Im Mittelpunkt der 3. Auflage steht die neue Rechtslage zu Solo-Selbstständigen und Scheinselbstständigkeit, vor allem die Reform des Statusfeststellungsverfahrens, sowie insb. die gesetzlichen Neuerungen zu Dreiecksverhältnissen, die sich gerade auf die Arbeitnehmerüberlassung auswirkten. Die neue Rechtslage ist zum 1.4.2022 in Kraft gertreten und hat erhebliche praktische Auswirkungen. Der Gesetzgeber hat die neue Rechtslage ziemlich unbemerkt und auch versteckt als Omnibusgesetz dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz angefügt. Der Ratgeber erklärt mit Hinweisen, Praxistipps und Musterformulierungen die gesetzlichen Regelungen des AÜG, welche Herausforderungen und Stolperfallen auf Sie als Anwalt, Unternehmens-/Verbandsjurist oder Personalverantwortlicher in Ihrer täglichen Beratungspraxis zukommen. Zudem ist die aktuelle, entwickelte Rechtsprechung zu den Neuregelungen eingearbeitet, sowie die neueste Fachanweisung der Bundesagentur für Arbeit. Behandelt werden u.a.: • Abgrenzung von Werkvertrag und Leiharbeit, die Regelung des Arbeitnehmerbegriffs in § 611a BGB sowie die damit zusammenhängenden Praxisprobleme • praxisrelevante Regelungen des AÜG, u.a. Anwendungsbereich, Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten, Gleichstellungsgrundsatz, Kennzeichnungs- und Konkretisierungspflichten, Fiktion eines Arbeitsverhältnisses zum Entleiher, Widerrufsrecht des Leiharbeitnehmers, Einsatz von Leiharbeitnehmern während eines Streiks, Beteiligungsrechte des Betriebsrates, Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei Schwellenwerten sowie die Folgen der Regelung für ausländische Zeitarbeitsunternehmen. Es werden auch die Flexibilisierungsmöglichkeiten durch Kollektivvereinbarungen, Sanktionen bei Verstößen gegen das AÜG und die Übergangsregelungen erläutert sowie Hinweise für die praktische Handhabung und die Beratungspraxis gegeben. Ein eigenes Kapitel befasst sich mit der besonderen Thematik der Solo-Selbständigen (inkl. Entsendung von Freelancern sowie Überblick über sozial- und steuerrechtliche Probleme). Die Änderungen des Statusfeststellungsverfahrens zum 1.4.2022 werden dargestellt. Ihr wertvolles Plus: Die Herausgeber und Autoren sind gefragte Experten des Personal- und Arbeitsrechts, die die Anforderungen der Praxis genau kennen. Prof. Dr. Martin Henssler ist Prorektor für Planung und wissenschaftliches Personal der Universität zu Köln und einer der führenden 40 Köpfe des Personalwesens. Dr. Timon Grau ist Partner bei der Kanzlei Linklaters. Die Herausgeber werden ergänzt von einem namhaften Autorenteam, das sich aus führenden Praktikern aus der Anwaltschaft mit langjähriger Erfahrung in der Beratung und Gestaltung des Personaldritteinsatzes zusammensetzt.
Aktualisiert: 2023-06-26
Autor:
Robert Bauer,
Oliver Bertram,
Alexander Bissels,
Anne Förster,
Timon Grau,
Martin Henssler,
Daniel Krämer,
Sebastian Krülls,
Jürgen Kunz,
Christian Mehrens,
Johannes Simon,
Ulrich Sittard,
Katrin Stamer,
Tim Wißmann
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Im Mittelpunkt der 3. Auflage steht die neue Rechtslage zu Solo-Selbstständigen und Scheinselbstständigkeit, vor allem die Reform des Statusfeststellungsverfahrens, sowie insb. die gesetzlichen Neuerungen zu Dreiecksverhältnissen, die sich gerade auf die Arbeitnehmerüberlassung auswirkten. Die neue Rechtslage ist zum 1.4.2022 in Kraft gertreten und hat erhebliche praktische Auswirkungen. Der Gesetzgeber hat die neue Rechtslage ziemlich unbemerkt und auch versteckt als Omnibusgesetz dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz angefügt. Der Ratgeber erklärt mit Hinweisen, Praxistipps und Musterformulierungen die gesetzlichen Regelungen des AÜG, welche Herausforderungen und Stolperfallen auf Sie als Anwalt, Unternehmens-/Verbandsjurist oder Personalverantwortlicher in Ihrer täglichen Beratungspraxis zukommen. Zudem ist die aktuelle, entwickelte Rechtsprechung zu den Neuregelungen eingearbeitet, sowie die neueste Fachanweisung der Bundesagentur für Arbeit. Behandelt werden u.a.: • Abgrenzung von Werkvertrag und Leiharbeit, die Regelung des Arbeitnehmerbegriffs in § 611a BGB sowie die damit zusammenhängenden Praxisprobleme • praxisrelevante Regelungen des AÜG, u.a. Anwendungsbereich, Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten, Gleichstellungsgrundsatz, Kennzeichnungs- und Konkretisierungspflichten, Fiktion eines Arbeitsverhältnisses zum Entleiher, Widerrufsrecht des Leiharbeitnehmers, Einsatz von Leiharbeitnehmern während eines Streiks, Beteiligungsrechte des Betriebsrates, Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei Schwellenwerten sowie die Folgen der Regelung für ausländische Zeitarbeitsunternehmen. Es werden auch die Flexibilisierungsmöglichkeiten durch Kollektivvereinbarungen, Sanktionen bei Verstößen gegen das AÜG und die Übergangsregelungen erläutert sowie Hinweise für die praktische Handhabung und die Beratungspraxis gegeben. Ein eigenes Kapitel befasst sich mit der besonderen Thematik der Solo-Selbständigen (inkl. Entsendung von Freelancern sowie Überblick über sozial- und steuerrechtliche Probleme). Die Änderungen des Statusfeststellungsverfahrens zum 1.4.2022 werden dargestellt. Ihr wertvolles Plus: Die Herausgeber und Autoren sind gefragte Experten des Personal- und Arbeitsrechts, die die Anforderungen der Praxis genau kennen. Prof. Dr. Martin Henssler ist Prorektor für Planung und wissenschaftliches Personal der Universität zu Köln und einer der führenden 40 Köpfe des Personalwesens. Dr. Timon Grau ist Partner bei der Kanzlei Linklaters. Die Herausgeber werden ergänzt von einem namhaften Autorenteam, das sich aus führenden Praktikern aus der Anwaltschaft mit langjähriger Erfahrung in der Beratung und Gestaltung des Personaldritteinsatzes zusammensetzt.
Aktualisiert: 2023-05-02
Autor:
Robert Bauer,
Oliver Bertram,
Alexander Bissels,
Anne Förster,
Timon Grau,
Martin Henssler,
Daniel Krämer,
Sebastian Krülls,
Jürgen Kunz,
Christian Mehrens,
Johannes Simon,
Ulrich Sittard,
Katrin Stamer,
Tim Wißmann
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Zum Werk
Die Konturen des Arbeitskampfrechts werden durch das BAG gezogen, das immer wieder auch auf neue Kampfformen reagiert und seine Rechtsprechung dem anpasst.
In dem Handbuch werden, nach der Darstellung der normativen Grundlagen, die auf Arbeitnehmer- aber auch auf Arbeitgeberseite möglichen Kampfmaßnahmen (einschl. aller modernen Formen) behandelt. Auf der Rechtsfolgenseite werden sowohl das Individual- wie auch das kollektive Arbeitsrecht dargestellt. Abgerundet wird das Werk durch Kapitel zu den Rechtsfolgen rechtswidriger Arbeitskämpfe, prozessuale Ausführungen und eine Darstellung zur Schlichtung.
Inhalt§ 1 Einführung§ 2 Normative Grundlagen und Grundprinzipien des Arbeitskampfes§ 3 Anwendungsbereich des Arbeitskampfrechts§ 4 Streik§ 5 Weitere Kampfmittel der Arbeitnehmer§ 6 Arbeitskampfmaßnahmen der Arbeitgeber§ 7 Individualarbeitsrechtliche Rechtsfolgen§ 8 Betriebsverfassungsrechtliche Rechtsfolgen§ 9 Sozialrechtliche Folgen§ 10 Rechtsfolgen rechtswidriger Arbeitskämpfe§ 11 Prozessuales§ 12 Schlichtung
Vorteile auf einen Blickaktuelle Bestandsaufnahmekompakte und zugleich wissenschaftlich gründliche Darstellungorientiert an den Leitlinien der Rechtsprechung
Zielgruppe
Für Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, Unternehmen, Rechtsanwälte und Gerichte
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Anne-Kathrin Bertke,
Judith Brockmann,
Roland Czycholl,
Tino Frieling,
Arendt Gast,
Michael Horcher,
Tim Husemann,
Matthias Jacobs,
Thomas Klein,
Christopher Krois,
Friederike Malorny,
Christian Mehrens,
Matthias Münder,
Patricia Paffhausen,
Hubertus Reinbach,
Benedikt Schmidt,
Laura Schmitt,
Sandy Siegfanz-Strauß
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Die „AÜG-Reform", eine gesetzliche Neuregelung, die den bisherigen Umgang mit Personaldritteinsatz umfangreich neu regelt, ist seit dem 1.4.2017 in Kraft getreten. Welche Auswirkungen dies hat, wird in diesem Werk dargestellt. Mit Hinweisen, Praxistipps und Musterformulierungen erklärt der Ratgeber die gesetzlichen Regelungen des AÜG, welche Herausforderungen und Stolperfallen auf Sie als Anwalt, Unternehmens-/Verbandsjurist oder Personalverantwortlicher in Ihrer täglichen Beratungspraxis zukommen. Behandelt werden unter anderem: Abgrenzung von Werkvertrag und Leiharbeit, die Regelung des Arbeitnehmerbegriffs in § 611a BGB sowie die damit zusammenhängenden Praxisprobleme Praxisrelevante Regelungen des AÜG, u.a. Anwendungsbereich, Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten, Gleichstellungsgrundsatz, Kennzeichnungs- und Konkretisierungspflichten, Fiktion eines Arbeitsverhältnisses zum Entleiher, Widerrufsrecht des Leiharbeitnehmers, Einsatz von Leiharbeitnehmern während eines Streiks, Beteiligungsrechte des Betriebsrates, Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei Schwellenwerten sowie die Folgen der Regelung für ausländische Zeitarbeitsunternehmen. Es werden auch die Flexibilisierungsmöglichkeiten durch Kollektivvereinbarungen, Sanktionen bei Verstößen gegen das AÜG und die Übergangsregelungen erläutert sowie Hinweise für die praktische Handhabung und die Beratungspraxis gegeben. Ein eigenes Kapitel befasst sich mit der besonderen Thematik der Solo-Selbständigen (inkl. Entsendung von Freelancern sowie Überblick über sozial- und steuerrechtliche Probleme). Ihr wertvolles Plus: Die Herausgeber und Autoren sind gefragte Experten des Personal- und Arbeitsrechts, die die Anforderungen der Praxis genau kennen. Prof. Dr. Martin Henssler ist Prorektor für Planung und wissenschaftliches Personal der Universität zu Köln und einer der führenden 40 Köpfe des Personalwesens. Dr. Timon Grau ist Partner bei der Kanzlei Linklaters. Die Herausgeber werden ergänzt von einem namhaften Autorenteam, das sich aus führenden Praktikern aus der Anwaltschaft mit langjähriger Erfahrung in der Beratung und Gestaltung des Personaldritteinsatzes zusammensetzt. Wo andere zur „AÜG-Reform" noch langwierig und mühsam recherchieren, handeln Sie mit diesem Ratgeber längst schnell, kompetent und rechtssicher. Bestellen Sie noch heute!
Aktualisiert: 2022-02-08
Autor:
Robert Bauer,
Oliver Bertram,
Alexander Bissels,
Anne Förster,
Timon Grau,
Martin Henssler,
Daniel Krämer,
Jürgen Kunz,
Christian Mehrens,
Christiane Pickenhahn,
Johannes Simon,
Ulrich Sittard,
Katrin Stamer,
Tim Wißmann
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Ausgewiesene Experten des europäischen und deutschen Arbeitsrechts aus Wissenschaft und Praxis
Aktualisiert: 2022-02-12
Autor:
Wiebke Brose,
Matteo Fornasier,
Timon Grau,
Michael Grünberger,
Felix Hartmann,
Johannes Heuschmid,
Tim Husemann,
Christian Mehrens,
Thomas Müller-Bonanni,
Sebastian Naber,
Stephan Pötters,
Ulrich Preis,
Sebastian Roloff,
Adam Sagan,
Piero Sansone,
Florian Schierle,
Maximilian Schmidt,
Ulrich Sittard,
Daniel Ulber,
Anne Christin Wietfeld,
Stefan Witschen
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Die „AÜG-Reform", eine gesetzliche Neuregelung, die den bisherigen Umgang mit Personaldritteinsatz umfangreich neu regelt, ist zum 1.4.2017 in Kraft getreten. Präzise, kompakt und praxisnah: Welche wichtigen Änderungen auf die Praxis zukommen und welche Auswirkungen sie haben, wird in diesem Werk dargestellt. Mit Hinweisen, Praxistipps und Musterformulierungen erklärt der Ratgeber die gesetzlichen Neuregelungen und die Auswirkungen der Reform und zeigt, welche Herausforderungen und Stolperfallen auf Sie als Anwalt, Unternehmens-/Verbandsjurist oder Personalverantwortlicher in Ihrer täglichen Beratungspraxis zukommen. Behandelt werden unter anderem: Abgrenzung von Werkvertrag und Leiharbeit, die Regelung des Arbeitnehmerbegriffs im neuen § 611a BGB sowie die damit zusammenhängenden Praxisprobleme Praxisrelevante Änderungen des AÜG, u.a. Neuerungen beim Anwendungsbereich, Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten, Gleichstellungsgrundsatz, Kennzeichnungs- und Konkretisierungspflichten, Fiktion eines Arbeitsverhältnisses zum Entleiher, neues Widerrufsrecht des Leiharbeitnehmers, Einsatz von Leiharbeitnehmern während eines Streiks, Beteiligungsrechte des Betriebsrates, Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei Schwellenwerten sowie die Folgen der Neuregelung für ausländische Zeitarbeitsunternehmen. Neben den wesentlichen Änderungen werden auch die Flexibilisierungsmöglichkeiten durch Kollektivvereinbarungen, Sanktionen bei Verstößen gegen das AÜG und die Übergangsregelungen erläutert sowie Hinweise für die praktische Handhabung und die Beratungspraxis gegeben. Ein eigenes Kapitel befasst sich mit der besonderen Thematik der Solo-Selbständigen (inkl. Entsendung von Freelancern sowie Überblick über sozial- und steuerrechtliche Probleme). Ihr wertvolles Plus: Die Herausgeber und Autoren sind gefragte Experten des Personal- und Arbeitsrechts, die die Anforderungen der Praxis genau kennen. Prof. Dr. Martin Henssler ist Prorektor für Planung und wissenschaftliches Personal der Universität zu Köln und einer der führenden 40 Köpfe des Personalwesens. Dr. Timon Grau ist Partner der Praxisgruppe Arbeitsrecht am Frankfurter Standort der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP. Die Herausgeber werden ergänzt von einem namhaften Autorenteam, das sich aus führenden Praktikern aus der Anwaltschaft mit langjähriger Erfahrung in der Beratung und Gestaltung des Personaldritteinsatzes zusammensetzt. Wo andere zur „AÜG-Reform" noch langwierig und mühsam recherchieren, handeln Sie mit diesem Ratgeber längst schnell, kompetent und rechtssicher. Bestellen Sie noch heute!
Aktualisiert: 2023-03-14
Autor:
Robert Bauer,
Oliver Bertram,
Alexander Bissels,
Anne Förster,
Timon Grau,
Martin Henssler,
Daniel Krämer,
Jürgen Kunz,
Christian Mehrens,
Christiane Pickenhahn,
Johannes Simon,
Ulrich Sittard,
Katrin Stamer,
Tim Wißmann
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Durch die fortschreitende Globalisierung ändern sich weltweit die Lebens- und Arbeitsbedingungen. Deutsche Unternehmen müssen sich nun verstärkt mit der Konkurrenz aus sogenannten Billiglohnländern messen. Vormals negative Standortfaktoren sind inzwischen sehr viel besser geworden - nicht zuletzt aufgrund der EU-Aufbauhilfe. Folglich sind in der deutschen Wirtschaft Standortverlagerungen an der Tagesordnung, die oftmals mit einem umfangreichen Personalabbau verbunden sind. Die Frage der Zulässigkeit und Erstreikbarkeit von Sozialtarifverträgen gewinnt in der Praxis immer grössere Bedeutung. In letzter Zeit versuchen die Gewerkschaften häufig, bei Betriebsänderungen Sozialtarifverträge durchzusetzen, mit dem Ziel das "Ob" und/oder "Wie" der konkreten Betriebsänderung zu regeln. Die Rechtsfolgen von Betriebsänderungen sollen nicht mehr nur in Sozialplänen, sondern auch in notfalls erstreikbaren Sozialtarifverträgen geregelt werden. Nach dem Betriebsverfassungsgesetz besteht für den Betriebsrat keine wirkliche Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten. Die Beteiligungsrechte des Betriebsrates erschöpfen sich in Verhandlungen über einen Interessenausgleich und dem Recht, die Abmilderung wirtschaftlicher Nachteile im Sozialplan durchzusetzen. Indirektes Ziel der Gewerkschaften ist es häufig, die Kosten der jeweiligen Massnahme so in die Höhe zu treiben, dass sich die Betriebsänderung wirtschaftlich nicht mehr rechnet. Damit werden jedoch unternehmenspolitische Entscheidungen - zumindest indirekt - zum Gegenstand der Tarifverhandlungen gemacht, so dass darin eine Verletzung der grundrechtlich geschützten Unternehmerfreiheit liegen könnte. Mit der betriebsverfassungsrechtlichen Regelung hat der Gesetzgeber klargestellt, dass die unternehmerische Entscheidung grundsätzlich frei sein soll. Ein Interessenausgleich ist anders als ein Sozialplan gerade nicht erzwingbar. Durch Sozialtarifverträge bestünde daher die Möglichkeit, das ausdifferenzierte System der betrieblichen Beteiligungsrechte zu unterlaufen. Die Rolle, die der Gesetzgeber dem Betriebsrat offensichtlich einräumen wollte, könnte somit entwertet werden. Falls dem Betriebsrat als Konsequenz daraus eine ausschliessliche Zuständigkeit zur Behandlung wirtschaftlicher Entscheidungen und Folgen zukommt, hätten die §§ 111ff. BetrVG eine Sperrwirkung für eine tarifvertragliche Regelung. Hält man Sozialtarifverträge trotz der genannten Probleme für zulässig, stellt sich die weitere Frage, ob Sozialtarifverträge auch erstreikt werden können. Wird zeitgleich mit den Sozialplan- und Interessenausgleichsverhandlungen gestreikt, sieht sich der Arbeitgeber gleich mit zwei Gegnern konfrontiert. Durch diese "Dreieckssituation" kann ein Unternehmer unter Umständen dazu gezwungen werden, sich zu besonders hohen Ausgleichsforderungen zu verpflichten oder die geplanten Betriebsänderungen sogar ganz zu unterlassen. Es erscheint jedoch fraglich, ob dies mit dem Verhältnismässigkeitsgrundsatz zu vereinbaren ist. Die angesprochenen Bedenken, die hinsichtlich der Zulässigkeit und Erstreikbarkeit von Sozialtarifverträgen bestehen, sind in Rechtsprechung und Literatur höchst umstritten und noch nicht abschliessend geklärt. Ziel dieser Arbeit ist es, einen Beitrag zur Klärung dieser Problematik zu leisten.
Aktualisiert: 2019-12-20
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