Aktualisiert: 2023-06-23
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Strafverteidigungist in der Regel Strafmaßverteidigung. Statistisch besehen stellt ein Totalfreispruch den absoluten Ausnahmefall dar. Die Erfassung der Strafmaßfindung und der Einstellungsvorschriften sowie die Sanktionenlehre sind für die Strafverteidigung daher in jeder Phase des Strafverfahrens bedeutsame und zu beachtende Wirkungsfelder. Eine effektive Verteidigung hat immer das optimal mögliche Ergebnis vor Augen und wird regelmäßig den Tatverdacht in Frage stellen. In den dynamischen Verfahrenssituationen können sich die Ziele aber auch ändern. Dann kann eine (Teil-)Verurteilung oder Opportunitätseinstellung in den Blick zu nehmen sein, um – im Fall der Fälle – die Weichen in Richtung eines für den Beschuldigten angemessenen und verhältnismäßigen Verfahrensabschlusses zu stellen. Strafmaßverteidigung fängt also nicht erst in der Hauptverhandlung an: Auch vertiefte Kenntnisse der Vorschriften über die Möglichkeiten zur Verfahrenseinstellung, zum Strafbefehlsverfahren, zur Einziehung, zu den Maßregeln der Besserung und Sicherung sowie zu den außerstrafrechtlichen Rechtsfolgen (u.a. Beamtenrecht, Ausländerrecht, Gewerberecht, Registerrecht etc.) sind unabdingbar, wenn es um den gerechten und verhältnismäßigen strafrechtlichen Umgang mit den Beschuldigten geht.
Effektive Strafmaßverteidigung braucht daher zwei Komponenten: das Wissen um das materielle Recht der Einstellungsvorschriften, der Sanktionen und aller strafrechtlichen Rechtsfolgen sowie die Kompetenz, dieses Wissen strafprozessual bestmöglich umsetzen zu können. Bestehend aus zwei Teilen vermittelt das auf neue, die Praxis zugeschnittene Werk in Teil 1 daher zunächst profunde Kenntnisse in der Strafmaßfindung, zusammengetragen aus der Sicht zweier erfahrener Justizpraktiker. Ebenso erfolgt ein vertiefter Einblick in die Grundlagen der Sanktionenlehre. Auf diesem Fundament baut der 2. Teil auf. Der Verteidigung wird – chronologisch entlang der Stadien und Abläufe des Strafverfahrens bis hinein in die Rechtsmittel – eine praxisgerechte und strategisch wertvolle Handlungsanleitung für die Strafmaßverteidigung an die Hand gegeben, formuliert aus der Perspektive zweier Autoren aus der forensischen Verteidigungspraxis und aus der Wissenschaft.
Zahlreiche Querverweise innerhalb des Werks, anschauliche Beispiele und praktische Hinweise machen das Handbuch zu einem willkommenen Neuzugang in der Reihe "Praxis der Strafverteidigung" und zu einem unverzichtbaren Begleiter im Alltag der Strafverteidigung.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Strafverteidigungist in der Regel Strafmaßverteidigung. Statistisch besehen stellt ein Totalfreispruch den absoluten Ausnahmefall dar. Die Erfassung der Strafmaßfindung und der Einstellungsvorschriften sowie die Sanktionenlehre sind für die Strafverteidigung daher in jeder Phase des Strafverfahrens bedeutsame und zu beachtende Wirkungsfelder. Eine effektive Verteidigung hat immer das optimal mögliche Ergebnis vor Augen und wird regelmäßig den Tatverdacht in Frage stellen. In den dynamischen Verfahrenssituationen können sich die Ziele aber auch ändern. Dann kann eine (Teil-)Verurteilung oder Opportunitätseinstellung in den Blick zu nehmen sein, um – im Fall der Fälle – die Weichen in Richtung eines für den Beschuldigten angemessenen und verhältnismäßigen Verfahrensabschlusses zu stellen. Strafmaßverteidigung fängt also nicht erst in der Hauptverhandlung an: Auch vertiefte Kenntnisse der Vorschriften über die Möglichkeiten zur Verfahrenseinstellung, zum Strafbefehlsverfahren, zur Einziehung, zu den Maßregeln der Besserung und Sicherung sowie zu den außerstrafrechtlichen Rechtsfolgen (u.a. Beamtenrecht, Ausländerrecht, Gewerberecht, Registerrecht etc.) sind unabdingbar, wenn es um den gerechten und verhältnismäßigen strafrechtlichen Umgang mit den Beschuldigten geht.
Effektive Strafmaßverteidigung braucht daher zwei Komponenten: das Wissen um das materielle Recht der Einstellungsvorschriften, der Sanktionen und aller strafrechtlichen Rechtsfolgen sowie die Kompetenz, dieses Wissen strafprozessual bestmöglich umsetzen zu können. Bestehend aus zwei Teilen vermittelt das auf neue, die Praxis zugeschnittene Werk in Teil 1 daher zunächst profunde Kenntnisse in der Strafmaßfindung, zusammengetragen aus der Sicht zweier erfahrener Justizpraktiker. Ebenso erfolgt ein vertiefter Einblick in die Grundlagen der Sanktionenlehre. Auf diesem Fundament baut der 2. Teil auf. Der Verteidigung wird – chronologisch entlang der Stadien und Abläufe des Strafverfahrens bis hinein in die Rechtsmittel – eine praxisgerechte und strategisch wertvolle Handlungsanleitung für die Strafmaßverteidigung an die Hand gegeben, formuliert aus der Perspektive zweier Autoren aus der forensischen Verteidigungspraxis und aus der Wissenschaft.
Zahlreiche Querverweise innerhalb des Werks, anschauliche Beispiele und praktische Hinweise machen das Handbuch zu einem willkommenen Neuzugang in der Reihe "Praxis der Strafverteidigung" und zu einem unverzichtbaren Begleiter im Alltag der Strafverteidigung.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Strafverteidigungist in der Regel Strafmaßverteidigung. Statistisch besehen stellt ein Totalfreispruch den absoluten Ausnahmefall dar. Die Erfassung der Strafmaßfindung und der Einstellungsvorschriften sowie die Sanktionenlehre sind für die Strafverteidigung daher in jeder Phase des Strafverfahrens bedeutsame und zu beachtende Wirkungsfelder. Eine effektive Verteidigung hat immer das optimal mögliche Ergebnis vor Augen und wird regelmäßig den Tatverdacht in Frage stellen. In den dynamischen Verfahrenssituationen können sich die Ziele aber auch ändern. Dann kann eine (Teil-)Verurteilung oder Opportunitätseinstellung in den Blick zu nehmen sein, um – im Fall der Fälle – die Weichen in Richtung eines für den Beschuldigten angemessenen und verhältnismäßigen Verfahrensabschlusses zu stellen. Strafmaßverteidigung fängt also nicht erst in der Hauptverhandlung an: Auch vertiefte Kenntnisse der Vorschriften über die Möglichkeiten zur Verfahrenseinstellung, zum Strafbefehlsverfahren, zur Einziehung, zu den Maßregeln der Besserung und Sicherung sowie zu den außerstrafrechtlichen Rechtsfolgen (u.a. Beamtenrecht, Ausländerrecht, Gewerberecht, Registerrecht etc.) sind unabdingbar, wenn es um den gerechten und verhältnismäßigen strafrechtlichen Umgang mit den Beschuldigten geht.
Effektive Strafmaßverteidigung braucht daher zwei Komponenten: das Wissen um das materielle Recht der Einstellungsvorschriften, der Sanktionen und aller strafrechtlichen Rechtsfolgen sowie die Kompetenz, dieses Wissen strafprozessual bestmöglich umsetzen zu können. Bestehend aus zwei Teilen vermittelt das auf neue, die Praxis zugeschnittene Werk in Teil 1 daher zunächst profunde Kenntnisse in der Strafmaßfindung, zusammengetragen aus der Sicht zweier erfahrener Justizpraktiker. Ebenso erfolgt ein vertiefter Einblick in die Grundlagen der Sanktionenlehre. Auf diesem Fundament baut der 2. Teil auf. Der Verteidigung wird – chronologisch entlang der Stadien und Abläufe des Strafverfahrens bis hinein in die Rechtsmittel – eine praxisgerechte und strategisch wertvolle Handlungsanleitung für die Strafmaßverteidigung an die Hand gegeben, formuliert aus der Perspektive zweier Autoren aus der forensischen Verteidigungspraxis und aus der Wissenschaft.
Zahlreiche Querverweise innerhalb des Werks, anschauliche Beispiele und praktische Hinweise machen das Handbuch zu einem willkommenen Neuzugang in der Reihe "Praxis der Strafverteidigung" und zu einem unverzichtbaren Begleiter im Alltag der Strafverteidigung.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Strafverteidigungist in der Regel Strafmaßverteidigung. Statistisch besehen stellt ein Totalfreispruch den absoluten Ausnahmefall dar. Die Erfassung der Strafmaßfindung und der Einstellungsvorschriften sowie die Sanktionenlehre sind für die Strafverteidigung daher in jeder Phase des Strafverfahrens bedeutsame und zu beachtende Wirkungsfelder. Eine effektive Verteidigung hat immer das optimal mögliche Ergebnis vor Augen und wird regelmäßig den Tatverdacht in Frage stellen. In den dynamischen Verfahrenssituationen können sich die Ziele aber auch ändern. Dann kann eine (Teil-)Verurteilung oder Opportunitätseinstellung in den Blick zu nehmen sein, um – im Fall der Fälle – die Weichen in Richtung eines für den Beschuldigten angemessenen und verhältnismäßigen Verfahrensabschlusses zu stellen. Strafmaßverteidigung fängt also nicht erst in der Hauptverhandlung an: Auch vertiefte Kenntnisse der Vorschriften über die Möglichkeiten zur Verfahrenseinstellung, zum Strafbefehlsverfahren, zur Einziehung, zu den Maßregeln der Besserung und Sicherung sowie zu den außerstrafrechtlichen Rechtsfolgen (u.a. Beamtenrecht, Ausländerrecht, Gewerberecht, Registerrecht etc.) sind unabdingbar, wenn es um den gerechten und verhältnismäßigen strafrechtlichen Umgang mit den Beschuldigten geht.
Effektive Strafmaßverteidigung braucht daher zwei Komponenten: das Wissen um das materielle Recht der Einstellungsvorschriften, der Sanktionen und aller strafrechtlichen Rechtsfolgen sowie die Kompetenz, dieses Wissen strafprozessual bestmöglich umsetzen zu können. Bestehend aus zwei Teilen vermittelt das auf neue, die Praxis zugeschnittene Werk in Teil 1 daher zunächst profunde Kenntnisse in der Strafmaßfindung, zusammengetragen aus der Sicht zweier erfahrener Justizpraktiker. Ebenso erfolgt ein vertiefter Einblick in die Grundlagen der Sanktionenlehre. Auf diesem Fundament baut der 2. Teil auf. Der Verteidigung wird – chronologisch entlang der Stadien und Abläufe des Strafverfahrens bis hinein in die Rechtsmittel – eine praxisgerechte und strategisch wertvolle Handlungsanleitung für die Strafmaßverteidigung an die Hand gegeben, formuliert aus der Perspektive zweier Autoren aus der forensischen Verteidigungspraxis und aus der Wissenschaft.
Zahlreiche Querverweise innerhalb des Werks, anschauliche Beispiele und praktische Hinweise machen das Handbuch zu einem willkommenen Neuzugang in der Reihe "Praxis der Strafverteidigung" und zu einem unverzichtbaren Begleiter im Alltag der Strafverteidigung.
Aktualisiert: 2023-06-22
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In welcher Beziehung steht die praktische Philosophie zur Wirklichkeit der Menschenrechtsfragen in Recht und Politik? Wie kann und soll sie sich ihrem komplexen Gegenstand nähern? Inwieweit kommt ihr die Aufgabe zu, politisches Geschehen konkret zu kommentieren und Vorschläge für die Implementierung menschenrechtstheoretischer Annahmen zu machen? Wie lässt sie sich als anwendungsorientierte Disziplin denken, die jenseits reiner Begründungsdiskurse einen Beitrag zur globalen Stärkung der Menschenrechtsidee leistet?Der vorliegende Sammelband geht diesen und verwandten Fragen in acht Beiträgen mit jeweils einem Kommentar nach und regt damit zum Nachdenken über das Selbstverständnis zeitgenössischer Menschenrechtsphilosophie an.
Aktualisiert: 2023-06-06
Autor:
Heike Baranzke,
Philippe Brunozzi,
Oliver Harry Gerson,
Bert Heinrichs,
Valentin Jeutner,
Emanuel John,
David Koppe,
Sebastian Laukötter,
Jochen Link,
Franziska Martinsen,
Ulrike Mürbe,
Arnd Pollmann,
Verena Risse,
Karsten Schoellner,
Christina Schües,
Norman Weiß,
Dennis Wildfeuer,
Michael Zichy
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Aktualisiert: 2023-06-05
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Aktualisiert: 2023-06-05
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Aktualisiert: 2023-05-29
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Aktualisiert: 2023-05-29
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Aktualisiert: 2023-03-15
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Aktualisiert: 2023-03-23
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Zum Werk
In Zeiten von Pandemien (wie der COVID-19-Krise) werden Strafrechtler mit neuen oder bislang kaum praxisrelevanten Straf- und Ordnungswidrigkeitstatbeständen konfrontiert - z.B. den §§ 73 ff. Infektionsschutzgesetz (IfSG), die Verstöße gegen Anordnungen nach dem IfSG sanktionieren. Daneben gibt es klassische Fragestellungen, die sich plötzlich in neuem Gewand präsentieren: Inwiefern werden Körperverletzungstatbestände oder gar Tötungsdelikte erfüllt, wenn jemand vorsätzlich oder fahrlässig einen anderen mit einem Virus ansteckt?
Kann wirksam in eine Ansteckung eingewilligt werden, um bspw. eine eigene Immunisierung zu erreichen, oder scheitert dies an der Grenze des § 228 StGB? Besteht ein Strafbarkeitsrisiko von Ärzten bei fehlerhafter Triage? Wo stößt ehrenamtliche Tätigkeit an strafrechtliche Grenzen (MPG)?
Die Gesellschaft und ihr Rechtssystem verändern sich in einer Pandemie substantiell und schnell. Staatliche Hilfspakete verleiten mitunter zu Subventionsbetrug; Firmenpleiten befeuern das Insolvenzstrafrecht. Der strafrechtliche Arbeits-, Daten- und Geheimnisschutz kommt auf den Prüfstand, ebenso Delikte zum Schutz der Persönlichkeitssphäre oder gewerblicher Schutzrechte.
In einer Pandemie ergeben sich zahlreiche neue Herausforderungen für die Rechtsanwendung und Beratungspraxis, die durch das Buch analysiert und anwendungsfreundlich dargestellt werden.
Vorteile auf einen BlickÜberblick über die von einer Pandemie betroffenen Berufsgruppen und Lebensbereiche mit strafrechtlichem RisikoBezug auf Fälle und Beispiele aus der Corona-Krise und Anwendung auf zukünftige Pandemie-Szenarienkompaktes strafrechtliches NachschlagewerkEinbeziehung sowohl klassischer als auch nebenstrafrechtlicher Aspekte
Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, Syndikusanwälte und Praktiker in den Bereichen Strafrecht, Medizin und Wirtschaft
Aktualisiert: 2023-04-04
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Aktualisiert: 2023-03-27
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Aktualisiert: 2023-03-27
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In welcher Beziehung steht die praktische Philosophie zur Wirklichkeit der Menschenrechtsfragen in Recht und Politik? Wie kann und soll sie sich ihrem komplexen Gegenstand nähern? Inwieweit kommt ihr die Aufgabe zu, politisches Geschehen konkret zu kommentieren und Vorschläge für die Implementierung menschenrechtstheoretischer Annahmen zu machen? Wie lässt sie sich als anwendungsorientierte Disziplin denken, die jenseits reiner Begründungsdiskurse einen Beitrag zur globalen Stärkung der Menschenrechtsidee leistet?Der vorliegende Sammelband geht diesen und verwandten Fragen in acht Beiträgen mit jeweils einem Kommentar nach und regt damit zum Nachdenken über das Selbstverständnis zeitgenössischer Menschenrechtsphilosophie an.
Aktualisiert: 2023-01-13
Autor:
Heike Baranzke,
Philippe Brunozzi,
Oliver Harry Gerson,
Bert Heinrichs,
Valentin Jeutner,
Emanuel John,
David Koppe,
Sebastian Laukötter,
Jochen Link,
Franziska Martinsen,
Ulrike Mürbe,
Arnd Pollmann,
Verena Risse,
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Christina Schües,
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