Der Verfasser behandelt die Begründung der Schadensersatzhaftung in den Fällen der Leistungsverzögerung. Mit der Schuldrechtsreform wurde der Schuldnerverzug in ein neues System des Leistungsstörungsrechts eingefügt. Unklar ist seither das Verhältnis der sog. "zusätzlichen Voraussetzungen" zu dem Grundtatbestand der Pflichtverletzung und vor allem das hier verwirklichte Haftungskonzept.
Ziel der Arbeit ist es daher, das Problem von Verschulden und Versprechen als gegensätzliche Arten der Haftungsbegründung zunächst zu thematisieren. Eine scharfe Entgegensetzung wird dann aber aufgelöst, indem in einem ersten Schritt das Verschuldensmodell als gesetzlicher Ausgangspunkt der Haftungsbegründung im Detail entwickelt wird. Auf dieser Grundlage wird sodann das Verhältnis von Verschulden und Versprechen durch Anerkennung eng umrissener Ausnahmen vom Verschulden bestimmt. Schließlich werden für die Fälle dieser Ausnahmen die Gründe einer Haftung aufgezeigt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Verfasser behandelt die Begründung der Schadensersatzhaftung in den Fällen der Leistungsverzögerung. Mit der Schuldrechtsreform wurde der Schuldnerverzug in ein neues System des Leistungsstörungsrechts eingefügt. Unklar ist seither das Verhältnis der sog. "zusätzlichen Voraussetzungen" zu dem Grundtatbestand der Pflichtverletzung und vor allem das hier verwirklichte Haftungskonzept.
Ziel der Arbeit ist es daher, das Problem von Verschulden und Versprechen als gegensätzliche Arten der Haftungsbegründung zunächst zu thematisieren. Eine scharfe Entgegensetzung wird dann aber aufgelöst, indem in einem ersten Schritt das Verschuldensmodell als gesetzlicher Ausgangspunkt der Haftungsbegründung im Detail entwickelt wird. Auf dieser Grundlage wird sodann das Verhältnis von Verschulden und Versprechen durch Anerkennung eng umrissener Ausnahmen vom Verschulden bestimmt. Schließlich werden für die Fälle dieser Ausnahmen die Gründe einer Haftung aufgezeigt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Verfasser behandelt die Begründung der Schadensersatzhaftung in den Fällen der Leistungsverzögerung. Mit der Schuldrechtsreform wurde der Schuldnerverzug in ein neues System des Leistungsstörungsrechts eingefügt. Unklar ist seither das Verhältnis der sog. "zusätzlichen Voraussetzungen" zu dem Grundtatbestand der Pflichtverletzung und vor allem das hier verwirklichte Haftungskonzept.
Ziel der Arbeit ist es daher, das Problem von Verschulden und Versprechen als gegensätzliche Arten der Haftungsbegründung zunächst zu thematisieren. Eine scharfe Entgegensetzung wird dann aber aufgelöst, indem in einem ersten Schritt das Verschuldensmodell als gesetzlicher Ausgangspunkt der Haftungsbegründung im Detail entwickelt wird. Auf dieser Grundlage wird sodann das Verhältnis von Verschulden und Versprechen durch Anerkennung eng umrissener Ausnahmen vom Verschulden bestimmt. Schließlich werden für die Fälle dieser Ausnahmen die Gründe einer Haftung aufgezeigt.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Der Verfasser behandelt die Begründung der Schadensersatzhaftung in den Fällen der Leistungsverzögerung. Mit der Schuldrechtsreform wurde der Schuldnerverzug in ein neues System des Leistungsstörungsrechts eingefügt. Unklar ist seither das Verhältnis der sog. "zusätzlichen Voraussetzungen" zu dem Grundtatbestand der Pflichtverletzung und vor allem das hier verwirklichte Haftungskonzept.
Ziel der Arbeit ist es daher, das Problem von Verschulden und Versprechen als gegensätzliche Arten der Haftungsbegründung zunächst zu thematisieren. Eine scharfe Entgegensetzung wird dann aber aufgelöst, indem in einem ersten Schritt das Verschuldensmodell als gesetzlicher Ausgangspunkt der Haftungsbegründung im Detail entwickelt wird. Auf dieser Grundlage wird sodann das Verhältnis von Verschulden und Versprechen durch Anerkennung eng umrissener Ausnahmen vom Verschulden bestimmt. Schließlich werden für die Fälle dieser Ausnahmen die Gründe einer Haftung aufgezeigt.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Der Kommentar zum Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) erläutert umfassend das aktuelle Organisations- und Prozessrecht des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) mit seinen verfassungsrechtlichen Bezügen. Das besondere Augenmerk liegt, neben den allgemeinen Organisations- und Verfahrensvorschriften, auf ausführlichen Kommentierungen des Verfassungsbeschwerdeverfahrens und des einstweiligen Rechtsschutzes, der abstrakten und konkreten Normenkontrolle, des Organstreits und der Bund-Länder-Streitigkeiten. Die wachsende Bedeutung der europa- und völkerrechtlichen Bezüge auch im Verfassungsprozess wird durch die Erörterung bei den einzelnen Verfahrensarten und zusätzlich mit einem zusammenfassenden Überblick gewürdigt. Die Neuauflage berücksichtigt insbesondere die zwischenzeitlich ergangene umfangreiche Rechtsprechung der beiden Senate und der Kammern des BVerfG und die seit der Vorauflage erfolgten Änderungen des BVerfGG, namentlich das neue Verfahren über den Ausschluss verfassungswidriger Parteien von der staatlichen Finanzierung. Alle in der amtlichen Sammlung des Gerichts veröffentlichten Senatsurteile und -beschlüsse werden nunmehr mit einem Entscheidungsnamen und dem Entscheidungsjahr zitiert. Eine Synopse der Änderungsgeschichte des BVerfGG sowie der Richterspiegel ergänzen den Kommentar.
Die Verfasser sind aktive und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BVerfG, die in Justiz, Wissenschaft, Ministerialverwaltung und Rechtsanwaltschaft tätig sind. Ihre persönlichen Erfahrungen mit der prozessualen Praxis des BVerfG und genaue Kenntnis der internen Abläufe einerseits sowie die wissenschaftlich fundierte Erläuterung des Verfahrensrechts des höchsten deutschen Gerichts andererseits zeichnen den Heidelberger Kommentar zum Bundesverfassungsgerichtsgesetz aus. Der Kommentar wendet sich an alle, die in anwaltlicher, behördlicher und gerichtlicher Praxis sowie in Lehre und Wissenschaft mit dem Verfassungsrecht, dem BVerfG und seinem Prozessrecht befasst sind.
Aktualisiert: 2023-05-10
Autor:
Burkiczak Dollinger Schorkopf (Hrsg.),
Lars Bechler,
Andrea Bindig,
Christian Burkiczak,
Dirk Diehm,
Lars Dittrich,
Franz-Wilhelm Dollinger,
Jan-Marcel Drossel,
Johanna Föllmer,
Malte Graßhof,
Kai Haberzettl,
Mario Häfen,
Paul Heinrichsmeier,
Angela Henke,
Juliane Hettche,
Andreas Heusch,
Lars Hummel,
Sathia Lorenz,
Karim Maciejewski,
Stefan Magen,
Nele Matz-Lück,
Johannes Meister,
Daniel Bernhard Müller,
Jörg Peterek,
Damian Preisner,
Adelheid Puttler,
Barbara Reiter,
Stefan Ruppert,
Wolfgang Schenk,
Karsten Schneider,
Frank Schorkopf,
Kyrill-Alexander Schwarz,
Richard Wiedemann
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Der Kommentar zum Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) erläutert umfassend das aktuelle Organisations- und Prozessrecht des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) mit seinen verfassungsrechtlichen Bezügen. Das besondere Augenmerk liegt, neben den allgemeinen Organisations- und Verfahrensvorschriften, auf ausführlichen Kommentierungen des Verfassungsbeschwerdeverfahrens und des einstweiligen Rechtsschutzes, der abstrakten und konkreten Normenkontrolle, des Organstreits und der Bund-Länder-Streitigkeiten. Die wachsende Bedeutung der europa- und völkerrechtlichen Bezüge auch im Verfassungsprozess wird durch die Erörterung bei den einzelnen Verfahrensarten und zusätzlich mit einem zusammenfassenden Überblick gewürdigt. Die Neuauflage berücksichtigt insbesondere die zwischenzeitlich ergangene umfangreiche Rechtsprechung der beiden Senate und der Kammern des BVerfG und die seit der Vorauflage erfolgten Änderungen des BVerfGG, namentlich das neue Verfahren über den Ausschluss verfassungswidriger Parteien von der staatlichen Finanzierung. Alle in der amtlichen Sammlung des Gerichts veröffentlichten Senatsurteile und -beschlüsse werden nunmehr mit einem Entscheidungsnamen und dem Entscheidungsjahr zitiert. Eine Synopse der Änderungsgeschichte des BVerfGG sowie der Richterspiegel ergänzen den Kommentar.
Die Verfasser sind aktive und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BVerfG, die in Justiz, Wissenschaft, Ministerialverwaltung und Rechtsanwaltschaft tätig sind. Ihre persönlichen Erfahrungen mit der prozessualen Praxis des BVerfG und genaue Kenntnis der internen Abläufe einerseits sowie die wissenschaftlich fundierte Erläuterung des Verfahrensrechts des höchsten deutschen Gerichts andererseits zeichnen den Heidelberger Kommentar zum Bundesverfassungsgerichtsgesetz aus. Der Kommentar wendet sich an alle, die in anwaltlicher, behördlicher und gerichtlicher Praxis sowie in Lehre und Wissenschaft mit dem Verfassungsrecht, dem BVerfG und seinem Prozessrecht befasst sind.
Aktualisiert: 2023-03-13
Autor:
Burkiczak Dollinger Schorkopf (Hrsg.),
Lars Bechler,
Andrea Bindig,
Christian Burkiczak,
Dirk Diehm,
Lars Dittrich,
Franz-Wilhelm Dollinger,
Jan-Marcel Drossel,
Johanna Föllmer,
Malte Graßhof,
Kai Haberzettl,
Mario Häfen,
Paul Heinrichsmeier,
Angela Henke,
Juliane Hettche,
Andreas Heusch,
Lars Hummel,
Sathia Lorenz,
Karim Maciejewski,
Stefan Magen,
Nele Matz-Lück,
Johannes Meister,
Daniel Bernhard Müller,
Jörg Peterek,
Damian Preisner,
Adelheid Puttler,
Barbara Reiter,
Stefan Ruppert,
Wolfgang Schenk,
Karsten Schneider,
Frank Schorkopf,
Kyrill-Alexander Schwarz,
Richard Wiedemann
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Der Kommentar zum Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) erläutert umfassend das aktuelle Organisations- und Prozessrecht des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) mit seinen verfassungsrechtlichen Bezügen. Das besondere Augenmerk liegt, neben den allgemeinen Organisations- und Verfahrensvorschriften, auf ausführlichen Kommentierungen des Verfassungsbeschwerdeverfahrens und des einstweiligen Rechtsschutzes, der abstrakten und konkreten Normenkontrolle, des Organstreits und der Bund-Länder-Streitigkeiten. Eingehend berücksichtigt sind auch die neuen Verfahren der Nichtanerkennungsbeschwerde bei Nichtzulassung als Partei zur Bundestagswahl und der Verzögerungsbeschwerde sowie die mit Wirkung zum 14.3.2015 reformierte Geschäftsordnung des BVerfG. Die wachsende Bedeutung der europa- und völkerrechtlichen Bezüge auch im Verfassungsprozess wird durch die Erörterung bei den einzelnen Verfahrensarten und zusätzlich mit einem zusammenfassenden Überblick gewürdigt. Eine Synopse der Änderungsgeschichte des BVerfGG sowie der Richterspiegel ergänzen den Kommentar.
Die Verfasser sind aktive und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BVerfG, die in Justiz, Wissenschaft, Ministerialverwaltung und Rechtsanwaltschaft tätig sind. Ihre persönlichen Erfahrungen mit der prozessualen Praxis des BVerfG und genaue Kenntnis der internen Abläufe einerseits sowie die wissenschaftlich fundierte Erläuterung des Verfahrensrechts des höchsten deutschen Gerichts andererseits zeichnen den Heidelberger Kommentar zum Bundesverfassungsgerichtsgesetz aus. Der Kommentar wendet sich an alle, die in anwaltlicher, behördlicher und gerichtlicher Praxis sowie in Lehre und Wissenschaft mit dem Verfassungsrecht, dem BVerfG und seinem Prozessrecht befasst sind.
Aktualisiert: 2021-10-01
Autor:
Lars Bechler,
Frank-Konrad Brede,
Christian Burkiczak,
Dirk Diehm,
Franz-Wilhelm Dollinger,
Malte Graßhof,
Kai Haberzettl,
Mario von von Häfen,
Thomas Hammer,
Paul Heinrichsmeier,
Angela Henke,
Andreas Heusch,
Lars Hummel,
Sathia Lorenz,
Karim Maciejewski,
Stefan Magen,
Nele Matz-Lück,
Johannes Meister,
Jörg Peterek,
Damian Preisner,
Adelheid Puttler,
Barbara Reiter,
Stefan Ruppert,
Wolfgang Schenk,
Karsten Schneider,
Frank Schorkopf,
Kyrill-Alexander Schwarz,
Sabine Speckmaier,
Philipp Stark,
Richard Wiedemann
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Der Verfasser behandelt die Begründung der Schadensersatzhaftung in den Fällen der Leistungsverzögerung. Mit der Schuldrechtsreform wurde der Schuldnerverzug in ein neues System des Leistungsstörungsrechts eingefügt. Unklar ist seither das Verhältnis der sog. "zusätzlichen Voraussetzungen" zu dem Grundtatbestand der Pflichtverletzung und vor allem das hier verwirklichte Haftungskonzept.
Ziel der Arbeit ist es daher, das Problem von Verschulden und Versprechen als gegensätzliche Arten der Haftungsbegründung zunächst zu thematisieren. Eine scharfe Entgegensetzung wird dann aber aufgelöst, indem in einem ersten Schritt das Verschuldensmodell als gesetzlicher Ausgangspunkt der Haftungsbegründung im Detail entwickelt wird. Auf dieser Grundlage wird sodann das Verhältnis von Verschulden und Versprechen durch Anerkennung eng umrissener Ausnahmen vom Verschulden bestimmt. Schließlich werden für die Fälle dieser Ausnahmen die Gründe einer Haftung aufgezeigt.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Aktualisiert: 2021-08-03
Autor:
Lars Bechler,
Frank-Konrad Brede,
Christian Burkiczak,
Dirk Diehm,
Franz-Wilhelm Dollinger,
Malte Graßhof,
Kai Haberzettl,
Mario von von Häfen,
Thomas Hammer,
Paul Heinrichsmeier,
Angela Henke,
Andreas Heusch,
Lars Hummel,
Sathia Lorenz,
Karim Maciejewski,
Stefan Magen,
Nele Matz-Lück,
Johannes Meister,
Jörg Peterek,
Damian Preisner,
Adelheid Puttler,
Barbara Reiter,
Stefan Ruppert,
Wolfgang Schenk,
Karsten Schneider,
Frank Schorkopf,
Kyrill-Alexander Schwarz,
Sabine Speckmaier,
Philipp Stark,
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