Der Schutz tariflicher Normsetzung.

Der Schutz tariflicher Normsetzung. von Döttger,  Doreen
Tarifbruch im Betrieb als Verletzung der kollektiven Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 GG? In der anhaltenden Diskussion um diese Frage vollzog die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts mit Beschluß vom 20.4.1999 eine bedeutsame Wendung, indem der Erste Senat nicht nur eine Grundrechtsverletzung durch tarifnormwidrige Praktiken bejahte, sondern den Tarifvertragsparteien mit einem koalitionsgrundrechtlich fundierten Unterlassungsanspruch auch ein unmittelbares Vorgehen gegen die Akteure auf Betriebsebene gestattete. Dieser Rechtsprechungswandel bildet den Ausgangspunkt der vorliegenden Untersuchung, die sich mit der Frage beschäftigt, ob der Erweiterung tarifnormschützender Instrumentarien eine durch Art. 9 Abs. 3 GG begründete Erforderlichkeit zugrunde liegt. Die Betrachtung der Wirkungen tarifwidrigen Handelns führte hierbei zu der Feststellung, daß tarifunterlaufende Praktiken die Geltung des Tarifvertrages in Gefahr bringen und so ein grundrechtliches Schutzbedürfnis auslösen. Dieses grundrechtliche Fundament determiniert das einfachrechtliche Gewand des Unterlassungsanspruchs gegen tarifwidrige Praktiken.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Tarifautonomie und Tarifgeltung.

Tarifautonomie und Tarifgeltung. von Höpfner,  Clemens, Lesch,  Hagen, Schneider,  Helena, Vogel,  Sandra
Untersucht wird, wie Tarifautonomie historisch legitimiert und inwiefern sie von Politik und Gesellschaft als legitime Institution angesehen wurde. Es zeigt sich, dass staatliche Eingriffe in die Tarifautonomie scheitern, wenn sie Symptome kurieren wollen, ohne die Problemursachen anzugehen. Für die aktuelle Debatte über eine Stärkung der Tarifbindung folgt daraus: Will der Gesetzgeber die Tarifbindung stärken, sollte er die Attraktivität der Verbandsmitgliedschaft erhöhen und damit die Tarifautonomie als kollektiv ausgeübte Privatautonomie absichern.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Beschränkung der Meinungsfreiheit der Angestellten im öffentlichen Dienst.

Die Beschränkung der Meinungsfreiheit der Angestellten im öffentlichen Dienst. von Wullkopf,  Birte
Mit dieser Arbeit will die Verfasserin zur Aufarbeitung eines Themas beitragen, das ungeachtet der großen Zahl der Angestellten des öffentlichen Dienstes ein Schattendasein zwischen Arbeitsrecht und Verfassungs- und Beamtenrecht fristet. Sie untersucht, ob das BAG dem auch im Arbeitsrecht nur nach Maßgabe der Verfassung beschränkbaren Grundrecht auf Meinungsfreiheit Rechnung trägt. Dabei ist ein erster allgemeiner Teil Bedeutung, Schutzbereich und Schranken der Meinungsfreiheit gewidmet. Wesentlichste These ist hier, daß grundrechtsbeschränkendes allgemeines "Gesetz" i.S.d. Art. 5 Abs. 2 GG nur ein formelles Gesetz sein kann. Für die anschließenden Entscheidungsanalysen bedeutet diese Erkenntnis, daß § 8 Abs. 1 BAT als bloße Tarifvertragsnorm zur Grundrechtseinschränkung nicht taugt - anders in ständiger in sich unstimmiger Rechtsprechung das BAG ohne verfassungsadäquates Problembewußtsein. Wie die vom BAG über § 8 Abs. 1 BAT gelösten Fälle statt dessen zu beurteilen sind, wird im Hauptteil der vorliegenden Darstellung herausgearbeitet: Fälle mangelnder politischer Zurückhaltung, die das BAG herkömmlicherweise über § 8 Abs. 1 S. 1 BAT löst, erfordern einen Rückgriff auf § 242 BGB. Fälle fehlender Verfassungstreue, in denen das BAG § 8 Abs. 1 S. 2 BAT in Ansatz bringt, können nur über Art. 33 Abs. 2 GG bewältigt werden. Es bedarf dabei der Herbeiführung praktischer Konkordanz dieser Verfassungsnorm mit Art. 5 Abs. 1 GG. Nur so ist eine Lösung unter Wahrung der essentiellen Meinungsfreiheit möglich, nur so wird das Grundrecht nicht (tarif-) vertraglich dispositiv. Der vorgeschlagene Weg mag nicht unbedingt mehr Rechtssicherheit bringen, wohl aber mehr Sicherheit für den Rechtsstaat.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Grundgesetz und Deregulierung des Tarifvertragsrechts.

Grundgesetz und Deregulierung des Tarifvertragsrechts. von Burkiczak,  Christian
Das deutsche Tarifvertragsrecht mit der zwingenden Wirkung der Tarifverträge und ihrem Vorrang vor Betriebsvereinbarungen steht seit Jahren in der Kritik. In ihm wird eine Ursache für die hohe Arbeitslosigkeit gesehen. Christian Burkiczak skizziert die Diskussion in der Wirtschafts- und der Rechtswissenschaft sowie der Politik und untersucht, ob das Grundgesetz, namentlich die Koalitionsfreiheit des Art. 9 Abs. 3 GG, einer entsprechenden Deregulierung des Tarifvertragsrechts entgegensteht. Er verneint diese Frage. Im Verlauf der Untersuchung rekonstruiert der Autor die dogmatischen Strukturen der Koalitionsfreiheit und leistet einen Beitrag zur bislang wenig geklärten Abgrenzung von Grundrechtseingriff und -ausgestaltung sowie zur Schrankendogmatik dieses Grundrechts. Sodann stellt der Verfasser die herrschende Deutung des Art. 9 Abs. 3 GG grundsätzlich in Frage und kommt auf der Grundlage einer grammatischen, historischen und genetischen Auslegung zu dem Ergebnis, daß die Betätigungsfreiheit der Koalitionen und damit auch die Tarifautonomie ihren grundrechtlichen Schutz nicht in Art. 9 Abs. 3 GG, sondern in Art. 12 Abs. 1 bzw. Art. 2 Abs. 1 GG finden.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Grenzen zwischen tariflicher und privatautonomer Regelungsbefugnis.

Die Grenzen zwischen tariflicher und privatautonomer Regelungsbefugnis. von Kühnast,  Simone
Simone Kühnast geht innerhalb der vorliegenden Publikation der Frage des Verhältnisses von Tarif- und Privatautonomie nach und untersucht, inwieweit im Spannungsfeld zwischen tarif- und individualvertraglicher Regelung eine flexible Gestaltung von Arbeitsbedingungen möglich ist. Ausgehend von der verfassungsrechtlichen Verankerung sowohl der Tarifautomie als auch des Günstigkeitsprinzips widmet sich die Autorin zunächst dem Aspekt der Zulässigkeit der individualvertraglichen Unterschreitung von tariflichen Mindestarbeitsbedingungen. Sie gelangt insoweit zu dem Ergebnis, dass die mit den sogenannten »Beschäftigungspakten« beabsichtigte Einbeziehung der Arbeitsplatzsicherheit in den Günstigkeitsvergleich zu einer unzulässigen Aushöhlung der Tarifautonomie führen würde. Demgegenüber hält Kühnast die individualvertragliche Überschreitung tarifvertraglicher Höchstarbeitszeiten für zulässig. Als Kehrseite der individualvertraglichen Unterschreitung tariflicher Mindestarbeitsbedingungen werden diverse Möglichkeiten zur tarifvertraglichen Einflussnahme auf den über- und außertariflichen Bereich dargestellt. Die Autorin kommt insoweit zu dem Schluss, dass das vom Bundesarbeitsgericht im Zusammenhang mit den Effektivklauseln aufgestellte Dogma vom »tariffreien Raum« unhaltbar ist. Vielmehr soll es den Tarifparteien gestattet sein, die Abschmelzung von über- und außertariflichen Entgeltbestandteilen aus Anlass der Tarifverdiensterhöhung zu verbieten oder von der Zustimmung des Betriebsrates abhängig zu machen, solange der Zulagenabbau mittels Änderungsvertrages uneingeschränkt möglich bleibt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Tarifvertragsgesetz

Tarifvertragsgesetz von Bayreuther,  Frank, Jacobs,  Matthias, Oetker,  Hartmut, Thüsing,  Gregor, Wiedemann,  Herbert
Zum Werk Wissenschaft, Rechtsprechung und zuletzt insbesondere der Gesetzgeber haben das kollektive Arbeitsrecht im Allgemeinen und das Tarifvertragsgesetz im Besonderen in den letzten Jahren weiterentwickelt. Die eingehende Kommentierung der einzelnen Bestimmungen berücksichtigt die gesamte Rechtsprechung und Literatur. Vorteile auf einen Blickder Klassiker auf neuem Standfundiert, wissenschaftlich, aktuelleine Bibliothek zum Tarifrecht Zur Neuauflage Die 9. Auflage berücksichtigt bzw. vertieft die seit Erscheinen der Vorauflage eingetretene aktuelle Rechtsentwicklung, u.a.:die Spruchpraxis des BAG zur Allgemeinverbindlicherklärung nach Inkrafttreten des Tarifautonomiestärkungsgesetzesdas novellierte europäische und deutsche Entsenderechtdie neuere Rechtsprechung bzgl. Arbeitszeit und -entgelt im Günstigkeitsprinzipdie Auswirkung der aktuellen BAG-Rechtsprechung auf tarifliche Ausschlussklauselndie Grundrechtskontrolle von Tarifverträgen (BAG 9.12.2020, VB, Vorlage an EuGH)erste praktische Erfahrungen mit § 4a TVG (Bahnkonflikt)die Stärkung der TarifautonomieTariffähigkeit von Arbeitnehmervereinigungenneue Entscheidungen zu arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklauseln - Aktualisierung des TarifregistersRechtswirkung der Tarifnormen Zielgruppe Für Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen, Personalabteilungen, Betriebsratsgremien, Rechtsanwaltschaft, Richterinnen und Richter.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Arbeitsplatzgestaltung durch Betriebsnormen.

Arbeitsplatzgestaltung durch Betriebsnormen. von Ingelfinger,  Helmar
Die tarifvertragliche Mitbestimmung in unternehmerischen Fragen wird seit Jahrzehnten kontrovers diskutiert, ohne daß die vielfältigen Probleme als rechtlich geklärt angesehen werden könnten. In der neueren tarifpolitischen Diskussion kommt Tarifnormen eine besondere Bedeutung zu, die Vorgaben für die unternehmerische Arbeitsorganisation aufstellen und dadurch Art, Umfang oder Intensität der vom einzelnen Arbeitnehmer zu erbringenden Arbeitsleistung bestimmen. Diese Regelungen sind insbesondere für die Gewerkschaften interessant, weil mit ihnen beschäftigungspolitische Wirkungen erreicht werden können. Dies beruht nicht zuletzt darauf. daß von ihnen nicht nur die gewerkschaftlich organisierten, sondern alle Arbeitnehmer erfaßt werden, was jedoch im Widerspruch zum tarifrechtlichen Verbandsprinzip steht. Die Abhandlung untersucht Rechtsnatur, Wirkungsweise und rechtliche Zulässigkeit dieser als Arbeitsplatzgestaltungsregelungen bezeichneten Tarifnormen. Diese werden als Betriebsnormen qualifiziert, die gemäß § 3 Abs. 2 TVG unabhängig von der Tarifgebundenheit der Arbeitnehmer für alle Betriebe gelten, deren Arbeitgeber tarifgebunden ist. Die fehlende Legitimation gegenüber den nicht tarifgebundenen Arbeitnehmern hat bei der Bestimmung des sachlichen Umfangs der tariflichen Regelungskompetenz entscheidende Bedeutung. Rechtliche Grundlage ist dabei die in Art. 9 Abs. 3 GG geschützte negative Koalitionsfreiheit, deren begrenzende Funktion im Tarifvertragssystem eingehend untersucht wird. Abschließend wird als weitere Grenze der tariflichen Regelungskompetenz auf die Unternehmensautonomie sowie die Berufsfreiheit des Arbeitgebers eingegangen. Die Abhandlung gelangt zu dem Ergebnis, daß die tarifliche Ausgestaltung der Arbeitsplätze, soweit mit ihnen eine unmittelbare oder mittelbare Bestimmung der Leistungspflichten des einzelnen Arbeitnehmers erfolgt, rechtlich unzulässig ist.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Funktionen und Unterschiede der Nachwirkung von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen.

Funktionen und Unterschiede der Nachwirkung von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen. von Leitmeier,  Lorenz
Lorenz Leitmeier vergleicht die Nachwirkung von Tarifverträgen (§ 4 Abs. 5 TVG) und Betriebsvereinbarungen (§ 77 Abs. 6 BetrVG). Er untersucht die dogmatischen Grundlagen des Tarifvertrags und der Betriebsvereinbarung zunächst separat und stellt sie dann in den Kontext von Tarifautonomie und Betriebsverfassung. Der Autor baut auf dem Gegensatz von Selbstbestimmung (Tarifvertrag) und Fremdbestimmung (Betriebsvereinbarung) auf. Er stellt im Einzelnen dar, dass aus dem Verständnis der jeweiligen "Wirkung" zwanglos die Nachwirkung resultiert, wie sie de lege lata ausgestaltet ist. Ein Ergebnis dieser Untersuchungen ist, dass § 613a BGB als Spezialfall der Nachwirkung zu begreifen ist. Abschließend wird das erarbeitete System auf Konstellationen angewendet, in denen die Nachwirkungen aufeinandertreffen ("Nachwirkungsgemengelage"). Dabei zeigt sich im Ergebnis, dass mit den dargestellten Grundsätzen letztlich alle Fallgestaltungen bruchlos zu lösen sind.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Zulässigkeit qualitativer Besetzungsregelungen in Tarifverträgen.

Die Zulässigkeit qualitativer Besetzungsregelungen in Tarifverträgen. von Schleusener,  Axel Aino
Der Autor untersucht die Zulässigkeit sog. qualitativer Besetzungsregelungen, nach denen auf bestimmten Arbeitsplätzen nur Arbeitnehmer mit einem bestimmten Qualifikationsniveau beschäftigt werden dürfen. Kennzeichnend für diese Bestimmungen ist, daß die geforderte Qualifikation in der Regel zur ordnungsgemäßen Ausführung der Arbeit nicht benötigt wird. Insoweit dienen die Bestimmungen primär dem Schutz des Besitzstandes von Facharbeitern, deren Qualifikation durch die zunehmende Technisierung überflüssig geworden ist. Der Verfasser zeigt zuerst die möglichen weiteren Zielsetzungen qualitativer Besetzungsregelungen auf. Anschließend wird die rechtliche Zulässigkeit der Besetzungsregelungen getrennt nach ihren Zielsetzungen untersucht. Im Rahmen der Untersuchung ermittelt der Verfasser zuerst die Grenzen der Tarifautonomie. Dabei werden wesentliche Erkenntnisse für die Begrenzung der Regelungsmacht der Tarifvertragsparteien im Hinblick auf Art. 9 Abs. 3 GG und das Tarifvertragsgesetz gewonnen. Nachfolgend wird erörtert, ob sich eine Restriktion der tarifvertraglichen Regelungsbefugnis auch aus ungeschriebenen Rechtsbegriffen herleiten läßt. Die gefundenen Ergebnisse werden anschließend für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit qualitativer Besetzungsregelungen fruchtbar gemacht. Daneben konzentriert sich Schleusener auf die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der Regelungen im Hinblick auf die Grundrechte der den Normen des Tarifvertrages unterworfenen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Erörtert werden in diesem Zusammenhang Art. 12, 14 und 3 GG. Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt bei Art. 12 GG. Dabei wird herausgearbeitet, daß Besetzungsregelungen - entgegen vielfältigen Stimmen in der Literatur und Rechtsprechung - nicht pauschal als Berufsausübungsregelungen gelten können. Erforderlich ist vielmehr eine konkrete Betrachtungsweise. Unter Berücksichtigung dessen können sich qualitative Besetzungsregelungen gegenüber den Arbeitnehmern sowohl als Beeinträchtigung der freien Wahl des Arbeitsplatzes als auch als subjektive Berufswahlregelung und gegenüber den Arbeitgebern als Berufsausübungsregelungen darstellen. Nach ausführlicher Auseinandersetzung insbesondere mit der bislang noch nicht geklärten Frage, welche Anforderungen an Eingriffe in die freie Wahl des Arbeitsplatzes zu stellen sind, gelangt der Verfasser zu dem Ergebnis, daß qualitative Besetzungsregelungen grundsätzlich wegen Verstoßes gegen Art. 12 und 3 GG verfassungswidrig sind, im Hinblick auf Art. 14 GG aber keinen Bedenken unterliegen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Tendenzschutz im Tarifrecht.

Tendenzschutz im Tarifrecht. von Dörrwächter,  Jan Christoph
Manche Unternehmen verfolgen neben wirtschaftlichen auch ideelle Ziele. Diesem Umstand tragen im Mitbestimmungs- sowie im Betriebsverfassungsrecht eine Reihe sogenannter Tendenzschutzvorschriften, etwa § 118 Abs. 1 BetrVG, Rechnung, die den arbeitnehmerischen Einfluß auf die Verfolgung solcher ideellen Ziele beschränken bzw. ausschließen sollen. Das Tarifrecht hingegen kennt keine derartigen Bestimmungen. Der Autor untersucht daher Existenz und Ausgestaltung eines tarifrechtlichen Tendenzschutzes. Er kommt zu dem Ergebnis, daß in erster Linie die tendenzschützenden Grundrechte des Arbeitgebers der tarifautonomen Betätigung auf Arbeitnehmerseite Schranken ziehen können, vor allem infolge der Grundrechtsbindung des Tarifvertrages. Eine Analogie zu § 118 Abs. 1 BetrVG und damit einen umfassenden einfachgesetzlichen Tendenzschutz im Tarifrecht lehnt der Autor ab. Schließlich werden Voraussetzungen und Wirkungsweise des tarifrechtlichen Tendenzschutzes, insbesondere Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede zur Regelung des § 118 Abs. 1 BetrVG herausgearbeitet.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Tarifautonomie auf dem Prüfstand.

Die Tarifautonomie auf dem Prüfstand. von Zohlnhöfer,  Werner
Angesichts der seit zwei Jahrzehnten zunehmenden Sockelarbeitslosigkeit wird schon seit geraumer Zeit die Frage erörtert, inwieweit diese gravierende Verletzung des Ziels der Vollbeschäftigung auch auf die - in den letzten zwanzig Jahren stark gewachsene Dichte der - Regulierung des Arbeitsmarktes zurückzuführen ist. Nicht zuletzt aus diesem Grunde hat sich auch der Wirtschaftspolitische Ausschuß im Verein für Socialpolitik auf seiner Sitzung im März 1995 in Stuttgart-Hohenheim mit dieser Thematik beschäftigt. Die im Rahmen dieser Tagung vorgetragenen und diskutierten Beiträge bilden den Inhalt dieses Bandes. Sie können als ein bemerkenswert breiter Querschnitt über Stand und Ergebnisse der relevanten Forschung angesehen werden. Die ersten drei Beiträge sind einer kritischen Würdigung der in Deutschland institutionalisierten und praktizierten Tarifautonomie gewidmet. Während Wernhard Möschel diese Organisation des Arbeitsmarktes für ein "auslaufendes Modell" hält, betrachtet Horst Konzen - nicht nur aus verfassungsrechtlichen Gründen die - Tarifautonomie als unverzichtbar, wenngleich auch er nicht unerheblichen Reformbedarf (vor allem im tarifvertragsrechtlichen Instrumentarium) sieht. Ganz ähnlich argumentiert Klaus Murmann; er betont darüber hinaus aber auch gravierende Defizite im Arbeitskampfrecht. Die beiden letzten, wesentlich umfangreicheren Beiträge gehen die Thematik allgemeiner an. So untersuchen Norbert Berthold und Rainer Fehn generell, d. h. länderübergreifend, wie sich die in letzter Zeit international beobachtbare Tendenz einer gewissen Dezentralisierung der Lohnverhandlungen erklären läßt und welche Auswirkungen davon zu erwarten sind. Eine zusätzliche Erweiterung der analytischen Perspektive findet sich bei Paul-Günther Schmidt: Er geht in einer systematisch vergleichenden empirischen Analyse von 23 OECD-Staaten der Frage nach, wie sich Unterschiede in den - umfassend definierten - Arbeitsmarktstrukturen verschiedener Länder auf die Realisieru
Aktualisiert: 2023-06-15
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Gewerkschaftsfusion und Tarifautonomie.

Gewerkschaftsfusion und Tarifautonomie. von Koopmann,  Peter
Die Gewerkschaftslandschaft in Deutschland wurde im Laufe der letzten Jahre durch eine Reihe von Gewerkschaftsfusionen umgestaltet und befindet sich noch immer im Umbruch. Rechtlich ist dabei vorrangig zu klären, nach welchen Vorschriften sich eine Gewerkschaftsfusion richtet. Es fragt sich insbesondere, ob das in erster Linie auf Verschmelzungen von Wirtschaftsunternehmen zugeschnittene Umwandlungsgesetz auf Gewerkschaftsfusionen Anwendung findet, was einen kollektiven Übergang von Mitgliedern und Vermögen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge ermöglichen würde. Der Autor weist nach, daß dies nicht der Fall ist. Vielmehr müssen Mitglieder und Vermögen jeweils nach den allgemeinen Vorschriften einzeln übertragen werden, was in der Praxis nicht immer hinreichend beachtet wurde. Ferner stellt sich das Problem, wie die Weitergeltung bestehender Tarifverträge sichergestellt werden kann. Koopmann kommt zu dem Ergebnis, daß bei einem »automatischen« Eintritt durch Gesamtrechtsnachfolge in bestehende Tarifverträge die mitgliedschaftliche Legitimation der Tarifnormen nicht gewährleistet wäre. Statt dessen sind daher dreiseitige Verträge unter Beteiligung der Arbeitgeberseite erforderlich. Von Bedeutung sind nicht zuletzt die wettbewerbsbeschränkenden Auswirkungen der Gewerkschaftsfusionen im Rahmen der Arbeitsverfassung. Es wird versucht, die Eckpunkte einer rechtlichen Grundordnung des Arbeitsmarktes herauszuarbeiten, die der verfassungsrechtlichen Garantie einer Verbändevielfalt Rechnung trägt. Hieraus entwickelt der Autor Lösungen zu arbeitsrechtlichen Einzelproblemen, insbesondere zu den Fragen der Durchsetzungsfähigkeit einer Gewerkschaft, ihrer inneren Struktur sowie der Geltung von Tarifverträgen unterschiedlicher Gewerkschaften in einem Betrieb.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Tarifvertragsgesetz

Tarifvertragsgesetz von Bayreuther,  Frank, Jacobs,  Matthias, Oetker,  Hartmut, Thüsing,  Gregor, Wiedemann,  Herbert
Zum Werk Wissenschaft, Rechtsprechung und zuletzt insbesondere der Gesetzgeber haben das kollektive Arbeitsrecht im Allgemeinen und das Tarifvertragsgesetz im Besonderen in den letzten Jahren weiterentwickelt. Die eingehende Kommentierung der einzelnen Bestimmungen berücksichtigt die gesamte Rechtsprechung und Literatur. Vorteile auf einen Blickder Klassiker auf neuem Standfundiert, wissenschaftlich, aktuelleine Bibliothek zum Tarifrecht Zur Neuauflage Die 9. Auflage berücksichtigt bzw. vertieft die seit Erscheinen der Vorauflage eingetretene aktuelle Rechtsentwicklung, u.a.:die Spruchpraxis des BAG zur Allgemeinverbindlicherklärung nach Inkrafttreten des Tarifautonomiestärkungsgesetzesdas novellierte europäische und deutsche Entsenderechtdie neuere Rechtsprechung bzgl. Arbeitszeit und -entgelt im Günstigkeitsprinzipdie Auswirkung der aktuellen BAG-Rechtsprechung auf tarifliche Ausschlussklauselndie Grundrechtskontrolle von Tarifverträgen (BAG 9.12.2020, VB, Vorlage an EuGH)erste praktische Erfahrungen mit § 4a TVG (Bahnkonflikt)die Stärkung der TarifautonomieTariffähigkeit von Arbeitnehmervereinigungenneue Entscheidungen zu arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklauseln - Aktualisierung des TarifregistersRechtswirkung der Tarifnormen Zielgruppe Für Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen, Personalabteilungen, Betriebsratsgremien, Rechtsanwaltschaft, Richterinnen und Richter.
Aktualisiert: 2023-06-13
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Tarifvertragsgesetz

Tarifvertragsgesetz von Jacobs,  Matthias, Oetker,  Hartmut, Thüsing,  Gregor, Wank,  Rolf, Wiedemann,  Herbert
Zum Werk Wissenschaft und Rechtsprechung und zuletzt insbesondere der Gesetzgeber haben das kollektive Arbeitsrecht im Allgemeinen und das Tarifvertragsgesetz im Besonderen in den letzten Jahren weiterentwickelt. Die eingehende Kommentierung der einzelnen Bestimmungen berücksichtigt die gesamte Rechtsprechung und Literatur. Vorteile auf einen Blick - der Klassiker auf neuem Stand - fundiert, wissenschaftlich, aktuell - eine Bibliothek zum Tarifrecht Zur Neuauflage Die langerwartete Neuauflage berücksichtigt die neuesten Entwicklungen im Tarifrecht, insbesondere das neue Tarifeinheitsgesetz sowie das Tarifautonomiestärkungsgesetz und bringt den viel zitierten Kommentar auf den aktuellen Stand von Rechtsprechung und Literatur. Noch mehr als bisher orientiert sich der Kommentar an den Bedürfnissen der Praxis. Diese erhält Antworten nicht nur auf die Frage, wie existierende tarifliche Regelungen zu beurteilen sind. Vielmehr wird auch der Weg zu möglichen neuen Gestaltungen in diesem im Umbruch befindlichen Rechtsgebiet gewiesen. Ein ausführliches Stichwortverzeichnis erleichtert dem Benutzer den Zugang. Schlagworte der Neuauflage sind neben weitgehenden Neukommentierungen infolge geänderter Rechtslage u.a.: - Urteil des BVerfG zur Tarifeinheit (§ 4a TVG) - Auslegung von Tarifverträgen - Eingruppierungsgrundsätze nach dem TVöD - Allgemeinverbindlicherklärung - Arbeitnehmerähnliche als Untergruppe der Selbständigen - OT-Mitgliedschaft - Bezugnahmeklausel Zielgruppe Für Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen, Personalabteilungen, Betriebsräte, Rechtsanwälte, Richter.
Aktualisiert: 2023-06-13
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