§ 7 Abs. 1 als zentrale Genehmigungsvorschrift des Atomgesetzes für Kernkraftwerke findet mangels Errichtung neuer Anlagen seit längerer Zeit ausschließlich auf Veränderungsgenehmigungen Anwendung. Christian Raetzke befaßt sich in seinem Werk mit der daraus folgenden Bedeutung für Wissenschaft, Rechtsprechung und Praxis.
Nach einer Behandlung verfahrensrechtlicher Aspekte wie Genehmigungsbedürftigkeit und Öffentlichkeitsbeteiligung widmet er sich im Schwerpunkt materiellrechtlichen Fragen. Hier erweist sich der Reiz der Veränderungsgenehmigung darin, daß sie alle "klassischen" Probleme des Genehmigungstatbestandes - vor allem den Umfang der Schadensvorsorge - anspricht und zusätzlich ganz eigene Fragen aufwirft, die vor allem ihr Verhältnis zur Ausgangsgenehmigung und zu nachträglichen Auflagen betreffen.
Erörtert wird, inwieweit nachträgliche Anforderungen, die über das ursprünglich Genehmigte hinausgehen, an die Anlage gestellt werden können. Es wird dargelegt, daß die nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden maßgeblich ist, eine bloße Änderung der Sicherheitsphilosophie oder neue Erkenntnisse im Restrisikobereich aber keine Anforderungen rechtfertigen. Dabei ist es gleichgültig, ob die neuen Maßstäbe den Gegenstand einer Veränderungsgenehmigung oder einer nachträglichen Auflage bilden.
Der Autor behandelt viele Einzelfragen, für die hier die Stichworte Probabilistik und Deterministik und schutzzielorientierte Anwendung des kerntechnischen Regelwerks stehen, und bringt zahlreiche Beispiele. Somit wird den interessierten Kreisen ein Leitfaden an die Hand gegeben, wann und nach welchen Maßstäben eine Veränderungsgenehmigung zu erteilen ist.
Aktualisiert: 2023-06-15
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§ 7 Abs. 1 als zentrale Genehmigungsvorschrift des Atomgesetzes für Kernkraftwerke findet mangels Errichtung neuer Anlagen seit längerer Zeit ausschließlich auf Veränderungsgenehmigungen Anwendung. Christian Raetzke befaßt sich in seinem Werk mit der daraus folgenden Bedeutung für Wissenschaft, Rechtsprechung und Praxis.
Nach einer Behandlung verfahrensrechtlicher Aspekte wie Genehmigungsbedürftigkeit und Öffentlichkeitsbeteiligung widmet er sich im Schwerpunkt materiellrechtlichen Fragen. Hier erweist sich der Reiz der Veränderungsgenehmigung darin, daß sie alle "klassischen" Probleme des Genehmigungstatbestandes - vor allem den Umfang der Schadensvorsorge - anspricht und zusätzlich ganz eigene Fragen aufwirft, die vor allem ihr Verhältnis zur Ausgangsgenehmigung und zu nachträglichen Auflagen betreffen.
Erörtert wird, inwieweit nachträgliche Anforderungen, die über das ursprünglich Genehmigte hinausgehen, an die Anlage gestellt werden können. Es wird dargelegt, daß die nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden maßgeblich ist, eine bloße Änderung der Sicherheitsphilosophie oder neue Erkenntnisse im Restrisikobereich aber keine Anforderungen rechtfertigen. Dabei ist es gleichgültig, ob die neuen Maßstäbe den Gegenstand einer Veränderungsgenehmigung oder einer nachträglichen Auflage bilden.
Der Autor behandelt viele Einzelfragen, für die hier die Stichworte Probabilistik und Deterministik und schutzzielorientierte Anwendung des kerntechnischen Regelwerks stehen, und bringt zahlreiche Beispiele. Somit wird den interessierten Kreisen ein Leitfaden an die Hand gegeben, wann und nach welchen Maßstäben eine Veränderungsgenehmigung zu erteilen ist.
Aktualisiert: 2023-05-20
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§ 7 Abs. 1 als zentrale Genehmigungsvorschrift des Atomgesetzes für Kernkraftwerke findet mangels Errichtung neuer Anlagen seit längerer Zeit ausschließlich auf Veränderungsgenehmigungen Anwendung. Christian Raetzke befaßt sich in seinem Werk mit der daraus folgenden Bedeutung für Wissenschaft, Rechtsprechung und Praxis.
Nach einer Behandlung verfahrensrechtlicher Aspekte wie Genehmigungsbedürftigkeit und Öffentlichkeitsbeteiligung widmet er sich im Schwerpunkt materiellrechtlichen Fragen. Hier erweist sich der Reiz der Veränderungsgenehmigung darin, daß sie alle "klassischen" Probleme des Genehmigungstatbestandes - vor allem den Umfang der Schadensvorsorge - anspricht und zusätzlich ganz eigene Fragen aufwirft, die vor allem ihr Verhältnis zur Ausgangsgenehmigung und zu nachträglichen Auflagen betreffen.
Erörtert wird, inwieweit nachträgliche Anforderungen, die über das ursprünglich Genehmigte hinausgehen, an die Anlage gestellt werden können. Es wird dargelegt, daß die nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden maßgeblich ist, eine bloße Änderung der Sicherheitsphilosophie oder neue Erkenntnisse im Restrisikobereich aber keine Anforderungen rechtfertigen. Dabei ist es gleichgültig, ob die neuen Maßstäbe den Gegenstand einer Veränderungsgenehmigung oder einer nachträglichen Auflage bilden.
Der Autor behandelt viele Einzelfragen, für die hier die Stichworte Probabilistik und Deterministik und schutzzielorientierte Anwendung des kerntechnischen Regelwerks stehen, und bringt zahlreiche Beispiele. Somit wird den interessierten Kreisen ein Leitfaden an die Hand gegeben, wann und nach welchen Maßstäben eine Veränderungsgenehmigung zu erteilen ist.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Zum Werk
Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) trifft Regelungen zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung. Mit dem Gesetz erhielt das bundesdeutsch Strahlenschutzrecht, das bisher auf dem Atomgesetz und dem Strahlenschutzvorsorgegesetz basierte, eine eigenständige und einheitliche Grundlage.
Das Gesetz enthält zahlreiche Verordnungsermächtigungen, die zu einem großen Teil mit der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) umgesetzt wurden.
Das StrlSchG ist insbesondere auch die Rechtsgrundlage für das Notfallmanagement im Strahlenschutz. Vor allem legt es die Zuständigkeiten der Bundes- und Landesbehörden bei Notfallexpositionssituationen fest.
Strahlenschutz ist zwar eine durchaus fachlich geprägte Materie, hat aber erhebliche Auswirkungen auf viele Bereiche des politischen und gesamtgesellschaftlichen Lebens.
Der neue Kommentar trägt der Bedeutung der Materie Rechnung und nimmt sich aller Facetten des Themas in verständlicher Weise gründlich und sachkundig an.
Vorteile auf einen Blick
Schwerpunktmäßig geht es u.a. umdie Genehmigung von Anlagen,die betriebliche Organisation des Strahlenschutzes,die Melde- und Informationspflichten,den Schutz vor Radon,die Zuständigkeit des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS).
Zielgruppe
Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und Juristinnen und Juristen in Justiz, Unternehmen und Behörden.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Goli-Schabnam Akbarian,
Jens Dischinger,
Anke Dittberner,
Lars Eckhoff,
Klaus Flesch,
Michael Mueller,
Uwe Oeh,
Mathias Petzoldt,
Christian Raetzke,
Linda Rampf,
Marc Ruttloff,
Reinhard Spohn,
Thomas Steinkopff,
Jan-Willem Vahlbruch,
Dominic Weiler
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Auf der 15. Tagung der Deutschen Landesgruppe der International Nuclear Law Association (INLA) in Bonn im September 2017 referierten namhafte Experten des In- und Auslandes über aktuelle Entwicklungen des deutschen und internationalen Atomrechts. Das erste der vier Kapitel behandelt Entsorgungsverantwortung und Haftung im Nuklearbereich. Anschließend geht es um die nukleare Haftung insbesondere beim Transport von Kernmaterial. Einen weiteren Schwerpunkt bilden Rechtsfragen des Strahlenschutzes, u.a. EU-Strahlenschutzgrundnormen, Rückbau und Abfallentsorgung. Zuletzt geht es um aktuelle Entwicklungen des internationalen Atomrechts. Die Beiträge sind teils auf Deutsch, teils auf Englisch verfasst. Als breitgefächerter und spannender Überblick über gegenwärtige Tendenzen des Atomrechts dürfte der Band konkurrenzlos dastehen.
Mit Beiträgen von
Markus Ludwigs, Christian Müller-Dehn, Anton Burger und Jostein Kristensen, Torsten Gierke, Achim Jansen-Tersteegen und Christian Raetzke, Meb Vadiya, Kaan Kuzeyli, Justin Franken, Goli-Schabnam Akbarian, Brigitte Röller, Mark Callis Sanders und Charlotta E. Sanders, Sidonie Royer-Maucotel, Jay R. Kraemer, Ian Salter und Ian Truman, Łukasz Mlynarkiewicz
Aktualisiert: 2023-02-13
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Auf der 14. Tagung der Deutschen Landesgruppe der International Nuclear Law Association (INLA) in Nürnberg im September 2015 referierten namhafte Experten des In- und Auslandes über aktuelle Entwicklungen des deutschen und internationalen Atomrechts. Das erste der fünf Kapitel behandelt Vertragsstrukturen im Nuklearbereich, vor allem die sog. Turnkey Contracts. Anschließend geht es um ebenso aktuelle wie hochrelevante Entwicklungen im Rechtsschutz, sowohl im Umweltrecht als auch vor ICSID-Schiedsgerichten. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Frage der Entsorgung in Deutschland und in anderen Ländern. Aktuelle Themen der Nuklearhaftung werden ebenso erörtert wie schließlich Fragen der Regulierung der Sicherheit in der EU und im Völkerrecht. Die Beiträge sind teils auf Deutsch, teils auf Englisch verfaßt. Als breitgefächerter und spannender Überblick über gegenwärtige Tendenzen des Atomrechts dürfte der Band konkurrenzlos dastehen.
Mit Beiträgen von
Graham Alty | Florian Cahn | Hans-Georg Dederer | Ulrike Feldmann | Alexandra van Kalleveen | Ingmar Kohl | Jay Kraemer | Sara Maciel Sánchez | Lukasz Mlynarkiewicz | Hanns Näser | Karoly Tamas Olajos | Nuria Prieto Serrano | Christian Raetzke | Michaela Rexhäuser | Els Reynaers Kini | Christof Sangenstedt | Sabine Schlacke | Judit Silye | Hubert Steinkemper | Carlton Stoiber | Lisa Thiele | Lisa Kristin Trapp | Julius Weitzdörfer
Aktualisiert: 2023-04-04
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§ 7 Abs. 1 als zentrale Genehmigungsvorschrift des Atomgesetzes für Kernkraftwerke findet mangels Errichtung neuer Anlagen seit längerer Zeit ausschließlich auf Veränderungsgenehmigungen Anwendung. Christian Raetzke befaßt sich in seinem Werk mit der daraus folgenden Bedeutung für Wissenschaft, Rechtsprechung und Praxis.
Nach einer Behandlung verfahrensrechtlicher Aspekte wie Genehmigungsbedürftigkeit und Öffentlichkeitsbeteiligung widmet er sich im Schwerpunkt materiellrechtlichen Fragen. Hier erweist sich der Reiz der Veränderungsgenehmigung darin, daß sie alle "klassischen" Probleme des Genehmigungstatbestandes - vor allem den Umfang der Schadensvorsorge - anspricht und zusätzlich ganz eigene Fragen aufwirft, die vor allem ihr Verhältnis zur Ausgangsgenehmigung und zu nachträglichen Auflagen betreffen.
Erörtert wird, inwieweit nachträgliche Anforderungen, die über das ursprünglich Genehmigte hinausgehen, an die Anlage gestellt werden können. Es wird dargelegt, daß die nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden maßgeblich ist, eine bloße Änderung der Sicherheitsphilosophie oder neue Erkenntnisse im Restrisikobereich aber keine Anforderungen rechtfertigen. Dabei ist es gleichgültig, ob die neuen Maßstäbe den Gegenstand einer Veränderungsgenehmigung oder einer nachträglichen Auflage bilden.
Der Autor behandelt viele Einzelfragen, für die hier die Stichworte Probabilistik und Deterministik und schutzzielorientierte Anwendung des kerntechnischen Regelwerks stehen, und bringt zahlreiche Beispiele. Somit wird den interessierten Kreisen ein Leitfaden an die Hand gegeben, wann und nach welchen Maßstäben eine Veränderungsgenehmigung zu erteilen ist.
Aktualisiert: 2023-04-15
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