Rechtsfolgen des Refinanzierungsregisters

Rechtsfolgen des Refinanzierungsregisters von Ngo,  Khanh Dang
Die Rechtsfolgen des Refinanzierungsregisters können eine entscheidende Weichenstellung bei der Strukturierung von mit Sicherheiten gedeckten Wertpapieren darstellen. Erst wenn die Deckungsmasse haftungsrechtlich den Anlegern vollständig zugeordnet werden kann, genießen Wertpapierforderungen einen besonderen Schutz, der vor allem bei Asset-Back Securities und Pfandbriefen so immanent ist. Khanh Dang Ngo widmet sich in der Studie den Rechtsfolgen einer Registereintragung gemäß § 22j KWG und wird dabei von der grundlegenden Frage begleitet: Wie gut sichert eine Registereintragung die eingetragenen Vermögensgegenstände vor dem Zugriff Dritter ab? Er analysiert die Probleme eines unvollständigen Schutzes der Registereintragung und bietet mögliche Lösungen zu ihrer Bewältigung an.
Aktualisiert: 2023-07-03
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Rechtsfolgen des Refinanzierungsregisters von Ngo,  Khanh Dang
Die Rechtsfolgen des Refinanzierungsregisters können eine entscheidende Weichenstellung bei der Strukturierung von mit Sicherheiten gedeckten Wertpapieren darstellen. Erst wenn die Deckungsmasse haftungsrechtlich den Anlegern vollständig zugeordnet werden kann, genießen Wertpapierforderungen einen besonderen Schutz, der vor allem bei Asset-Back Securities und Pfandbriefen so immanent ist. Khanh Dang Ngo widmet sich in der Studie den Rechtsfolgen einer Registereintragung gemäß § 22j KWG und wird dabei von der grundlegenden Frage begleitet: Wie gut sichert eine Registereintragung die eingetragenen Vermögensgegenstände vor dem Zugriff Dritter ab? Er analysiert die Probleme eines unvollständigen Schutzes der Registereintragung und bietet mögliche Lösungen zu ihrer Bewältigung an.
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Rechtsfolgen des Refinanzierungsregisters

Rechtsfolgen des Refinanzierungsregisters von Ngo,  Khanh Dang
Die Rechtsfolgen des Refinanzierungsregisters können eine entscheidende Weichenstellung bei der Strukturierung von mit Sicherheiten gedeckten Wertpapieren darstellen. Erst wenn die Deckungsmasse haftungsrechtlich den Anlegern vollständig zugeordnet werden kann, genießen Wertpapierforderungen einen besonderen Schutz, der vor allem bei Asset-Back Securities und Pfandbriefen so immanent ist. Khanh Dang Ngo widmet sich in der Studie den Rechtsfolgen einer Registereintragung gemäß § 22j KWG und wird dabei von der grundlegenden Frage begleitet: Wie gut sichert eine Registereintragung die eingetragenen Vermögensgegenstände vor dem Zugriff Dritter ab? Er analysiert die Probleme eines unvollständigen Schutzes der Registereintragung und bietet mögliche Lösungen zu ihrer Bewältigung an.
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Wertpapierprospektrecht

Wertpapierprospektrecht von Just,  Clemens, Lenz,  Susanne, Ngo,  Khanh Dang, Pankoke,  Stefan L., Ritz,  Corinna, Voß,  Thorsten, Wöckener,  Karsten, Zeising,  Michael
Zum Werk Für das öffentliche Angebot und die Zulassung von Wertpapieren zum geregelten Markt gelten ab dem 21.7.2019 die EU-ProspektVO 2017/1129, das Wertpapierprospektgesetz (WpPG) sowie weitere europäische Delegierte Verordnungen. Diese Vorschriften regeln als zentrale kapitalmarktrechtliche Gesetze den Anwendungsbereich der Prospektpflicht, die Anforderungen an den Inhalt von Wertpapierprospekten sowie das Billigungsverfahren bei der BaFin. Der Kommentar richtet sich an Praktikerinnen und Praktiker, die Lösungen zu Fragen des Wertpapierprospektrechts suchen, insbesondere hinsichtlich der Vorbereitung bzw. Durchführung des Billigungsverfahrens bei der BaFin. Kommentiert werden neben dem WpPG insbesondere auch:die EU-ProspektVO 2017/1129 sowieweitere Delegierte Verordnungendie zivilrechtliche Prospekthaftung Außerdem in die Kommentierung einbezogen:ESMA FAQ zu Prospektendie IDW-Prüfungs- und RechnungslegungshinweiseFragen zu Auskunftsbegehren nach dem IFG und bei StrafverfahrenDas besondere Plus: Alle relevanten Gesetzesnovellen berücksichtigtFondsstandortgesetz (FoStoG)Gesetz zur weiteren Stärkung des AnlegerschutzesGesetz zur Einführung elektronischer WertpapiereMiCAR-E Vorteile auf einen Blickumfassende Darstellung durch ausgewiesene Praktikerinnen und Praktiker für ECM- und DCM-ProdukteProspektstrategien für Start-ups (wie WIB- und Crowd-Anleihen) sowie KMUs und FinTechsDarstellung von ICOs und Token-Emissionenbesonderer Fokus auf die Verwaltungs- und Verfolgungspraxis der Aufsicht (z.T. kommentiert von BaFin-Autoren)Behandlung aller Rechtsfragen zu Finanzinformationen Zur Neuauflage Die Neuauflage berücksichtigt die seit 21.7.2019 unmittelbar anwendbare EU-Prospektverordnung 2017/1129, die die Prospektrichtlinie 2003/71/EG vollständig ersetzt hat, sowie die nach diesem Zeitpunkt im WpPG in Kraft getretenen Änderungen, bspw. zum Wertpapier-Informationsblatt sowie die entsprechenden zivilrechtlichen Haftungsvorschriften. Eingearbeitet sind ferner Bezüge zu den anstehenden Gesetzesvorhaben, insbesondere zum eWpG. Zielgruppe Für Rechtsanwaltschaft, Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Emittenten, Banken, Finanzdienstleistung, FinTechs, Investorinnen und Investoren, Aufsichtsbehörden bzw. Ministerien, Staatsanwaltschaft, Gerichte und Hochschulen.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Wertpapierprospektrecht

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Zum Werk Für das öffentliche Angebot und die Zulassung von Wertpapieren zum geregelten Markt gelten ab dem 21.7.2019 die EU-ProspektVO 2017/1129, das Wertpapierprospektgesetz (WpPG) sowie weitere europäische Delegierte Verordnungen. Diese Vorschriften regeln als zentrale kapitalmarktrechtliche Gesetze den Anwendungsbereich der Prospektpflicht, die Anforderungen an den Inhalt von Wertpapierprospekten sowie das Billigungsverfahren bei der BaFin. Der Kommentar richtet sich an Praktikerinnen und Praktiker, die Lösungen zu Fragen des Wertpapierprospektrechts suchen, insbesondere hinsichtlich der Vorbereitung bzw. Durchführung des Billigungsverfahrens bei der BaFin. Kommentiert werden neben dem WpPG insbesondere auch:die EU-ProspektVO 2017/1129 sowieweitere Delegierte Verordnungendie zivilrechtliche Prospekthaftung Außerdem in die Kommentierung einbezogen:ESMA FAQ zu Prospektendie IDW-Prüfungs- und RechnungslegungshinweiseFragen zu Auskunftsbegehren nach dem IFG und bei StrafverfahrenDas besondere Plus: Alle relevanten Gesetzesnovellen berücksichtigtFondsstandortgesetz (FoStoG)Gesetz zur weiteren Stärkung des AnlegerschutzesGesetz zur Einführung elektronischer WertpapiereMiCAR-E Vorteile auf einen Blickumfassende Darstellung durch ausgewiesene Praktikerinnen und Praktiker für ECM- und DCM-ProdukteProspektstrategien für Start-ups (wie WIB- und Crowd-Anleihen) sowie KMUs und FinTechsDarstellung von ICOs und Token-Emissionenbesonderer Fokus auf die Verwaltungs- und Verfolgungspraxis der Aufsicht (z.T. kommentiert von BaFin-Autoren)Behandlung aller Rechtsfragen zu Finanzinformationen Zur Neuauflage Die Neuauflage berücksichtigt die seit 21.7.2019 unmittelbar anwendbare EU-Prospektverordnung 2017/1129, die die Prospektrichtlinie 2003/71/EG vollständig ersetzt hat, sowie die nach diesem Zeitpunkt im WpPG in Kraft getretenen Änderungen, bspw. zum Wertpapier-Informationsblatt sowie die entsprechenden zivilrechtlichen Haftungsvorschriften. Eingearbeitet sind ferner Bezüge zu den anstehenden Gesetzesvorhaben, insbesondere zum eWpG. Zielgruppe Für Rechtsanwaltschaft, Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Emittenten, Banken, Finanzdienstleistung, FinTechs, Investorinnen und Investoren, Aufsichtsbehörden bzw. Ministerien, Staatsanwaltschaft, Gerichte und Hochschulen.
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Aktualisiert: 2023-06-29
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Aktualisiert: 2023-06-28
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Aktualisiert: 2023-06-27
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Aktualisiert: 2023-06-26
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Aktualisiert: 2023-06-26
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Wertpapierprospektrecht

Wertpapierprospektrecht von Just,  Clemens, Lenz,  Susanne, Ngo,  Khanh Dang, Pankoke,  Stefan L., Ritz,  Corinna, Voß,  Thorsten, Wöckener,  Karsten, Zeising,  Michael
Zum Werk Für das öffentliche Angebot und die Zulassung von Wertpapieren zum geregelten Markt gelten ab dem 21.7.2019 die EU-ProspektVO 2017/1129, das Wertpapierprospektgesetz (WpPG) sowie weitere europäische Delegierte Verordnungen. Diese Vorschriften regeln als zentrale kapitalmarktrechtliche Gesetze den Anwendungsbereich der Prospektpflicht, die Anforderungen an den Inhalt von Wertpapierprospekten sowie das Billigungsverfahren bei der BaFin. Der Kommentar richtet sich an Praktikerinnen und Praktiker, die Lösungen zu Fragen des Wertpapierprospektrechts suchen, insbesondere hinsichtlich der Vorbereitung bzw. Durchführung des Billigungsverfahrens bei der BaFin. Kommentiert werden neben dem WpPG insbesondere auch:die EU-ProspektVO 2017/1129 sowieweitere Delegierte Verordnungendie zivilrechtliche Prospekthaftung Außerdem in die Kommentierung einbezogen:ESMA FAQ zu Prospektendie IDW-Prüfungs- und RechnungslegungshinweiseFragen zu Auskunftsbegehren nach dem IFG und bei StrafverfahrenDas besondere Plus: Alle relevanten Gesetzesnovellen berücksichtigtFondsstandortgesetz (FoStoG)Gesetz zur weiteren Stärkung des AnlegerschutzesGesetz zur Einführung elektronischer WertpapiereMiCAR-E Vorteile auf einen Blickumfassende Darstellung durch ausgewiesene Praktikerinnen und Praktiker für ECM- und DCM-ProdukteProspektstrategien für Start-ups (wie WIB- und Crowd-Anleihen) sowie KMUs und FinTechsDarstellung von ICOs und Token-Emissionenbesonderer Fokus auf die Verwaltungs- und Verfolgungspraxis der Aufsicht (z.T. kommentiert von BaFin-Autoren)Behandlung aller Rechtsfragen zu Finanzinformationen Zur Neuauflage Die Neuauflage berücksichtigt die seit 21.7.2019 unmittelbar anwendbare EU-Prospektverordnung 2017/1129, die die Prospektrichtlinie 2003/71/EG vollständig ersetzt hat, sowie die nach diesem Zeitpunkt im WpPG in Kraft getretenen Änderungen, bspw. zum Wertpapier-Informationsblatt sowie die entsprechenden zivilrechtlichen Haftungsvorschriften. Eingearbeitet sind ferner Bezüge zu den anstehenden Gesetzesvorhaben, insbesondere zum eWpG. Zielgruppe Für Rechtsanwaltschaft, Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Emittenten, Banken, Finanzdienstleistung, FinTechs, Investorinnen und Investoren, Aufsichtsbehörden bzw. Ministerien, Staatsanwaltschaft, Gerichte und Hochschulen.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Zum Werk Für das öffentliche Angebot und die Zulassung von Wertpapieren zum geregelten Markt gelten ab dem 21.7.2019 die EU-ProspektVO 2017/1129, das Wertpapierprospektgesetz (WpPG) sowie weitere europäische Delegierte Verordnungen. Diese Vorschriften regeln als zentrale kapitalmarktrechtliche Gesetze den Anwendungsbereich der Prospektpflicht, die Anforderungen an den Inhalt von Wertpapierprospekten sowie das Billigungsverfahren bei der BaFin. Der Kommentar richtet sich an Praktikerinnen und Praktiker, die Lösungen zu Fragen des Wertpapierprospektrechts suchen, insbesondere hinsichtlich der Vorbereitung bzw. Durchführung des Billigungsverfahrens bei der BaFin. Kommentiert werden neben dem WpPG insbesondere auch:die EU-ProspektVO 2017/1129 sowieweitere Delegierte Verordnungendie zivilrechtliche Prospekthaftung Außerdem in die Kommentierung einbezogen:ESMA FAQ zu Prospektendie IDW-Prüfungs- und RechnungslegungshinweiseFragen zu Auskunftsbegehren nach dem IFG und bei StrafverfahrenDas besondere Plus: Alle relevanten Gesetzesnovellen berücksichtigtFondsstandortgesetz (FoStoG)Gesetz zur weiteren Stärkung des AnlegerschutzesGesetz zur Einführung elektronischer WertpapiereMiCAR-E Vorteile auf einen Blickumfassende Darstellung durch ausgewiesene Praktikerinnen und Praktiker für ECM- und DCM-ProdukteProspektstrategien für Start-ups (wie WIB- und Crowd-Anleihen) sowie KMUs und FinTechsDarstellung von ICOs und Token-Emissionenbesonderer Fokus auf die Verwaltungs- und Verfolgungspraxis der Aufsicht (z.T. kommentiert von BaFin-Autoren)Behandlung aller Rechtsfragen zu Finanzinformationen Zur Neuauflage Die Neuauflage berücksichtigt die seit 21.7.2019 unmittelbar anwendbare EU-Prospektverordnung 2017/1129, die die Prospektrichtlinie 2003/71/EG vollständig ersetzt hat, sowie die nach diesem Zeitpunkt im WpPG in Kraft getretenen Änderungen, bspw. zum Wertpapier-Informationsblatt sowie die entsprechenden zivilrechtlichen Haftungsvorschriften. Eingearbeitet sind ferner Bezüge zu den anstehenden Gesetzesvorhaben, insbesondere zum eWpG. Zielgruppe Für Rechtsanwaltschaft, Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Emittenten, Banken, Finanzdienstleistung, FinTechs, Investorinnen und Investoren, Aufsichtsbehörden bzw. Ministerien, Staatsanwaltschaft, Gerichte und Hochschulen.
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