Die Bedeutung der DS-GVO ist kaum zu überschätzen. Wer personenbezogene Daten in der EU verarbeitet, ist ihren Regelungen unterworfen. Dies betrifft alle Unternehmen ungeachtet ihrer Größe oder ihres Sitzes innerhalb oder außerhalb der EU, fast alle Behörden und sogar Privatpersonen bei nicht-kommerziellen Tätigkeiten.
Dabei ist die DS-GVO vielfach weniger präzise als das vor ihrem Inkrafttreten geltende Recht. Unbestimmte Rechtsbegriffe werfen unzählige Auslegungsfragen auf. Auf die bisherige Rechtsprechung kann nicht ohne Weiteres zurückgegriffen werden. Die jeweiligen mitgliedstaatlichen Rechtstraditionen sind in Frage gestellt. Dies alles führt auch nach Inkrafttreten der DS-GVO noch zu erheblicher Rechtsunsicherheit. Eine EU-weit einheitliche Auslegung wird erst langfristig durch den EuGH erreicht werden - und das auch nur in Einzelfragen. Bis dahin beanspruchen viele die Deutungshoheit über die DS-GVO. Dies sind mitgliedstaatliche Gesetzgeber, Datenschutzaufsichtsbehörden,
Datenschutzbeauftragte, Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Verbände, Unternehmensberater, Rechtsanwälte, die Europäische Kommission und viele mehr.
Von diesem vielstimmigen Chor hebt sich der vorliegende Kommentar dadurch ab, dass er Auslegungsfragen, Wertungswidersprüche und Anwendungsprobleme der DS-GVO offen diskutiert. Er macht praktikable Umsetzungsvorschläge und enthält Argumentationshilfen für die kommenden rechtlichen Auseinandersetzungen. Der Kommentar Datenschutz-Grundverordnung bietet wertvolle Hinweise zu der für die Auslegung wichtigen Entstehungsgeschichte und verschweigt auch nicht Fragen der rechtspolitischen Sinnhaftigkeit. Ferner berücksichtigt er die BDSG-Vorschriften. Diese werden im Kontext mit den relevanten Vorschriften der DS-GVO erläutert.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Die Bedeutung der DS-GVO ist kaum zu überschätzen. Wer personenbezogene Daten in der EU verarbeitet, ist ihren Regelungen unterworfen. Dies betrifft alle Unternehmen ungeachtet ihrer Größe oder ihres Sitzes innerhalb oder außerhalb der EU, fast alle Behörden und sogar Privatpersonen bei nicht-kommerziellen Tätigkeiten.
Dabei ist die DS-GVO vielfach weniger präzise als das vor ihrem Inkrafttreten geltende Recht. Unbestimmte Rechtsbegriffe werfen unzählige Auslegungsfragen auf. Auf die bisherige Rechtsprechung kann nicht ohne Weiteres zurückgegriffen werden. Die jeweiligen mitgliedstaatlichen Rechtstraditionen sind in Frage gestellt. Dies alles führt auch nach Inkrafttreten der DS-GVO noch zu erheblicher Rechtsunsicherheit. Eine EU-weit einheitliche Auslegung wird erst langfristig durch den EuGH erreicht werden - und das auch nur in Einzelfragen. Bis dahin beanspruchen viele die Deutungshoheit über die DS-GVO. Dies sind mitgliedstaatliche Gesetzgeber, Datenschutzaufsichtsbehörden, Datenschutzbeauftragte, Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Verbände, Unternehmensberater, Rechtsanwälte, die Europäische Kommission und viele mehr.
Von diesem vielstimmigen Chor hebt sich der vorliegende Kommentar dadurch ab, dass er Auslegungsfragen, Wertungswidersprüche und Anwendungsprobleme der DS-GVO offen diskutiert. Er macht praktikable Umsetzungsvorschläge und enthält Argumentationshilfen für die kommenden rechtlichen Auseinandersetzungen. Der Kommentar Datenschutz-Grundverordnung bietet wertvolle Hinweise zu der für die Auslegung wichtigen Entstehungsgeschichte und verschweigt auch nicht Fragen der rechtspolitischen Sinnhaftigkeit. Ferner berücksichtigt er die BDSG-Vorschriften. Diese werden im Kontext mit den relevanten Vorschriften der DS-GVO erläutert.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Aktualisiert: 2023-05-15
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Das dieser Publikation zugrunde liegende Verbundvorhaben „Artenvielfalt erleben – Wie Naturforschung vor der eigenen Haustür von interaktiven Webkarten profitiert“ wurde vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Förderbereich Bürgerforschung gefördert. Das Vorhaben wurde im Oktober 2020 als offizielles Projekt der „UN-Dekade Biologische Vielfalt“ ausgezeichnet.
Aktualisiert: 2021-07-15
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Die Bedeutung der DS-GVO ist kaum zu überschätzen. Wer personenbezogene Daten in der EU verarbeitet, ist ihren Regelungen unterworfen. Dies betrifft alle Unternehmen ungeachtet ihrer Größe oder ihres Sitzes innerhalb oder außerhalb der EU, fast alle Behörden und sogar Privatpersonen bei nicht-kommerziellen Tätigkeiten.
Dabei ist die DS-GVO vielfach weniger präzise als das vor ihrem Inkrafttreten geltende Recht. Unbestimmte Rechtsbegriffe werfen unzählige Auslegungsfragen auf. Auf die bisherige Rechtsprechung kann nicht ohne Weiteres zurückgegriffen werden. Die jeweiligen mitgliedstaatlichen Rechtstraditionen sind in Frage gestellt. Dies alles führt auch nach Inkrafttreten der DS-GVO noch zu erheblicher Rechtsunsicherheit. Eine EU-weit einheitliche Auslegung wird erst langfristig durch den EuGH erreicht werden - und das auch nur in Einzelfragen. Bis dahin beanspruchen viele die Deutungshoheit über die DS-GVO. Dies sind mitgliedstaatliche Gesetzgeber, Datenschutzaufsichtsbehörden, Datenschutzbeauftragte, Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Verbände, Unternehmensberater, Rechtsanwälte, die Europäische Kommission und viele mehr.
Von diesem vielstimmigen Chor hebt sich der vorliegende Kommentar dadurch ab, dass er Auslegungsfragen, Wertungswidersprüche und Anwendungsprobleme der DS-GVO offen diskutiert. Er macht praktikable Umsetzungsvorschläge und enthält Argumentationshilfen für die kommenden rechtlichen Auseinandersetzungen. Der Kommentar Datenschutz-Grundverordnung bietet wertvolle Hinweise zu der für die Auslegung wichtigen Entstehungsgeschichte und verschweigt auch nicht Fragen der rechtspolitischen Sinnhaftigkeit. Ferner berücksichtigt er die BDSG-Vorschriften. Diese werden im Kontext mit den relevanten Vorschriften der DS-GVO erläutert.
Aktualisiert: 2023-04-24
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Die Bedeutung der DS-GVO ist kaum zu überschätzen. Wer personenbezogene Daten in der EU verarbeitet, ist ihren Regelungen unterworfen. Dies betrifft alle Unternehmen ungeachtet ihrer Größe oder ihres Sitzes innerhalb oder außerhalb der EU, fast alle Behörden und sogar Privatpersonen bei nicht-kommerziellen Tätigkeiten.
Dabei ist die DS-GVO vielfach weniger präzise als das vor ihrem Inkrafttreten geltende Recht. Unbestimmte Rechtsbegriffe werfen unzählige Auslegungsfragen auf. Auf die bisherige Rechtsprechung kann nicht ohne Weiteres zurückgegriffen werden. Die jeweiligen mitgliedstaatlichen Rechtstraditionen sind in Frage gestellt. Dies alles führt auch nach Inkrafttreten der DS-GVO noch zu erheblicher Rechtsunsicherheit. Eine EU-weit einheitliche Auslegung wird erst langfristig durch den EuGH erreicht werden - und das auch nur in Einzelfragen. Bis dahin beanspruchen viele die Deutungshoheit über die DS-GVO. Dies sind mitgliedstaatliche Gesetzgeber, Datenschutzaufsichtsbehörden, Datenschutzbeauftragte, Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Verbände, Unternehmensberater, Rechtsanwälte, die Europäische Kommission und viele mehr.
Von diesem vielstimmigen Chor hebt sich der vorliegende Kommentar dadurch ab, dass er Auslegungsfragen, Wertungswidersprüche und Anwendungsprobleme der DS-GVO offen diskutiert. Er macht praktikable Umsetzungsvorschläge und enthält Argumentationshilfen für die kommenden rechtlichen Auseinandersetzungen. Der Kommentar Datenschutz-Grundverordnung bietet wertvolle Hinweise zu der für die Auslegung wichtigen Entstehungsgeschichte und verschweigt auch nicht Fragen der rechtspolitischen Sinnhaftigkeit. Ferner berücksichtigt er die BDSG-Vorschriften. Diese werden im Kontext mit den relevanten Vorschriften der DS-GVO erläutert.
Aktualisiert: 2023-04-19
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Das Buch ist bewusst verständlich, interessant und sogar amüsant geschrieben, um sich dem Thema Datenschutz sowie dessen Kommunikation und Organisation leicht zu nähern oder zu optimieren. Es handelt sich um eine praxisnahe Ergänzung zur klassischen Fachliteratur zum Datenschutzrecht.
Inhalt:
- Vermarktung und Kommunikation von Datenschutz
- Die Positionierung im Unternehmen
- Aufbau einer Datenschutzorganisation
- Praxisgerechte Lösungen finden
Aktualisiert: 2023-04-26
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Das Buch ist bewusst verständlich, interessant und sogar amüsant geschrieben, um sich dem Thema Datenschutz sowie dessen Kommunikation und Organisation leicht zu nähern oder zu optimieren. Es handelt sich um eine praxisnahe Ergänzung zur klassischen Fachliteratur zum Datenschutzrecht.
Inhalt:
- Vermarktung und Kommunikation von Datenschutz
- Die Positionierung im Unternehmen
- Aufbau einer Datenschutzorganisation
- Praxisgerechte Lösungen finden
Aktualisiert: 2023-04-26
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Die Bedeutung der DS-GVO ist kaum zu überschätzen. Wer personenbezogene Daten in der EU verarbeitet, ist ihren Regelungen unterworfen. Dies betrifft alle Unternehmen ungeachtet ihrer Größe oder ihres Sitzes innerhalb oder außerhalb der EU, fast alle Behörden und sogar Privatpersonen bei nicht-kommerziellen Tätigkeiten.
Dabei ist die DS-GVO vielfach weniger präzise als das bisherige Recht. Unbestimmte Rechtsbegriffe werfen unzählige Auslegungsfragen auf. Auf die bisherige Rechtsprechung kann nicht ohne weiteres zurückgegriffen werden. Die jeweiligen mitgliedstaatlichen Rechtstraditionen sind in Frage gestellt. Dies alles führt zu erheblicher Rechtsunsicherheit. Eine EU-weit einheitliche Auslegung wird erst langfristig durch den EuGH erreicht werden - und das auch nur in Einzelfragen. Bis dahin beanspruchen viele die Deutungshoheit über die DS-GVO. Dies sind mitgliedstaatliche Gesetzgeber, Datenschutzaufsichtsbehörden, Datenschutzbeauftragte, Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Verbände, Unternehmensberater, Rechtsanwälte, die Europäische Kommission und viele mehr.
Von diesem vielstimmigen Chor hebt sich der vorliegende Kommentar dadurch ab, dass er Auslegungsfragen, Wertungswidersprüche und Anwendungsprobleme der DS-GVO offen diskutiert. Er macht praktikable Umsetzungsvorschläge und enthält Argumentationshilfen für die kommenden rechtlichen Auseinandersetzungen. Er bietet wertvolle Hinweise zu der für die Auslegung wichtigen Entstehungsgeschichte und verschweigt auch nicht Fragen der rechtspolitischen Sinnhaftigkeit. Ferner berücksichtigt er bereits die aktuelle Rechtslage der am 25. Mai 2018 in Kraft getrenenen neuen BDSG-Vorschriften. Diese werden im Kontext mit den relevanten Vorschriften der DS-GVO erläutert.
Aktualisiert: 2023-04-24
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Aktualisiert: 2023-04-25
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Die Broschüre enthält rund 50 Themenkarten, die einerseits über Fakten informieren und andererseits Leserinnen und Leser animieren möchten, sich mit weiteren Hintergründen des Kartenthemas zu beschäftigen. Daher enthält die Publikation auch Interpretationsvorschläge und Hinweise auf alternative Lesarten.
Die 18 Kartenbeiträge der Broschüre wurden dem IfL-Web-Angebot Nationalatlas aktuell entnommen. Dabei stehen immer regionale Unterschiede im Mittelpunkt, die aus den statistischen Daten allein nicht oder nur mit Mühe erkennbar wären. Die Texte stammen grundsätzlich von Autorinnen und Autoren, die sich wissenschaftlich mit dem Thema ihres Kartenbeitrages beschäftigt haben.
Aktualisiert: 2018-07-19
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Immer häufiger werden in gesundheitswissenschaftlichen Studien und in der Gesundheitsberichtserstattung
Karten verwendet, um Daten und Analyseergebnisse mit räumlichen Bezügen und Inhalten darzustellen. Ursache hierfür ist ein gewachsenes Interesse an regionalen Fragestellungen sowie eine bessere Verfügbarkeit von gesundheitlich relevanten Daten mit regionalem Bezug. Darüber hinaus kann der Anwender mittlerweile Karten ohne kartographische Vorkenntnisse mittels frei verfügbarer Softwarepakete erstellen.
Daraus resultiert ein vermehrtes Auftreten von Karten, welche nicht den geographischen bzw. kartographischen
Mindeststandards entsprechen. Aufgrund fehlender methodischer Kenntnisse für die Erstellung von Karten entstehen Probleme bei der korrekten Interpretation kartographischer Darstellungen. Dadurch ergibt sich die Notwendigkeit, Handlungsempfehlungen zu schaffen, um auf deren Grundlage kartographische Darstellungen im Gesundheitswesen interpretieren zu können.
Aktualisiert: 2020-08-06
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Die Bedeutung der DS-GVO ist kaum zu überschätzen. Wer personenbezogene Daten in der EU verarbeitet, ist ihren Regelungen unterworfen. Dies betrifft alle Unternehmen ungeachtet ihrer Größe oder ihres Sitzes innerhalb oder außerhalb der EU, fast alle Behörden und sogar Privatpersonen bei nicht-kommerziellen Tätigkeiten.
Dabei ist die DS-GVO vielfach weniger präzise als das bisherige Recht. Unbestimmte Rechtsbegriffe werfen unzählige Auslegungsfragen auf. Auf die bisherige Rechtsprechung kann nicht ohne weiteres zurückgegriffen werden. Die jeweiligen mitgliedstaatlichen Rechtstraditionen sind in Frage gestellt. Dies alles führt zu erheblicher Rechtsunsicherheit. Eine EU-weit einheitliche Auslegung wird erst langfristig durch den EuGH erreicht werden - und das auch nur in Einzelfragen. Bis dahin beanspruchen viele die Deutungshoheit über die DS-GVO. Dies sind mitgliedstaatliche Gesetzgeber, Datenschutzaufsichtsbehörden,
Datenschutzbeauftragte, Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Verbände, Unternehmensberater, Rechtsanwälte, die Europäische Kommission und viele mehr.
Von diesem vielstimmigen Chor hebt sich der vorliegende Kommentar dadurch ab, dass er Auslegungsfragen, Wertungswidersprüche und Anwendungsprobleme der DS-GVO offen diskutiert. Er macht praktikable Umsetzungsvorschläge und enthält Argumentationshilfen für die kommenden rechtlichen Auseinandersetzungen. Der Kommentar Datenschutz-Grundverordnung bietet wertvolle Hinweise zu der für die Auslegung wichtigen Entstehungsgeschichte und verschweigt auch nicht Fragen der rechtspolitischen Sinnhaftigkeit. Ferner berücksichtigt er bereits die aktuelle Rechtslage der am 25. Mai 2018 in Kraft getretenen neuen BDSG-Vorschriften. Diese werden im Kontext mit den relevanten Vorschriften der DS-GVO erläutert.
Aktualisiert: 2023-04-24
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Gemäss Art. 13 BV hat jede Person Anspruch auf Schutz ihrer Privatsphäre und insbesondere auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten. Dieser Schutz wurde im Bundesgesetz über den
Datenschutz vom 19. Juni 1992 (DSG) gesetzlich verankert. Belange des Datenschutzes sind heute nahezu in allen Bereichen von Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft zu beachten. Die Wirksamkeit von Datenschutzbestimmungen setzt die Schaffung vermehrter Transparenz im Rahmen der Datenbearbeitung, insbesondere durch die öffentliche Hand, voraus. Diesem Anliegen hat der Gesetzgeber mit der Schaffung des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung vom 17. Dezember 2004 (BGÖ) Rechnung getragen. Die Verflechtung der beiden Erlasse, in denen in einem engen Zusammenhang stehende gesellschaftspolitische Anliegen gesetzlich verankert wurden, berücksichtigt die 3. Auflage dieses bewährten Kommentars durch Erweiterung um die Kommentierung des BGÖ. Das Werk erläutert die Thematik kompetent, umfassend, verständlich und übersichtlich. Es ist praxisorientiert, setzt sich indessen auch mit dogmatischen Fragen auseinander. Über die Behandlung des geltenden Rechts hinaus wird ferner Bezug genommen auf ausländisches Recht und die internationalen Entwicklungen im Datenschutz- und Informationsrecht.
Aktualisiert: 2020-01-31
Autor:
Rémi Auba Bresson,
Sarah Ballenegger,
Jan Bangert,
Urs Belser,
Julia Bhend,
Gabor P. Blechta,
Maja Bouresh,
Robert Bühler,
Daniel Dedeyan,
Jennifer Ehrensperger,
Philippe Fuchs,
Georg Gotschev,
Ralph Gramigna,
Isabelle Häner,
René Huber,
Sandra Husi-Stämpfli,
Yvonne Jöhri,
Sabrina Klepsch,
Simon Kunz,
Stefan Maeder,
Urs Maurer-Lambrou,
Jana Moser,
Stefan Naumann,
Marcel Alexander Niggli,
Christoph J. Partsch,
Kurt Pauli,
Julius Paulicka,
Corrado Rampini,
Franz Riklin,
Beat Rudin,
Marc Frédéric Schäfer,
Jürg Schneider,
Matthias Schönbächler,
Astrid Schwegler,
Frank Seethaler,
Christa Stamm-Pfister,
Reto Steiger,
Urs Steimen,
Andrea Steiner,
Marcel Studer,
Andrea Taormina,
Sándor Udvary,
Martin Winterberger-Yang
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