Soziale Tatherrschaft.

Soziale Tatherrschaft. von Schlösser,  Jan
Die Begriffe Täterschaft und Teilnahme werden nach ganz herrschender Meinung anhand des Kriteriums "Tatherrschaft" voneinander abgegrenzt. Da eine Person nicht zugleich "frei" und "beherrscht" sein kann, rückt über den Begriff der (Tat-)Herrschaft der Begriff der Freiheit ins Zentrum der Fragestellung. Der klassischen Täterlehre liegt eine individualistische Freiheitskonzeption zugrunde, wie sie sich aus der Verantwortungskonzeption des Strafgesetzbuches ableiten lässt (§§ 17, 19-21, 35 StGB). Erteilt ein an der Spitze einer hierarchischen Organisation stehendes Leitungsorgan die Anweisung, eine Straftat zu begehen, und wird diese durch ein schuldhaft handelndes Organ ausgeführt, dann ist der die Straftat anordnende Hintermann Teilnehmer an der vom Ausführungsorgan täterschaftlich begangenen Tat. Entgegen diesem Zurechnungsergebnis wird aber von der Rechtsprechung und der ganz herrschenden Lehre versucht, die Täterschaft des sogenannten Schreibtischtäters zu begründen. Zielsetzung der Arbeit ist es, das darin zum Ausdruck gebrachte Vorverständnis der ganz herrschenden Meinung in der Strafrechtsdogmatik zu hinterfragen und es begrifflich zu klären. Im Ergebnis führt dies zur Aufgabe des individualistischen Freiheitsverständnisses und zur Einführung eines neuen Subjektverständnisses in die Strafrechtsdogmatik durch Begründung einer sozialen Tatherrschaftslehre.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Mittelbare Täterschaft bei rechtmäßig oder unverboten handelndem Werkzeug

Mittelbare Täterschaft bei rechtmäßig oder unverboten handelndem Werkzeug von Herzberg,  Rolf Dietrich
Frontmatter -- INHALTSVERZEICHNIS -- ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS -- LITERATURVERZEICHNIS -- EINLEITUNG -- ERSTES KAPITEL: DIE MÖGLICHKEIT STRAFBARER MITTELBARER TÄTERSCHAFT BEI RECHTMÄSSIG HANDELNDEM WERKZEUG -- ZWEITES KAPITEL: DIE IN BETRACHT KOMMENDEN FÄLLE STRAFBARER MITTELBARER TÄTERSCHAFT BEI RECHTMÄSSIG HANDELNDEM WERKZEUG -- DRITTES KAPITEL: DER AUSSENSTEHENDE DRITTE
Aktualisiert: 2023-05-29
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Mittelbare Täterschaft kraft Organisationsherrschaft

Mittelbare Täterschaft kraft Organisationsherrschaft von Urban,  Carolin
Wie kann es strafrechtsdogmatisch bewältigt werden, wenn nicht eine einzelne Person die Tathandlung eigenhändig vornimmt, sondern ganz unterschiedliche Tatbeiträge innerhalb eines Kollektivs erbracht werden? Dabei geht es auch um die Frage, ob und inwieweit innerhalb organisatorischer Machtsysteme eine mittelbare Täterschaft der veranlassenden Hintermänner in Betracht kommt. In Auseinandersetzung mit den in der Literatur entwickelten Lösungsansätzen wird ein eigenes Konzept entwickelt. Der zweite Abschnitt gilt den Problemen bei der Anwendung des Organisationsherrschaftsmodells auf Wirtschaftsunternehmen. Erstmals wird der Versuch unternommen, die von der Literatur geforderten Grenzlinien einer Organisationsherrschaft in Betrieben näher zu konkretisieren.
Aktualisiert: 2023-05-28
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Mittelbare Täterschaft durch Versetzen in einen Motivirrtum.

Mittelbare Täterschaft durch Versetzen in einen Motivirrtum. von Lehmann,  Alexander
Die Abhandlung geht der Frage der Möglichkeit eines Täters hinter dem Täter in den Fällen der Irrtumserregung nach, es wird mithin untersucht, ob das Hervorrufen eines Motivirrtums für die Annahme von mittelbarer Täterschaft bereits genügen kann. Hierbei werden sowohl die klassischen Fälle der mittelbaren Täterschaft im Drei-Personen-Verhältnis als auch die Fälle der Selbstschädigung des Vordermanns behandelt.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Soziale Tatherrschaft.

Soziale Tatherrschaft. von Schlösser,  Jan
Die Begriffe Täterschaft und Teilnahme werden nach ganz herrschender Meinung anhand des Kriteriums "Tatherrschaft" voneinander abgegrenzt. Da eine Person nicht zugleich "frei" und "beherrscht" sein kann, rückt über den Begriff der (Tat-)Herrschaft der Begriff der Freiheit ins Zentrum der Fragestellung. Der klassischen Täterlehre liegt eine individualistische Freiheitskonzeption zugrunde, wie sie sich aus der Verantwortungskonzeption des Strafgesetzbuches ableiten lässt (§§ 17, 19-21, 35 StGB). Erteilt ein an der Spitze einer hierarchischen Organisation stehendes Leitungsorgan die Anweisung, eine Straftat zu begehen, und wird diese durch ein schuldhaft handelndes Organ ausgeführt, dann ist der die Straftat anordnende Hintermann Teilnehmer an der vom Ausführungsorgan täterschaftlich begangenen Tat. Entgegen diesem Zurechnungsergebnis wird aber von der Rechtsprechung und der ganz herrschenden Lehre versucht, die Täterschaft des sogenannten Schreibtischtäters zu begründen. Zielsetzung der Arbeit ist es, das darin zum Ausdruck gebrachte Vorverständnis der ganz herrschenden Meinung in der Strafrechtsdogmatik zu hinterfragen und es begrifflich zu klären. Im Ergebnis führt dies zur Aufgabe des individualistischen Freiheitsverständnisses und zur Einführung eines neuen Subjektverständnisses in die Strafrechtsdogmatik durch Begründung einer sozialen Tatherrschaftslehre.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Soziale Tatherrschaft.

Soziale Tatherrschaft. von Schlösser,  Jan
Die Begriffe Täterschaft und Teilnahme werden nach ganz herrschender Meinung anhand des Kriteriums "Tatherrschaft" voneinander abgegrenzt. Da eine Person nicht zugleich "frei" und "beherrscht" sein kann, rückt über den Begriff der (Tat-)Herrschaft der Begriff der Freiheit ins Zentrum der Fragestellung. Der klassischen Täterlehre liegt eine individualistische Freiheitskonzeption zugrunde, wie sie sich aus der Verantwortungskonzeption des Strafgesetzbuches ableiten lässt (§§ 17, 19-21, 35 StGB). Erteilt ein an der Spitze einer hierarchischen Organisation stehendes Leitungsorgan die Anweisung, eine Straftat zu begehen, und wird diese durch ein schuldhaft handelndes Organ ausgeführt, dann ist der die Straftat anordnende Hintermann Teilnehmer an der vom Ausführungsorgan täterschaftlich begangenen Tat. Entgegen diesem Zurechnungsergebnis wird aber von der Rechtsprechung und der ganz herrschenden Lehre versucht, die Täterschaft des sogenannten Schreibtischtäters zu begründen. Zielsetzung der Arbeit ist es, das darin zum Ausdruck gebrachte Vorverständnis der ganz herrschenden Meinung in der Strafrechtsdogmatik zu hinterfragen und es begrifflich zu klären. Im Ergebnis führt dies zur Aufgabe des individualistischen Freiheitsverständnisses und zur Einführung eines neuen Subjektverständnisses in die Strafrechtsdogmatik durch Begründung einer sozialen Tatherrschaftslehre.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Examens-Repetitorium Strafrecht Allgemeiner Teil, eBook

Examens-Repetitorium Strafrecht Allgemeiner Teil, eBook von Jaeger,  Christian, Jäger
Das Repetitorium:  Das Examens-Repetitorium zum Allgemeinen Teil des Strafrechts verfolgt – wie das Examens-Repetitorium Strafrecht Besonderer Teil – die Zielsetzung, den gesamten examensrelevanten Stoff konzentriert darzustellen und dabei nicht nur die systematischen Zusammenhänge hervortreten zu lassen, sondern auch die Anwendung der Einzelprobleme in der Falllösung zu veranschaulichen. Hierzu wird der Studierende mit allen prüfungswichtigen Problemen des Allgemeinen Teils des Strafrechts und seinen Bezügen zum Besonderen Teil vertraut gemacht. Zahlreiche Hinweise und klausurtaktische Tipps dienen neben den Falllösungen der konkreten Umsetzung in Klausuren sowie der Befähigung, auch unbekannte Sachverhalte methodisch und orientiert am strafrechtlichen Gesamtsystem sicher zu lösen. Die 10. Auflage berücksichtigt u.a. den Hammerschlag-Fall, den Brutalraub-Fall, den Ku'dammraser-Fall, den Ecstasypillen-Fall, den Scheinauftragsmörder-Fall, den Lebensmittelerpresser-Fall, den Falschmedikations-Fall sowie den Berliner und Hamburger Suizidhilfe-Fall, die in der Neuauflage klausurmäßig gelöst sind. Zahlreiche weitere Fälle aus der jüngsten Judikatur wurden als Beispiele verarbeitet; aus der Vielzahl seien hier nur der Passauer Schläger-Fall und der Dopingboxer-Fall erwähnt. Über das Stichwortverzeichnis können die Fälle leicht aufgefunden werden. Zudem wurden auch alle examensrelevant erscheinenden neueren Entwicklungen im Bereich des Allgemeinen Teils einbezogen. Besonders hingewiesen sei hier auf die Problematik der Triage, die im Zuge der Coronapandemie eine intensive juristische Diskussion ausgelöst hat, die in diesem Band im Kontext der rechtfertigenden Pflichtenkollision ausführlich erörtert wird. Durch Umwandlung von älteren Fällen in Beispiele ist es im Übrigen gelungen, den bisherigen Umfang des Lehrbuchs ohne Informationsverlust beizubehalten. Die Reihe: Die Reihe UNIREP JURA dient der gezielten Vorbereitung auf die Erste Juristische Prüfung und vermittelt entscheidende Wertungsgrundlagen, Strukturverständnis und damit die Fähigkeit zur eigenständigen Fallbearbeitung. Es sind die Kernthemen des jeweiligen Stoffgebietes dargestellt, wobei Grundstrukturen als bekannt vorausgesetzt und mehr vorsorglich in aller Kürze, etwa durch Schaubilder, Definitionen oder Zusammenfassungen behandelt werden. Dem didaktischen Anliegen der Reihe entsprechend dienen Beispielsfälle der Veranschaulichung. Examenstypische Probleme und Fallkonstellationen werden erläutert und durch eine (Muster-)Lösung erschlossen. Formulierungsvorschläge und Hinweise zu Aufbauschwierigkeiten treten in Einzelfällen ergänzend hinzu. Dem vertiefenden Studium dienen das gezielte und sparsame Zitieren weiterführender Literatur sowie der einschlägige Beleg aus der Rechtsprechung.
Aktualisiert: 2023-05-10
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Strafrecht Allgemeiner Teil

Strafrecht Allgemeiner Teil von †.,  Johannes Wessels, Beulke,  Werner, Satzger,  Helmut
Der Klassiker der Strafrechts-Lehrbücher!!!  Der Band Strafrecht Allgemeiner Teil behandelt die Lehre von der Straftat. Das Lehrbuch ist zur vorlesungsbegleitenden Lektüre für Studienanfänger und Fortgeschrittene konzipiert und vermittelt unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung die Grundlagen des Strafrechtssystems. Ausgangspunkte der Darstellung sind stets einleitende Fälle mit kurzen Lösungen am Kapitelende. Dieser Gang der Darstellung sowie ergänzende Hinweise zur Methode der Fallbearbeitung erleichtern dem Lernenden das Eindringen in die Probleme des Allgemeinen Teils. Außerdem können sich fortgeschrittene Studierende und Referendare zur raschen Wiederholung einen zusammenhängenden Überblick zu den Kernfragen der Strafrechtsdogmatik verschaffen. Das integrierte ebook: Es enthält den vollständigen Text des Buches direkt verlinkt mit nach didaktischen Gesichtspunkten ausgewählten, für die strafrechtliche Ausbildung und Praxis wegweisenden Entscheidungen des BGH und des RG. Der Leser gelangt so mit einem "Klick" aus dem Text unmittelbar zu den in dem ebook enthaltenen Urteilen. Mit der Neuauflage ist die Darstellung wiederum gründlich ergänzt und aktualisiert worden; Rechtsprechung und Schrifttum sind bis Juni 2021 berücksichtigt.
Aktualisiert: 2023-05-10
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Strafrecht Allgemeiner Teil

Strafrecht Allgemeiner Teil von Beulke,  Werner, Satzger,  Helmut, Wessels,  Johannes
Der Klassiker der Strafrechts-Lehrbücher!!! Der Band Strafrecht Allgemeiner Teil behandelt die Lehre von der Straftat. Das Lehrbuch ist zur vorlesungsbegleitenden Lektüre für Studienanfänger und Fortgeschrittene konzipiert und vermittelt unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung die Grundlagen des Strafrechtssystems. Ausgangspunkte der Darstellung sind stets einleitende Fälle mit kurzen Lösungen am Kapitelende. Dieser Gang der Darstellung sowie ergänzende Hinweise zur Methode der Fallbearbeitung erleichtern dem Lernenden das Eindringen in die Probleme des Allgemeinen Teils. Außerdem können sich fortgeschrittene Studierende und Referendare zur raschen Wiederholung einen zusammenhängenden Überblick zu den Kernfragen der Strafrechtsdogmatik verschaffen. Das ebook: Es enthält den vollständigen Text des Buches direkt verlinkt mit nach didaktischen Gesichtspunkten ausgewählten, für die strafrechtliche Ausbildung und Praxis wegweisenden Entscheidungen des BGH und des RG. Der Leser gelangt so mit einem "Klick" aus dem Text unmittelbar zu den in dem ebook enthaltenen Urteilen. Mit der Neuauflage ist die Darstellung wiederum gründlich ergänzt und aktualisiert worden; Rechtsprechung und Schrifttum sind bis Juni 2022 berücksichtigt.
Aktualisiert: 2023-05-10
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Klausurtraining Strafrecht

Klausurtraining Strafrecht von Kindhäuser,  Urs, Lubig,  Sebastian, Schumann,  Kay H., Zimmermann,  Till
Das vorliegende „Klausurtraining Strafrecht“ ist dabei behilflich, sich schnell mit den praktischen Problemen zu beschäftigen, die typischerweise bei einer strafrechtlichen Prüfungsarbeit zu bewältigen sind. Anhand von Beispielsfällen wird die Gesetzesanwendung im Gutachten illustriert. Die präsentierten Lösungen liefern praktische Beispiele für eine gute Bearbeitung. Die vorgestellten Lösungswege folgen didaktischen Erwägungen und kondensieren die Erfahrungen der Bearbeiter:innen aus der täglichen Arbeit in Arbeitsgemeinschaften und Übungen. Die vollständig ausformulierten Lösungsvorschläge werden ihrerseits jeweils an Ort und Stelle eingeordnet, um handwerkliche und auch klausurtaktische Hinweise zu geben.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Beteiligung an organisatorischen Machtapparaten

Beteiligung an organisatorischen Machtapparaten von Orozco López,  Hernán Dario
Trotz der lebhaften Diskussion über die Beteiligung an organisatorischen Machtapparaten vermag keiner der bisher vertretenen Ansätze eine völlig überzeugende Lösung anzubieten. Auf der Basis einer kritischen Analyse dieser Ansichten und der allgemeinen Theorien zu Täterschaft und Teilnahme sowie unter Heranziehung handlungstheoretischer Einsichten und rechtstheoretischer Vorgaben zur Begriffsbildung entwirft Hernán Orozco ein zweistufiges Mitverantwortungsmodell. Auf der ersten Stufe befasst er sich mit der Zuschreibung von Verantwortung für die Straftat als Ganze; die zweite Stufe ist der Ermittlung des Ausmaßes der jeweiligen Beteiligungsbeiträge gewidmet. Die Anwendung dieses Beteiligungsmodells auf die Fälle organisatorischer Machtapparate ermöglicht es, eine befriedigende Antwort auf die Frage nach der Begründung und Verteilung strafrechtlicher Verantwortung der auf verschiedenen Hierarchieebenen tätigen Organisationsmitglieder zu entwickeln.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Klausurtraining Strafrecht

Klausurtraining Strafrecht von Kindhäuser,  Urs, Lubig,  Sebastian, Schumann,  Kay H., Zimmermann,  Till
Das vorliegende „Klausurtraining Strafrecht“ ist dabei behilflich, sich schnell mit den praktischen Problemen zu beschäftigen, die typischerweise bei einer strafrechtlichen Prüfungsarbeit zu bewältigen sind. Anhand von Beispielsfällen wird die Gesetzesanwendung im Gutachten illustriert. Die präsentierten Lösungen liefern praktische Beispiele für eine gute Bearbeitung. Die vorgestellten Lösungswege folgen didaktischen Erwägungen und kondensieren die Erfahrungen der Bearbeiter:innen aus der täglichen Arbeit in Arbeitsgemeinschaften und Übungen. Die vollständig ausformulierten Lösungsvorschläge werden ihrerseits jeweils an Ort und Stelle eingeordnet, um handwerkliche und auch klausurtaktische Hinweise zu geben.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Strafrecht Allgemeiner Teil

Strafrecht Allgemeiner Teil von Beulke,  Werner, Satzger,  Helmut, Wessels,  Johannes
Der Klassiker der Strafrechts-Lehrbücher!!! Der Band Strafrecht Allgemeiner Teil behandelt die Lehre von der Straftat. Das Lehrbuch ist zur vorlesungsbegleitenden Lektüre für Studienanfänger und Fortgeschrittene konzipiert und vermittelt unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung die Grundlagen des Strafrechtssystems. Ausgangspunkte der Darstellung sind stets einleitende Fälle mit kurzen Lösungen am Kapitelende. Dieser Gang der Darstellung sowie ergänzende Hinweise zur Methode der Fallbearbeitung erleichtern dem Lernenden das Eindringen in die Probleme des Allgemeinen Teils. Außerdem können sich fortgeschrittene Studierende und Referendare zur raschen Wiederholung einen zusammenhängenden Überblick zu den Kernfragen der Strafrechtsdogmatik verschaffen. Das ebook: Es enthält den vollständigen Text des Buches direkt verlinkt mit nach didaktischen Gesichtspunkten ausgewählten, für die strafrechtliche Ausbildung und Praxis wegweisenden Entscheidungen des BGH und des RG. Der Leser gelangt so mit einem "Klick" aus dem Text unmittelbar zu den in dem ebook enthaltenen Urteilen. Mit der Neuauflage ist die Darstellung wiederum gründlich ergänzt und aktualisiert worden; Rechtsprechung und Schrifttum sind bis Juni 2022 berücksichtigt.
Aktualisiert: 2023-02-07
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Mittelbare Täterschaft bei Fahrlässigkeitstaten

Mittelbare Täterschaft bei Fahrlässigkeitstaten von Reyes Romero,  Italo
Im deutschen Schrifttum wird ein extensiver Täterbegriff bei Fahrlässigkeitsdelikten vertreten, sodass nur eine Kausalitätsbeziehung und eine Sorgfaltspflichtverletzung erforderlich sind, um die Täterschaft eines Beteiligten zu bejahen. Dies bedeutet eine entscheidende Abweichung des Täterbegriffes bei Vorsatzdelikten, bei denen ein restriktiver Täterbegriff wegen struktureller und gesetzlicher Argumente einhellig verteidigt wird. Trotzdem führt aus normentheoretischer Sicht ein abweichender Täterbegriff bei Vorsatz- und Fahrlässigkeitsdelikten zu einem systematischen Widerspruch. Mit der Annahme eines restriktiven Täterbegriffes auch bei Fahrlässigkeitsdelikten ist die Möglichkeit einer fahrlässigen mittelbaren Täterschaft dann geöffnet. Insoweit strebt diese Arbeit an, die Figur der fahrlässigen mittelbaren Täterschaft auf der Grundlage der Normentheorie zu begründen. Entscheidend ist, dass die mittelbare Täterschaft darauf beruht, dass die Handlung des Hintermannes hinsichtlich des Tatbestandes (nur) eine Hilfshandlung darstellt, die ihm unter bestimmten Gründen als Täterschaft zugeschrieben werden kann. Trotz der Ausführung einer Hilfshandlung beruft sich die mittelbare Täterschaft auf ein bestimmtes Verantwortungsdefizit beim Vordermann, für das der Hintermann zuständig ist. Dies entspricht die Konstruktion der Begehung der Tatbestandsverwirklichung durch einen anderen, die das StGB ausdrücklich anerkennt. Auf diese Weise wirkt die Charakterisierung der Handlung des mittelbaren Täters als Hilfshandlung sich auf seine eventuelle Fahrlässigkeit aus, weil sich die entsprechende Sorgfaltsanforderung auf die Handlung von anderen bezieht. Der mittelbare Täter handelt also fahrlässig, weil die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen nicht ergriffen wurden, um das Verhalten des defizienten Vordermannes rechtmäßig zu kontrollieren.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Mittelbare Täterschaft durch Versetzen in einen Motivirrtum.

Mittelbare Täterschaft durch Versetzen in einen Motivirrtum. von Lehmann,  Alexander
Die Abhandlung geht der Frage der Möglichkeit eines Täters hinter dem Täter in den Fällen der Irrtumserregung nach, es wird mithin untersucht, ob das Hervorrufen eines Motivirrtums für die Annahme von mittelbarer Täterschaft bereits genügen kann. Hierbei werden sowohl die klassischen Fälle der mittelbaren Täterschaft im Drei-Personen-Verhältnis als auch die Fälle der Selbstschädigung des Vordermanns behandelt.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Die Strafbarkeit des Organisationstäters und des Organisators in Deutschland und Georgien

Die Strafbarkeit des Organisationstäters und des Organisators in Deutschland und Georgien von Okhanashvili,  Anri
Schwerpunkt der Untersuchung ist ein Vergleich des im deutschen Strafrecht entwickelten Organisationstäters, dem die mittelbare Täterschaft aufgrund der Organisationsherrschaft zugeschrieben wird, und der im georgischen Strafrecht gesetzlich normierten Figur des Organisators, die mit besonderer Gesellschaftsgefährlichkeit begründet wird. Diese Rechtsfigur gilt als gefährlichste Beteiligungsform und wird als tätergleich sowie dem Organisationstäter ähnlich beschrieben. Im Ergebnis bestätigt die Untersuchung die strafrechtsdogmatische Begründung des Organisationstäters und kritisiert die Rechtsfigur des Organisators, die ein künstlich geschaffenes politisches Instrument sei, der die strafrechtsdogmatische Grundlage fehle und die deshalb als Teilnahmeform abzuschaffen sei.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Strafrecht Allgemeiner Teil

Strafrecht Allgemeiner Teil von †.,  Johannes Wessels, Beulke,  Werner, Satzger,  Helmut
Der Klassiker der Strafrechts-Lehrbücher!!!  Der Band Strafrecht Allgemeiner Teil behandelt die Lehre von der Straftat. Das Lehrbuch ist zur vorlesungsbegleitenden Lektüre für Studienanfänger und Fortgeschrittene konzipiert und vermittelt unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung die Grundlagen des Strafrechtssystems. Ausgangspunkte der Darstellung sind stets einleitende Fälle mit kurzen Lösungen am Kapitelende. Dieser Gang der Darstellung sowie ergänzende Hinweise zur Methode der Fallbearbeitung erleichtern dem Lernenden das Eindringen in die Probleme des Allgemeinen Teils. Außerdem können sich fortgeschrittene Studierende und Referendare zur raschen Wiederholung einen zusammenhängenden Überblick zu den Kernfragen der Strafrechtsdogmatik verschaffen. Das integrierte ebook: Es enthält den vollständigen Text des Buches direkt verlinkt mit nach didaktischen Gesichtspunkten ausgewählten, für die strafrechtliche Ausbildung und Praxis wegweisenden Entscheidungen des BGH und des RG. Der Leser gelangt so mit einem "Klick" aus dem Text unmittelbar zu den in dem ebook enthaltenen Urteilen. Mit der Neuauflage ist die Darstellung wiederum gründlich ergänzt und aktualisiert worden; Rechtsprechung und Schrifttum sind bis Juni 2021 berücksichtigt.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Examens-Repetitorium Strafrecht Allgemeiner Teil, eBook

Examens-Repetitorium Strafrecht Allgemeiner Teil, eBook von Jaeger,  Christian, Jäger
Das Repetitorium:  Das Examens-Repetitorium zum Allgemeinen Teil des Strafrechts verfolgt – wie das Examens-Repetitorium Strafrecht Besonderer Teil – die Zielsetzung, den gesamten examensrelevanten Stoff konzentriert darzustellen und dabei nicht nur die systematischen Zusammenhänge hervortreten zu lassen, sondern auch die Anwendung der Einzelprobleme in der Falllösung zu veranschaulichen. Hierzu wird der Studierende mit allen prüfungswichtigen Problemen des Allgemeinen Teils des Strafrechts und seinen Bezügen zum Besonderen Teil vertraut gemacht. Zahlreiche Hinweise und klausurtaktische Tipps dienen neben den Falllösungen der konkreten Umsetzung in Klausuren sowie der Befähigung, auch unbekannte Sachverhalte methodisch und orientiert am strafrechtlichen Gesamtsystem sicher zu lösen. Die 10. Auflage berücksichtigt u.a. den Hammerschlag-Fall, den Brutalraub-Fall, den Ku'dammraser-Fall, den Ecstasypillen-Fall, den Scheinauftragsmörder-Fall, den Lebensmittelerpresser-Fall, den Falschmedikations-Fall sowie den Berliner und Hamburger Suizidhilfe-Fall, die in der Neuauflage klausurmäßig gelöst sind. Zahlreiche weitere Fälle aus der jüngsten Judikatur wurden als Beispiele verarbeitet; aus der Vielzahl seien hier nur der Passauer Schläger-Fall und der Dopingboxer-Fall erwähnt. Über das Stichwortverzeichnis können die Fälle leicht aufgefunden werden. Zudem wurden auch alle examensrelevant erscheinenden neueren Entwicklungen im Bereich des Allgemeinen Teils einbezogen. Besonders hingewiesen sei hier auf die Problematik der Triage, die im Zuge der Coronapandemie eine intensive juristische Diskussion ausgelöst hat, die in diesem Band im Kontext der rechtfertigenden Pflichtenkollision ausführlich erörtert wird. Durch Umwandlung von älteren Fällen in Beispiele ist es im Übrigen gelungen, den bisherigen Umfang des Lehrbuchs ohne Informationsverlust beizubehalten. Die Reihe: Die Reihe UNIREP JURA dient der gezielten Vorbereitung auf die Erste Juristische Prüfung und vermittelt entscheidende Wertungsgrundlagen, Strukturverständnis und damit die Fähigkeit zur eigenständigen Fallbearbeitung. Es sind die Kernthemen des jeweiligen Stoffgebietes dargestellt, wobei Grundstrukturen als bekannt vorausgesetzt und mehr vorsorglich in aller Kürze, etwa durch Schaubilder, Definitionen oder Zusammenfassungen behandelt werden. Dem didaktischen Anliegen der Reihe entsprechend dienen Beispielsfälle der Veranschaulichung. Examenstypische Probleme und Fallkonstellationen werden erläutert und durch eine (Muster-)Lösung erschlossen. Formulierungsvorschläge und Hinweise zu Aufbauschwierigkeiten treten in Einzelfällen ergänzend hinzu. Dem vertiefenden Studium dienen das gezielte und sparsame Zitieren weiterführender Literatur sowie der einschlägige Beleg aus der Rechtsprechung.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Die Strafbarkeit des Organisationstäters und des Organisators in Deutschland und Georgien

Die Strafbarkeit des Organisationstäters und des Organisators in Deutschland und Georgien von Okhanashvili,  Anri
Schwerpunkt der Untersuchung ist ein Vergleich des im deutschen Strafrecht entwickelten Organisationstäters, dem die mittelbare Täterschaft aufgrund der Organisationsherrschaft zugeschrieben wird, und der im georgischen Strafrecht gesetzlich normierten Figur des Organisators, die mit besonderer Gesellschaftsgefährlichkeit begründet wird. Diese Rechtsfigur gilt als gefährlichste Beteiligungsform und wird als tätergleich sowie dem Organisationstäter ähnlich beschrieben. Im Ergebnis bestätigt die Untersuchung die strafrechtsdogmatische Begründung des Organisationstäters und kritisiert die Rechtsfigur des Organisators, die ein künstlich geschaffenes politisches Instrument sei, der die strafrechtsdogmatische Grundlage fehle und die deshalb als Teilnahmeform abzuschaffen sei.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Strafbarkeit der Manipulationen bei der Organallokation nach den Tötungs- und Körperverletzungsdelikten

Die Strafbarkeit der Manipulationen bei der Organallokation nach den Tötungs- und Körperverletzungsdelikten von Epitropakis,  Ioannis G.
Die strafrechtliche Aufarbeitung des Organtransplantationsskandals umfasst sowohl die detaillierte Präsentation der in der Rechtsprechung und Schrifttum herrschenden Ansichten als auch Bedenken gegen die vom BGH vertretene Straffreistellung des angeklagten Arztes. Die Verhaltensform des Täters wird geprüft sowie die Möglichkeit von einer mittelbaren Täterschaft auszugehen. Anschließend wird versucht, zwischen der Änderung der Zuteilungsreihenfolge und dem Eintritt des Todes bzw. der Körperverletzung verdrängter Patienten einen Kausalzusammenhang zu konstituieren. Ferner wird erläutert, dass der Schutzzweck der Verteilungsregeln mit der Rettung aller auf einer Warteliste stehenden Patienten assoziiert werden kann und dass der manipulierende Transplantationschirurg bei der Umverteilung des Organallokation-Prozesses mit dolus eventualis gehandelt hat. Die Arbeit bietet einen ausführlichen Überblick über alle kritischen Fragen des Medizinstrafrechts.
Aktualisiert: 2023-04-04
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