Obligationenrecht I

Obligationenrecht I von Ammann,  Caterina, Amstutz,  Marc, Bauer,  Christoph, Bauer,  Thomas, Costantini,  Renato, Däppen,  Robert K., Fasel,  Urs, Fellmann,  Walter, Fountoulakis,  Christiana, Gaberthüel,  Tino, Giger,  Hans, Girsberger,  Daniel, Gola,  Pascale, Graber,  Christoph, Hermann,  Johannes, Hilty,  Reto M., Honsell,  Heinrich, Huguenin (†),  Claire, Huwiler,  Bruno, Kessler,  Martin A, Koller,  Alfred, Koller,  Pius, Koller,  Thomas, Koller-Tumler,  Marlis, Leimgruber,  Stefan, Lenz,  Christian, Loacker,  Leander D., Maurenbrecher,  Benedikt, Meise,  Barbara, Morin,  Ariane, Mueller,  Andreas, Oser,  David, Pärli,  Kurt, Pestalozzi,  Christoph M., Peter,  Wolfgang, Pietruszak,  Thomas, Portmann,  Wolfgang, Roberto,  Vito, Rudolph,  Roger, Ruoss,  Reto Thomas, Schott,  Bertrand, Schroeter,  Ulrich, Schulin,  Hermann, Schwenzer,  Ingeborg, Staehelin,  Ernst, Studer,  Benno, Tschäni,  Rudolf, Vogt,  Annaïg, Vogt,  Nedim Peter, von Planta,  Andreas, Watter,  Rolf, Weber,  Roger, Widmer Lüchinger,  Corinne, Widmer,  Markus, Wiegand,  Wolfgang, Zellweger-Gutknecht,  Corinne, Zindel,  Gaudenz
Aktualisiert: 2022-08-11
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Versicherungsvertragsgesetz

Versicherungsvertragsgesetz von Boll,  Christian, Brunner,  Hans-Ulrich, Casanova,  Christian, Eisner-Kiefer,  Andrea, Ender,  Tiffany, Fellmann,  Walter, Frey,  Christoph, Friedli,  Karin, Fuhrer,  Stephan, Gerspacher,  Lars, Gordon,  Lucy, Graber,  Christoph, Grolimund,  Pascal, Heiss,  Helmut, Herrmann,  Jan, Holliger,  Ursula, Hsu,  Peter Ch, Hummer,  Bettina, Kähr,  Michel, Körner,  Alexandra, Kuhn (†),  Moritz W., Loacker,  Leander D., Maisano,  Riccardo, Manz,  Laura, Menzi,  Anna, Mönnich,  Ulrike, Mosimann,  Olivier, Pfleiderer,  Andrea, Plattner,  Stefan, Schnyder,  Anton K, Skrobala,  Dominik, Sokoll,  Johannes, Specogna,  Rhea, Spinner,  Matthias, Stadelmann,  Andrea, Stäubli,  Andrea, Stauffer von May,  Nando, Stoessel,  Gerhard, Strub,  Yael, Süsskind,  Marcel, Tribaldos,  Elisabeth, Trüten,  Dirk, Uttinger,  Ursula, von Zedtwitz,  Clemens
Das Standardwerk zum revidierten Recht Am 1. Januar 2022 ist die Teilrevision des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) in Kraft getreten. Das vorliegende Werk bietet die erste umfassende Kommentierung in deutscher Sprache und komplettiert die VVG-Kommentierung neu um verschiedenste allgemein-systematische Abschnitte zum Privatversicherungsrecht. Die Umwege der nun zu einem Ende gekommenen Revisionsbemühungen sind legendär. Das neue Gewand des Versicherungsvertragsrechts ist Ergebnis zähen Ringens und vieler Kompromisse sowie des Strebens nach einer Balance von Wirtschafts- und Konsumentenanliegen. Dieses Werk führt kompetent und neutral durch alle Änderungen und bleibt Wegweiser für Bewährtes. - Auf dem neuesten Stand von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Lehre - Kommentiert das revidierte Versicherungsvertragsgesetz - Enthält vorab sieben allgemein-systematische Abschnitte zum Privatversicherungsrecht - Namhafte Herausgeber und mehr als 40 Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft und Praxis bürgen als ausgewiesene Spezialistinnen und Spezialisten für die Qualität des Werks
Aktualisiert: 2022-12-19
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Haftpflichtprozess 2021

Haftpflichtprozess 2021 von Fellmann,  Walter
Der Tagungsband vereinigt die schriftlichen Fassungen der Referate der 15. Tagung «Haftpflichtprozess» des Zentrums für Haftpflicht-, Privat- und Sozialversicherungsrecht (HAVE/REAS), die am 2. und 3. November 2021 als virtuelle Veranstaltung mit Live-Diskussion durchgeführt wurde. Er widmet sich den Haftungsrisiken der Künstlichen Intelligenz, namentlich denen, die mit dem Einsatz von (teil-)autonomen Fahrzeugen und von Drohnen verbunden sind, sowie der Produkthaftung für Software. Weiter werden die aktuelle Rechtsentwicklung und wichtige Urteile im Dienstleistungsrecht, im Privatversicherungsrecht, im Prozessrecht, im Staatshaftungsrecht sowie im Haftpflichtrecht vorgestellt.
Aktualisiert: 2021-11-24
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Schweizerisches Haftpflichtrecht Set-Angebot

Schweizerisches Haftpflichtrecht Set-Angebot von Fellmann,  Walter
Band I Das Haftpflichtrecht hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Zum einen hat der Gesetzgeber neue Normen geschaffen, etwa die Haftung des Inhabers eines Signaturschlüssels (OR 59a), eine Anspruchsgrundlage für die Entschädigung des Affektionswerts von Tieren (OR 43 Abs. 1bis) oder für Schadenersatz bei rechtmässiger Bewirtschaftung eines Grundstücks (ZGB 679a). Zum andern sind die Gerichte neue Wege gegangen, haben beispielsweise normative Schäden als solche anerkannt und speziell berechnet oder Beweisanforderungen gelockert, etwa für den Nachweis von Produktfehlern. Es braucht daher ein Lehrbuch, das den Studierenden und den Praktikern einen möglichst umfassenden Überblick über den Stand der Diskussion verschafft. Diese Aufgabe soll das vorliegende Buch übernehmen. Der erste Band behandelt den Allgemeinen Teil des Haftpflichtrechts, namentlich die klassischen Haftungsvoraussetzungen. Es folgen Ausführungen zur Verschuldenshaftung und zur Haftung für Persönlichkeitsverletzungen. Weiter befasst sich das Buch mit den (gewöhnlichen) Kausalhaftungen des OR und des ZGB sowie der Haftung für fehlerhafte Produkte nach dem PrHG. Es folgen Ausführungen zur Schadensberechnung, zur Schadenersatzbemessung, zur Genugtuung, zur Haftung mehrerer Ersatzpflichtiger und zur Verjährung. Bei dieser Darstellung können sich die Autoren nicht nur auf eine jahrelange Auseinandersetzung mit der Dogmatik des Haftpflichtrechts, sondern auch auf ihre reichen Erfahrungen als Anwälte in Haftpflichtprozessen stützen. Band II Band II des Schweizerischen Haftpflichtrechts behandelt die gewöhnliche Kausalhaftung des Strahlenschutzgesetzes (StSG), die Gefährdungshaftungen im Allgemeinen sowie die Gefährdungshaftungen des Strassenverkehrsgesetzes (SVG), des BG über die Trolleybusunternehmen (TrG), des Eisenbahngesetzes (EBG), des BG über die Anschlussgleise, des Binnenschifffahrtsgesetzes (BSG), des Seilbahngesetzes (SebG) und des Luftfahrtgesetzes (LFG). Das Buch soll die Lücken füllen, die bei den Lehrbüchern zu den Haftungsbestimmungen des StSG, SVG, TrG und LFG bestehen. Zudem legt der Autor ein Lehrmittel vor, welches das revidierte Transportrecht (EBG, BG über die Anschlussgleise, BSG und SebG) in einem Gesamtzusammenhang erläutert. Band II basiert auf der Besprechung des Allgemeinen Teils des Haftpflichtrechts, die im Mai 2012 im «Schweizerischen Haftpflichtrecht Band I» erschienen ist. Band III Band III des Schweizerischen Haftpflichtrechts behandelt die Gefährdungshaftung des Jagdgesetzes (JSG), des Humanforschungsgesetzes (HFG), des Umweltschutzgesetzes (USG), des Gentechnikgesetzes (GTG), des Elektrizitätsgesetzes (EleG), des Rohrleitungsgesetzes (RLG), des Sprengstoffgesetzes (SprstG), des Stauanlagengesetzes (StAG) und des Kernenergiehaftpflichtgesetzes (KHG 2008). Der Band stellt die Gefährdungshaftungen dar, die in Band II des «Schweizerischen Haftpflichtrechts» noch nicht behandelt wurden, und schliesst damit die Darstellung des privatrechtlichen Haftpflichtrechts in Form eines Lehrbuchs ab. Bei der Besprechung der Haftung nach dem JSG, HFG, StAG und KHG 2008 handelt es sich um die erste umfassendere Besprechung dieser Haftungstatbestände. Mit der Behandlung der Haftungstatbestände des EleG, des RLG und des SprstG soll der Darstellung von Karl Oftinger und Emil W. Stark aus dem Jahr 1991 (Schweizerisches Haftpflichtrecht Besonderer Teil, Band II/3, 4. Aufl.) eine aktualisierte Besprechung zur Seite gestellt werden. Die Erörterung der privatrechtlichen Haftungstatbestände des USG und des GTG konzentriert sich auf die Aufarbeitung der haftpflichtrechtlichen Teile dieser Erlasse in der Art eines Lehrbuchs und ergänzt die bereits vorhandenen allgemeinen Besprechungen dieser Gesetze. Band III basiert auf der Einführung in die Gefährdungshaftungen im «Schweizerischen Haftpflichtrecht Band II» aus dem Jahr 2013 sowie auf der Besprechung des Allgemeinen Teils des Haftpflichtrechts, die 2012 im «Schweizerischen Haftpflichtrecht Band I» erschienen ist.
Aktualisiert: 2023-02-02
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Produktsicherheit und Produkthaftung – Neue Herausforderungen für schweizerische Unternehmen

Produktsicherheit und Produkthaftung – Neue Herausforderungen für schweizerische Unternehmen von Fellmann,  Walter, Furrer,  Andreas
Am 1. Juli 2010 ist das Bundesgesetz über die Produktesicherheit (PrSG) in Kraft getreten. Es passt die Rechtslage in der Schweiz den internationalen Gegebenheiten an. Das PrSG bildet zusammen mit dem Produkthaftpflichtgesetz (PrHG) und dem revidierten Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse (THG) eine Einheit, welche als 'Gesamtpaket' das Schutzniveau in der Schweiz verstärkt. Das PrSG begründet für Hersteller, Importeure und Händler verschiedene Pflichten. Sie dürfen nur Produkte in Verkehr bringen, die bei normaler oder bei vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und die Gesundheit der Verwender und Dritter nicht oder nur geringfügig gefährden. Die Pflichten der Inverkehrbringer enden mit dem Inverkehrbringen des Produkts nicht. Art. 8 PrSG auferlegt ihnen auch für die Zeit nach dem Inverkehrbringen eine Reihe von weitgehenden Nachmarktpflichten. Das PrSG wirft zahlreiche Fragen auf. Diesen Fragen haben sich die Autoren dieses Bands an der Tagung 'Produktsicherheit und Produkthaftung - Neue Herausforderungen für schweizerische Unternehmen' vom 31. März 2011 in Luzern angenommen.
Aktualisiert: 2021-03-05
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Haftpflicht des Motorfahrzeughalters – neue Antworten auf alte Fragen

Haftpflicht des Motorfahrzeughalters – neue Antworten auf alte Fragen von Eichenberger,  Patrik, Fellmann,  Walter, Fuhrer,  Stephan, Krauskopf,  Frédéric, Metzler,  Martin, Nigg,  Hans, Suter,  Patrick, Weber,  Stephan, Widmer Lüchinger,  Corinne
Das Bundesgesetz über den Strassenverkehr (SVG) vom 19. Dezember 1958 ist seit dem 1. Oktober 1959 in Kraft. Es ersetzte das Bundesgesetz über den Motorfahrzeug- und Fahrradverkehr vom 15. März 1932, das die Gefährdungshaftung des Motorfahrzeughalters begründet hatte. Keine Gefährdungshaftung hat in der Praxis eine grössere Bedeutung als Art. 58 SVG: Nach den Zahlen des Bundesamts für Statistik kam es 2011 auf Schweizer Strassen zu insgesamt 18’990 Unfällen mit Personenschaden. Dabei wurden 320 Menschen getötet sowie 4437 schwer und 18’805 leicht verletzt. Es erstaunt daher, dass bei der Haftung des Motorfahrzeughalters nach wie vor viele Rechtsfragen ungeklärt sind. Die Tagung von Weiterbildung Recht und der vorliegende Tagungsband setzen sich zum Ziel, diese Fragen wieder einmal in einen Gesamtzusammenhang zu stellen, um Praktikerinnen und Praktikern den Zugang zu möglichen Lösungen zu erleichtern.
Aktualisiert: 2021-03-05
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Revision des Sachenrechts – ein erster Überblick für Eilige

Revision des Sachenrechts – ein erster Überblick für Eilige von Fellmann,  Walter, Schwarz,  Jörg
Auf den 1. Januar 2012 trat eine Teilrevision des Sachenrechts in Kraft. Anstoss für die Revision war die Feststellung, dass sich der Einsatz der Grundpfandrechte in der Praxis immer mehr vom ursprünglichen Konzept der gesetzlichen Ordnung entfernt hatte. Die Revision schafft die bedeutungslose Gült ab, passt das Recht der Schuldbriefe an die in der Praxis dominierende Sicherungsübereignung an und führt neben den bisherigen, auf den Namen oder den Inhaber lautenden Papier-Schuldbriefen neu den Register-Schuldbrief ein. Revidiert wurden ferner das Bauhandwerkerpfandrecht, das Recht der Dienstbarkeiten, speziell das Baurecht, das Recht des Stockwerkeigentums und der privatrechtliche Immissionsschutz. Das neue Recht wirft viele interessante Fragen auf, die anlässlich der Tagung vom 24. November 2011 thematisiert wurden. Der vorliegende Tagungsband mit den Tagungsbeiträgen soll den Zugang zum neuen Recht einem breiteren Publikum erleichtern.
Aktualisiert: 2021-03-05
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Medizinprodukte: Regulierung und Haftung

Medizinprodukte: Regulierung und Haftung von Burch,  Stephanie, Fellmann,  Walter, Gächter,  Thomas, Manger-König,  von,  Jörg, Poledna,  Tomas, Rütsche,  Bernhard, Schott,  Markus, Sprecher,  Franziska, Vokinger,  Kerstin, Widmer Lüchinger,  Corinne, Wildhaber,  Isabelle
Medizinprodukte wie Hüftimplantate, Computertomographen oder Beatmungsgeräte sind mit gewissen Gesundheitsrisiken verbunden, insbesondere wenn sie Material- und Konstruktionsfehler aufweisen oder falsch angewendet werden. Ein komplexes System staatlicher und privater Regelungen soll gewährleisten, dass Patientinnen und Patienten vor solchen Risiken geschützt sind. Falls die präventiven Schutzmechanismen im Einzelfall dennoch versagen, stellt sich die Frage der Haftung, und zwar sowohl für den behandelnden Arzt als auch für die Herstellerfirma. Der vorliegende Tagungsband beleuchtet die Eckpfeiler der gegenwärtigen Medizinprodukte-Regulierung und setzt sich mit der einschlägigen Praxis von Gerichten und Kontrollbehörden sowie den Reformvorhaben auf europäischer Ebene auseinander. Nach einer Einführung und einer Darstellung des Medizinprodukte-Begriffs werden die Bereiche klinische Versuche, Market Placement (Schweiz, Europa und USA) sowie Abgabe und Vertrieb von Medizinprodukten thematisiert. Zur Sprache kommen sodann Fragen im Zusammenhang mit der Haftung, wie beispielsweise: Kann eine Person, die aufgrund eines künstlichen Kniegelenks körperliche Folgeschäden erlitten hat, Schadenersatz verlangen? Haftet der Arzt oder die Herstellerin? Besteht eine Haftpflicht nur für nachgewiesene Fehler oder auch für unvorhersehbare Entwicklungsrisiken?
Aktualisiert: 2021-03-05
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Aktuelle Fragen des Staatshaftungsrechts

Aktuelle Fragen des Staatshaftungsrechts von Fellmann,  Walter, Häggi Furrer,  Reto, Krauskopf,  Frédéric, Rütsche,  Bernhard
Im Rahmen einer am 3. Juli 2014 unter der Leitung von Walter Fellmann und Bernhard Rüt-sche durchgeführten Tagung an der Universität Luzern wurden grundlegende Fragen des Staatshaftungsrechts beleuchtet. Der entsprechende Tagungsband enthält folgende Beiträge: Haftung für Verfahrensfehler, Haftung für polizeiliches Handeln, Haftung für 'mangelhafte' Aufsicht am Beispiel der Finanzmarktaufsicht, Haftung für falsche behördliche Auskunft, Haftung der mit öffentlichen Aufgaben betrauten Privaten, Haftung von Spitälern, Probleme bei mehreren Ersatzpflichtigen, Geltendmachung von Staatshaftungsansprüchen sowie Ver-jährung im Staatshaftungsrecht.
Aktualisiert: 2021-03-05
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Das neue Verjährungsrecht

Das neue Verjährungsrecht von Bergamin,  Christof, Dede,  Sevda, Fellmann,  Walter, Krauskopf,  Frédéric, Magnin,  Josianne, Märki,  Raphael, Rothenberger,  Adrian, Verde,  Michel, Wildhaber,  Isabelle
Das revidierte Verjährungsrecht tritt auf den 1. Januar 2020 in Kraft. Es führt im Deliktsrecht neue Verjährungsfristen ein. Zentral sind die Verlängerung der kurzen relativen Verjährungsfrist, die Einführung einer zwanzigjährigen absoluten Verjährungsfrist bei Tötung oder bei Körperverletzung sowie die Überarbeitung der ausserordentlichen Verjährungsfristen für Forderungen aus strafbaren Handlungen. Im Vertragsrecht bleiben die Verjährungsfristen grundsätzlich unangetastet. Art. 128a OR führt jedoch für Forderungen auf Schadenersatz oder Genugtuung aus vertragswidriger Körperverletzung oder Tötung eines Menschen neue Fristen ein: eine dreijährige relative und eine zwanzigjährige absolute Verjährungsfrist. Daneben finden sich im neuen Verjährungsrecht weitere punktuelle Änderungen. Beim Gang durch das neue Recht bleibt auf Schritt und Tritt spürbar, dass es das Ergebnis eines harten politischen Tauziehens ist. Und auf den Anwalt lauern eigentlich Tretminen! Dieser Tagungsband stellt das neue Recht vor und dient als Wegweiser für die Zeit nach dem Inkrafttreten.
Aktualisiert: 2021-03-05
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Das neue Verjährungsrecht

Das neue Verjährungsrecht von Bergamin,  Christof, Dede,  Sevda, Fellmann,  Walter, Krauskopf,  Frédéric, Magnin,  Josianne, Märki,  Raphael, Rothenberger,  Adrian, Verde,  Michel, Wildhaber,  Isabelle
Das revidierte Verjährungsrecht tritt auf den 1. Januar 2020 in Kraft. Es führt im Deliktsrecht neue Verjährungsfristen ein. Zentral sind die Verlängerung der kurzen relativen Verjährungsfrist, die Einführung einer zwanzigjährigen absoluten Verjährungsfrist bei Tötung oder bei Körperverletzung sowie die Überarbeitung der ausserordentlichen Verjährungsfristen für Forderungen aus strafbaren Handlungen. Im Vertragsrecht bleiben die Verjährungsfristen grundsätzlich unangetastet. Art. 128a OR führt jedoch für Forderungen auf Schadenersatz oder Genugtuung aus vertragswidriger Körperverletzung oder Tötung eines Menschen neue Fristen ein: eine dreijährige relative und eine zwanzigjährige absolute Verjährungsfrist. Daneben finden sich im neuen Verjährungsrecht weitere punktuelle Änderungen. Beim Gang durch das neue Recht bleibt auf Schritt und Tritt spürbar, dass es das Ergebnis eines harten politischen Tauziehens ist. Und auf den Anwalt lauern eigentlich Tretminen! Dieser Tagungsband stellt das neue Recht vor und dient als Wegweiser für die Zeit nach dem Inkrafttreten.
Aktualisiert: 2020-01-17
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Anwaltsrecht

Anwaltsrecht von Fellmann,  Walter
Das Buch behandelt die rechtlichen Beziehungen der Anwältinnen und Anwälte zu ihren Klienten sowie deren Verhältnis zu Staat und Behörden. Es schafft eine dogmatische und systematische Einheit der Rechtsgebiete, die einen unmittelbaren Bezug zur Anwaltstätigkeit haben. Besprochen werden nicht nur die Bestimmungen des Auftragsrechts, die Regeln des BGFA und der strafrechtliche Schutz des Berufsgeheimnisses, sondern auch das kantonale Berufsrecht. Es finden sich auch Ausführungen zum Verfahrensrecht, namentlich zum Anwaltsmonopol, zur unentgeltlichen Rechtspflege und zur Finanzintermediation, ferner zum Verbandsrecht, insbesondere zu den Standesregeln der Anwaltsverbände und den Bedingungen für den Erwerb des Titels «Fachanwalt SAV/Fachanwältin SAV». Behandelt werden weiter die Anwaltshaftung, die Berufshaftpflichtversicherung und die Rechtsschutzversicherung. Schliesslich stellt der Autor die möglichen Rechtsformen für die Zusammenarbeit von Anwältinnen und Anwälten vor. Das Buch endet mit Überlegungen zu den neuen Rahmenbedingungen im Anwaltsmarkt und deren Folgen für den Anwaltsberuf.
Aktualisiert: 2021-03-05
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Rechtsschutzversicherung und Anwalt

Rechtsschutzversicherung und Anwalt von Arnet,  Christoph, Fellmann,  Walter, Fuhrer,  Stephan, Kieser,  Ueli, Krauskopf,  Frédéric, Luterbacher,  Thierry, Märki,  Raphael
Die Rechtsschutzversicherung schützt die Versicherten vor den finanziellen Folgen von Rechtsstreitigkeiten. Bei der Zusammenarbeit mit freien Anwältinnen und Anwälten stellen sich viele Fragen. Es ist zu prüfen, welche Leistungen dem Versicherten überhaupt zustehen, namentlich ob er Anspruch auf Unterstützung durch einen unabhängigen Anwalt hat. Weiter stellen sich Fragen zu Inhalt und Tragweite von Kostengutsprachen und allfälligen Rahmenvereinbarungen zwischen Vertrauensanwälten und Versicherern. Dabei sind auch die berufsrechtlichen Schranken solcher Absprachen zu beachten. Ferner fragt sich, welches die rechtlichen Grundlagen der juristischen Dienstleistungen des Rechtsschutzversicherers sind und wie sie dafür haften. Der Tagungsband beleuchtet schliesslich ganz allgemein den Umgang mit Rechtsschutzversicherern aus Sicht der Anwaltschaft, aber auch aus dem Blickwinkel der Rechtsschutzversicherer.
Aktualisiert: 2021-03-05
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Haftpflichtprozess 2019

Haftpflichtprozess 2019 von Fellmann,  Walter
Im Tagungsband zur 14. «Haftpflichtprozess»-Tagung in Luzern werden die geplanten Änderungen der ZPO, die den kollektiven Rechtsschutz und die Streitgenossenschaft betreffen, zum Anlass genommen, auch das jeweils dahinter liegende Rechtsinstrument intensiv zu beleuchten. Die materiell-rechtlichen Beiträge behandeln die ebenso dogmatisch anspruchsvollen wie praktisch bedeutsamen Themen der Haftung durch Unterlassen und den Sachschaden. In den Fokus genommen werden die neuesten Forschungen zum Rückschaufehler und deren Auswirkungen auf die Fallbearbeitung. Abgerundet wird der Band mit einer Zusammenstellung der neuesten Urteile und Entwicklungen zum Haftpflicht- und Privatversicherungsrecht.
Aktualisiert: 2020-01-17
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Haftpflichtprozess 2018

Haftpflichtprozess 2018 von Fellmann,  Walter, Weber,  Stephan
Die Beiträge der 13. «Haftpflichtprozess»-Tagung behandeln haftpflicht- und verfahrensrechtliche Themen: Den Kern der materiellrechtlichen Beiträge bilden Fragen zur Verantwortung der Eltern gegenüber ihren Kindern, zur meldepflichtrechtlichen Verantwortung des Beauftragten eines urteilsunfähig gewordenen Auftraggebers (Art. 397a OR) sowie zur staatlichen Verantwortung für (unterlassene) Polizeieinsätze. Auf prozessrechtlicher Ebene geht es um die Streitverkündung, ihre Voraussetzungen und ihre Folgen, um den Anscheinsbeweis, seine Eigenheiten und seine Bedeutung im Schweizer Recht und schliesslich auch um die Rügepflicht im Rechtsmittelverfahren und ihre prozessualen Konsequenzen. Zu guter Letzt folgt ein Blick aus Schweizer Sicht auf grenzüberschreitende Verkehrsunfälle.
Aktualisiert: 2020-01-17
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Obligationenrecht I

Obligationenrecht I von Ammann,  Caterina, Amstutz,  Marc, Bauer,  Christoph, Bauer,  Thomas, Costantini,  Renato, Däppen,  Robert K., Fasel,  Urs, Fellmann,  Walter, Fountoulakis,  Christiana, Gaberthüel,  Tino, Giger,  Hans, Girsberger,  Daniel, Gola,  Pascale, Graber,  Christoph, Hermann,  Johannes Lukas, Hilty,  Reto M., Honsell,  Heinrich, Huguenin (†),  Claire, Huwiler,  Bruno, Kessler,  Martin A, Koller,  Alfred, Koller,  Pius, Koller,  Thomas, Koller-Tumler,  Marlis, Leimgruber,  Stefan, Lenz,  Christian, Loacker,  Leander D., Maurenbrecher,  Benedikt, Meise,  Barbara, Morin,  Ariane, Mueller,  Andreas, Oser,  David, Pärli,  Kurt, Pestalozzi,  Christoph M., Peter,  Wolfgang, Pietruszak,  Thomas, Portmann,  Wolfgang, Rudolph,  Roger, Ruoss,  Reto Thomas, Schott,  Bertrand, Schroeter,  Ulrich, Schulin,  Hermann, Schwenzer,  Ingeborg, Staehelin,  Ernst, Studer,  Benno, Tschäni,  Rudolf, Vito,  Roberto, Vogt,  Annaïg, Vogt,  Nedim Peter, von Planta,  Andreas, Watter,  Rolf, Weber,  Roger, Widmer Lüchinger,  Corinne, Widmer,  Markus, Wiegand,  Wolfgang, Zellweger-Gutknecht,  Corinne, Zindel,  Gaudenz
Den Kommentar zum ersten Teil des Obligationenrechts (allgemeine Bestimmungen und einzelne Vertragsverhältnisse) muss man nicht mehr vorstellen. In dieser 7. Auflage berücksichtigt er die Gesetzgebung und Rechtsprechung bis Sommer 2019 sowie die seit der letzten Auflage erschienene Literatur. Die Änderungen im Verjährungsrecht (Art. 60, 67, 128a, 134, 136, 139 und 141 OR), die am 1. Januar 2020 in Kraft treten, werden bereits kommentiert.
Aktualisiert: 2020-03-11
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Haftpflichtprozess 2017

Haftpflichtprozess 2017 von Fellmann,  Walter, Weber,  Stephan
Die Haftpflichtprozesstagung 2017 befasst sich mit der Anwaltshaftung. Führt eine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit dazu, dass der Klient seine Rechte nicht in vollem Umfang durchsetzen kann, muss hypothetisch festgestellt werden, wie der Fall ausgegangen wäre, wenn der Anwalt «richtig» gehandelt hätte. Schon die Beantwortung der Fragen zu Sorgfalts- und Aufklärungspflichten gestaltet sich schwierig, besonders komplex ist aber der Nachweis der Folgen ihrer Verletzung. In den Beiträgen dieses Bandes werden neben den genannten Fragen auch die Prävention durch Freizeichnungsklauseln und Büroorganisation und der Umgang mit Fehlern beleuchtet. Aufgezeigt werden zudem die versicherungsrechtlichen Aspekte sowie die Haftungssituation in Deutschlan
Aktualisiert: 2020-01-17
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Anwaltsrecht

Anwaltsrecht von Fellmann,  Walter
Das Buch behandelt die rechtlichen Beziehungen der Anwältinnen und Anwälte zu ihren Klienten sowie deren Verhältnis zu Staat und Behörden. Es schafft eine dogmatische und systematische Einheit der Rechtsgebiete, die einen unmittelbaren Bezug zur Anwaltstätigkeit haben. Besprochen werden nicht nur die Bestimmungen des Auftragsrechts, die Regeln des BGFA und der strafrechtliche Schutz des Berufsgeheimnisses, sondern auch das kantonale Berufsrecht. Es finden sich auch Ausführungen zum Verfahrensrecht, namentlich zum Anwaltsmonopol, zur unentgeltlichen Rechtspflege und zur Finanzintermediation, ferner zum Verbandsrecht, insbesondere zu den Standesregeln der Anwaltsverbände und den Bedingungen für den Erwerb des Titels «Fachanwalt SAV/Fachanwältin SAV». Behandelt werden weiter die Anwaltshaftung, die Berufshaftpflichtversicherung und die Rechtsschutzversicherung. Schliesslich stellt der Autor die möglichen Rechtsformen für die Zusammenarbeit von Anwältinnen und Anwälten vor. Das Buch endet mit Überlegungen zu den neuen Rahmenbedingungen im Anwaltsmarkt und deren Folgen für den Anwaltsberuf.
Aktualisiert: 2018-01-08
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