Mitbestimmungsvereinbarungen im grenzüberschreitenden Konzern

Mitbestimmungsvereinbarungen im grenzüberschreitenden Konzern von Krolop,  Ines
Die Europäische Aktiengesellschaft (SE) gestattet es, die unternehmerische Mitbestimmung der Arbeitnehmer flexibel im Wege einer Vereinbarungslösung zu regeln. Deutschen Kapitalgesellschaften ist diese Möglichkeit verwehrt.°°Zahlreiche deutsche Gesellschaften haben sich aus diesem Grunde bereits in eine SE umgewandelt. Dabei geht es nicht nur darum, das Ausmaß der Arbeitnehmerbeteiligung zu reduzieren, sondern auch darum, dass die geltenden Mitbestimmungsgesetze die internationale Wirtschaftsverflechtung nicht hinreichend berücksichtigen. So ist es nach der bestehenden gesetzlichen Lage nicht möglich, die Arbeitnehmer ausländischer Tochtergesellschaften in die Mitbestimmung im Aufsichtsrat einer deutschen Konzernmuttergesellschaft mit einzubeziehen. Die vorliegende Arbeit knüpft an diverse Vorstöße aus Wissenschaft und Praxis an, die Möglichkeit von Mitbestimmungsvereinbarungen auch für deutsche Kapitalgesellschaften zu eröffnen. Eine derartige Öffnungsklausel wirft eine Reihe rechtlicher und praktisch relevanter Probleme auf, die allenfalls ansatzweise geklärt sind. Die Arbeit zeigt Wege auf, wie eine derartige Vereinbarungslösung in den rechtlichen Rahmen von nationalem und europäischem Gesellschafts-, Arbeits- und Kollisionsrecht eingebettet werden kann. Dabei geht es nicht nur um die Gestaltung einer Öffnungsklausel de lege ferenda, sondern auch um Fragen, die de lege lata von großer Relevanz sind, etwa um das Verhältnis zum europäischen Betriebsrat, rechtliche Fragen bei der praktischen Durchführung von Verhandlungen über die Mitbestimmung sowie die Rechtsnatur und kollisionsrechtliche Behandlungen von Vereinbarungen über die Mitbestimmung.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Rechtsfragen des Anerkennungstarifvertrages.

Rechtsfragen des Anerkennungstarifvertrages. von Umbach,  Torsten
Der Anerkennungstarifvertrag stellt eine besondere Form des Firmentarifvertrages dar und dient dem Ziel der inhaltlichen sowie statusrechtlichen Gleichstellung nicht koalitionswilliger Außenseiterarbeitgeber mit den verbandsangehörigen Arbeitgebern. Im Wege der Verweisung werden die zwischen den Koalitionen ausgehandelten Regelungsvorgaben der Verbandstarifverträge auf die firmentarifvertragliche Ebene überführt. Ausgehend von den tarifpolitischen Interessenlagen beleuchtet Torsten Umbach die Ursachen für die wachsende Zahl von Anerkennungstarifvertragsabschlüssen und widmet sich der tarifrechtlichen Bewertung charakteristischer Vertragsabstimmungen, insbesondere der statischen und dynamischen Verweisungs-, der Vorabunterwerfungs- und der dynamischen Rechtsstatusklausel. Aufgezeigt werden dabei die aus dem firmentarifvertraglichen Charakter resultierenden Besonderheiten des Anerkennungstarifvertrages im Hinblick auf seinen Abschluss, Inhalt, Rechtsstatus und seine Beendigung. Darüber hinaus werden arbeitskampfrechtliche Fragestellungen diskutiert, die speziell bei Anerkennungstarifverträgen auftreten.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Betriebliche Tarifnormen und Außenseiter.

Betriebliche Tarifnormen und Außenseiter. von Arnold,  Christian
Tarifnormen über "betriebliche Fragen" weisen die Besonderheit auf, dass für ihre Geltung allein die Tarifgebundenheit des Arbeitgebers ausreicht (§ 3 Abs. 2 TVG). Auch Arbeitnehmer, die nicht Mitglieder der tarifschließenden Gewerkschaft sind, sollen ihnen unterworfen sein. Eine allgemein anerkannte Meinung über den Anwendungsbereich und die Rechtswirkung betrieblicher Tarifnormen konnte sich bislang nicht herausbilden. Während bisher eine Antwort auf diese Fragen über eine Abwägung von Verfassungsgütern versucht wurde, entwickelt der Autor eine rein zivilrechtliche Lösung. Auf der Grundlage eines privatautonomen Verständnisses der tarifvertraglichen Regelungsbefugnis kommt er zu dem Ergebnis, dass betriebliche Tarifnormen nur für begünstigende Regelungen zur Verfügung stehen. Eine belastende Wirkung kommt auf Grund der fehlenden Legitimation der Tarifmacht gegenüber nichtorganisierten Arbeitnehmern nicht in Betracht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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TVöD Kommunen Kommentar 2023

TVöD Kommunen Kommentar 2023 von Effertz,  Jörg, Terhorst,  Andreas
Das aktuelle Tarifrecht der Kommunen 2023 Der kompakte Kommentar TVöD-Jahrbuch Kommunen 2023 informiert zuverlässig und umfassend am Arbeitsplatz, in Verhandlungen und unterwegs. Berücksichtigung der Tarifeinigung vom 22. April 2023 Tarifvertrag Inflationsausgleich mit Durchführungshinweisen Schwerpunktbeitrag zur Tarifrunde 2023 Kommentierung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst einschließlich des Überleitungstarifvertrages Tariftexte der Besonderen Teile Verwaltung (mit Erläuterungen), Sparkassen, Entsorgung, Krankenhäuser, Pflege- und Betreuungseinrichtungen, Flughäfen Entgeltordnung (VKA) mit ausführlicher Einführung Kommentierung des Tarifvertrages für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern zwischen VKA und Marburger Bund sowie des Überleitungstarifvertrages mit Tarifeinigung vom 23. Mai 2023 und Tarifvertrag Infl ationsausgleich Ärzte VKA Tarifliche Regelungen für Auszubildende, Studierende, Schüler und Praktikanten Tarifverträge zur Entgeltumwandlung, Fahrradleasing, Altersversorgung und zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte Praktische Erläuterungen zu den Tarifvorschriften, wichtige Urteile, angrenzende Gesetzestexte sowie Musterverträge unterstützen Sie bei der rechtssicheren Anwendung des Tarifrechts. Der Kommentar bietet eine zuverlässige Orientierungshilfe für Personalleiter, Tarifangestellte des öffentlichen Dienstes (TVöD VKA), Mitarbeiter in Personalverwaltungen bei kommunalen Behörden, Einrichtungen und Betrieben, Personal- und Betriebsräte, Verbands- und Gewerkschaftsvertreter, Richter, Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeits- und Sozialrecht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Schutz tariflicher Normsetzung.

Der Schutz tariflicher Normsetzung. von Döttger,  Doreen
Tarifbruch im Betrieb als Verletzung der kollektiven Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 GG? In der anhaltenden Diskussion um diese Frage vollzog die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts mit Beschluß vom 20.4.1999 eine bedeutsame Wendung, indem der Erste Senat nicht nur eine Grundrechtsverletzung durch tarifnormwidrige Praktiken bejahte, sondern den Tarifvertragsparteien mit einem koalitionsgrundrechtlich fundierten Unterlassungsanspruch auch ein unmittelbares Vorgehen gegen die Akteure auf Betriebsebene gestattete. Dieser Rechtsprechungswandel bildet den Ausgangspunkt der vorliegenden Untersuchung, die sich mit der Frage beschäftigt, ob der Erweiterung tarifnormschützender Instrumentarien eine durch Art. 9 Abs. 3 GG begründete Erforderlichkeit zugrunde liegt. Die Betrachtung der Wirkungen tarifwidrigen Handelns führte hierbei zu der Feststellung, daß tarifunterlaufende Praktiken die Geltung des Tarifvertrages in Gefahr bringen und so ein grundrechtliches Schutzbedürfnis auslösen. Dieses grundrechtliche Fundament determiniert das einfachrechtliche Gewand des Unterlassungsanspruchs gegen tarifwidrige Praktiken.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Recht des öffentlichen Dienstes Mecklenburg-Vorpommern

Recht des öffentlichen Dienstes Mecklenburg-Vorpommern von Walhalla Fachredaktion
Kompakt und übersichtlich: In diesem Nachschlagewerk sind alle wichtigen Gesetze, Verordnungen und Vorschriften enthalten, die finanzielle Ansprüche, besoldungs- und tarifrechtliche Forderungen, persönliche Laufbahngestaltung, beihilferechtliche Leistungen sowie Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten regeln. Schwerpunkte: Beamtenrecht Besoldungsrecht Beamtenversorgungsrecht Beamtenrechtliche Nebengebiete Dientordnungsrecht Tarifrecht Aus- und Fortbildung Personalvertretungsrecht Sozialgesetze Staats- und Verfassungsrecht Die Loseblattsammlung zeichnet sich als umfassendes Nachschlagewerk aus, das alle Gesetze, alle einschlägigen Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, Bestimmungen und Richtlinien enthält. Diese einzigartige Zusammenstellung kommentiert somit gleichzeitig die Anwendung der Gesetze und Verordnungen; sie ist darauf ausgelegt, dass alle dienstrechtlichen Fragen aktuell und gezielt geklärt werden können. Ihr Zusatznutzen: ONLINE arbeiten – zu Hause, am Arbeitsplatz und unterwegs. Im Abonnement können Sie die komfortable Datenbank zu diesem Werk kostenlos mit vielen Vorteilen nutzen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Rückwirkung von Tarifverträgen.

Die Rückwirkung von Tarifverträgen. von Houben,  Christian-Armand
Die vorliegende Arbeit befasst sich nach einer Klärung des Begriffs "Rückwirkung" mit der Frage, welchen Kontrollmechanismen rückwirkende Regelungen im Tarifrecht unterliegen. Untersucht werden schuldrechtliche und normative Vereinbarungen des Tarifvertrages wie auch arbeitsvertraglich in Bezug genommene und für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge. Dabei kommt dem rechtlichen Charakter der jeweiligen Bestimmung maßgebliche Bedeutung zu. Während die schuldrechtlichen Regelungen des Tarifvertrages den allgemeinen zivilrechtlichen Schranken unterfallen, gelten für seine normativen Regelungen grundsätzlich die vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maximen zur Rückwirkung staatlicher Gesetze, da es sich hier für die Tarifunterworfenen um fremdverantwortliche Normsetzung handelt. Die der nachhaltigen Kritik des staatsrechtlichen Schrifttums ausgesetzte Rückwirkungs-Rechtsprechung des BVerfG wird eingehend diskutiert, mit dem Ergebnis, dass sie im Wesentlichen ein zur Erfassung der Rückwirkungsproblematik adäquates Konzept darstellt, das auch im Tarifrecht als Ausgangspunkt dienen kann. Allerdings bedarf es teilweise einer sachgerechten "Übersetzung", etwa bei der Bindung an Grundrechte und Verhältnismäßigkeit, bei der Bestimmung des "Gemeinwohls" oder bei den Voraussetzungen, unter denen eine Rückwirkung infolge Vorhersehbarkeit gerechtfertigt ist. Schließlich werden typische Tarifklauseln auf die Zulässigkeit ihrer Rückwirkung hin untersucht und so die Konsequenzen der allgemeinen dogmatischen Erörterungen anhand für die Rechtspraxis bedeutsamer Fälle konkret aufgezeigt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die außerordentliche arbeitgeberseitige Kündigung bei einzel- und tarifvertraglich unkündbaren Arbeitnehmern.

Die außerordentliche arbeitgeberseitige Kündigung bei einzel- und tarifvertraglich unkündbaren Arbeitnehmern. von Koppenfels,  Katharina von
Aufgabenstellung dieser Dissertation war es herauszufinden, ob die Eigenschaft der tarif- bzw. einzelvertraglichen ordentlichen Unkündbarkeit überhaupt Auswirkungen auf die allein mögliche außerordentliche Kündigung hat und, falls dies zu bejahen ist, welche Auswirkungen dies sind. Nach einer einleitenden Darstellung der in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Lösungsansätze zu diesem Problemfeld wurde untersucht, inwieweit der ordentlichen Unkündbarkeit auf Tatbestandsseite der außerordentlichen Kündigung, d. h. im Rahmen des »wichtigen Grundes«, theoretisch und praktisch Rechnung getragen werden kann. Diese Untersuchung orientierte sich am Schutzzweck von Unkündbarkeitsklauseln. Es stellte sich dann die Frage, ob die Unkündbarkeit auch auf Rechtsfolgeseite der außerordentlichen Kündigung, d. h. über die Gewährung einer Kündigungsfrist, effektiv und praxisnah berücksichtigt werden kann und wie sich eine Kündigungsfrist dogmatisch mit dem Wortlaut des § 626 BGB vereinbaren läßt. Ergebnis der Untersuchung ist, daß eine Berücksichtigung der (tarif-)vertraglichen Unkündbarkeit auf Tatbestandsebene der außerordentlichen Kündigung zwar theoretisch gut möglich ist, nämlich indem strengere Anforderungen an den wichtigen Grund bei § 626 BGB gestellt werden. In der Praxis ist das Kriterium des strengeren Maßstabes aber nicht geeignet, der ordentlichen Unkündbarkeit effektiv Rechnung zu tragen. Der (tarif-)vertraglichen Unkündbarkeit kann bei einer außerordentlichen Kündigung effektiv und praxisnah nur dadurch Rechnung getragen werden, daß der Arbeitgeber bei der außerordentlichen Kündigung verpflichtet wird, dem unkündbaren Arbeitnehmer eine Kündigungsfrist zu gewähren. Diese Frist muß der jeweils längsten im Gesetz, Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelten Frist entsprechen. Die Pflicht zur Einhaltung einer Kündigungsfrist bei der außerordentlichen Kündigung unkündbarer Arbeitnehmer ist das Ergebnis einer teleologischen Reduktion der Rechtsfolgeseite des § 626 I BGB.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Umsetzung von Tarifverträgen auf Betriebsebene.

Die Umsetzung von Tarifverträgen auf Betriebsebene. von Brecht,  Holger
Holger Brecht analysiert das Spannungsverhältnis tariflicher und betrieblicher Rechtsetzung. Zunächst stellt er die Ergebnisse einer qualitativempirischen Untersuchung dar, welche auf Experteninterviews in Betrieben der Metall- und Elektroindustrie sowie der Chemieindustrie beruhen. Der Autor zeigt, wie abweichende betriebliche Regelungen eine präjudizierende Wirkung auf den Tarifvertrag ausüben. Ein solcher Angleichungsdruck kann sich auch aufgrund von Betriebsvereinbarungen ergeben, die den Arbeitnehmer begünstigen. Für die Bindungswirkung betrieblicher Regelungen ist es faktisch unerheblich, ob sie von den Betriebsparteien als Betriebsvereinbarung oder als Regelungsabrede abgeschlossen werden. Zu beachten ist das zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber bestehende Risiko einer gestörten Vertragsparität. Ferner werden die Effektivität von Einigungsstelle und tariflicher Schlichtungsstelle sowie von Klagemöglichkeit gegen tarifwidrige betriebliche Regelungen dargestellt. Auf diese empirischen Erkenntnisse wird im Rahmen der rechtswissenschaftlichen Untersuchung Bezug genommen. Zum einen bestimmt Brecht die rechtlichen Grenzen betrieblicher Rechtsetzung, insbesondere hinsichtlich der Geltung von Tarifvorbehalt und Tarifvorrang (§ 77 Abs. 3 und § 87 Abs. 1 BetrVG) sowie der Anwendbarkeit des Günstigkeitsprinzips. Betriebsvereinbarungen unterliegen einer gerichtlichen Rechts- und Billigkeitskontrolle. Zum anderen findet eine Konkretisierung statt, welche Grenzen Tarifvertragsparteien bei einer Öffnung zugunsten der betrieblichen Ebene zu beachten haben. Schließlich thematisiert der Autor, unter welchen Voraussetzungen Gewerkschaften gegen ein tarifwidriges Verhalten eines Arbeitgebers mittels einer Unterlassungsklage vorgehen können. In tarifpolischer Hinsicht wird abschließend erörtert, welche Formen der Öffnung den Tarifvertragsparteien zur Verfügung stehen. Eine derartige Regelung sollte möglichst die Gefahr minimieren, dass der Tarifvertrag seine Ordnungswirkung verliert.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Kommentar zum TV-L

Kommentar zum TV-L von Bredendiek,  Knut, Bürger,  Ernst, Clemens,  Horst, Geyer,  Markus, Görgens,  Norbert, Hebler,  Stefan, Kley,  Wilfried, Scheuring,  Ottheinz, Steingen,  Werner, Wiese,  Friedrich
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Aktualisiert: 2023-06-16
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TV-L

TV-L von Bayer,  Svetlana, Bepler,  Klaus, Berends,  Matthias, Böhle,  Thomas, Buschmann,  Rudolf, Dannenberg,  Onno, Dielmann,  Gerd, Eylert,  Mario, Felix,  Joachim, Gaumann,  Ralf, Geyer,  Volker, Guth,  Martin, Hamm,  Andreas, Kaiser,  Heiko, Kapischke,  Markus, Kuner,  Markus, Kutzki,  Jürgen, Martin,  Kurt, Meerkamp,  Achim, Müller,  Carsten, Pieper,  Wolfgang, Raabe,  Detlef, Randow,  Götz-Georg von, Rinck,  Ursula, Russ,  Willi, Schwill,  Eckhard, Sieberts,  Urban, Stach,  Daniel, Steuernagel,  Marc-Oliver, Stöhr,  Frank, Welkoborsky,  Horst, Wetzel,  Heiko, Winter,  Andreas
Zum Werk In diesem Kommentar zum TV-L und den wichtigen Nebentarifverträgen schreiben Experten von Arbeitgeber- und Gewerkschaftsseite, die selbst unmittelbar an den Verhandlungen beteiligt waren, sowie erfahrene Richter und Rechtsanwälte. Inhalt Band ITarifvertrag öffentlicher Dienst der Länder (TV-L), Allgemeiner Teil und SonderregelungenTarifvertrag für Auszubildende der Länder (TVA-L)Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für die Beschäftigten des Bundes und der Länder (TV-EntgeltU-B/L)Tarifvertrag Überleitung (TVÜ) LänderInhalt Band IIAnlage A zum TV-L - EntgeltordnungRichtlinien der TdL über die Eingruppierung der im Arbeitnehmerverhältnis beschäftigten Lehrkräfte (West/Ost)TV Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder Zielgruppe Für Justiz, Anwaltschaft mit Schwerpunkt Arbeits- und Sozialrecht, Verbands- und Gewerkschaftsvertreter, alle Dienststellen und Personalräte der Länder.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Bund/Kommunen (VKA) inkl. Lex. Arbeitsrecht im ö.D. online

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Bund/Kommunen (VKA) inkl. Lex. Arbeitsrecht im ö.D. online von Benrath,  Niklas, Berg-Gaulke,  Ulrike, Biswas,  Nisha, Braun,  Rainer, Brockmann,  Sina, Dahl,  Jürgen, Donath,  Sylvana, Fritz,  Bernd, Geyer,  Markus, Granzow,  Alexander, Günther,  Sebastian, Hase,  Hendrik, Hoffmann,  Boris, Hügelschäffer,  Hagen, Jansen,  Beatrix, Kapitza,  Ernst-Günter, Klaßen,  Gerhard, Martens,  Heide, Montwill,  Andree, Nachtwey,  Claudia, Putzler-Uhlig,  Christine, Reuff,  Philipp, Schlegel,  Klaus, Seifert,  Christian, Sponer,  Wolf-Dieter, Steinherr,  Franz, Thies,  Holger, Wieland,  Katrin, Wollensak,  Joachim
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Bordbetriebsverfassung nach § 117 Abs. 2 S. 1 BetrVG unter Berücksichtigung europa- und verfassungsrechtlicher Vorgaben.

Die Bordbetriebsverfassung nach § 117 Abs. 2 S. 1 BetrVG unter Berücksichtigung europa- und verfassungsrechtlicher Vorgaben. von Darányi,  Alexis
Das Betriebsverfassungsgesetz klammert die im Flugbetrieb beschäftigten Arbeitnehmer aus seinem Geltungsbereich aus und ermöglicht stattdessen eine tarifvertragliche Betriebsverfassung. Im Laufe der Zeit ist es zu einer Reihe von Tarifverträgen über eine Vertretung für das fliegende Personal gekommen, die in Struktur und Kompetenzverteilung zum Teil erheblich voneinander abweichen. Das Thema wirft eine Fülle von ungeklärten europa-, verfassungs- und tarifrechtlichen Rechtsfragen auf.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Tarifvertrag als exklusives Gut.

Der Tarifvertrag als exklusives Gut. von Leydecker,  Philipp
Der Streit um die Zulässigkeit tarifvertraglicher Vorteilsregelungen zugunsten der eigenen Verbandsmitglieder durchzieht die Arbeitsrechtsliteratur seit Anbeginn der Weimarer Republik. Auch heute noch handelt es sich bei diesen sog. Differenzierungsklauseln um eines der zentralen Probleme des Arbeitsrechts, das auch durch das Machtwort des Großen Senats des BAG im Jahr 1967 nicht geklärt werden konnte. Vereinbarungen der IG Metall im Jahr 2004 brachten die Differenzierungsklauseln zurück in das Blickfeld einer breiten juristischen und nichtjuristischen Öffentlichkeit. Differenzierungsklauseln lassen sich unter den verschiedensten juristischen und gesellschaftlichen Blickwinkeln untersuchen. Die juristische Problematik betrifft dabei Rechtsbereiche, die von den Höhen des Verfassungsrechts wie z. B. der negativen Koalitionsfreiheit bis hinab zu den vielfältigen Aspekten des einfachen Rechts reichen. Hinzu kommt die in der bisherigen Diskussion kaum beachtete völker- und europarechtliche Dimension. Philipp Leydecker kommt nach umfassender Auseinandersetzung mit den vorgenannten Rechtsbereichen in der vorliegenden Publikation zu dem Ergebnis, dass die Tarifvertragsparteien weitgehend frei sind, entsprechende Klauseln zu vereinbaren. Gegen ihre Erstreikbarkeit bestehen keine rechtlichen Bedenken.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Bund/Kommunen (VKA)

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Bund/Kommunen (VKA) von Braun,  Rainer, Dahl,  Jürgen, Donath,  Sylvana, Granzow,  Alexander, Günther,  Sebastian, Hase,  Hendrik, Hoffmann,  Boris, Hügelschäffer,  Hagen, Jansen,  Beatrix, Jorkowski,  Manfred, Kapitza,  Ernst-Günter, Kornprobst,  Siegfried, Matiaske,  Hartmut, Montwill,  Andree, Schlegel,  Klaus, Sponer,  Wolf-Dieter, Steinherr,  Franz, Wieland,  Katrin, Wollensak,  Joachim
Bei Praktikern beliebt, bei Experten hoch geschätzt Der Sponer/Steinherr, Tarifrecht für den öffentlichen Dienst Bund/Kommunen bietet eine umfassende und praxisnahe Kommentierung des Tarifrechts von Bund und Kommunen. Das Werk beantwortet bestens alle tarifrechtlichen Fragestellungen im öffentlichen Dienst. Es bietet: - eine sehr umfassende und tiefgreifende Behandlung der gesamten Thematik sowie - die weitreichende und oft zitierte Kommentierung mit Dokumentation relevanter Entscheidungen des BAG Damit ermöglicht es die rechtssichere und effiziente Umsetzung tarifrechtlicher Vorgaben. Umfassende Beratung Die Verfasser sind seit vielen Jahren Fachleute auf ihrem Gebiet. Deshalb erlaubt das Werk eine umfassende Beratung - fundiert, zuverlässig und bewährt: - ausführliche Kommentierung des TVöD. Mit Kurzdarstellung des bisherigen Tarifrechts und künftiger Änderungen vor dem jeweiligen Paragrafen des TVöD - Unter Beachtung sozial-, steuer-, und zusatzversorgungsrechtlicher Fragestellungen - Überleitungstarifverträge mit Erläuterungen - Ergänzende Tarifverträge und Gesetzestexte - Wichtige Entscheidungen des BAG Ergänzendes Spezialwerk Ergänzend zum Kommentar Sponer/Steinherr Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Bund/Kommunen passt das Spezialwerk Sponer/Steinherr TVöD Entgeltordnung Bund. Es bietet neben dem Text der Entgeltordnung Bund eine umfassende und systematische Behandlung der gesamten Thematik rund um die Entgeltordnung Bund. Sponer/Steinherr TVöD Entgeltordnung Bund ist durch Verweise eng mit dem Kommentar Sponer/Steinherr Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Bund/Kommunen verzahnt. Und was das Abonnement darüber hinaus noch bietet: Die Nutzung des Kommentars Sponer/Steinherr TVöD Bund/Kommunen bietet den vergünstigen Zugang zur Rechtsprechungsübersicht Schnell-Dienst und den im Abonnement enthaltenen Zugriff auf TVöD/TV-L aktuell. Der Schnell-Dienst informiert monatlich zuverlässig und schnell über neueste Entwicklungen und Rechtsprechung, insbesondere des BAG. Auf TVöD/TV-L aktuell werden die aktuellen Tariftexte schnell und unkompliziert zur Verfügung gestellt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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