Kinder und Jugendliche sind besondere Zeugen. Nicht nur, weil sie gerade in Mißbrauchsverfahren oft den einzigen Nachweis über die Tat erbringen können, mehr noch sind sie aufgrund ihres Alters besonders schutzwürdig. Werden die Rechte junger Zeugen intensiv diskutiert, bleibt die Frage nach ihrer grundsätzlichen Zeugenpflicht im Schrifttum unerörtert. Meistens wird die Pflicht zur Aussage auch minderjähriger Zeugen mehr unterstellt als belegt.
Die Verfasserin geht kritisch der Frage nach, welche Argumente gegen die staatsbürgerliche Zeugenpflicht von Minderjährigen sprechen und kommt zu dem Ergebnis, daß lediglich das Kindeswohl als ein im Strafverfahren zu beachtendes Prinzip diese Pflicht beschränkt. Sie kann jedoch zugleich zeigen, daß Minderjährige psychisch ihre Zeugenaufgabe in der Hauptverhandlung oft besser bewältigen als gemeinhin unterstellt wird, wenn nur die strafprozessualen Möglichkeiten zu ihrem Schutz tatsächlich ausgeschöpft werden.
Gabriele Kett-Straub kommt zu dem Ergebnis, daß die Zeugenpflicht Minderjähriger nicht generell in Abrede gestellt werden kann und stellt im Anschluß die einzelnen Haupt- und Nebenpflichten von Minderjährigen und deren Ausnahmen in den Mittelpunkt der Untersuchung. Daß mit der Inanspruchnahme des Minderjährigen als Zeugen zugleich Elternrechte tangiert werden, muß bei der Ausgestaltung der Pflichten berücksichtigt werden. Der Exploration der Glaubwürdigkeit - eine der Nebenpflichten - kommt beim Minderjährigen, der in besonderer Weise der Gefahr der Suggestion bei seiner Befragung unterliegt, eine herausragende Stellung zu.
Ausgezeichnet mit dem Karl-Giehrl-Preis 2002 der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und dem Promotionspreis der Juristischen Fakultät.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Kinder und Jugendliche sind besondere Zeugen. Nicht nur, weil sie gerade in Mißbrauchsverfahren oft den einzigen Nachweis über die Tat erbringen können, mehr noch sind sie aufgrund ihres Alters besonders schutzwürdig. Werden die Rechte junger Zeugen intensiv diskutiert, bleibt die Frage nach ihrer grundsätzlichen Zeugenpflicht im Schrifttum unerörtert. Meistens wird die Pflicht zur Aussage auch minderjähriger Zeugen mehr unterstellt als belegt.
Die Verfasserin geht kritisch der Frage nach, welche Argumente gegen die staatsbürgerliche Zeugenpflicht von Minderjährigen sprechen und kommt zu dem Ergebnis, daß lediglich das Kindeswohl als ein im Strafverfahren zu beachtendes Prinzip diese Pflicht beschränkt. Sie kann jedoch zugleich zeigen, daß Minderjährige psychisch ihre Zeugenaufgabe in der Hauptverhandlung oft besser bewältigen als gemeinhin unterstellt wird, wenn nur die strafprozessualen Möglichkeiten zu ihrem Schutz tatsächlich ausgeschöpft werden.
Gabriele Kett-Straub kommt zu dem Ergebnis, daß die Zeugenpflicht Minderjähriger nicht generell in Abrede gestellt werden kann und stellt im Anschluß die einzelnen Haupt- und Nebenpflichten von Minderjährigen und deren Ausnahmen in den Mittelpunkt der Untersuchung. Daß mit der Inanspruchnahme des Minderjährigen als Zeugen zugleich Elternrechte tangiert werden, muß bei der Ausgestaltung der Pflichten berücksichtigt werden. Der Exploration der Glaubwürdigkeit - eine der Nebenpflichten - kommt beim Minderjährigen, der in besonderer Weise der Gefahr der Suggestion bei seiner Befragung unterliegt, eine herausragende Stellung zu.
Ausgezeichnet mit dem Karl-Giehrl-Preis 2002 der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und dem Promotionspreis der Juristischen Fakultät.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Kinder und Jugendliche sind besondere Zeugen. Nicht nur, weil sie gerade in Mißbrauchsverfahren oft den einzigen Nachweis über die Tat erbringen können, mehr noch sind sie aufgrund ihres Alters besonders schutzwürdig. Werden die Rechte junger Zeugen intensiv diskutiert, bleibt die Frage nach ihrer grundsätzlichen Zeugenpflicht im Schrifttum unerörtert. Meistens wird die Pflicht zur Aussage auch minderjähriger Zeugen mehr unterstellt als belegt.
Die Verfasserin geht kritisch der Frage nach, welche Argumente gegen die staatsbürgerliche Zeugenpflicht von Minderjährigen sprechen und kommt zu dem Ergebnis, daß lediglich das Kindeswohl als ein im Strafverfahren zu beachtendes Prinzip diese Pflicht beschränkt. Sie kann jedoch zugleich zeigen, daß Minderjährige psychisch ihre Zeugenaufgabe in der Hauptverhandlung oft besser bewältigen als gemeinhin unterstellt wird, wenn nur die strafprozessualen Möglichkeiten zu ihrem Schutz tatsächlich ausgeschöpft werden.
Gabriele Kett-Straub kommt zu dem Ergebnis, daß die Zeugenpflicht Minderjähriger nicht generell in Abrede gestellt werden kann und stellt im Anschluß die einzelnen Haupt- und Nebenpflichten von Minderjährigen und deren Ausnahmen in den Mittelpunkt der Untersuchung. Daß mit der Inanspruchnahme des Minderjährigen als Zeugen zugleich Elternrechte tangiert werden, muß bei der Ausgestaltung der Pflichten berücksichtigt werden. Der Exploration der Glaubwürdigkeit - eine der Nebenpflichten - kommt beim Minderjährigen, der in besonderer Weise der Gefahr der Suggestion bei seiner Befragung unterliegt, eine herausragende Stellung zu.
Ausgezeichnet mit dem Karl-Giehrl-Preis 2002 der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und dem Promotionspreis der Juristischen Fakultät.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Dieser verständlich geschriebene Grundriss vermittelt kompakt und klar strukturiert die Grundlagen der strafrechtlichen Sanktionen. Kern der Darstellung ist der Prüfungsstoff des Sanktionenrechts, wie er in kriminalwissenschaftlichen Schwerpunktbereichen gelehrt wird. Insbesondere das Recht der Strafzumessung steht dabei im Mittelpunkt, so dass auch Referendare von dem Werk profitieren können.
Die Vorteile des Buches:
Strafrecht AT
Aktualisiert: 2023-04-04
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Zum Werk
Der Münchener Kommentar zum StGB erläutert in sechs Bänden das gesamte StGB und in drei weiteren Bänden zahlreiche, in der Praxis bedeutsame Teile des Nebenstrafrechts. Der Großkommentar stellt die modernen Entwicklungen des Strafrechts mit wissenschaftlicher Tiefe dar und legt dabei aber ein besonderes Augenmerk auf die Bedürfnisse der Praxis. Die präzise Darstellung der neuesten Rechtsprechung und Literatur, die verlässliche Auswertung beider und realitätsnahe Lösungsvorschläge zeichnen diesen Kommentar aus.
Es konnte ein außerordentlich kompetentes Autorenteam gewonnen werden, so dass dieser Großkommentar für jeden, der sich mit Strafrecht beschäftigt, ein Muss geworden ist.
Band 2 umfasst die praktisch wichtigen weiteren Normen des AT, also Strafen, Strafbemessung, Strafaussetzung auf Bewährung, Verwarnung mit Strafvorbehalt, Absehen von Strafe, Maßregeln der Besserung und Sicherung, Einziehung, Strafantrag, Ermächtigung, Strafverlangen und Verjährung.
Vorteile auf einen Blickpräzise Darstellung der gesamten Rechtsprechung und Literaturpraxisorientierte Lösungsvorschlägewichtige Teile des Nebenstrafrechts
Zur Neuauflage
In der 4. Auflage wird erneut die gesamte Kommentierung umfassend aktualisiert. Insbesondere die Änderungen des StGB durch die Reform der Vermögensabschöpfung, das 53. StrÄndG (Ausweitung des Maßregelrechts bei extremistischen Straftätern) sowie das 56. StrÄndG (Strafbarkeit nicht genehmigter Kfz-Rennen) werden ausführlich dargestellt.
Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, Staatsanwälte und Richter, die sich mit Strafrecht befassen.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Jan Bockemühl,
Kirstin Drenkhahn,
Volker Erb,
Gerhard van Gemmeren,
Bernd von Heintschel-Heinegg,
Lienhart Huber,
Gabriele Kett-Straub,
Tobias Kulhanek,
Martina Ludlei,
Stefan Maier,
Markus Meißner,
Wolfgang Mitsch,
Christine Morgenstern,
Henning Radtke,
Daniela Ruderich,
Jürgen Schäfer,
Herbert Veh
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Dieser verständlich geschriebene Grundriss vermittelt kompakt und klar strukturiert die Grundlagen der strafrechtlichen Sanktionen. Kern der Darstellung ist der Prüfungsstoff des Sanktionenrechts, wie er in kriminalwissenschaftlichen Schwerpunktbereichen gelehrt wird. Insbesondere das Recht der Strafzumessung steht dabei im Mittelpunkt, so dass auch Referendare von dem Werk profitieren können.
Die Vorteile des Buches:
Aktualisiert: 2021-01-14
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Zum 70. Geburtstag des Strafrechtslehrers und Kriminologen Franz Streng sind in diesem Band 56 Beiträge von insgesamt 65 Autoren versammelt. Viele Aufsätze nehmen unmittelbar Bezug auf Forschungsgebiete des Jubilars, so auf das Sanktionenrecht, das Jugendstrafrecht oder die Kriminologie. Aber auch im materiellen Strafrecht werden Forschungsansätze Franz Strengs aufgegriffen, wie zur Strafbarkeit des Versuchs, zum Schuldbegriff oder zu ausgewählten Fragen des Besonderen Teils. Beiträge von Kollegen aus Japan, Südkorea, Spanien und Argentinien verleihen der Festschrift auch einen internationalen Charakter. Interdisziplinarität wird durch Aufsätze aus der psychologischen Forschung hergestellt.
Aktualisiert: 2020-10-12
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Kinder und Jugendliche sind besondere Zeugen. Nicht nur, weil sie gerade in Mißbrauchsverfahren oft den einzigen Nachweis über die Tat erbringen können, mehr noch sind sie aufgrund ihres Alters besonders schutzwürdig. Werden die Rechte junger Zeugen intensiv diskutiert, bleibt die Frage nach ihrer grundsätzlichen Zeugenpflicht im Schrifttum unerörtert. Meistens wird die Pflicht zur Aussage auch minderjähriger Zeugen mehr unterstellt als belegt.
Die Verfasserin geht kritisch der Frage nach, welche Argumente gegen die staatsbürgerliche Zeugenpflicht von Minderjährigen sprechen und kommt zu dem Ergebnis, daß lediglich das Kindeswohl als ein im Strafverfahren zu beachtendes Prinzip diese Pflicht beschränkt. Sie kann jedoch zugleich zeigen, daß Minderjährige psychisch ihre Zeugenaufgabe in der Hauptverhandlung oft besser bewältigen als gemeinhin unterstellt wird, wenn nur die strafprozessualen Möglichkeiten zu ihrem Schutz tatsächlich ausgeschöpft werden.
Gabriele Kett-Straub kommt zu dem Ergebnis, daß die Zeugenpflicht Minderjähriger nicht generell in Abrede gestellt werden kann und stellt im Anschluß die einzelnen Haupt- und Nebenpflichten von Minderjährigen und deren Ausnahmen in den Mittelpunkt der Untersuchung. Daß mit der Inanspruchnahme des Minderjährigen als Zeugen zugleich Elternrechte tangiert werden, muß bei der Ausgestaltung der Pflichten berücksichtigt werden. Der Exploration der Glaubwürdigkeit - eine der Nebenpflichten - kommt beim Minderjährigen, der in besonderer Weise der Gefahr der Suggestion bei seiner Befragung unterliegt, eine herausragende Stellung zu.
Ausgezeichnet mit dem Karl-Giehrl-Preis 2002 der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und dem Promotionspreis der Juristischen Fakultät.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Erst wenn das Strafrecht an seine Grenzen stößt, kann es seine tatsächliche Wirksamkeit unter Beweis stellen. Geht es um extreme Taten und Strafen wird es schwer, die Balance zwischen den unterschiedlichen und oft gegenläufigen Zwecken zu finden. Gabriele Kett-Straub untersucht die lebenslange Freiheitsstrafe mit all ihren rechtlichen Facetten. Insbesondere geht es ihr um die Legitimation der Strafe, ihre Ausgestaltung als absolute Strafandrohung und die Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung gemäß § 57 a StGB. Sie erörtert ausführlich, warum unsere Gesellschaft dieser Sanktion als Höchststrafe bedarf und widmet der Bestimmung der besonderen Schwere der Schuld ein eigenes Kapitel. Außerdem behandelt die Autorin aktuelle Fragen wie die Kombination der Strafe mit der Sicherungsverwahrung, die besondere Schwere der Schuld als Gegenstand einer Verständigung und die Anrechnung einer überlangen Dauer eines Strafverfahrens auf eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Die Strafrechtswelt verändert sich derzeit in der Folge einer "Europäisierung" unseres Strafrechts. Weltweit einheitliche Strafrechtsdimensionen sind durch die Einrichtung internationaler Gerichte und insbesondere durch die Gründung des Internationalen Strafgerichtshofs entstanden. Angesichts dieser Entwicklungen stellt sich die Frage, inwieweit Strafrecht als technisches Regelungsinstrument begriffen werden kann, das ohne Weiteres neu geschaffen oder von anderswoher einfach übernommen werden kann. Dass in der EU das Strafrecht nach wie vor zum unumstrittenen Zuständigkeitsbereich der einzelnen Staaten gehört, macht ein Vorverständnis der Art deutlich, dass Strafrecht als kulturgebundene Dimension nicht einfach internationalisiert werden kann und soll. Die Autoren dieses Bandes erörtern diese Perspektive, die bislang noch nicht anhand empirischer Befunde, nämlich durch Erfahrungsberichte zu den Effekten der Übernahme fremden Rechts, untersucht worden ist.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Zur Reihe
Die Reihe "Jura kompakt - Studium und Referendariat" ermöglicht einen schnellen Zugriff auf rechtliche Themen. Das kleine, kompakte und handliche Format erleichtert dem Leser die kurzfristige Information und insbesondere Studierenden ein unbeschwertes Lernen und effizientes Wiederholen.
Zum Werk
Dieses Werk vermittelt kompakt die Grundlagen des Bundes- und des bayerischen Strafvollzugsrechts einschließlich des Jugendstraf- und Maßregelvollzugs sowie des Vollzugs der Untersuchungshaft. Kern der Darstellung ist der Prüfungsstoff des Schwerpunktbereichs Kriminalwissenschaften. Das Buch ist damit bestens für eine Wiederholung oder eine schnelle Einarbeitung geeignet. Die Wissensvermittlung wird durch viele Beispiele, Übungsfälle und Exkurse in die Praxis unterstützt und didaktisch begleitet.
Inhalt
- Geschichte des Strafvollzugs
- Die Aufgaben des Strafvollzugs
- System und Organisation
- Die Stellung der Strafgefangenen
- Rechtsbehelfe
- Aufnahmeverfahren, Hauptphase und Entlassung
- Größe und Ausgestaltung der Hafträume
- Arbeit und Freizeit im Vollzug
- Therapie
- Besuche und Kommunikation mit der Außenwelt
- Vollzugslockerungen und Urlaub
- Sicherheit und Ordnung
- Drogenproblematik
- Gewalt unter Gefangenen
- Besondere Arten des Vollzugs
Vorteile auf einen Blick
- fachlich ausgewiesene Autoren
- viele aktuelle Fälle
- enger Bezug zur Praxis
- besonders zur Wiederholung in kürzester Zeit geeignet
Zu den Autoren
Prof. Dr. Gabriele Kett-Straub ist außerplanmäßige Professorin an der Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg. Prof. Dr. Dr. Franz Streng lehrt ebenfalls an dieser Universität, an der er auch viele Jahre einen Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie innehatte. Beide Autoren sind bereits in vielfältige Weise durch Veröffentlichungen und Vorträge als Experten auf dem Gebiet des Strafvollzugsrechts hervorgetreten.
Zielgruppe
Für alle am Strafvollzug freiwillig oder unfreiwillig Interessierte, Studierende und Referendare mit Schwerpunkt Strafrecht, Mitarbeiter im Strafvollzug sowie sonstige Praktiker, die sich in die Grundlagen des Strafvollzugs einarbeiten oder das Gebiet wiederholen wollen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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