Hessisches Bedienstetenrecht – HBR

Hessisches Bedienstetenrecht – HBR von Burkholz,  Bernhard, Dobler,  Friedrich, Hohmann,  Roger, Kröll,  Michael, Rothländer,  Christian, von Roetteken,  Torsten, von Roetteken,  Torsten von von
HBR, Teilausgabe I - Personalvertretungsrecht: Der ausführliche Kommentar zum HPVG ist mit vielfältigen Hinweisen zu Literatur und Rechtsprechung versehen und lässt die Bezüge zum BPersVG sowie zum BetrVG ebenso deutlich erkennen wie die Besonderheiten des hessischen Rechts. Umfangreich sind vor allem die Grundlagen des Personalvertretungsrechts im Dienst-, Arbeits- und Verfassungsrecht herausgearbeitet. Hier sind wie bei den sorgfältigen Erläuterungen zu den Mitbestimmungsrechten alternative Lösungsmöglichkeiten angesprochen, die auch eine Weiterentwicklung des Personalvertretungsrechts möglich machen. Dieser Teil enthält außerdem einen Kommentar zur WO-HPVG, Schaubilder und ergänzende Vorschriften.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Mitarbeiterbeteiligung und Eigentum

Mitarbeiterbeteiligung und Eigentum von Roggemann,  Herwig
Angemessene Beteiligung der Unternehmensmitarbeiter an Kapital und Ergebnis der Unternehmen ist eine der ungelösten Grundfragen der sozialen Marktwirtschaft in Deutschland und Europa. Kapital- und Ergebnisbeteiligung kann das herkömmliche Tariflohnsystem ergänzen, flexibler und zugleich gerechter gestalten und damit den Wirtschaftsstandort Deutschland und seine Sozialverfassung im europäischen und globalen Wettbewerb überlebensfähiger machen. Zwischen unkontrollierbarer Kapitalkonzentration auf den Finanzmärkten und mangelnder Verteilungsgerechtigkeit auf den Arbeitsmärkten besteht ein Zusammenhang. Mehr Mitarbeiterbeteiligung ist daher zugleich ein nachhaltiger Beitrag zur Krisenbewältigung. °°Im europäischen Vergleich ist Mitarbeiterbeteiligung in Deutschland unterentwickelt. Im Jahre 2009 hat der Bundestag ein Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz verabschiedet. In der Begründung dazu heißt es: „Es ist auch ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft und sozialer Gerechtigkeit, dass Beschäftigte am Ertrag der Volkswirtschaft gerecht und ausgewogen teilhaben.“°°Der Verfasser legt dar, warum dieses Ziel mit den sparsamen und bruchstückhaften Mitteln des Gesetzes nicht erreichbar ist. Die vom Gesetzgeber angebotenen Beteiligungsmöglichkeiten und ihre allzu geringe steuerliche Förderung sind mit Recht kritisiert und von der Praxis nicht im erwarteten Maße angenommen worden. Bereits 2010 erfolgte daher eine erste Gesetzesänderung. Weitere sind fällig, um dem Gesetz zur gewünschten Wirkung zu verhelfen.°°Das Buch führt in die rechtspolitische Diskussion um die materielle Beteiligung am Wirtschaftseigentum ein. Der Autor entwickelt Reformvorschläge, stellt Mitarbeiterbeteiligung als wesentlichen Bestandteil der Eigentumsordnung des marktwirtschaftlichen Sozialstaats dar und befürwortet weitergehende gesetzliche Regelungen für eine allgemeine, leistungsgerechte Mitarbeiterkapital- und Ertragsbeteiligungi
Aktualisiert: 2023-06-15
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Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht von Saenger,  Ingo
Das Gesellschaftsrecht ist wichtiger Bestandteil des Pflichtfachstudiums und auch für die Berufspraxis von erheblicher Bedeutung. Ein Schwerpunkt der Darstellung liegt auf dem besonders examensrelevanten Recht der Personengesellschaft und der Internationalisierung des Gesellschaftsrechts. Die einzelnen Gesellschaftsformen werden systematisch nach einem wiederkehrenden Schema abgehandelt. Unterschiede werden so auf den ersten Blick deutlich. Bei der Lektüre finden sich wertvolle praktische Hinweise, etwa zur Gründung einer Gesellschaft und zur Wahl der „richtigen“ Gesellschaftsform. Für die Neuauflage wurden zahlreiche ganz grundlegende Reformen berücksichtigt, vor allem die des Personengesellschaftsrechts mit dem ab Januar 2024 geltenden MoPeG. Das 2023 in Kraft getretene neue Umwandlungsrecht ist ebenso zugrunde gelegt wie das reformierte Vormundschafts- und Betreuungsrecht. Eingearbeitet sind schon die Neuregelungen aufgrund der Reform des Stiftungsrechts sowie der Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungs-RL. ist seit 1997 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Gesellschaftsrecht an der Universität Münster und Direktor des dortigen Instituts für Internationales Wirtschaftsrecht. Von 1999 bis 2006 war er als Richter am OLG Hamm im Nebenamt Mitglied eines gesellschaftsrechtlichen Senats. Er leitet die JurGrad-Postgraduierten-Studiengänge Mergers & Acquisitions sowie Wirtschaftsrecht an der Universität Münster.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Mitbestimmung und Niederlassungsfreiheit.

Mitbestimmung und Niederlassungsfreiheit. von Bock,  Mathias
Im Oktober 2001 führte der Europäische Gesetzgeber die erste europaweit verfügbare Gesellschaft, die Europäische Gesellschaft (SE) ein. Im Lichte der strengen Vorgaben zur SE, insbesondere im Hinblick auf die Ausgestaltung ihrer Unternehmensmitbestimmung, stellt sich die Frage nach der Vereinbarkeit paritätischer Mitbestimmung mit Europäischem Recht. Sie findet nach dem Willen des Europäischen Gesetzgebers nunmehr auch auf SE mit deutscher Beteiligung Anwendung. Durch ein komplexes Zusammenwirken von europäischen und deutschen Normen wird sie so zur Rückfallebene im Fall des Scheiterns einer Einigung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern über Form und Umfang der Mitbestimmung in der "deutschen" SE. Der Niederlassungsvorgang fällt hierbei in den Anwendungsbereich der Europäischen Niederlassungsfreiheit, da er bei Gründung einer SE in allen Fällen die von Art. 43 EG statuierten Vorgaben erfüllt. Unter Beachtung der Rechtsprechung des EuGH zur Verhältnismäßigkeit einer freiheitsbeschränkenden Maßnahme muss die Rechtfertigung eines Eingriffs ausscheiden, da es den Regelungen des MitbestG sowohl an Geeignetheit als auch an der vom EuGH kombinierten Erforderlichkeit / Angemessenheit fehlt. Eine europarechtskonforme Auslegung der Vorschriften des MitbestG kommt nach den prohibitiven Aussagen des BVerfG im "Mitbestimmungsurteil" indessen nicht in Betracht, weshalb die relevanten Vorschriften des MitbestG europarechtswidrig sind. Sie sollten abgeschafft und durch ein einheitliches Mitbestimmungsgesetz auf Grundlage des DrittelbG ersetzt werden.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Konkretisierung des Missbrauchsverbots der SE zum Schutz von Beteiligungsrechten der Arbeitnehmer.

Die Konkretisierung des Missbrauchsverbots der SE zum Schutz von Beteiligungsrechten der Arbeitnehmer. von Ramcke,  Oliver H.
Oliver H. Ramcke untersucht die Grenzen der Flexibilisierung der Mitbestimmung in der Societas Europaea (SE). Diese Rechtsform charakterisiert einen Zielkonflikt zwischen Gestaltungsfreiheit und Arbeitnehmerschutz: Einerseits können Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite die Mitbestimmung autonom vereinbaren. Andererseits ist die Sicherung erworbener Rechte der Arbeitnehmer über die Beteiligung an Unternehmensentscheidungen fundamentaler Grundsatz der SE-Richtlinie über die Arbeitnehmerbeteiligung.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Rechte des Betriebsrats bei Kündigungen

Rechte des Betriebsrats bei Kündigungen von Hinrichs,  Werner
Professionelle Hilfe für die Kernaufgaben der Betriebsratsarbeit Vorteile auf einen Blick: Kompakte, gut verständliche Darstellung Schafft Klarheit und bietet Hilfe für die Praxis Auf aktuellem Rechtsstand Darum geht es: Zum Alltagsgeschäft von Betriebsräten gehört es, sich mit Kündigungsabsichten des Arbeitgebers auseinanderzusetzen. Jedes Betriebsratsmitglied sollte deshalb den Umfang der Mitwirkungsrechte bei Kündigungen kennen und ausschöpfen, um betroffene Arbeitnehmer wirkungsvoll zu unterstützen. Der Autor behandelt gut verständlich die Anhörungspflichten des Arbeitgebers bei Kündigungen und die Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrats gemäß § 102 BetrVG. Er geht dabei sowohl auf mögliche Fehler des Arbeitgebers ein, die es zu erkennen und zu nutzen gilt, als auch auf vermeidbare Fehler des Betriebsrats. In die Neuauflage wurde die aktuelle Rechtsprechung eingearbeitet. Autor: Werner Hinrichs, Jurist (Ass. jur.), langjähriger Ressortleiter Arbeitsrecht in der IG Metall-Vorstandsverwaltung.
Aktualisiert: 2023-06-15
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