Der Bundesrat zwischen Verfassungsauftrag, Politik und Länderinteressen.

Der Bundesrat zwischen Verfassungsauftrag, Politik und Länderinteressen. von Rührmair,  Alfred
Das föderalistische Prinzip steht im Zentrum rechtlicher und politischer Diskussion. Auf die Stellung des insoweit zentralen Organs, des Bundesrates, als Bundesverfassungsorgan im Geflecht von Länderinteressen und Parteipolitik richtet sich das Augenmerk der Untersuchung. Der Autor kommt dabei zu folgenden Ergebnissen: - Die Beschlüsse des Bundesrates sind in verfassungsgemäßer Weise politische Entscheidungen. Auch die Staatspraxis, namentlich soweit sie unter dem Stichwort Blockadepolitik steht, zeigt, daß eine generelle Verbannung parteipolitischer Erwägungen aus dem Bundesrat weder realisierbar noch wünschenswert ist. - Der Bundesrat ist zwar kein Länderorgan, der Sache nach allerdings eine - dem Gemeinwohl des Gesamtstaates verpflichtete - Länderkammer. - Die Länderparlamente haben auch in Bundesratsangelegenheiten das Recht, die Länderregierungen nachträglich zur Rechenschaft zu ziehen. Im Vorfeld zulässig sind rechtlich unverbindliche Empfehlungen, die auch nicht etwa auf länderspezifische Angelegenheiten zu beschränken sind. Verbindliche Instruktionen der Länderparlamente an die Mitglieder im Bundesrat hingegen sind verfassungsrechtlich unzulässig. - Die Gewichte bei den Gesetzgebungskompetenzen haben sich in erheblichem Maße zu Lasten der Länderparlamente verschoben. Die über den Bundesrat vermittelte Mitwirkung der Länder kann den im Hinblick auf die Strukturentscheidungen des Grundgesetzes bestehenden Bedenken nicht abhelfen und ist auch im übrigen nur ein unvollkommener Ausgleich für verlorengegangene Autonomie. Das Grundgesetz schließt eine verstärkte Kooperation der Länder untereinander nicht aus. Für die europapolitischen Interessen der Länder scheint der Bundesrat in kompetenziell bedenklicher Weise mit seiner Europakammer mittlerweile auch ein Organ ihrer Koordination geworden zu sein. Das Grundgesetz schließt eine verstärkte Kooperation der Länder untereinander nicht aus. Für die europapolitischen Interessen der Länder scheint der Bundesrat in kompetenziell bedenklicher Weise mit seiner Europakammer mittlerweile auch ein Organ ihrer Koordination geworden zu sein.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Vormoderne politische Verfahren.

Vormoderne politische Verfahren. von Stollberg-Rilinger,  Barbara
Politische Verfahren lassen sich definieren als Handlungsabläufe, die in ihrer äußeren Form bestimmten Regeln folgen und zur Hervorbringung allgemein verbindlicher Entscheidungen, letztlich also zur Herstellung kollektiver Handlungsfähigkeit dienen. Es ist als Kennzeichen komplexer moderner Gesellschaften beschrieben worden, daß die Legitimität ihrer politischen Entscheidungen nicht mehr auf unvordenklicher Tradition und transzendenter Autorität beruht, sondern von den Entscheidungsverfahren selbst erzeugt wird. Die leitende Fragestellung der hier publizierten Tagung war, ob und inwiefern sich vormoderne politische Verfahren signifikant von modernen unterscheiden. Wie funktionierte politische Willens- und Entscheidungsbildung unter den Bedingungen ständisch-hierarchischer Ordnung? Wie verhielten sich öffentlich-demonstrative zu vertraulichen Verfahrensformen, wie die Herstellung zur Darstellung von Entscheidungen? Welche Rolle spielten symbolisch-zeremonielle Elemente? Wie waren politische Verfahren in die ständische Umwelt eingebettet, bzw. inwiefern bildeten sie autonome Strukturen und Rollen aus? Diese Fragen werden an eine Reihe ganz unterschiedlicher Verfahren des Mittelalters und der frühen Neuzeit herangetragen – von ständischen Versammlungen über Konzilien und Wahlhandlungen bis hin zum diplomatischen Verkehr.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Materielle Anforderungen an das Entscheidungsverfahren in der Demokratie.

Materielle Anforderungen an das Entscheidungsverfahren in der Demokratie. von Jochum,  Georg
Ist es zulässig, über völlig verschiedene Themen in einer Abstimmung zu entscheiden? Diese Frage bildet den AnlaG für die vorliegende Untersuchung. Die Beschäftigung mit dem Problem führt zu weiteren, grundsätzlichen Fragen: Welche Bedingungen gelten für das Entscheidungsverfahren in der Demokratie? Kann man es weitgehend beliebig gestalten, oder sind strenge Anforderungen zu stellen? Diesen Themen ist bisher in der Staatsrechtslehre und der politischen Wissenschaft erstaunlich wenig Aufmerksamkeit gewidmet worden. Eine grundsätzliche Auseinandersetzung mit den Bedingungen der Ausgestaltung demokratischer Entscheidungsabläufe ist daher geboten. Ausgehend von den Begriffen Entscheidung und Demokratie leitet der Verfasser her, daß das Mehrheitsprinzip das spezifisch demokratische Entscheidungsverfahren ist. Im Anschluß daran widmet er sich den Rahmenbedingungen demokratischer Entscheidungen. Dabei stellt sich heraus, daß ohne Rechtsbindung, insbesondere rechtliche Gleichheit, und ohne hinreichenden Diskurs auch eine Mehrheitsentscheidung nicht demokratisch legitimiert ist. Nach der Untersuchung der äußeren Seite wendet sich Jochum der inneren Seite des Verfahrens zu. Kernfrage hierbei ist, wie das Verfahren den demokratisch legitimierenden Zusammenhang zwischen dem Volk und der konkreten Entscheidung herstellt. Dieses wird an Hand von Beispielen dargestellt. Der Wille des Entscheidungsträgers muß sich aus der Entscheidung ergeben. Daraus folgt, daß Verfahren, die dies nicht gewährleisten, demokratisch nicht legitimierte Entscheidungen hervorbringen. Die Ausgestaltung von Entscheidungsverfahren in der Demokratie ist nicht beliebig. Es kommt nicht nur darauf an, daß ein Verfahren nach formalen Regeln abläuft, sondern auch, wie es abläuft. Damit wird die Einhaltung der materiellen Verfahrensbedingungen zum Unterscheidungsmerkmal für eine Demokratie. Das demokratische Entscheidungsverfahren wird in einer neuen Perspektive gezeigt, und es wird ihm in der Staatsrechtswissenschaft ein neuer, ihm gebührender Rang zugewiesen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Reagan und die Entwicklungsländer

Reagan und die Entwicklungsländer von May,  Bernhard
Das Untersuchungsfeld der vorliegenden Studie mußte in mehrfacher Hinsicht eingegrenzt werden. Deshalb liegt der Schwerpunkt der Untersuchung auf der Beschreibung und Analyse der Auslandshilfepolitik der Reagan-Administration. Zwar wird im 2. Kapitel und im 4. Kapitel ein kurzer historischer Uberblick erarbeitet, doch kann eine Längsschnittanalyse der amerikanischen Auslandshilfepolitik nicht erwartet werden. Das Ziel der Studie war, die Auslandshilfepolitik der Reagan-Administration im Rahmen des amerikanischen Regierungs- und Gesellschaftssystems zu analysieren, so daß eine Untersuchung der Auswirkungen dieser neuen Politik für einzelne Entwicklungsländer ebenfalls nicht erwartet werden kann. Trotz dieser Einschränkungen war es aus Gründen des Umfanges der Untersuchung nicht möglich, alle Aspekte der Auslandshilfepolitik der Reagan-Administration ausführlich zu beschreiben und zu analysieren.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Reagan und die Entwicklungsländer

Reagan und die Entwicklungsländer von May,  Bernhard
Das Untersuchungsfeld der vorliegenden Studie mußte in mehrfacher Hinsicht eingegrenzt werden. Deshalb liegt der Schwerpunkt der Untersuchung auf der Beschreibung und Analyse der Auslandshilfepolitik der Reagan-Administration. Zwar wird im 2. Kapitel und im 4. Kapitel ein kurzer historischer Uberblick erarbeitet, doch kann eine Längsschnittanalyse der amerikanischen Auslandshilfepolitik nicht erwartet werden. Das Ziel der Studie war, die Auslandshilfepolitik der Reagan-Administration im Rahmen des amerikanischen Regierungs- und Gesellschaftssystems zu analysieren, so daß eine Untersuchung der Auswirkungen dieser neuen Politik für einzelne Entwicklungsländer ebenfalls nicht erwartet werden kann. Trotz dieser Einschränkungen war es aus Gründen des Umfanges der Untersuchung nicht möglich, alle Aspekte der Auslandshilfepolitik der Reagan-Administration ausführlich zu beschreiben und zu analysieren.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Politische Stakeholder überzeugen

Politische Stakeholder überzeugen von Joos,  Klemens
Der Gründer einer der erfolgreichsten Interessenvertretungen in der Europäischen Union (EU), Prof. Dr. Klemens Joos, bündelt in der Neuauflage seines Standardwerks die Erfahrungen aus mehr als drei Jahrzehnten zu einer wissenschaftlichen Theorie der Governmental Relations. Im Mittelpunkt steht die Erkenntnis, dass angesichts der immer komplexeren Entscheidungsstrukturen der EU die möglichst genaue Kenntnis von Entscheidern und Entscheidungsprozessen mindestens genauso wichtig sind für den Erfolg wie die inhaltlichen Aspekte einer Interessenvertretung. In einem neuen Kapitel legt der Autor die von ihm aus der Praxis entwickelte Formel für eine wissenschaftsbasierte Interessenvertretung dar. Mit dem am 1. Dezember 2009 in Kraft getretenen Vertrag von Lissabon ist die EU de facto zu einem von Portugal bis Finnland und von Irland bis Zypern reichenden Staatsgebiet geworden. Das Europäische Parlament wurde neben dem Rat der Europäischen Union (Rat) zu einem gleichberechtigten Entscheider. Das Mitentscheidungsverfahren wurde zum Regelverfahren ("ordentliches Gesetzgebungsverfahren") erhoben. Im Rat wurde die sogenannte qualifizierte Mehrheit (55 Prozent der EU-Mitgliedstaaten, die gleichzeitig mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren) für alle wichtigen Bereiche eingeführt. Als Resultat ist für die Akteure auf der "Bühne der Europäischen Union" - EU-Mitgliedstaaten, EU-Regionen, Unternehmen, Verbände und Organisationen - der Ausgang von Entscheidungsprozessen weitgehend unkalkulierbar geworden. Die zweite Auflage enthält ein neues Kapitel, in dem Prof. Dr. Klemens Joos die Variablen einer erfolgreichen Interessenvertretung anhand seiner wissenschaftlichen Formel noch greifbarer macht: Für eine erfolgreiche Interessenvertretung in der EU ist spätestens seit dem Vertrag von Lissabon eine dauerhafte und enge Verzahnung der Inhaltskompetenz des Betroffenen (der vier "klassischen Instrumente" der Interessenvertretung: Unternehmensrepräsentanzen, Verbände, Public-Affairs-Agenturen, Anwaltskanzleien) mit der Prozessstrukturkompetenz (das heißt, dem EU-weiten Vorhalten der erforderlichen räumlichen, personellen und organisatorischen Kapazitäten sowie der belastbaren institutions-, fraktions- und mitgliedstaatenübergreifenden Netzwerke) eines neutralen, objektiven Intermediärs die Grundvoraussetzung. Die Erfolgsaussichten lassen sich potenzieren, wenn es erstens gelingt, sich durch einen Perspektivenwechsel so für das Anliegen eines Betroffenen einzusetzen, dass die positiven Auswirkungen auf das Gemeinwohl für die Entscheidungsträger in der EU in den Vordergrund rücken (Perspektivenwechselkompetenz) und es zweitens gelingt, das Anliegen in die maßgeblichen Entscheidungsprozesse auf politischer Ebene erfolgreich einzubringen und fortlaufend zu begleiten (Prozessbegleitkompetenz).
Aktualisiert: 2023-05-26
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Der Bundesrat zwischen Verfassungsauftrag, Politik und Länderinteressen.

Der Bundesrat zwischen Verfassungsauftrag, Politik und Länderinteressen. von Rührmair,  Alfred
Das föderalistische Prinzip steht im Zentrum rechtlicher und politischer Diskussion. Auf die Stellung des insoweit zentralen Organs, des Bundesrates, als Bundesverfassungsorgan im Geflecht von Länderinteressen und Parteipolitik richtet sich das Augenmerk der Untersuchung. Der Autor kommt dabei zu folgenden Ergebnissen: - Die Beschlüsse des Bundesrates sind in verfassungsgemäßer Weise politische Entscheidungen. Auch die Staatspraxis, namentlich soweit sie unter dem Stichwort Blockadepolitik steht, zeigt, daß eine generelle Verbannung parteipolitischer Erwägungen aus dem Bundesrat weder realisierbar noch wünschenswert ist. - Der Bundesrat ist zwar kein Länderorgan, der Sache nach allerdings eine - dem Gemeinwohl des Gesamtstaates verpflichtete - Länderkammer. - Die Länderparlamente haben auch in Bundesratsangelegenheiten das Recht, die Länderregierungen nachträglich zur Rechenschaft zu ziehen. Im Vorfeld zulässig sind rechtlich unverbindliche Empfehlungen, die auch nicht etwa auf länderspezifische Angelegenheiten zu beschränken sind. Verbindliche Instruktionen der Länderparlamente an die Mitglieder im Bundesrat hingegen sind verfassungsrechtlich unzulässig. - Die Gewichte bei den Gesetzgebungskompetenzen haben sich in erheblichem Maße zu Lasten der Länderparlamente verschoben. Die über den Bundesrat vermittelte Mitwirkung der Länder kann den im Hinblick auf die Strukturentscheidungen des Grundgesetzes bestehenden Bedenken nicht abhelfen und ist auch im übrigen nur ein unvollkommener Ausgleich für verlorengegangene Autonomie. Das Grundgesetz schließt eine verstärkte Kooperation der Länder untereinander nicht aus. Für die europapolitischen Interessen der Länder scheint der Bundesrat in kompetenziell bedenklicher Weise mit seiner Europakammer mittlerweile auch ein Organ ihrer Koordination geworden zu sein. Das Grundgesetz schließt eine verstärkte Kooperation der Länder untereinander nicht aus. Für die europapolitischen Interessen der Länder scheint der Bundesrat in kompetenziell bedenklicher Weise mit seiner Europakammer mittlerweile auch ein Organ ihrer Koordination geworden zu sein.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Vormoderne politische Verfahren.

Vormoderne politische Verfahren. von Stollberg-Rilinger,  Barbara
Politische Verfahren lassen sich definieren als Handlungsabläufe, die in ihrer äußeren Form bestimmten Regeln folgen und zur Hervorbringung allgemein verbindlicher Entscheidungen, letztlich also zur Herstellung kollektiver Handlungsfähigkeit dienen. Es ist als Kennzeichen komplexer moderner Gesellschaften beschrieben worden, daß die Legitimität ihrer politischen Entscheidungen nicht mehr auf unvordenklicher Tradition und transzendenter Autorität beruht, sondern von den Entscheidungsverfahren selbst erzeugt wird. Die leitende Fragestellung der hier publizierten Tagung war, ob und inwiefern sich vormoderne politische Verfahren signifikant von modernen unterscheiden. Wie funktionierte politische Willens- und Entscheidungsbildung unter den Bedingungen ständisch-hierarchischer Ordnung? Wie verhielten sich öffentlich-demonstrative zu vertraulichen Verfahrensformen, wie die Herstellung zur Darstellung von Entscheidungen? Welche Rolle spielten symbolisch-zeremonielle Elemente? Wie waren politische Verfahren in die ständische Umwelt eingebettet, bzw. inwiefern bildeten sie autonome Strukturen und Rollen aus? Diese Fragen werden an eine Reihe ganz unterschiedlicher Verfahren des Mittelalters und der frühen Neuzeit herangetragen – von ständischen Versammlungen über Konzilien und Wahlhandlungen bis hin zum diplomatischen Verkehr.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Materielle Anforderungen an das Entscheidungsverfahren in der Demokratie.

Materielle Anforderungen an das Entscheidungsverfahren in der Demokratie. von Jochum,  Georg
Ist es zulässig, über völlig verschiedene Themen in einer Abstimmung zu entscheiden? Diese Frage bildet den AnlaG für die vorliegende Untersuchung. Die Beschäftigung mit dem Problem führt zu weiteren, grundsätzlichen Fragen: Welche Bedingungen gelten für das Entscheidungsverfahren in der Demokratie? Kann man es weitgehend beliebig gestalten, oder sind strenge Anforderungen zu stellen? Diesen Themen ist bisher in der Staatsrechtslehre und der politischen Wissenschaft erstaunlich wenig Aufmerksamkeit gewidmet worden. Eine grundsätzliche Auseinandersetzung mit den Bedingungen der Ausgestaltung demokratischer Entscheidungsabläufe ist daher geboten. Ausgehend von den Begriffen Entscheidung und Demokratie leitet der Verfasser her, daß das Mehrheitsprinzip das spezifisch demokratische Entscheidungsverfahren ist. Im Anschluß daran widmet er sich den Rahmenbedingungen demokratischer Entscheidungen. Dabei stellt sich heraus, daß ohne Rechtsbindung, insbesondere rechtliche Gleichheit, und ohne hinreichenden Diskurs auch eine Mehrheitsentscheidung nicht demokratisch legitimiert ist. Nach der Untersuchung der äußeren Seite wendet sich Jochum der inneren Seite des Verfahrens zu. Kernfrage hierbei ist, wie das Verfahren den demokratisch legitimierenden Zusammenhang zwischen dem Volk und der konkreten Entscheidung herstellt. Dieses wird an Hand von Beispielen dargestellt. Der Wille des Entscheidungsträgers muß sich aus der Entscheidung ergeben. Daraus folgt, daß Verfahren, die dies nicht gewährleisten, demokratisch nicht legitimierte Entscheidungen hervorbringen. Die Ausgestaltung von Entscheidungsverfahren in der Demokratie ist nicht beliebig. Es kommt nicht nur darauf an, daß ein Verfahren nach formalen Regeln abläuft, sondern auch, wie es abläuft. Damit wird die Einhaltung der materiellen Verfahrensbedingungen zum Unterscheidungsmerkmal für eine Demokratie. Das demokratische Entscheidungsverfahren wird in einer neuen Perspektive gezeigt, und es wird ihm in der Staatsrechtswissenschaft ein neuer, ihm gebührender Rang zugewiesen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Der Bundesrat zwischen Verfassungsauftrag, Politik und Länderinteressen.

Der Bundesrat zwischen Verfassungsauftrag, Politik und Länderinteressen. von Rührmair,  Alfred
Das föderalistische Prinzip steht im Zentrum rechtlicher und politischer Diskussion. Auf die Stellung des insoweit zentralen Organs, des Bundesrates, als Bundesverfassungsorgan im Geflecht von Länderinteressen und Parteipolitik richtet sich das Augenmerk der Untersuchung. Der Autor kommt dabei zu folgenden Ergebnissen: - Die Beschlüsse des Bundesrates sind in verfassungsgemäßer Weise politische Entscheidungen. Auch die Staatspraxis, namentlich soweit sie unter dem Stichwort Blockadepolitik steht, zeigt, daß eine generelle Verbannung parteipolitischer Erwägungen aus dem Bundesrat weder realisierbar noch wünschenswert ist. - Der Bundesrat ist zwar kein Länderorgan, der Sache nach allerdings eine - dem Gemeinwohl des Gesamtstaates verpflichtete - Länderkammer. - Die Länderparlamente haben auch in Bundesratsangelegenheiten das Recht, die Länderregierungen nachträglich zur Rechenschaft zu ziehen. Im Vorfeld zulässig sind rechtlich unverbindliche Empfehlungen, die auch nicht etwa auf länderspezifische Angelegenheiten zu beschränken sind. Verbindliche Instruktionen der Länderparlamente an die Mitglieder im Bundesrat hingegen sind verfassungsrechtlich unzulässig. - Die Gewichte bei den Gesetzgebungskompetenzen haben sich in erheblichem Maße zu Lasten der Länderparlamente verschoben. Die über den Bundesrat vermittelte Mitwirkung der Länder kann den im Hinblick auf die Strukturentscheidungen des Grundgesetzes bestehenden Bedenken nicht abhelfen und ist auch im übrigen nur ein unvollkommener Ausgleich für verlorengegangene Autonomie. Das Grundgesetz schließt eine verstärkte Kooperation der Länder untereinander nicht aus. Für die europapolitischen Interessen der Länder scheint der Bundesrat in kompetenziell bedenklicher Weise mit seiner Europakammer mittlerweile auch ein Organ ihrer Koordination geworden zu sein. Das Grundgesetz schließt eine verstärkte Kooperation der Länder untereinander nicht aus. Für die europapolitischen Interessen der Länder scheint der Bundesrat in kompetenziell bedenklicher Weise mit seiner Europakammer mittlerweile auch ein Organ ihrer Koordination geworden zu sein.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Politikberatung in den USA

Politikberatung in den USA von Gehlen,  Martin
Die amerikanische Think-Tank-Industrie boomt. Auch in Deutschland wächst das Interesse an gemeinnützigen privaten Einrichtungen professioneller Politikberatung. Martin Gehlen beschreibt die Geschichte und die Tätigkeitsfelder wichtiger Think Tanks in den USA und untersucht ihre spezifische Rolle und ihren Einfluss auf politische Entscheidungen am Beispiel zweier Umbrüche der jüngeren amerikanischen Sozialpolitik – den Welfare- Reformen von 1988 und 1996.
Aktualisiert: 2023-05-14
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Politische Stakeholder überzeugen

Politische Stakeholder überzeugen von Joos,  Klemens
Der Gründer einer der erfolgreichsten Interessenvertretungen in der Europäischen Union (EU), Prof. Dr. Klemens Joos, bündelt in der Neuauflage seines Standardwerks die Erfahrungen aus mehr als drei Jahrzehnten zu einer wissenschaftlichen Theorie der Governmental Relations. Im Mittelpunkt steht die Erkenntnis, dass angesichts der immer komplexeren Entscheidungsstrukturen der EU die möglichst genaue Kenntnis von Entscheidern und Entscheidungsprozessen mindestens genauso wichtig sind für den Erfolg wie die inhaltlichen Aspekte einer Interessenvertretung. In einem neuen Kapitel legt der Autor die von ihm aus der Praxis entwickelte Formel für eine wissenschaftsbasierte Interessenvertretung dar. Mit dem am 1. Dezember 2009 in Kraft getretenen Vertrag von Lissabon ist die EU de facto zu einem von Portugal bis Finnland und von Irland bis Zypern reichenden Staatsgebiet geworden. Das Europäische Parlament wurde neben dem Rat der Europäischen Union (Rat) zu einem gleichberechtigten Entscheider. Das Mitentscheidungsverfahren wurde zum Regelverfahren ("ordentliches Gesetzgebungsverfahren") erhoben. Im Rat wurde die sogenannte qualifizierte Mehrheit (55 Prozent der EU-Mitgliedstaaten, die gleichzeitig mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren) für alle wichtigen Bereiche eingeführt. Als Resultat ist für die Akteure auf der "Bühne der Europäischen Union" - EU-Mitgliedstaaten, EU-Regionen, Unternehmen, Verbände und Organisationen - der Ausgang von Entscheidungsprozessen weitgehend unkalkulierbar geworden. Die zweite Auflage enthält ein neues Kapitel, in dem Prof. Dr. Klemens Joos die Variablen einer erfolgreichen Interessenvertretung anhand seiner wissenschaftlichen Formel noch greifbarer macht: Für eine erfolgreiche Interessenvertretung in der EU ist spätestens seit dem Vertrag von Lissabon eine dauerhafte und enge Verzahnung der Inhaltskompetenz des Betroffenen (der vier "klassischen Instrumente" der Interessenvertretung: Unternehmensrepräsentanzen, Verbände, Public-Affairs-Agenturen, Anwaltskanzleien) mit der Prozessstrukturkompetenz (das heißt, dem EU-weiten Vorhalten der erforderlichen räumlichen, personellen und organisatorischen Kapazitäten sowie der belastbaren institutions-, fraktions- und mitgliedstaatenübergreifenden Netzwerke) eines neutralen, objektiven Intermediärs die Grundvoraussetzung. Die Erfolgsaussichten lassen sich potenzieren, wenn es erstens gelingt, sich durch einen Perspektivenwechsel so für das Anliegen eines Betroffenen einzusetzen, dass die positiven Auswirkungen auf das Gemeinwohl für die Entscheidungsträger in der EU in den Vordergrund rücken (Perspektivenwechselkompetenz) und es zweitens gelingt, das Anliegen in die maßgeblichen Entscheidungsprozesse auf politischer Ebene erfolgreich einzubringen und fortlaufend zu begleiten (Prozessbegleitkompetenz).
Aktualisiert: 2023-05-12
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Politikberatung in den USA

Politikberatung in den USA von Gehlen,  Martin
Die amerikanische Think-Tank-Industrie boomt. Auch in Deutschland wächst das Interesse an gemeinnützigen privaten Einrichtungen professioneller Politikberatung. Martin Gehlen beschreibt die Geschichte und die Tätigkeitsfelder wichtiger Think Tanks in den USA und untersucht ihre spezifische Rolle und ihren Einfluss auf politische Entscheidungen am Beispiel zweier Umbrüche der jüngeren amerikanischen Sozialpolitik – den Welfare- Reformen von 1988 und 1996.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Politische Stakeholder überzeugen

Politische Stakeholder überzeugen von Joos,  Klemens
Der Gründer einer der erfolgreichsten Interessenvertretungen in der Europäischen Union (EU), Prof. Dr. Klemens Joos, bündelt in der Neuauflage seines Standardwerks die Erfahrungen aus mehr als drei Jahrzehnten zu einer wissenschaftlichen Theorie der Governmental Relations. Im Mittelpunkt steht die Erkenntnis, dass angesichts der immer komplexeren Entscheidungsstrukturen der EU die möglichst genaue Kenntnis von Entscheidern und Entscheidungsprozessen mindestens genauso wichtig sind für den Erfolg wie die inhaltlichen Aspekte einer Interessenvertretung. In einem neuen Kapitel legt der Autor die von ihm aus der Praxis entwickelte Formel für eine wissenschaftsbasierte Interessenvertretung dar. Mit dem am 1. Dezember 2009 in Kraft getretenen Vertrag von Lissabon ist die EU de facto zu einem von Portugal bis Finnland und von Irland bis Zypern reichenden Staatsgebiet geworden. Das Europäische Parlament wurde neben dem Rat der Europäischen Union (Rat) zu einem gleichberechtigten Entscheider. Das Mitentscheidungsverfahren wurde zum Regelverfahren ("ordentliches Gesetzgebungsverfahren") erhoben. Im Rat wurde die sogenannte qualifizierte Mehrheit (55 Prozent der EU-Mitgliedstaaten, die gleichzeitig mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren) für alle wichtigen Bereiche eingeführt. Als Resultat ist für die Akteure auf der "Bühne der Europäischen Union" - EU-Mitgliedstaaten, EU-Regionen, Unternehmen, Verbände und Organisationen - der Ausgang von Entscheidungsprozessen weitgehend unkalkulierbar geworden. Die zweite Auflage enthält ein neues Kapitel, in dem Prof. Dr. Klemens Joos die Variablen einer erfolgreichen Interessenvertretung anhand seiner wissenschaftlichen Formel noch greifbarer macht: Für eine erfolgreiche Interessenvertretung in der EU ist spätestens seit dem Vertrag von Lissabon eine dauerhafte und enge Verzahnung der Inhaltskompetenz des Betroffenen (der vier "klassischen Instrumente" der Interessenvertretung: Unternehmensrepräsentanzen, Verbände, Public-Affairs-Agenturen, Anwaltskanzleien) mit der Prozessstrukturkompetenz (das heißt, dem EU-weiten Vorhalten der erforderlichen räumlichen, personellen und organisatorischen Kapazitäten sowie der belastbaren institutions-, fraktions- und mitgliedstaatenübergreifenden Netzwerke) eines neutralen, objektiven Intermediärs die Grundvoraussetzung. Die Erfolgsaussichten lassen sich potenzieren, wenn es erstens gelingt, sich durch einen Perspektivenwechsel so für das Anliegen eines Betroffenen einzusetzen, dass die positiven Auswirkungen auf das Gemeinwohl für die Entscheidungsträger in der EU in den Vordergrund rücken (Perspektivenwechselkompetenz) und es zweitens gelingt, das Anliegen in die maßgeblichen Entscheidungsprozesse auf politischer Ebene erfolgreich einzubringen und fortlaufend zu begleiten (Prozessbegleitkompetenz).
Aktualisiert: 2023-04-27
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