Der Streit um die Hochschulrahmengesetzgebung des Bundes

Der Streit um die Hochschulrahmengesetzgebung des Bundes von Hoymann,  Tobias
1. 1 Thematische Einführung und Fragestellungen „Zum Bildungs- bzw. Hochschulbereich mussten wir also feststellen, dass das 1 Herstellen von Einvernehmlichkeit nicht möglich ist. “ – Mit dieser ernüchtern- 2 den Feststellung scheiterte 2004 die Arbeit der Bundesstaatskommission, die von Bundestag und Bundesrat mit der Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung beauftragt worden war. Eine Reform des Föderalismus war seinerzeit als notwendig angesehen worden, um die Verflechtung von Bundes- und L- derkompetenzen zu entzerren und so die Gesetzgebung zu erleichtern. Die L- der hatten hierzu unter anderem die Abschaffung des Bundeshochschulrahm- gesetzes und die Streichung von dessen Grundlage sowie der Gemeinschafts- 3 aufgabe „Bildungsplanung“ im Grundgesetz gefordert. Diese hatten dem Bund seit Jahrzehnten eine teils intensive Beteiligung an der Bildungs- und Ho- schulpolitik ermöglicht, weswegen der Bund in diesem Bereich auch nicht zu Zugeständnissen bereit gewesen und so auch insgesamt keine Einigung über eine Föderalismusreform zustande gekommen war. Die Kommissionsarbeit 4 musste daraufhin ergebnislos eingestellt werden. 1 Vorsitzender Franz Müntefering in der 11. Sitzung der KOMBO am 17. 12. 2004, StBer. , S. 279. 2 Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen O- nung. 3 Bund und Länder waren sich in der Kommission zwar grundsätzlich über die Abschaffung des HRG einig, jedoch nicht in der Frage, inwieweit dem Bund künftig noch Kompetenzen für die Abschlüsse und die Zulassung zu den Hochschulen bleiben sollten. Im Bereich der Bildun- planung bestand der Bund auf einer Beibehaltung seiner Kompetenzen; ggf.
Aktualisiert: 2023-06-06
> findR *

Der Streit um die Hochschulrahmengesetzgebung des Bundes

Der Streit um die Hochschulrahmengesetzgebung des Bundes von Hoymann,  Tobias
1. 1 Thematische Einführung und Fragestellungen „Zum Bildungs- bzw. Hochschulbereich mussten wir also feststellen, dass das 1 Herstellen von Einvernehmlichkeit nicht möglich ist. “ – Mit dieser ernüchtern- 2 den Feststellung scheiterte 2004 die Arbeit der Bundesstaatskommission, die von Bundestag und Bundesrat mit der Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung beauftragt worden war. Eine Reform des Föderalismus war seinerzeit als notwendig angesehen worden, um die Verflechtung von Bundes- und L- derkompetenzen zu entzerren und so die Gesetzgebung zu erleichtern. Die L- der hatten hierzu unter anderem die Abschaffung des Bundeshochschulrahm- gesetzes und die Streichung von dessen Grundlage sowie der Gemeinschafts- 3 aufgabe „Bildungsplanung“ im Grundgesetz gefordert. Diese hatten dem Bund seit Jahrzehnten eine teils intensive Beteiligung an der Bildungs- und Ho- schulpolitik ermöglicht, weswegen der Bund in diesem Bereich auch nicht zu Zugeständnissen bereit gewesen und so auch insgesamt keine Einigung über eine Föderalismusreform zustande gekommen war. Die Kommissionsarbeit 4 musste daraufhin ergebnislos eingestellt werden. 1 Vorsitzender Franz Müntefering in der 11. Sitzung der KOMBO am 17. 12. 2004, StBer. , S. 279. 2 Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen O- nung. 3 Bund und Länder waren sich in der Kommission zwar grundsätzlich über die Abschaffung des HRG einig, jedoch nicht in der Frage, inwieweit dem Bund künftig noch Kompetenzen für die Abschlüsse und die Zulassung zu den Hochschulen bleiben sollten. Im Bereich der Bildun- planung bestand der Bund auf einer Beibehaltung seiner Kompetenzen; ggf.
Aktualisiert: 2023-06-06
> findR *

Rechtsgeschichte

Rechtsgeschichte von Hähnchen, Hähnchen,  Susanne
Inhalt und Konzeption: Dieses Lehrbuch richtet sich vor allem an Studierende der Rechtswissenschaft. Es dient der Vorlesungsbegleitung im Grundlagenfach Rechtsgeschichte, kann darüber hinaus jedoch ebenso gewinnbringend zur Vertiefung im Rahmen des einschlägigen Schwerpunktbereichs herangezogen werden. In der Tradition der Vorauflagen wird der Bogen, ausgehend von der römischen Antike, über das Mittelalter und die frühe Neuzeit bis hin zur Wiedervereinigung von DDR und Bundesrepublik gespannt. Der Strafrechtsgeschichte ist dabei ebenso ein eigenes Kapitel gewidmet wie der Verfassungsgeschichte im 19. Jahrhundert, der Weimarer Republik und dem NS-Unrechtsstaat. Für den ersten Einstieg werden neben der Erläuterung von Grundbegriffen auch Hinweise zum Lösen rechtsgeschichtlicher Klausuren oder Verfassen von Hausarbeiten gegeben. Tabellarische Gegenüberstellungen von allgemein historischen und rechtsgeschichtlich besonders bedeutsamen Vorgängen geben einen schnellen Überblick über die jeweils folgenden Kapitel. Die Einarbeitung historischer Quellen – sofern nötig mit Übersetzung – erleichtert das Verständnis für die Epochen und ihre spezifischen Rechtsprobleme. Zahlreiche Querverweise geben Orientierung und verdeutlichen wichtige Zusammenhänge.
Aktualisiert: 2023-05-11
> findR *

Rechtsgeschichte

Rechtsgeschichte von Hähnchen, Hähnchen,  Susanne
Inhalt und Konzeption: Dieses Lehrbuch richtet sich vor allem an Studierende der Rechtswissenschaft. Es dient der Vorlesungsbegleitung im Grundlagenfach Rechtsgeschichte, kann darüber hinaus jedoch ebenso gewinnbringend zur Vertiefung im Rahmen des einschlägigen Schwerpunktbereichs herangezogen werden. In der Tradition der Vorauflagen wird der Bogen, ausgehend von der römischen Antike, über das Mittelalter und die frühe Neuzeit bis hin zur Wiedervereinigung von DDR und Bundesrepublik gespannt. Der Strafrechtsgeschichte ist dabei ebenso ein eigenes Kapitel gewidmet wie der Verfassungsgeschichte im 19. Jahrhundert, der Weimarer Republik und dem NS-Unrechtsstaat. Für den ersten Einstieg werden neben der Erläuterung von Grundbegriffen auch Hinweise zum Lösen rechtsgeschichtlicher Klausuren oder Verfassen von Hausarbeiten gegeben. Tabellarische Gegenüberstellungen von allgemein historischen und rechtsgeschichtlich besonders bedeutsamen Vorgängen geben einen schnellen Überblick über die jeweils folgenden Kapitel. Die Einarbeitung historischer Quellen – sofern nötig mit Übersetzung – erleichtert das Verständnis für die Epochen und ihre spezifischen Rechtsprobleme. Zahlreiche Querverweise geben Orientierung und verdeutlichen wichtige Zusammenhänge.
Aktualisiert: 2023-02-14
> findR *

Der Streit um die Hochschulrahmengesetzgebung des Bundes

Der Streit um die Hochschulrahmengesetzgebung des Bundes von Hoymann,  Tobias
1. 1 Thematische Einführung und Fragestellungen „Zum Bildungs- bzw. Hochschulbereich mussten wir also feststellen, dass das 1 Herstellen von Einvernehmlichkeit nicht möglich ist. “ – Mit dieser ernüchtern- 2 den Feststellung scheiterte 2004 die Arbeit der Bundesstaatskommission, die von Bundestag und Bundesrat mit der Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung beauftragt worden war. Eine Reform des Föderalismus war seinerzeit als notwendig angesehen worden, um die Verflechtung von Bundes- und L- derkompetenzen zu entzerren und so die Gesetzgebung zu erleichtern. Die L- der hatten hierzu unter anderem die Abschaffung des Bundeshochschulrahm- gesetzes und die Streichung von dessen Grundlage sowie der Gemeinschafts- 3 aufgabe „Bildungsplanung“ im Grundgesetz gefordert. Diese hatten dem Bund seit Jahrzehnten eine teils intensive Beteiligung an der Bildungs- und Ho- schulpolitik ermöglicht, weswegen der Bund in diesem Bereich auch nicht zu Zugeständnissen bereit gewesen und so auch insgesamt keine Einigung über eine Föderalismusreform zustande gekommen war. Die Kommissionsarbeit 4 musste daraufhin ergebnislos eingestellt werden. 1 Vorsitzender Franz Müntefering in der 11. Sitzung der KOMBO am 17. 12. 2004, StBer. , S. 279. 2 Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen O- nung. 3 Bund und Länder waren sich in der Kommission zwar grundsätzlich über die Abschaffung des HRG einig, jedoch nicht in der Frage, inwieweit dem Bund künftig noch Kompetenzen für die Abschlüsse und die Zulassung zu den Hochschulen bleiben sollten. Im Bereich der Bildun- planung bestand der Bund auf einer Beibehaltung seiner Kompetenzen; ggf.
Aktualisiert: 2023-03-15
> findR *

Die römische generalstabsmäßige Ansiedlung der Bajuwaren aus rechtshistorischer Sicht. Einleitung.

Die römische generalstabsmäßige Ansiedlung der Bajuwaren aus rechtshistorischer Sicht. Einleitung. von Faußner,  Hans Constantin
"Umbestreitbar ist sein Versuch, mit Hilfe der unterschiedlichen Disziplinen dann tatsächlich ein Gesamtbild von politischen, militärischen und siedlungsgeschichtlichen Zusammenhängen herzustellen. Neben der unwahrscheinlichen Energie, die eine derartige Publikation verlangt, erfordert sie eben auch Mut, um den man den Autor Hans Constantin Faußner aufrichtig bewundern darf." Ingo Schwab, Oberbayerisches Archiv 138. Band 2014) Gegen Ende des 4. Jahrhunderts schloß der römische Reichsfeldherr des Westens Stilicho mit dem Markomannenkönig in Böhmen einen Föderationsvertrag ab, durch den das erste Königreich (regnum) auf römischen Reichsboden für einen germanischen Föderaten konstituiert wurde. Das Territorium zwischen Lech und Enns, Böhmerwald und Dolomiten wurde aus der Statthalterschaft der Provinzen Raetia und Noricum ausgegliedert und rechtlich verselbständigt. Die römischen Grundbesitzer wurden evakuiert und es erfolgte eine völlige Neubesiedlung mit Einzelhöfen in Vierergruppen in Altbayern, an die 27.000 Höfe allein in der Oberpfalz und Ober- und Niederbayern. Da die strikte Rechtsordnung mit „Gebundenheit der Güter" als Grundlage der Besteuerung nur Teilung in Halbe- und Viertelhöfe zuließ, blieb die planmäßige Besiedlung des 5./6. Jahrhunderts gewahrt und so konnte sie 1752 in der Anlage eines Güterverzeichnisses der 85 Gerichte Kurbayerns erfaßt werden. Auf dieser Grundlage werden die Höfe der beiden Gründerjahrhunderte in ihrer Teilung 1752 nach den Landkreisen und ihren Gemeinden (Gebietsstand 1964) aufgeführt. Da das Regnum im Voralpengebiet und an der Donau im 5. Jahrhundert zum staatsrechtlichen Modell wurde, so auch für das Regnum Francorum und die sieben Kleinkönigreiche Britanniens (Heptarchie), ist heute Altbayern der älteste europäische Staat.
Aktualisiert: 2022-01-13
> findR *

Festschrift für Rolf Knütel zum 70. Geburtstag

Festschrift für Rolf Knütel zum 70. Geburtstag von Adame Goddard,  Jorge, Altmeppen,  Holger, Ankum,  Hans, Apathy,  Peter, Backhaus,  Ralph, Behrends,  Okko, Benöhr,  Hans-Peter, Bürge,  Alfons, Capogrossi-Colognesi,  Luigi, Cardilli,  Riccardo, Cascione,  Cosimo, Castresana Herrero,  Amelia, Chevreau,  Emmanuelle, Chiusi,  Tiziana, Choe,  Byoung Jo, Corbino,  Sandro, Donadio,  Nunzia, Ernst,  Wolfgang, Falcone,  Giuseppe, Fargnoli,  Iole, Finkenauer,  Thomas, Gerkens,  Jean-François, Giménez-Candela,  Teresa, Gröschler,  Peter, Guzmán Brito,  Alejandro, Harke,  Jan Dirk, Jakab,  Éva, Jakobs,  Horst Heinrich, Jansen,  Nils, Kaiser,  Wolfgang, Klingenberg,  Georg, Krampe,  Christoph, Kranjc,  Janez, Kupisch,  Berthold, Labruna,  Luigi, Liebs,  Detlef, Lohsse,  Sebastian, Luig,  Klaus, Malmendier,  Ulrike, Manthe,  Ulrich, Masi Doria,  Carla, Mayer-Maly,  Dorothea, Meincke,  Jens Peter, Mercogliano,  Felice, Mi,  Jian, Nishimura,  Shigeo, Nörr,  Dieter, Paricio,  Javier, Pennitz,  Martin, Pókecz Kovács,  Attila, Rainer,  Johannes Michael, Reichard,  Ingo, Repgen,  Tilman, Rodger,  Alan, Röhle,  Robert, Rüfner,  Thomas, Schanbacher,  Dietmar, Schermaier,  Martin, Schiemann,  Gottfried, Schipani,  Sandro, Schmidlin,  Bruno, Schrage,  Eltjo J. H., Schubert,  Werner, Sirks,  Boudewijn, Spagnuolo Vigorita,  Tullio, Spruit,  Jop, Stagl,  Jakob, Sturm,  Fritz, Tafaro,  Sebastiano, Thür,  Gerhard, Tian,  Shiyong, Troje,  Hans Erich, Wacke,  Andreas, Waldstein,  Wolfgang, Wallinga,  Tammo, Wesener,  Gunter, Wieling,  Hans, Winkel,  Laurens C., Wolf,  Joseph Georg, Zimmermann,  Reinhard, Zwierlein,  Otto
Römisches Recht Zahlreiche Rechtsordnungen hat das Römische Recht maßgeblich beeinflusst. Mit seinen grundlegenden Prinzipien wirkt es so auf vielfältige Weise auch in der Gegenwart fort, ist Gegenstand der Forschung, verbindet Rechtskulturen, Länder und Kontinente. Deutlich wird dies auch in der Person eines seiner hervorragenden Vertreter: 81 Autoren aus nahezu allen Teilen Europas, aus Nord- und Südamerika und aus Südostasien sind in dieser Festschrift zusammengekommen, um ihre Verbundenheit mit Rolf Knütel zu bekräftigen. Die Themen der Beiträge sind weit gespannt, es finden sich quellengeschichtliche, sozialgeschichtliche, dogmengeschichtliche und historisch-vergleichende Arbeiten nebeneinander. Alle Beiträge aber haben ihren Ausgangspunkt im klassischen römischen Recht, dem Recht also, dem auch der Jubilar seine weit überwiegende Arbeitskraft widmet. Nicht nur das Fach selbst aber verbindet die vielen Gratulanten, sondern auch Rolf Knütel in seiner Person. Ihm ist es in den letzten Jahrzehnten wie kaum einem anderen gelungen, einen internationalen Kreis von Kollegen zu versammeln, die in Forschung und Lehre des Römischen Rechts zusammenarbeiten.
Aktualisiert: 2019-02-13
> findR *

Das Sonderrecht für die Juden im NS-Staat

Das Sonderrecht für die Juden im NS-Staat von Brecher,  Daniel Cil, Freundlich,  Bracha, Jacoby,  Yoram Konrad, Kempner,  Robert M. W., Rückerl,  Adalbert, Walk,  Joseph, Weiss,  Hans Isaak
Das Buch bietet den erschütternden Nachweis über Entwicklung und Ausmaß des gesetzlichen Unrechts der Nazizeit. Knapp 2.000 Gesetze, Verordnungen und Richtlinien sind nach Gegenstand dokumentiert und chronologisch in vier Zeitabschnitte gegliedert. Das Werk leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur zeitgeschichtlichen Forschung an der Universität, an Schulen und in der politischen Bildung. Wo immer Menschenrechte bedroht sind, ist es bleibende Mahnung. "Dieses Buch zeigt in hervorragender Weise und einmalig durch Aufzählung und Charakterisierung von Hunderten von antijüdischen Gesetzen, Verordnungen, Erlassen, dass das Dritte Reich kein Doppel-Staat war: Etwa auf der einen Seite ein überkommener sauberer Staatsapparat mit "unpolitischer" Exekutive und Justiz, bürokratische Kontinuität wahrend, auf der anderen Seite Gestapo, SS, Konzentrationslager, Gaskammern." (Robert Kempner, Chefankläger der Vereinigten Staaten von Amerika bei den Nürnberger Prozessen) Was hat man eigentlich seinerzeit gewusst? Was konnte man wissen? Wovor hat man damals - bewusst oder unbewusst - die Augen verschlossen? Das Buch ist geeignet, allen jenen weiterzuhelfen, die sich ernsthaft um eine Beantwortung solcher Fragen bemühen. Es zeigt, dass sich der Leidensweg dieser Menschen beinahe bis hin vor die Tore der Vernichtungsstätten vor aller Augen abspielte." (Adalbert Rückerl 1925-1986, Leiter der Zentralen Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg)
Aktualisiert: 2021-10-07
> findR *

Der Streit um die Hochschulrahmengesetzgebung des Bundes

Der Streit um die Hochschulrahmengesetzgebung des Bundes von Hoymann,  Tobias
1. 1 Thematische Einführung und Fragestellungen „Zum Bildungs- bzw. Hochschulbereich mussten wir also feststellen, dass das 1 Herstellen von Einvernehmlichkeit nicht möglich ist. “ – Mit dieser ernüchtern- 2 den Feststellung scheiterte 2004 die Arbeit der Bundesstaatskommission, die von Bundestag und Bundesrat mit der Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung beauftragt worden war. Eine Reform des Föderalismus war seinerzeit als notwendig angesehen worden, um die Verflechtung von Bundes- und L- derkompetenzen zu entzerren und so die Gesetzgebung zu erleichtern. Die L- der hatten hierzu unter anderem die Abschaffung des Bundeshochschulrahm- gesetzes und die Streichung von dessen Grundlage sowie der Gemeinschafts- 3 aufgabe „Bildungsplanung“ im Grundgesetz gefordert. Diese hatten dem Bund seit Jahrzehnten eine teils intensive Beteiligung an der Bildungs- und Ho- schulpolitik ermöglicht, weswegen der Bund in diesem Bereich auch nicht zu Zugeständnissen bereit gewesen und so auch insgesamt keine Einigung über eine Föderalismusreform zustande gekommen war. Die Kommissionsarbeit 4 musste daraufhin ergebnislos eingestellt werden. 1 Vorsitzender Franz Müntefering in der 11. Sitzung der KOMBO am 17. 12. 2004, StBer. , S. 279. 2 Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen O- nung. 3 Bund und Länder waren sich in der Kommission zwar grundsätzlich über die Abschaffung des HRG einig, jedoch nicht in der Frage, inwieweit dem Bund künftig noch Kompetenzen für die Abschlüsse und die Zulassung zu den Hochschulen bleiben sollten. Im Bereich der Bildun- planung bestand der Bund auf einer Beibehaltung seiner Kompetenzen; ggf.
Aktualisiert: 2023-04-04
> findR *

Die römische generalstabsmäßige Ansiedlung der Bajuwaren aus rechtshistorischer Sicht

Die römische generalstabsmäßige Ansiedlung der Bajuwaren aus rechtshistorischer Sicht von Faußner,  Hans Constantin
Gegen Ende des 4. Jh. schloß der römische Reichsfeldherr des Westens Stilicho mit dem Markomannenkönig in Böhmen einen Föderationsvertrag ab, durch den das erste Königreich (regnum) auf römischen Reichsboden für einen germanischen Föderanten konstituiert wurde. Das Territorium zwischen Lech und Enns, Böhmerwald und Dolomiten wurde aus der Statthalterschaft der Provinzen Raetien und Noricum ausgegliedert und rechtlich verselbständigt. Die römischen Grundbesitzer wurden evakuiert und es erfolgte eine völlige Neubesiedlung mit Einzelhöfen in Vierergruppen in Altbayern, an die 27.000 Höfe allein in der Oberpfalz und Ober- und Niederbayern. Da die strikte Rechtsordnung mit "Gebundenheit der Güter" als Grundlage der Besteuerung nur Teilung in Halbe- und Viertelhöfe zuließ, blieb die planmäßige Besiedlung des 5./6. Jh. gewahrt und so konnte sie 1752 in der Anlage eines Güterverzeichnisses der 85 Gerichte Kurbayern erfaßt werden. Auf dieser Grundlage werden die Höfe der beiden Gründerjahrhunderte in ihrer Teilung 1752 nach den Landkreisen und ihren Gemeinden (Gebietsstand 1964) aufgeführt. Da das Regnum im Voralpengebiet und an der Donau im 5. Jh. zum staatsrechtlichen Modell wurde, so auch für das Regnum Francorum und die sieben Kleinkönigreiche Britaniens (Heptarchie), ist heute Altbayern der älteste europäische Staat.
Aktualisiert: 2019-11-18
> findR *
MEHR ANZEIGEN

Bücher zum Thema Reichskassenordnung

Sie suchen ein Buch über Reichskassenordnung? Bei Buch findr finden Sie eine große Auswahl Bücher zum Thema Reichskassenordnung. Entdecken Sie neue Bücher oder Klassiker für Sie selbst oder zum Verschenken. Buch findr hat zahlreiche Bücher zum Thema Reichskassenordnung im Sortiment. Nehmen Sie sich Zeit zum Stöbern und finden Sie das passende Buch für Ihr Lesevergnügen. Stöbern Sie durch unser Angebot und finden Sie aus unserer großen Auswahl das Buch, das Ihnen zusagt. Bei Buch findr finden Sie Romane, Ratgeber, wissenschaftliche und populärwissenschaftliche Bücher uvm. Bestellen Sie Ihr Buch zum Thema Reichskassenordnung einfach online und lassen Sie es sich bequem nach Hause schicken. Wir wünschen Ihnen schöne und entspannte Lesemomente mit Ihrem Buch.

Reichskassenordnung - Große Auswahl Bücher bei Buch findr

Bei uns finden Sie Bücher beliebter Autoren, Neuerscheinungen, Bestseller genauso wie alte Schätze. Bücher zum Thema Reichskassenordnung, die Ihre Fantasie anregen und Bücher, die Sie weiterbilden und Ihnen wissenschaftliche Fakten vermitteln. Ganz nach Ihrem Geschmack ist das passende Buch für Sie dabei. Finden Sie eine große Auswahl Bücher verschiedenster Genres, Verlage, Autoren bei Buchfindr:

Sie haben viele Möglichkeiten bei Buch findr die passenden Bücher für Ihr Lesevergnügen zu entdecken. Nutzen Sie unsere Suchfunktionen, um zu stöbern und für Sie interessante Bücher in den unterschiedlichen Genres und Kategorien zu finden. Unter Reichskassenordnung und weitere Themen und Kategorien finden Sie schnell und einfach eine Auflistung thematisch passender Bücher. Probieren Sie es aus, legen Sie jetzt los! Ihrem Lesevergnügen steht nichts im Wege. Nutzen Sie die Vorteile Ihre Bücher online zu kaufen und bekommen Sie die bestellten Bücher schnell und bequem zugestellt. Nehmen Sie sich die Zeit, online die Bücher Ihrer Wahl anzulesen, Buchempfehlungen und Rezensionen zu studieren, Informationen zu Autoren zu lesen. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen das Team von Buchfindr.