Zentrale Frage dieser Bearbeitung war es, die Verbindung zwischen der »commanditaire vennootschap (cv)« - einer Personengesellschaft - mit der »besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (bv)« - einer Kapitalgesellschaft - als (einzigem) Komplementär zu untersuchen. Obwohl die deutsche GmbH & Co. KG häufiger vorkommt, ist auch ihr niederländisches Äquivalent («bv-cv«) nicht nur in steuerrechtlicher, sondern insbesondere auch in gesellschaftsrechtlicher Hinsicht eine interessante Mischform.
Problematisch sind vor allem die bereits seit langem umstrittene Verneinung eines abgesonderten Vermögens bei der »cv« mit einem Komplementär sowie die unbeschränkte Haftung des Kommanditisten bei einem Verstoß gegen das ihm obliegende Handlungsverbot. Eine zu weitgehende Auslegung dieses Verbots gefährdet die in der »bv-cv« umstrittene - jedoch im deutschen Recht durchaus übliche - Doppelfunktion. Die in diesem Rahmen erlassenen Anti-Mißbrauchsgesetze - Haftung der (faktischen) Geschäftsführer - haben ihr Ziel nur teilweise erreicht. Die Anonymität des Kommanditisten ist im niederländischen Recht besser gewahrt, da sein Name nicht eingetragen wird. Da aber - anders als im deutschen Recht - gleichzeitig ein Firmenzusatz für die »bv-cv« nicht erforderlich ist, entsteht Rechtsunsicherheit. Die Einbeziehung der »bv-cv« in die unterschiedlichen gesellschaftsrechtlichen Regelungen und die daraus folgende Verhinderung des Mißbrauchs ist teilweise gelungen, etwa in der Strukturregelung oder im Jahresabschlußrecht. Gleichwohl sind noch zahlreiche Lücken vorhanden, insbesondere beim Recht zur Untersuchung, einem Recht, das aber ansonsten erheblich präziser und einheitlicher ist als das deutsche Sonderprüfungsrecht.
Aktualisiert: 2023-06-15
> findR *
Aktualisiert: 2023-06-15
> findR *
Zentrale Frage dieser Bearbeitung war es, die Verbindung zwischen der »commanditaire vennootschap (cv)« - einer Personengesellschaft - mit der »besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (bv)« - einer Kapitalgesellschaft - als (einzigem) Komplementär zu untersuchen. Obwohl die deutsche GmbH & Co. KG häufiger vorkommt, ist auch ihr niederländisches Äquivalent («bv-cv«) nicht nur in steuerrechtlicher, sondern insbesondere auch in gesellschaftsrechtlicher Hinsicht eine interessante Mischform.
Problematisch sind vor allem die bereits seit langem umstrittene Verneinung eines abgesonderten Vermögens bei der »cv« mit einem Komplementär sowie die unbeschränkte Haftung des Kommanditisten bei einem Verstoß gegen das ihm obliegende Handlungsverbot. Eine zu weitgehende Auslegung dieses Verbots gefährdet die in der »bv-cv« umstrittene - jedoch im deutschen Recht durchaus übliche - Doppelfunktion. Die in diesem Rahmen erlassenen Anti-Mißbrauchsgesetze - Haftung der (faktischen) Geschäftsführer - haben ihr Ziel nur teilweise erreicht. Die Anonymität des Kommanditisten ist im niederländischen Recht besser gewahrt, da sein Name nicht eingetragen wird. Da aber - anders als im deutschen Recht - gleichzeitig ein Firmenzusatz für die »bv-cv« nicht erforderlich ist, entsteht Rechtsunsicherheit. Die Einbeziehung der »bv-cv« in die unterschiedlichen gesellschaftsrechtlichen Regelungen und die daraus folgende Verhinderung des Mißbrauchs ist teilweise gelungen, etwa in der Strukturregelung oder im Jahresabschlußrecht. Gleichwohl sind noch zahlreiche Lücken vorhanden, insbesondere beim Recht zur Untersuchung, einem Recht, das aber ansonsten erheblich präziser und einheitlicher ist als das deutsche Sonderprüfungsrecht.
Aktualisiert: 2023-05-20
> findR *
Aktualisiert: 2023-05-15
> findR *
Aktualisiert: 2023-05-15
> findR *
Zentrale Frage dieser Bearbeitung war es, die Verbindung zwischen der »commanditaire vennootschap (cv)« - einer Personengesellschaft - mit der »besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (bv)« - einer Kapitalgesellschaft - als (einzigem) Komplementär zu untersuchen. Obwohl die deutsche GmbH & Co. KG häufiger vorkommt, ist auch ihr niederländisches Äquivalent («bv-cv«) nicht nur in steuerrechtlicher, sondern insbesondere auch in gesellschaftsrechtlicher Hinsicht eine interessante Mischform.
Problematisch sind vor allem die bereits seit langem umstrittene Verneinung eines abgesonderten Vermögens bei der »cv« mit einem Komplementär sowie die unbeschränkte Haftung des Kommanditisten bei einem Verstoß gegen das ihm obliegende Handlungsverbot. Eine zu weitgehende Auslegung dieses Verbots gefährdet die in der »bv-cv« umstrittene - jedoch im deutschen Recht durchaus übliche - Doppelfunktion. Die in diesem Rahmen erlassenen Anti-Mißbrauchsgesetze - Haftung der (faktischen) Geschäftsführer - haben ihr Ziel nur teilweise erreicht. Die Anonymität des Kommanditisten ist im niederländischen Recht besser gewahrt, da sein Name nicht eingetragen wird. Da aber - anders als im deutschen Recht - gleichzeitig ein Firmenzusatz für die »bv-cv« nicht erforderlich ist, entsteht Rechtsunsicherheit. Die Einbeziehung der »bv-cv« in die unterschiedlichen gesellschaftsrechtlichen Regelungen und die daraus folgende Verhinderung des Mißbrauchs ist teilweise gelungen, etwa in der Strukturregelung oder im Jahresabschlußrecht. Gleichwohl sind noch zahlreiche Lücken vorhanden, insbesondere beim Recht zur Untersuchung, einem Recht, das aber ansonsten erheblich präziser und einheitlicher ist als das deutsche Sonderprüfungsrecht.
Aktualisiert: 2023-05-15
> findR *
Aktualisiert: 2023-04-15
> findR *
Zentrale Frage dieser Bearbeitung war es, die Verbindung zwischen der »commanditaire vennootschap (cv)« - einer Personengesellschaft - mit der »besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (bv)« - einer Kapitalgesellschaft - als (einzigem) Komplementär zu untersuchen. Obwohl die deutsche GmbH & Co. KG häufiger vorkommt, ist auch ihr niederländisches Äquivalent («bv-cv«) nicht nur in steuerrechtlicher, sondern insbesondere auch in gesellschaftsrechtlicher Hinsicht eine interessante Mischform.
Problematisch sind vor allem die bereits seit langem umstrittene Verneinung eines abgesonderten Vermögens bei der »cv« mit einem Komplementär sowie die unbeschränkte Haftung des Kommanditisten bei einem Verstoß gegen das ihm obliegende Handlungsverbot. Eine zu weitgehende Auslegung dieses Verbots gefährdet die in der »bv-cv« umstrittene - jedoch im deutschen Recht durchaus übliche - Doppelfunktion. Die in diesem Rahmen erlassenen Anti-Mißbrauchsgesetze - Haftung der (faktischen) Geschäftsführer - haben ihr Ziel nur teilweise erreicht. Die Anonymität des Kommanditisten ist im niederländischen Recht besser gewahrt, da sein Name nicht eingetragen wird. Da aber - anders als im deutschen Recht - gleichzeitig ein Firmenzusatz für die »bv-cv« nicht erforderlich ist, entsteht Rechtsunsicherheit. Die Einbeziehung der »bv-cv« in die unterschiedlichen gesellschaftsrechtlichen Regelungen und die daraus folgende Verhinderung des Mißbrauchs ist teilweise gelungen, etwa in der Strukturregelung oder im Jahresabschlußrecht. Gleichwohl sind noch zahlreiche Lücken vorhanden, insbesondere beim Recht zur Untersuchung, einem Recht, das aber ansonsten erheblich präziser und einheitlicher ist als das deutsche Sonderprüfungsrecht.
Aktualisiert: 2023-04-15
> findR *
MEHR ANZEIGEN
Bücher zum Thema Niederlande /Wirtschaftsrecht
Sie suchen ein Buch über Niederlande /Wirtschaftsrecht? Bei Buch findr finden Sie eine große Auswahl Bücher zum
Thema Niederlande /Wirtschaftsrecht. Entdecken Sie neue Bücher oder Klassiker für Sie selbst oder zum Verschenken. Buch findr
hat zahlreiche Bücher zum Thema Niederlande /Wirtschaftsrecht im Sortiment. Nehmen Sie sich Zeit zum Stöbern und finden Sie das
passende Buch für Ihr Lesevergnügen. Stöbern Sie durch unser Angebot und finden Sie aus unserer großen Auswahl das
Buch, das Ihnen zusagt. Bei Buch findr finden Sie Romane, Ratgeber, wissenschaftliche und populärwissenschaftliche
Bücher uvm. Bestellen Sie Ihr Buch zum Thema Niederlande /Wirtschaftsrecht einfach online und lassen Sie es sich bequem nach
Hause schicken. Wir wünschen Ihnen schöne und entspannte Lesemomente mit Ihrem Buch.
Niederlande /Wirtschaftsrecht - Große Auswahl Bücher bei Buch findr
Bei uns finden Sie Bücher beliebter Autoren, Neuerscheinungen, Bestseller genauso wie alte Schätze. Bücher zum
Thema Niederlande /Wirtschaftsrecht, die Ihre Fantasie anregen und Bücher, die Sie weiterbilden und Ihnen wissenschaftliche
Fakten vermitteln. Ganz nach Ihrem Geschmack ist das passende Buch für Sie dabei. Finden Sie eine große Auswahl
Bücher verschiedenster Genres, Verlage, Autoren bei Buchfindr:
Sie haben viele Möglichkeiten bei Buch findr die passenden Bücher für Ihr Lesevergnügen zu entdecken. Nutzen Sie
unsere Suchfunktionen, um zu stöbern und für Sie interessante Bücher in den unterschiedlichen Genres und Kategorien
zu finden. Unter Niederlande /Wirtschaftsrecht und weitere Themen und Kategorien finden Sie schnell und einfach eine Auflistung
thematisch passender Bücher. Probieren Sie es aus, legen Sie jetzt los! Ihrem Lesevergnügen steht nichts im Wege.
Nutzen Sie die Vorteile Ihre Bücher online zu kaufen und bekommen Sie die bestellten Bücher schnell und bequem
zugestellt. Nehmen Sie sich die Zeit, online die Bücher Ihrer Wahl anzulesen, Buchempfehlungen und Rezensionen zu
studieren, Informationen zu Autoren zu lesen. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen das Team von Buchfindr.