Das Thema der „Gemischten Baugebiete“ erlangt zunehmende Bedeutung, nachdem einerseits eine stärkere planerische Nutzungsmischung durch weitere Mischgebietsformen bundesgesetzlich angestoßen worden ist und andererseits viele Konfliktsituationen in der Planungspraxis aus unbewältigten Gemengelagen herrühren.
Neben der Nachverdichtung ist die Nutzungsmischung eine logische planerische Schlussfolgerung. Dadurch sind neben die schon früher vorhandenen gemischten Baugebietstypen, die Dorfgebiete, die Mischgebiete und die Kerngebiete, mit den Urbanen Gebieten und den Dörflichen Wohngebieten zwei neue Typen gemischter Baugebiete getreten. Mit diesen werden die Erscheinungsbilder städtebaulich-planerischer Bereiche der Innenentwicklung, die Möglichkeiten zur planerischen Herausbildung kombinierter Nutzungsformen und die Rahmenbedingungen der Umweltvorsorge verändert. Was trotz der veränderten Rahmenbedingungen bleibt, sind die Gemengelagenprobleme und die Frage, wie diese im jeweiligen
Planungsfall sachgerecht gelöst werden können.
Die neuen gemischten Baugebiete führen zu neuen Abgrenzungsfragen, zu differenzierten planerischen Lösungen und zu veränderten Erfordernissen bezüglich des Einsatzes planerischer Feinsteuerungsmöglichkeiten. Es handelt sich somit um ein Themenfeld, das sich im Kontext der Innenentwicklung als Erörterungsgegenstand geradezu aufdrängt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Thema der „Gemischten Baugebiete“ erlangt zunehmende Bedeutung, nachdem einerseits eine stärkere planerische Nutzungsmischung durch weitere Mischgebietsformen bundesgesetzlich angestoßen worden ist und andererseits viele Konfliktsituationen in der Planungspraxis aus unbewältigten Gemengelagen herrühren.
Neben der Nachverdichtung ist die Nutzungsmischung eine logische planerische Schlussfolgerung. Dadurch sind neben die schon früher vorhandenen gemischten Baugebietstypen, die Dorfgebiete, die Mischgebiete und die Kerngebiete, mit den Urbanen Gebieten und den Dörflichen Wohngebieten zwei neue Typen gemischter Baugebiete getreten. Mit diesen werden die Erscheinungsbilder städtebaulich-planerischer Bereiche der Innenentwicklung, die Möglichkeiten zur planerischen Herausbildung kombinierter Nutzungsformen und die Rahmenbedingungen der Umweltvorsorge verändert. Was trotz der veränderten Rahmenbedingungen bleibt, sind die Gemengelagenprobleme und die Frage, wie diese im jeweiligen
Planungsfall sachgerecht gelöst werden können.
Die neuen gemischten Baugebiete führen zu neuen Abgrenzungsfragen, zu differenzierten planerischen Lösungen und zu veränderten Erfordernissen bezüglich des Einsatzes planerischer Feinsteuerungsmöglichkeiten. Es handelt sich somit um ein Themenfeld, das sich im Kontext der Innenentwicklung als Erörterungsgegenstand geradezu aufdrängt.
Aktualisiert: 2023-06-13
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Das Thema der „Gemischten Baugebiete“ erlangt zunehmende Bedeutung, nachdem einerseits eine stärkere planerische Nutzungsmischung durch weitere Mischgebietsformen bundesgesetzlich angestoßen worden ist und andererseits viele Konfliktsituationen in der Planungspraxis aus unbewältigten Gemengelagen herrühren.
Neben der Nachverdichtung ist die Nutzungsmischung eine logische planerische Schlussfolgerung. Dadurch sind neben die schon früher vorhandenen gemischten Baugebietstypen, die Dorfgebiete, die Mischgebiete und die Kerngebiete, mit den Urbanen Gebieten und den Dörflichen Wohngebieten zwei neue Typen gemischter Baugebiete getreten. Mit diesen werden die Erscheinungsbilder städtebaulich-planerischer Bereiche der Innenentwicklung, die Möglichkeiten zur planerischen Herausbildung kombinierter Nutzungsformen und die Rahmenbedingungen der Umweltvorsorge verändert. Was trotz der veränderten Rahmenbedingungen bleibt, sind die Gemengelagenprobleme und die Frage, wie diese im jeweiligen
Planungsfall sachgerecht gelöst werden können.
Die neuen gemischten Baugebiete führen zu neuen Abgrenzungsfragen, zu differenzierten planerischen Lösungen und zu veränderten Erfordernissen bezüglich des Einsatzes planerischer Feinsteuerungsmöglichkeiten. Es handelt sich somit um ein Themenfeld, das sich im Kontext der Innenentwicklung als Erörterungsgegenstand geradezu aufdrängt.
Aktualisiert: 2023-06-08
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Das Thema der „Gemischten Baugebiete“ erlangt zunehmende Bedeutung, nachdem einerseits eine stärkere planerische Nutzungsmischung durch weitere Mischgebietsformen bundesgesetzlich angestoßen worden ist und andererseits viele Konfliktsituationen in der Planungspraxis aus unbewältigten Gemengelagen herrühren.
Neben der Nachverdichtung ist die Nutzungsmischung eine logische planerische Schlussfolgerung. Dadurch sind neben die schon früher vorhandenen gemischten Baugebietstypen, die Dorfgebiete, die Mischgebiete und die Kerngebiete, mit den Urbanen Gebieten und den Dörflichen Wohngebieten zwei neue Typen gemischter Baugebiete getreten. Mit diesen werden die Erscheinungsbilder städtebaulich-planerischer Bereiche der Innenentwicklung, die Möglichkeiten zur planerischen Herausbildung kombinierter Nutzungsformen und die Rahmenbedingungen der Umweltvorsorge verändert. Was trotz der veränderten Rahmenbedingungen bleibt, sind die Gemengelagenprobleme und die Frage, wie diese im jeweiligen
Planungsfall sachgerecht gelöst werden können.
Die neuen gemischten Baugebiete führen zu neuen Abgrenzungsfragen, zu differenzierten planerischen Lösungen und zu veränderten Erfordernissen bezüglich des Einsatzes planerischer Feinsteuerungsmöglichkeiten. Es handelt sich somit um ein Themenfeld, das sich im Kontext der Innenentwicklung als Erörterungsgegenstand geradezu aufdrängt.
Aktualisiert: 2023-06-05
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Das Thema der „Gemischten Baugebiete“ erlangt zunehmende Bedeutung, nachdem einerseits eine stärkere planerische Nutzungsmischung durch weitere Mischgebietsformen bundesgesetzlich angestoßen worden ist und andererseits viele Konfliktsituationen in der Planungspraxis aus unbewältigten Gemengelagen herrühren.
Neben der Nachverdichtung ist die Nutzungsmischung eine logische planerische Schlussfolgerung. Dadurch sind neben die schon früher vorhandenen gemischten Baugebietstypen, die Dorfgebiete, die Mischgebiete und die Kerngebiete, mit den Urbanen Gebieten und den Dörflichen Wohngebieten zwei neue Typen gemischter Baugebiete getreten. Mit diesen werden die Erscheinungsbilder städtebaulich-planerischer Bereiche der Innenentwicklung, die Möglichkeiten zur planerischen Herausbildung kombinierter Nutzungsformen und die Rahmenbedingungen der Umweltvorsorge verändert. Was trotz der veränderten Rahmenbedingungen bleibt, sind die Gemengelagenprobleme und die Frage, wie diese im jeweiligen
Planungsfall sachgerecht gelöst werden können.
Die neuen gemischten Baugebiete führen zu neuen Abgrenzungsfragen, zu differenzierten planerischen Lösungen und zu veränderten Erfordernissen bezüglich des Einsatzes planerischer Feinsteuerungsmöglichkeiten. Es handelt sich somit um ein Themenfeld, das sich im Kontext der Innenentwicklung als Erörterungsgegenstand geradezu aufdrängt.
Aktualisiert: 2023-06-05
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Das Thema der „Gemischten Baugebiete“ erlangt zunehmende Bedeutung, nachdem einerseits eine stärkere planerische Nutzungsmischung durch weitere Mischgebietsformen bundesgesetzlich angestoßen worden ist und andererseits viele Konfliktsituationen in der Planungspraxis aus unbewältigten Gemengelagen herrühren.
Neben der Nachverdichtung ist die Nutzungsmischung eine logische planerische Schlussfolgerung. Dadurch sind neben die schon früher vorhandenen gemischten Baugebietstypen, die Dorfgebiete, die Mischgebiete und die Kerngebiete, mit den Urbanen Gebieten und den Dörflichen Wohngebieten zwei neue Typen gemischter Baugebiete getreten. Mit diesen werden die Erscheinungsbilder städtebaulich-planerischer Bereiche der Innenentwicklung, die Möglichkeiten zur planerischen Herausbildung kombinierter Nutzungsformen und die Rahmenbedingungen der Umweltvorsorge verändert. Was trotz der veränderten Rahmenbedingungen bleibt, sind die Gemengelagenprobleme und die Frage, wie diese im jeweiligen
Planungsfall sachgerecht gelöst werden können.
Die neuen gemischten Baugebiete führen zu neuen Abgrenzungsfragen, zu differenzierten planerischen Lösungen und zu veränderten Erfordernissen bezüglich des Einsatzes planerischer Feinsteuerungsmöglichkeiten. Es handelt sich somit um ein Themenfeld, das sich im Kontext der Innenentwicklung als Erörterungsgegenstand geradezu aufdrängt.
Aktualisiert: 2023-06-05
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Das Thema der „Gemischten Baugebiete“ erlangt zunehmende Bedeutung, nachdem einerseits eine stärkere planerische Nutzungsmischung durch weitere Mischgebietsformen bundesgesetzlich angestoßen worden ist und andererseits viele Konfliktsituationen in der Planungspraxis aus unbewältigten Gemengelagen herrühren.
Neben der Nachverdichtung ist die Nutzungsmischung eine logische planerische Schlussfolgerung. Dadurch sind neben die schon früher vorhandenen gemischten Baugebietstypen, die Dorfgebiete, die Mischgebiete und die Kerngebiete, mit den Urbanen Gebieten und den Dörflichen Wohngebieten zwei neue Typen gemischter Baugebiete getreten. Mit diesen werden die Erscheinungsbilder städtebaulich-planerischer Bereiche der Innenentwicklung, die Möglichkeiten zur planerischen Herausbildung kombinierter Nutzungsformen und die Rahmenbedingungen der Umweltvorsorge verändert. Was trotz der veränderten Rahmenbedingungen bleibt, sind die Gemengelagenprobleme und die Frage, wie diese im jeweiligen
Planungsfall sachgerecht gelöst werden können.
Die neuen gemischten Baugebiete führen zu neuen Abgrenzungsfragen, zu differenzierten planerischen Lösungen und zu veränderten Erfordernissen bezüglich des Einsatzes planerischer Feinsteuerungsmöglichkeiten. Es handelt sich somit um ein Themenfeld, das sich im Kontext der Innenentwicklung als Erörterungsgegenstand geradezu aufdrängt.
Aktualisiert: 2023-06-05
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Am 23.6.2021 ist das Baulandmobilisierungsgesetz in Kraft getreten. Dadurch wurden Vorschriften des BauGB, der BauNVO und der Planzeichenverordnung geändert. Die Änderungen dienen zum einen der Verbesserung der Wohnraumversorgung und der Schaffung von sozialem Wohnraum, zum anderen der Mobilisierung von Bauland im Rahmen der Innenentwicklung. In dem Bestreben, der Innenentwicklung mehr Durchsetzungskraft und Nachdruck zu verleihen,wurden die Planungs- und Realisierungsinstrumente zeitlich befristet erweitert, Änderungen im Dauerrecht vorgenommen sowie die Festsetzungsmöglichkeiten ausgedehnt.
Instrumentell hervorgehoben wurden die städtebaulichen Entwicklungskonzepte, indem diesen eine besondere Funktion in Bezug auf die Mobilisierung von Baulandreserven im Bereich der Innenentwicklung zugewiesen worden ist. Durch Einfügung des Dörflichen Wohngebiets als neuem Baugebietstyp wurde ein neues gemischtes Baugebiet geschaffen. Das Maß der baulichen Nutzung wurde flexibilisiert, indem die bisherigen Obergrenzen in Orientierungswerte umgewandelt wurden.
Die Neuregelungen des Baulandmobilisierungsgesetzes werden in diesem Themenband näher beleuchtet, einer planungsfachlichen und rechtlichen Bewertung unterzogen, es werden Auslegungsfragen erörtert und es wird über Weiterentwicklungen des rechtlichen Rahmens – gerade auch im Hinblick auf die Klimagerechtigkeit der Baulandmobilisierung und die Nachhaltigkeit der Flächenentwicklung – nachgedacht.
Aktualisiert: 2023-04-28
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Das verstärkte Auftreten von Niederschlagswasser und Starkregen
gibt Anlass, sich mit den damit zusammenhängenden Planungserfordernissen
im Städtebau- und Raumordnungsrecht sowie
den damit verbundenen versicherungs- und haftungsrechtlichen
Fragestellungen zu befassen. Die Thematik ist vielschichtig, weil
Bundes- und Landesrecht in diesem Regelungsbereich verzahnt
sind und in der Anwendungspraxis differenziert zur Anwendung
kommen. Trotz zahlreicher gesetzlicher Nachjustierungen im
Städtebau- und Raumordnungsrecht sowie im Wasserrecht birgt
die Thematik „Bewältigung von Niederschlagswasser und Starkregenereignissen“
weiterhin ungeklärte Fragen, denen in diesem
Themenband nachgegangen wird. Es wird etwaigen Systemlücken
nachgespürt und es werden rechtliche sowie planungskonzeptionelle
Lösungen aufgezeigt.
Aktualisiert: 2023-03-14
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Das verstärkte Auftreten von Niederschlagswasser und Starkregen
gibt Anlass, sich mit den damit zusammenhängenden Planungserfordernissen
im Städtebau- und Raumordnungsrecht sowie
den damit verbundenen versicherungs- und haftungsrechtlichen
Fragestellungen zu befassen. Die Thematik ist vielschichtig, weil
Bundes- und Landesrecht in diesem Regelungsbereich verzahnt
sind und in der Anwendungspraxis differenziert zur Anwendung
kommen. Trotz zahlreicher gesetzlicher Nachjustierungen im
Städtebau- und Raumordnungsrecht sowie im Wasserrecht birgt
die Thematik „Bewältigung von Niederschlagswasser und Starkregenereignissen“
weiterhin ungeklärte Fragen, denen in diesem
Themenband nachgegangen wird. Es wird etwaigen Systemlücken
nachgespürt und es werden rechtliche sowie planungskonzeptionelle
Lösungen aufgezeigt.
Aktualisiert: 2023-03-14
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