Hatte die bisherige Rezeption sich mit Kelsen als positivistischem Rechtstheoretiker auseinan-dergesetzt, begreift der Autor ihn als den politischen Theoretiker, der in den zwanziger Jahren bahnbrechend die Staatstheorie formuliert, die dem Verständnis einer offenen Gesellschaft zugrunde liegt: Kelsens positivistische Rechts- und Staatstheorie ist eine politische Theorie der pluralistischen Demokratie. Seine normative Konzeption ist Teil der (demokratischen) Avantgarde der Moderne und lässt die Traditionsbestände der »Deutschen Staatsrechtslehre« bis heute weit hinter sich.
Neu angefügt sind zwei Kapitel über »Weimar« als Avantgarde demokratischer Verfassungstheorie sowie zur aktuellen Kelsen-Rezeption.
Aktualisiert: 2023-06-15
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In der Weimar-Diskussion hat sich ein Paradigmenwechsel vollzogen. Ein vergleichender Blick auf Revolution und Staatstheorie der Weimarer und Wiener Republik zeigt, dass mit Hugo Preuß und Hans Kelsen zwei »Verfassungsväter« Demokratie als offene, pluralistische Gesellschaft dachten und nicht identitären Konzepten von »Volk« oder auch »Klasse« anhingen. Sie zählen somit bis heute zur deutschsprachigen Avantgarde moderner Demokratie- und Verfassungstheorie. Mit dem Wiener Staatsrechtler Leo Wittmayer wird dabei ein weiterer Parteien- und Pluralismustheoretiker wiederentdeckt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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70 Jahre – das Grundgesetz ist schon gemessen an der deutschen Verfassungsgeschichte mehr als eine bloß erfolgreiche Verfassung. Es ist in den Herzen der Bevölkerung angekommen: im Verfassungspatriotismus der Verfassungsinterpreten. Das Beiheft lässt diese Entwicklung Revue passieren. Es zeichnet an ausgewählten Bereichen außerdem den Verfassungswandel nach, skizziert aktuelle Kontroversen um neue Staatsziele und stellt verfassungspolitische Forderungen. Dabei kommt schließlich dem Demokratieprinzip und seiner Frage nach der Partizipation als Kern moderner Verfassungen eine besondere Bedeutung zu.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Eine solche Aufhebung von Grundrechten hat es in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie gegeben: Bei »Corona« kam es vorübergehend zu einer Art »Ausnahmezustand«; auch die Parlamente meldeten sich ab. Recht und Politik zieht eine erste Bilanz des »Lockdowns«. Dabei zeigt sich: Verfassungsorgane, Verwaltungsbehörden, Medien und die Bevölkerung haben als »Hüter der Verfassung« versagt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das im deutschen Regierungssystem mächtige Bundesverfassungsgericht wird von der Politikwissenschaft eher selten thematisiert. Verfassungsfragen und -gerichtsentscheidungen gelten hierzulande nahezu ausschließlich als Juristensache. Gegen diese vorherrschende Sicht unterzieht Robert Chr. van Ooyen die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung einer politologischen Analyse, die das hierbei zugrunde liegende Politikverständnis herausarbeitet.
Die zentrale These der Arbeit lautet: Der Begriff des Politischen des Bundesverfassungsgerichts ist der Begriff des Staates, der bis heute in einer demokratietheoretisch problematischen – weil obrigkeitsstaatlichen – Tradition der deutschen Staats- und Verfassungslehre steht.
Der Nachweis erfolgt anhand aktueller Entscheidungen und der Staatslehren ausgewählter Verfassungsrichter. Dabei wird gezeigt, dass der Politikbegriff des Bundesverfassungsgerichts sich auf die direkte Rezeption der höchst einflussreichen Lehren von Schmitt, Smend, Triepel und Leibholz zurückführen lässt. Diese aber haben ihrerseits allesamt antipluralistische »politische Theologie« der »Souveränität« des »Staates« bzw. des »Volkes« betrieben, so dass selbst nach über 50 Jahren das Gericht nicht vollständig zu einem dem Grundgesetz angemessenen politischen Verständnis von Bürger, Verfassung und Gesellschaft durchdringt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der »siebzigste Geburtstag« des Bundesverfassungsgerichts bietet Anlass, seinen Reformbedarf zu reflektieren. Teil 1 vermisst das Gericht in Perspektive vier wissenschaftlicher Disziplinen. Teil 2 prüft Reformbedarf für Richterwahl, Verfassungsbeschwerden, Verhältnis zwischen Verfassungsrichtern und ihren wissenschaftlichen Mitarbeitern sowie das Institut Amicus curiae. Teil 3 diskutiert Legitimationsaspekte des Gerichts, die aktuell Gegenstand intensiv geführter Diskussionen sind.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Im September 2017 wurde die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD drastisch abgewählt. Entgegen dem in der Öffentlichkeit vorherrschenden Eindruck einer »bleiernen Zeit« wurden jedoch zahlreiche Gesetze gerade im Bereich des Strafrechts beschlossen. Vorliegend wird daher eine Bilanz dieser 18. Legislaturperiode gezogen. Insgesamt zeigt der rechtspolitische Befund, dass die GroKo den seit Jahren bestehenden Trend zur Vorverlegung der Strafbarkeit und Verschärfung des Strafrechts fortgesetzt hat.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Deutschland und Corona: Im Jahr 2021 mehrten sich nun die kritischen Stimmen in Justiz und Parlamenten, die die Exekutive an ihre rechtsstaatlichen Grenzen erinnerten. Wenn dies auch nicht immer erfolgreich und gelegentlich zu zaghaft war, haben die liberalen Stimmen doch an Boden gewonnen. Vergleichende Aspekte zu Österreich und Frankreich sowie die dringende rechtspolitische Forderung, in der Gesundheitspolitik die EU-Kompetenzen zu stärken, runden diese kritische Bestandsaufnahme ab.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Robert Chr. van Ooyen stellt die Rechts- und Staatstheorie von Hans Kelsen in einen neuen Verständniskontext: Hatte die bisherige Rezeption sich mit Kelsen ausschließlich als positivistischem Rechtstheoretiker auseinandergesetzt, begreift der Autor ihn als den politischen Theoretiker, der in den zwanziger Jahren bahnbrechend die Staatstheorie formuliert, die dem Verständnis einer offenen Gesellschaft zugrunde liegt. Von hier aus eröffnet sich erst der ganze Sinn seiner rechtstheoretischen Reduktion des Staates auf das positive Recht, das sich so als bloße »Resultierende« aus dem demokratischen Wettbewerb der gesellschaftlichen Gruppen ergibt. Das zentrale Anliegen, mit dem sein gesamtes Werk zu erschließen ist, wurde demzufolge noch gar nicht »entdeckt«.
Die These der vorliegenden Arbeit lautet: Kelsens positivistische Rechts- und Staatstheorie ist eine politische Theorie der pluralistischen Demokratie. In ideengeschichtlicher Perspektive ist sie – über Ernst Fraenkel hinaus, aber zeitlich sogar weit vor ihm – überhaupt die erste voll durchformulierte und theoretisch abgesicherte »deutsche« Pluralismustheorie.
Der Nachweis erfolgt in drei Schritten: in der direkten Rekonstruktion der Demokratietheorie Kelsens, in der Kritik Kelsens an den Gegnern des Pluralismus von »links« und von »rechts« (insb. Carl Schmitt) und in der Rezeption von Eric Voegelin und Ernst Fraenkel, deren Theorien zu Totalitarismus bzw. Neo-Pluralismus ohne die ideologiekritische und pluralismustheoretische Arbeit Kelsens gar nicht denkbar wären.
Damit zeigt van Ooyen, dass die Geschichte der Pluralismustheorie in Deutschland »neu« geschrieben werden muss und dass Kelsens normative Konzeption des Staats als die modernste gelten kann, die die »deutsche« Staatstheorie bis heute überhaupt hervorgebracht hat.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Zum Werk
Polizeiarbeit - immer mehr Wissen wird hier inzwischen verlangt. Im Berufsalltag ist oft keine Zeit für langes Nachschlagen in Rechts- und Vorschriftensammlungen. Viele heikle Aufgaben sind aus dem Stand zu lösen. Ein Blick in das Wörterbuch gibt die nötige Sicherheit.
Über 10.000 Fachausdrücke enthält dieses umfassende Nachschlagewerk mit seinem überragenden Angebot:
- es erfasst alle polizeirelevanten Rechtsgebiete und präsentiert Begriffe aus Rechts-, Polizei-, Kriminal- und Gesellschaftswissenschaften in alphabetischer Folge
- es berücksichtigt die polizeiliche Zusammenarbeit mit Verfassungsschutzbehörden, Zollverwaltung, dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge sowie auf trans- und internationaler Ebene
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- die polizeilichen Eingriffsrechte
- den Bereich der Einsatz- und$$
- Führungslehre
- die Kriminalistik
- waffentechnische Begriffe
- Kriminologie und Kriminalprävention
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- über 10 000 polizeirelevanten-Fachbegriffe in einem Band
- verbindet die Vorzüge eines Lexikons mit der Wissenschaftlichkeit eines großen Handbuchs
- verfasst von 28 Experten aus Wissenschaft und Praxis
Zur Neuauflage
Die Neuauflage verarbeitet u.a. das neue Datenschutzrecht, Änderungen der Telekommunikationsüberwachung, ausländer-, asylverfahrens- und aufenthaltsrechtliche Änderungen, Fahrverbote gegen Straftäter, das G zur Korruptionsbekämpfung, das G zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität, die neuesten Polizeidienstvorschriften (PDV) und die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs.
Zielgruppe
Für Polizisten im Dienstbetrieb und in der Ausbildung, Beamte bei Bundesgrenz- und Verfassungsschutz sowie bei weiteren Behörden, Rechtsanwälte, Strafverteidiger, Richter, Staatsanwälte, Wissenschaftler und Studenten.
Aktualisiert: 2023-06-13
Autor:
Anke Borsdorff,
Carsten Dams,
Stefanie Eifler,
Martin Erdmann,
Karsten Fehn,
Bernhard Frevel,
Sven Bernhard Gareis,
Christoph Gusy,
Daniela A Heid,
Bernd Heinrich,
Holger Hoffmann,
Erhard Huzel,
Martin Kastner,
Wilhelm Knelangen,
Martin Kutscha,
Michaela Mohr,
Martin H.W. Möllers,
Rosalie Möllers,
Stephan Rainer Motsch,
Volker Mueller,
Waltraud Müller-Franke,
Jochen Oltmer,
Robert Chr. van Ooyen,
Armin Pfahl-Traughber,
Hans-Thomas Spohrer,
Christian Tams,
Khadija Katja Wöhler-Khalfallah
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In der Weimar-Diskussion hat sich ein Paradigmenwechsel vollzogen. Ein vergleichender Blick auf Revolution und Staatstheorie der Weimarer und Wiener Republik zeigt, dass mit Hugo Preuß und Hans Kelsen zwei »Verfassungsväter« Demokratie als offene, pluralistische Gesellschaft dachten und nicht identitären Konzepten von »Volk« oder auch »Klasse« anhingen. Sie zählen somit bis heute zur deutschsprachigen Avantgarde moderner Demokratie- und Verfassungstheorie. Mit dem Wiener Staatsrechtler Leo Wittmayer wird dabei ein weiterer Parteien- und Pluralismustheoretiker wiederentdeckt.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Das im deutschen Regierungssystem mächtige Bundesverfassungsgericht wird von der Politikwissenschaft eher selten thematisiert. Verfassungsfragen und -gerichtsentscheidungen gelten hierzulande nahezu ausschließlich als Juristensache. Gegen diese vorherrschende Sicht unterzieht Robert Chr. van Ooyen die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung einer politologischen Analyse, die das hierbei zugrunde liegende Politikverständnis herausarbeitet.
Die zentrale These der Arbeit lautet: Der Begriff des Politischen des Bundesverfassungsgerichts ist der Begriff des Staates, der bis heute in einer demokratietheoretisch problematischen – weil obrigkeitsstaatlichen – Tradition der deutschen Staats- und Verfassungslehre steht.
Der Nachweis erfolgt anhand aktueller Entscheidungen und der Staatslehren ausgewählter Verfassungsrichter. Dabei wird gezeigt, dass der Politikbegriff des Bundesverfassungsgerichts sich auf die direkte Rezeption der höchst einflussreichen Lehren von Schmitt, Smend, Triepel und Leibholz zurückführen lässt. Diese aber haben ihrerseits allesamt antipluralistische »politische Theologie« der »Souveränität« des »Staates« bzw. des »Volkes« betrieben, so dass selbst nach über 50 Jahren das Gericht nicht vollständig zu einem dem Grundgesetz angemessenen politischen Verständnis von Bürger, Verfassung und Gesellschaft durchdringt.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Im September 2017 wurde die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD drastisch abgewählt. Entgegen dem in der Öffentlichkeit vorherrschenden Eindruck einer »bleiernen Zeit« wurden jedoch zahlreiche Gesetze gerade im Bereich des Strafrechts beschlossen. Vorliegend wird daher eine Bilanz dieser 18. Legislaturperiode gezogen. Insgesamt zeigt der rechtspolitische Befund, dass die GroKo den seit Jahren bestehenden Trend zur Vorverlegung der Strafbarkeit und Verschärfung des Strafrechts fortgesetzt hat.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Eine solche Aufhebung von Grundrechten hat es in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie gegeben: Bei »Corona« kam es vorübergehend zu einer Art »Ausnahmezustand«; auch die Parlamente meldeten sich ab. Recht und Politik zieht eine erste Bilanz des »Lockdowns«. Dabei zeigt sich: Verfassungsorgane, Verwaltungsbehörden, Medien und die Bevölkerung haben als »Hüter der Verfassung« versagt.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Das im deutschen Regierungssystem mächtige Bundesverfassungsgericht wird von der Politikwissenschaft eher selten thematisiert. Verfassungsfragen und -gerichtsentscheidungen gelten hierzulande nahezu ausschließlich als Juristensache. Gegen diese vorherrschende Sicht unterzieht Robert Chr. van Ooyen die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung einer politologischen Analyse, die das hierbei zugrunde liegende Politikverständnis herausarbeitet.
Die zentrale These der Arbeit lautet: Der Begriff des Politischen des Bundesverfassungsgerichts ist der Begriff des Staates, der bis heute in einer demokratietheoretisch problematischen – weil obrigkeitsstaatlichen – Tradition der deutschen Staats- und Verfassungslehre steht.
Der Nachweis erfolgt anhand aktueller Entscheidungen und der Staatslehren ausgewählter Verfassungsrichter. Dabei wird gezeigt, dass der Politikbegriff des Bundesverfassungsgerichts sich auf die direkte Rezeption der höchst einflussreichen Lehren von Schmitt, Smend, Triepel und Leibholz zurückführen lässt. Diese aber haben ihrerseits allesamt antipluralistische »politische Theologie« der »Souveränität« des »Staates« bzw. des »Volkes« betrieben, so dass selbst nach über 50 Jahren das Gericht nicht vollständig zu einem dem Grundgesetz angemessenen politischen Verständnis von Bürger, Verfassung und Gesellschaft durchdringt.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Der »siebzigste Geburtstag« des Bundesverfassungsgerichts bietet Anlass, seinen Reformbedarf zu reflektieren. Teil 1 vermisst das Gericht in Perspektive vier wissenschaftlicher Disziplinen. Teil 2 prüft Reformbedarf für Richterwahl, Verfassungsbeschwerden, Verhältnis zwischen Verfassungsrichtern und ihren wissenschaftlichen Mitarbeitern sowie das Institut Amicus curiae. Teil 3 diskutiert Legitimationsaspekte des Gerichts, die aktuell Gegenstand intensiv geführter Diskussionen sind.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Im September 2017 wurde die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD drastisch abgewählt. Entgegen dem in der Öffentlichkeit vorherrschenden Eindruck einer »bleiernen Zeit« wurden jedoch zahlreiche Gesetze gerade im Bereich des Strafrechts beschlossen. Vorliegend wird daher eine Bilanz dieser 18. Legislaturperiode gezogen. Insgesamt zeigt der rechtspolitische Befund, dass die GroKo den seit Jahren bestehenden Trend zur Vorverlegung der Strafbarkeit und Verschärfung des Strafrechts fortgesetzt hat.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Deutschland und Corona: Im Jahr 2021 mehrten sich nun die kritischen Stimmen in Justiz und Parlamenten, die die Exekutive an ihre rechtsstaatlichen Grenzen erinnerten. Wenn dies auch nicht immer erfolgreich und gelegentlich zu zaghaft war, haben die liberalen Stimmen doch an Boden gewonnen. Vergleichende Aspekte zu Österreich und Frankreich sowie die dringende rechtspolitische Forderung, in der Gesundheitspolitik die EU-Kompetenzen zu stärken, runden diese kritische Bestandsaufnahme ab.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Robert Chr. van Ooyen stellt die Rechts- und Staatstheorie von Hans Kelsen in einen neuen Verständniskontext: Hatte die bisherige Rezeption sich mit Kelsen ausschließlich als positivistischem Rechtstheoretiker auseinandergesetzt, begreift der Autor ihn als den politischen Theoretiker, der in den zwanziger Jahren bahnbrechend die Staatstheorie formuliert, die dem Verständnis einer offenen Gesellschaft zugrunde liegt. Von hier aus eröffnet sich erst der ganze Sinn seiner rechtstheoretischen Reduktion des Staates auf das positive Recht, das sich so als bloße »Resultierende« aus dem demokratischen Wettbewerb der gesellschaftlichen Gruppen ergibt. Das zentrale Anliegen, mit dem sein gesamtes Werk zu erschließen ist, wurde demzufolge noch gar nicht »entdeckt«.
Die These der vorliegenden Arbeit lautet: Kelsens positivistische Rechts- und Staatstheorie ist eine politische Theorie der pluralistischen Demokratie. In ideengeschichtlicher Perspektive ist sie – über Ernst Fraenkel hinaus, aber zeitlich sogar weit vor ihm – überhaupt die erste voll durchformulierte und theoretisch abgesicherte »deutsche« Pluralismustheorie.
Der Nachweis erfolgt in drei Schritten: in der direkten Rekonstruktion der Demokratietheorie Kelsens, in der Kritik Kelsens an den Gegnern des Pluralismus von »links« und von »rechts« (insb. Carl Schmitt) und in der Rezeption von Eric Voegelin und Ernst Fraenkel, deren Theorien zu Totalitarismus bzw. Neo-Pluralismus ohne die ideologiekritische und pluralismustheoretische Arbeit Kelsens gar nicht denkbar wären.
Damit zeigt van Ooyen, dass die Geschichte der Pluralismustheorie in Deutschland »neu« geschrieben werden muss und dass Kelsens normative Konzeption des Staats als die modernste gelten kann, die die »deutsche« Staatstheorie bis heute überhaupt hervorgebracht hat.
Aktualisiert: 2023-05-15
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70 Jahre – das Grundgesetz ist schon gemessen an der deutschen Verfassungsgeschichte mehr als eine bloß erfolgreiche Verfassung. Es ist in den Herzen der Bevölkerung angekommen: im Verfassungspatriotismus der Verfassungsinterpreten. Das Beiheft lässt diese Entwicklung Revue passieren. Es zeichnet an ausgewählten Bereichen außerdem den Verfassungswandel nach, skizziert aktuelle Kontroversen um neue Staatsziele und stellt verfassungspolitische Forderungen. Dabei kommt schließlich dem Demokratieprinzip und seiner Frage nach der Partizipation als Kern moderner Verfassungen eine besondere Bedeutung zu.
Aktualisiert: 2023-05-15
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