Liegt ein Grund vor, der zur Rückabwicklung des Vertrages führen kann (Rücktritt, Widerruf, Anfechtung, Nichtigkeit, Eintritt der auflösenden Bedingung, Geltendmachung eines auf Rückgängigmachung des Vertrages gerichteten Schadensersatzanspruchs), so stellt sich die Frage, welcher der Vertragspartner und unter welchen Voraussetzungen er den Schaden zu tragen hat, der dadurch entsteht, dass die aufgrund des Vertrages geleistete Sache untergegangen oder verschlechtert worden ist. Kommt es
für die Haftungsproblematik darauf an, ob das Restitutionshindernis vor oder nach Auslösung der Rückabwicklungslage, vor oder nach Kenntnis des Empfängers vom Rückabwicklungsgrund, beim Rückabwicklungsberechtigten oder beim Rückabwicklungsgegner eingetreten ist? Spielt es dabei eine Rolle, welcher Vertragspartner den Rückabwicklungsgrund zu vertreten hat? Unter welchen Voraussetzungen haftet der Empfänger der Sachleistung für gebrauchsbedingte Restitutionshindernisse, d. h. für Abnutzungsschäden oder für die Realisierung von Risiken, die mit dem Sachgebrauch verbunden sind? Wie hat die Schadenszurechnung an den Empfänger der nicht mehr rückgabefähigen Sache zu erfolgen? Durch Begründung einer Wertersatzpflicht oder etwa dadurch, dass man ihn auf Schadensersatz haften lässt? Kann man, wenn ein Rückabwicklungsgrund vorliegt, davon ausgehen, dass Leistung und Gegenleistung miteinander synallagmatisch verknüpft sind und daraus die Folgerung ziehen, dass der Leistungsempfänger die Gefahr für die empfangene Sache zu tragen hat?
Der Autor untersucht diese Fragen vor dem Hintergrund der rücktritts- und bereicherungsrechtlichen Vorschriften des BGB unter Berücksichtigung der entsprechenden Regelung im UN-Kaufrecht. Er zeigt, dass sowohl den §§ 347 ff. BGB a. F. als auch § 346 BGB n. F. Schadenszurechnungskriterien zugrunde liegen, die eine sachgerechte Sachrisikoverteilung bei der rücktritts- ebenso wie bei der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung gegenseitiger Verträge ermöglichen: Sie stehen im Einklang mit
den Schadenszurechnungsnormen des Bereicherungsrechts und laufen dem Zweck der die Vertragsnichtigkeit anordnenden Vorschriften nicht zuwider.
Bereits kurz nach dem In-Kraft-Treten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes bietet die Arbeit eine aktuelle, zuverlässige und umfassende Darstellung dieser komplizierten und praxisrelevanten Materie.
Aktualisiert: 2023-07-01
> findR *
Liegt ein Grund vor, der zur Rückabwicklung des Vertrages führen kann (Rücktritt, Widerruf, Anfechtung, Nichtigkeit, Eintritt der auflösenden Bedingung, Geltendmachung eines auf Rückgängigmachung des Vertrages gerichteten Schadensersatzanspruchs), so stellt sich die Frage, welcher der Vertragspartner und unter welchen Voraussetzungen er den Schaden zu tragen hat, der dadurch entsteht, dass die aufgrund des Vertrages geleistete Sache untergegangen oder verschlechtert worden ist. Kommt es
für die Haftungsproblematik darauf an, ob das Restitutionshindernis vor oder nach Auslösung der Rückabwicklungslage, vor oder nach Kenntnis des Empfängers vom Rückabwicklungsgrund, beim Rückabwicklungsberechtigten oder beim Rückabwicklungsgegner eingetreten ist? Spielt es dabei eine Rolle, welcher Vertragspartner den Rückabwicklungsgrund zu vertreten hat? Unter welchen Voraussetzungen haftet der Empfänger der Sachleistung für gebrauchsbedingte Restitutionshindernisse, d. h. für Abnutzungsschäden oder für die Realisierung von Risiken, die mit dem Sachgebrauch verbunden sind? Wie hat die Schadenszurechnung an den Empfänger der nicht mehr rückgabefähigen Sache zu erfolgen? Durch Begründung einer Wertersatzpflicht oder etwa dadurch, dass man ihn auf Schadensersatz haften lässt? Kann man, wenn ein Rückabwicklungsgrund vorliegt, davon ausgehen, dass Leistung und Gegenleistung miteinander synallagmatisch verknüpft sind und daraus die Folgerung ziehen, dass der Leistungsempfänger die Gefahr für die empfangene Sache zu tragen hat?
Der Autor untersucht diese Fragen vor dem Hintergrund der rücktritts- und bereicherungsrechtlichen Vorschriften des BGB unter Berücksichtigung der entsprechenden Regelung im UN-Kaufrecht. Er zeigt, dass sowohl den §§ 347 ff. BGB a. F. als auch § 346 BGB n. F. Schadenszurechnungskriterien zugrunde liegen, die eine sachgerechte Sachrisikoverteilung bei der rücktritts- ebenso wie bei der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung gegenseitiger Verträge ermöglichen: Sie stehen im Einklang mit
den Schadenszurechnungsnormen des Bereicherungsrechts und laufen dem Zweck der die Vertragsnichtigkeit anordnenden Vorschriften nicht zuwider.
Bereits kurz nach dem In-Kraft-Treten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes bietet die Arbeit eine aktuelle, zuverlässige und umfassende Darstellung dieser komplizierten und praxisrelevanten Materie.
Aktualisiert: 2023-07-01
> findR *
Liegt ein Grund vor, der zur Rückabwicklung des Vertrages führen kann (Rücktritt, Widerruf, Anfechtung, Nichtigkeit, Eintritt der auflösenden Bedingung, Geltendmachung eines auf Rückgängigmachung des Vertrages gerichteten Schadensersatzanspruchs), so stellt sich die Frage, welcher der Vertragspartner und unter welchen Voraussetzungen er den Schaden zu tragen hat, der dadurch entsteht, dass die aufgrund des Vertrages geleistete Sache untergegangen oder verschlechtert worden ist. Kommt es
für die Haftungsproblematik darauf an, ob das Restitutionshindernis vor oder nach Auslösung der Rückabwicklungslage, vor oder nach Kenntnis des Empfängers vom Rückabwicklungsgrund, beim Rückabwicklungsberechtigten oder beim Rückabwicklungsgegner eingetreten ist? Spielt es dabei eine Rolle, welcher Vertragspartner den Rückabwicklungsgrund zu vertreten hat? Unter welchen Voraussetzungen haftet der Empfänger der Sachleistung für gebrauchsbedingte Restitutionshindernisse, d. h. für Abnutzungsschäden oder für die Realisierung von Risiken, die mit dem Sachgebrauch verbunden sind? Wie hat die Schadenszurechnung an den Empfänger der nicht mehr rückgabefähigen Sache zu erfolgen? Durch Begründung einer Wertersatzpflicht oder etwa dadurch, dass man ihn auf Schadensersatz haften lässt? Kann man, wenn ein Rückabwicklungsgrund vorliegt, davon ausgehen, dass Leistung und Gegenleistung miteinander synallagmatisch verknüpft sind und daraus die Folgerung ziehen, dass der Leistungsempfänger die Gefahr für die empfangene Sache zu tragen hat?
Der Autor untersucht diese Fragen vor dem Hintergrund der rücktritts- und bereicherungsrechtlichen Vorschriften des BGB unter Berücksichtigung der entsprechenden Regelung im UN-Kaufrecht. Er zeigt, dass sowohl den §§ 347 ff. BGB a. F. als auch § 346 BGB n. F. Schadenszurechnungskriterien zugrunde liegen, die eine sachgerechte Sachrisikoverteilung bei der rücktritts- ebenso wie bei der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung gegenseitiger Verträge ermöglichen: Sie stehen im Einklang mit
den Schadenszurechnungsnormen des Bereicherungsrechts und laufen dem Zweck der die Vertragsnichtigkeit anordnenden Vorschriften nicht zuwider.
Bereits kurz nach dem In-Kraft-Treten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes bietet die Arbeit eine aktuelle, zuverlässige und umfassende Darstellung dieser komplizierten und praxisrelevanten Materie.
Aktualisiert: 2023-07-01
> findR *
Liegt ein Grund vor, der zur Rückabwicklung des Vertrages führen kann (Rücktritt, Widerruf, Anfechtung, Nichtigkeit, Eintritt der auflösenden Bedingung, Geltendmachung eines auf Rückgängigmachung des Vertrages gerichteten Schadensersatzanspruchs), so stellt sich die Frage, welcher der Vertragspartner und unter welchen Voraussetzungen er den Schaden zu tragen hat, der dadurch entsteht, dass die aufgrund des Vertrages geleistete Sache untergegangen oder verschlechtert worden ist. Kommt es
für die Haftungsproblematik darauf an, ob das Restitutionshindernis vor oder nach Auslösung der Rückabwicklungslage, vor oder nach Kenntnis des Empfängers vom Rückabwicklungsgrund, beim Rückabwicklungsberechtigten oder beim Rückabwicklungsgegner eingetreten ist? Spielt es dabei eine Rolle, welcher Vertragspartner den Rückabwicklungsgrund zu vertreten hat? Unter welchen Voraussetzungen haftet der Empfänger der Sachleistung für gebrauchsbedingte Restitutionshindernisse, d. h. für Abnutzungsschäden oder für die Realisierung von Risiken, die mit dem Sachgebrauch verbunden sind? Wie hat die Schadenszurechnung an den Empfänger der nicht mehr rückgabefähigen Sache zu erfolgen? Durch Begründung einer Wertersatzpflicht oder etwa dadurch, dass man ihn auf Schadensersatz haften lässt? Kann man, wenn ein Rückabwicklungsgrund vorliegt, davon ausgehen, dass Leistung und Gegenleistung miteinander synallagmatisch verknüpft sind und daraus die Folgerung ziehen, dass der Leistungsempfänger die Gefahr für die empfangene Sache zu tragen hat?
Der Autor untersucht diese Fragen vor dem Hintergrund der rücktritts- und bereicherungsrechtlichen Vorschriften des BGB unter Berücksichtigung der entsprechenden Regelung im UN-Kaufrecht. Er zeigt, dass sowohl den §§ 347 ff. BGB a. F. als auch § 346 BGB n. F. Schadenszurechnungskriterien zugrunde liegen, die eine sachgerechte Sachrisikoverteilung bei der rücktritts- ebenso wie bei der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung gegenseitiger Verträge ermöglichen: Sie stehen im Einklang mit
den Schadenszurechnungsnormen des Bereicherungsrechts und laufen dem Zweck der die Vertragsnichtigkeit anordnenden Vorschriften nicht zuwider.
Bereits kurz nach dem In-Kraft-Treten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes bietet die Arbeit eine aktuelle, zuverlässige und umfassende Darstellung dieser komplizierten und praxisrelevanten Materie.
Aktualisiert: 2023-04-01
> findR *
MEHR ANZEIGEN
Bücher von Kastrissios, Eleftherios
Sie suchen ein Buch oder Publikation vonKastrissios, Eleftherios ? Bei Buch findr finden Sie alle Bücher Kastrissios, Eleftherios.
Entdecken Sie neue Bücher oder Klassiker für Sie selbst oder zum Verschenken. Buch findr hat zahlreiche Bücher
von Kastrissios, Eleftherios im Sortiment. Nehmen Sie sich Zeit zum Stöbern und finden Sie das passende Buch oder die
Publiketion für Ihr Lesevergnügen oder Ihr Interessensgebiet. Stöbern Sie durch unser Angebot und finden Sie aus
unserer großen Auswahl das Buch, das Ihnen zusagt. Bei Buch findr finden Sie Romane, Ratgeber, wissenschaftliche und
populärwissenschaftliche Bücher uvm. Bestellen Sie Ihr Buch zu Ihrem Thema einfach online und lassen Sie es sich
bequem nach Hause schicken. Wir wünschen Ihnen schöne und entspannte Lesemomente mit Ihrem Buch
von Kastrissios, Eleftherios .
Kastrissios, Eleftherios - Große Auswahl an Publikationen bei Buch findr
Bei uns finden Sie Bücher aller beliebter Autoren, Neuerscheinungen, Bestseller genauso wie alte Schätze. Bücher
von Kastrissios, Eleftherios die Ihre Fantasie anregen und Bücher, die Sie weiterbilden und Ihnen wissenschaftliche Fakten
vermitteln. Ganz nach Ihrem Geschmack ist das passende Buch für Sie dabei. Finden Sie eine große Auswahl Bücher
verschiedenster Genres, Verlage, Schlagworte Genre bei Buchfindr:
Unser Repertoire umfasst Bücher von
- Kastrop, Christian
- Kastrop, Jessica
- Kastropp, Philipp Christian
- Kastrup, Benedikt
- Kastrup, Dieter
- Kastrup, Julia
- Kastrup, Mads
- Kastrup, Marc
- Kastrup, Marianne C.
- Kastrup, Martin
Sie haben viele Möglichkeiten bei Buch findr die passenden Bücher für Ihr Lesevergnügen zu entdecken. Nutzen Sie
unsere Suchfunktionen, um zu stöbern und für Sie interessante Bücher in den unterschiedlichen Genres und Kategorien
zu finden. Neben Büchern von Kastrissios, Eleftherios und Büchern aus verschiedenen Kategorien finden Sie schnell und
einfach auch eine Auflistung thematisch passender Publikationen. Probieren Sie es aus, legen Sie jetzt los! Ihrem
Lesevergnügen steht nichts im Wege. Nutzen Sie die Vorteile Ihre Bücher online zu kaufen und bekommen Sie die
bestellten Bücher schnell und bequem zugestellt. Nehmen Sie sich die Zeit, online die Bücher Ihrer Wahl anzulesen,
Buchempfehlungen und Rezensionen zu studieren, Informationen zu Autoren zu lesen. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen
das Team von Buchfindr.