Informationspflichten in zwei ausgewählten europäischen Verbraucherschutzrichtlinien

Informationspflichten in zwei ausgewählten europäischen Verbraucherschutzrichtlinien von Rayak,  Laura Anna
In der Untersuchung werden Informationspflichten aus zwei europäischen Verbraucherschutzrichtlinien, der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken und der Verbraucherrechterichtlinie, anhand informations- und verhaltensökonomischer Erkenntnisse analysiert und einer neuen Bewertung zugeführt. Dabei wird insbesondere versucht, ein einheitliches Informationspflichtenregime für die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken und die Verbraucherrechterichtlinie auszuarbeiten, das informationsökonomischen und vor allem verhaltensökonomischen Erkenntnissen ausreichend gerecht wird. Um dieses Ziel zu erreichen, werden nach einer Bestimmung und Eingrenzung des Untersuchungsgegenstands im ersten Kapitel zunächst in einem zweiten und dritten Kapitel die informations- und verhaltensökonomischen Grundlagen für die weitere Untersuchung geschaffen. Sodann werden im vierten und fünften Teil die Auswirkungen der Informationsökonomik und der Verhaltensökonomik auf Gesetz, Rechtsprechung und Literatur analysiert. Das sechste Kapitel bildet den Schwerpunkt der Untersuchung. Darin erfolgt der zentrale Vergleich der Informationspflichten anhand der zuvor herausgearbeiteten Ergebnisse. Im Anschluss daran wird im siebten Kapitel das Verbraucherleitbild in den Richtlinien analysiert. Abschließend werden Regelungs- und Designvorschläge zur verstärkten Beachtung verhaltensökonomischer Erkenntnisse in den Richtlinien unterbreitet.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Verbraucherschutz durch Strafgesetz

Verbraucherschutz durch Strafgesetz von Albert,  Jörg
Der Verbraucherschutz ist ein Rechtsbereich, der jeden Verbraucher unmittelbar betrifft und dem bezüglich eines unbeschwerten Konsums von Gütern und Dienstleistungen eine unverzichtbare Rolle zukommt. Obwohl dem Verbraucherschutz in Deutschland bereits ein relativ hoher Stellenwert eingeräumt ist, sind dennoch Verbraucherschutzverstöße an der Tagesordnung. Da solche Verstöße hauptsächlich auf betrügerischem Täterverhalten beruhen, kommt dem Strafgesetz des Betruges gem. § 263 StGB eine zentrale Rolle im Verbraucherschutz zu. Hier setzt das vorliegende Werk an und möchte die Frage beantworten, was die betrugsstrafrechtlichen Regelungen heute im Verbraucherschutz leisten bzw. leisten könnten. Einleitend wird zunächst ein Überblick über die Entwicklung und die Instrumente des Verbraucherschutzes, die aktuelle Verbraucherschutzsituation in Deutschland, das europäische und das deutsche Verbraucherleitbild sowie die bisherige Rolle des Strafrechts bei der Durchsetzung des Verbraucherrechts gegeben. Im Anschluss daran wird die Betrugsstrafbarkeit gem. § 263 StGB näher betrachtet, wobei der unionsrechtlichen Einflussnahme durch die Richtlinie 2005/29/EG (Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken) sowie den viktimo-dogmatischen und den teleologischen Ansätzen zur Opfermitverantwortung ein besonderes Augenmerk geschenkt wird. Weiterer Inhalt ist die Behandlung der quantitativen Veränderungen der Betrugstaten seit Einführung der Polizeilichen Kriminalstatistik im Jahr 1953 sowie die Nutzung der sog. „Neuen Medien“ im Zuge des technischen Fortschritts, wobei die Einführung des Computerbetruges gem. § 263a StGB als Beispiel einer notwendigen Reaktion des Gesetzgebers auf neu entstandene Begehungsformen im Bereich der Betrugstaten herangezogen wird. Den Schwerpunkt des Buches bildet die Aufarbeitung verschiedener verbraucherrechtswidriger Handlungen in Bezug auf die objektiven Tatbestandsmerkmale der Täuschung und des Irrtums innerhalb des Betrugstatbestandes. Darüber hinaus werden Vorschläge zur Entwicklung möglicher Maßnahmen zur Verbesserung des vorhandenen Verbraucherschutzes unterbreitet und exemplarisch zivilrechtliche Auswirkungen verbraucherrechtswidriger Handlungen aufgezeigt.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Harmonisierung des Lauterkeitsrechts in der EU

Harmonisierung des Lauterkeitsrechts in der EU von Stolze,  Christian
Das Buch "Harmonisierung des Lerkeitsrechts in der EU - Unter besonderer Berücksichtigung der Sanktionssysteme" widmet sich einer drängenden Frage, nämlich der Harmonisierung des Lerkeitsrechts und seiner Sanktionssysteme. Zahlreiche Versuche einer Vollharmonisierung des europäischen Lerkeitsrechts sind zwar zu keinem Ergebnis gelangt. Allerdings sind verschiedene Ansatzpunkte erkennbar, von denen aus sich materielles Lerkeitsrecht als Sekundärrecht entwickelt. Hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang neben allgemeinen Werberichtlinien insbesondere die Richtlinie über irreführende und vergleichende Werbung, die Fernabsatzrichtlinien, aber vor allem auch die jüngste Richtlinie über unlere Geschäftspraktiken. Hierdurch konnte bereits ein beachtliches Niveau erreicht werden. Nahezu gänzlich unberücksichtigt von den Harmonisierungsbestrebungen geblieben sind bisher jedoch die Sanktionen und Verfahrensrechtsordnungen. Es besteht ein schier undurchsichtiges Geflecht von unterschiedlichen nationalen Prozess- und Sanktionenregelungen. Verbraucher, die - wie es das Prinzip eines einheitlichen Binnenmarkts vorsieht - grenzüberschreitend tätig werden sollen, müssen sich aber auch hier auf möglichst einheitliche Standards verlassen können. Andernfalls lähmte die Befürchtung, Ansprüche im Ausland bzw. gegen ausländische Unternehmen schwerer oder überhaupt nicht durchsetzen zu können, den grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, die Rechtsverfolgung grenzüberschreitender Verstöße zu vereinfachen und zu vereinheitlichen. Insbesondere das länderübergreifende Medium Internet löst einen zusätzlichen Harmonisierungsdruck aus. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Diesen Handlungsbedarf zeigt das Buch auf und benennt mögliche Konsequenzen. Dabei vergleicht der Autor zunächst die bestehenden nationalen lerkeitsrechtlichen Rechtsvorschriften und zeigt insbesondere die Sanktionsmöglichkeiten und Verfahrensordnungen auf. Darauf basierend untersucht er, inwieweit eine Harmonisierung der Sanktionssysteme möglich erscheint, die sich zunächst an den primär- und sekundärrechtlichen Vorgaben des EG-Rechts, aber auch an der Rechtsprechung des EuGH orientieren muss. Des Weiteren untersucht der Autor, welche spezifischen Sanktionsmechanismen Vorbildcharakter haben und gegebenenfalls der Nachahmung bedürfen. In diesem Zusammenhang werden einzelne besonders effektive, aber auch markante Sanktionen (etwa der Gewinnabschöpfungsanspruch nach deutschem Recht oder die schwedische Marktstörungsabgabe) vorgestellt und analysiert.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Lauterkeitsrechtliche Generalklauseln im Vergleich

Lauterkeitsrechtliche Generalklauseln im Vergleich von Dröge,  Alexander
Nach der Novellierung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb im Jahre 2004 wurde die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken verabschiedet. Der Autor untersucht, wie es um das Verhältnis der Generalklauseln im europäischen und deutschen Recht zueinander bestellt ist und welche Folgerungen daraus für die Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber zu ziehen sind. Hierbei beleuchtet er das Verhältnis der Generalklauseln zu den ihnen nachgestellten Beispieltatbeständen – der Schwerpunkt der Prüfung liegt jedoch auf den Tatbestandsmerkmalen der Generalklauseln. Zentrales Merkmal ist hier die Unlauterkeit, bei der der europäische Gesetzgeber – anders als der deutsche – den Versuch unternommen hat, diesen Begriff zu definieren. Hier zeigt der Autor die Angreifbarkeit dieser Definition auf und nimmt dann eine Konkretisierung mit Hilfe des Schutzzwecks der Richtlinie vor. Hiernach kommt er zu der Empfehlung, die gemeinschaftsrechtliche Definition nicht in das deutsche Recht umzusetzen. Weitere für den Umsetzungsbedarf relevante Fragen sind die Bagatellklauseln und der Wettbewerbsbezug im deutschen Recht.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Schutz der Entscheidungsfreiheit im Rahmen der Verkaufsförderung

Schutz der Entscheidungsfreiheit im Rahmen der Verkaufsförderung von Fischer,  Sonja
Der Schutz der Entscheidungsfreiheit des Verbrauchers ist ein tragendes Element des Lerkeitsrechts. Verkaufsförderungsmaßnahmen sind potentiell noch mehr in der Lage als die klassische Werbung, die Entscheidungsfreiheit des Verbrauchers zu beeinflussen. Der Schutz der Entscheidungsfreiheit verlangt im Zusammenhang mit Verkaufsförderungsmaßnahmen, dass dem Verbraucher die Bedingungen der Inanspruchnahme erteilt werden. Erforderlich ist ferner, dass der Verbraucher seine Entscheidung auf lere Art und Weise treffen kann. Er darf nicht unangemessen unsachlich beeinflusst werden. Wurden früher die Fallgruppen übertriebenes Anlocken, psychischer Kaufzwang, extremer Zeitdruck und aleatorische Reize diskutiert, ist unter Zugrundelegung des heutigen Verbraucherleitbildes Zurückhaltung geboten. Unangemessene, unsachliche Beeinflussung ist nur dann zu bejahen, wenn die Rationalität seiner Kaufentscheidung des Verbrauchers ausgeschaltet wird. Dabei ist der Verbraucher in Verbindung mit Verkaufsförderungsmaßnahmen grundsätzlich aufmerksamer und informierter anzusehen. Gleichzeitig nimmt jedoch seine Kritikfähigkeit ab, je höher er den Zusatzwert der Verkaufsförderungsmaßnahme für sich selbst einstuft. Der heutige Verbraucher zeigt aber auch ein gewisses Maß an Resistenz gegenüber Verkaufsförderaktionen und hält sich nicht an Dankbarkeits-, Peinlichkeits- und Anstandsgefühlen auf. Das Buch hat es sich zur Aufgabe gemacht, diese Aspekte im Zusammenhang mit den nationalen Regelungen in Deutschland, Frankreich und Großbritannien im Lichte der aktuellen Entwicklungen auf europäischer Ebene zu betrachten. Auf europäischer Ebene wird hierbei vor allem auf den Vorschlag für eine Verordnung über Verkaufsförderung und die Richtlinie über unlere Geschäftspraktiken eingegangen.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Wettbewerbsrechtlicher Verbraucherschutz

Wettbewerbsrechtlicher Verbraucherschutz von Menke,  Simon
Das ursprünglich rein auf den Konkurrentenschutz ausgerichtete deutsche Wettbewerbsrecht weist seit dem Jahr 2004 eine Schutzzweckbestimmung auf, in der der Verbraucher ausdrücklich genannt wird. Dieser kann bei einem ihn betreffenden Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) aber keinen wettbewerbsrechtlichen Anspruch geltend machen. Der Gesetzgeber hat einen solchen nicht geschaffen, um die Wirtschaft vor einem zu hohen Prozessrisiko zu schützen und argumentiert, dass nur so das hohe Verbraucherschutzniveau im UWG beibehalten werden könne und der Verbraucher darüber hinaus durch Ansprüche aus dem allgemeinen Zivilrecht ausreichend geschützt werde. Die Arbeit untersucht die Richtigkeit dieser Argumentation. Sie erörtert, ob tatsächlich ein hohes Verbraucherschutzniveau im UWG gegeben ist und untersucht, ob dem Verbraucher ausreichende Individualansprüche bei einer Verletzung ihn schützender wettbewerbsrechtlicher Normen zur Verfügung stehen. Beantwortet wird außerdem die Frage, ob die Vorschriften in §§ 241a, 661a BGB in das UWG zu transferieren sind. Die Arbeit schließt mit einem Gesetzesvorschlag.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Lauterkeitsrecht und Leistungsstörungsrecht

Lauterkeitsrecht und Leistungsstörungsrecht von Goldhammer,  Gesche Wiebke
Mit der UWG-Reform ist seit dem 30.12.2008 der Begriff der "geschäftlichen Handlung" für die Anwendung des Lauterkeitsrechts maßgeblich, der in § 2 I Nr. 1 UWG definiert wird. Danach kann auch ein Verhalten, das nach dem Vertragsschluss liegt, eine geschäftliche Handlung darstellen und somit den Anwendungsbereich des UWG eröffnen. Dadurch ist es zu einer Überschneidung mit dem Vertragsrecht, insbesondere dem Leistungsstörungsrecht, gekommen. Vor der UWG-Reform im Jahre 2008 galt als Grundsatz für die Anwendung des Lauterkeitsrechts, dass nur ein Verhalten, das vor der Begründung der vertraglichen Pflicht lag, die Anwendung des UWG eröffnen konnte. Dieses Abgrenzungskriterium ist durch die Einführung des neuen § 2 I Nr. 1 UWG hinfällig geworden. Ausdrücklich wird hier nun auch ein Verhalten als geschäftliche Handlung definiert, das nach einem Geschäftsabschluss liegt und das mit der Durchführung eines Vertrags zusammenhängt. Da jede Leistungsstörung nach dem Vertragsschluss liegt, könnte nach dem Wortlaut des Gesetzes mittlerweile jede Leistungsstörung automatisch den Anwendungsbereich des UWG eröffnen, was jedoch zu erheblichen Problemen führen würde: Die Gefahr widersprüchlicher Entscheidung bei der Klärung derselben Rechtsfrage und die Bevormundung des Vertragspartners sind nur wenige dieser Konflikte, die durch die neue Rechtslage entstehen. Orientiert an den Konsequenzen einer Überschneidung des Lauterkeits- mit dem Leistungsstörungsrecht entwickelt die Autorin im Rahmen ihrer Untersuchung ein taugliches Abgrenzungskriterium, das es ermöglicht, jedes unternehmerische Verhalten bei einer Leistungsstörung danach zu bewerten, ob eine geschäftliche Handlung vorliegt und damit das UWG anwendbar ist oder ob ausschließlich das zivilrechtliche Leistungsstörungsrecht anwendbar ist, so dass die beschriebenen Konflikte ausgeräumt werden.
Aktualisiert: 2019-12-20
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