Heimatrecht und Staatsbürgerschaft österreichischer Juden

Heimatrecht und Staatsbürgerschaft österreichischer Juden von Burger,  Hannelore, Mantl,  Wolfgang
Vor dem Hintergrund der Entrechtung und Ausbürgerung der österreichischen Juden und Jüdinnen während der NS-Zeit wird hier der umgekehrte Prozess der stufenweisen Inklusion von Juden in Heimatrecht und Staatsbürgerschaft der österreichischen Monarchie seit den josephinischen Toleranzedikten beschrieben. Die Studie belegt nicht nur die Bedeutung der Erlangung der vollen staatsbürgerlichen Rechte für den gesellschaftlichen, ökonomischen und kulturellen Aufstieg der Juden, sondern ermöglicht zugleich auch einen neuen Blick auf die nationalsozialistische Judengesetzgebung, die hier als systematische, fast spiegelbildliche Rückführung der historischen „Judenemanzipation“ erscheint. Mit zahlreichen Fallbeispielen und biographischen Studien wird gezeigt, wie sehr Heimatrecht und Staatsbürgerschaft – oder umgekehrt: Staatenlosigkeit – Leben und Identität von Menschen prägten, noch weit über die Monarchie hinaus.
Aktualisiert: 2023-05-28
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Sprachenrecht und Sprachengerechtigkeit im österreichischen Unterrichtswesen 1867-1918

Sprachenrecht und Sprachengerechtigkeit im österreichischen Unterrichtswesen 1867-1918 von Burger,  Hannelore, Kommission für die Geschichte der Habsburgermonarchie
Die Existenz mehrerer Sprachen in einem Staatsverband berührt die Sphäre von Recht und Gerechtigkeit. Sich an den anderen in einer Sprache zu wenden, die dieser versteht, scheint Bedingung der Möglichkeit jeder Gerechtigkeit. Als ungerecht wird empfunden, über jemanden zu urteilen, ihn zu verurteilen in einer Sprache, die er nicht versteht. Unter Gerechtigkeit verstehen wir heute jedoch primär soziale Gerechtigkeit. Sprache scheint – folgt man führenden Rechtstheoretikern – gar nicht unter den Begriff der Gerechtigkeit zu fallen. Sie ist Gegenstand von Gesetzen, Verordnungen, Erlässen – sie ist Objekt des Rechts. Doch sofern das Gesetz selbst sprachlich ist, sofern es durch die Sprache spricht, ist Sprache vor dem Gesetz. Das Grundrecht auf Wahrung und Pflege von Nationalität und Sprache, wie es in Österreich durch Artikel 19 des Staatsgrundgesetzes vom 21. Dezember 1867 gewährt wurde, gehörte zu den „allgemeinen Rechten des Staatsbürgers“. Es bedeutete allererst Schutz und Erweiterung der Rechtssphäre des einzelnen, im weiteren Sinne auch Schutz von kollektiven Personen (Gemeinden), nicht jedoch Schutz einer Sprache, eines Volksstammes, einer Ethnie. Zwar hatten die Schöpfer dieses Verfassungsartikels die „Volksstämme des Staates“ als Träger dieses Grundrechtes bestimmt, doch kam diesen – nach allgemeiner Auffassung – keine eigene Rechtspersönlichkeit zu. Das Recht auf den Gebrauch der je eigenen Sprache, der Muttersprache, wurde als ein persönliches aufgefaßt; es bestand in der Betätigung eines Vermögens. Gegenstand der vorliegenden Untersuchung sind die Implikationen dieses Grundrechts sowie jene des in Absatz 2 des gleichen Artikels ausgesprochenen Grundsatzes der Gleichberechtigung aller landesüblichen Sprachen auf das österreichische Unterrichtswesen. Ausgehend von gegenwärtigen Problematiken und Fragestellungen werden in dieser Arbeit Konflikte, Lösungsversuche und Modelle beschrieben, wie sie sich im Kontext widerstreitender Ideologien und Politiken im Bereich des österreichischen Unterrichtswesens während der Verfassungszeit (1867–1918) herausgebildet haben.
Aktualisiert: 2023-05-12
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Staatsbürgerschaft und Vertreibung

Staatsbürgerschaft und Vertreibung von Burger,  Hannelore, Kolonovits,  Dieter, Wendelin,  Harald
Im vorliegenden Band wird die Frage des Entzuges der Staatsbürgerschaft durch die Nationalsozialisten und der Wiedererwerb der Staatsbürgerschaft in der Zweiten Republik sowohl aus juristischer wie historischer Sicht erörtert. Dieter Kolonovits stellt in seinem Beitrag die - de facto bis 1993 - unzureichenden gesetzlichen Bestimmungen zur Wiedereinbürgerung vertriebener Juden und Jüdinnen dar. Hannelore Burger und Harald Wendelin zeichnen an Hand von Fallbeispiel den Entzug durch die Nationalsozialisten und die Schwierigkeiten und Mühsalen bei der Wiedereinbürgerung nach. Die Bedeutung der österreichischen Staatsangehörigkeit lag 1945 vor allem in der Verknüpfung mit Entschädigungsmaßnahmen. So waren etwa Leistungen aus der Opferfürsorge nur für österreichische Staatsbürgerschaft vorgesehen. Erst durch das Abkommen von Washington 2001 wurde das Staatsbürgerschaftserfordernis aufgehoben.
Aktualisiert: 2022-07-01
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Heimatrecht und Staatsbürgerschaft österreichischer Juden

Heimatrecht und Staatsbürgerschaft österreichischer Juden von Burger,  Hannelore, Mantl,  Wolfgang
Vor dem Hintergrund der Entrechtung und Ausbürgerung der österreichischen Juden und Jüdinnen während der NS-Zeit wird hier der umgekehrte Prozess der stufenweisen Inklusion von Juden in Heimatrecht und Staatsbürgerschaft der österreichischen Monarchie seit den josephinischen Toleranzedikten beschrieben. Die Studie belegt nicht nur die Bedeutung der Erlangung der vollen staatsbürgerlichen Rechte für den gesellschaftlichen, ökonomischen und kulturellen Aufstieg der Juden, sondern ermöglicht zugleich auch einen neuen Blick auf die nationalsozialistische Judengesetzgebung, die hier als systematische, fast spiegelbildliche Rückführung der historischen „Judenemanzipation“ erscheint. Mit zahlreichen Fallbeispielen und biographischen Studien wird gezeigt, wie sehr Heimatrecht und Staatsbürgerschaft – oder umgekehrt: Staatenlosigkeit – Leben und Identität von Menschen prägten, noch weit über die Monarchie hinaus.
Aktualisiert: 2023-04-28
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Sprachenrecht und Sprachengerechtigkeit im österreichischen Unterrichtswesen 1867-1918

Sprachenrecht und Sprachengerechtigkeit im österreichischen Unterrichtswesen 1867-1918 von Burger,  Hannelore, Kommission für die Geschichte der Habsburgermonarchie
Die Existenz mehrerer Sprachen in einem Staatsverband berührt die Sphäre von Recht und Gerechtigkeit. Sich an den anderen in einer Sprache zu wenden, die dieser versteht, scheint Bedingung der Möglichkeit jeder Gerechtigkeit. Als ungerecht wird empfunden, über jemanden zu urteilen, ihn zu verurteilen in einer Sprache, die er nicht versteht. Unter Gerechtigkeit verstehen wir heute jedoch primär soziale Gerechtigkeit. Sprache scheint – folgt man führenden Rechtstheoretikern – gar nicht unter den Begriff der Gerechtigkeit zu fallen. Sie ist Gegenstand von Gesetzen, Verordnungen, Erlässen – sie ist Objekt des Rechts. Doch sofern das Gesetz selbst sprachlich ist, sofern es durch die Sprache spricht, ist Sprache vor dem Gesetz. Das Grundrecht auf Wahrung und Pflege von Nationalität und Sprache, wie es in Österreich durch Artikel 19 des Staatsgrundgesetzes vom 21. Dezember 1867 gewährt wurde, gehörte zu den „allgemeinen Rechten des Staatsbürgers“. Es bedeutete allererst Schutz und Erweiterung der Rechtssphäre des einzelnen, im weiteren Sinne auch Schutz von kollektiven Personen (Gemeinden), nicht jedoch Schutz einer Sprache, eines Volksstammes, einer Ethnie. Zwar hatten die Schöpfer dieses Verfassungsartikels die „Volksstämme des Staates“ als Träger dieses Grundrechtes bestimmt, doch kam diesen – nach allgemeiner Auffassung – keine eigene Rechtspersönlichkeit zu. Das Recht auf den Gebrauch der je eigenen Sprache, der Muttersprache, wurde als ein persönliches aufgefaßt; es bestand in der Betätigung eines Vermögens. Gegenstand der vorliegenden Untersuchung sind die Implikationen dieses Grundrechts sowie jene des in Absatz 2 des gleichen Artikels ausgesprochenen Grundsatzes der Gleichberechtigung aller landesüblichen Sprachen auf das österreichische Unterrichtswesen. Ausgehend von gegenwärtigen Problematiken und Fragestellungen werden in dieser Arbeit Konflikte, Lösungsversuche und Modelle beschrieben, wie sie sich im Kontext widerstreitender Ideologien und Politiken im Bereich des österreichischen Unterrichtswesens während der Verfassungszeit (1867–1918) herausgebildet haben.
Aktualisiert: 2023-02-23
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Denk Mal : Deportation!

Denk Mal : Deportation! von Burger,  Hannelore, Hafner,  Fabjan, Košan,  Marko, Koschat,  Michael, Oman,  Valentin, Partl,  Jože, Sturm-Schnabl,  Katja, Vouk,  Karl
Anlässlich des 70. Gedenktages der Vertreibung der Kärntner Slowenen durch Kärntner Nationalsozialisten im Jahr 1942 erschien im Hermagoras Verlag ein Denkmalbuch, das sich aus verschiedenen Perspektiven dieser Tragödie nähert. Darunter sind Geleitworte ehemaliger Deportierter (Jože Partl, Katja Sturm-Schnabl), historische Abrisse (Brigitte Entner, Michael Koschat), Poesie von Fabjan Hafner sowie Reproduktionen künsterischer Werke von Valentin Oman und Karl Vouk, der auch für die Projektkoordination verantwortlich schreibt. Beide Künstler und die dargestellten Werke werden vom Kunsthistoriker Marko Košan porträtiert. Das Denkmalbuch ist ein einzigartiges Zusammenspiel verschiedener Bereiche, die ein lange verschwiegenes Trauma der Kärntner Slowenen ergreifend ansprechen und zur gemeinsamen öffentlichen Erinnerung emporheben. Der Künstler Karl Vouk auf einem seiner Nachbilder: du armer hoffst dass die mutter schon bei mir ist das ist wohl nur im traume aber in der wirklichkeit ist sie noch im reich! Zveza slovenskih izseljencev (izd.) Ob 70-obletnici pregona koroških Slovencev po koroških nacionalsocialistih leta 1942 je pri Mohorjevi Celovec izšla interdisciplinarna spominska monografija. Knjiga obravnava tragedijo z razlicnih vidikov, v njej najdete spremne besede preživelih deportirancev (Jože Partl, Katja Sturm-Schnabl), povzetke zgodovinarjev (Brigitte Entner, Michael Koschat), pesmi Fabjana Hafnerja ter fotografske reprodukcije umetnin Valentina Omana in Karla Vouka. O njunih umetninah spregovori umetnostni zgodovinar Marko Košan. Spominska monografija je edinstveno ucinkovanje razlicnih podrocij, ki presunljivo spregovorijo o dolgo zamolcani travmi koroških Slovencev. Projektni koordinator je bil Karl Vouk. Iz pesmi Fabjana Hafnerja Zapustiti domovino, pustiti domovino, pustiti dom: Domovina je nosila jarem. Domovina je obvladala vse: misli, custva, cute, slutnje.
Aktualisiert: 2020-01-22
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