Durchsetzbarkeit des Verteidigerkonsultationsrechts und die Eigenverantwortlichkeit des Beschuldigten.

Durchsetzbarkeit des Verteidigerkonsultationsrechts und die Eigenverantwortlichkeit des Beschuldigten. von Beckemper,  Katharina
Die StPO gibt keine Auskunft darüber, wie zu verfahren ist, wenn der Beschuldigte in der ersten polizeilichen Vernehmung einen Anwalt hinzuziehen will. Es herrscht zwar Einigkeit darüber, dass die Konsultation nicht verhindert werden darf und ein Verstoß gegen dieses Verbot zu einer Unverwertbarkeit der Aussagen führt. Bislang ist aber nicht geklärt, was unter der Verhinderung der Verteidigerkonsultation zu verstehen ist. Die Antwort auf diese Frage ist nicht leicht zu finden, weil der Beschuldigte die Anwesenheit eines Verteidigers jederzeit erzwingen kann, indem er sich auf sein Schweigerecht beruft. Eine Beschuldigtenvernehmung ohne Verteidigerbeistand ist deshalb ohne die Mitwirkung des Beschuldigten nicht möglich. Diese Besonderheit steht im Mittelpunkt der Untersuchung. Die Folgen der Mitwirkung des Opfers werden im Strafrecht diskutiert, das ebenso wie das Strafprozessrecht von der Eigenverantwortlichkeit des von der Norm Geschützten ausgeht. Die strafrechtlichen Überlegungen können aber erst übertragen werden, nachdem ein neues Zurechnungskriterium hergeleitet worden ist. Mit diesem lässt sich nicht nur die verbotene Einwirkung auf den Beschuldigten bestimmen, sondern auch begründen, dass die Vernehmungsbeamten nicht verpflichtet sind, dem Beschuldigten bei der Suche nach einem Verteidiger aktiv zu helfen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Durchsetzbarkeit des Verteidigerkonsultationsrechts und die Eigenverantwortlichkeit des Beschuldigten.

Durchsetzbarkeit des Verteidigerkonsultationsrechts und die Eigenverantwortlichkeit des Beschuldigten. von Beckemper,  Katharina
Die StPO gibt keine Auskunft darüber, wie zu verfahren ist, wenn der Beschuldigte in der ersten polizeilichen Vernehmung einen Anwalt hinzuziehen will. Es herrscht zwar Einigkeit darüber, dass die Konsultation nicht verhindert werden darf und ein Verstoß gegen dieses Verbot zu einer Unverwertbarkeit der Aussagen führt. Bislang ist aber nicht geklärt, was unter der Verhinderung der Verteidigerkonsultation zu verstehen ist. Die Antwort auf diese Frage ist nicht leicht zu finden, weil der Beschuldigte die Anwesenheit eines Verteidigers jederzeit erzwingen kann, indem er sich auf sein Schweigerecht beruft. Eine Beschuldigtenvernehmung ohne Verteidigerbeistand ist deshalb ohne die Mitwirkung des Beschuldigten nicht möglich. Diese Besonderheit steht im Mittelpunkt der Untersuchung. Die Folgen der Mitwirkung des Opfers werden im Strafrecht diskutiert, das ebenso wie das Strafprozessrecht von der Eigenverantwortlichkeit des von der Norm Geschützten ausgeht. Die strafrechtlichen Überlegungen können aber erst übertragen werden, nachdem ein neues Zurechnungskriterium hergeleitet worden ist. Mit diesem lässt sich nicht nur die verbotene Einwirkung auf den Beschuldigten bestimmen, sondern auch begründen, dass die Vernehmungsbeamten nicht verpflichtet sind, dem Beschuldigten bei der Suche nach einem Verteidiger aktiv zu helfen.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Durchsetzbarkeit des Verteidigerkonsultationsrechts und die Eigenverantwortlichkeit des Beschuldigten.

Durchsetzbarkeit des Verteidigerkonsultationsrechts und die Eigenverantwortlichkeit des Beschuldigten. von Beckemper,  Katharina
Die StPO gibt keine Auskunft darüber, wie zu verfahren ist, wenn der Beschuldigte in der ersten polizeilichen Vernehmung einen Anwalt hinzuziehen will. Es herrscht zwar Einigkeit darüber, dass die Konsultation nicht verhindert werden darf und ein Verstoß gegen dieses Verbot zu einer Unverwertbarkeit der Aussagen führt. Bislang ist aber nicht geklärt, was unter der Verhinderung der Verteidigerkonsultation zu verstehen ist. Die Antwort auf diese Frage ist nicht leicht zu finden, weil der Beschuldigte die Anwesenheit eines Verteidigers jederzeit erzwingen kann, indem er sich auf sein Schweigerecht beruft. Eine Beschuldigtenvernehmung ohne Verteidigerbeistand ist deshalb ohne die Mitwirkung des Beschuldigten nicht möglich. Diese Besonderheit steht im Mittelpunkt der Untersuchung. Die Folgen der Mitwirkung des Opfers werden im Strafrecht diskutiert, das ebenso wie das Strafprozessrecht von der Eigenverantwortlichkeit des von der Norm Geschützten ausgeht. Die strafrechtlichen Überlegungen können aber erst übertragen werden, nachdem ein neues Zurechnungskriterium hergeleitet worden ist. Mit diesem lässt sich nicht nur die verbotene Einwirkung auf den Beschuldigten bestimmen, sondern auch begründen, dass die Vernehmungsbeamten nicht verpflichtet sind, dem Beschuldigten bei der Suche nach einem Verteidiger aktiv zu helfen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Handbuch Wirtschaftsstrafrecht

Handbuch Wirtschaftsstrafrecht von Achenbach,  Hans, Beckemper,  Katharina, Bernsmann,  Klaus, Bülte,  Jens, Dannecker,  Gerhard, Ebert-Weidenfeller,  Andreas, Erdmann,  Joachim, Gercke,  Björn, Heghmanns,  Michael, Hellmann,  Uwe, Herzog,  Felix, Himmelreich,  Thomas, Hüls,  Silke, Joecks,  Wolfgang, Junck,  Robert, Kaul,  Günther, Kirch-Heim,  Claudio LL.M. Harvard, Kölbel,  Ralf, Kuhlen,  Lothar, Lindemann,  Michael, Mosbacher,  Andreas, Nentwig,  Malte, Nordemann,  Axel, Ransiek,  Andreas, Retemeyer,  Alexander, Rönnau,  Thomas, Salvenmoser,  Steffen, Schreier,  Heiko, Schroeder,  Christian, Schwab,  Florian, Trüg,  Gerson, Wattenberg,  Andreas, Wegner,  Kilian, Zieschang,  Frank
Auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnitten: • kompakte Darstellung der zentralen Materien des Wirtschaftsstrafrechts (einschließlich der Ordnungswidrigkeiten) für einen schnellen Überblick in der Praxis. • Aufzeigen der Zusammenhänge zwischen den Strafnormen und den Bezugsnormen des vorgelagerten Zivil- oder Verwaltungsrechts sowie der Bezüge zum Europarecht • Vermittlung der Grundstruktur der unübersichtlichen Materie des Wirtschaftsstrafrechts • bewusste Schwerpunktsetzung bei besonders praxisrelevanten Aspekten und häufigen Problemkreisen • zuverlässiges Hilfsmittel für effektives und zielführendes Arbeiten. Die 5. Auflage berücksichtigt die zahlreichen wichtigen Gesetzesänderungen in den verschiedenen Spezialmaterien und bringt das bewährte Standardwerk auf den neuesten Stand von Rechtsprechung und Literatur. Das interdisziplinäre Autorenteam aus Rechtsanwälten, Verwaltungsjuristen, Richtern und Staatsanwälten, die in der wirtschaftsstrafrechtlichen Praxis tätig sind, sowie Hochschullehrern mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsstrafrecht, bürgt für Kompetenz und Praxisbezug.
Aktualisiert: 2023-05-10
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Antikorruptions-Compliance

Antikorruptions-Compliance von B.Sc.,  Alexander Baur M.A., Ballo,  Emanuel, Beckemper,  Katharina, Becker,  Monika, Birke,  Rainer, Blassl,  Johannes, Böhme,  Frank, Bott,  Ingo, Brunhart,  Hans, Engelhart,  Marc, Faske,  Michael, Findl,  Richard, Gehling,  Christian, Geschonneck,  Alexander, Hoven,  Elisa, Janet,  Albert, Jorge,  Guillermo, Jung,  Robert, Kahlenberg,  Julia, Kohlhof,  Maximilian, Koukol,  Pilar, Kraushaar,  Felix, LL.M.,  Alaor Leite, LL.M.,  Anne Schneider, LL.M.,  David Pasewaldt, LL.M.,  Heiner Hugger, LL.M.,  Jan F. Orth, LL.M.,  Markus Busch, Lüneborg,  Cäcilie, Mag.iur.,  Markus Rübenstahl, Montoya,  Pedro, Mühlemann,  David, Nunner,  Michael, Oesterle,  Jörg, Phillips,  Tom, Pieth,  Mark, Raiser,  Gerson, Raphael,  Philip Montague, Raue,  Frank, Richter,  Thomas, Rostalski,  Frauke, Schäfer,  Simon, Scheben,  Barbara, Schieffer,  Anita, Skoupil,  Christoph, Sütter,  Benedikt, Tute,  Christoph, Zimmermann,  Till
Das Handbuch behandelt das Thema Antikorruptions-Compliance umfassend und abschließend. Nach einer Einführung und einem Überblick über die internationalen Vorgaben werden die deutschen Korruptionsstraftatbestände für Taten im Inland wie im Ausland vertiefend erläutert. Es folgt ein Überblick über wichtige Antikorruptions-Compliance-Erfordernisse von bedeutenden Nachbarländern und wichtigen Handelspartnern (A, CH, F, I, E, England und Wales, USA, Russland, Argentinien, Brasilien), teilweise in englischer Sprache. Ausführlich werden im Anschluss die Pflichten und Maßnahmen von Unternehmen in der Krise erläutert. Dabei werden auch Verhaltensempfehlungen gegeben. Abschließend werden die präventiven Maßnahmen eines Unternehmens für die Antikorruptions-Compliance von der Errichtung eines Compliance Management Systems bis hin zur Schulung der Mitarbeiter ausführlich dargestellt.
Aktualisiert: 2023-05-10
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Steuerstrafrecht

Steuerstrafrecht von Beckemper,  Katharina
Zum Werk Das Steuerstrafrecht ist ein wichtiger Bestandteil des Schwerpunktbereichs Wirtschaftsstrafrecht. Daneben sind die strafrechtlichen Grundsätze von Anwärterinnen und Anwärtern der Finanzverwaltung zu beherrschen, die sich mit dem Steuerstrafrecht befassen. Die Materie ist eng mit Grundsätzen des Strafrechts und des Strafprozessrechts verknüpft, die an gegebener Stelle dargestellt werden Der Grundriss stellt das Rechtsgebiet kompakt und hochaktuell dar. Insbesondere sind neueste Entscheidungen aus der Rechtsprechung eingearbeitet. Der Grundriss konzentriert sich auf das für Ausbildung und Prüfung Relevante. Schwerpunkte bildet dabei neben dem materiellen Recht auch das Steuerstrafverfahrensrecht. Schwerpunkte sind:Steuerhinterziehung nach § 370 AOSelbstanzeige im SteuerstrafrechtWeitere SteuerstraftatenSteuerordnungswidrigkeitenSteuerstrafverfahrensrechtDie Materie wird anschaulich und mit vielen Beispielen und Fällen dargestellt. Vorteile auf einen Blickkompakte Darstellung des geltenden Rechtszahlreiche Beispiele, Fälle und Übersichten zur Veranschaulichung Zielgruppe Für Studierende der Rechtswissenschaft und Anwärterinnen und Anwärter der Steuerfahndung und Bußgeldstellen der Finanzverwaltungen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Antikorruptions-Compliance

Antikorruptions-Compliance von B.Sc.,  Alexander Baur M.A., Ballo,  Emanuel, Beckemper,  Katharina, Becker,  Monika, Birke,  Rainer, Blassl,  Johannes, Böhme,  Frank, Bott,  Ingo, Brunhart,  Hans, Engelhart,  Marc, Faske,  Michael, Findl,  Richard, Gehling,  Christian, Geschonneck,  Alexander, Hoven,  Elisa, Janet,  Albert, Jorge,  Guillermo, Jung,  Robert, Kahlenberg,  Julia, Kohlhof,  Maximilian, Koukol,  Pilar, Kraushaar,  Felix, LL.M.,  Alaor Leite, LL.M.,  Anne Schneider, LL.M.,  David Pasewaldt, LL.M.,  Heiner Hugger, LL.M.,  Jan F. Orth, LL.M.,  Markus Busch, Lüneborg,  Cäcilie, Mag.iur.,  Markus Rübenstahl, Montoya,  Pedro, Mühlemann,  David, Nunner,  Michael, Oesterle,  Jörg, Phillips,  Tom, Pieth,  Mark, Raiser,  Gerson, Raphael,  Philip Montague, Raue,  Frank, Richter,  Thomas, Rostalski,  Frauke, Schäfer,  Simon, Scheben,  Barbara, Schieffer,  Anita, Skoupil,  Christoph, Sütter,  Benedikt, Tute,  Christoph, Zimmermann,  Till
Das Handbuch behandelt das Thema Antikorruptions-Compliance umfassend und abschließend. Nach einer Einführung und einem Überblick über die internationalen Vorgaben werden die deutschen Korruptionsstraftatbestände für Taten im Inland wie im Ausland vertiefend erläutert. Es folgt ein Überblick über wichtige Antikorruptions-Compliance-Erfordernisse von bedeutenden Nachbarländern und wichtigen Handelspartnern (A, CH, F, I, E, England und Wales, USA, Russland, Argentinien, Brasilien), teilweise in englischer Sprache. Ausführlich werden im Anschluss die Pflichten und Maßnahmen von Unternehmen in der Krise erläutert. Dabei werden auch Verhaltensempfehlungen gegeben. Abschließend werden die präventiven Maßnahmen eines Unternehmens für die Antikorruptions-Compliance von der Errichtung eines Compliance Management Systems bis hin zur Schulung der Mitarbeiter ausführlich dargestellt.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Antikorruptions-Compliance

Antikorruptions-Compliance von Ballo,  Emanuel, Baur,  M.A./B.Sc.,  Alexander, Beckemper,  Katharina, Becker,  Monika, Birke,  Rainer, Blassl,  Johannes, Böhme,  Frank, Bott,  Ingo, Brunhart,  Hans, Busch. LL.M.,  Markus, Dann,  LL.M.,  Matthias, Engelhart,  Marc, Faske,  Michael, Findl,  Richard, Gehling,  Christian, Geschonneck,  Alexander, Hoven,  Elisa, Hugger,  LL.M:,  Heiner, Janet,  Albert, Jorge,  Guillermo, Jung,  Robert, Kahlenberg,  Julia, Kohlhof,  Maximilian, Koukol,  Pilar, Kraushaar,  Felix, Leite,  LL.M.,  Alaor, Lüneborg,  Cäcilie, Montoya,  Pedro, Mühlemann,  David, Nunner,  Michael, Oesterle,  Jörg, Orth,  LL.M.,  Jan F., Pasewaldt,  LL.M.,  David, Phillips,  Tom, Pieth,  Mark, Raiser,  Gerson, Raphael,  Philip Montague, Raue,  Frank, Richter,  Thomas, Rostalski,  Frauke, Rübenstahl,  Mag.iur.,  Markus, Schäfer,  Simon, Scheben,  Barbara, Schieffer,  Anita, Schneider,  LL.M.,  Anne, Skoupil,  Christoph, Sütter,  Benedikt, Tute,  Christoph, Zimmermann,  Till
Das Handbuch behandelt das Thema Antikorruptions-Compliance umfassend und abschließend. Nach einer Einführung und einem Überblick über die internationalen Vorgaben werden die deutschen Korruptionsstraftatbestände für Taten im Inland wie im Ausland vertiefend erläutert. Es folgt ein Überblick über wichtige Antikorruptions-Compliance-Erfordernisse von bedeutenden Nachbarländern und wichtigen Handelspartnern (A, CH, F, I, E, England und Wales, USA, Russland, Argentinien, Brasilien), teilweise in englischer Sprache. Ausführlich werden im Anschluss die Pflichten und Maßnahmen von Unternehmen in der Krise erläutert. Dabei werden auch Verhaltensempfehlungen gegeben. Abschließend werden die präventiven Maßnahmen eines Unternehmens für die Antikorruptions-Compliance von der Errichtung eines Compliance Management Systems bis hin zur Schulung der Mitarbeiter ausführlich dargestellt.
Aktualisiert: 2023-02-08
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Verschuldenshaftung, Aufklärungspflichten, Wissens- und Verhaltenszurechnung bei M&A-Transaktionen

Verschuldenshaftung, Aufklärungspflichten, Wissens- und Verhaltenszurechnung bei M&A-Transaktionen von Bachmann,  Gregor, Bank,  Stephan, Beckemper,  Katharina, Bergjan,  Ralf, Buck-Heeb,  Petra, Burgić,  Nemanja, Drygala,  Tim, Louven,  Christoph, Melzer,  Nina, Nelle,  Andreas, Oltmanns,  Martin, Pörnbacher,  Karl, Schuberth,  Ernst-Markus, Swoboda,  Jörg, Wächter,  Gerhard H., Weißhaupt,  Frank, Wollny,  Christoph
Zum Werk Zusätzlich zu Ansprüchen aufgrund der Garantiekataloge in M&A-Verträgen erheben Unternehmenskäufer häufig Ansprüche aus der gesetzlichen Verschuldenshaftung. Diese erweitert nämlich die Verkäuferhaftung auf Aussagen, die außerhalb der Vertragsurkunde oder sogar nur mündlich, stillschweigend oder durch pflichtwidriges Verschweigen getroffen wurden. In solchen Fällen haftet die Verkäuferseite u.U. nach § 278 BGB für Erklärungen oder für das Schweigen von Managern, Organen oder Beratern. Diese Haftung kann für vorsätzliches Verhalten nicht abbedungen, betragsmäßig oder auf sonstige Weise beschränkt werden. Da die Haftungsvoraussetzungen unscharf sind und auch der Haftungsumfang ungewiss ist, birgt die Verschuldenshaftung in der post-M&A-Phase ein schwer einzuschätzendes Gefahrenpotential. In Verhandlungen und Rechtsstreitigkeiten "post M&A" spielen derartige Ansprüche eine große Rolle. Für Berater alle Beteiligten ist es essentiell, diese Probleme und ihre möglichen Lösungen zu kennen. Der Band dokumentiert für die Veröffentlichung überarbeitete Referate renommierter Hochschullehrer, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte für die 4. Leipziger Konferenz im September 2018. Wer sich in Wissenschaft oder Praxis mit Venture Capital und/oder Unternehmenstransaktionen befasst, gewinnt hier wertvolle Argumentationshilfen und findet Antworten auf bislang ungeklärte Fragen. Vorteile auf einen Blickinterdisziplinärhochaktuellvon führenden Spezialisten Zielgruppe Für Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsabteilungen der an M&As beteiligten Unternehmen, Banken.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Strafprozessordnung

Strafprozessordnung von Ahlbrecht,  Heiko, Bär,  Wolfgang, Beckemper,  Katharina, Brauer,  Jürgen, Gercke,  Björn, Julius,  Karl-Peter, Pollähne,  Helmut, Posthoff,  Karl-Heinz, Reichenbach,  Peter, Reichling,  Tilman, Retemeyer,  Alexander, Schiemann,  Anja, Schmidt,  Eike C. LL.M., Temming,  Dieter, Weißer,  Bettina, Zöller,  Mark A., Zöller,  Mark Alexander
Der Heidelberger Kommentar bietet mit seinem interdisziplinären Autorenteam aus Anwaltschaft, Justiz und Wissenschaft eine praxisorientierte und ausgewogene Kommentierung der StPO, die das Strafverfahren aus jedem Blickwinkel betrachtet. - Die Erläuterungen orientieren sich an der höchstrichterlichen Rechtsprechung, gehen aber ausführlich auf strittige Fragen ein, bieten Argumentationshilfen und zeigen Alternativen auf. - Die Kommentierung legt stärkeres Augenmerk auf die Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Position des Beschuldigten, was insbesondere für die Verteidigung interessante Ansätze bietet. - Die Europäische Menschenrechtskonvention beeinflusst zunehmend Auslegung und Anwendung des Strafprozessrechts. Deshalb sind die Vorschriften der EMRK nicht in einen Anhang "verbannt", sondern vielmehr wird ihr bedeutendes Argumentationspotential nutzergerecht in die StPO-Kommentierung eingebettet. - In immer stärkerem Maße ist Strafverfolgung grenzüberschreitend angelegt. Die Neuauflage berücksichtigt deshalb dort, wo es erforderlich ist, die neuen Entwicklungen im internationalen Rechtshilfeverkehr. - Auf Besonderheiten in Wirtschaftsstrafsachen wird in der Kommentierung der jeweiligen Vorschriften gesondert hingewiesen. - Neu: Praxisorientierte Kommentierung von wichtigen GVG-Vorschriften! Die Neuauflage berücksichtigt bereits alle aktuellen StPO-Reformen z.B.: - Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung (StrVermAbRefG) v. 13.4.2017 - Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs (EAJEGuERVFöG) v. 5.7.2017 - Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens (StrVfAusgG) v. 17.8.2017
Aktualisiert: 2023-03-14
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Handbuch Wirtschaftsstrafrecht

Handbuch Wirtschaftsstrafrecht von Achenbach,  Hans, Beckemper,  Katharina, Bernsmann,  Klaus, Bülte,  Jens, Dannecker,  Gerhard, Ebert-Weidenfeller,  Andreas, Erdmann,  Joachim, Gercke,  Björn, Heghmanns,  Michael, Hellmann,  Uwe, Herzog,  Felix, Himmelreich,  Thomas, Hüls,  Silke, Joecks,  Wolfgang, Junck,  Robert, Kaul,  Günther, Kirch-Heim,  Claudio LL.M. Harvard, Kölbel,  Ralf, Kuhlen,  Lothar, Lindemann,  Michael, Mosbacher,  Andreas, Nentwig,  Malte, Nordemann,  Axel, Ransiek,  Andreas, Retemeyer,  Alexander, Rönnau,  Thomas, Salvenmoser,  Steffen, Schreier,  Heiko, Schroeder,  Christian, Schwab,  Florian, Trüg,  Gerson, Wattenberg,  Andreas, Wegner,  Kilian, Zieschang,  Frank
Auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnitten: • kompakte Darstellung der zentralen Materien des Wirtschaftsstrafrechts (einschließlich der Ordnungswidrigkeiten) für einen schnellen Überblick in der Praxis. • Aufzeigen der Zusammenhänge zwischen den Strafnormen und den Bezugsnormen des vorgelagerten Zivil- oder Verwaltungsrechts sowie der Bezüge zum Europarecht • Vermittlung der Grundstruktur der unübersichtlichen Materie des Wirtschaftsstrafrechts • bewusste Schwerpunktsetzung bei besonders praxisrelevanten Aspekten und häufigen Problemkreisen • zuverlässiges Hilfsmittel für effektives und zielführendes Arbeiten. Die 5. Auflage berücksichtigt die zahlreichen wichtigen Gesetzesänderungen in den verschiedenen Spezialmaterien und bringt das bewährte Standardwerk auf den neuesten Stand von Rechtsprechung und Literatur. Das interdisziplinäre Autorenteam aus Rechtsanwälten, Verwaltungsjuristen, Richtern und Staatsanwälten, die in der wirtschaftsstrafrechtlichen Praxis tätig sind, sowie Hochschullehrern mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsstrafrecht, bürgt für Kompetenz und Praxisbezug.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Handbuch Wirtschaftsstrafrecht

Handbuch Wirtschaftsstrafrecht von Achenbach,  Hans, Beckemper,  Katharina, Bernsmann,  Klaus, Bülte,  Jens, Dannecker,  Gerhard, Ebert-Weidenfeller,  Andreas, Erdmann,  Joachim, Gercke,  Björn, Heghmanns,  Michael, Hellmann,  Uwe, Herzog,  Felix, Himmelreich,  Thomas, Hüls,  Silke, Junck,  Robert, Kaul,  Günther, Kirch-Heim,  LL.M. Harvard,  Claudio, Kölbel,  Ralf, Kuhlen,  Lothar, Lindemann,  Michael, Mosbacher,  Andreas, Nentwig,  Malte, Nordemann,  Axel, Ransiek,  Andreas, Retemeyer,  Alexander, Rönnau,  Thomas, Rotsch,  Thomas, Salvenmoser,  Steffen, Schreier,  Heiko, Schwab,  Florian, Trüg,  Gerson, Wattenberg,  Andreas, Wegner,  Kilian, Zieschang,  Frank
Aktualisiert: 2023-04-15
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Abgabenordnung – Finanzgerichtsordnung

Abgabenordnung – Finanzgerichtsordnung von Alber,  Christel, Banniza,  Ulrike, Beckemper,  Katharina, Beermann,  Albert, Bergkemper,  Winfried, Birkenfeld,  Wolfram, Bleihauer,  Hans-Jürgen, Boeker,  Heide, Braun,  Rainer, Bülte,  Jens, Craig,  Bernd, Deimel,  Klaus, Fischer,  Peter, Freifrau Marschall von Bieberstein-Messerschmidt,  Elisabeth, Görke,  Roger, Groll,  Rüdiger von, Heidner,  Hans-Hermann, Hellmann,  Uwe, Hepp,  Ernst, Heuermann,  Bernd, Hohrmann,  Friedrich A., Hübschmann,  Walter, Hummel,  David, Jatzke,  Harald, Lange,  Hans-Friedrich, Leipold,  Carsten, Leisner-Egensperger,  Anna, Lux,  Karl Michael, Müller-Eiselt,  Klaus Peter, Müller-Franken,  Sebastian, Musil,  Andreas, Peters,  Sebastian, Rathemacher,  Jörg, Rogmann,  Achim, Rozek,  Jochen, Schallmoser,  Ulrich, Schmid,  Manfred, Schmieszek,  Hans-Peter, Schuster,  Silvia, Schwarz,  Hansjürgen, Siegers,  Ellen, Söhn,  Hartmut, Spitaler,  Armin, Steinhauff,  Dieter, Stüwe,  Richard, Summersberger,  Walter, Sunder-Plassmann,  Reinhard, Tappe,  Henning, Thürmer,  Bernd, Tormöhlen,  Helmut, Trossen,  Nils, Wackerbeck,  Matthias, Wäger,  Christoph, Wernsmann,  Rainer, Wolffgang,  Hans-Michael
Zuletzt erschien Lieferung 272 (Februar 2023/ 142,- € zzgl. 31,- € für die Datenbank).
Aktualisiert: 2023-03-02
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Abgabenordnung – Finanzgerichtsordnung

Abgabenordnung – Finanzgerichtsordnung von Alber,  Christel, Banniza,  Ulrike, Beckemper,  Katharina, Beermann,  Albert, Bergkemper,  Winfried, Birkenfeld,  Wolfram, Bleihauer,  Hans-Jürgen, Boeker,  Heide, Braun,  Rainer, Bülte,  Jens, Craig,  Bernd, Deimel,  Klaus, Fischer,  Peter, Freifrau Marschall von Bieberstein-Messerschmidt,  Elisabeth, Görke,  Roger, Groll,  Rüdiger von, Heidner,  Hans-Hermann, Hellmann,  Uwe, Hepp,  Ernst, Heuermann,  Bernd, Hohrmann,  Friedrich A., Hübschmann,  Walter, Hummel,  David, Jatzke,  Harald, Lange,  Hans-Friedrich, Leipold,  Carsten, Leisner-Egensperger,  Anna, Lux,  Karl Michael, Müller-Eiselt,  Klaus Peter, Müller-Franken,  Sebastian, Musil,  Andreas, Peters,  Sebastian, Rathemacher,  Jörg, Rogmann,  Achim, Rozek,  Jochen, Schallmoser,  Ulrich, Schmid,  Manfred, Schmieszek,  Hans-Peter, Schuster,  Silvia, Schwarz,  Hansjürgen, Siegers,  Ellen, Söhn,  Hartmut, Spitaler,  Armin, Steinhauff,  Dieter, Stüwe,  Richard, Summersberger,  Walter, Sunder-Plassmann,  Reinhard, Tappe,  Henning, Thürmer,  Bernd, Tormöhlen,  Helmut, Trossen,  Nils, Wackerbeck,  Matthias, Wäger,  Christoph, Wernsmann,  Rainer, Wolffgang,  Hans-Michael
Souveränität beweisen Sie als Berater, wenn Sie auf jeden Fall den Hübschmann/Hepp/Spitaler zu Rate ziehen, wo Fragen zu AO und FGO Detailgenauigkeit, Begründungstiefe und ein Höchstmaß an Rechtssicherheit verlangen. Denn der ist einfach der Größte. Umfassend, kritisch, aktuell. Mit FVG, VwZG und Europäischem Zollkodex. Das tonangebende Gemeinschaftswerk von Bundesrichtern und Professoren. Ausführliche Sachregister, getrennt nach AO, FGO und ZK, erleichtern den Zugang zu dieser Materie. Fünfmal jährlich erscheinende Ergänzungslieferungen ermöglichen zeitnahe Aktualisierungen und Neubearbeitungen. Einfach mal 2 Wochen kostenlos und unverbindlich ausprobieren. Sollte Sie der Kommentar wider Erwarten nicht überzeugen, lassen wir ihn nach zwei Wochen umgehend bei Ihnen abholen.* Das heißt, keine Kosten und kein Risiko. Also: Am besten, Sie testen. *Dieses Angebot gilt nur bei Direktbezug über den Verlag Der Hübschmann/Hepp/Spitaler als reines Online-Modul: Als größter Kommentar zur Abgabenordnung / Finanzgerichtsordnung bietet der Hübschmann/Hepp/Spitaler in 17 Bänden ein Höchstmaß an Detailgenauigkeit, Begründungstiefe und Rechtssicherheit. Im Beratermodul Hübschmann/Hepp/Spitaler - AO/FGO bei Otto Schmidt online ist das Standardwerk auch online verfügbar. Auch hier gilt: Am besten, erst mal testen. 4 Wochen kostenlos und völlig unverbindlich. Wir beraten Sie gerne und stehen für Anfragen zur Verfügung: Tel.: 0221/93738-999 Weitere Infos finden Sie unter www.otto-schmidt.de/hhsp-modul. Zuletzt erschien Lieferung 255 (November 2019 / 124,- €). Lieferung 256 ist für Februar 2020 geplant.
Aktualisiert: 2019-12-17
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Durchsetzbarkeit des Verteidigerkonsultationsrechts und die Eigenverantwortlichkeit des Beschuldigten.

Durchsetzbarkeit des Verteidigerkonsultationsrechts und die Eigenverantwortlichkeit des Beschuldigten. von Beckemper,  Katharina
Die StPO gibt keine Auskunft darüber, wie zu verfahren ist, wenn der Beschuldigte in der ersten polizeilichen Vernehmung einen Anwalt hinzuziehen will. Es herrscht zwar Einigkeit darüber, dass die Konsultation nicht verhindert werden darf und ein Verstoß gegen dieses Verbot zu einer Unverwertbarkeit der Aussagen führt. Bislang ist aber nicht geklärt, was unter der Verhinderung der Verteidigerkonsultation zu verstehen ist. Die Antwort auf diese Frage ist nicht leicht zu finden, weil der Beschuldigte die Anwesenheit eines Verteidigers jederzeit erzwingen kann, indem er sich auf sein Schweigerecht beruft. Eine Beschuldigtenvernehmung ohne Verteidigerbeistand ist deshalb ohne die Mitwirkung des Beschuldigten nicht möglich. Diese Besonderheit steht im Mittelpunkt der Untersuchung. Die Folgen der Mitwirkung des Opfers werden im Strafrecht diskutiert, das ebenso wie das Strafprozessrecht von der Eigenverantwortlichkeit des von der Norm Geschützten ausgeht. Die strafrechtlichen Überlegungen können aber erst übertragen werden, nachdem ein neues Zurechnungskriterium hergeleitet worden ist. Mit diesem lässt sich nicht nur die verbotene Einwirkung auf den Beschuldigten bestimmen, sondern auch begründen, dass die Vernehmungsbeamten nicht verpflichtet sind, dem Beschuldigten bei der Suche nach einem Verteidiger aktiv zu helfen.
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