Unter dem Titel »Beharren – Bewegen« versammelt die Festschrift die Beiträge von Weggefährten Michael Kloepfers. Sie dokumentieren die Bandbreite seines Schaffens, das sich thematisch kaum eingrenzen lässt. Ob es das Staats- und Verwaltungsrecht, das Umwelt-, Technik- und Katastrophenrecht, das Planungs-, Informations- und Finanzrecht oder die Gesetzgebungslehre ist: Die Beiträge spiegeln die wunderbare Vielfalt, in der sich das Öffentliche Recht heute präsentiert.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Technik ist im Kommen. Spürbar wird dies an neuen Technologien wie der Gen- und Biotechnologie, aber auch an den Informations- und Kommunikationstechnologien. Sie gewinnen eine zentrale Bedeutung für neue Märkte und prägen schon heute die Zukunft. In der vorliegenden Schrift wird das wechselseitige Verhältnis von Technik und Recht in einer stärker historisch ausgerichteten Perspektive untersucht. Insbesondere am Beispiel der Telegrafie und des Rundfunks soll aufgezeigt werden, daß sich Technik nicht jenseits des Rechts entfaltet. Welche Rolle spielt das Recht in der Beeinflussung von Technikentwicklungen? Und wie wirken sich Technikentwicklungen auf das Recht aus?
Der Band ist im Rahmen eines von der Volkswagen-Stiftung geförderten Forschungsprojekts entstanden, das am Forschungszentrum Technikrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin durchgeführt wurde. Technikrecht wird hier nicht allein in seiner technikbegrenzenden oder sogar -verhindernden Funktion betrachtet. Vielmehr rückt die organisierende Ermöglichung der Technikentfaltung in den Vordergrund der Untersuchungen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Technik ist im Kommen. Spürbar wird dies an neuen Technologien wie der Gen- und Biotechnologie, aber auch an den Informations- und Kommunikationstechnologien. Sie gewinnen eine zentrale Bedeutung für neue Märkte und prägen schon heute die Zukunft. In der vorliegenden Schrift wird das wechselseitige Verhältnis von Technik und Recht in einer stärker historisch ausgerichteten Perspektive untersucht. Insbesondere am Beispiel der Telegrafie und des Rundfunks soll aufgezeigt werden, daß sich Technik nicht jenseits des Rechts entfaltet. Welche Rolle spielt das Recht in der Beeinflussung von Technikentwicklungen? Und wie wirken sich Technikentwicklungen auf das Recht aus?
Der Band ist im Rahmen eines von der Volkswagen-Stiftung geförderten Forschungsprojekts entstanden, das am Forschungszentrum Technikrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin durchgeführt wurde. Technikrecht wird hier nicht allein in seiner technikbegrenzenden oder sogar -verhindernden Funktion betrachtet. Vielmehr rückt die organisierende Ermöglichung der Technikentfaltung in den Vordergrund der Untersuchungen.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Der Berliner Kommentar BImSchG erläutert umfassend und praxisnah sämtliche Vorschriften des BImSchG einschließlich der wichtigsten Regelungen aus dem ausufernden untergesetzlichen Regelwerk. Alles komfortabel versammelt in einem handlichen Werk mit präzisen, klar verständlichen Erläuterungen unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung – verschaffen Sie sich den Überblick!
Aktualisiert: 2023-05-24
Autor:
Stefan Altenschmidt,
Markus Appel,
Hans Becher,
Christian Bickenbach,
Caroline Douhaire,
Peter Durinke,
Sven Fischerauer,
Claudio Franzius,
Klaus Ferdinand Gärditz,
Nils Christian Ipsen,
Karsten Keller,
Alexander Kenyeressy,
Remo Klinger,
Susan Krohn,
Moritz Lange,
Eva Lohse,
Katharina Mohr,
Martin J. Ohms,
Franz Reimer,
Andreas Rietzler,
Kaja Rothfuß,
Johannes Saurer,
Angela Schwerdtfeger,
Henning Thomas,
Jan Christoph Weise,
Andreas Weiß,
Jens Willbrand,
Holger Wöckel,
Fabiana Wolf
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Der Berliner Kommentar BImSchG erläutert umfassend und praxisnah sämtliche Vorschriften des BImSchG einschließlich der wichtigsten Regelungen aus dem ausufernden untergesetzlichen Regelwerk. Alles komfortabel versammelt in einem handlichen Werk mit präzisen, klar verständlichen Erläuterungen unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung – verschaffen Sie sich den Überblick!
Aktualisiert: 2023-05-24
Autor:
Stefan Altenschmidt,
Markus Appel,
Hans Becher,
Christian Bickenbach,
Caroline Douhaire,
Peter Durinke,
Sven Fischerauer,
Claudio Franzius,
Klaus Ferdinand Gärditz,
Nils Christian Ipsen,
Karsten Keller,
Alexander Kenyeressy,
Remo Klinger,
Susan Krohn,
Moritz Lange,
Eva Lohse,
Katharina Mohr,
Martin J. Ohms,
Franz Reimer,
Andreas Rietzler,
Kaja Rothfuß,
Johannes Saurer,
Angela Schwerdtfeger,
Henning Thomas,
Jan Christoph Weise,
Andreas Weiß,
Jens Willbrand,
Holger Wöckel,
Fabiana Wolf
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Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet hat das Umweltrecht in den vergangenen Jahren den Blick auf die Handlungsformen des Staates gelenkt, in denen sich traditionell das Verhältnis von Staat und Gesellschaft widerspiegelt. Obwohl im Alltag nie vollständig verdrängt, sind die Instrumente indirekter Verhaltenssteuerung im auf die staatliche Eingriffsverwaltung zugeschnittenen System des Verwaltungsrechts zunächst als störender oder zu vernachlässigender Fremdkörper begriffen worden, bevor sie mit der wachsenden Bedeutung der Leistungsverwaltung als notwendige Ergänzung und vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Gestaltungsprobleme umweltschützender Risikovorsorge sogar als Alternative zum Ordnungsrecht hervortraten. Aufgezeigt wird, daß staatliches Handeln auch diejenigen Risiken erfaßt, die von der Rechtsgemeinschaft als rechtlich hinnehmbar, aber unerwünscht bewertet werden. Davon gehen nunmehr auch die Entwürfe für ein Umweltgesetzbuch aus, in denen der Konnex zwischen der erweiterten Risikovorsorge und dem Ausbau geeigneter Instrumente für Unsicherheitsbewältigungen unter der gemeinsamen Verantwortung von Staat und Gesellschaft zum Ausdruck kommt.
Der indirekten Verhaltenssteuerung werden vorwiegend die ökonomischen, informalen und organisatorischen Steuerungsideen des Staates zugerechnet. Diese sind durch Steuerungsmittel gekennzeichnet, die sich vom Ordnungsrecht signifikant unterscheiden: Nicht Legalität, Rechtsförmlichkeit und Individualrechtsschutz prägen das auf Motivationsbeeinflussung setzende Instrumentarium des Staates, sondern Anreizwirkung, Tauschprinzip und induzierte Selbststeuerung. Festgestellt wird, daß die Stigmatisierung und die Zurückdrängung lenkender Einwirkung der zunehmenden Einsicht in die Unverzichtbarkeit indirekter Verhaltensbeeinflussung im Umweltrecht gewichen sind. Dies macht deren rechtliche Einbindung und die Suche nach neuen Gestaltungsmitteln des Rechts jedoch nicht entbehrlich. Hierbei hat sich die verwaltungsrechtliche Dogmatik zu öffnen und die Konzentration auf die Rechtsform zu hinterfragen, um den Wandel der Handlungsformen vor dem Hintergrund zu bewältigen, diese im Recht zu integrieren und durch das Recht für den Bürger überschaubar zu machen.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Unter dem Titel »Beharren – Bewegen« versammelt die Festschrift die Beiträge von Weggefährten Michael Kloepfers. Sie dokumentieren die Bandbreite seines Schaffens, das sich thematisch kaum eingrenzen lässt. Ob es das Staats- und Verwaltungsrecht, das Umwelt-, Technik- und Katastrophenrecht, das Planungs-, Informations- und Finanzrecht oder die Gesetzgebungslehre ist: Die Beiträge spiegeln die wunderbare Vielfalt, in der sich das Öffentliche Recht heute präsentiert.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Aktualisiert: 2023-05-20
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Das neue Lehrbuch zum Allgemeinen Verwaltungsrecht von Claudio Franzius bietet eine verwaltungsrechtliche Dogmatik im Kontext. Es will die klassische Zweiteilung von Verwaltungsrecht und Verwaltungswissenschaft auf der einen Seite und Verwaltungsrecht und Unionsrecht auf der anderen Seite überwinden. Aus verwaltungswissenschaftlicher Perspektive soll das Steuerungsmodell für die Darstellung des Allgemeinen Verwaltungsrechts fruchtbar gemacht werden, etwa bei der Prüfung behördlicher Ermessensentscheidungen: die der Verwaltung im Wege des Ermessens eingeräumten Letztentscheidungsbefugnisse werden nach dem Steuerungsmodell nicht als Wahlfreiheit, sondern als ein durch den Gesetzeszweck angeleitetes Abwägen von Richtigkeitskriterien verstanden. Eingehend wird die europarechtliche Perspektive auf das Verwaltungsrecht dargestellt.
Weiterhin aufrechterhalten bleibt die Trennung zwischen Allgemeinem und Besonderem Verwaltungsrecht. Das Lehrbuch stellt die Bezüge zum Besonderen Verwaltungsrecht dar, wohingegen auf eine Darstellung des öffentlichen Sachenrechts verzichtet wird. Die wesentlichen Anspruchsgrundlagen des Staatshaftungsrechts werden behandelt. Zahlreiche Beispielsfälle runden die Darstellung ab.
Aktualisiert: 2023-05-17
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Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet hat das Umweltrecht in den vergangenen Jahren den Blick auf die Handlungsformen des Staates gelenkt, in denen sich traditionell das Verhältnis von Staat und Gesellschaft widerspiegelt. Obwohl im Alltag nie vollständig verdrängt, sind die Instrumente indirekter Verhaltenssteuerung im auf die staatliche Eingriffsverwaltung zugeschnittenen System des Verwaltungsrechts zunächst als störender oder zu vernachlässigender Fremdkörper begriffen worden, bevor sie mit der wachsenden Bedeutung der Leistungsverwaltung als notwendige Ergänzung und vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Gestaltungsprobleme umweltschützender Risikovorsorge sogar als Alternative zum Ordnungsrecht hervortraten. Aufgezeigt wird, daß staatliches Handeln auch diejenigen Risiken erfaßt, die von der Rechtsgemeinschaft als rechtlich hinnehmbar, aber unerwünscht bewertet werden. Davon gehen nunmehr auch die Entwürfe für ein Umweltgesetzbuch aus, in denen der Konnex zwischen der erweiterten Risikovorsorge und dem Ausbau geeigneter Instrumente für Unsicherheitsbewältigungen unter der gemeinsamen Verantwortung von Staat und Gesellschaft zum Ausdruck kommt.
Der indirekten Verhaltenssteuerung werden vorwiegend die ökonomischen, informalen und organisatorischen Steuerungsideen des Staates zugerechnet. Diese sind durch Steuerungsmittel gekennzeichnet, die sich vom Ordnungsrecht signifikant unterscheiden: Nicht Legalität, Rechtsförmlichkeit und Individualrechtsschutz prägen das auf Motivationsbeeinflussung setzende Instrumentarium des Staates, sondern Anreizwirkung, Tauschprinzip und induzierte Selbststeuerung. Festgestellt wird, daß die Stigmatisierung und die Zurückdrängung lenkender Einwirkung der zunehmenden Einsicht in die Unverzichtbarkeit indirekter Verhaltensbeeinflussung im Umweltrecht gewichen sind. Dies macht deren rechtliche Einbindung und die Suche nach neuen Gestaltungsmitteln des Rechts jedoch nicht entbehrlich. Hierbei hat sich die verwaltungsrechtliche Dogmatik zu öffnen und die Konzentration auf die Rechtsform zu hinterfragen, um den Wandel der Handlungsformen vor dem Hintergrund zu bewältigen, diese im Recht zu integrieren und durch das Recht für den Bürger überschaubar zu machen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet hat das Umweltrecht in den vergangenen Jahren den Blick auf die Handlungsformen des Staates gelenkt, in denen sich traditionell das Verhältnis von Staat und Gesellschaft widerspiegelt. Obwohl im Alltag nie vollständig verdrängt, sind die Instrumente indirekter Verhaltenssteuerung im auf die staatliche Eingriffsverwaltung zugeschnittenen System des Verwaltungsrechts zunächst als störender oder zu vernachlässigender Fremdkörper begriffen worden, bevor sie mit der wachsenden Bedeutung der Leistungsverwaltung als notwendige Ergänzung und vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Gestaltungsprobleme umweltschützender Risikovorsorge sogar als Alternative zum Ordnungsrecht hervortraten. Aufgezeigt wird, daß staatliches Handeln auch diejenigen Risiken erfaßt, die von der Rechtsgemeinschaft als rechtlich hinnehmbar, aber unerwünscht bewertet werden. Davon gehen nunmehr auch die Entwürfe für ein Umweltgesetzbuch aus, in denen der Konnex zwischen der erweiterten Risikovorsorge und dem Ausbau geeigneter Instrumente für Unsicherheitsbewältigungen unter der gemeinsamen Verantwortung von Staat und Gesellschaft zum Ausdruck kommt.
Der indirekten Verhaltenssteuerung werden vorwiegend die ökonomischen, informalen und organisatorischen Steuerungsideen des Staates zugerechnet. Diese sind durch Steuerungsmittel gekennzeichnet, die sich vom Ordnungsrecht signifikant unterscheiden: Nicht Legalität, Rechtsförmlichkeit und Individualrechtsschutz prägen das auf Motivationsbeeinflussung setzende Instrumentarium des Staates, sondern Anreizwirkung, Tauschprinzip und induzierte Selbststeuerung. Festgestellt wird, daß die Stigmatisierung und die Zurückdrängung lenkender Einwirkung der zunehmenden Einsicht in die Unverzichtbarkeit indirekter Verhaltensbeeinflussung im Umweltrecht gewichen sind. Dies macht deren rechtliche Einbindung und die Suche nach neuen Gestaltungsmitteln des Rechts jedoch nicht entbehrlich. Hierbei hat sich die verwaltungsrechtliche Dogmatik zu öffnen und die Konzentration auf die Rechtsform zu hinterfragen, um den Wandel der Handlungsformen vor dem Hintergrund zu bewältigen, diese im Recht zu integrieren und durch das Recht für den Bürger überschaubar zu machen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Technik ist im Kommen. Spürbar wird dies an neuen Technologien wie der Gen- und Biotechnologie, aber auch an den Informations- und Kommunikationstechnologien. Sie gewinnen eine zentrale Bedeutung für neue Märkte und prägen schon heute die Zukunft. In der vorliegenden Schrift wird das wechselseitige Verhältnis von Technik und Recht in einer stärker historisch ausgerichteten Perspektive untersucht. Insbesondere am Beispiel der Telegrafie und des Rundfunks soll aufgezeigt werden, daß sich Technik nicht jenseits des Rechts entfaltet. Welche Rolle spielt das Recht in der Beeinflussung von Technikentwicklungen? Und wie wirken sich Technikentwicklungen auf das Recht aus?
Der Band ist im Rahmen eines von der Volkswagen-Stiftung geförderten Forschungsprojekts entstanden, das am Forschungszentrum Technikrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin durchgeführt wurde. Technikrecht wird hier nicht allein in seiner technikbegrenzenden oder sogar -verhindernden Funktion betrachtet. Vielmehr rückt die organisierende Ermöglichung der Technikentfaltung in den Vordergrund der Untersuchungen.
Aktualisiert: 2023-05-15
> findR *
Unter dem Titel »Beharren – Bewegen« versammelt die Festschrift die Beiträge von Weggefährten Michael Kloepfers. Sie dokumentieren die Bandbreite seines Schaffens, das sich thematisch kaum eingrenzen lässt. Ob es das Staats- und Verwaltungsrecht, das Umwelt-, Technik- und Katastrophenrecht, das Planungs-, Informations- und Finanzrecht oder die Gesetzgebungslehre ist: Die Beiträge spiegeln die wunderbare Vielfalt, in der sich das Öffentliche Recht heute präsentiert.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Aktualisiert: 2023-05-15
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Recht und Politik finden heute nicht länger im Staat zusammen, sondern scheinen in der transnationalen Konstellation auseinanderzutreten. Grenzen, wie die zwischen »öffentlich« und »privat« oder zwischen »innen« und »außen«, verschwimmen. Wie lässt sich vor diesem Hintergrund eine transnationale Demokratie denken? Und wie sehen die Konfliktbewältigungsmechanismen aus, um die unterschiedlichen Ebenen von internationalem, europäischem und nationalem Recht zu koordinieren? Die Antworten von Claudio Franzius auf diese Fragen verdeutlichen, dass der transnationale Raum sich als Herausforderung für Recht und Politik darstellt, was wiederum Fragen nach neuen Verkoppelungen aufwirft. Vor dem Hintergrund der sich stets wandelnden Grenzen plädiert der Autor für eine Neubestimmung von Recht und Politik in der transnationalen Konstellation.
Aktualisiert: 2023-05-14
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Ulrich K. Preuß ist einer der herausragenden zeitgenössischen Staatsdenker in Deutschland, der einen differenzierten Etatismus vertritt. Er analysiert den Staat unter dem Vorzeichen des Spannungsverhältnisses von Recht und Politik. Sein Werk wird hier erstmalig in umfassender Form einer kritischen Rekonstruktion unterzogen wird. Für Preuß hat einerseits das Politische seine Exklusivität im Staat verloren. Andererseits ist der Staat auch in Zeiten der Globalisierung immer noch die alternativlose politische Organisationsform zur Durchsetzung des Rechts. Dabei versteht Preuß das Recht, speziell die Verfassung als eine Ordnung des Politischen, die nicht nur Macht begrenzt, sondern Freiheit ermöglicht. Dieses Grundverständnis des Staates wird von Preuß wie von keinem anderen deutschen Juristen vor dem Hintergrund je aktueller Herausforderungen und politischer Ereignisse entfaltet – 1968, 1989 und 9/11 können hier als die Eckdaten gelten.
Mit Beiträgen von Petra Dobner, Günter Frankenberg, Claudio Franzius, Stephan Leibfried, Isabelle Ley, Anne Peters, Alfred Rinken, Tine Stein.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Ulrich K. Preuß ist einer der herausragenden zeitgenössischen Staatsdenker in Deutschland, der einen differenzierten Etatismus vertritt. Er analysiert den Staat unter dem Vorzeichen des Spannungsverhältnisses von Recht und Politik. Sein Werk wird hier erstmalig in umfassender Form einer kritischen Rekonstruktion unterzogen wird. Für Preuß hat einerseits das Politische seine Exklusivität im Staat verloren. Andererseits ist der Staat auch in Zeiten der Globalisierung immer noch die alternativlose politische Organisationsform zur Durchsetzung des Rechts. Dabei versteht Preuß das Recht, speziell die Verfassung als eine Ordnung des Politischen, die nicht nur Macht begrenzt, sondern Freiheit ermöglicht. Dieses Grundverständnis des Staates wird von Preuß wie von keinem anderen deutschen Juristen vor dem Hintergrund je aktueller Herausforderungen und politischer Ereignisse entfaltet – 1968, 1989 und 9/11 können hier als die Eckdaten gelten.
Mit Beiträgen von Petra Dobner, Günter Frankenberg, Claudio Franzius, Stephan Leibfried, Isabelle Ley, Anne Peters, Alfred Rinken, Tine Stein.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Das neue Handbuch ist eine auf 12 Bände angelegte Edition des Verwaltungsrechts. Als wissenschaftliches Gemeinschaftswerk von zwei Herausgebern und rund 250 Autor*innen basiert es auf einer Gesamtkonzeption, die das deutsche, europäische und internationale Verwaltungsrecht als Einheit und in ihrer Interdependenz und Interaktion in den Blick nimmt. Die Bände wenden sich gleichermaßen an die verwaltungsrechtliche Praxis und die Verwaltungsrechtswissenschaft. Der Rechtsstoff wird enzyklopädisch aufbereitet, die Zusammenhänge und das Allgemeine in der Fülle der Referenzgebiete des Besonderen werden erschlossen und auseinanderstrebende Detailforschungen zusammengeführt. Das Handbuch stellt die positivrechtlichen Begriffe, Prinzipien und Institute des Verwaltungsrechts in ihren Geltungsbedingungen dar, geht ihren wesentlichen geschichtlichen und sonstigen Grundlagen nach, analysiert sie dogmatisch und untersucht eingehend ihre europäische und internationale Verzahnung. Das Handbuch hat das Ziel, den aktuellen Stand des Verwaltungsrechts des Bundes und der Länder sowie der Europäischen Union umfassend, systematisch und verständlich darzustellen. Charakteristisch für die Darstellung ist die enge Verzahnung mit internationalem und europäischem Recht, die Verknüpfung von Allgemeinem und Besonderem Verwaltungsrecht, die Vernetzung von materiellem und formellem Recht, die Interdisziplinarität der Methodik sowie die Einbeziehung neuer Entwicklungen wie z.B. der Digitalisierung der Verwaltung.
Band V behandelt in zwei Teilen die Maßstäbe und öffentlich-rechtlichen Handlungsformen der Verwaltung. Im Maßstäbe-Teil werden Strukturen herausgearbeitet und Entwicklungslinien aufgezeigt, sowie behördliche Entscheidungsspielräume und ihre gerichtliche Kontrolle in den Blick genommen. Analysen zu zentralen Referenzgebieten stellen die Verknüpfung von allgemeinem und besonderem Verwaltungsrecht her. Der zweite Hauptteil beginnt mit einer theoretischen Fundierung der Handlungsformenlehre und hierauf einwirkender unionsrechtlicher Einflüsse, bevor die einzelnen – sowohl klassischen als auch atypischen – Handlungsformen vertieft untersucht und neuartige Perspektiven des Verwaltungshandelns entfaltet werden.
Aktualisiert: 2023-05-10
Autor:
Kahl Ludwigs (Hrsg.),
Tristan Barczak,
Christian Bickenbach,
Roland Broemel,
Christian von Coelln,
Klaus-Dieter Drüen,
Sven Eisenmenger,
Christian Ernst,
Claudio Franzius,
Kathrin Groh,
Patrick Hilbert,
Hermann Hill,
Christian Hillgruber,
Shu-Perng Hwang,
Wolfgang Kahl,
Paul Kirchhof,
Charlotte Kreuter-Kirchhof,
Anna Leisner-Egensperger,
Josef Franz Lindner,
Markus Ludwigs,
Anna Katharina Mangold,
Thomas Mann,
Maria Marquardsen,
Nikolaus Marsch,
Markus Ogorek,
Arne Pilniok,
Ralf Poscher,
Stephan Rixen,
Jochen Rozek,
Karsten Schneider,
Gunnar Folke Schuppert,
Thorsten Siegel,
Alexander Tischbirek,
Rainer Wernsmann,
Armin von Weschpfennig,
Alexander Windoffer,
Daniela Winkler,
Johanna Wolff
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Recht und Politik finden heute nicht länger im Staat zusammen, sondern scheinen in der transnationalen Konstellation auseinanderzutreten. Grenzen, wie die zwischen »öffentlich« und »privat« oder zwischen »innen« und »außen«, verschwimmen. Wie lässt sich vor diesem Hintergrund eine transnationale Demokratie denken? Und wie sehen die Konfliktbewältigungsmechanismen aus, um die unterschiedlichen Ebenen von internationalem, europäischem und nationalem Recht zu koordinieren? Die Antworten von Claudio Franzius auf diese Fragen verdeutlichen, dass der transnationale Raum sich als Herausforderung für Recht und Politik darstellt, was wiederum Fragen nach neuen Verkoppelungen aufwirft. Vor dem Hintergrund der sich stets wandelnden Grenzen plädiert der Autor für eine Neubestimmung von Recht und Politik in der transnationalen Konstellation.
Aktualisiert: 2023-05-11
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