Erfolgreich melden nach dem EU-MPfG
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Klärung von Auslegungsfragen zur Meldung nach EU-MPfG
- Vermeidung von Verstößen und empfindlichen Strafen
- Korrekte Erfüllung der neuen Meldepflicht für Beratungspraxis, Finanzverwaltung und Steuerpflichtige
Mit 1. Juli 2020 beginnt die laufende Meldeverpflichtung für österreichische Unternehmen mit grenzüberschreitenden Geschäftsfällen, unabhängig von ihrer Größe. Mit dem neuen EU-Meldepflichtgesetz wurde die sechste Stufe der EU Richtlinie betreffend der Zusammenarbeit der Finanzbehörden in der EU (Directive on Administrative Cooperation - DAC), die DAC 6-Richtlinie, in innerstaatliches Recht umgesetzt. Doch das EU-MPfG gilt nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Berater. Damit besteht akuter Handlungsbedarf auf beiden Seiten: Steuerpflichtige und Berater sind fortan verpflichtet, bestimmte grenzüberschreitende Gestaltungen binnen knapper Fristen an die Finanzverwaltung zu melden. Schon jetzt zeigen sich in allen Bereichen wesentliche Auslegungsfragen, wie etwa dem Umfang der Meldepflicht, den relevanten Personen oder dem Inhalt der Meldung. Verstöße gegen die neuen Meldeverpflichtungen können zu empfindlichen Strafen führen. Die Klärung dieser Zweifelsfragen ist daher von zentraler Bedeutung. Dieser Kommentar zeigt den betroffenen Personen aus Beratungspraxis und Finanzverwaltung sowie Steuerpflichtigen den Weg zur erfolgreichen Meldung nach dem EU-MPfG.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Mit 1. Juli 2020 beginnt die laufende Meldeverpflichtung für österreichische Unternehmen mit grenzüberschreitenden Geschäftsfällen, unabhängig von ihrer Größe. Mit dem neuen EU-Meldepflichtgesetz wurde die sechste Stufe der EU Richtlinie betreffend der Zusammenarbeit der Finanzbehörden in der EU (Directive on Administrative Cooperation - DAC), die DAC 6-Richtlinie, in innerstaatliches Recht umgesetzt. Doch das EU-MPfG gilt nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Berater. Damit besteht akuter Handlungsbedarf auf beiden Seiten: Steuerpflichtige und Berater sind fortan verpflichtet, bestimmte grenzüberschreitende Gestaltungen binnen knapper Fristen an die Finanzverwaltung zu melden. Schon jetzt zeigen sich in allen Bereichen wesentliche Auslegungsfragen, wie etwa dem Umfang der Meldepflicht, den relevanten Personen oder dem Inhalt der Meldung. Verstöße gegen die neuen Meldeverpflichtungen können zu empfindlichen Strafen führen. Die Klärung dieser Zweifelsfragen ist daher von zentraler Bedeutung. Dieser Kommentar zeigt den betroffenen Personen aus Beratungspraxis und Finanzverwaltung sowie Steuerpflichtigen den Weg zur erfolgreichen Meldung nach dem EU-MPfG.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Mit 1. Juli 2020 beginnt die laufende Meldeverpflichtung für österreichische Unternehmen mit grenzüberschreitenden Geschäftsfällen, unabhängig von ihrer Größe. Mit dem neuen EU-Meldepflichtgesetz wurde die sechste Stufe der EU Richtlinie betreffend der Zusammenarbeit der Finanzbehörden in der EU (Directive on Administrative Cooperation - DAC), die DAC 6-Richtlinie, in innerstaatliches Recht umgesetzt. Doch das EU-MPfG gilt nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Berater. Damit besteht akuter Handlungsbedarf auf beiden Seiten: Steuerpflichtige und Berater sind fortan verpflichtet, bestimmte grenzüberschreitende Gestaltungen binnen knapper Fristen an die Finanzverwaltung zu melden. Schon jetzt zeigen sich in allen Bereichen wesentliche Auslegungsfragen, wie etwa dem Umfang der Meldepflicht, den relevanten Personen oder dem Inhalt der Meldung. Verstöße gegen die neuen Meldeverpflichtungen können zu empfindlichen Strafen führen. Die Klärung dieser Zweifelsfragen ist daher von zentraler Bedeutung. Dieser Kommentar zeigt den betroffenen Personen aus Beratungspraxis und Finanzverwaltung sowie Steuerpflichtigen den Weg zur erfolgreichen Meldung nach dem EU-MPfG.
Aktualisiert: 2023-07-02
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- Klärung von Auslegungsfragen zur Meldung nach EU-MPfG
- Vermeidung von Verstößen und empfindlichen Strafen
- Korrekte Erfüllung der neuen Meldepflicht für Beratungspraxis, Finanzverwaltung und Steuerpflichtige
Mit 1. Juli 2020 beginnt die laufende Meldeverpflichtung für österreichische Unternehmen mit grenzüberschreitenden Geschäftsfällen, unabhängig von ihrer Größe. Mit dem neuen EU-Meldepflichtgesetz wurde die sechste Stufe der EU Richtlinie betreffend der Zusammenarbeit der Finanzbehörden in der EU (Directive on Administrative Cooperation - DAC), die DAC 6-Richtlinie, in innerstaatliches Recht umgesetzt. Doch das EU-MPfG gilt nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Berater. Damit besteht akuter Handlungsbedarf auf beiden Seiten: Steuerpflichtige und Berater sind fortan verpflichtet, bestimmte grenzüberschreitende Gestaltungen binnen knapper Fristen an die Finanzverwaltung zu melden. Schon jetzt zeigen sich in allen Bereichen wesentliche Auslegungsfragen, wie etwa dem Umfang der Meldepflicht, den relevanten Personen oder dem Inhalt der Meldung. Verstöße gegen die neuen Meldeverpflichtungen können zu empfindlichen Strafen führen. Die Klärung dieser Zweifelsfragen ist daher von zentraler Bedeutung. Dieser Kommentar zeigt den betroffenen Personen aus Beratungspraxis und Finanzverwaltung sowie Steuerpflichtigen den Weg zur erfolgreichen Meldung nach dem EU-MPfG.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Erstmals rundum analysiert
Genussrechte erfreuen sich heutzutage in der Praxis großer Beliebtheit, so zB als
• Instrument zur Unternehmensfinanzierung (neuerdings im Bereich des Crowdfunding)
• Mitarbeiterbeteiligungsinstrument
• Sanierungsinstrument oder
• als Instrument zur Honorierung besonderer Leistungen.
Erstmals wurden diese Finanzinstrumente nunmehr umfassend und von mehreren Seiten untersucht. Das brandaktuelle Werk von Sebastian Bergmann enthält neben der historischen Entwicklung detaillierte Ausführungen
• zu den heutigen Einsatzzwecken
• zur zivilrechtlichen Ausgestaltung,
• zur rechnungslegungsrechtlichen Behandlung nach UGB und IFRS,
• zur Besteuerung nach EStG und KStG.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Erstmals rundum analysiert
Genussrechte erfreuen sich heutzutage in der Praxis großer Beliebtheit, so zB als
• Instrument zur Unternehmensfinanzierung (neuerdings im Bereich des Crowdfunding)
• Mitarbeiterbeteiligungsinstrument
• Sanierungsinstrument oder
• als Instrument zur Honorierung besonderer Leistungen.
Erstmals wurden diese Finanzinstrumente nunmehr umfassend und von mehreren Seiten untersucht. Das brandaktuelle Werk von Sebastian Bergmann enthält neben der historischen Entwicklung detaillierte Ausführungen
• zu den heutigen Einsatzzwecken
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• zur rechnungslegungsrechtlichen Behandlung nach UGB und IFRS,
• zur Besteuerung nach EStG und KStG.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Aktualisiert: 2023-06-29
Autor:
Markus Achatz,
Valentin Bendlinger,
Sebastian Bergmann,
Thomas Bieber,
Christina Druckenthaner,
Christoph Finsterer,
Georg Kofler,
Markus Oyrer,
Maximilian Reindl,
Denise Schmaranzer,
Walter Summersberger,
Linda Trstena,
Michael Tumpel
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Aktualisiert: 2023-06-29
Autor:
Markus Achatz,
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Denise Schmaranzer,
Walter Summersberger,
Linda Trstena,
Michael Tumpel
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Aktualisiert: 2023-06-21
Autor:
Markus Achatz,
Valentin Bendlinger,
Sebastian Bergmann,
Thomas Bieber,
Christina Druckenthaner,
Christoph Finsterer,
Georg Kofler,
Markus Oyrer,
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Denise Schmaranzer,
Walter Summersberger,
Linda Trstena,
Michael Tumpel
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Autor:
Markus Achatz,
Valentin Bendlinger,
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Thomas Bieber,
Christina Druckenthaner,
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Georg Kofler,
Markus Oyrer,
Maximilian Reindl,
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Walter Summersberger,
Linda Trstena,
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Autor:
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Valentin Bendlinger,
Sebastian Bergmann,
Thomas Bieber,
Christina Druckenthaner,
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Georg Kofler,
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Denise Schmaranzer,
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Linda Trstena,
Michael Tumpel
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Aktualisiert: 2023-06-16
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Aktualisiert: 2023-06-16
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Aktualisiert: 2023-06-15
Autor:
Markus Achatz,
Valentin Bendlinger,
Sebastian Bergmann,
Thomas Bieber,
Christina Druckenthaner,
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Georg Kofler,
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Aktualisiert: 2023-06-12
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Aktualisiert: 2023-06-05
Autor:
Markus Achatz,
Valentin Bendlinger,
Sebastian Bergmann,
Thomas Bieber,
Christina Druckenthaner,
Christoph Finsterer,
Georg Kofler,
Markus Oyrer,
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Aktualisiert: 2023-06-07
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Aktualisiert: 2023-06-05
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Autor:
Markus Achatz,
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