Aktualisiert: 2023-07-03
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Aktualisiert: 2023-07-03
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Aktualisiert: 2023-07-03
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Für Komplikationen bei der Planung und Realisierung von Bauprojekten gibt es zahlreiche prominente Beispiele. Die Verantwortungsbereiche der verschiedenen Baubeteiligten lassen sich dabei nicht immer überschneidungsfrei abgrenzen. Wegen der zentralen Rolle, die Architekten unter den Baubeteiligten einnehmen, sind deren Haftung sowie deren Versicherungsschutz von besonderer Bedeutung für alle Baubeteiligten. Die vorliegende Dissertation analysiert vor diesem Hintergrund den Umfang der Berufshaftpflichtversicherung von Architekten und Ingenieuren auf Grundlage der aktuellen Musterbedingungen des GDV – den AVB Arch./Ing. 2020. Im Fokus steht dabei die Frage, welche Einschränkungen sich insbesondere durch die sogenannte Erfüllungsklausel in Bezug auf Mängel oder Schäden am Bauwerk ergeben. Diesbezüglich setzt sich die Arbeit kritisch mit den Ansätzen auseinander, die bei Architektenverträgen zur Bestimmung des eigentlichen Leistungsgegenstandes vertreten werden. Unter Hervorhebung der Komplikationen, die mit einer strikten Trennung zwischen dem Bauwerk und dem Architektenwerk einhergehen, wird aufzeigt, inwieweit auch das Werk des Architekten – je nach vereinbartem Umfang der Planungs- bzw. Überwachungsleistungen – einen körperlichen Charakter aufweisen kann und welche Konsequenzen sich daraus für den Versicherungsschutz ergeben.
Das Buch richtet sich sowohl an Studierende als auch interessierte Praktiker und Praktikerinnen.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Alle Lebensbereiche internationalisieren sich. Es ist daher mehr denn je notwendig, sich mit ausländischen Rechtsordnungen zu befassen und Rechtsvergleichung zu betreiben. Dies ist indes leichter zu fordern als zu verwirklichen. Vereinfacht wird alles, wenn es hierfür ein institutionelles Gerüst gibt. Dazu eignen sich Partnerschaften zwischen rechtswissenschaftlichen Fakultäten. Seit zwanzig Jahren pflegen die rechtswissenschaftlichen Fakultäten der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und der Chuo-Universität Tokio intensive Beziehungen, die unter anderem in einem jährlichen Gastwissenschaftleraustausch zum Ausdruck kommen. Zum Zwecke der Würdigung dieser fachlich sehr ergiebigen, freundschaftlichen Zusammenarbeit haben sich beide Fakultäten entschlossen, eine gemeinsame Festschrift herauszugeben. Die Münsterischen Professoren, die an der Festschrift mitwirken, greifen Problemstellungen des deutschen und europäischen Rechts sowie der Rechtsvergleichung auf, die nicht nur für japanische, sondern auch für deutsche Leser von Interesse sind. Umgekehrt gilt für die japanischen Beiträge Entsprechendes. Der Bogen spannt sich von Rechtsfragen des europäischen und japanischen Rechts (Grundrechtsschutz in Europa, Religionsfreiheit in Japan) über das europäische Steuerrecht, das Gesellschaftsrecht (japanische Gesellschaften in Deutschland), das Arbeitskampfrecht, das Familienrecht (internationale Scheidungszuständigkeit, postmortale Befruchtung und Vaterschaftsfeststellung) und das Hypothekenrecht bis hin zu Fragen der Universitätsausbildung (Akkreditierung von Studiengängen; Einführung des Law School-Systems in Japan), der Rechtsvergleichung (als Kulturvermittlung) und der Rechtsgewinnung (Laufen und Recht). Abgeschlossen wird die Festschrift durch einen Nachruf auf den kürzlich verstorbenen Professor Helmut Kollhosser, der sich sehr um die persönliche und wissenschaftliche Gestaltung der Verbindung zur Chuo-Universität verdient gemacht hat.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Alle Lebensbereiche internationalisieren sich. Es ist daher mehr denn je notwendig, sich mit ausländischen Rechtsordnungen zu befassen und Rechtsvergleichung zu betreiben. Dies ist indes leichter zu fordern als zu verwirklichen. Vereinfacht wird alles, wenn es hierfür ein institutionelles Gerüst gibt. Dazu eignen sich Partnerschaften zwischen rechtswissenschaftlichen Fakultäten. Seit zwanzig Jahren pflegen die rechtswissenschaftlichen Fakultäten der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und der Chuo-Universität Tokio intensive Beziehungen, die unter anderem in einem jährlichen Gastwissenschaftleraustausch zum Ausdruck kommen. Zum Zwecke der Würdigung dieser fachlich sehr ergiebigen, freundschaftlichen Zusammenarbeit haben sich beide Fakultäten entschlossen, eine gemeinsame Festschrift herauszugeben. Die Münsterischen Professoren, die an der Festschrift mitwirken, greifen Problemstellungen des deutschen und europäischen Rechts sowie der Rechtsvergleichung auf, die nicht nur für japanische, sondern auch für deutsche Leser von Interesse sind. Umgekehrt gilt für die japanischen Beiträge Entsprechendes. Der Bogen spannt sich von Rechtsfragen des europäischen und japanischen Rechts (Grundrechtsschutz in Europa, Religionsfreiheit in Japan) über das europäische Steuerrecht, das Gesellschaftsrecht (japanische Gesellschaften in Deutschland), das Arbeitskampfrecht, das Familienrecht (internationale Scheidungszuständigkeit, postmortale Befruchtung und Vaterschaftsfeststellung) und das Hypothekenrecht bis hin zu Fragen der Universitätsausbildung (Akkreditierung von Studiengängen; Einführung des Law School-Systems in Japan), der Rechtsvergleichung (als Kulturvermittlung) und der Rechtsgewinnung (Laufen und Recht). Abgeschlossen wird die Festschrift durch einen Nachruf auf den kürzlich verstorbenen Professor Helmut Kollhosser, der sich sehr um die persönliche und wissenschaftliche Gestaltung der Verbindung zur Chuo-Universität verdient gemacht hat.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Da der Gerichtsbarkeit im heutigen Gemeinwesen eine außerordentlich große Bedeutung zukommt, muß der Auswahl der Richter höchste Aufmerksamkeit geschenkt werden. Insbesondere kommt es darauf an, wem die Personalauswahl obliegt. In den Bundesländern erfolgt die Auswahl der Richter teils ausschließlich durch die Landesregierung oder bestimmte Minister, teils entscheiden die genannten Instanzen im Einvernehmen mit einem Richterwahlausschuß. Die Schrift geht der in der Praxis akut gewordenen Frage nach, ob es zulässig ist, die Auswahl der Richter einem Parlamentsausschuß zu übertragen. Dies wirft grundsätzliche Fragen der Gewaltenteilung im Verhältnis von Legislative und Exekutive auf, die im einzelnen näher untersucht werden. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, daß einem Richterwahlausschuß auf Landesebene nach dem Grundgesetz höchstens das gleiche Entscheidungsgewicht wie dem »Justizminister« zukommen darf. Es ist somit nicht zulässig, Richterwahlausschüsse einzurichten, die in der Lage sind, den Justizminister zu überstimmen. Zudem steht in Nordrhein-Westfalen die Landesverfassung einer Parlamentarisierung der Richterwahl entgegen, weil die Auswahl der Richter allein der »Landesregierung« obliegt. Soll der Regierung die Entscheidung über die Personalauswahl der Richter genommen und einem aus Parlamentariern zusammengesetzten Richterwahlausschuß übertragen werden, müßten zuvor sowohl das Grundgesetz als auch die Landesverfassung geändert werden.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Über die Frage des Umfangs der Rechtsfähigkeit des Staates und der sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28. Februar 1956 (BGHZ 20, 119 ff.) selten vertieft nachgedacht worden. Daher ist auch nicht geklärt, welche Folgen es hat, wenn der Staat oder die juristischen Personen des öffentlichen Rechts den ihnen vom Recht gezogenen Wirkungskreis überschreiten. In Rechtsprechung und Schrifttum wird in solchen Fällen oftmals das Ultra-vires-Prinzip herangezogen, ohne daß der Inhalt und die Rechtskonsequenzen dieses Prinzips hinreichend deutlich werden. Andere Gerichtsentscheidungen und Stimmen in der Literatur wenden bei Überschreitung des Wirkungskreises wie selbstverständlich die allgemeinen Fehlerfolgen an. Der Autor unternimmt den Versuch, die Problematik von Grund auf neu zu überdenken. Da auch andere Rechtsordnungen eine Ultra-vires-Lehre kennen, bemüht sich der Autor darum, deren Erkenntnisse einzubeziehen. Insbesondere nimmt er einen Rechtsvergleich mit dem englischen Recht und dem europäischen Gemeinschaftsrecht, daneben auch mit dem US-amerikanischen Recht und Völkerrecht vor.
Im Ergebnis gelangt der Verfasser zu der Auffassung, daß die Lehre von der Teilrechtsfähigkeit juristischer Personen des öffentlichen Rechts und die deutsche ultra-vires-Doktrin aufzugeben sind, weil sie unnötige Abgrenzungsprobleme verursachen, zur Anerkennung rechtsfreier Räume führen und rechtsstaatswidrige Konsequenzen haben. Auch juristische Personen des öffentlichen Rechts sind vollrechtsfähig. Der Wirkungskreis dieser Personen beschränkt nicht das rechtliche Können, sondern nur das rechtliche Dürfen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Für Komplikationen bei der Planung und Realisierung von Bauprojekten gibt es zahlreiche prominente Beispiele. Die Verantwortungsbereiche der verschiedenen Baubeteiligten lassen sich dabei nicht immer überschneidungsfrei abgrenzen. Wegen der zentralen Rolle, die Architekten unter den Baubeteiligten einnehmen, sind deren Haftung sowie deren Versicherungsschutz von besonderer Bedeutung für alle Baubeteiligten. Die vorliegende Dissertation analysiert vor diesem Hintergrund den Umfang der Berufshaftpflichtversicherung von Architekten und Ingenieuren auf Grundlage der aktuellen Musterbedingungen des GDV – den AVB Arch./Ing. 2020. Im Fokus steht dabei die Frage, welche Einschränkungen sich insbesondere durch die sogenannte Erfüllungsklausel in Bezug auf Mängel oder Schäden am Bauwerk ergeben. Diesbezüglich setzt sich die Arbeit kritisch mit den Ansätzen auseinander, die bei Architektenverträgen zur Bestimmung des eigentlichen Leistungsgegenstandes vertreten werden. Unter Hervorhebung der Komplikationen, die mit einer strikten Trennung zwischen dem Bauwerk und dem Architektenwerk einhergehen, wird aufzeigt, inwieweit auch das Werk des Architekten – je nach vereinbartem Umfang der Planungs- bzw. Überwachungsleistungen – einen körperlichen Charakter aufweisen kann und welche Konsequenzen sich daraus für den Versicherungsschutz ergeben.
Das Buch richtet sich sowohl an Studierende als auch interessierte Praktiker und Praktikerinnen.
Aktualisiert: 2023-06-14
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Über die Frage des Umfangs der Rechtsfähigkeit des Staates und der sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28. Februar 1956 (BGHZ 20, 119 ff.) selten vertieft nachgedacht worden. Daher ist auch nicht geklärt, welche Folgen es hat, wenn der Staat oder die juristischen Personen des öffentlichen Rechts den ihnen vom Recht gezogenen Wirkungskreis überschreiten. In Rechtsprechung und Schrifttum wird in solchen Fällen oftmals das Ultra-vires-Prinzip herangezogen, ohne daß der Inhalt und die Rechtskonsequenzen dieses Prinzips hinreichend deutlich werden. Andere Gerichtsentscheidungen und Stimmen in der Literatur wenden bei Überschreitung des Wirkungskreises wie selbstverständlich die allgemeinen Fehlerfolgen an. Der Autor unternimmt den Versuch, die Problematik von Grund auf neu zu überdenken. Da auch andere Rechtsordnungen eine Ultra-vires-Lehre kennen, bemüht sich der Autor darum, deren Erkenntnisse einzubeziehen. Insbesondere nimmt er einen Rechtsvergleich mit dem englischen Recht und dem europäischen Gemeinschaftsrecht, daneben auch mit dem US-amerikanischen Recht und Völkerrecht vor.
Im Ergebnis gelangt der Verfasser zu der Auffassung, daß die Lehre von der Teilrechtsfähigkeit juristischer Personen des öffentlichen Rechts und die deutsche ultra-vires-Doktrin aufzugeben sind, weil sie unnötige Abgrenzungsprobleme verursachen, zur Anerkennung rechtsfreier Räume führen und rechtsstaatswidrige Konsequenzen haben. Auch juristische Personen des öffentlichen Rechts sind vollrechtsfähig. Der Wirkungskreis dieser Personen beschränkt nicht das rechtliche Können, sondern nur das rechtliche Dürfen.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Unentbehrlich für den grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr.
Neu zum praxiswichtigen Thema
Hervorgegangen aus dem »Grabitz/Hilf/Nettesheim« behandelt dieses neue Werk nun als eigenständiger Kommentar das EU-Außenwirtschafts- und Zollrecht. Im Mittelpunkt stehen die sekundärrechtlichen Vorschriften der Europäischen Union für die europäischen Zollbehörden im Rahmen der Ausfuhr-, Einfuhr- und Zollverfahren. Dabei handelt es sich überwiegend um unmittelbar anwendbares Recht.
Ergänzt werden die Kommentierungen durch systematische Beiträge zu praxisrelevanten Bereichen wie Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, Sanktions- und Embargomaßnahmen sowie Rechtsschutz.
Mit Stand August 2012
bereits enthalten sind folgende Kommentierungen:
o Einleitung zum Europäischen Außenwirtschafts- und Zollrechts
o Außenhandel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und seine Einbindung in die Welthandelsordnung der WTO
o Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehörenden Ländern
Aktualisiert: 2023-05-31
Autor:
Patrick Abel,
Gideon Arnold,
Susanne Bark,
Roberto Bartone,
Jelena Bäumler,
Tobias Bender,
Georg M. Berrisch,
Marc Bungenberg,
Nina Burghartz,
Julian Burhenne,
Birgit Daiber,
Evin Dalkilic,
Klaus Deimel,
Anna Dulski,
Dirk Ehlers,
Isabel Feichtner,
Karl Fuchs,
Christian Fuhrmann,
Katja Göcke,
Simon Guilliard,
Maren Hageroth,
Benjamin Hartmann,
Golo Henseler,
Christoph Herrmann,
Franziska Hobmaier,
Frank Hoffmeister,
Till Patrik Holterhus,
Hans-Georg Kamann,
Roger Kampf,
Ulrich Karpenstein,
Moritz Keller,
Marcus Klamert,
Matthias Kottmann,
Horst Günter Krenzler,
Nicolaj Kuplewatzky,
Martin Lukas,
Michael Lux,
Elisabeth Frfr. Marschall von Bieberstein-Messerschmidt,
Tim Maxian Rusche,
Walther Michl,
Rudolf Mögele,
Eckhardt Moltrecht,
Till Müller-Ibold,
Yumiko Nakanishi,
Marian Niestedt,
Matthias Oesch,
Volker Olbrich,
Alexander Proelß,
Hermann Pünder,
Natasa Rados,
Sören Räthling,
Philipp Reinhold,
Achim Rogmann,
Tibor Scharf,
Tim Schilderoth,
Marcus Schladebach,
Moritz Schmitt,
Christoph Schoenfeld,
Gesa Schumann,
Dimitri Slobodenjuk,
Armin Steinbach,
Rudolf Streinz,
Jörg Philipp Terhechte,
Jan Thaler,
Juliane Thiele,
Matthias Trennt,
Thomas Voland,
Wolfgang Weiß
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Für Komplikationen bei der Planung und Realisierung von Bauprojekten gibt es zahlreiche prominente Beispiele. Die Verantwortungsbereiche der verschiedenen Baubeteiligten lassen sich dabei nicht immer überschneidungsfrei abgrenzen. Wegen der zentralen Rolle, die Architekten unter den Baubeteiligten einnehmen, sind deren Haftung sowie deren Versicherungsschutz von besonderer Bedeutung für alle Baubeteiligten. Die vorliegende Dissertation analysiert vor diesem Hintergrund den Umfang der Berufshaftpflichtversicherung von Architekten und Ingenieuren auf Grundlage der aktuellen Musterbedingungen des GDV – den AVB Arch./Ing. 2020. Im Fokus steht dabei die Frage, welche Einschränkungen sich insbesondere durch die sogenannte Erfüllungsklausel in Bezug auf Mängel oder Schäden am Bauwerk ergeben. Diesbezüglich setzt sich die Arbeit kritisch mit den Ansätzen auseinander, die bei Architektenverträgen zur Bestimmung des eigentlichen Leistungsgegenstandes vertreten werden. Unter Hervorhebung der Komplikationen, die mit einer strikten Trennung zwischen dem Bauwerk und dem Architektenwerk einhergehen, wird aufzeigt, inwieweit auch das Werk des Architekten – je nach vereinbartem Umfang der Planungs- bzw. Überwachungsleistungen – einen körperlichen Charakter aufweisen kann und welche Konsequenzen sich daraus für den Versicherungsschutz ergeben.
Das Buch richtet sich sowohl an Studierende als auch interessierte Praktiker und Praktikerinnen.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Unentbehrlich für den grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr.
Neu zum praxiswichtigen Thema
Hervorgegangen aus dem »Grabitz/Hilf/Nettesheim« behandelt dieses neue Werk nun als eigenständiger Kommentar das EU-Außenwirtschafts- und Zollrecht. Im Mittelpunkt stehen die sekundärrechtlichen Vorschriften der Europäischen Union für die europäischen Zollbehörden im Rahmen der Ausfuhr-, Einfuhr- und Zollverfahren. Dabei handelt es sich überwiegend um unmittelbar anwendbares Recht.
Ergänzt werden die Kommentierungen durch systematische Beiträge zu praxisrelevanten Bereichen wie Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, Sanktions- und Embargomaßnahmen sowie Rechtsschutz.
Mit Stand August 2012
bereits enthalten sind folgende Kommentierungen:
o Einleitung zum Europäischen Außenwirtschafts- und Zollrechts
o Außenhandel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und seine Einbindung in die Welthandelsordnung der WTO
o Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehörenden Ländern
Aktualisiert: 2023-05-31
Autor:
Patrick Abel,
Gideon Arnold,
Susanne Bark,
Roberto Bartone,
Jelena Bäumler,
Tobias Bender,
Georg M. Berrisch,
Marc Bungenberg,
Nina Burghartz,
Julian Burhenne,
Birgit Daiber,
Evin Dalkilic,
Klaus Deimel,
Anna Dulski,
Dirk Ehlers,
Isabel Feichtner,
Karl Fuchs,
Christian Fuhrmann,
Katja Göcke,
Simon Guilliard,
Maren Hageroth,
Benjamin Hartmann,
Golo Henseler,
Christoph Herrmann,
Franziska Hobmaier,
Frank Hoffmeister,
Till Patrik Holterhus,
Hans-Georg Kamann,
Roger Kampf,
Ulrich Karpenstein,
Moritz Keller,
Marcus Klamert,
Matthias Kottmann,
Horst Günter Krenzler,
Nicolaj Kuplewatzky,
Martin Lukas,
Michael Lux,
Elisabeth Frfr. Marschall von Bieberstein-Messerschmidt,
Tim Maxian Rusche,
Walther Michl,
Rudolf Mögele,
Eckhardt Moltrecht,
Till Müller-Ibold,
Yumiko Nakanishi,
Marian Niestedt,
Matthias Oesch,
Volker Olbrich,
Alexander Proelß,
Hermann Pünder,
Natasa Rados,
Sören Räthling,
Philipp Reinhold,
Achim Rogmann,
Tibor Scharf,
Tim Schilderoth,
Marcus Schladebach,
Moritz Schmitt,
Christoph Schoenfeld,
Gesa Schumann,
Dimitri Slobodenjuk,
Armin Steinbach,
Rudolf Streinz,
Jörg Philipp Terhechte,
Jan Thaler,
Juliane Thiele,
Matthias Trennt,
Thomas Voland,
Wolfgang Weiß
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Frontmatter -- Vorwort zur neunten Auflage -- Aus dem Vorwort zur ersten Auflage -- Autoren- und Inhaltsübersicht -- Inhaltsverzeichnis -- Abkürzungsverzeichnis -- ERSTER ABSCHNITT. Verwaltung und Verwaltungsrecht im demokratischen und sozialen Rechtsstaat -- ZWEITER ABSCHNITT. Die Quellen des Verwaltungsrechts -- DRITTER ABSCHNITT. Das Verwaltungshandeln -- VIERTER ABSCHNITT. Das Verwaltungsverfahren -- FÜNFTER ABSCHNITT. Anstaltsnutzung und Nutzung öffentlicher Sachen -- SECHSTER ABSCHNITT. Das Recht der öffentlich-rechtlichen Schadensersatzund Entschädigungsleistungen -- SIEBENTER ABSCHNITT. Verwaltungsorganisation -- Sachverzeichnis
Aktualisiert: 2023-05-29
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Nach vier Jahren erscheint das eingeführte Lehrbuch in neuer Bearbeitung. Die 14. Auflage zeichnet die aktuelle Entwicklung von Gesetzgebung, Rechtsprechung und wissenschaftlicher Diskussion auf dem Gebiet des Allgemeinen Verwaltungsrechts einschließlich des Verwaltungsverfahrensrechts nach. Besonderes Augenmerk wird der fortschreitenden Einwirkung des Europäischen Gemeinschaftsrechts geschenkt. Einbezogen wurde auch das Internationale Verwaltungsrecht. Die Neuauflage enthält die JURA-Kartei (JK) auf CD-ROM mit ca. 5550 kommentierten Gerichtsentscheidungen, die der Leser über die Verweise in dem Lehrbuch zum vertieften Studium heranziehen kann.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Die 13. Auflage des eingeführten Lehrbuchs erscheint in völliger Neubearbeitung. Das Werk zeichnet nicht nur die aktuelle Entwicklung von Gesetzgebung, Rechtsprechung und wissenschaftlicher Diskussion auf dem Gebiet des Allgemeinen Verwaltungsrechts einschließlich des Verwaltungsverfahrensrechts nach, sondern ist auch grundlegend neu konzipiert worden. Besonderes Augenmerk wird der fortschreitenden Einwirkung des Europäischen Gemeinschaftsrechts geschenkt. Als neue Autoren konnten die Professorinnen Gurlit und Remmert sowie die Professoren Grzeszick, Jestaedt, Möstl, Pünder, Ruffert und Scherzberg gewonnen werden. Die Neuauflage enthält erstmals die aktuelle JURA-Kartei (JK) auf CD-ROM mit nahezu 5000 kommentierten Gerichtsentscheidungen, die der Leser über die Verweise in dem Lehrbuch zum vertieften Studium heranziehen kann. Unverändert geblieben ist das von Anfang an verfolgte Ziel des Buches: nämlich sowohl den Studierenden und Referendaren als auch der Praxis ein gut lesbares, systematisch ausgerichtetes Lehrbuch auf wissenschaftlicher Grundlage an die Hand zu geben, das gleichermaßen Orientierung und Anregung vermittelt.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Das erfolgreiche Lehrbuch zum Allgemeinen Verwaltungsrecht erscheint in neuer Bearbeitung. Die 15. Auflage zeichnet die aktuelle Entwicklung von Gesetzgebung, Rechtsprechung und wissenschaftlicher Diskussion nach. Auch die fortschreitende Einwirkung des Europäischen Gemeinschaftsrechts sowie die Einbeziehung des Internationalen Verwaltungsrechts werden berücksichtigt.
Aktualisiert: 2023-05-29
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