De legibus ac Deo legislatore. Liber quintus.Über die Gesetze und Gott den Gesetzgeber. Fünftes Buch. Teil II

De legibus ac Deo legislatore. Liber quintus.Über die Gesetze und Gott den Gesetzgeber. Fünftes Buch. Teil II von Bach,  Oiver, Bach,  Oliver, Brieskorn,  Norbert, Duve,  Thomas, Fidora,  Alexander, Justenhoven,  Heinz-Gerhard, Lutz-Bachmann,  Matthias, Niederberger,  Andreas, Stiening,  Gideon, Suárez,  Francisco
Im fünften Buch seiner rechtstheologischen Summe ›De legibus ac Deo legislatore‹ aus dem Jahre 1612 entwickelt Francisco Suárez die Grundlagen und Grundzüge einer Theorie der Strafe. Dabei gelingt es dem Conimbricenser Theologen, Philosophen und Juristen, die Strafe in ihrem rechtstheoretischen Wesen und ihrer rechtspraktischen Funktion zu bestimmen und zu begründen, indem die poena als notwendiges Moment jeder Gesetzestheorie abgeleitet wird. Auch das komplexe Verhältnis von Strafe und Sünde wird präzise gefasst. Das hier erstmals in deutscher Übersetzung vorliegende Buch V von ›De legibus‹ dokumentiert die innovativen Konzeptionen einer Philosophie und Theologie der Strafe, die die frühneuzeitliche Entwicklung der politischen Theorie in Aufnahme und Kritik bis ins 18. Jahrhundert beeinflussen sollte.
Aktualisiert: 2023-06-22
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De legibus ac Deo legislatore. Liber quintus.Über die Gesetze und Gott den Gesetzgeber. Fünftes Buch. Teil II

De legibus ac Deo legislatore. Liber quintus.Über die Gesetze und Gott den Gesetzgeber. Fünftes Buch. Teil II von Bach,  Oiver, Bach,  Oliver, Brieskorn,  Norbert, Duve,  Thomas, Fidora,  Alexander, Justenhoven,  Heinz-Gerhard, Lutz-Bachmann,  Matthias, Niederberger,  Andreas, Stiening,  Gideon, Suárez,  Francisco
Im fünften Buch seiner rechtstheologischen Summe ›De legibus ac Deo legislatore‹ aus dem Jahre 1612 entwickelt Francisco Suárez die Grundlagen und Grundzüge einer Theorie der Strafe. Dabei gelingt es dem Conimbricenser Theologen, Philosophen und Juristen, die Strafe in ihrem rechtstheoretischen Wesen und ihrer rechtspraktischen Funktion zu bestimmen und zu begründen, indem die poena als notwendiges Moment jeder Gesetzestheorie abgeleitet wird. Auch das komplexe Verhältnis von Strafe und Sünde wird präzise gefasst. Das hier erstmals in deutscher Übersetzung vorliegende Buch V von ›De legibus‹ dokumentiert die innovativen Konzeptionen einer Philosophie und Theologie der Strafe, die die frühneuzeitliche Entwicklung der politischen Theorie in Aufnahme und Kritik bis ins 18. Jahrhundert beeinflussen sollte.
Aktualisiert: 2023-06-22
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De legibus ac Deo legislatore. Liber quintus.Über die Gesetze und Gott den Gesetzgeber. Fünftes Buch. Teil II

De legibus ac Deo legislatore. Liber quintus.Über die Gesetze und Gott den Gesetzgeber. Fünftes Buch. Teil II von Bach,  Oiver, Bach,  Oliver, Brieskorn,  Norbert, Duve,  Thomas, Fidora,  Alexander, Justenhoven,  Heinz-Gerhard, Lutz-Bachmann,  Matthias, Niederberger,  Andreas, Stiening,  Gideon, Suárez,  Francisco
Im fünften Buch seiner rechtstheologischen Summe ›De legibus ac Deo legislatore‹ aus dem Jahre 1612 entwickelt Francisco Suárez die Grundlagen und Grundzüge einer Theorie der Strafe. Dabei gelingt es dem Conimbricenser Theologen, Philosophen und Juristen, die Strafe in ihrem rechtstheoretischen Wesen und ihrer rechtspraktischen Funktion zu bestimmen und zu begründen, indem die poena als notwendiges Moment jeder Gesetzestheorie abgeleitet wird. Auch das komplexe Verhältnis von Strafe und Sünde wird präzise gefasst. Das hier erstmals in deutscher Übersetzung vorliegende Buch V von ›De legibus‹ dokumentiert die innovativen Konzeptionen einer Philosophie und Theologie der Strafe, die die frühneuzeitliche Entwicklung der politischen Theorie in Aufnahme und Kritik bis ins 18. Jahrhundert beeinflussen sollte.
Aktualisiert: 2023-06-22
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De legibus ac Deo legislatore. Liber quintus. Über die Gesetze und Gott den Gesetzgeber. Fünftes Buch. Teil I

De legibus ac Deo legislatore. Liber quintus. Über die Gesetze und Gott den Gesetzgeber. Fünftes Buch. Teil I von Bach,  Oiver, Bach,  Oliver, Brieskorn,  Norbert, Duve,  Thomas, Fidora,  Alexander, Justenhoven,  Heinz-Gerhard, Lutz-Bachmann,  Matthias, Niederberger,  Andreas, Stiening,  Gideon, Suárez,  Francisco
Im fünften Buch seiner rechtstheologischen Summe ›De legibus ac Deo legislatore‹ aus dem Jahre 1612 entwickelt Francisco Suárez die Grundlagen und Grundzüge einer Theorie der Strafe. Dabei gelingt es dem Conimbricenser Theologen, Philosophen und Juristen, die Strafe in ihrem rechtstheoretischen Wesen und ihrer rechtspraktischen Funktion zu bestimmen und zu begründen, indem die poena als notwendiges Moment jeder Gesetzestheorie abgeleitet wird. Auch das komplexe Verhältnis von Strafe und Sünde wird präzise gefasst. Das hier erstmals in deutscher Übersetzung vorliegende Buch V von ›De legibus‹ dokumentiert die innovativen Konzeptionen einer Philosophie und Theologie der Strafe, die die frühneuzeitliche Entwicklung der politischen Theorie in Aufnahme und Kritik bis ins 18. Jahrhundert beeinflussen sollte.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Die großen Metaphern des Zweiten Vatikanischen Konzils

Die großen Metaphern des Zweiten Vatikanischen Konzils von Bredeck,  Michael, Delgado,  Prof. Mariano, Eckholt,  Prof. Margit, Enders,  Professor Markus, Faber,  Prof. Eva-Maria, Gabriel,  Professorin Ingeborg, Gilich,  Benedikt, Gmainer-Pranzl,  Franz, Gutiérrez,  Prof. Gustavo, Hoff,  Gregor Maria, Justenhoven,  Heinz-Gerhard, Kaiser,  Christoph, Koch,  Kurt, Kranemann,  Benedikt, Madrigal,  Santiago, Müller,  Kardinal Gerhard Kardinal, Schreiter,  Robert J., Siebenrock,  Roman A, Sievernich,  Pater Professor Michael, Simon,  Werner, Tück,  Prof. Jan-Heiner, Waldenfels,  Prof. Hans, Walter,  Peter
Das II. Vaticanum hat das Selbstverständnis der Katholischen Kirche und ihr Verhältnis zur "Welt von heute" neu bestimmt. Dabei hat es unterschiedliche Metaphern und Bilder geprägt, die breit rezipiert wurden, u.a.: Volk Gottes, Zeichen der Zeit, Hierarchie der Wahrheiten, Kirche der Armen, Sakrament des Heils. Renommierte Fachleute stellen diese "Konzilsmetaphern" vor und fragen nach deren Potential, auch in Gegenwart und Zukunft Orientierung zu geben.
Aktualisiert: 2023-06-08
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Begrenzt verantwortlich?

Begrenzt verantwortlich? von Babo,  Markus, Dernbach,  Beatrice, Filipovic,  Alexander, Heimbach-Steins,  Prof. Marianne, Heindl,  Alexander, Herrmann,  Brigitta, Justenhoven,  Heinz-Gerhard, Kessler,  Rainer, Körtner,  Professor Ulrich H. J., Lesch,  Professor Walter, Luft,  Stefan, Mandry,  Christof, Oltmer,  Jochen, Štica,  Petr, Wallacher,  Johannes
Flucht und Migration fordern die Staaten der Europäischen Union in einem Maße heraus, wie es seit der politischen Wende 1989/90 nicht der Fall war. Die aktuelle Debatte in der medialen Öffentlichkeit, in der Politik und in weiten Kreisen der gesellschaftlichen Verantwortungsträger spiegelt die Komplexität der anstehenden Fragen ebenso wie die Sehnsucht nach raschen und einfachen Lösungen. Die Spannung entlädt sich in einer zunehmenden Polarisierung der Gesellschaften, in der Rückkehr überwunden geglaubter Nationalismen, in einer Verrohung der öffentlichen Debattenkultur und in zunehmender Gewaltbereitschaft. Eine differenzierte ethische Auseinandersetzung tut not. Der vorliegende Band leistet hierzu einen unerlässlichen Beitrag. Thematische Schwerpunkte: * das Verhältnis von Gesinnungs- und Verantwortungsethik * die Argumentation für/gegen Obergrenzen und Kriterien einer Begrenzung der Zuwanderung * die Frage nach der Reichweite der politischen und moralischen Verantwortung Komplementär erscheint Anfang 2017 ein weiterer Band, der die Herausforderungen der gesellschaftlichen Integration angesichts der Zuwanderung aufgreift.
Aktualisiert: 2023-06-08
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Begrenzt verantwortlich?

Begrenzt verantwortlich? von Babo,  Markus, Dernbach,  Beatrice, Filipovic,  Alexander, Heimbach-Steins,  Prof. Marianne, Heindl,  Alexander, Herrmann,  Brigitta, Justenhoven,  Heinz-Gerhard, Kessler,  Rainer, Körtner,  Professor Ulrich H. J., Lesch,  Professor Walter, Luft,  Stefan, Mandry,  Christof, Oltmer,  Jochen, Štica,  Petr, Wallacher,  Johannes
Flucht und Migration fordern die Staaten der Europäischen Union in einem Maße heraus, wie es seit der politischen Wende 1989/90 nicht der Fall war. Die aktuelle Debatte in der medialen Öffentlichkeit, in der Politik und in weiten Kreisen der gesellschaftlichen Verantwortungsträger spiegelt die Komplexität der anstehenden Fragen ebenso wie die Sehnsucht nach raschen und einfachen Lösungen. Die Spannung entlädt sich in einer zunehmenden Polarisierung der Gesellschaften, in der Rückkehr überwunden geglaubter Nationalismen, in einer Verrohung der öffentlichen Debattenkultur und in zunehmender Gewaltbereitschaft. Eine differenzierte ethische Auseinandersetzung tut not. Der vorliegende Band leistet hierzu einen unerlässlichen Beitrag. Thematische Schwerpunkte: * das Verhältnis von Gesinnungs- und Verantwortungsethik * die Argumentation für/gegen Obergrenzen und Kriterien einer Begrenzung der Zuwanderung * die Frage nach der Reichweite der politischen und moralischen Verantwortung Komplementär erscheint Anfang 2017 ein weiterer Band, der die Herausforderungen der gesellschaftlichen Integration angesichts der Zuwanderung aufgreift.
Aktualisiert: 2023-05-10
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Die großen Metaphern des Zweiten Vatikanischen Konzils

Die großen Metaphern des Zweiten Vatikanischen Konzils von Bredeck,  Michael, Delgado,  Prof. Mariano, Eckholt,  Prof. Margit, Enders,  Professor Markus, Faber,  Prof. Eva-Maria, Gabriel,  Professorin Ingeborg, Gilich,  Benedikt, Gmainer-Pranzl,  Franz, Gutiérrez,  Prof. Gustavo, Hoff,  Gregor Maria, Justenhoven,  Heinz-Gerhard, Kaiser,  Christoph, Koch,  Kurt, Kranemann,  Benedikt, Madrigal,  Santiago, Müller,  Kardinal Gerhard Kardinal, Schreiter,  Robert J., Siebenrock,  Roman A, Sievernich,  Pater Professor Michael, Simon,  Werner, Tück,  Prof. Jan-Heiner, Waldenfels,  Prof. Hans, Walter,  Peter
Das II. Vaticanum hat das Selbstverständnis der Katholischen Kirche und ihr Verhältnis zur "Welt von heute" neu bestimmt. Dabei hat es unterschiedliche Metaphern und Bilder geprägt, die breit rezipiert wurden, u.a.: Volk Gottes, Zeichen der Zeit, Hierarchie der Wahrheiten, Kirche der Armen, Sakrament des Heils. Renommierte Fachleute stellen diese "Konzilsmetaphern" vor und fragen nach deren Potential, auch in Gegenwart und Zukunft Orientierung zu geben.
Aktualisiert: 2023-05-10
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De iustitia et iure caeterisque virtutibus cardinalibus. Über die Gerechtigkeit und das Recht und die übrigen Kardinaltugenden. Teil II

De iustitia et iure caeterisque virtutibus cardinalibus. Über die Gerechtigkeit und das Recht und die übrigen Kardinaltugenden. Teil II von Bertelloni,  Francisco, Bogdandy,  Armin von, Brieskorn,  Norbert, Cruz Cruz,  Juan, Duve,  Thomas, Fidora,  Alexander, Höffe,  Otfried, Imbach,  Ruedi, Jansen,  Nils, Jussen,  Bernhard, Justenhoven,  Heinz-Gerhard, Lessius,  Leonardus, Liebrand,  Konstantin, Lutz-Bachmann,  Matthias, Miethke ,  Jürgen, Niederberger,  Andreas, Nussbaum,  Martha, Pennington,  Ken, Repgen,  Tilman, Wille,  Klaus
Im zweiten Teil der Ausgabe von ›De iustitia et iure caeterisque virtutibus cardinalibus‹ aus dem Jahr 1605 bietet Leonardus Lessius eine konzentrierte Darstellung der spätscholastischen Lehre von der Restitution: der Lehre von der Verpflichtung zum Schadensersatz und zum Bereicherungsausgleich. Nach römisch-katholischer Lehre durfte eine Sünde nur vergeben werden, wenn der Schädiger den Schaden wiedergutgemacht bzw. fremdes Gut zurückgegeben hatte (Restitution). Damit wurde die Restitution zum Angelpunkt, der das theologische Naturrecht in eine genuine Rechtsordnung transformierte, die das tägliche Leben der Gläubigen bestimmte. Lessius erläutert hier kasuistisch ein breites Panorama einzelner Rechtsverletzungen (etwa am Leben, Körper, Eigentum oder der Ehre) und der darauf bezogenen Delikte. Insgesamt bietet dieser Teil des Werks ein buntes Bild der frühneuzeitlichen katholischen Alltagsmoral. In the second part of the edition of 'De iustitia et iure caeterisque virtutibus cardinalibus' from 1605, Leonardus Lessius offers a detailed presentation of the late scholastic doctrine of 'restitution': the doctrine of the obligation to pay damages and to compensate for enrichment. According to Roman Catholic doctrine, a sin could only be forgiven if the liable party had paid compensation for the damage or returned someone else's property (restitution). Restitution thus transformed theological natural law into a genuine legal order, which determined the daily life of the faithful. Lessius casuistically explains a broad outlook on individual violations of law (for example, of life, body, property or honour) and the related offences. Overall, this part of the work offers a varied picture of early modern Catholic everyday morality.
Aktualisiert: 2022-05-18
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De iustitia et iure caeterisque virtutibus cardinalibus. Über die Gerechtigkeit und das Recht und die übrigen Kardinaltugenden. Teil II

De iustitia et iure caeterisque virtutibus cardinalibus. Über die Gerechtigkeit und das Recht und die übrigen Kardinaltugenden. Teil II von Bertelloni,  Francisco, Bogdandy,  Armin von, Brieskorn,  Norbert, Cruz Cruz,  Juan, Duve,  Thomas, Fidora,  Alexander, Höffe,  Otfried, Imbach,  Ruedi, Jansen,  Nils, Jussen,  Bernhard, Justenhoven,  Heinz-Gerhard, Lessius,  Leonardus, Liebrand,  Konstantin, Lutz-Bachmann,  Matthias, Miethke ,  Jürgen, Niederberger,  Andreas, Nussbaum,  Martha, Pennington,  Ken, Repgen,  Tilman, Wille,  Klaus
Im zweiten Teil der Ausgabe von ›De iustitia et iure caeterisque virtutibus cardinalibus‹ aus dem Jahr 1605 bietet Leonardus Lessius eine konzentrierte Darstellung der spätscholastischen Lehre von der Restitution: der Lehre von der Verpflichtung zum Schadensersatz und zum Bereicherungsausgleich. Nach römisch-katholischer Lehre durfte eine Sünde nur vergeben werden, wenn der Schädiger den Schaden wiedergutgemacht bzw. fremdes Gut zurückgegeben hatte (Restitution). Damit wurde die Restitution zum Angelpunkt, der das theologische Naturrecht in eine genuine Rechtsordnung transformierte, die das tägliche Leben der Gläubigen bestimmte. Lessius erläutert hier kasuistisch ein breites Panorama einzelner Rechtsverletzungen (etwa am Leben, Körper, Eigentum oder der Ehre) und der darauf bezogenen Delikte. Insgesamt bietet dieser Teil des Werks ein buntes Bild der frühneuzeitlichen katholischen Alltagsmoral.
Aktualisiert: 2022-07-07
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De legibus ac Deo legislatore. Liber quintus.Über die Gesetze und Gott den Gesetzgeber. Fünftes Buch. Teil II

De legibus ac Deo legislatore. Liber quintus.Über die Gesetze und Gott den Gesetzgeber. Fünftes Buch. Teil II von Bach,  Oiver, Bach,  Oliver, Brieskorn,  Norbert, Duve,  Thomas, Fidora,  Alexander, Justenhoven,  Heinz-Gerhard, Lutz-Bachmann,  Matthias, Niederberger,  Andreas, Stiening,  Gideon, Suárez,  Francisco
Im fünften Buch seiner rechtstheologischen Summe ›De legibus ac Deo legislatore‹ aus dem Jahre 1612 entwickelt Francisco Suárez die Grundlagen und Grundzüge einer Theorie der Strafe. Dabei gelingt es dem Conimbricenser Theologen, Philosophen und Juristen, die Strafe in ihrem rechtstheoretischen Wesen und ihrer rechtspraktischen Funktion zu bestimmen und zu begründen, indem die poena als notwendiges Moment jeder Gesetzestheorie abgeleitet wird. Auch das komplexe Verhältnis von Strafe und Sünde wird präzise gefasst. Das hier erstmals in deutscher Übersetzung vorliegende Buch V von ›De legibus‹ dokumentiert die innovativen Konzeptionen einer Philosophie und Theologie der Strafe, die die frühneuzeitliche Entwicklung der politischen Theorie in Aufnahme und Kritik bis ins 18. Jahrhundert beeinflussen sollte.
Aktualisiert: 2022-10-27
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De legibus ac Deo legislatore. Liber quintus. Über die Gesetze und Gott den Gesetzgeber. Fünftes Buch. Teil I

De legibus ac Deo legislatore. Liber quintus. Über die Gesetze und Gott den Gesetzgeber. Fünftes Buch. Teil I von Bach,  Oiver, Bach,  Oliver, Brieskorn,  Norbert, Duve,  Thomas, Fidora,  Alexander, Justenhoven,  Heinz-Gerhard, Lutz-Bachmann,  Matthias, Niederberger,  Andreas, Stiening,  Gideon, Suárez,  Francisco
Im fünften Buch seiner rechtstheologischen Summe ›De legibus ac Deo legislatore‹ aus dem Jahre 1612 entwickelt Francisco Suárez die Grundlagen und Grundzüge einer Theorie der Strafe. Dabei gelingt es dem Conimbricenser Theologen, Philosophen und Juristen, die Strafe in ihrem rechtstheoretischen Wesen und ihrer rechtspraktischen Funktion zu bestimmen und zu begründen, indem die poena als notwendiges Moment jeder Gesetzestheorie abgeleitet wird. Auch das komplexe Verhältnis von Strafe und Sünde wird präzise gefasst. Das hier erstmals in deutscher Übersetzung vorliegende Buch V von ›De legibus‹ dokumentiert die innovativen Konzeptionen einer Philosophie und Theologie der Strafe, die die frühneuzeitliche Entwicklung der politischen Theorie in Aufnahme und Kritik bis ins 18. Jahrhundert beeinflussen sollte.
Aktualisiert: 2022-12-15
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De iustitia et iure caeterisque virtutibus cardinalibus. Über die Gerechtigkeit und das Recht und die übrigen Kardinaltugenden. Teil I

De iustitia et iure caeterisque virtutibus cardinalibus. Über die Gerechtigkeit und das Recht und die übrigen Kardinaltugenden. Teil I von Bertelloni,  Francisco, Bogdandy,  Armin von, Brieskorn,  Norbert, Cruz Cruz,  Juan, Duve,  Thomas, Fidora,  Alexander, Höffe,  Otfried, Imbach,  Ruedi, Jansen,  Nils, Jussen,  Bernhard, Justenhoven,  Heinz-Gerhard, Lessius,  Leonardus, Liebrand,  Konstantin, Lutz-Bachmann,  Matthias, Miethke ,  Jürgen, Niederberger,  Andreas, Nussbaum,  Martha, Pennington,  Ken, Stolleis,  Michael, Wille,  Klaus
Im ersten Band der Ausgabe von ›De iustitia et iure caeterisque virtutibus cardinalibus‹ aus dem Jahr 1605 verbindet Leonardus Lessius seine Erläuterungen zur theologischen und juristischen Bedeutung der Tugend der Klugheit mit seiner allgemeinen Rechtslehre. Hier geht es um die Tugend der Gerechtigkeit im Allgemeinen, um den Begriff des Rechts im subjektiven und objektiven Sinne sowie insbesondere um den Begriff des »dominium«. Mit diesem Begriff, der eine systematische Grundlage der spätscholastischen Naturrechtslehre bildete, bezeichnet Lessius nicht nur das Eigentum, sondern ein umfassendes Herrschaftsrecht im Allgemeinen; gleichwohl erläutert er hier auch die privatrechtlichen Fragen, wie Eigentum erworben und verloren wird.
Aktualisiert: 2020-11-06
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De iustitia. Über die Gerechtigkeit. Teil III

De iustitia. Über die Gerechtigkeit. Teil III von Bertelloni,  Francisco, Bogdandy,  Armin von, Brieskorn,  Norbert, Cruz Cruz,  Juan, Duve,  Thomas, Fidora,  Alexander, Höffe,  Otfried, Imbach,  Ruedi, Jussen,  Bernhard, Justenhoven,  Heinz-Gerhard, Lutz-Bachmann,  Matthias, Miethke ,  Jürgen, Niederberger,  Andreas, Nussbaum,  Martha, Pennington,  Ken, Repgen,  Tilman, Stolleis,  Michael, Stüben,  Joachim, Vitoria,  Francisco de
Zu den klassischen Vorstellungen von Gerechtigkeit zählt die Gleichwertigkeit von Nehmen und Geben – die Tauschgerechtigkeit. Sie fehlt, wenn die berechtigte Erwartung einseitig geschmälert wird. Augustinus lehrte, dass die Vergebung einer Sünde zunächst die Wiedergutmachung verlange. Dieser Satz ist ins kanonische Recht eingegangen und wird auch von Thomas von Aquin zitiert. Hier ist der Ansatzpunkt für den Traktat ›De restitutione‹ im Summenkommentar des Francisco de Vitoria (zu ›Summa theologiae‹ II-II, q. 62). Vitoria diskutiert die theoretischen und praktischen Fragen, die mit dem Thema verbunden sind. Dass aus der ursprünglich moraltheologisch begründeten Restitutionspflicht im späten 16. und frühen 17. Jahrhundert ein ausdifferenziertes Rechtsinstitut zum Schutz subjektiver Rechte geworden ist, dessen besondere Leistung in einem einheitlichen Grundgedanken für den Ersatz unberechtigter Bereicherung und der Deliktshaftung sowie der konsequenten Umsetzung des Prinzips der ausgleichenden Gerechtigkeit liegt, ist ganz maßgeblich Vitoria zuzuschreiben. Dieser zweite Teil von ›De restitutione‹, der zugleich der dritte Band und damit der Abschluss des Gerechtigkeitstraktates ist, enthält Vitorias Kommentierung der Artikel 3–8 zur Quaestio 62. Hier beschäftigt sich Vitoria in detaillierten Einzelanalysen mit besonderen Fragen der Restitution: von der Berechnung des Schadens und des Gewinns über Ausnahmen von der Restitutionspflicht etwa bei Gutgläubigkeit, über Probleme konkurrierender Rechtsgüter, über eine präzise Lehre von der Tatbeteiligung bis hin zu Sonderproblemen wie Spielerträgen.
Aktualisiert: 2020-05-13
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Prinzip und Prinzipienfrage in der Entwicklung des modernen Naturrechts

Prinzip und Prinzipienfrage in der Entwicklung des modernen Naturrechts von Duve,  Thomas, Fidora,  Alexander, Justenhoven,  Heinz-Gerhard, Lutz-Bachmann,  Matthias, Niederberger,  Andreas, Scattola,  Merio, Wagner,  Andreas
Merio Scattola (1962–2015) gilt als einer der besten Kenner der Geschichte des europäischen politischen Denkens. Hatte er in seinem wegweisenden Werk ›Das Naturrecht vor dem Naturrecht‹ (1999) das Aufkommen des westlichen Naturrechts studiert, so liegt hier mit der originellen Analyse von dessen weiterer Entwicklung ein wesentlicher Teil des akademischen Vermächtnisses Scattolas vor. An methodologischen Grundfragen orientiert, rekonstruiert er neben der Entwicklung der systematischen Naturrechtslehre auch einen zweiten Entwicklungspfad bis hin zum neuthomistischen Naturrecht des 19. Jahrhunderts. Durch seine stringente Bearbeitung des Schlüsselbegriffs des Prinzips gelingt es Scattola, das naturrechtliche Denken der Moderne als Prinzipienfrage historisch und theoretisch zu diskutieren. Merio Scattola (1962–2015) is said to be one of the leading experts in the field of the history of European political thought. In his groundbreaking work ›Das Naturrecht vor dem Naturrecht‹ (Before and After Natural Law) (1999) he had studied the emergence of natural law in Western culture, and this work, with its original analysis of the further development of Scattola's theories, provides the reader with a fundamental part of Scattola's academic legacy. Focusing on basic methodological issues, it reconstructs a second path of development up to and including the neo-Thomist natural law of the 19th century in addition to the development of the systematic theory of natural law. Due to his consistent treatment of the key term, principle, Scattola was able to discuss natural law thought in the modern era as a question of principles from a historical and theoretical perspective.
Aktualisiert: 2021-01-26
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De iustitia. Über die Gerechtigkeit. Teil II

De iustitia. Über die Gerechtigkeit. Teil II von de Vitoria,  Francisco, Duve,  Thomas, Fidora,  Alexander, Justenhoven,  Heinz-Gerhard, Lutz-Bachmann,  Matthias, Niederberger,  Andreas, Stüben,  Joachim
One of the classical concepts of justice is justice in exchange. Giving and taking however are lacking in equivalence if the justifiable expectation is reduced unilaterally. Augustine taught that absolution initially required atonement. This is where the treatise ›De restitutione‹ in Francisco de Vitoria’s Summa begins. His influence is enormous: The fact that in the Early Modern Age a clearly defined legal institution for the protection of subjective rights resulted from the obligation to make restitution established by moral theology, a legal institution whose particular achievement is the single fundamental concept for liability for enrichment and for tort liability and the consistent implementation of the principle of retributive justice, can be attributed essentially to Vitoria’s dealing with these questions.
Aktualisiert: 2020-01-01
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De legibus ac Deo legislatore. Über die Gesetze und Gott den Gesetzgeber

De legibus ac Deo legislatore. Über die Gesetze und Gott den Gesetzgeber von Bach,  Oiver, Bach,  Oliver, Brieskorn,  Norbert, Duve,  Thomas, Fidora,  Alexander, Justenhoven,  Heinz-Gerhard, Lutz-Bachmann,  Matthias, Niederberger,  Andreas, Stiening,  Gideon, Suárez,  Francisco
Im zweiten Buch seiner rechtstheologischen Summe, ›De legibus ac Deo legislatore‹ aus dem Jahre 1612, entwickelt Francisco Suárez (1548–1617) seine Konzeption des ewigen Gesetzes, des Naturrechts und des Völkerrechts. Dabei gelingt Suárez die kritische Überarbeitung der lex aeterna-Theorien von Augustinus und Thomas von Aquin und damit eine Weiterentwicklung mittelalterlicher Rechtstheologie. Er formuliert darüber hinaus für die im 17. Jahrhundert mit Hugo Grotius und Thomas Hobbes aufbrechenden und bis zu Christian Wolff kontrovers ausgetragenen Naturrechts- und Völkerrechtsdebatten genuin eigenständige Konzeptionen, die die frühneuzeitliche Entwicklung der politischen Theorie bis ins 18. Jahrhundert befördern. In the second book of ›De legibus ac Deo legislatore‹ (1612), the summa of his theology of law, Francisco Suárez (1548–1617) explains and develops his concept of eternal and natural law as well of international law. Suárez manages a critical revision of the theories of eternal law that have been presented by Augustine and Thomas Aquinas and thus a progressive development of medieval theology of law. Concerning the natural and international law debate that will be intensified by Hugo Grotius and Thomas Hobbes and held controversial to Christian Wolff, Suárez already formulates genuine conceptions that promote the early modern development of political theory until the 18th century.
Aktualisiert: 2021-02-02
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Gleichheit und Gleichmaß. Equality and Equitability

Gleichheit und Gleichmaß. Equality and Equitability von Bunge,  Kirstin, Duve,  Thomas, Fidora,  Alexander, Justenhoven,  Heinz-Gerhard, Lutz-Bachmann,  Matthias, Niederberger,  Andreas
On the threshold of the Middle Ages and the modern era, there was a revolutionary idea: The claim that all human beings have rights is regarded as the normative basic idea of modernity. Kirstin Bunge analyses Francisco de Vitoria’s (1483–1546) philosophy of law which ambiguously oscillates between subjective rights and natural law. Based on the terms of dominium and aequalitas, she reconstructs an impressive conceptual network as the basis of subjective rights and systematically defines Vitoria’s relationship between law and liberty, equality and justice, common and private property, war and peace. Kirstin Bunge thereby convincingly demonstrates the constitutive complexity and the challenges of the modern philosophy of law in the work of Vitoria.
Aktualisiert: 2020-01-01
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De iustitia et iure. Über Gerechtigkeit und Recht. Teil I und Teil II

De iustitia et iure. Über Gerechtigkeit und Recht. Teil I und Teil II von Bertelloni,  Francisco, Bogdandy,  Armin von, Brieskorn,  Norbert, Cruz Cruz,  Juan, Duve,  Thomas, Fidora,  Alexander, Höffe,  Otfried, Imbach,  Ruedi, Jussen,  Bernhard, Justenhoven,  Heinz-Gerhard, Kaufmann,  Matthias, Loose,  Alexander, Lutz-Bachmann,  Matthias, Miethke ,  Jürgen, Molina,  Luis de, Niederberger,  Andreas, Nussbaum,  Martha, Pennington,  Ken, Simmermacher,  Danae, Stolleis,  Michael
Obwohl der spanische Jesuit Luis de Molina (1535–1600) als wichtiger theologischer Verfechter menschlicher Selbstbestimmung und als Wegbereiter eines ökonomischen Liberalismus angesehen wird, ist ihm bislang weniger Aufmerksamkeit entgegengebracht worden als etwa Francisco de Vitoria (1483–1546) oder Francisco Suárez (1548–1617). Mit der zweibändigen Edition und Übersetzung von Traktat I und Traktat II, Disputationen 1–40 seines fünf Traktate umfassenden, voluminösen Werkes ›De iustitia et iure‹, das zwischen 1593 und 1609 erschien, werden wichtige Teile von Molinas Rechtsphilosophie zugänglich gemacht. Although the Spanish Jesuit Luis de Molina (1535–1600) is considered a major theological advocate of human self-determination as well as a pioneer of economic liberalism, he has received less attention so far than, for example, Francisco de Vitoria (1483–1546) and Francisco Suárez (1548–1617). Significant parts of Molina’s legal philosophy are made accessible through this two-volume edition and translation of tractates I and II, disputations 1-40, of his voluminous ›De Iustitia et Iure‹ which contained five tractates published between 1593 and 1609.
Aktualisiert: 2020-12-22
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Dès le début

Dès le début von Aschmann,  Birgit, Brechenmacher,  Thomas, Damberg,  Wilhelm, Justenhoven,  Heinz-Gerhard, Kissener,  Michael
Drei Jahre nach Beginn des Ersten Weltkrieges veröffentlichte Papst Benedikt XV. eine Friedensnote, mit der er den kriegführenden Nationen einen Weg aus dem „allgemeinen Wahnsinn“ weisen wollte. Der Sammelband würdigt diese halb vergessene Friedensinitiative.Die Beiträge von Historikern, Theologen und Kirchenhistorikern loten die Realisierungschancen der päpstlichen Initiative aus und fragen nach ihren unmittelbaren Folgen. Zugleich gehen die Aufsätze der Frage nach, inwiefern das Engagement Benedikts XV. in der Kontinuität einer vatikanischen Friedensethik zu sehen ist.
Aktualisiert: 2023-04-24
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