gegenstand dieses Merkblatts sind Bauwerke und Stabilisierungsmaßnahmen des konstruktiven Wasserbaus wie beispielsweise Hochwasserschutzeinrichtungen, Dämme und Deiche.
Aktualisiert: 2020-10-27
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Merkblatt DWA-M 609-1 Entwicklung urbaner Fließgewässer – Teil 1: Grundlagen, Planung und Umsetzung (Entwurf)

Merkblatt DWA-M 609-1 Entwicklung urbaner Fließgewässer – Teil 1: Grundlagen, Planung und Umsetzung (Entwurf)
Urbane Fließgewässer müssen einerseits die Anforderungen an den Hochwasserschutz und die Siedlungsentwässerung gewährleisten und andererseits attraktiver Raum in einem städtebaulich gestalteten Umfeld sein. Dieses Merkblatt will Gewässer zur städtebaulichen Chance werden lassen und zeigt Ihnen Möglichkeiten auf, wie man auch den Belangen der Gewässerökologie unter meist räumlich beengten und anthropogen geprägten Bedingungen gerecht werden kann. Teil 1 beschreibt Grundlagen für die Gewässerentwicklung im urbanen Raum und stellt Planung und Umsetzung als Prozess sich gegenseitig beeinflussender Nutzungen dar. Die Teile 1 und 2 wollen insgesamt aufzeigen, welche Methoden genutzt werden können, um Fließgewässer in urbanen Bereichen gleichzeitig sowohl ökologisch als auch für die dort lebenden Menschen aufzuwerten.
Aktualisiert: 2021-04-09
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Merkblatt DWA-M 609-1 Entwicklung urbaner Fließgewässer – Teil 1: Grundlagen, Planung und Umsetzung (Entwurf)

Merkblatt DWA-M 609-1 Entwicklung urbaner Fließgewässer – Teil 1: Grundlagen, Planung und Umsetzung (Entwurf)
Urbane Fließgewässer müssen einerseits die Anforderungen an den Hochwasserschutz und die Siedlungsentwässerung gewährleisten und andererseits attraktiver Raum in einem städtebaulich gestalteten Umfeld sein. Dieses Merkblatt will Gewässer zur städtebaulichen Chance werden lassen und zeigt Ihnen Möglichkeiten auf, wie man auch den Belangen der Gewässerökologie unter meist räumlich beengten und anthropogen geprägten Bedingungen gerecht werden kann. Teil 1 beschreibt Grundlagen für die Gewässerentwicklung im urbanen Raum und stellt Planung und Umsetzung als Prozess sich gegenseitig beeinflussender Nutzungen dar. Die Teile 1 und 2 wollen insgesamt aufzeigen, welche Methoden genutzt werden können, um Fließgewässer in urbanen Bereichen gleichzeitig sowohl ökologisch als auch für die dort lebenden Menschen aufzuwerten.
Aktualisiert: 2021-04-09
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Merkblatt DWA-M 620-2 Ingenieurbiologische Bauweisen an Fließgewässern – Teil 2: Planung, Umsetzung und Erfolgskontrolle (Entwurf)

Merkblatt DWA-M 620-2 Ingenieurbiologische Bauweisen an Fließgewässern – Teil 2: Planung, Umsetzung und Erfolgskontrolle (Entwurf)
Ingenieurbiologische Bauweisen werden im Wasserbau seit langem zur Bewältigung vielfältiger Aufgaben eingesetzt. Meist erfüllen sie dabei mehrere Funktionen gleichzeitig, was zu einem Mehrfachnutzen führt. So dient beispielsweise der Ersatz einer Ufermauer durch eine Weidenspreitlage nicht nur der Ufersicherung, sondern auch der ökologischen Aufwertung durch die Entwicklung eines Ufergehölzbestands und der damit verbundenen Schaffung von Lebensräumen. Die Gehölze werten darüber hinaus das Landschafts- bzw. Ortsbild auf und erhöhen die Naherholungseignung des Gewässers. Ungeachtet der Vorteile bestehen in der Praxis noch zahlreiche Unsicherheiten bei deren Planung, Umsetzung und Pflege. Um ingenieurbiologische Bauweisen einem möglichst großen Anwenderkreis zugänglich zu machen, ist es Zielsetzung des Merkblatts, die Anwendungsgrundlagen zu verbessern und Standards für die Auswahl, Planung und Anwendung ingenieurbiologischer Bauweisen im Wasserbau zu benennen. Es behandelt schwerpunktmäßig ingenieurbiologische Bauweisen an Fließgewässern des Binnenlands wie Ströme, Flüsse, Bäche bis hin zu Gräben, vorrangig im Hügel- und Bergland. Diese können permanent oder temporär Wasser führen, naturnahe oder naturferne bzw. stark anthropogen beeinflusste Fließgewässer sein. Ufersicherungsmaßnahmen an Gewässern mit schiffsinduzierten Belastungen, wie Wellenschlag, Schwall und Sunk etc., werden im Merkblatt DWA-M 519 (März 2016) aufgezeigt. Nicht Gegenstand dieses Merkblatts sind Bauwerke und Stabilisierungsmaßnahmen des konstruktiven Wasserbaus wie beispielsweise Hochwasserschutzeinrichtungen, Dämme und Deiche.
Aktualisiert: 2022-01-11
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Merkblatt DWA-M 620-2 Ingenieurbiologische Bauweisen an Fließgewässern – Teil 2: Planung, Umsetzung und Erfolgskontrolle (Entwurf)

Merkblatt DWA-M 620-2 Ingenieurbiologische Bauweisen an Fließgewässern – Teil 2: Planung, Umsetzung und Erfolgskontrolle (Entwurf)
Ingenieurbiologische Bauweisen werden im Wasserbau seit langem zur Bewältigung vielfältiger Aufgaben eingesetzt. Meist erfüllen sie dabei mehrere Funktionen gleichzeitig, was zu einem Mehrfachnutzen führt. So dient beispielsweise der Ersatz einer Ufermauer durch eine Weidenspreitlage nicht nur der Ufersicherung, sondern auch der ökologischen Aufwertung durch die Entwicklung eines Ufergehölzbestands und der damit verbundenen Schaffung von Lebensräumen. Die Gehölze werten darüber hinaus das Landschafts- bzw. Ortsbild auf und erhöhen die Naherholungseignung des Gewässers. Ungeachtet der Vorteile bestehen in der Praxis noch zahlreiche Unsicherheiten bei deren Planung, Umsetzung und Pflege. Um ingenieurbiologische Bauweisen einem möglichst großen Anwenderkreis zugänglich zu machen, ist es Zielsetzung des Merkblatts, die Anwendungsgrundlagen zu verbessern und Standards für die Auswahl, Planung und Anwendung ingenieurbiologischer Bauweisen im Wasserbau zu benennen. Es behandelt schwerpunktmäßig ingenieurbiologische Bauweisen an Fließgewässern des Binnenlands wie Ströme, Flüsse, Bäche bis hin zu Gräben, vorrangig im Hügel- und Bergland. Diese können permanent oder temporär Wasser führen, naturnahe oder naturferne bzw. stark anthropogen beeinflusste Fließgewässer sein. Ufersicherungsmaßnahmen an Gewässern mit schiffsinduzierten Belastungen, wie Wellenschlag, Schwall und Sunk etc., werden im Merkblatt DWA-M 519 (März 2016) aufgezeigt. Nicht Gegenstand dieses Merkblatts sind Bauwerke und Stabilisierungsmaßnahmen des konstruktiven Wasserbaus wie beispielsweise Hochwasserschutzeinrichtungen, Dämme und Deiche.
Aktualisiert: 2022-01-11
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Merkblatt DWA-M 590 Grundsätze und Richtwerte zur Beurteilung von Anträgen zur Entnahme von Wasser für die Bewässerung

Merkblatt DWA-M 590 Grundsätze und Richtwerte zur Beurteilung von Anträgen zur Entnahme von Wasser für die Bewässerung
Klimawandel, veränderte Landnutzung und steigende Marktanforderungen stellen für die gesamte Wasserwirtschaft und alle Branchen, die auf Wasser in ausreichender Menge und Qualität angewiesen sind, vor die größten Herausforderungen. In besonderem Maße gilt dies für Landwirtschaft und Gartenbau. Zur Sicherung einer nachhaltigen Pflanzenproduktion, vor allem aber zur Gewährleistung der von den Märkten zwingend geforderten Qualitäten, wird in Deutschland zunehmend die Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen erforderlich. Anträge auf Erlaubnis zur Entnahme von Grund- oder Oberflächenwasser zum Zweck der Bewässerung werden von Genehmigungs- und Fachverwaltungen zum Teil kritisch bewertet. Genehmigungsbehörden stützen ihre Einwände insbesondere auf das Verschlechterungsverbot im Rahmen der EG-Wasserrahmenrichtlinie. Die daraus teilweise resultierende restriktive Genehmigungspraxis steht den Erwartungen der Landwirtschaft, aber auch einer ausgewogenen Ressourcenbewirtschaftung entgegen. Die Bewertungs- und Vorgehensweisen in den einzelnen Bundesländern variieren zum Teil deutlich. Allgemein anerkannte Regeln der Technik, die über rein technische Fragen hinausgehen und die Grundlage einer wasserwirtschaftlichen Bewertung sein könnten, sind nicht eingeführt. Demgegenüber gibt es im Bereich der Landwirtschaft und des Garten- und Landschaftsbaus Veröffentlichungen von Fachvereinigungen, die innerhalb der entsprechenden Fachrichtungen breite Anerkennung genießen. Vor diesem Hintergrund hat die DWA mit dem Merkblatt eine Grundlage geschaffen, in der fachliche Grundlagen und Anforderungen der Bewässerung mit Grundsätzen der Wasserwirtschaft zusammengeführt werden.
Aktualisiert: 2022-09-06
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Merkblatt DWA-M 590 Grundsätze und Richtwerte zur Beurteilung von Anträgen zur Entnahme von Wasser für die Bewässerung

Merkblatt DWA-M 590 Grundsätze und Richtwerte zur Beurteilung von Anträgen zur Entnahme von Wasser für die Bewässerung
Klimawandel, veränderte Landnutzung und steigende Marktanforderungen stellen für die gesamte Wasserwirtschaft und alle Branchen, die auf Wasser in ausreichender Menge und Qualität angewiesen sind, vor die größten Herausforderungen. In besonderem Maße gilt dies für Landwirtschaft und Gartenbau. Zur Sicherung einer nachhaltigen Pflanzenproduktion, vor allem aber zur Gewährleistung der von den Märkten zwingend geforderten Qualitäten, wird in Deutschland zunehmend die Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen erforderlich. Anträge auf Erlaubnis zur Entnahme von Grund- oder Oberflächenwasser zum Zweck der Bewässerung werden von Genehmigungs- und Fachverwaltungen zum Teil kritisch bewertet. Genehmigungsbehörden stützen ihre Einwände insbesondere auf das Verschlechterungsverbot im Rahmen der EG-Wasserrahmenrichtlinie. Die daraus teilweise resultierende restriktive Genehmigungspraxis steht den Erwartungen der Landwirtschaft, aber auch einer ausgewogenen Ressourcenbewirtschaftung entgegen. Die Bewertungs- und Vorgehensweisen in den einzelnen Bundesländern variieren zum Teil deutlich. Allgemein anerkannte Regeln der Technik, die über rein technische Fragen hinausgehen und die Grundlage einer wasserwirtschaftlichen Bewertung sein könnten, sind nicht eingeführt. Demgegenüber gibt es im Bereich der Landwirtschaft und des Garten- und Landschaftsbaus Veröffentlichungen von Fachvereinigungen, die innerhalb der entsprechenden Fachrichtungen breite Anerkennung genießen. Vor diesem Hintergrund hat die DWA mit dem Merkblatt eine Grundlage geschaffen, in der fachliche Grundlagen und Anforderungen der Bewässerung mit Grundsätzen der Wasserwirtschaft zusammengeführt werden.
Aktualisiert: 2022-09-06
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Merkblatt DWA-M 590 Wasserwirtschaftliche Bewertung zur Entnahme von Wasser zur Bewässerung (Entwurf)

Merkblatt DWA-M 590 Wasserwirtschaftliche Bewertung zur Entnahme von Wasser zur Bewässerung (Entwurf) von DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft,  Abwasser und Abfall e.V., DWA-Fachausschuss GB-4 "Bewässerung"
Klimawandel, veränderte Landnutzung und steigende Marktanforderungen stellen für die gesamte Wasserwirtschaft und alle Branchen, die auf Wasser in ausreichender Menge und Qualität angewiesen sind, vor die größten Herausforderungen. In besonderem Maße gilt dies für Landwirtschaft und Gartenbau. Zur Sicherung einer nachhaltigen Pflanzenproduktion, vor allem aber zur Gewährleistung der von den Märkten zwingend geforderten Qualitäten, wird in Deutschland zunehmend die Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen erforderlich. Anträge auf Erlaubnis zur Entnahme von Grund- oder Oberflächenwasser zum Zweck der Bewässerung werden von Genehmigungs- und Fachverwaltungen zum Teil kritisch bewertet. Hintergrund dafür sind unter anderem Befürchtungen im Hinblick auf eine Intensivierung der Landwirtschaft, eine Verschlechterung der Nährstoffbilanzen oder Bedenken wegen möglicher Übernutzungen der zur Verfügung stehenden Wasserressourcen. Genehmigungsbehörden stützen ihre Einwände insbesondere auf das Verschlechterungsverbot im Rahmen der EG-Wasserrahmenrichtlinie. Die daraus teilweise resultierende restriktive Genehmigungspraxis steht den Erwartungen der Landwirtschaft, aber auch einer ausgewogenen Ressourcenbewirtschaftung entgegen. Die Bewertungs- und Vorgehensweisen in den einzelnen Bundesländern variieren zum Teil deutlich. Allgemein anerkannte Regeln der Technik, die über rein technische Fragen hinausgehen und die Grundlage einer wasserwirtschaftlichen Bewertung sein könnten, sind nicht eingeführt. Demgegenüber gibt es im Bereich der Landwirtschaft und des Garten- und Landschaftsbaus Veröffentlichungen von Fachvereinigungen, die innerhalb der entsprechenden Fachrichtungen breite Anerkennung genießen. Vor diesem Hintergrund hat die DWA mit dem Merkblatt eine Grundlage geschaffen, in der fachliche Grundlagen und Anforderungen der Bewässerung mit Grundsätzen der Wasserwirtschaft zusammengeführt werden.
Aktualisiert: 2019-06-13
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Merkblatt DWA-M 617 Naturschutz bei Planung und Genehmigung von Fließgewässerrenaturierungen (Entwurf)

Merkblatt DWA-M 617 Naturschutz bei Planung und Genehmigung von Fließgewässerrenaturierungen (Entwurf) von DWA-Arbeitsgruppe GB-2.9 "Naturschutzstandards"
Bundesweit besteht ein sehr hoher Bedarf zur ökologischen Verbesserung von Flüssen und Bächen. Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme auf Basis des Wasserhaushaltsgesetzes dokumentieren das Erfordernis weitreichender Fließgewässerrenaturierungen. Mit wasserwirtschaftlich veranlassten Fließgewässer-Renaturierungsmaßnahmen werden tatsächlich in aller Regel auch die Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege verfolgt. Daher stößt die Erarbeitung umfangreicher Umweltfachbeiträge bei der Erstellung wasserrechtlicher Genehmigungsunterlagen oft auf großes Unverständnis. Zudem führen die unterschiedlichen Prüfungsebenen und Prüfschritte bei der Erarbeitung notwendiger Umweltfachbeiträge zur Verwirrung. In guter Absicht sollen Renaturierungsmaßnahmen letztlich doch „der Natur auf die Sprünge“ helfen. Diese Annahme ist grundsätzlich richtig, wenn tatsächlich von vornherein naturschutzfachliche und naturschutzrechtliche Aspekte systematisch in die Planungen zur Gewässerrenaturierung einfließen. Das aber setzt zwingend eine von Beginn an gemeinsame Planung von Wasserwirtschaft und Naturschutz auf Seiten der Planer, wie auch der beteiligten Fachbehörden voraus. Mit dem Merkblatt soll Maßnahmenträgern, Genehmigungsbehörden, beteiligten Ingenieur- und Planungsbüros sowie weiteren am Planungsprozess beteiligten Akteuren eine Arbeitshilfe zur Verfügung gestellt werden, die eine fachlich sinnvolle, wie auch rechtlich erforderliche Berücksichtigung naturschutzfachlicher Belange aufzeigt. So beschreibt die Arbeitshilfe unter anderem, wann und in welchem Umfang Belange des Naturschutzes und der Landschafspflege bei der Planung und Umsetzung von Renaturierungsvorhaben Berücksichtigung finden sollen. Weiterhin stellt das Merkblatt die dazu zur Verfügung stehenden Instrumente und Verfahrensabläufe dar.
Aktualisiert: 2020-07-17
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Merkblatt DWA-M 615 Gestaltung und Nutzung von Baggerseen

Merkblatt DWA-M 615 Gestaltung und Nutzung von Baggerseen von Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft,  Abwasser und Abfall e.V. (DWA)
Kies-Sand-Lagerstätten decken sich häufig mit wertvollen Grundwasservorkommen. Bei der Gewinnung von Kies und Sand unterhalb des Grundwasserspiegels wird das Grundwasser freigelegt und es entstehen Baggerseen. Diese Seen können entweder zu „Wunden in der Landschaft“ oder zu wertvollen Ersatzlebensräumen oder wichtigen Erholungsgebieten für den Menschen werden. Das Merkblatt zeigt im Wesentlichen Möglichkeiten auf, wie die Eingriffe in die Landschaft und die wasserwirtschaftlichen Gegebenheiten des betroffenen Bereichs minimiert werden können. Es widmet der Wasserwirtschaft, und hier insbesondere dem Gewässerschutz, einen breiten Raum. In gleicher Weise werden die Gesichtspunkte des Naturschutzes und der Landschaftspflege angesprochen. Daneben ist versucht worden, unter Beachtung der Belange der Volkswirtschaft, den Gesichtspunkten der Raumordnung, der Bauleitplanung und den Erholungsbedürfnissen der Bevölkerung das gebührende Gewicht zu geben. Besonderer Wert ist dabei darauf gelegt worden, dass schon vor und während des Abbaus rechtzeitig die Weichen für die angestrebte Folgenutzung gestellt werden.
Aktualisiert: 2022-11-21
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Merkblatt DWA-M 614 Planungsmanagement bei Maßnahmen an Fließgewässern – zielorientiert, strukturiert und integriert

Merkblatt DWA-M 614 Planungsmanagement bei Maßnahmen an Fließgewässern – zielorientiert, strukturiert und integriert
Die Vorgaben der Wasser- und Naturschutzgesetzgebung erfordern die angemessene Berücksichtigung von Umweltbelangen bei der Planung von Maßnahmen an Fließgewässern - grundsätzlich unabhängig davon, ob ein Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist oder nicht. Die Anforderungen wurden in der letzten Zeit in den Wassergesetzen noch verschärft. Das Merkblatt zeigt, wie durch einen strukturierten und integrativen Planungsprozess Umweltbelange in geeigneter Weise berücksichtigt werden können. Eine transparente und damit erfolgreiche Planung setzt eine adäquate und wohlabgewogene Beachtung aller Planungsziele, betroffener Belange und Randbedingungen voraus. Dies erfordert eine nachvollziehbare und auch in der Öffentlichkeit gut kommunizierbare Planungsmethodik. Die praxisorientierten methodischen Ansätze dieses Merkblatts erleichtern den Planungsbeteiligten den Weg durch den gemeinsamen Planungsprozess. Behandelt werden insbesondere die Anforderungen bei Projektplanungen zu Ausbau und Unterhaltung von Fließgewässern. Dazu gehören z. B. die Herstellung oder wesentliche Umgestaltung eines Fließgewässers, aber auch Maßnahmen der Auenentwicklung, wobei die dargestellten Prinzipien grundsätzlich auch auf größere Fließgewässer und stehende Gewässer übertragbar sind. Die empfohlene Vorgehensweise bei praktischen Planungen wird vor allem für den Umweltbereich konkretisiert und veranschaulicht.
Aktualisiert: 2021-01-01
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Merkblatt DWA-M 620-1 Ingenieurbiologische Bauweisen an Fließgewässern – Teil 1: Grundlagen und Bauweisenauswahl (Entwurf)

Merkblatt DWA-M 620-1 Ingenieurbiologische Bauweisen an Fließgewässern – Teil 1: Grundlagen und Bauweisenauswahl (Entwurf)
Ingenieurbiologische Bauweisen werden im Wasserbau seit langem zur Bewältigung vielfältiger Aufgaben eingesetzt. Meist erfüllen sie dabei mehrere Funktionen gleichzeitig, was zu einem Mehrfachnutzen führt. So dient beispielsweise der Ersatz einer Ufermauer durch eine Weidenspreitlage nicht nur der Ufersicherung, sondern auch der ökologischen Aufwertung durch die Entwicklung eines Ufergehölzbestands und der damit verbundenen Schaffung von Lebensräumen. Die Gehölze werten darüber hinaus das Landschafts- bzw. Ortsbild auf und erhöhen die Naherholungseignung des Gewässers. Ungeachtet der Vorteile bestehen in der Praxis noch zahlreiche Unsicherheiten bei deren Planung, Umsetzung und Pflege. Um ingenieurbiologische Bauweisen einem möglichst großen Anwenderkreis zugänglich zu machen, ist es Zielsetzung des Merkblatts, die Anwendungsgrundlagen zu verbessern und Standards für die Auswahl, Planung und Anwendung ingenieurbiologischer Bauweisen im Wasserbau zu benennen. Es behandelt schwerpunktmäßig ingenieurbiologische Bauweisen an Fließgewässern des Binnenlands wie Ströme, Flüsse, Bäche bis hin zu Gräben, vorrangig im Hügel- und Bergland. Diese können permanent oder temporär Wasser führen, naturnahe oder naturferne bzw. stark anthropogen beeinflusste Fließgewässer sein. Ufersicherungsmaßnahmen an Gewässern mit schiffsinduzierten Belastungen, wie Wellenschlag, Schwall und Sunk etc., werden im Merkblatt DWA-M 519 (März 2016) aufgezeigt. Nicht Gegenstand dieses Merkblatts sind Bauwerke und Stabilisierungsmaßnahmen des konstruktiven Wasserbaus wie beispielsweise Hochwasserschutzeinrichtungen, Dämme und Deiche.
Aktualisiert: 2020-06-26
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Merkblatt DWA-M 620-1 Ingenieurbiologische Bauweisen an Fließgewässern – Teil 1: Grundlagen und Bauweisenauswahl (Entwurf)

Merkblatt DWA-M 620-1 Ingenieurbiologische Bauweisen an Fließgewässern – Teil 1: Grundlagen und Bauweisenauswahl (Entwurf)
Ingenieurbiologische Bauweisen werden im Wasserbau seit langem zur Bewältigung vielfältiger Aufgaben eingesetzt. Meist erfüllen sie dabei mehrere Funktionen gleichzeitig, was zu einem Mehrfachnutzen führt. So dient beispielsweise der Ersatz einer Ufermauer durch eine Weidenspreitlage nicht nur der Ufersicherung, sondern auch der ökologischen Aufwertung durch die Entwicklung eines Ufergehölzbestands und der damit verbundenen Schaffung von Lebensräumen. Die Gehölze werten darüber hinaus das Landschafts- bzw. Ortsbild auf und erhöhen die Naherholungseignung des Gewässers. Ungeachtet der Vorteile bestehen in der Praxis noch zahlreiche Unsicherheiten bei deren Planung, Umsetzung und Pflege. Um ingenieurbiologische Bauweisen einem möglichst großen Anwenderkreis zugänglich zu machen, ist es Zielsetzung des Merkblatts, die Anwendungsgrundlagen zu verbessern und Standards für die Auswahl, Planung und Anwendung ingenieurbiologischer Bauweisen im Wasserbau zu benennen. Es behandelt schwerpunktmäßig ingenieurbiologische Bauweisen an Fließgewässern des Binnenlands wie Ströme, Flüsse, Bäche bis hin zu Gräben, vorrangig im Hügel- und Bergland. Diese können permanent oder temporär Wasser führen, naturnahe oder naturferne bzw. stark anthropogen beeinflusste Fließgewässer sein. Ufersicherungsmaßnahmen an Gewässern mit schiffsinduzierten Belastungen, wie Wellenschlag, Schwall und Sunk etc., werden im Merkblatt DWA-M 519 (März 2016) aufgezeigt. Nicht Gegenstand dieses Merkblatts sind Bauwerke und Stabilisierungsmaßnahmen des konstruktiven Wasserbaus wie beispielsweise Hochwasserschutzeinrichtungen, Dämme und Deiche.
Aktualisiert: 2020-06-26
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Merkblatt DWA-M 614 Planungsmanagement bei Maßnahmen an Fließgewässern – zielorientiert, strukturiert und integriert

Merkblatt DWA-M 614 Planungsmanagement bei Maßnahmen an Fließgewässern – zielorientiert, strukturiert und integriert
Die Vorgaben der Wasser- und Naturschutzgesetzgebung erfordern die angemessene Berücksichtigung von Umweltbelangen bei der Planung von Maßnahmen an Fließgewässern - grundsätzlich unabhängig davon, ob ein Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist oder nicht. Die Anforderungen wurden in der letzten Zeit in den Wassergesetzen noch verschärft. Das Merkblatt zeigt, wie durch einen strukturierten und integrativen Planungsprozess Umweltbelange in geeigneter Weise berücksichtigt werden können. Eine transparente und damit erfolgreiche Planung setzt eine adäquate und wohlabgewogene Beachtung aller Planungsziele, betroffener Belange und Randbedingungen voraus. Dies erfordert eine nachvollziehbare und auch in der Öffentlichkeit gut kommunizierbare Planungsmethodik. Die praxisorientierten methodischen Ansätze dieses Merkblatts erleichtern den Planungsbeteiligten den Weg durch den gemeinsamen Planungsprozess. Behandelt werden insbesondere die Anforderungen bei Projektplanungen zu Ausbau und Unterhaltung von Fließgewässern. Dazu gehören z. B. die Herstellung oder wesentliche Umgestaltung eines Fließgewässers, aber auch Maßnahmen der Auenentwicklung, wobei die dargestellten Prinzipien grundsätzlich auch auf größere Fließgewässer und stehende Gewässer übertragbar sind. Die empfohlene Vorgehensweise bei praktischen Planungen wird vor allem für den Umweltbereich konkretisiert und veranschaulicht.
Aktualisiert: 2021-01-01
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Merkblatt DWA-M 617 Naturschutz bei Planung und Genehmigung von Fließgewässerrenaturierungen (Entwurf)

Merkblatt DWA-M 617 Naturschutz bei Planung und Genehmigung von Fließgewässerrenaturierungen (Entwurf) von DWA-Arbeitsgruppe GB-2.9 "Naturschutzstandards"
Bundesweit besteht ein sehr hoher Bedarf zur ökologischen Verbesserung von Flüssen und Bächen. Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme auf Basis des Wasserhaushaltsgesetzes dokumentieren das Erfordernis weitreichender Fließgewässerrenaturierungen. Mit wasserwirtschaftlich veranlassten Fließgewässer-Renaturierungsmaßnahmen werden tatsächlich in aller Regel auch die Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege verfolgt. Daher stößt die Erarbeitung umfangreicher Umweltfachbeiträge bei der Erstellung wasserrechtlicher Genehmigungsunterlagen oft auf großes Unverständnis. Zudem führen die unterschiedlichen Prüfungsebenen und Prüfschritte bei der Erarbeitung notwendiger Umweltfachbeiträge zur Verwirrung. In guter Absicht sollen Renaturierungsmaßnahmen letztlich doch „der Natur auf die Sprünge“ helfen. Diese Annahme ist grundsätzlich richtig, wenn tatsächlich von vornherein naturschutzfachliche und naturschutzrechtliche Aspekte systematisch in die Planungen zur Gewässerrenaturierung einfließen. Das aber setzt zwingend eine von Beginn an gemeinsame Planung von Wasserwirtschaft und Naturschutz auf Seiten der Planer, wie auch der beteiligten Fachbehörden voraus. Mit dem Merkblatt soll Maßnahmenträgern, Genehmigungsbehörden, beteiligten Ingenieur- und Planungsbüros sowie weiteren am Planungsprozess beteiligten Akteuren eine Arbeitshilfe zur Verfügung gestellt werden, die eine fachlich sinnvolle, wie auch rechtlich erforderliche Berücksichtigung naturschutzfachlicher Belange aufzeigt. So beschreibt die Arbeitshilfe unter anderem, wann und in welchem Umfang Belange des Naturschutzes und der Landschafspflege bei der Planung und Umsetzung von Renaturierungsvorhaben Berücksichtigung finden sollen. Weiterhin stellt das Merkblatt die dazu zur Verfügung stehenden Instrumente und Verfahrensabläufe dar.
Aktualisiert: 2020-07-17
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