Leistungs-Prüfungs-Ordnung 2018 (LPO)

Leistungs-Prüfungs-Ordnung 2018 (LPO)
Zu den wichtigsten Neuerungen der LPO 2018 zählen die erstmalige Definition des Begriffs „Amateur“, die Änderung der Leistungsklasse Null (LK 0) in LK 7 sowie die Einführung der Altersklasse Children (U14). Angegangen wird auch das Problem der Startplatzbegrenzung. Die LPO regelt die Durchführung von Leistungsprüfungen zur Förderung des Reit-, Fahr- und Voltigiersports, der deut-schen Pferdezucht und der Pferdehaltung. Sie ist verbindlich für alle in der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. (FN) zusammengeschlossenen natürlichen und juristischen Personen, die Leistungsprüfungen oder Pferdeleistungsprüfungen vorbereiten, durchführen, beaufsichtigen sowie daran teilnehmen. Neu in der LPO 2018 Startplatzbegrenzung nur noch mit zusätzlichen Handicaps erlaubt Ab 2018 sind „Leistungsprüfungen mit Maximalzahlen der zulässigen Nennungen“ mit mindestens zwei Handicaps auszuschreiben, einem räumlichen (z.B. Regionalverband) sowie einem weiteren Handicap (z.B. Vorerfolge). Außerdem dürfen Reiter je Veranstaltungstag maximal für zwei Turniere gleichzeitig Prüfungen mit Startplatzbegrenzung nen-nen. Ausrüstungsbeschränkungen Änderungen gab es auch bei der Ausrüstung von Pferden. So ist in der Disziplin Springen die Verwendung einer belie-bigen Zäumung sowie eines Schlaufzügels auf dem Vorbereitungsplatz nur noch ab Klasse M** zulässig. Weiterhin enthält die LPO 2018 eine Klarstellung hinsichtlich der Verschnallung des Reithalfters. Erstmals wird genau erläutert, worauf es ankommt: „Das Reithalfter soll leicht anliegen und darf weder die Atmung beeinträchtigen, noch die Maultä-tigkeit (Kauen) des Pferdes unterbinden“. Auch bei den Gamaschen gibt eine Änderung. Mit dem Betreten des Vorbereitungsplatzes darf die Ausrüstung an den Pferdebeinen grundsätzlich nicht mehr verändert werden beziehungsweise muss eine Änderung dem aufsichtsführenden Richter angezeigt werden. Diverse neue Springprüfungen und mehr Auch in den einzelnen Disziplinen stehen ab 2018 Neuerungen an. So dürfen in der Dressur dann auch M-Prüfungen für sechs- bis achtjährige Pferde sowie S-Prüfungen für sieben- bis achtjährige Pferde sowie für alle Pferde in Dressurei-terprüfungen der Klasse M auf Trense ausgeschrieben werden, außerdem müssen Qualifikations- und Finalprüfungen nicht zwangsläufig auf dem gleichen Turnier stattfinden. Im Springen wird es neue Prüfungsformen geben, die Stil-Spring-LP mit Zeitpunkten, das Springen mit steigenden Anforderungen, die Spring-LP mit Mindeststilnote, die Springprüfung mit Geländehindernissen sowie die bislang nur von den Bundeschampionaten bekannte Springpferdeprüfung Klasse M** für sechs- und siebenjährige Pferde. Aufsicht Vorbereitungsplatz intensiviert Durfte ein Richter bisher zwei benachbarte Vorbereitungsplätze beobachten, muss ab 2018 für jeden Platz ein eigener Richter eingeteilt werden. Aus dem Inhalt: • Allgemeine und besondere Bestimmungen im Pferdeleistungssport • Rechtsordnung • Durchführungsbestimmungen
Aktualisiert: 2023-04-15
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Leistungs-Prüfungs-Ordnung 2018 (LPO)

Leistungs-Prüfungs-Ordnung 2018 (LPO)
Zu den wichtigsten Neuerungen der LPO 2018 zählen die erstmalige Definition des Begriffs „Amateur“, die Änderung der Leistungsklasse Null (LK 0) in LK 7 sowie die Einführung der Altersklasse Children (U14). Angegangen wird auch das Problem der Startplatzbegrenzung. Die LPO regelt die Durchführung von Leistungsprüfungen zur Förderung des Reit-, Fahr- und Voltigiersports, der deut-schen Pferdezucht und der Pferdehaltung. Sie ist verbindlich für alle in der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. (FN) zusammen-geschlossenen natürlichen und juristischen Personen, die Leistungsprüfungen oder Pferdeleistungsprüfungen vorbereiten, durchführen, beaufsichtigen sowie daran teilnehmen. Neu in der LPO 2018 Startplatzbegrenzung nur noch mit zusätzlichen Handicaps erlaubt Ab 2018 sind „Leistungsprüfungen mit Maximalzahlen der zulässigen Nennungen“ mit mindestens zwei Handicaps auszuschreiben, einem räumlichen (z.B. Regionalverband) sowie einem weiteren Handicap (z.B. Vorerfolge). Außerdem dürfen Reiter je Veranstaltungstag maximal für zwei Turniere gleichzeitig Prüfungen mit Startplatzbegrenzung nennen. Ausrüstungsbeschränkungen Änderungen gab es auch bei der Ausrüstung von Pferden. So ist in der Disziplin Springen die Verwendung einer belie-bigen Zäumung sowie eines Schlaufzügels auf dem Vorbereitungsplatz nur noch ab Klasse M** zulässig. Weiterhin enthält die LPO 2018 eine Klarstellung hinsichtlich der Verschnallung des Reithalfters. Erstmals wird genau erläutert, worauf es ankommt: „Das Reithalfter soll leicht anliegen und darf weder die Atmung beeinträchtigen, noch die Maultätigkeit (Kauen) des Pferdes unterbinden“. Auch bei den Gamaschen gibt eine Änderung. Mit dem Betreten des Vorbereitungsplatzes darf die Ausrüstung an den Pferdebeinen grundsätzlich nicht mehr verändert werden beziehungsweise muss eine Änderung dem aufsichtsführenden Richter angezeigt werden. Diverse neue Springprüfungen und mehr Auch in den einzelnen Disziplinen stehen ab 2018 Neuerungen an. So dürfen in der Dressur dann auch M-Prüfungen für sechs- bis achtjährige Pferde sowie S-Prüfungen für sieben- bis achtjährige Pferde sowie für alle Pferde in Dressurei-terprüfungen der Klasse M auf Trense ausgeschrieben werden, außerdem müssen Qualifikations- und Finalprüfungen nicht zwangsläufig auf dem gleichen Turnier stattfinden. Im Springen wird es neue Prüfungsformen geben, die Stil-Spring-LP mit Zeitpunkten, das Springen mit steigenden Anforderungen, die Spring-LP mit Mindeststilnote, die Springprüfung mit Geländehindernissen sowie die bislang nur von den Bundeschampionaten bekannte Springpferdeprüfung Klasse M** für sechs- und siebenjährige Pferde. Aufsicht Vorbereitungsplatz intensiviert Durfte ein Richter bisher zwei benachbarte Vorbereitungsplätze beobachten, muss ab 2018 für jeden Platz ein eigener Richter eingeteilt werden. Aus dem Inhalt: • Allgemeine und besondere Bestimmungen im Pferdeleistungssport • Rechtsordnung • Durchführungsbestimmungen
Aktualisiert: 2023-04-15
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Leistungs-Prüfungs-Ordnung 2013 (LPO)

Leistungs-Prüfungs-Ordnung 2013 (LPO)
Mehr Chancengleichheit – dieser Grundgedanke prägt die neu überarbeitete Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO 2013), die ab dem 1. Januar 2013 auf allen nationalen Turnieren in Deutschland gilt. Die Änderungen basieren auf den Ergebnissen einer Umfrage, an der sich 14.492 Pferdesportler beteiligt hatten. Die LPO regelt die Durchführung von Leistungsprüfungen zur Förderung des Reit-, Fahr- und Voltigiersports, der deutschen Pferdezucht und der Pferdehaltung. Sie ist verbindlich für alle in der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. (FN) zusammen-geschlossenen natürlichen und juristischen Personen, die Leistungsprüfungen oder Pferdeleistungsprüfungen vorbereiten, durchführen, beaufsichtigen sowie daran teilnehmen. Neu in der LPO 2013 Ganz neu: „offene“ und „geschlossene“ Prüfungen Die gravierendste Änderung in der LPO betrifft die Ausschreibung von „offenen“ und „geschlossenen“ Prüfungen. Letztere sind den weniger routinierten Reitern vorbehalten und sollen 20 Prozent einer „normalen“ Turnier-veranstaltung ausmachen. Richter-Rotation Eine weitere Neuregelung, die auf der Auswertung der Umfrage basiert, ist das Rotationsverfahren für Richter. Demnach darf ein Richter maximal fünf Jahre in Folge auf einem Turnier eingesetzt werden. Jedes Jahr muss ein Richter einer Veranstaltung ausgetauscht werden. Verbesserte Planbarkeit Die LPO sieht ferner vor, dass in der vorläufigen Zeiteinteilung der Zeitpunkt der Prüfung konkreter definiert wird. Weitere Detailänderungen der LPO betreffen insbesondere die einzelnen Disziplinen, eine Erweiterung der Helmpflicht für Dressurreiter und Fahrer bis 18 Jahre und Teilnehmer aller Altersklassen an Dressurprüfungen der Klasse E und A. Und noch etwas ist neu: „LPO 2013“ steht auf dem Cover der neuen LPO und macht damit jedem deutlich, dass es sich um die neueste Ausgabe des Regelwerks handelt. Mit den künftigen Ergänzungsblättern wird ein kleiner Aufkleber mitge-schickt, der außen auf dem Cover angebracht werden kann. Damit lässt sich auf den ersten Blick erkennen, dass der Inhalt auf dem aktuellen Stand ist.
Aktualisiert: 2020-01-20
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Leistungs-Prüfungs-Ordnung 2013 (LPO)

Leistungs-Prüfungs-Ordnung 2013 (LPO)
Mehr Chancengleichheit – dieser Grundgedanke prägt die neu überarbeitete Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO 2013), die ab dem 1. Januar 2013 auf allen nationalen Turnieren in Deutschland gilt. Die Änderungen basieren auf den Ergebnissen einer Umfrage, an der sich 14.492 Pferdesportler beteiligt hatten. Die LPO regelt die Durchführung von Leistungsprüfungen zur Förderung des Reit-, Fahr- und Voltigiersports, der deutschen Pferdezucht und der Pferdehaltung. Sie ist verbindlich für alle in der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. (FN) zusammen-geschlossenen natürlichen und juristischen Personen, die Leistungsprüfungen oder Pferdeleistungsprüfungen vorbereiten, durchführen, beaufsichtigen sowie daran teilnehmen. Neu in der LPO 2013 Ganz neu: „offene“ und „geschlossene“ Prüfungen Die gravierendste Änderung in der LPO betrifft die Ausschreibung von „offenen“ und „geschlossenen“ Prüfungen. Letztere sind den weniger routinierten Reitern vorbehalten und sollen 20 Prozent einer „normalen“ Turnier-veranstaltung ausmachen. Richter-Rotation Eine weitere Neuregelung, die auf der Auswertung der Umfrage basiert, ist das Rotationsverfahren für Richter. Demnach darf ein Richter maximal fünf Jahre in Folge auf einem Turnier eingesetzt werden. Jedes Jahr muss ein Richter einer Veranstaltung ausgetauscht werden. Verbesserte Planbarkeit Die LPO sieht ferner vor, dass in der vorläufigen Zeiteinteilung der Zeitpunkt der Prüfung konkreter definiert wird. Weitere Detailänderungen der LPO betreffen insbesondere die einzelnen Disziplinen, eine Erweiterung der Helmpflicht für Dressurreiter und Fahrer bis 18 Jahre und Teilnehmer aller Altersklassen an Dressurprüfungen der Klasse E und A. Und noch etwas ist neu: „LPO 2013“ steht auf dem Cover der neuen LPO und macht damit jedem deutlich, dass es sich um die neueste Ausgabe des Regelwerks handelt. Mit den künftigen Ergänzungsblättern wird ein kleiner Aufkleber mitge-schickt, der außen auf dem Cover angebracht werden kann. Damit lässt sich auf den ersten Blick erkennen, dass der Inhalt auf dem aktuellen Stand ist. Aus dem Inhalt: •Allgemeine und besondere Bestimmungen im Pferdeleistungssport •Rechtsordnung •Durchführungsbestimmungen
Aktualisiert: 2019-08-15
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