Arbeitnehmerüberwachung – ein Thema an der Schnittstelle zwischen Arbeits-, Datenschutz- und Strafrecht. Vor allem das Datenschutzrecht hat sich mit dem BDSG und der DSGVO in den letzten 20 Jahren rasant weiterentwickelt.
Gleichwohl konnte sich der deutsche Gesetzgeber bis jetzt immer noch nicht dazu durchringen, ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz zu erlassen. Folglich sind die (strafrechtlichen) Grenzen der Zulässigkeit von Überwachungsmaßnahmen am Arbeitsplatz nach wie vor nicht hinreichend geklärt. Der Verfasser knüpft hieran an und geht auf die praktisch wichtigsten Überwachungsmaßnahmen des Arbeitgebers (Video- und Telefonüberwachung, Telekommunikationsüberwachung, Postkontrolle und GPS-Überwachung) ein.
Mit der Untersuchung erarbeitet der Verfasser im Wege eines materiell-rechtlichen und prozessualen Vergleichs zwischen Arbeits-, Datenschutz- und Strafrecht ein kohärentes, in sich geschlossenes System der Arbeitnehmerüberwachung.
Analysiert wird zuerst die materiell-strafrechtliche Ebene (§§ 201-206 StGB und § 42 BDSG) unter besonderer Berücksichtigung arbeits- und datenschutzrechtlicher Wertungen. Vor allem wird der Frage nachgegangen, ob die datenschutzrechtliche Erlaubnisnorm aus § 26 BDSG als strafrechtlicher Rechtfertigungsgrund fungieren kann.
Im Anschluss wird die prozessuale Lage der Arbeitnehmerüberwachung erörtert und das Verhältnis zwischen zivil- und strafprozessualen Beweisverwertungsverboten vor dem Hintergrund des Beschäftigtendatenschutzes näher beleuchtet. Der Autor entwickelt dabei einheitliche zivil- wie strafprozessuale Maßstäbe für die Arbeitnehmerüberwachung.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Arbeitnehmerüberwachung – ein Thema an der Schnittstelle zwischen Arbeits-, Datenschutz- und Strafrecht. Vor allem das Datenschutzrecht hat sich mit dem BDSG und der DSGVO in den letzten 20 Jahren rasant weiterentwickelt.
Gleichwohl konnte sich der deutsche Gesetzgeber bis jetzt immer noch nicht dazu durchringen, ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz zu erlassen. Folglich sind die (strafrechtlichen) Grenzen der Zulässigkeit von Überwachungsmaßnahmen am Arbeitsplatz nach wie vor nicht hinreichend geklärt. Der Verfasser knüpft hieran an und geht auf die praktisch wichtigsten Überwachungsmaßnahmen des Arbeitgebers (Video- und Telefonüberwachung, Telekommunikationsüberwachung, Postkontrolle und GPS-Überwachung) ein.
Mit der Untersuchung erarbeitet der Verfasser im Wege eines materiell-rechtlichen und prozessualen Vergleichs zwischen Arbeits-, Datenschutz- und Strafrecht ein kohärentes, in sich geschlossenes System der Arbeitnehmerüberwachung.
Analysiert wird zuerst die materiell-strafrechtliche Ebene (§§ 201-206 StGB und § 42 BDSG) unter besonderer Berücksichtigung arbeits- und datenschutzrechtlicher Wertungen. Vor allem wird der Frage nachgegangen, ob die datenschutzrechtliche Erlaubnisnorm aus § 26 BDSG als strafrechtlicher Rechtfertigungsgrund fungieren kann.
Im Anschluss wird die prozessuale Lage der Arbeitnehmerüberwachung erörtert und das Verhältnis zwischen zivil- und strafprozessualen Beweisverwertungsverboten vor dem Hintergrund des Beschäftigtendatenschutzes näher beleuchtet. Der Autor entwickelt dabei einheitliche zivil- wie strafprozessuale Maßstäbe für die Arbeitnehmerüberwachung.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Arbeitnehmerüberwachung – ein Thema an der Schnittstelle zwischen Arbeits-, Datenschutz- und Strafrecht. Vor allem das Datenschutzrecht hat sich mit dem BDSG und der DSGVO in den letzten 20 Jahren rasant weiterentwickelt.
Gleichwohl konnte sich der deutsche Gesetzgeber bis jetzt immer noch nicht dazu durchringen, ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz zu erlassen. Folglich sind die (strafrechtlichen) Grenzen der Zulässigkeit von Überwachungsmaßnahmen am Arbeitsplatz nach wie vor nicht hinreichend geklärt. Der Verfasser knüpft hieran an und geht auf die praktisch wichtigsten Überwachungsmaßnahmen des Arbeitgebers (Video- und Telefonüberwachung, Telekommunikationsüberwachung, Postkontrolle und GPS-Überwachung) ein.
Mit der Untersuchung erarbeitet der Verfasser im Wege eines materiell-rechtlichen und prozessualen Vergleichs zwischen Arbeits-, Datenschutz- und Strafrecht ein kohärentes, in sich geschlossenes System der Arbeitnehmerüberwachung.
Analysiert wird zuerst die materiell-strafrechtliche Ebene (§§ 201-206 StGB und § 42 BDSG) unter besonderer Berücksichtigung arbeits- und datenschutzrechtlicher Wertungen. Vor allem wird der Frage nachgegangen, ob die datenschutzrechtliche Erlaubnisnorm aus § 26 BDSG als strafrechtlicher Rechtfertigungsgrund fungieren kann.
Im Anschluss wird die prozessuale Lage der Arbeitnehmerüberwachung erörtert und das Verhältnis zwischen zivil- und strafprozessualen Beweisverwertungsverboten vor dem Hintergrund des Beschäftigtendatenschutzes näher beleuchtet. Der Autor entwickelt dabei einheitliche zivil- wie strafprozessuale Maßstäbe für die Arbeitnehmerüberwachung.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Arbeitnehmerüberwachung – ein Thema an der Schnittstelle zwischen Arbeits-, Datenschutz- und Strafrecht. Vor allem das Datenschutzrecht hat sich mit dem BDSG und der DSGVO in den letzten 20 Jahren rasant weiterentwickelt.
Gleichwohl konnte sich der deutsche Gesetzgeber bis jetzt immer noch nicht dazu durchringen, ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz zu erlassen. Folglich sind die (strafrechtlichen) Grenzen der Zulässigkeit von Überwachungsmaßnahmen am Arbeitsplatz nach wie vor nicht hinreichend geklärt. Der Verfasser knüpft hieran an und geht auf die praktisch wichtigsten Überwachungsmaßnahmen des Arbeitgebers (Video- und Telefonüberwachung, Telekommunikationsüberwachung, Postkontrolle und GPS-Überwachung) ein.
Mit der Untersuchung erarbeitet der Verfasser im Wege eines materiell-rechtlichen und prozessualen Vergleichs zwischen Arbeits-, Datenschutz- und Strafrecht ein kohärentes, in sich geschlossenes System der Arbeitnehmerüberwachung.
Analysiert wird zuerst die materiell-strafrechtliche Ebene (§§ 201-206 StGB und § 42 BDSG) unter besonderer Berücksichtigung arbeits- und datenschutzrechtlicher Wertungen. Vor allem wird der Frage nachgegangen, ob die datenschutzrechtliche Erlaubnisnorm aus § 26 BDSG als strafrechtlicher Rechtfertigungsgrund fungieren kann.
Im Anschluss wird die prozessuale Lage der Arbeitnehmerüberwachung erörtert und das Verhältnis zwischen zivil- und strafprozessualen Beweisverwertungsverboten vor dem Hintergrund des Beschäftigtendatenschutzes näher beleuchtet. Der Autor entwickelt dabei einheitliche zivil- wie strafprozessuale Maßstäbe für die Arbeitnehmerüberwachung.
Aktualisiert: 2023-06-27
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Arbeitnehmerüberwachung – ein Thema an der Schnittstelle zwischen Arbeits-, Datenschutz- und Strafrecht. Vor allem das Datenschutzrecht hat sich mit dem BDSG und der DSGVO in den letzten 20 Jahren rasant weiterentwickelt.
Gleichwohl konnte sich der deutsche Gesetzgeber bis jetzt immer noch nicht dazu durchringen, ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz zu erlassen. Folglich sind die (strafrechtlichen) Grenzen der Zulässigkeit von Überwachungsmaßnahmen am Arbeitsplatz nach wie vor nicht hinreichend geklärt. Der Verfasser knüpft hieran an und geht auf die praktisch wichtigsten Überwachungsmaßnahmen des Arbeitgebers (Video- und Telefonüberwachung, Telekommunikationsüberwachung, Postkontrolle und GPS-Überwachung) ein.
Mit der Untersuchung erarbeitet der Verfasser im Wege eines materiell-rechtlichen und prozessualen Vergleichs zwischen Arbeits-, Datenschutz- und Strafrecht ein kohärentes, in sich geschlossenes System der Arbeitnehmerüberwachung.
Analysiert wird zuerst die materiell-strafrechtliche Ebene (§§ 201-206 StGB und § 42 BDSG) unter besonderer Berücksichtigung arbeits- und datenschutzrechtlicher Wertungen. Vor allem wird der Frage nachgegangen, ob die datenschutzrechtliche Erlaubnisnorm aus § 26 BDSG als strafrechtlicher Rechtfertigungsgrund fungieren kann.
Im Anschluss wird die prozessuale Lage der Arbeitnehmerüberwachung erörtert und das Verhältnis zwischen zivil- und strafprozessualen Beweisverwertungsverboten vor dem Hintergrund des Beschäftigtendatenschutzes näher beleuchtet. Der Autor entwickelt dabei einheitliche zivil- wie strafprozessuale Maßstäbe für die Arbeitnehmerüberwachung.
Aktualisiert: 2023-06-27
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Arbeitnehmerüberwachung – ein Thema an der Schnittstelle zwischen Arbeits-, Datenschutz- und Strafrecht. Vor allem das Datenschutzrecht hat sich mit dem BDSG und der DSGVO in den letzten 20 Jahren rasant weiterentwickelt.
Gleichwohl konnte sich der deutsche Gesetzgeber bis jetzt immer noch nicht dazu durchringen, ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz zu erlassen. Folglich sind die (strafrechtlichen) Grenzen der Zulässigkeit von Überwachungsmaßnahmen am Arbeitsplatz nach wie vor nicht hinreichend geklärt. Der Verfasser knüpft hieran an und geht auf die praktisch wichtigsten Überwachungsmaßnahmen des Arbeitgebers (Video- und Telefonüberwachung, Telekommunikationsüberwachung, Postkontrolle und GPS-Überwachung) ein.
Mit der Untersuchung erarbeitet der Verfasser im Wege eines materiell-rechtlichen und prozessualen Vergleichs zwischen Arbeits-, Datenschutz- und Strafrecht ein kohärentes, in sich geschlossenes System der Arbeitnehmerüberwachung.
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Im Anschluss wird die prozessuale Lage der Arbeitnehmerüberwachung erörtert und das Verhältnis zwischen zivil- und strafprozessualen Beweisverwertungsverboten vor dem Hintergrund des Beschäftigtendatenschutzes näher beleuchtet. Der Autor entwickelt dabei einheitliche zivil- wie strafprozessuale Maßstäbe für die Arbeitnehmerüberwachung.
Aktualisiert: 2023-06-26
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Arbeitnehmerüberwachung – ein Thema an der Schnittstelle zwischen Arbeits-, Datenschutz- und Strafrecht. Vor allem das Datenschutzrecht hat sich mit dem BDSG und der DSGVO in den letzten 20 Jahren rasant weiterentwickelt.
Gleichwohl konnte sich der deutsche Gesetzgeber bis jetzt immer noch nicht dazu durchringen, ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz zu erlassen. Folglich sind die (strafrechtlichen) Grenzen der Zulässigkeit von Überwachungsmaßnahmen am Arbeitsplatz nach wie vor nicht hinreichend geklärt. Der Verfasser knüpft hieran an und geht auf die praktisch wichtigsten Überwachungsmaßnahmen des Arbeitgebers (Video- und Telefonüberwachung, Telekommunikationsüberwachung, Postkontrolle und GPS-Überwachung) ein.
Mit der Untersuchung erarbeitet der Verfasser im Wege eines materiell-rechtlichen und prozessualen Vergleichs zwischen Arbeits-, Datenschutz- und Strafrecht ein kohärentes, in sich geschlossenes System der Arbeitnehmerüberwachung.
Analysiert wird zuerst die materiell-strafrechtliche Ebene (§§ 201-206 StGB und § 42 BDSG) unter besonderer Berücksichtigung arbeits- und datenschutzrechtlicher Wertungen. Vor allem wird der Frage nachgegangen, ob die datenschutzrechtliche Erlaubnisnorm aus § 26 BDSG als strafrechtlicher Rechtfertigungsgrund fungieren kann.
Im Anschluss wird die prozessuale Lage der Arbeitnehmerüberwachung erörtert und das Verhältnis zwischen zivil- und strafprozessualen Beweisverwertungsverboten vor dem Hintergrund des Beschäftigtendatenschutzes näher beleuchtet. Der Autor entwickelt dabei einheitliche zivil- wie strafprozessuale Maßstäbe für die Arbeitnehmerüberwachung.
Aktualisiert: 2023-06-26
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Aktualisiert: 2023-06-22
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