Inhaltsbestimmung und Abgrenzung der Normsetzungskompetenzen des Gemeinsamen Bundesausschusses und der Bewertungsausschüsse im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung.

Inhaltsbestimmung und Abgrenzung der Normsetzungskompetenzen des Gemeinsamen Bundesausschusses und der Bewertungsausschüsse im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung. von Ziermann,  Karin
Im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung haben kollegiale Funktionsträger seit langem erhebliches Gewicht bei der Normsetzung zur Wahrnehmung von Aufgaben der Selbstverwaltung. Der Gemeinsame Bundesausschuss und die Bewertungsausschüsse sind als Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung dazu beauftragt, Art, Umfang und Inhalt der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung näher zu bestimmen. Der Gesetzgeber hat dem Gemeinsamen Bundesausschuss und den Bewertungsausschüssen für die vertragsärztliche und die vertragszahnärztliche Versorgung Handlungsaufträge erteilt, aus deren Sachzusammenhang sich notwendigerweise ein enges Zusammenspiel der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses und des Bewertungsmaßstabes ergibt. Erhebliches Konfliktpotenzial entsteht, wenn beide Gremien durch ihre Beschlüsse Konkretisierungen des Leistungsanspruches des Versicherten vornehmen. Karin Ziermann nimmt eine Abgrenzung der Normsetzungskompetenzen vor und zeigt innovative Lösungsmöglichkeiten zur Harmonisierung und Effizienzerhöhung der Aufgabenerfüllung beider Gremien auf.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Beleihung mit Normsetzungskompetenzen.

Die Beleihung mit Normsetzungskompetenzen. von Wiegand,  Britta Beate
Im Mittelpunkt der vorliegenden Publikation steht die Frage, ob die Beleihung mit Normsetzungskompetenzen verfassungsrechtlich zu legitimieren ist. Britta Wiegand verdeutlicht eingangs die bestehende Vielfalt privater Normsetzung etwa anhand der dem Verband der privaten Krankenversicherung oder der Bundesärztekammer übertragenen Befugnisse. Vor dem Hintergrund dieser Praxis klärt die Autorin zunächst, ob das Phänomen der Normsetzung durch Private terminologisch überhaupt als Fall der Beleihung eingestuft werden kann. Da sich insoweit keine Hindernisse ausmachen lassen, wendet sie sich anschließend der Frage zu, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Beleihung mit Normsetzungskompetenzen verfassungsrechtlich zulässig ist. Die dazu erforderliche Untersuchung des Grundgesetzes ergibt kein Verbot einer Normsetzung durch privatrechtliche Organisationen. Daher ist nach der Konkretisierung der Voraussetzungen an eine verfassungskonforme Beleihung mit Einzelaktsbefugnissen zu fragen, ob diese Anforderungen auch auf die Beleihung mit Normsetzungskompetenzen übertragbar sind oder diese divergierende Maßstäbe erfordert. Entscheidende Bedeutung erlangt an dieser Stelle die für delegierte Normsetzung zentrale Vorschrift des Art. 80 GG. Im Ergebnis wird die Möglichkeit einer verfassungskonformen Beleihung mit Normsetzungskompetenzen bejaht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Private Normsetzung für die Rechnungslegung.

Private Normsetzung für die Rechnungslegung. von Ebert,  Elke
Die Arbeit thematisiert, ob und inwieweit in Zukunft eine noch stärkere Beteiligung Privater bei der Normsetzung für die Rechnungslegung ökonomisch sinnvoll und rechtlich zulässig ist. Gestützt auf die Regulierungstheorie und das Wirtschaftsverfassungsrecht wird herausgearbeitet, dass aus individuellen und institutionellen Gründen weit reichende staatliche Vorabregulierungen für die Rechnungslegung notwendig sind, gleichwohl aber eine Beteiligung Privater an dieser Normsetzung sinnvoll und geboten ist. Unter Abwägung aller maßgeblichen ökonomischen und rechtlichen Aspekte wird gezeigt, dass der Erlass verweisungsfähiger Regeln durch ein beliehenes privates Rechnungslegungsgremium eine sachgerechte Beteiligung Privater an der Normsetzung für die Rechnungslegung darstellt.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Inhaltsbestimmung und Abgrenzung der Normsetzungskompetenzen des Gemeinsamen Bundesausschusses und der Bewertungsausschüsse im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung.

Inhaltsbestimmung und Abgrenzung der Normsetzungskompetenzen des Gemeinsamen Bundesausschusses und der Bewertungsausschüsse im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung. von Ziermann,  Karin
Im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung haben kollegiale Funktionsträger seit langem erhebliches Gewicht bei der Normsetzung zur Wahrnehmung von Aufgaben der Selbstverwaltung. Der Gemeinsame Bundesausschuss und die Bewertungsausschüsse sind als Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung dazu beauftragt, Art, Umfang und Inhalt der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung näher zu bestimmen. Der Gesetzgeber hat dem Gemeinsamen Bundesausschuss und den Bewertungsausschüssen für die vertragsärztliche und die vertragszahnärztliche Versorgung Handlungsaufträge erteilt, aus deren Sachzusammenhang sich notwendigerweise ein enges Zusammenspiel der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses und des Bewertungsmaßstabes ergibt. Erhebliches Konfliktpotenzial entsteht, wenn beide Gremien durch ihre Beschlüsse Konkretisierungen des Leistungsanspruches des Versicherten vornehmen. Karin Ziermann nimmt eine Abgrenzung der Normsetzungskompetenzen vor und zeigt innovative Lösungsmöglichkeiten zur Harmonisierung und Effizienzerhöhung der Aufgabenerfüllung beider Gremien auf.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Die Beleihung mit Normsetzungskompetenzen.

Die Beleihung mit Normsetzungskompetenzen. von Wiegand,  Britta Beate
Im Mittelpunkt der vorliegenden Publikation steht die Frage, ob die Beleihung mit Normsetzungskompetenzen verfassungsrechtlich zu legitimieren ist. Britta Wiegand verdeutlicht eingangs die bestehende Vielfalt privater Normsetzung etwa anhand der dem Verband der privaten Krankenversicherung oder der Bundesärztekammer übertragenen Befugnisse. Vor dem Hintergrund dieser Praxis klärt die Autorin zunächst, ob das Phänomen der Normsetzung durch Private terminologisch überhaupt als Fall der Beleihung eingestuft werden kann. Da sich insoweit keine Hindernisse ausmachen lassen, wendet sie sich anschließend der Frage zu, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Beleihung mit Normsetzungskompetenzen verfassungsrechtlich zulässig ist. Die dazu erforderliche Untersuchung des Grundgesetzes ergibt kein Verbot einer Normsetzung durch privatrechtliche Organisationen. Daher ist nach der Konkretisierung der Voraussetzungen an eine verfassungskonforme Beleihung mit Einzelaktsbefugnissen zu fragen, ob diese Anforderungen auch auf die Beleihung mit Normsetzungskompetenzen übertragbar sind oder diese divergierende Maßstäbe erfordert. Entscheidende Bedeutung erlangt an dieser Stelle die für delegierte Normsetzung zentrale Vorschrift des Art. 80 GG. Im Ergebnis wird die Möglichkeit einer verfassungskonformen Beleihung mit Normsetzungskompetenzen bejaht.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Die Beleihung mit Normsetzungskompetenzen.

Die Beleihung mit Normsetzungskompetenzen. von Wiegand,  Britta Beate
Im Mittelpunkt der vorliegenden Publikation steht die Frage, ob die Beleihung mit Normsetzungskompetenzen verfassungsrechtlich zu legitimieren ist. Britta Wiegand verdeutlicht eingangs die bestehende Vielfalt privater Normsetzung etwa anhand der dem Verband der privaten Krankenversicherung oder der Bundesärztekammer übertragenen Befugnisse. Vor dem Hintergrund dieser Praxis klärt die Autorin zunächst, ob das Phänomen der Normsetzung durch Private terminologisch überhaupt als Fall der Beleihung eingestuft werden kann. Da sich insoweit keine Hindernisse ausmachen lassen, wendet sie sich anschließend der Frage zu, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Beleihung mit Normsetzungskompetenzen verfassungsrechtlich zulässig ist. Die dazu erforderliche Untersuchung des Grundgesetzes ergibt kein Verbot einer Normsetzung durch privatrechtliche Organisationen. Daher ist nach der Konkretisierung der Voraussetzungen an eine verfassungskonforme Beleihung mit Einzelaktsbefugnissen zu fragen, ob diese Anforderungen auch auf die Beleihung mit Normsetzungskompetenzen übertragbar sind oder diese divergierende Maßstäbe erfordert. Entscheidende Bedeutung erlangt an dieser Stelle die für delegierte Normsetzung zentrale Vorschrift des Art. 80 GG. Im Ergebnis wird die Möglichkeit einer verfassungskonformen Beleihung mit Normsetzungskompetenzen bejaht.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Private Normsetzung für die Rechnungslegung.

Private Normsetzung für die Rechnungslegung. von Ebert,  Elke
Die Arbeit thematisiert, ob und inwieweit in Zukunft eine noch stärkere Beteiligung Privater bei der Normsetzung für die Rechnungslegung ökonomisch sinnvoll und rechtlich zulässig ist. Gestützt auf die Regulierungstheorie und das Wirtschaftsverfassungsrecht wird herausgearbeitet, dass aus individuellen und institutionellen Gründen weit reichende staatliche Vorabregulierungen für die Rechnungslegung notwendig sind, gleichwohl aber eine Beteiligung Privater an dieser Normsetzung sinnvoll und geboten ist. Unter Abwägung aller maßgeblichen ökonomischen und rechtlichen Aspekte wird gezeigt, dass der Erlass verweisungsfähiger Regeln durch ein beliehenes privates Rechnungslegungsgremium eine sachgerechte Beteiligung Privater an der Normsetzung für die Rechnungslegung darstellt.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Inhaltsbestimmung und Abgrenzung der Normsetzungskompetenzen des Gemeinsamen Bundesausschusses und der Bewertungsausschüsse im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung.

Inhaltsbestimmung und Abgrenzung der Normsetzungskompetenzen des Gemeinsamen Bundesausschusses und der Bewertungsausschüsse im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung. von Ziermann,  Karin
Im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung haben kollegiale Funktionsträger seit langem erhebliches Gewicht bei der Normsetzung zur Wahrnehmung von Aufgaben der Selbstverwaltung. Der Gemeinsame Bundesausschuss und die Bewertungsausschüsse sind als Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung dazu beauftragt, Art, Umfang und Inhalt der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung näher zu bestimmen. Der Gesetzgeber hat dem Gemeinsamen Bundesausschuss und den Bewertungsausschüssen für die vertragsärztliche und die vertragszahnärztliche Versorgung Handlungsaufträge erteilt, aus deren Sachzusammenhang sich notwendigerweise ein enges Zusammenspiel der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses und des Bewertungsmaßstabes ergibt. Erhebliches Konfliktpotenzial entsteht, wenn beide Gremien durch ihre Beschlüsse Konkretisierungen des Leistungsanspruches des Versicherten vornehmen. Karin Ziermann nimmt eine Abgrenzung der Normsetzungskompetenzen vor und zeigt innovative Lösungsmöglichkeiten zur Harmonisierung und Effizienzerhöhung der Aufgabenerfüllung beider Gremien auf.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Beiträge zur Rechtsgeschichte Österreichs 8. Jahrgang Band 2./2018

Beiträge zur Rechtsgeschichte Österreichs 8. Jahrgang Band 2./2018 von Neschwarara,  Christian, Olechowski,  Thomas, Reiter-Zatloukal,  Ilse, Staudigl-Chiechowicz,  Kamila, Ziegerhofer,  Anita
Thomas OLECHOWSKI, Wien Normsetzung im Notstand. Zur Einführung Christian NESCHWARA, Wien Gesetzgebungsbefugnisse der Exekutive im Verfassungsstaat Notverordnungsrechte im Kaisertum Österreich von 1848 bis 1867 Helmut GEBHARDT, Graz Die Praxis des § 14-Notverordnungsrechts von 1868 bis 1914 Anita ZIEGERHOFER, Graz Die zweite Hochblüte des § 14 Die Zeit während des Ersten Weltkrieges in der österreichischen Reichshälfte Kamila STAUDIGL-CIECHOWICZ, Wien Das Kriegswirtschaftliche Ermächtigungsgesetz 1917 Von seiner Entstehung 1917 bis zu seiner Aufhebung 1946 Ilse REITER-ZATLOUKAL, Wien Von der Demokratie zur Diktatur Das Kriegswirtschaftliche Ermächtigungsgesetz in der Ersten Republik Gerald KOHL, Wien Die außerordentliche Gesetzgebung im Rahmen der Genfer Protokolle Theorie und Praxis des „außerordentlichen Kabinettsrates“ 1922–1924 Martin F. POLASCHEK, Graz Das KwEG als Wegbereiter des autoritären Ständestaates Stephan G. HINGHOFER-SZALKAY, Graz Richterliche Rechtsnormvernichtung im Notstand Verfassungsgerichtsbarkeit und Notverordnung Helmut WOHNOUT, Wien Das Ermächtigungsgesetz 1934 und seine Handhabung im autoritären Österreich Ewald WIEDERIN, Wien Das Notverordnungsrecht des Bundespräsidenten Christoph GUSY, Bielefeld Ermächtigungsgesetzgebung in Deutschland zwischen Monarchie und Republik Thomas KRÖLL, Wien Il Governo legislatore – Regierungsgesetzgebung im Königreich Italien (1848–1922–1943) Marcin KWIECIEŃ, Krakau Ausnahmezustände im Rechtssystem der II. Polnischen Republik Jaromír TAUCHEN, Brünn Ermächtigungsgesetzgebung in der Tschechoslowakei Attila BARNA, Győr Im Wendekreis von Notstand und Ausnahmsgewalt Politische Umbruchszeiten und außerordentliche Normsetzungsbefugnisse in Ungarn am Beginn des 20. Jahrhunderts Airton SEELAENDER, Brasília Zwischen Gesetzeskraft und Verfassungswidrigkeit Die Verordnungen der revolutionären „provisorischen Regierung“ (1930–1934) und der Streit um ihre Bedeutung für die brasilianische Rechtsordnung
Aktualisiert: 2023-05-12
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Globalisierung und Entstaatlichung des Rechts

Globalisierung und Entstaatlichung des Rechts von Blaurock,  Uwe, Kirchner,  Christian, Spellenberg,  Ulrich, Zimmermann,  Reinhard
Zu den großen und aktuellen Herausforderungen an die Rechtswissenschaft gehört die "Entstaatlichung des Rechts": Neben staatliche treten in zunehmendem Maße private Normsetzer. Betroffen sind davon klassische Rechtsbereiche wie das Vertragsrecht oder das Gesellschaftsrecht ebenso wie neuere oder neueste Rechtsmaterien (Sportrecht, Internetrecht). Vielfach treten private Normsetzer auf, wenn es um internationale Regelungsprobleme geht. Denn derartige Regelungsprobleme überfordern den nationalstaatlichen Gesetzgeber. Gleichzeitig ist Staatlichkeit im supranationalen Bereich vielfach zu wenig ausgeprägt, um als Basis für traditionelle Normsetzung zu dienen. Private Normsetzung leistet in diesem Regelungsvakuum einen Beitrag zur Globalisierung des Rechts. Gleichzeitig erscheint sie aber auch als besonders problematisch. So stellt sich etwa die Frage der Legitimation. Im Übrigen ist privat gesetztes Recht jenseits des Nationalstaats auch nicht in die herkömmlichen systematischen und dogmatischen Strukturen des Rechts eingefügt. Und es kann die herkömmliche Konzeption von Privatrecht in Frage stellen. Damit stellt sich etwa auch die Frage, inwieweit unser privatrechtliches Denken - bewusst oder unbewusst - auf den Staat bezogen ist. Der vorliegende Band behandelt die damit angedeuteten Probleme, die Gegenstand der gemeinsamen Tagung der Fachgruppen für Grundlagenforschung, Zivilrechtsvergleichung sowie vergleichendes Handels- und Wirtschaftsrecht der Gesellschaft für Rechtsvergleichung in Halle im September 2007 waren.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Private Ordnung

Private Ordnung von Bachmann,  Gregor
Gregor Bachmann befasst sich mit dem Phänomen privater Regelsetzung. Dazu sichtet er Erscheinungsmuster privater Selbstregulierung und bestimmt den staats- und sozialwissenschaftlichen Rahmen, innerhalb dessen sich diese entfalten kann. Er stellt Theorieansätze vor, mit denen die Rechtswissenschaft bislang versucht hat, das Phänomen privater Regelsetzung zu erfassen. Nach einer Analyse tradierter Formen privater Normsetzung wie Verbandssatzungen, allgemeine Geschäftsbedingungen, Kollektivverträge und Kartellnormen, identifiziert er als zentrales Problem die Frage der Legitimation privater Regelsetzer. Im Zentrum der Untersuchung steht ein Legitimationsmodell, das auf die beiden Pole individuelle Zustimmung und Gemeinwohl - verstanden als Wohl der regelbetroffenen Gruppe - zurückführt. Vor diesem Hintergrund werden die Rechtsinstitute des Zivilrechts als Instrumente gedeutet, welche Privaten die Gestaltung eigener, legitimer Ordnung ermöglichen. Dabei behandelt der Autor auch die mittelbare Wirkung privater Normen und ihre Erstreckung auf Dritte. Das Buch schließt mit rechtspraktischen Lehren für Gesetzgebung und Vertragsgestaltung.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Berufsordnungen im Rahmen der Verfassung

Berufsordnungen im Rahmen der Verfassung von Krekeler,  Sebastian
Das ärztliche Berufsrecht adressiert zwar unmittelbar nur die Ärzteschaft, wirkt aber durch Handlungsverbote teilweise erheblich auf die Rechte Dritter ein: Verbote der ärztlichen Suizidbeihilfe berühren ebenso die Rechtsstellung von Patienten wie die lange geltenden Verbote der Durchführung zahlreicher reproduktionsmedizinischer Maßnahmen bei Frauen in einer homosexuellen Partnerschaft. Diese Wirkung wird zum Anlass genommen, die verfassungsrechtlichen Grenzen der Normsetzungsbefugnis der funktionalen Selbstverwaltung eingehend zu beleuchten und anschließend Vorschriften des Berufsrechts hieran zu messen. Dabei berührt die Arbeit über den medizinrechtlichen Bereich hinaus auch grundlegende verfassungsdogmatische Fragen.
Aktualisiert: 2023-02-13
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Berufsordnungen im Rahmen der Verfassung

Berufsordnungen im Rahmen der Verfassung von Krekeler,  Sebastian
Das ärztliche Berufsrecht adressiert zwar unmittelbar nur die Ärzteschaft, wirkt aber durch Handlungsverbote teilweise erheblich auf die Rechte Dritter ein: Verbote der ärztlichen Suizidbeihilfe berühren ebenso die Rechtsstellung von Patienten wie die lange geltenden Verbote der Durchführung zahlreicher reproduktionsmedizinischer Maßnahmen bei Frauen in einer homosexuellen Partnerschaft. Diese Wirkung wird zum Anlass genommen, die verfassungsrechtlichen Grenzen der Normsetzungsbefugnis der funktionalen Selbstverwaltung eingehend zu betrachten und anschließend Vorschriften des Berufsrechts hieran zu messen. Dabei berührt die Arbeit über den medizinrechtlichen Bereich hinaus auch grundlegende verfassungsdogmatische Fragen.
Aktualisiert: 2023-04-16
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Exekutive Normsetzung in der Pandemie

Exekutive Normsetzung in der Pandemie von Steinkühler,  Ramona
Der Verlauf der Corona-Pandemie und das niedersächsische Vorgehen im Hinblick auf den Erlass der Rechtsnormen durch die Exekutive bilden die Ausgangsbasis für einen Rechtsvergleich, der die im Zeitraum von Mitte März bis Ende Oktober 2020 geltenden Corona-Regeln der Bundesländer Niedersachen, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt gegenüberstellt. Dabei werden die einschränkenden Maßnahmen der Bundesländer zu Versammlungen, zu den allgemeinen Verhaltensregeln, zur Erbringung von Dienstleistungen, zum Einzelhandel und verschiedenen Freizeiteinrichtungen sowie zur Gastronomie, zum Sportbereich, zum innerdeutschen Reiseverkehr und zur Religionsausübung beschrieben. Unter Berücksichtigung der Absprachen zwischen Bund und Ländern und der aktuellen Rechtsprechung wird pro Kapitel eine Quintessenz zu statistischen Effekten, Fragestellungen nach Wiederöffnungszeitpunkten oder zur Ausgestaltung der Rechtslage gezogen. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen in die Bewertung der exekutiven Normsetzung ein und beantworten die Fragen nach deren Besonderheiten sowie nach den Vor- und Nachteilen des föderalistischen Vorgehens in der Pandemie. Die Ausführungen münden in konkreten Empfehlungen für den weiteren Verlauf der Pandemie unter Berücksichtigung des am 18.11.2020 neu erlassenen § 28a Infektionsschutzgesetz. Ramona Steinkühler erwarb 2021 im berufsbegleitenden Studiengang Public Management ihren MBA an der Hochschule Osnabrück. Im ersten Jahr der Corona-Pandemie war sie als Referentin der für den Gesundheitsdienst verantwortlichen Ersten Kreisrätin des Landkreises Osnabrück tätig. Durch ihre Aufgabe war sie intensiv mit den aktuellen niedersächsischen Corona-Regeln und Änderungen betraut und erarbeitete u. a. Anwendungshinweise zu den aktuell geltenden Allgemeinverfügungen und Corona-Verordnungen.
Aktualisiert: 2022-10-05
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Plurale Rechtsverständnisse?

Plurale Rechtsverständnisse? von Collin,  Peter, Wolckenhaar,  Leonard
Ab Ende des 19. Jahrhunderts lässt sich eine verstärkte Ausdifferenzierung der deutschen Rechtswissenschaft beobachten, erkennbar u. a. an Institutsgründungen und neuen Lehrstuhlbezeichnungen, Lehrbüchern und Zeitschriften. Etliche juristische Teildisziplinen entwickelten und emanzipierten sich; auch die etablierten Disziplinen stellten ihr Selbstverständnis auf den Prüfstand. Zur gleichen Zeit sind lebhafte Aktivitäten in den Grundlagenfächern auszumachen. Nicht nur, dass sich Rechtsphilosophie, Rechtstheorie und später auch Rechtssoziologie auseinanderbewegten – überhaupt ist hier eine beeindruckende Meinungspluralität zu erkennen. Dies führt zu der Frage, ob und in welcher Weise sich auch disziplin-intern spezifische Rechtsverständnisse herausbildeten, z. B. in Bezug auf Rechtsnormeigenschaft, Geltungsreichweiten, Normsetzer und Normstruktur. Die Autorinnen und Autoren des Bandes beleuchten Grundlagendebatten der jeweiligen Subdisziplinen und machen damit die Entstehungsbedingungen einer ausdifferenzierten Rechtswissenschaft sichtbar.
Aktualisiert: 2023-02-01
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„Der herrschende Geist der Thorheit“

„Der herrschende Geist der Thorheit“ von Kullick,  Christian
In the 18th century, the "Lotto fever" had the German territories firmly under control. Countless class and number lotteries vied for players of all classes. By issuing edicts, the authorities tried to stem this phenomenon or even profit from it. Using the example of the imperial city of Frankfurt, the development of lottery advertising and its technical and legal requirements are examined in order to study the processes of standardization and enforcement conducted by the Frankfurt Council. Here, the role of Jewish lottery collectors constitutes a red thread which is being pursued through the book. The Council's challenges with ever-changing, organized gambling are a prime example of the difficulties of economic governance in the early modern period.
Aktualisiert: 2022-03-23
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Beiträge zur Rechtsgeschichte Österreichs 8. Jahrgang Band 2./2018

Beiträge zur Rechtsgeschichte Österreichs 8. Jahrgang Band 2./2018 von Neschwarara,  Christian, Olechowski,  Thomas, Reiter-Zatloukal,  Ilse, Staudigl-Chiechowicz,  Kamila, Ziegerhofer,  Anita
Thomas OLECHOWSKI, Wien Normsetzung im Notstand. Zur Einführung Christian NESCHWARA, Wien Gesetzgebungsbefugnisse der Exekutive im Verfassungsstaat Notverordnungsrechte im Kaisertum Österreich von 1848 bis 1867 Helmut GEBHARDT, Graz Die Praxis des § 14-Notverordnungsrechts von 1868 bis 1914 Anita ZIEGERHOFER, Graz Die zweite Hochblüte des § 14 Die Zeit während des Ersten Weltkrieges in der österreichischen Reichshälfte Kamila STAUDIGL-CIECHOWICZ, Wien Das Kriegswirtschaftliche Ermächtigungsgesetz 1917 Von seiner Entstehung 1917 bis zu seiner Aufhebung 1946 Ilse REITER-ZATLOUKAL, Wien Von der Demokratie zur Diktatur Das Kriegswirtschaftliche Ermächtigungsgesetz in der Ersten Republik Gerald KOHL, Wien Die außerordentliche Gesetzgebung im Rahmen der Genfer Protokolle Theorie und Praxis des „außerordentlichen Kabinettsrates“ 1922–1924 Martin F. POLASCHEK, Graz Das KwEG als Wegbereiter des autoritären Ständestaates Stephan G. HINGHOFER-SZALKAY, Graz Richterliche Rechtsnormvernichtung im Notstand Verfassungsgerichtsbarkeit und Notverordnung Helmut WOHNOUT, Wien Das Ermächtigungsgesetz 1934 und seine Handhabung im autoritären Österreich Ewald WIEDERIN, Wien Das Notverordnungsrecht des Bundespräsidenten Christoph GUSY, Bielefeld Ermächtigungsgesetzgebung in Deutschland zwischen Monarchie und Republik Thomas KRÖLL, Wien Il Governo legislatore – Regierungsgesetzgebung im Königreich Italien (1848–1922–1943) Marcin KWIECIEŃ, Krakau Ausnahmezustände im Rechtssystem der II. Polnischen Republik Jaromír TAUCHEN, Brünn Ermächtigungsgesetzgebung in der Tschechoslowakei Attila BARNA, Győr Im Wendekreis von Notstand und Ausnahmsgewalt Politische Umbruchszeiten und außerordentliche Normsetzungsbefugnisse in Ungarn am Beginn des 20. Jahrhunderts Airton SEELAENDER, Brasília Zwischen Gesetzeskraft und Verfassungswidrigkeit Die Verordnungen der revolutionären „provisorischen Regierung“ (1930–1934) und der Streit um ihre Bedeutung für die brasilianische Rechtsordnung
Aktualisiert: 2023-02-23
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„Der herrschende Geist der Thorheit“

„Der herrschende Geist der Thorheit“ von Kullick,  Christian
Im 18. Jahrhundert hatte das „Lottofieber“ die deutschen Territorien fest im Griff. Unzählige Klassen- und Zahlenlotterien buhlten um Spieler aller Schichten. Durch den Erlass von Edikten versuchten die Obrigkeiten dieses Phänomen einzudämmen oder selbst davon zu profitieren. Am Beispiel der Reichsstadt Frankfurt werden die Herausbildung des Lotteriewesens, seine technischen und rechtlichen Voraussetzungen beleuchtet, um davon ausgehend die Prozesse der Normsetzung und -durchsetzung durch den Frankfurter Rat zu studieren. Dabei zieht sich u.a. die Rolle jüdischer Lotteriekollekteure wie ein roter Faden durch die Arbeit. Die Herausforderungen des Rates mit dem sich stetig wandelnden, organisierten Glücksspiel sind ein Paradebeispiel für die Schwierigkeiten wirtschaftslenkender Verwaltung in der frühen Neuzeit. In the 18th century, the "Lotto fever" had the German territories firmly under control. Countless class and number lotteries vied for players of all classes. By issuing edicts, the authorities tried to stem this phenomenon or even profit from it. Using the example of the imperial city of Frankfurt, the development of lottery advertising and its technical and legal requirements are examined in order to study the processes of standardization and enforcement conducted by the Frankfurt Council. Here, the role of Jewish lottery collectors constitutes a red thread which is being pursued through the book. The Council's challenges with ever-changing, organized gambling are a prime example of the difficulties of economic governance in the early modern period.
Aktualisiert: 2022-03-23
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Das Leitbild »Better Regulation«

Das Leitbild »Better Regulation« von Wegrich,  Kai
Better regulation gilt als modernes reformpolitisches Leitbild und passende Reaktion auf die gestiegenen Anforderungen an staatliche Regulierung und Steuerung. Die internationale Reformwelle um better regulation hat auch in Deutschland Ansätzen des Bürokratieabbaus und der besseren Rechtsetzung neuen Schub gegeben. Mit der Verankerung zentraler Instrumente von better regulation – wie Gesetzesfolgenabschätzungen, Bürokratiekostenmessungen oder Konsultationsverfahren – in der Regulierungspraxis soll die Qualität staatlicher Regulierungen in allen Politikfeldern erhöht werden. Kai Wegrich führt mit diesem Band umfassend in das Reformfeld ein. Er zeigt die zugrunde liegenden – und teilweise widersprüchlichen – Problemwahrnehmungen »schlechter« und Verständnisse »guter« Regulierung auf und analysiert Better-Regulation-Instrumente hinsichtlich ihrer Wirkungslogik und Umsetzungsprobleme. Unter Rückgriff auf deutsche und internationale Fallbeispiele arbeitet der Autor systematisch die spezifischen Anforderungen an Reformpolitik nach dem Leitbild better regulation auf. Der Band bietet damit eine kritische Diskussion des mit dem Leitbild verbundenen Versprechens einer besseren Regulierung.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Gute Policey als Politik im 16. Jahrhundert

Gute Policey als Politik im 16. Jahrhundert von Blickle,  Peter, Kissling,  Peter, Schmidt,  Heinrich R., Schüpbach,  Andrea
Policey transformiert im 16. Jahrhundert "Herrschaft" in "Staat"; es entsteht ein durch Politik gestaltbarer "öffentlicher Raum". Eine Quellenedition (Die Landesordnung des Fürststifts Kempten), regionale Fallstudien, welche geistliche und weltliche Herrschaften, städtische und ländliche Gebiete, katholische, lutherische und reformierte Territorien sowie Fürstenstaaten und Republiken berücksichtigen, und systematische Erörterungen der Entstehungsbedingungen und Zielsetzungen von Policey beschreiben detailliert diesen Vorgang.
Aktualisiert: 2022-03-23
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