Sekundärnutzung von Sozialdaten für die Forschung und Planung

Sekundärnutzung von Sozialdaten für die Forschung und Planung von Döpke,  Anna-Lina
Durch die Menge und Vielfalt gesundheitsrelevanter Daten sowie den technologischen Fortschritt erfährt die Gesundheitsforschung grundlegende Veränderungen. Die SARS-CoV-2-Pandemie und gesetzgeberische Aktivitäten haben das Thema in den Jahren 2020 und 2021 in Deutschland besonders in den Fokus gerückt. Der Gesetzgeber schuf erweiterte Möglichkeiten zur Sekundärnutzung von Sozialdaten. Dabei sah er sich mit der Frage konfrontiert, innerhalb welcher Grenzen er sich zugunsten des Gemeinwohls einen Eingriff in das Informationelle Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen erlauben darf. Hierbei steht die gerechte, effiziente Versorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung und in der Sozialen Pflegeversicherung in einem Wechselspiel von Forschungsfreiheit, informationellem Selbstbestimmungsrecht, der körperlichen Integrität des Einzelnen, neuen technischen Möglichkeiten und dem Wunsch nach einem gut funktionierenden Gesundheitssystem. Besondere Anforderungen ergeben sich aus der Verpflichtung, mit den begrenzten Ressourcen des Gesundheitssystems maßvoll umzugehen, was auch die Erkenntnisse der wissenschaftlichen Forschung mit einbeziehen muss. Der Wunsch nach Erkenntnis ist dem System der Kranken- und Pflegeversicherung immanent. In der Praxis besteht jedoch Rechtsunsicherheit, ob und in welchem Umfang vorhandene Sozialdaten für Forschung und Planung verwendet werden und welche Daten für diese Zwecke neu erhoben werden dürfen. Mit dem vorliegenden Werk nimmt sich die Autorin Anna-Lina Döpke dieser Fragen aus der Sicht der jeweiligen Verarbeiter an. Zentral ist hierbei die Frage, welche Möglichkeiten für die Sekundärnutzung zu Forschungs- und Planungszwecken für die unterschiedlichen Akteure bestehen und welche Grenzen das Datenschutzrecht vorsieht. Hierbei sind neben der Datenschutz-Grundverordnung die nationalen Vorschriften des Sozialdatenschutzes zu berücksichtigen, die die Nutzung von Sozialdaten auch für Sekundärzwecke der Forschung und Planung regeln. Die Normen des Sozialrechts zeichnen sich nicht nur durch ihre Komplexität, sondern auch durch ihre Dynamik aus und stellen deshalb für den Rechtsanwender eine besondere Herausforderung dar. Das Werk gibt Orientierung in der bestehenden Normenpluralität, zeigt aber auch Widersprüchlichkeiten der aktuellen Rechtslage auf und gibt Empfehlungen zur Umsetzung von Forschungs- und Planungsvorhaben, wie auch zu zukünftigen gesetzgeberischen Möglichkeiten.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Sekundärnutzung von Sozialdaten für die Forschung und Planung

Sekundärnutzung von Sozialdaten für die Forschung und Planung von Döpke,  Anna-Lina
Durch die Menge und Vielfalt gesundheitsrelevanter Daten sowie den technologischen Fortschritt erfährt die Gesundheitsforschung grundlegende Veränderungen. Die SARS-CoV-2-Pandemie und gesetzgeberische Aktivitäten haben das Thema in den Jahren 2020 und 2021 in Deutschland besonders in den Fokus gerückt. Der Gesetzgeber schuf erweiterte Möglichkeiten zur Sekundärnutzung von Sozialdaten. Dabei sah er sich mit der Frage konfrontiert, innerhalb welcher Grenzen er sich zugunsten des Gemeinwohls einen Eingriff in das Informationelle Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen erlauben darf. Hierbei steht die gerechte, effiziente Versorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung und in der Sozialen Pflegeversicherung in einem Wechselspiel von Forschungsfreiheit, informationellem Selbstbestimmungsrecht, der körperlichen Integrität des Einzelnen, neuen technischen Möglichkeiten und dem Wunsch nach einem gut funktionierenden Gesundheitssystem. Besondere Anforderungen ergeben sich aus der Verpflichtung, mit den begrenzten Ressourcen des Gesundheitssystems maßvoll umzugehen, was auch die Erkenntnisse der wissenschaftlichen Forschung mit einbeziehen muss. Der Wunsch nach Erkenntnis ist dem System der Kranken- und Pflegeversicherung immanent. In der Praxis besteht jedoch Rechtsunsicherheit, ob und in welchem Umfang vorhandene Sozialdaten für Forschung und Planung verwendet werden und welche Daten für diese Zwecke neu erhoben werden dürfen. Mit dem vorliegenden Werk nimmt sich die Autorin Anna-Lina Döpke dieser Fragen aus der Sicht der jeweiligen Verarbeiter an. Zentral ist hierbei die Frage, welche Möglichkeiten für die Sekundärnutzung zu Forschungs- und Planungszwecken für die unterschiedlichen Akteure bestehen und welche Grenzen das Datenschutzrecht vorsieht. Hierbei sind neben der Datenschutz-Grundverordnung die nationalen Vorschriften des Sozialdatenschutzes zu berücksichtigen, die die Nutzung von Sozialdaten auch für Sekundärzwecke der Forschung und Planung regeln. Die Normen des Sozialrechts zeichnen sich nicht nur durch ihre Komplexität, sondern auch durch ihre Dynamik aus und stellen deshalb für den Rechtsanwender eine besondere Herausforderung dar. Das Werk gibt Orientierung in der bestehenden Normenpluralität, zeigt aber auch Widersprüchlichkeiten der aktuellen Rechtslage auf und gibt Empfehlungen zur Umsetzung von Forschungs- und Planungsvorhaben, wie auch zu zukünftigen gesetzgeberischen Möglichkeiten.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Sekundärnutzung von Sozialdaten für die Forschung und Planung

Sekundärnutzung von Sozialdaten für die Forschung und Planung von Döpke,  Anna-Lina
Durch die Menge und Vielfalt gesundheitsrelevanter Daten sowie den technologischen Fortschritt erfährt die Gesundheitsforschung grundlegende Veränderungen. Die SARS-CoV-2-Pandemie und gesetzgeberische Aktivitäten haben das Thema in den Jahren 2020 und 2021 in Deutschland besonders in den Fokus gerückt. Der Gesetzgeber schuf erweiterte Möglichkeiten zur Sekundärnutzung von Sozialdaten. Dabei sah er sich mit der Frage konfrontiert, innerhalb welcher Grenzen er sich zugunsten des Gemeinwohls einen Eingriff in das Informationelle Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen erlauben darf. Hierbei steht die gerechte, effiziente Versorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung und in der Sozialen Pflegeversicherung in einem Wechselspiel von Forschungsfreiheit, informationellem Selbstbestimmungsrecht, der körperlichen Integrität des Einzelnen, neuen technischen Möglichkeiten und dem Wunsch nach einem gut funktionierenden Gesundheitssystem. Besondere Anforderungen ergeben sich aus der Verpflichtung, mit den begrenzten Ressourcen des Gesundheitssystems maßvoll umzugehen, was auch die Erkenntnisse der wissenschaftlichen Forschung mit einbeziehen muss. Der Wunsch nach Erkenntnis ist dem System der Kranken- und Pflegeversicherung immanent. In der Praxis besteht jedoch Rechtsunsicherheit, ob und in welchem Umfang vorhandene Sozialdaten für Forschung und Planung verwendet werden und welche Daten für diese Zwecke neu erhoben werden dürfen. Mit dem vorliegenden Werk nimmt sich die Autorin Anna-Lina Döpke dieser Fragen aus der Sicht der jeweiligen Verarbeiter an. Zentral ist hierbei die Frage, welche Möglichkeiten für die Sekundärnutzung zu Forschungs- und Planungszwecken für die unterschiedlichen Akteure bestehen und welche Grenzen das Datenschutzrecht vorsieht. Hierbei sind neben der Datenschutz-Grundverordnung die nationalen Vorschriften des Sozialdatenschutzes zu berücksichtigen, die die Nutzung von Sozialdaten auch für Sekundärzwecke der Forschung und Planung regeln. Die Normen des Sozialrechts zeichnen sich nicht nur durch ihre Komplexität, sondern auch durch ihre Dynamik aus und stellen deshalb für den Rechtsanwender eine besondere Herausforderung dar. Das Werk gibt Orientierung in der bestehenden Normenpluralität, zeigt aber auch Widersprüchlichkeiten der aktuellen Rechtslage auf und gibt Empfehlungen zur Umsetzung von Forschungs- und Planungsvorhaben, wie auch zu zukünftigen gesetzgeberischen Möglichkeiten.
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Sekundärnutzung von Sozialdaten für die Forschung und Planung

Sekundärnutzung von Sozialdaten für die Forschung und Planung von Döpke,  Anna-Lina
Durch die Menge und Vielfalt gesundheitsrelevanter Daten sowie den technologischen Fortschritt erfährt die Gesundheitsforschung grundlegende Veränderungen. Die SARS-CoV-2-Pandemie und gesetzgeberische Aktivitäten haben das Thema in den Jahren 2020 und 2021 in Deutschland besonders in den Fokus gerückt. Der Gesetzgeber schuf erweiterte Möglichkeiten zur Sekundärnutzung von Sozialdaten. Dabei sah er sich mit der Frage konfrontiert, innerhalb welcher Grenzen er sich zugunsten des Gemeinwohls einen Eingriff in das Informationelle Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen erlauben darf. Hierbei steht die gerechte, effiziente Versorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung und in der Sozialen Pflegeversicherung in einem Wechselspiel von Forschungsfreiheit, informationellem Selbstbestimmungsrecht, der körperlichen Integrität des Einzelnen, neuen technischen Möglichkeiten und dem Wunsch nach einem gut funktionierenden Gesundheitssystem. Besondere Anforderungen ergeben sich aus der Verpflichtung, mit den begrenzten Ressourcen des Gesundheitssystems maßvoll umzugehen, was auch die Erkenntnisse der wissenschaftlichen Forschung mit einbeziehen muss. Der Wunsch nach Erkenntnis ist dem System der Kranken- und Pflegeversicherung immanent. In der Praxis besteht jedoch Rechtsunsicherheit, ob und in welchem Umfang vorhandene Sozialdaten für Forschung und Planung verwendet werden und welche Daten für diese Zwecke neu erhoben werden dürfen. Mit dem vorliegenden Werk nimmt sich die Autorin Anna-Lina Döpke dieser Fragen aus der Sicht der jeweiligen Verarbeiter an. Zentral ist hierbei die Frage, welche Möglichkeiten für die Sekundärnutzung zu Forschungs- und Planungszwecken für die unterschiedlichen Akteure bestehen und welche Grenzen das Datenschutzrecht vorsieht. Hierbei sind neben der Datenschutz-Grundverordnung die nationalen Vorschriften des Sozialdatenschutzes zu berücksichtigen, die die Nutzung von Sozialdaten auch für Sekundärzwecke der Forschung und Planung regeln. Die Normen des Sozialrechts zeichnen sich nicht nur durch ihre Komplexität, sondern auch durch ihre Dynamik aus und stellen deshalb für den Rechtsanwender eine besondere Herausforderung dar. Das Werk gibt Orientierung in der bestehenden Normenpluralität, zeigt aber auch Widersprüchlichkeiten der aktuellen Rechtslage auf und gibt Empfehlungen zur Umsetzung von Forschungs- und Planungsvorhaben, wie auch zu zukünftigen gesetzgeberischen Möglichkeiten.
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Durch die Menge und Vielfalt gesundheitsrelevanter Daten sowie den technologischen Fortschritt erfährt die Gesundheitsforschung grundlegende Veränderungen. Die SARS-CoV-2-Pandemie und gesetzgeberische Aktivitäten haben das Thema in den Jahren 2020 und 2021 in Deutschland besonders in den Fokus gerückt. Der Gesetzgeber schuf erweiterte Möglichkeiten zur Sekundärnutzung von Sozialdaten. Dabei sah er sich mit der Frage konfrontiert, innerhalb welcher Grenzen er sich zugunsten des Gemeinwohls einen Eingriff in das Informationelle Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen erlauben darf. Hierbei steht die gerechte, effiziente Versorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung und in der Sozialen Pflegeversicherung in einem Wechselspiel von Forschungsfreiheit, informationellem Selbstbestimmungsrecht, der körperlichen Integrität des Einzelnen, neuen technischen Möglichkeiten und dem Wunsch nach einem gut funktionierenden Gesundheitssystem. Besondere Anforderungen ergeben sich aus der Verpflichtung, mit den begrenzten Ressourcen des Gesundheitssystems maßvoll umzugehen, was auch die Erkenntnisse der wissenschaftlichen Forschung mit einbeziehen muss. Der Wunsch nach Erkenntnis ist dem System der Kranken- und Pflegeversicherung immanent. In der Praxis besteht jedoch Rechtsunsicherheit, ob und in welchem Umfang vorhandene Sozialdaten für Forschung und Planung verwendet werden und welche Daten für diese Zwecke neu erhoben werden dürfen. Mit dem vorliegenden Werk nimmt sich die Autorin Anna-Lina Döpke dieser Fragen aus der Sicht der jeweiligen Verarbeiter an. Zentral ist hierbei die Frage, welche Möglichkeiten für die Sekundärnutzung zu Forschungs- und Planungszwecken für die unterschiedlichen Akteure bestehen und welche Grenzen das Datenschutzrecht vorsieht. Hierbei sind neben der Datenschutz-Grundverordnung die nationalen Vorschriften des Sozialdatenschutzes zu berücksichtigen, die die Nutzung von Sozialdaten auch für Sekundärzwecke der Forschung und Planung regeln. Die Normen des Sozialrechts zeichnen sich nicht nur durch ihre Komplexität, sondern auch durch ihre Dynamik aus und stellen deshalb für den Rechtsanwender eine besondere Herausforderung dar. Das Werk gibt Orientierung in der bestehenden Normenpluralität, zeigt aber auch Widersprüchlichkeiten der aktuellen Rechtslage auf und gibt Empfehlungen zur Umsetzung von Forschungs- und Planungsvorhaben, wie auch zu zukünftigen gesetzgeberischen Möglichkeiten.
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