Heiligkeit und Gottes Beistand

Heiligkeit und Gottes Beistand von Reich,  Johannes
An Kant scheiden sich in der katholischen Theologie die Geister: Den einen gilt er als Galionsfigur einer willkommenen Autonomie-Ethik, den anderen als Gegner der christlichen Morallehre. Die Studie bringt in diese Diskussion einen weiteren Aspekt ein, indem sie rekonstruiert, wie Kant die moralische Relevanz der christlichen Religion bestimmt. In den Ethikvorlesungen und der Religionsschrift stößt sie auf den Zusammenhang zwischen dem Streben nach moralischer Vollkommenheit ("Heiligkeit") und "Gottes Beistand" und die dabei auftretenden Differenzen zu theologischen Auffassungen der Gnade.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Heiligkeit und Gottes Beistand

Heiligkeit und Gottes Beistand von Reich,  Johannes
An Kant scheiden sich in der katholischen Theologie die Geister: Den einen gilt er als Galionsfigur einer willkommenen Autonomie-Ethik, den anderen als Gegner der christlichen Morallehre. Die Studie bringt in diese Diskussion einen weiteren Aspekt ein, indem sie rekonstruiert, wie Kant die moralische Relevanz der christlichen Religion bestimmt. In den Ethikvorlesungen und der Religionsschrift stößt sie auf den Zusammenhang zwischen dem Streben nach moralischer Vollkommenheit ("Heiligkeit") und "Gottes Beistand" und die dabei auftretenden Differenzen zu theologischen Auffassungen der Gnade.
Aktualisiert: 2023-06-05
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Die schweizerische Bundesverfassung

Die schweizerische Bundesverfassung von Alvarez,  Cipriano, Augustin,  Vincent, Baumann,  Phil, Bernet,  Stephanie, Besson,  Michael, Beusch,  Michael, Biaggini,  Giovanni, Bisaz,  Corsin, Bischof,  Severin, Brägger,  Rafael, Breitenmoser,  Stephan, Brunner,  Florian, Brunner,  Stephan C, Buser,  Denise, Caroni,  Andrea, Cavelti,  Luzius, De Rossa Gisimundo,  Federica, Diggelmann,  Oliver, Druey,  Eva, Egli,  Patricia, Ehrenzeller,  Bernhard, Ehrenzeller,  Kaspar, Errass,  Christoph, Fassbender,  Bardo, Frei,  Christoph, Gächter,  Thomas, Geiger,  Claudia, Geiser,  Thomas, Glaser,  Andreas, Graber,  Christoph Beat, Graf,  Martin, Hafner,  Felix, Hänni,  Julia, Häusermann,  Daniel M., Hettich,  Peter, Hongler,  Peter, Hürzeler,  Marc, Imstepf,  Ralf, Jaag,  Tobias, Jacobs,  Reto, Kägi-Diener,  Regula, Kellerhals,  Andreas, Kieser,  Ueli, Kley,  Andreas, Kradolfer,  Matthias, Kuratli,  Peter, Landolt,  Hardy, Langer,  Lorenz, Lehne,  Jens, Looser,  Martin Edwin, Lüthi,  Ruth, Mächler,  August, Magnin,  Josianne, Mahon,  Pascal, Markwalder,  Nora, Marti,  Arnold, Meyer,  Hansjörg, Mohler,  Markus H.F., Müller,  Christina, Müller,  Lucien, Müller,  Reto Patrick, Müller-Chen,  Markus, Nobs,  Roger, Poledna,  Tomas, Rechsteiner,  David, Reich,  Johannes, Reusser,  Ruth, Richter,  Dagmar, Riedi Hunold,  Dorothea, Rüegger,  Vanessa, Rütsche,  Bernhard, Sägesser,  Thomas, Sahlfeld,  Konrad, Saxer,  Urs, Schiess Rütimann,  Patricia M., Schindler,  Benjamin, Schmid,  Stefan G, Schmocker,  Valérie Anne, Schneider,  Benno, Schoder,  Charlotte, Schott,  Markus, Schweizer,  Rainer J., Spenlé,  Christoph, Sprecher,  Franziska, Stauffer,  Thomas, Steiner,  Thomas, Steinmann,  Gerold, Streiff,  Oliver, Thomann,  David, Thurnherr,  Daniela, Tschannen,  Pierre, Tschumi,  Tobias, Uhlmann,  Felix, Usinger-Egger,  Patricia, Vallender,  Klaus A., Vest,  Hans, Vogel,  Stefan, von Wyss,  Moritz, Wyttenbach,  Judith, Ziegler,  Andreas R.
Seit der dritten Auflage des St. Galler Kommentars zur Bundesverfassung im Jahr 2014 hat sich das Schweizer Verfassungsrecht dynamisch weiterentwickelt. Hinzugekommen sind nicht nur neue und teilweise umstrittene Verfassungsbestimmungen, mit der Covid-19-Pandemie wurde das Verfassungsrecht einem eigentlichen «Stresstest» unterzogen. Ausserdem sind seit der letzten Auflage verschiedene neue Grundlagenwerke und Kommentare zur Bundesverfassung erschienen. Die vierte, komplett überarbeitete Auflage trägt diesen Entwicklungen und Ergänzungen des Verfassungsrechts sowie der Literatur und Rechtsprechung Rechnung. Neben der vertieften Kommentierung der einzelnen Verfassungsbestimmungen ist es ein Kennzeichen des St. Galler Kommentars, dass die thematischen Einleitungen und Vorbemerkungen einen systematischen Überblick vermitteln und das Verfassungsrecht in einen breiteren Kontext einordnen.
Aktualisiert: 2023-05-17
Autor: , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,
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Heiligkeit und Gottes Beistand

Heiligkeit und Gottes Beistand von Reich,  Johannes
An Kant scheiden sich in der katholischen Theologie die Geister: Den einen gilt er als Galionsfigur einer willkommenen Autonomie-Ethik, den anderen als Gegner der christlichen Morallehre. Die Studie bringt in diese Diskussion einen weiteren Aspekt ein, indem sie rekonstruiert, wie Kant die moralische Relevanz der christlichen Religion bestimmt. In den Ethikvorlesungen und der Religionsschrift stößt sie auf den Zusammenhang zwischen dem Streben nach moralischer Vollkommenheit ("Heiligkeit") und "Gottes Beistand" und die dabei auftretenden Differenzen zu theologischen Auffassungen der Gnade.
Aktualisiert: 2023-05-08
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Die schweizerische Bundesverfassung

Die schweizerische Bundesverfassung von Augustin,  Vincent, Baumann,  Phil, Bernet,  Stephanie, Biaggini,  Giovanni, Bisaz,  Corsin, Bischof,  Severin, Breitenmoser,  Stephan, Brunner,  Florian, Brunner,  Stephan C, Egli,  Patricia, Ehrenzeller,  Bernhard, Ehrenzeller,  Kaspar, Errass,  Christoph, Gächter,  Thomas, Geiser,  Thomas, Gertsch,  Gabriel, Glaser,  Andreas, Hafner,  Felix, Hänni,  Julia, Häusermann,  Daniel M., Hettich,  Peter, Hongler,  Peter, Hürzeler,  Marc, Imstepf,  Ralf, Jaag,  Tobias, Jacobs,  Reto, Kägi-Diener,  Regula, Kellerhals,  Andreas, Kieser,  Ueli, Kley,  Andreas, Kradolfer,  Matthias, Kuratli,  Peter, Landolt,  Hardy, Langer,  Lorenz, Lehne,  Jens, Looser,  Martin E., Reich,  Johannes
Seit der dritten Auflage des St. Galler Kommentars zur Bundesverfassung im Jahr 2014 hat sich das Schweizer Verfassungsrecht dynamisch weiterentwickelt. Hinzugekommen sind nicht nur neue und teilweise umstrittene Verfassungsbestimmungen, mit der Covid-19-Pandemie wurde das Verfassungsrecht einem eigentlichen «Stresstest» unterzogen. Ausserdem sind seit der letzten Auflage verschiedene neue Grundlagenwerke und Kommentare zur Bundesverfassung erschienen. Die vierte, komplett überarbeitete Auflage trägt diesen Entwicklungen und Ergänzungen des Verfassungsrechts sowie der Literatur und Rechtsprechung Rechnung. Neben der vertieften Kommentierung der einzelnen Verfassungsbestimmungen ist es ein Kennzeichen des St. Galler Kommentars, dass die thematischen Einleitungen und Vorbemerkungen einen systematischen Überblick vermitteln und das Verfassungsrecht in einen breiteren Kontext einordnen.
Aktualisiert: 2023-03-31
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Heiligkeit und Gottes Beistand

Heiligkeit und Gottes Beistand von Reich,  Johannes
An Kant scheiden sich in der katholischen Theologie die Geister: Den einen gilt er als Galionsfigur einer willkommenen Autonomie-Ethik, den anderen als Gegner der christlichen Morallehre. Die Studie bringt in diese Diskussion einen weiteren Aspekt ein, indem sie rekonstruiert, wie Kant die moralische Relevanz der christlichen Religion bestimmt. In den Ethikvorlesungen und der Religionsschrift stößt sie auf den Zusammenhang zwischen dem Streben nach moralischer Vollkommenheit ("Heiligkeit") und "Gottes Beistand" und die dabei auftretenden Differenzen zu theologischen Auffassungen der Gnade.
Aktualisiert: 2023-03-04
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Demokratie – Regierungsreform – Verfassungsfortbildung

Demokratie – Regierungsreform – Verfassungsfortbildung von Auer,  Andreas, Biaggini,  Giovanni, Brühl-Moser,  Denise, Cottier,  Thomas, Koller,  Heinrich, Linder,  Wolf, Moor,  Pierre, Müller,  Georg, Müller,  Jörg Paul, Reich,  Johannes, Rhinow,  René, Schmid,  Gerhard, Uebersax,  Peter, Uhlmann,  Felix, Wahl,  Rainer
René Rhinows wissenschaftliches Werk ist aufs engste verbunden mit seiner reichen politischen Erfahrung. Das Symposium zum 65. Geburtstag macht -ausgehend von den drei Schwerpunkten Demokratie, Staatsleitung und Methoden der Verfassungsfortbildung - diese Wechselwirkungen sichtbar und konfrontiert sie mit heute drängenden Fragestellungen in Diskussionen zwischen SchülerInnen und KollegInnen. Die Stellungnahmen des Gefeierten ermöglichen auch eine authentische und heutiger Aktualität entsprechende Interpretation von Grundgedanken des Werks von René Rhinow. Das Werkverzeichnis im Anhang verweist auf all die weitern Themen im Schaffen Rhinows, die an der Tagung nicht zur Sprache kommen konnten.
Aktualisiert: 2020-04-30
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Bundesverfassung (BV)

Bundesverfassung (BV) von Achermann,  Alberto, Affolter,  Sian, Alig,  Jonas, Altwicker,  Tilmann, Behnisch,  Urs R., Belser,  Eva Maria, Beusch,  Michael, Biaggini,  Giovanni, Borter,  Emanuel, Caluori,  Corina, Cardinaux,  Basile, Caroni,  Martina, Conradin-Triaca,  Philip, Dajcar,  Nina, Diezig,  Stefan, Diggelmann,  Oliver, Dumermuth,  Martin, Epiney,  Astrid, Filippo,  Martina, Gächter,  Thomas, Göksu,  Tarkan, Griffel,  Alain, Häggi Furrer,  Reto, Hänni,  Peter, Hefti,  Angela, Hertig,  Maya, Hoffmann,  Kristin, Kammermann,  Barbara, Kaufmann,  Christine, Kern,  Markus, Kiener,  Regina, Kraemer,  Raphael, Künzli,  Jörg, Lienhard,  Andreas, Marti Locher,  Fabienne, Massüger,  Nina, Mayoraz,  Jean-François, Meier,  Michael E., Merker,  Michael, Meyer,  Kilian, Molinari,  Eva, Mueller,  Markus, Oesch,  Matthias, Pahud de Mortanges,  René, Reich,  Johannes, Renold-Burch,  Stephanie, Rudin,  Beat, Ruff,  Fränzi, Schärmeli,  Liliane, Schaub,  Lukas, Schiess Rütimann,  Patricia M., Schmidt-Gabain,  Florian, Schnyder von Wartensee,  Zeno, Schürmann,  Frank, Seferovic,  Goran, Simonek,  Madeleine, Stöckli,  Andreas, Thurnherr,  Daniela, Tschannen,  Pierre, Tschentscher,  Axel, Uebersax,  Peter, Uhlmann,  Felix, Utz,  Florian, von Rütte,  Barbara, Waldmann,  Bernhard, Werder,  Gregori, Winzeler,  Christoph, Wyss,  Karl-Marc, Wyttenbach,  Judith, Zeller,  Franz
Die schweizerische Bundesverfassung vom 18. April 1999 legt die rechtliche Grundordnung der Schweizerischen Eidgenossenschaft fest und beansprucht Vorrang vor dem übrigen Landesrecht. Seit ihrem Inkrafttreten am 1. Januar 2000 hat die nachgeführte Verfassung bereits zahlreiche umfassende (z.B. Neuer Finanzausgleich, Bundesrechtspflege, Bildung) und punktuelle (z.B. Minarettverbot, Zweitwohnungen, Masseneinwanderung) Neuerungen erfahren, deren Bedeutung und Tragweite teilweise noch unklar sind. Der Basler Kommentar analysiert die einzelnen Verfassungsbestimmungen aus verfassungsrechtlicher Sicht, gibt Aufschluss über den Stand und die neuere Entwicklung der schweizerischen Verfassungsordnung und bezieht Stellung zu umstrittenen Fragen. Die Kommentierung erstreckt sich auch auf die jüngst angenommenen Volksinitiativen und verarbeitet die zu allgemeinen und spezifischen Fragestellungen entwickelte Rechtsprechung und Lehre. Die Autorinnen und Autoren haben der Tatsache Rechnung getragen, dass sich die schweizerische Verfassung im Kontext des für die Schweiz verbindlichen Völkerrechts bewegt und entwickelt und, wo immer geboten, auch die völkerrechtlichen Rechte und Pflichten der Schweiz (insbesondere die EMRK und die UNO-Pakte) in die Kommentierung einbezogen. Bei den einzelnen Kommentierungen wurde, soweit dies für das bessere Verständnis sinnvoll erschien, auch auf die Rechtslage in anderen Staaten hingewiesen.
Aktualisiert: 2020-01-31
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Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit

Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit von Reich,  Johannes
Der Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit bildet den Dreh- und Angelpunkt der schweizerischen Wirtschaftsverfassung. Gleichwohl ist es Rechtsprechung und Doktrin bisher nur in Ansätzen gelungen, Rechtsnatur und Normgehalt von Art. 94 Abs. 1 und 4 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 (BV) mit hinreichender Präzision zu definieren. Die Feststellung der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates vom 31. Mai 1875, wonach sich die Beurteilung des gemäss dem Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit verfassungsrechtlich Zulässigen als 'äusserst difficill und oft geradezu tüftelig' erweise, hat an Aktualität daher nur wenig eingebüsst. Die vorliegende Basler Dissertation geht dem Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit deshalb gleichsam auf den Grund. Der erste Teil legt mit dem Entwurf einer evolutiven und kontextuell orientierten Methodik der Verfassungsinterpretation die methodische Grundlage der Untersuchung, während im zweiten Teil das Grundrecht der Wirtschaftsfreiheit (Art. 27 BV) kommentarartig beleuchtet und wesentliche Streitfragen geklärt werden. Aufgrund einer detaillierten Analyse des rechtlichen, politischen, volkswirtschaftlichen und demografischen Kontextes legt der dritte Teil erstmals die Entstehungsbedingungen, den Normgehalt und die Funktionen des Grundsatzes der Wirtschaftsfreiheit offen, wie er mit der Bundesverfassung vom 29. Mai 1874 Eingang in das schweizerische Verfassungsrecht fand. Der vierte Teil zeichnet in der Folge die Evolution des Schlüsselbegriffs der schweizerischen Wirtschaftsverfassung in ihrem wechselvollen rechtlichen, politischen und volkswirtschaftlichen Kontext bis über die Jahrtausendwende hinaus nach. Die gewonnenen Erkenntnisse werden im abschliessenden fünften Teil zu einer umfassenden Dogmatik des Grundsatzes der Wirtschaftsfreiheit verarbeitet. Damit werden neben der Funktion, dem Normgehalt und der Rechtsnatur der verschiedenen Dimensionen des Grundsatzes der Wirtschaftsfreiheit auch das Verhältnis zwischen der Wirtschaftsfreiheit (Art. 27 BV) und dem Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit (Art. 94 Abs. 1 und 4 BV) auf methodisch kohärente und rechtspraktisch verwertbare Weise geklärt. Zahlreiche Querverweise, ein klar strukturiertes Inhaltsverzeichnis und ein umfassendes Sachregister erleichtern den zielgerichteten und zügigen Zugriff auf konkret benötigte Informationen.
Aktualisiert: 2020-01-08
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