Technikadäquate Grundrechtsentwicklung

Technikadäquate Grundrechtsentwicklung von Jandt,  Silke
Die Informations- und Kommunikationstechnik hat gezeigt, dass die Rechtswissenschaft vor vielfältigen Problemen steht, diese technische Entwicklung normativ zu begleiten. Sie hat nicht nur nationale, sondern globale Auswirkungen, so dass auf das Staatsgebiet begrenzte normative Lösungsansätze nicht ausreichen. Sie wirkt sich auf die Verwirklichungsbedingungen von nahezu sämtlichen grundrechtlich geschützten Freiheitsbetätigungen aus, so dass punktuelle Betrachtungen die Komplexität nicht erfassen können. Sie weist eine so hohe Dynamik auf, dass die Rechtsentwicklung ebenfalls fortlaufend weitergedacht werden muss. Die durch sie herbeigeführten faktischen Veränderungen müssen zunächst normativ bewertet werden, um über Anpassungen der sozialen Normen entscheiden zu können. Die vorliegende Arbeit widmet sich diesen Problemstellungen. Es wird im ersten Teil ein umfassender methodischer Ansatz verfolgt. Es soll eine Methode für technikadäquate Grundrechtsentwicklungen vorgestellt werden. Diese hilft erstens dabei, technische Entwicklungen nicht immer wieder grundlegend neu bewerten zu müssen, sondern an den jeweils konkreten Veränderungen der Wirklichkeit ansetzen zu können. Daher ist es entscheidend, dass nicht nur Einzelprobleme in Bezug auf technische Innovationen rechtlich problematisiert, durchdacht und gelöst, sondern Grundsätze auf einem eher abstrakten Niveau entwickelt werden – wie das Verfassungsrecht und insbesondere die Grundrechte sie bieten. Sind diese Grundsätze gefunden, ist die Ableitung konkreter rechtlicher Vorschriften weniger aufwändig und leichter zu bewältigen. Zweitens soll der methodische Ansatz technikadäquater Grundrechtsentwicklung die Methode verfassungsverträglicher Technikgestaltung ergänzen und mit ihr verbunden sein. Die Ergebnisse technikadäquater Grundrechtsentwicklungen bilden die rechtlichen Vorgaben für diesen weiteren methodischen Ansatz. Die rechtlichen Gestaltungsvorschläge können so um Gestaltungsvorschläge für die Technik ergänzt werden. Im zweiten Teil wird die entwickelte Methode technikadäquater Grundrechtsentwicklung an dem Beispiel „Internet“ erprobt. Methoden verfolgen keinen Selbstzweck, sondern sie dienen der systematischen Lösung eines wiederkehrenden Problems. Die Geeignetheit eines methodischen Ansatzes kann nur durch die praktische Umsetzung nachgewiesen werden. Das Beispiel Internet wurde aufgrund seiner Aktualität, Komplexität und Dynamik gewählt. Hiermit ist die Hoffnung verbunden, dass ein Beitrag für die Beantwortung bestehender internetspezifischer Fragestellungen aus der rechtwissenschaftlichen Perspektive geleistet werden kann.
Aktualisiert: 2022-05-31
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Elftes Zürcher Präventionsforum

Elftes Zürcher Präventionsforum von Nägeli,  Rolf, Schwarzenegger,  Christian
Der technische Fortschritt schafft neue Gelegenheiten für Kriminalität. Man denke nur an Hacking, Datenbeschädigung, Trojanische Pferde und andere Schadsoftware im Internet. Die Technik ist aber auch ein Hilfsmittel für die Kriminalprävention. Diese Sammlung von Aufsätzen verschafft einen Überblick über neuste Entwicklungen und die Forschung zur Wirksamkeit technischer Kriminalprävention auf allen Ebenen.
Aktualisiert: 2022-04-29
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Elftes Zürcher Präventionsforum

Elftes Zürcher Präventionsforum von Nägeli,  Rolf, Schwarzenegger,  Christian
Der technische Fortschritt schafft neue Gelegenheiten für Kriminalität. Man denke nur an Hacking, Datenbeschädigung, Trojanische Pferde und andere Schadsoftware im Internet. Die Technik ist aber auch ein Hilfsmittel für die Kriminalprävention. Diese Sammlung von Aufsätzen verschafft einen Überblick über neuste Entwicklungen und die Forschung zur Wirksamkeit technischer Kriminalprävention auf allen Ebenen.
Aktualisiert: 2022-04-29
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Elftes Zürcher Präventionsforum von Nägeli,  Rolf, Schwarzenegger,  Christian
Der technische Fortschritt schafft neue Gelegenheiten für Kriminalität. Man denke nur an Hacking, Datenbeschädigung, Trojanische Pferde und andere Schadsoftware im Internet. Die Technik ist aber auch ein Hilfsmittel für die Kriminalprävention. Diese Sammlung von Aufsätzen verschafft einen Überblick über neuste Entwicklungen und die Forschung zur Wirksamkeit technischer Kriminalprävention auf allen Ebenen.
Aktualisiert: 2022-04-29
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Elftes Zürcher Präventionsforum von Nägeli,  Rolf, Schwarzenegger,  Christian
Der technische Fortschritt schafft neue Gelegenheiten für Kriminalität. Man denke nur an Hacking, Datenbeschädigung, Trojanische Pferde und andere Schadsoftware im Internet. Die Technik ist aber auch ein Hilfsmittel für die Kriminalprävention. Diese Sammlung von Aufsätzen verschafft einen Überblick über neuste Entwicklungen und die Forschung zur Wirksamkeit technischer Kriminalprävention auf allen Ebenen.
Aktualisiert: 2022-04-29
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Elftes Zürcher Präventionsforum

Elftes Zürcher Präventionsforum von Nägeli,  Rolf, Schwarzenegger,  Christian
Der technische Fortschritt schafft neue Gelegenheiten für Kriminalität. Man denke nur an Hacking, Datenbeschädigung, Trojanische Pferde und andere Schadsoftware im Internet. Die Technik ist aber auch ein Hilfsmittel für die Kriminalprävention. Diese Sammlung von Aufsätzen verschafft einen Überblick über neuste Entwicklungen und die Forschung zur Wirksamkeit technischer Kriminalprävention auf allen Ebenen.
Aktualisiert: 2022-04-29
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OTT-Kommunikationsdienste im Kontext der Telekommunikationsregulierung

OTT-Kommunikationsdienste im Kontext der Telekommunikationsregulierung von Mahieu,  Julien
icht selten stellen technische Innovationen die bestehende Markt- und Rechtsordnung vor neue Herausforderungen. Dies gilt im besonderen Maße auch für den Telekommunikationssektor, der in den letzten Jahren einen rasanten Umbruch der Telekommunikationsformen erfahren hat. Seit etwa 2012 verdrängen sogenannte Over-the-top-(OTT)-Kommunikationsdienste wie WhatsApp, Facebook Messenger, Viber oder Skype zunehmend die klassischen Telekommunikationsdienste SMS/MMS, Festnetz- und Mobilfunktelefonie. Während diese klassischen Dienste jedoch als Telekommunikationsdienste gem. § 3 Nr. 24 TKG den sektorspezifischen Regelungen des TKG unterliegen, werden die (funktional vergleichbaren) OTT-Kommunikationsdienste aktuell noch nicht als solche behandelt und genießen durch diese (vermeintliche) Regulierungsasymmetrie unter anderem weitreichendere Kommerzialisierungsspielräume. Die Untersuchung widmet sich im Kern der umstrittenen Frage, ob (bestimmte) OTT-Kommunikationsdienste nicht schon de lege lata als TK-Dienste gem. § 3 Nr. 24 TKG einzuordnen und damit grundsätzlich dem sektorspezifischen TK-Rechtsrahmen zu unterwerfen sind. Im Kontext dieser komplexen rechtlichen Prüfung spielen zahlreiche technische wie ökonomische Aspekte ebenfalls eine Rolle. Zugleich wird hierbei einem altbekannten Problem der Jurisprudenz nachgegangen: Ist das geltende Recht entwicklungsoffen und anpassungsfähig genug, um auch neue, im Zeitpunkt der Normierung offenbar nicht antizipierte Erscheinungen zu erfassen? Schließlich sind die maßgeblichen Begriffsbestimmungen des TKG und des Europäischen Rechtsrahmens für die Elektronische Kommunikation seit ihrem jeweiligen Erlass (2004 bzw. 2002) unverändert geblieben. Der Autor nimmt hierzu diverse, vor allem technisch geprägte Auslegungsansätze kritisch unter die Lupe, um anschließend einen „funktional-teleologischen Ansatz“ zu entwickeln, der primär die Funktion, Nutzerinteressen und einschlägigen Regelungszwecke in den Fokus rückt. Dabei setzt er sich zudem mit der schwierigen Grenzziehung zwischen Rechtsfindung und Rechtsfortbildung auseinander. Zuvor werden die OTT-Kommunikationsdienste sorgfältig beschrieben, abgegrenzt und systematisiert. Ergänzend wird ein kritischer Blick auf ihre künftige Einordnung und Behandlung in der geplanten Novellierung des Europäischen Rechtsrahmens geworfen.
Aktualisiert: 2023-04-06
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