Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-05-29
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Aktualisiert: 2023-05-29
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Aktualisiert: 2023-05-20
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Mit dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 haben die Staaten die seit dem Jahre 1948 zu verzeichnende ständige Ausweitung küstenstaatlicher Nutzungsrechte in Seegebieten, die vormals der hohen See zugerechnet wurden, rechtlich sanktioniert. Der damit einhergehende verstärkte Zugriff auf die lebenden und nichtlebenden Ressourcen des Meeres birgt die Gefahr zwischenstaatlicher bewaffneter Auseinandersetzungen in sich. Dies verdeutlichen die zahlreichen Streitigkeiten, die sich beispielsweise im Zusammenhang mit der Proklamation ausschließlicher Wirtschaftszonen oder der Geltendmachung von exzessiven Festlandsockelansprüchen ergeben. Die daraus resultierenden Gefahren für die von freien Schiffahrtswegen in besonderem Maße abhängigen Industriestaaten liegen auf der Hand. Dem Völkerrecht stellt sich die Aufgabe, auf diese Gefahren für die internationale Sicherheit zu reagieren und Mechanismen sowie verbindliche Verhaltensmuster zur Verhinderung und Begrenzung zwischenstaatlicher Konflikte bereitzustellen. Das System kollektiver Sicherheit und das Friedenssicherungsrecht werden dieser Aufgabe auch in Zukunft nur in eingeschränktem Maße gerecht werden können. Nicht zuletzt aus diesem Grunde hält das Völkerrecht in Form des Rechts des internationalen bewaffneten Konflikts ein weiteres Instrumentarium vor, das der Anwendung zwischenstaatlicher militärischer Gewalt rechtliche Schranken setzen soll. Dieses ius in bello hat, soweit internationale bewaffnete Konflikte an Land betroffen sind, einen beachtlichen Kodifikationsstand erreicht. Anders verhält es sich demgegenüber in bezug auf den internationalen bewaffneten Konflikt zur See. Zwar sind das Seekriegsrecht und das im Seekrieg anwendbare Neutralitätsrecht in völkerrechtlichen Verträgen fixiert, diese Kodifikationen datieren aber mehrheitlich aus dem Jahre 1907 und sind bereits angesichts der technischen Veränderungen als wirksame rechtliche Schranken der modernen Seekriegführung allenfalls bedingt geeignet. Da auch in naher Zukunft nicht mit einer Kodifizierung des Seekriegsrechts zu rechnen ist, widmet sich die vorliegende Arbeit der Untersuchung der gewohnheitsrechtlichen und sonstigen völkerrechtlichen Normen, die im internationalen bewaffneten Konflikt zur See die Rechte und Pflichten sowohl der Kriegführenden als auch der nicht am Konflikt Beteiligten zum Gegenstand haben.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Mit dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 haben die Staaten die seit dem Jahre 1948 zu verzeichnende ständige Ausweitung küstenstaatlicher Nutzungsrechte in Seegebieten, die vormals der hohen See zugerechnet wurden, rechtlich sanktioniert. Der damit einhergehende verstärkte Zugriff auf die lebenden und nichtlebenden Ressourcen des Meeres birgt die Gefahr zwischenstaatlicher bewaffneter Auseinandersetzungen in sich. Dies verdeutlichen die zahlreichen Streitigkeiten, die sich beispielsweise im Zusammenhang mit der Proklamation ausschließlicher Wirtschaftszonen oder der Geltendmachung von exzessiven Festlandsockelansprüchen ergeben. Die daraus resultierenden Gefahren für die von freien Schiffahrtswegen in besonderem Maße abhängigen Industriestaaten liegen auf der Hand. Dem Völkerrecht stellt sich die Aufgabe, auf diese Gefahren für die internationale Sicherheit zu reagieren und Mechanismen sowie verbindliche Verhaltensmuster zur Verhinderung und Begrenzung zwischenstaatlicher Konflikte bereitzustellen. Das System kollektiver Sicherheit und das Friedenssicherungsrecht werden dieser Aufgabe auch in Zukunft nur in eingeschränktem Maße gerecht werden können. Nicht zuletzt aus diesem Grunde hält das Völkerrecht in Form des Rechts des internationalen bewaffneten Konflikts ein weiteres Instrumentarium vor, das der Anwendung zwischenstaatlicher militärischer Gewalt rechtliche Schranken setzen soll. Dieses ius in bello hat, soweit internationale bewaffnete Konflikte an Land betroffen sind, einen beachtlichen Kodifikationsstand erreicht. Anders verhält es sich demgegenüber in bezug auf den internationalen bewaffneten Konflikt zur See. Zwar sind das Seekriegsrecht und das im Seekrieg anwendbare Neutralitätsrecht in völkerrechtlichen Verträgen fixiert, diese Kodifikationen datieren aber mehrheitlich aus dem Jahre 1907 und sind bereits angesichts der technischen Veränderungen als wirksame rechtliche Schranken der modernen Seekriegführung allenfalls bedingt geeignet. Da auch in naher Zukunft nicht mit einer Kodifizierung des Seekriegsrechts zu rechnen ist, widmet sich die vorliegende Arbeit der Untersuchung der gewohnheitsrechtlichen und sonstigen völkerrechtlichen Normen, die im internationalen bewaffneten Konflikt zur See die Rechte und Pflichten sowohl der Kriegführenden als auch der nicht am Konflikt Beteiligten zum Gegenstand haben.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Aktualisiert: 2023-05-15
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Zum Werk
Das Standardwerk stellt die zwischen den Völkern geltenden Rechtsregeln umfassend dar. Dabei werden zunächst allgemeine Problemkreise wie die Subjekte und die Rechtsquellen des Völkerrechts behandelt.
Daneben werden aber auch die internationalen Organisationen, der Individualschutz im Völkerrecht sowie die diplomatischen und konsularischen Beziehungen beschrieben und einzelne Rechtszweige des Völkerrechts wie das Völkerstrafrecht, das internationale Wirtschaftsrecht sowie das internationale öffentliche See-, Luft-, Umwelt- und Weltraumrecht erörtert.
Breiten Raum nehmen daneben die Regeln der Friedenssicherung und der friedlichen Streitbeilegung, aber auch des bewaffneten Konflikts und der Neutralität ein.
Vorteile auf einen Blickumfassende Darstellung des geltenden Völkerrechtseingehende Nachweise auch der internationalen Rechtsquellen
Zur Neuauflage
Die Neuauflage ist umfassend neu bearbeitet, in mehreren Passagen auch vollständig neu verfasst. Einige Schwerpunkte der Überarbeitung sind:Terrorismusbekämpfungauf Friedenseinsätze anwendbares VölkerrechtKriegsvölkerrecht und Krieg in der Ukraineasymmetrische Kriegsführungpräventive oder interzeptive SelbstverteidigungFunktion des UN-SicherheitsratesStaatenimmunität
Zielgruppe
Für Studierende, Referendarinnen und Referendare, international arbeitende Behörden, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und Gerichte.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Stefan Birkner,
Manuel Brunner,
Oliver Dörr,
Volker Epping,
Robert Frau,
Wolff Heintschel von Heinegg,
Hans-Joachim Heintze,
Stephan Hobe,
Knut Ipsen,
Eberhard Menzel,
Stefan Oeter
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Aktualisiert: 2023-04-15
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Zum Werk
Der Kommentar erläutert unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts alle praxisrelevanten Themen mit dem nötigen wissenschaftlichen Tiefgang. Dank seiner klaren dreigliedrigen Struktur führt das Werk seinen Benutzer stets auf dem kürzesten Weg zur Information. Die jeder Kommentierung vorangestellte Überblicksebene sorgt für eine schnelle Orientierung, in der Standardebene ist die ausführliche Kommentierung enthalten. Zahlreiche Detailebenen ermöglichen die vertiefte Recherche - mit Fallgruppen aus der Praxis, weiterführenden Hinweisen und kritischen Stellungnahmen der Bearbeiter.
Vorteile auf einen Blickrenommiertes Autorenteam mit Staatsrechtlern aus Wissenschaft und PraxisBerücksichtigung der aktuellsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtspraxisgerechte Aufbereitung mit dogmatischer Fundierung
Zur Neuauflage
Die 3. Auflage enthält eine vollständige Kommentierung der jüngsten Änderungen des Grundgesetzes vom 28.3.2019 (BGBl. I 404) zum Digitalpakt Schule sowie vom 15.11.2019 (BGBl. I 1546) zur Grundsteuerreform.
Zielgruppe
Für alle mit dem Verfassungsrecht befassten Richter, Referenten in Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden, Rechtsanwälte, Wissenschaftler, Referendare und Studenten.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Peter Axer,
Tristan Barczak,
Lars Brocker,
Hermann Butzer,
Matthias Cornils,
Johannes Dietlein,
Oliver Dörr,
Christoph Enders,
Volker Epping,
Robert Frau,
Michael Germann,
Bernd Grzeszick,
Wolff Heintschel von Heinegg,
Johannes Hellermann,
Ansgar Hense,
Christian Hillgruber,
Stefan Huster,
Markus Kaltenborn,
Bernhard Kempen,
Uwe Kischel,
Sebastian Kluckert,
Winfried Kluth,
Hanno Kube,
Heinrich Lang,
Hans-Georg Maaßen,
Veith Mehde,
Gerd Morgenthaler,
Markus Ogorek,
Stefan Ulrich Pieper,
Henning Radtke,
Ekkehart Reimer,
Barbara Remmert,
Matthias Ruffert,
Johannes Rux,
Franz Schemmer,
Roman Schmidt-Radefeldt,
Jens-Peter Schneider,
Christian Seiler,
Joachim Suerbaum,
Arnd Uhle
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Aktualisiert: 2023-03-30
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Unter der deutschen Ratspräsidentschaft gewinnt der europäische Verfassungsprozess wieder an politischer Dynamik: In der „Berliner Erklärung“ haben die Staats- und Regierungschefs vereinbart, die Europäische Union bis zum Jahr 2009 auf eine erneuerte gemeinsame Grundlage zu stellen. Durch die Präsidentschaftswahl in Frankreich sind die Chancen weiter gestiegen, dass die politische Substanz der EU-Verfassung erhalten werden kann.
Der neue Kommentar von Prof. Christoph Vedder und Prof. Wolff Heintschel von Heinegg liefert zur rechten Zeit eine übersichtliche Darstellung des Europäischen Verfassungsvertrages.
Der Handkommentar
o erläutert die gesamte EU-Verfassung Artikel für Artikel
o verdeutlicht vor dem Hintergrund des geltenden Europarechts die wesentlichen Neuregelungen des Verfassungsvertrages und
o ist daher eine unverzichtbare Informationsquelle in der gegenwärtigen Debatte um die europäische Verfassung.
Der besondere Vorteil: Im Kommentar sind auch die Protokolle und Anhänge, die Schlussakte und die deutschen Begleitgesetze abgedruckt. Das Werk bietet also ein vollständiges Bild der zukünftigen Rechtslage.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Brexit, TTIP und die Folgen
Europa ist in Aufruhr: Brexit, Finanzkrise, Beitrittsverhandlungen mit der Türkei, rechtsstaatliches Prüfungsverfahren und TTIP sind einige der Schlagworte, hinter denen auf der einen Seite eine tiefe Verunsicherung, auf der anderen Seite eine zum Teil erschreckende Unkenntnis der europäischen Rechtsmechanismen steht.
Die aktuelle Neuauflage des Handkommentars kommt zur rechten Zeit. Er erläutert die Grundlagen, die Regelungsstrukturen und die Systematik des Unionsrechts und liefert ohne Umschweife die juristischen Argumentationslinien zu den neuesten Entwicklungen. Artikel für Artikel werden der Vertrag über die Europäische Union (EUV), der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sowie die Grundrechtecharta mit einem Blick auf diese Herausforderungen analysiert. In die Neuauflage wurde auch eine einführende, erste Kommentierung des Euratom-Vertrages (EAGV) aufgenommen.
Schwerpunkte der Kommentierung
Austritt aus der EU: Brexit und die rechtlichen Konsequenzen
Beitrittsverhandlungen mit der Türkei: Juristische Demokratiegrenzen
Rechtsstaatliches Überprüfungsverfahren nach Art. 7 EUV: Rechtsprobleme im Fall Polen
Die Kommentierungen sind in allen Bereichen auf dem neuesten Stand und bieten das juristische Rüstzeug für die Beurteilung der verschiedenen Krisenszenarien. Der Blick ist stets auf die Anwendung in der Rechtspraxis gerichtet.
Besonderes Augenmerk gilt dabei den jüngsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts im OMT-Verfahren und den völkerrechtlichen Querbezügen, wie sie z.B. im TTIP-Verfahren deutlich werden.
Topaktuell: Auch das Gutachten des EuGH zu den Rechtsfragen der Freihandelsabkommen wird bereits berücksichtigt.
Die 2. Auflage ist daher eine unverzichtbare Informationsquelle für jeden Wissenschaftler und Praktiker des Europarechts, für Rechtsanwälte, Richter, Verwaltungsjuristen, aber auch für Referendare und Studenten.
Aktualisiert: 2020-01-08
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Zum Werk
Das Standardwerk stellt die zwischen den Völkern geltenden Rechtsregeln umfassend dar. Dabei werden zunächst allgemeine Problemkreise wie die Subjekte und die Rechtsquellen des Völkerrechts behandelt.
Daneben werden aber auch die internationalen Organisationen, der Individualschutz im Völkerrecht sowie die diplomatischen und konsularischen Beziehungen beschrieben und einzelne Rechtszweige des Völkerrechts wie das Völkerstrafrecht, das internationale Wirschaftsrecht sowie das internationale öffentliche See-, Luft-, Umwelt- und Weltraumrecht erörtert.
Breiten Raum nehmen daneben die Regeln der Friedenssicherung und der friedlichen Streitbeilegung, aber auch des bewaffneten Konflikts und der Neutralität ein.
Vorteile auf einen Blick
- umfassende Darstellung des geltenden Völkerrechts
- eingehende Nachweise auch der internationalen Rechtsquellen
Zur Neuauflage
Die Neuauflage ist umfassend neu bearbeitet, in mehreren Passagen auch vollständig neu verfasst. Einige Schwerpunkte der Überarbeitung sind:
- Terrorismusbekämpfung
- auf Friedenseinsätze anwendbares Völkerrecht
- asymmetrische Kriegsführung
- präventive oder interzeptive Selbstverteidigung
- Funktion des UN-Sicherheitsrates
- Staatenimmunität
- responsibility to protect
- internationales Wirtschaftsrecht
Zielgruppe
Für Studierende, Referendare, international arbeitende Behörden, Rechtsanwälte und Gerichte.
Aktualisiert: 2017-08-23
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Das Standardwerk enthält eine Gesamtdarstellung des modernen Völkerrechts. Es dient als Wegweiser zur Durchdringung der zunehmenden Komplexität und Verrechtlichung internationaler Beziehungen sowie zur Erfassung der Strukturen des völkerrechtlichen Normenbestands. Dabei stellt dieses Studienbuch nicht nur die zwischen den Völkerrechtssubjekten geltenden Rechtsregeln umfassend dar, sondern berücksichtigt ebenso aktuelle Entwicklungen und hinterfragt diese kritisch. Gleichzeitig orientiert es sich an der Realität der internationalen Beziehungen und nicht an rechtspolitischen Forderungen, die allzu häufig mit dem geltenden Völkerrecht gleichgesetzt werden.
Es überzeugt durch
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Stefan Birkner,
Manuel Brunner,
Oliver Dörr,
Volker Epping,
Robert Frau,
Wolff Heintschel von Heinegg,
Hans-Joachim Heintze,
Stephan Hobe,
Knut Ipsen,
Eberhard Menzel,
Stefan Oeter
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Brexit, TTIP und die Folgen
Europa ist in Aufruhr: Brexit, Finanzkrise, Beitrittsverhandlungen mit der Türkei, rechtsstaatliches Prüfungsverfahren und TTIP sind einige der Schlagworte, hinter denen auf der einen Seite eine tiefe Verunsicherung, auf der anderen Seite eine zum Teil erschreckende Unkenntnis der europäischen Rechtsmechanismen steht.
Die aktuelle Neuauflage des Handkommentars kommt zur rechten Zeit. Er erläutert die Grundlagen, die Regelungsstrukturen und die Systematik des Unionsrechts und liefert ohne Umschweife die juristischen Argumentationslinien zu den neuesten Entwicklungen. Artikel für Artikel werden der Vertrag über die Europäische Union (EUV), der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sowie die Grundrechtecharta mit einem Blick auf diese Herausforderungen analysiert. In die Neuauflage wurde auch eine einführende, erste Kommentierung des Euratom-Vertrages (EAGV) aufgenommen.
Schwerpunkte der Kommentierung
• Austritt aus der EU: Brexit und die rechtlichen Konsequenzen
• Beitrittsverhandlungen mit der Türkei: Juristische Demokratiegrenzen
• Rechtsstaatliches Überprüfungsverfahren nach Art. 7 EUV: Rechtsprobleme im Fall Polen
Die Kommentierungen sind in allen Bereichen auf dem neuesten Stand und bieten das juristische Rüstzeug für die Beurteilung der verschiedenen Krisenszenarien. Der Blick ist stets auf die Anwendung in der Rechtspraxis gerichtet.
Besonderes Augenmerk gilt dabei den jüngsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts im OMT-Verfahren und den völkerrechtlichen Querbezügen, wie sie z.B. im TTIP-Verfahren deutlich werden.
Topaktuell: Auch das Gutachten des EuGH zu den Rechtsfragen der Freihandelsabkommen wird bereits berücksichtigt.
Die 2. Auflage ist daher eine unverzichtbare Informationsquelle für jeden Wissenschaftler und Praktiker des Europarechts, für Rechtsanwälte, Richter, Verwaltungsjuristen, aber auch für Referendare und Studenten.
Aktualisiert: 2021-07-01
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Mit dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 haben die Staaten die seit dem Jahre 1948 zu verzeichnende ständige Ausweitung küstenstaatlicher Nutzungsrechte in Seegebieten, die vormals der hohen See zugerechnet wurden, rechtlich sanktioniert. Der damit einhergehende verstärkte Zugriff auf die lebenden und nichtlebenden Ressourcen des Meeres birgt die Gefahr zwischenstaatlicher bewaffneter Auseinandersetzungen in sich. Dies verdeutlichen die zahlreichen Streitigkeiten, die sich beispielsweise im Zusammenhang mit der Proklamation ausschließlicher Wirtschaftszonen oder der Geltendmachung von exzessiven Festlandsockelansprüchen ergeben. Die daraus resultierenden Gefahren für die von freien Schiffahrtswegen in besonderem Maße abhängigen Industriestaaten liegen auf der Hand. Dem Völkerrecht stellt sich die Aufgabe, auf diese Gefahren für die internationale Sicherheit zu reagieren und Mechanismen sowie verbindliche Verhaltensmuster zur Verhinderung und Begrenzung zwischenstaatlicher Konflikte bereitzustellen. Das System kollektiver Sicherheit und das Friedenssicherungsrecht werden dieser Aufgabe auch in Zukunft nur in eingeschränktem Maße gerecht werden können. Nicht zuletzt aus diesem Grunde hält das Völkerrecht in Form des Rechts des internationalen bewaffneten Konflikts ein weiteres Instrumentarium vor, das der Anwendung zwischenstaatlicher militärischer Gewalt rechtliche Schranken setzen soll. Dieses ius in bello hat, soweit internationale bewaffnete Konflikte an Land betroffen sind, einen beachtlichen Kodifikationsstand erreicht. Anders verhält es sich demgegenüber in bezug auf den internationalen bewaffneten Konflikt zur See. Zwar sind das Seekriegsrecht und das im Seekrieg anwendbare Neutralitätsrecht in völkerrechtlichen Verträgen fixiert, diese Kodifikationen datieren aber mehrheitlich aus dem Jahre 1907 und sind bereits angesichts der technischen Veränderungen als wirksame rechtliche Schranken der modernen Seekriegführung allenfalls bedingt geeignet. Da auch in naher Zukunft nicht mit einer Kodifizierung des Seekriegsrechts zu rechnen ist, widmet sich die vorliegende Arbeit der Untersuchung der gewohnheitsrechtlichen und sonstigen völkerrechtlichen Normen, die im internationalen bewaffneten Konflikt zur See die Rechte und Pflichten sowohl der Kriegführenden als auch der nicht am Konflikt Beteiligten zum Gegenstand haben.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Brexit, TTIP und die Folgen
Europa ist in Aufruhr: Brexit, Finanzkrise, Beitrittsverhandlungen mit der Türkei, rechtsstaatliches Prüfungsverfahren und TTIP sind einige der Schlagworte, hinter denen auf der einen Seite eine tiefe Verunsicherung, auf der anderen Seite eine zum Teil erschreckende Unkenntnis der europäischen Rechtsmechanismen steht.
Die aktuelle Neuauflage des Handkommentars kommt zur rechten Zeit. Er erläutert die Grundlagen, die Regelungsstrukturen und die Systematik des Unionsrechts und liefert ohne Umschweife die juristischen Argumentationslinien zu den neuesten Entwicklungen. Artikel für Artikel werden der Vertrag über die Europäische Union (EUV), der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sowie die Grundrechtecharta mit einem Blick auf diese Herausforderungen analysiert. In die Neuauflage wurde auch eine einführende, erste Kommentierung des Euratom-Vertrages (EAGV) aufgenommen.
Schwerpunkte der Kommentierung
Austritt aus der EU: Brexit und die rechtlichen Konsequenzen
Beitrittsverhandlungen mit der Türkei: Juristische Demokratiegrenzen
Rechtsstaatliches Überprüfungsverfahren nach Art. 7 EUV: Rechtsprobleme im Fall Polen
Die Kommentierungen sind in allen Bereichen auf dem neuesten Stand und bieten das juristische Rüstzeug für die Beurteilung der verschiedenen Krisenszenarien. Der Blick ist stets auf die Anwendung in der Rechtspraxis gerichtet.
Besonderes Augenmerk gilt dabei den jüngsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts im OMT-Verfahren und den völkerrechtlichen Querbezügen, wie sie z.B. im TTIP-Verfahren deutlich werden.
Topaktuell: Auch das Gutachten des EuGH zu den Rechtsfragen der Freihandelsabkommen wird bereits berücksichtigt.
Die 2. Auflage ist daher eine unverzichtbare Informationsquelle für jeden Wissenschaftler und Praktiker des Europarechts, für Rechtsanwälte, Richter, Verwaltungsjuristen, aber auch für Referendare und Studenten.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Neuerscheinung behandelt das Völkerrecht nicht nur systematisch, sondern integriert durchgängig die Kernaussagen wichtiger Entscheidungen internationaler und nationaler Gerichte. Auch die völkerrechtlichen Abkommen und anderen Materialien sind in der Darstellung, die teilweise auch in englischer Sprache abgedruckt werden, enthalten. Dadurch erhält der Student bereits einen repräsentativen Überblick über die im Völkerrecht besonders wichtigen Originalquellen, die ansonsten nur schwer oder gar nicht zugänglich sind. Gleichzeitig wird er auch an eine fallorientierte Arbeitsweise im Völkerrecht herangeführt.
Im einzelnen besteht der neue Band in der Casebook-Reihe aus folgenden Kapiteln:
- Völkerrechtssubjekte
- Rechtsquellen
- Grundrechte und Pflichten der Staaten
- Staatenverantwortlichkeit
- Humanitäres Völkerrecht
- Diplomaten- und Konsularrecht
- Seerecht
- Luft- und Weltraumrecht
- Menschenrechte
Professor Heintschel von Heinegg ist Inhaber des Lehrstuhls für öffentliches Recht, insbesondere Völkerrecht, Europarecht und ausländisches Verfassungsrecht an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt/Oder, an dem auch die übrigen Autoren tätig sind.
Für Studenten der Rechts- und Politikwissenschaften sowie Referendare.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Michael Bothe,
Horst Fischer,
Dieter Fleck,
Hans-Peter Gasser,
Christopher Greenwood,
Wolff Heintschel von Heinegg,
Knut Ipsen,
Stefan Oeter,
Karl Josef Partsch,
Walter Rabus,
Rüdiger Wolfrum
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