Erziehungsauftrag und Erziehungsmaßstab der Schule im freiheitlichen Verfassungsstaat. Privatisierung von Verwaltungsaufgaben

Erziehungsauftrag und Erziehungsmaßstab der Schule im freiheitlichen Verfassungsstaat. Privatisierung von Verwaltungsaufgaben von Bauer,  Hartmut, Bothe,  Michael, Dittmann,  Armin, Hangartner,  Yvo, Hengstschläger,  Johannes, Jaag,  Tobias, Mantl,  Wolfgang, Osterloh,  Lerke
Frontmatter -- Inhalt -- Jahrestagung 1994 -- Erster Beratungsgegenstand: Erziehungsauftrag und Erziehungsmaßstab der Schule im freiheitlichen Verfassungsstaat -- Zweiter Beratungsgegenstand: Privatisierung von Verwaltungsaufgaben -- Verzeichnis der Redner -- Verzeichnis der Mitglieder der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer -- Satzung
Aktualisiert: 2023-05-29
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„In einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen …“.

„In einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen …“. von Classen,  Claus Dieter, Dittmann,  Armin, Fechner,  Frank, Gassner,  Ulrich M., Kilian,  Michael
»In einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen ...« Unter diesem Motto haben sich 46 Autoren - Schüler, Freunde und Weggefährten - versammelt, um Werk und Wirken des Tübinger Ordinarius für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht sowie auswärtige Politik Thomas Oppermann aus Anlaß seines siebzigsten Geburtstages zu würdigen. Das der Präambel des Grundgesetzes entnommene Motto ist für den Jubilar immer von besonderer Bedeutung gewesen; es ist Leitmotiv wichtiger Elemente seines wissenschaftlichen Werkes. Dessen zentrale Bereiche - Europarecht, Internationales Wirtschaftsrecht sowie Kulturverfassungs- und -verwaltungsrecht - werden im Lichte aktueller Fragestellungen näher betrachtet. Die Beiträge sind in acht Kapiteln systematisch zusammengefaßt. Ganz im Sinne des Jubilars ziehen zahlreiche Autoren dabei Verbindungslinien zwischen diesen verschiedenen Bereichen. Der Titel der Festschrift charakterisiert zugleich einen wichtigen Zug in der Persönlichkeit von Thomas Oppermann: die Fähigkeit, Menschen und Gedanken ganz unterschiedlicher Provenienz im Sinne eines konstruktiven Miteinanders grenzüberschreitend zusammenzuführen. In diesem Sinne wird sein starkes interdisziplinäres Interesse dokumentiert durch Aufsätze aus der Feder von Juristen und Ökonomen. Die vielfältigen Auslandsbeziehungen des Jubilars schlagen sich in Beiträgen von Kollegen aus Australien, Frankreich, Griechenland, Irland, Israel, Japan, Polen und den USA nieder. Die Mitwirkung von Praktikern aus Diplomatie, (Kultur-)Verwaltung und Justiz belegen die engen Beziehungen zwischen Rechtswissenschaft und Staatspraxis, die Thomas Oppermann seinem beruflichen Herkommen aus der Ministerialverwaltung entsprechend stets ein wichtiges Anliegen waren und in denen für ihn die dienende Funktion des Rechts sichtbaren Ausdruck findet. Dementsprechend wendet sich die Festschrift gleichermaßen an Vertreter der Wissenschaft wie der Rechtspraxis.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Der Rundfunkbegriff im Wandel der Medien.

Der Rundfunkbegriff im Wandel der Medien. von Dittmann,  Armin, Fechner,  Frank, Sander,  Gerald G.
Inwieweit sind die neuartigen Formen der audio-visuellen Kommunikation dem herkömmlichen Rundfunkbegriff zuzuordnen? Im Zuge des Fortschreitens der technischen Entwicklung der "Neuen Medien" gewinnt die Beantwortung dieser Frage zunehmend an Bedeutung. Wissenschaft und Praxis sind gleichermaßen gefordert, sich den neuen Herausforderungen zu stellen und sachadäquate Antworten auf die drängenden medienpolitischen und medienrechtlichen Fragen zu finden. Mit den Beiträgen des vorliegenden Bandes sollen hierfür Impulse gegeben werden. Dabei thematisieren die Autoren neben dem nationalen Rundfunkrecht mit seinen verfassungsrechtlichen Bezügen auch die Einordnung von Rundfunksendungen in die Dienstleistungsfreiheit des europäischen Gemeinschaftsrechts. Schließlich wird dem Gegensatz zwischen dem Rundfunk als Wirtschaftsgut und seiner kulturellen Bedeutung für die nationale Identität im Bereich des Völkerrechts besondere Bedeutung geschenkt. Auf allen Ebenen ist zu überprüfen, ob die bestehenden Rechtsgrundlagen die neuentstandenen Probleme der Kommunikationstechnik angemessen bewältigen können. Die Vollendung des 65. Geburtstages von Professor Dr. Dr. h. c. Thomas Oppermann war für seine Schüler Anlaß, Kollegen, Freunde und Weggefährten des Jubilars im Rahmen einer wissenschaftlichen Veranstaltung zusammenzuführen, um im fachlichen Diskurs Entwicklungen und Rechtsfragen dieses Sachbereichs zu diskutieren. Mit dem "Rundfunkbegriff im Wandel der Medien" wird ein Themenkomplex beleuchtet, dem sich Thomas Oppermann in seinem wissenschaftlichen Werk seit jeher - und weit über den akademischen Bereich hinaus - in besonderer Weise verpflichtet fühlt.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Der Rundfunkbegriff im Wandel der Medien.

Der Rundfunkbegriff im Wandel der Medien. von Dittmann,  Armin, Fechner,  Frank, Sander,  Gerald G.
Inwieweit sind die neuartigen Formen der audio-visuellen Kommunikation dem herkömmlichen Rundfunkbegriff zuzuordnen? Im Zuge des Fortschreitens der technischen Entwicklung der "Neuen Medien" gewinnt die Beantwortung dieser Frage zunehmend an Bedeutung. Wissenschaft und Praxis sind gleichermaßen gefordert, sich den neuen Herausforderungen zu stellen und sachadäquate Antworten auf die drängenden medienpolitischen und medienrechtlichen Fragen zu finden. Mit den Beiträgen des vorliegenden Bandes sollen hierfür Impulse gegeben werden. Dabei thematisieren die Autoren neben dem nationalen Rundfunkrecht mit seinen verfassungsrechtlichen Bezügen auch die Einordnung von Rundfunksendungen in die Dienstleistungsfreiheit des europäischen Gemeinschaftsrechts. Schließlich wird dem Gegensatz zwischen dem Rundfunk als Wirtschaftsgut und seiner kulturellen Bedeutung für die nationale Identität im Bereich des Völkerrechts besondere Bedeutung geschenkt. Auf allen Ebenen ist zu überprüfen, ob die bestehenden Rechtsgrundlagen die neuentstandenen Probleme der Kommunikationstechnik angemessen bewältigen können. Die Vollendung des 65. Geburtstages von Professor Dr. Dr. h. c. Thomas Oppermann war für seine Schüler Anlaß, Kollegen, Freunde und Weggefährten des Jubilars im Rahmen einer wissenschaftlichen Veranstaltung zusammenzuführen, um im fachlichen Diskurs Entwicklungen und Rechtsfragen dieses Sachbereichs zu diskutieren. Mit dem "Rundfunkbegriff im Wandel der Medien" wird ein Themenkomplex beleuchtet, dem sich Thomas Oppermann in seinem wissenschaftlichen Werk seit jeher - und weit über den akademischen Bereich hinaus - in besonderer Weise verpflichtet fühlt.
Aktualisiert: 2023-05-15
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„In einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen …“.

„In einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen …“. von Classen,  Claus Dieter, Dittmann,  Armin, Fechner,  Frank, Gassner,  Ulrich M., Kilian,  Michael
»In einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen ...« Unter diesem Motto haben sich 46 Autoren - Schüler, Freunde und Weggefährten - versammelt, um Werk und Wirken des Tübinger Ordinarius für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht sowie auswärtige Politik Thomas Oppermann aus Anlaß seines siebzigsten Geburtstages zu würdigen. Das der Präambel des Grundgesetzes entnommene Motto ist für den Jubilar immer von besonderer Bedeutung gewesen; es ist Leitmotiv wichtiger Elemente seines wissenschaftlichen Werkes. Dessen zentrale Bereiche - Europarecht, Internationales Wirtschaftsrecht sowie Kulturverfassungs- und -verwaltungsrecht - werden im Lichte aktueller Fragestellungen näher betrachtet. Die Beiträge sind in acht Kapiteln systematisch zusammengefaßt. Ganz im Sinne des Jubilars ziehen zahlreiche Autoren dabei Verbindungslinien zwischen diesen verschiedenen Bereichen. Der Titel der Festschrift charakterisiert zugleich einen wichtigen Zug in der Persönlichkeit von Thomas Oppermann: die Fähigkeit, Menschen und Gedanken ganz unterschiedlicher Provenienz im Sinne eines konstruktiven Miteinanders grenzüberschreitend zusammenzuführen. In diesem Sinne wird sein starkes interdisziplinäres Interesse dokumentiert durch Aufsätze aus der Feder von Juristen und Ökonomen. Die vielfältigen Auslandsbeziehungen des Jubilars schlagen sich in Beiträgen von Kollegen aus Australien, Frankreich, Griechenland, Irland, Israel, Japan, Polen und den USA nieder. Die Mitwirkung von Praktikern aus Diplomatie, (Kultur-)Verwaltung und Justiz belegen die engen Beziehungen zwischen Rechtswissenschaft und Staatspraxis, die Thomas Oppermann seinem beruflichen Herkommen aus der Ministerialverwaltung entsprechend stets ein wichtiges Anliegen waren und in denen für ihn die dienende Funktion des Rechts sichtbaren Ausdruck findet. Dementsprechend wendet sich die Festschrift gleichermaßen an Vertreter der Wissenschaft wie der Rechtspraxis.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Grundgesetz

Grundgesetz von Battis,  Ulrich, Bethge,  Herbert, Brinktrine,  Ralf, Coelln,  Christian von, Degenhart,  Christoph, Detterbeck,  Steffen, Dittmann,  Armin, Ehlers,  Dirk, Engels,  Andreas, Höfling,  Wolfram, Huber,  Peter M., Hummel,  David, Ipsen,  Jörn, Jasper,  Christian, Koch,  Thorsten, Kokott,  Juliane, Kühne,  Jörg-Detlef, Magiera,  Siegfried, Mann,  Thomas, Murswiek,  Dietrich, Nierhaus,  Michael, Nußberger,  Angelika, Pagenkopf,  Martin, Rixen,  Stephan, Robbers,  Gerhard, Sachs,  Michael, Schubert,  Mathias, Siekmann,  Helmut, Streinz,  Rudolf, Thiel,  Markus, Wendt,  Rudolf, Will,  Martin, Windthorst,  Kay, Winkler,  Daniela
Zum Werk Dieser Kommentar verbindet das Niveau eines Großkommentars mit der Benutzerfreundlichkeit eines einbändigen Werks. Dabei bietet die Darstellung durchweg höchste Aktualität. Der Erschließung der Verfassungsvorschriften dienen neben einem Schrifttumsverzeichnis und einem Verzeichnis der wichtigsten Entscheidungen auch die Zusammenstellungen der jeweils relevanten Materialien zur Entstehungsgeschichte der historischen Verfassungstexte, der landesverfassungsrechtlichen, supra- und internationalen Parallelbestimmungen sowie der einschlägigen einfach gesetzlichen Bestimmungen. Vorteile auf einen BlickNiveau eines Großkommentarshöchste AktualitätBenutzerfreundlichkeit eines einbändigen Werkes Zur NeuauflageDie Neuauflage berücksichtigtdie Änderung des GG zur Schaffung der Möglichkeit der Gewährung von Finanzhilfen des Bundes für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände in den Bereichen kommunale Infrastruktur (sog. Digitalpakt) und des sozialen Wohnungsbaus (Art. 104b, 104c, 125c und 143e GG)die Übertragung der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz für das Grundsteuer- und Bewertungsrecht auf den bund unter Einräumung einer Abweichungsbefugnis für die Länder ab 1.1.2025 in den Art. 72, 105 und 125b GG.Eingearbeitet sind zudem alle wichtigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, des EuGH, des EGMR Zielgruppe Für Richter, Verwaltungsbeamte, Rechtsanwälte, Professoren, Referendare und Studenten. Für juristische Bibliotheken gehört das Werk zur Grundausstattung.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Grundgesetz

Grundgesetz von Battis,  Ulrich, Bethge,  Herbert, Bonk,  Heinz Joachim, Brinktrine,  Ralf, Coelln,  Christian, Degenhart,  Christoph, Detterbeck,  Steffen, Dittmann,  Armin, Ehlers,  Dirk, Engels,  Andreas, Erbguth,  Wilfried, Höfling,  Wolfram, Huber,  Peter M., Ipsen,  Jörn, Jasper,  Christian, Koch,  Thorsten, Kokott,  Juliane, Kühne,  Jörg-Detlef, Magiera,  Siegfried, Mann,  Thomas, Murswiek,  Dietrich, Nierhaus,  Michael, Nußberger,  Angelika, Osterloh,  Lerke, Pagenkopf,  Martin, Rixen,  Stephan, Robbers,  Gerhard, Sachs,  Michael, Schubert,  Mathias, Schulze,  Carola, Siekmann,  Helmut, Streinz,  Rudolf, Thiel,  Markus, Wendt,  Rudolf, Will,  Martin, Windthorst,  Kay, Winkler,  Daniela
Zum Werk Dieser Kommentar verbindet das Niveau eines Großkommentars mit der Benutzerfreundlichkeit eines einbändigen Werks. Dabei bietet die Darstellung durchweg höchste Aktualität. Der Erschließung der Verfassungsvorschriften dienen neben einem Schrifttumsverzeichnis und einem Verzeichnis der wichtigsten Entscheidungen auch die Zusammenstellungen der jeweils relevanten Materialien zur Entstehungsgeschichte der historischen Verfassungstexte, der landesverfassungsrechtlichen, supra- und internationalen Parallelbestimmungen sowie der einschlägigen einfach gesetzlichen Bestimmungen. Vorteile auf einen Blick - Niveau eines Großkommentars - höchste Aktualität - Benutzerfreundlichkeit eines einbändigen Werkes Zur Neuauflage Die 8. Auflage bringt den Kommentar auf den Stand von Frühjahr 2017. Bereits berücksichtigt ist die Grundgesetz-Änderung 2017. Zweck dieser Novelle ist in erster Linie die Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs mit den Änderungen der Art. 104b, 107, 108, 114, 143d, 143f, 143g und dem neuen Art. 104c (Bundesfinanzhilfen an Gemeinden). Weiterhin sollen die Voraussetzungen für die Verbesserung der Erledigung staatlicher Aufgaben in der föderalen Ordnung geschaffen werden durch die Überführung der Verwaltung der Bundesautobahnen auf den Bund (Art. 90,143e), durch die Errichtung eines verbindlichen bundesweiten Portalverbundes (Art.91c) und durch die Stärkung des Stabilitätsrats (Art. 109a). Einzuarbeiten waren zudem sämtliche wichtige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, darunter die Entscheidungen über das Bundesrichterwahlverfahren, über den Auskunftsanspruch der Presse gegen Bundesbehörden, den Parlamentsvorbehalt für den Einsatz von Streitkräften bei drohender Gefahr, die Überwachung der Internetnutzung im Ermittlungsverfahren oder die Prüfung drohender politischer Verfolgung im Auslieferungsverfahren sowie und die wichtigsten Entscheidungen des EGMR. Zielgruppe Für Richter, Verwaltungsbeamte, Rechtsanwälte, Professoren, Referendare und Studierende. Für juristische Bibliotheken gehört das Werk zur Grundausstattung.
Aktualisiert: 2017-08-23
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Grundgesetz

Grundgesetz von Battis,  Ulrich, Bethge,  Herbert, Brinktrine,  Ralf, Coelln,  Christian von, Degenhart,  Christoph, Detterbeck,  Steffen, Dittmann,  Armin, Ehlers,  Dirk, Engels,  Andreas, Erbguth,  Wilfried, Höfling,  Wolfram, Huber,  Peter M., Ipsen,  Jörn, Jasper,  Christian, Koch,  Thorsten, Kokott,  Juliane, Kühne,  Jörg-Detlef, Magiera,  Siegfried, Mann,  Thomas, Murswiek,  Dietrich, Nierhaus,  Michael, Nußberger,  Angelika, Oldiges,  Martin, Pagenkopf,  Martin, Rixen,  Stephan, Robbers,  Gerhard, Sachs,  Michael, Schubert,  Mathias, Schulze,  Carola, Siekmann,  Helmut, Streinz,  Rudolf, Thiel,  Markus, Wendt,  Rudolf, Will,  Martin, Windthorst,  Kay, Winkler,  Daniela
Zum Werk Dieser Kommentar verbindet das Niveau eines Großkommentars mit der Benutzerfreundlichkeit eines einbändigen Werks. Dabei bietet die Darstellung durchweg höchste Aktualität. Der Erschließung der Verfassungsvorschriften dienen einem Verzeichnis der wichtigsten Entscheidungen und die Zusammenstellungen der jeweils relevanten Materialien zur Entstehungsgeschichte der historischen Verfassungstexte, der landesverfassungsrechtlichen, supra- und internationalen Parallelbestimmungen sowie der einschlägigen einfach gesetzlichen Bestimmungen. Vorteile auf einen Blick - Niveau eines Großkommentars - höchste Aktualität - Benutzerfreundlichkeit eines einbändigen Werkes Zur Neuauflage Die 8. Auflage bringt den Kommentar auf den Stand von Frühjahr 2017. Bereits berücksichtigt ist die Grundgesetz-Änderung 2017. Zweck dieser Novelle ist in erster Linie die Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs mit den Änderungen der Art. 104b, 107, 108, 114, 143d, 143f, 143g und dem neuen Art. 104c (Bundesfinanzhilfen an Gemeinden). Weiterhin sollen die Voraussetzungen für die Verbesserung der Erledigung staatlicher Aufgaben in der föderalen Ordnung geschaffen werden durch die Überführung der Verwaltung der Bundesautobahnen auf den Bund (Art. 90,143e), durch die Errichtung eines verbindlichen bundesweiten Portalverbundes (Art.91c) und durch die Stärkung des Stabilitätsrats (Art. 109a). Einzuarbeiten waren zudem sämtliche wichtige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, darunter die Entscheidungen über das Bundesrichterwahlverfahren, über den Auskunftsanspruch der Presse gegen Bundesbehörden, den Parlamentsvorbehalt für den Einsatz von Streitkräften bei drohender Gefahr, die Überwachung der Internetnutzung im Ermittlungsverfahren oder die Prüfung drohender politischer Verfolgung im Auslieferungsverfahren sowie und die wichtigsten Entscheidungen des EGMR. Zielgruppe Für Richter, Verwaltungsbeamte, Rechtsanwälte, Professoren, Referendare und Studierende. Für juristische Bibliotheken gehört das Werk zur Grundausstattung.
Aktualisiert: 2020-09-17
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Der Rundfunkbegriff im Wandel der Medien.

Der Rundfunkbegriff im Wandel der Medien. von Dittmann,  Armin, Fechner,  Frank, Sander,  Gerald G.
Inwieweit sind die neuartigen Formen der audio-visuellen Kommunikation dem herkömmlichen Rundfunkbegriff zuzuordnen? Im Zuge des Fortschreitens der technischen Entwicklung der "Neuen Medien" gewinnt die Beantwortung dieser Frage zunehmend an Bedeutung. Wissenschaft und Praxis sind gleichermaßen gefordert, sich den neuen Herausforderungen zu stellen und sachadäquate Antworten auf die drängenden medienpolitischen und medienrechtlichen Fragen zu finden. Mit den Beiträgen des vorliegenden Bandes sollen hierfür Impulse gegeben werden. Dabei thematisieren die Autoren neben dem nationalen Rundfunkrecht mit seinen verfassungsrechtlichen Bezügen auch die Einordnung von Rundfunksendungen in die Dienstleistungsfreiheit des europäischen Gemeinschaftsrechts. Schließlich wird dem Gegensatz zwischen dem Rundfunk als Wirtschaftsgut und seiner kulturellen Bedeutung für die nationale Identität im Bereich des Völkerrechts besondere Bedeutung geschenkt. Auf allen Ebenen ist zu überprüfen, ob die bestehenden Rechtsgrundlagen die neuentstandenen Probleme der Kommunikationstechnik angemessen bewältigen können. Die Vollendung des 65. Geburtstages von Professor Dr. Dr. h. c. Thomas Oppermann war für seine Schüler Anlaß, Kollegen, Freunde und Weggefährten des Jubilars im Rahmen einer wissenschaftlichen Veranstaltung zusammenzuführen, um im fachlichen Diskurs Entwicklungen und Rechtsfragen dieses Sachbereichs zu diskutieren. Mit dem "Rundfunkbegriff im Wandel der Medien" wird ein Themenkomplex beleuchtet, dem sich Thomas Oppermann in seinem wissenschaftlichen Werk seit jeher - und weit über den akademischen Bereich hinaus - in besonderer Weise verpflichtet fühlt.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Erziehungsauftrag und Erziehungsmaßstab der Schule im freiheitlichen Verfassungsstaat. Privatisierung von Verwaltungsaufgaben

Erziehungsauftrag und Erziehungsmaßstab der Schule im freiheitlichen Verfassungsstaat. Privatisierung von Verwaltungsaufgaben von Bauer,  Hartmut, Bothe,  Michael, Dittmann,  Armin, Hangartner,  Yvo, Hengstschläger,  Johannes, Jaag,  Tobias, Mantl,  Wolfgang, Osterloh,  Lerke
Frontmatter -- Inhalt -- Jahrestagung 1994 -- Erster Beratungsgegenstand: Erziehungsauftrag und Erziehungsmaßstab der Schule im freiheitlichen Verfassungsstaat -- Zweiter Beratungsgegenstand: Privatisierung von Verwaltungsaufgaben -- Verzeichnis der Redner -- Verzeichnis der Mitglieder der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer -- Satzung
Aktualisiert: 2023-03-27
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Handbuch des Staatsrechts

Handbuch des Staatsrechts von Bauer,  Hartmut, Blumenwitz,  Dieter, Brünner,  Georg, Campenhausen,  Axel Freiherr von von, Depenheuer,  Otto, Dittmann,  Armin, Haverkate,  Görg, Heintzen,  Markus, Herdegen,  Matthias, Isensee,  Josef, Kirchhof,  Paul, Kunig,  Philip, Loschelder,  Wolfgang, Ossenbühl,  Fritz, Papier,  Hans Jürgen, Rudolf,  Walter, Rupp,  Hans-Heinrich, Schmidt-Preuß,  Matthias, Starck,  Christian, Trute,  Hans-Heinrich
Aktualisiert: 2022-12-07
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„In einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen …“.

„In einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen …“. von Classen,  Claus Dieter, Dittmann,  Armin, Fechner,  Frank, Gassner,  Ulrich M., Kilian,  Michael
»In einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen ...« Unter diesem Motto haben sich 46 Autoren - Schüler, Freunde und Weggefährten - versammelt, um Werk und Wirken des Tübinger Ordinarius für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht sowie auswärtige Politik Thomas Oppermann aus Anlaß seines siebzigsten Geburtstages zu würdigen. Das der Präambel des Grundgesetzes entnommene Motto ist für den Jubilar immer von besonderer Bedeutung gewesen; es ist Leitmotiv wichtiger Elemente seines wissenschaftlichen Werkes. Dessen zentrale Bereiche - Europarecht, Internationales Wirtschaftsrecht sowie Kulturverfassungs- und -verwaltungsrecht - werden im Lichte aktueller Fragestellungen näher betrachtet. Die Beiträge sind in acht Kapiteln systematisch zusammengefaßt. Ganz im Sinne des Jubilars ziehen zahlreiche Autoren dabei Verbindungslinien zwischen diesen verschiedenen Bereichen. Der Titel der Festschrift charakterisiert zugleich einen wichtigen Zug in der Persönlichkeit von Thomas Oppermann: die Fähigkeit, Menschen und Gedanken ganz unterschiedlicher Provenienz im Sinne eines konstruktiven Miteinanders grenzüberschreitend zusammenzuführen. In diesem Sinne wird sein starkes interdisziplinäres Interesse dokumentiert durch Aufsätze aus der Feder von Juristen und Ökonomen. Die vielfältigen Auslandsbeziehungen des Jubilars schlagen sich in Beiträgen von Kollegen aus Australien, Frankreich, Griechenland, Irland, Israel, Japan, Polen und den USA nieder. Die Mitwirkung von Praktikern aus Diplomatie, (Kultur-)Verwaltung und Justiz belegen die engen Beziehungen zwischen Rechtswissenschaft und Staatspraxis, die Thomas Oppermann seinem beruflichen Herkommen aus der Ministerialverwaltung entsprechend stets ein wichtiges Anliegen waren und in denen für ihn die dienende Funktion des Rechts sichtbaren Ausdruck findet. Dementsprechend wendet sich die Festschrift gleichermaßen an Vertreter der Wissenschaft wie der Rechtspraxis.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Handbuch des Staatsrechts

Handbuch des Staatsrechts von Anderheiden,  Michael, Arnim,  Hans Herbert von von, Bartlsperger,  Richard, Dittmann,  Armin, Hase,  Friedhelm, Hendler,  Reinhard, Hense,  Ansgar, Herdegen,  Matthias, Isensee,  Josef, Kirchhof,  Paul, Klein,  Eckart, Mann,  Thomas, Oebbecke,  Janbernd, Pietzcker,  Jost, Puttler,  Adelheid, Püttner,  Günter, Rengeling,  Hans-Werner, Rudolf,  Walter, Starck,  Christian, Wendt,  Rudolf, Würtenberger,  Thomas
Die Edition in dritter Auflage Seit Begründung des HANDBUCHS DES STAATSRECHTS sind gravierende politische Veränderungen eingetreten, die nicht zuletzt auch in staats- und verfassungsrechtlicher Hinsicht eine völlig neu konzipierte und erweiterte Auflage erforderlich machten. In diesem Zusammenhang konnten die Herausgeber zahlreiche Staatsrechtslehrer als neue Autoren gewinnen. Die Edition ist wieder auf zehn Bände angelegt. Neuerungen: - alle Beiträge von Grund auf überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht - neue verfassungsrechtliche Fragestellungen und Themen sind berücksichtigt - gravierende politische Veränderungen - Staatsrecht und Entwicklung des Europarechts ... Bei Fortsetzungsbezug (insg. 10 Bände) 15 % Rabatt auf den jeweiligen Einzelpreis! ISBN 978-3-8114-6666-1
Aktualisiert: 2020-10-12
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Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch eine Medienabgabe

Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch eine Medienabgabe von Dittmann,  Armin, Scheel,  Tobias
Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch die Rundfunkgebühr ist in die Kritik geraten und soll nach dem Willen der Länder ab 2013 durch eine andere Form der Finanzierung ersetzt werden. In der Diskussion ist dabei u. a. eine geräteunabhängige Haushalts- und Betriebsstättenabgabe (Medienabgabe), die die Abgabepflicht von jeglichem Geräte- und Gegenleistungsbezug löst und allein an die Innehabung eines Haushalts bzw. einer Betriebsstätte bindet. Der Autor legt dar, dass es sich bei der Medienabgabe nicht um eine Sonderabgabe handelt, sondern um eine durch die Rundfunkhoheit der Länder sachkompetenziell legitimierte Abgabe, die den rundfunkverfassungsrechtlichen Anforderungen an die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ebenso genügt wie den finanzverfassungs- und grundrechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes. Der Autor ist ordentlicher Professor für Öffentliches Recht an der Universität Hohenheim und seit 1992 Vorstandsmitglied der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg.
Aktualisiert: 2020-11-16
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