Als klassisches „Examensrepetitorium“ ist das Examinatorium auf die im Ersten Staatsexamen übliche „strafprozessuale Zusatzfrage“ ausgerichtet. Hierzu werden insgesamt 51 Problembereiche im Überblick dargestellt und am Ende mit einer solchen „Zusatzfrage“ versehen, die klausurmäßig beantwortet wird. Diese sind überwiegend an „Originalklausuren“ angelehnt, sodass sie als Beispiel dienen, was in den Klausuren verlangt wird. Besonders nützlich für das Referendariat: Bei der Darstellung der Meinungsstände wird jeweils deutlich gekennzeichnet, welche Ansicht die Rechtsprechung vertritt. Weiterführende Hinweise zur Vertiefung runden die Darstellung ab. Die 4. Auflage wurde gründlich überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht. Für alle, die sich in vertretbarer Zeit einen komprimierten Überblick über den examensrelevanten Stoff des Strafprozessrechts verschaffen möchten!
Aktualisiert: 2023-06-29
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Als klassisches „Examensrepetitorium“ ist das Examinatorium auf die im Ersten Staatsexamen übliche „strafprozessuale Zusatzfrage“ ausgerichtet. Hierzu werden insgesamt 51 Problembereiche im Überblick dargestellt und am Ende mit einer solchen „Zusatzfrage“ versehen, die klausurmäßig beantwortet wird. Diese sind überwiegend an „Originalklausuren“ angelehnt, sodass sie als Beispiel dienen, was in den Klausuren verlangt wird. Besonders nützlich für das Referendariat: Bei der Darstellung der Meinungsstände wird jeweils deutlich gekennzeichnet, welche Ansicht die Rechtsprechung vertritt. Weiterführende Hinweise zur Vertiefung runden die Darstellung ab. Die 4. Auflage wurde gründlich überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht. Für alle, die sich in vertretbarer Zeit einen komprimierten Überblick über den examensrelevanten Stoff des Strafprozessrechts verschaffen möchten!
Aktualisiert: 2023-06-29
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Als klassisches „Examensrepetitorium“ ist das Examinatorium auf die im Ersten Staatsexamen übliche „strafprozessuale Zusatzfrage“ ausgerichtet. Hierzu werden insgesamt 51 Problembereiche im Überblick dargestellt und am Ende mit einer solchen „Zusatzfrage“ versehen, die klausurmäßig beantwortet wird. Diese sind überwiegend an „Originalklausuren“ angelehnt, sodass sie als Beispiel dienen, was in den Klausuren verlangt wird. Besonders nützlich für das Referendariat: Bei der Darstellung der Meinungsstände wird jeweils deutlich gekennzeichnet, welche Ansicht die Rechtsprechung vertritt. Weiterführende Hinweise zur Vertiefung runden die Darstellung ab. Die 4. Auflage wurde gründlich überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht. Für alle, die sich in vertretbarer Zeit einen komprimierten Überblick über den examensrelevanten Stoff des Strafprozessrechts verschaffen möchten!
Aktualisiert: 2023-06-29
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Aktualisiert: 2023-06-23
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Als klassisches „Examensrepetitorium“ ist das Examinatorium auf die im Ersten Staatsexamen übliche „strafprozessuale Zusatzfrage“ ausgerichtet. Hierzu werden insgesamt 51 Problembereiche im Überblick dargestellt und am Ende mit einer solchen „Zusatzfrage“ versehen, die klausurmäßig beantwortet wird. Diese sind überwiegend an „Originalklausuren“ angelehnt, sodass sie als Beispiel dienen, was in den Klausuren verlangt wird. Besonders nützlich für das Referendariat: Bei der Darstellung der Meinungsstände wird jeweils deutlich gekennzeichnet, welche Ansicht die Rechtsprechung vertritt. Weiterführende Hinweise zur Vertiefung runden die Darstellung ab. Die 4. Auflage wurde gründlich überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht. Für alle, die sich in vertretbarer Zeit einen komprimierten Überblick über den examensrelevanten Stoff des Strafprozessrechts verschaffen möchten!
Aktualisiert: 2023-06-23
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Als klassisches „Examensrepetitorium“ ist das Examinatorium auf die im Ersten Staatsexamen übliche „strafprozessuale Zusatzfrage“ ausgerichtet. Hierzu werden insgesamt 51 Problembereiche im Überblick dargestellt und am Ende mit einer solchen „Zusatzfrage“ versehen, die klausurmäßig beantwortet wird. Diese sind überwiegend an „Originalklausuren“ angelehnt, sodass sie als Beispiel dienen, was in den Klausuren verlangt wird. Besonders nützlich für das Referendariat: Bei der Darstellung der Meinungsstände wird jeweils deutlich gekennzeichnet, welche Ansicht die Rechtsprechung vertritt. Weiterführende Hinweise zur Vertiefung runden die Darstellung ab. Die 3. Auflage wurde gründlich überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht. Für alle, die sich in vertretbarer Zeit einen komprimierten Überblick über den examensrelevanten Stoff des Strafprozessrechts verschaffen möchten!
Aktualisiert: 2023-06-23
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Als klassisches „Examensrepetitorium“ ist das Examinatorium auf die im Ersten Staatsexamen übliche „strafprozessuale Zusatzfrage“ ausgerichtet. Hierzu werden insgesamt 51 Problembereiche im Überblick dargestellt und am Ende mit einer solchen „Zusatzfrage“ versehen, die klausurmäßig beantwortet wird. Diese sind überwiegend an „Originalklausuren“ angelehnt, sodass sie als Beispiel dienen, was in den Klausuren verlangt wird. Besonders nützlich für das Referendariat: Bei der Darstellung der Meinungsstände wird jeweils deutlich gekennzeichnet, welche Ansicht die Rechtsprechung vertritt. Weiterführende Hinweise zur Vertiefung runden die Darstellung ab. Die 3. Auflage wurde gründlich überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht. Für alle, die sich in vertretbarer Zeit einen komprimierten Überblick über den examensrelevanten Stoff des Strafprozessrechts verschaffen möchten!
Aktualisiert: 2023-06-23
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Als klassisches „Examensrepetitorium“ ist das Examinatorium auf die im Ersten Staatsexamen übliche „strafprozessuale Zusatzfrage“ ausgerichtet. Hierzu werden insgesamt 51 Problembereiche im Überblick dargestellt und am Ende mit einer solchen „Zusatzfrage“ versehen, die klausurmäßig beantwortet wird. Diese sind überwiegend an „Originalklausuren“ angelehnt, sodass sie als Beispiel dienen, was in den Klausuren verlangt wird. Besonders nützlich für das Referendariat: Bei der Darstellung der Meinungsstände wird jeweils deutlich gekennzeichnet, welche Ansicht die Rechtsprechung vertritt. Weiterführende Hinweise zur Vertiefung runden die Darstellung ab. Die 4. Auflage wurde gründlich überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht. Für alle, die sich in vertretbarer Zeit einen komprimierten Überblick über den examensrelevanten Stoff des Strafprozessrechts verschaffen möchten!
Aktualisiert: 2023-06-23
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Das US-amerikanische Strafrecht erfreut sich einer stetig wachsenden Beachtung und übt inzwischen einen herausragenden Einfluss auf das internationale Strafrechtsdenken aus. Die vorliegende Abhandlung soll dem Verständnis dieser Rechtsordnung dienen und Untersuchungen, die sich mit dem US-amerikanischen Strafrecht beschäftigen, die notwendigen Grundlagen liefern, indem sie die Verteilung der Strafgewalt zwischen Bund und Einzelstaaten darstellt und analysiert. Tobias Reinbacher leistet mit seiner Arbeit aber auch einen wichtigen Beitrag zum Diskurs um die Frage der Verteilung strafrechtlicher Kompetenzen innerhalb der EU. Die europäische Strafrechtswissenschaft ist erst im Entstehen. Ihr Schicksal ist weitgehend mit der konstitutionellen Ordnung Europas verbunden, in welcher auch eine Entscheidung hinsichtlich der Verteilung der Strafgewalt fallen muss.
Der Verfasser stellt umfassend das konstitutionelle Kompetenzgefüge der USA dar, widmet sich nacheinander dem Strafrecht des Bundes und der Gliedstaaten sowie der Interaktion der beiden Ebenen in der Praxis und zeigt sodann mögliche Schlüsse für das europäische Strafrecht auf.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Strafbarkeit privater Vervielfältigungen urheberrechtlich geschützter Werke per CD-Brenner oder Download aus dem Internet ist wie kaum ein anderes juristisches Thema Gegenstand einer breiten öffentlichen Diskussion. Eine umfassende wissenschaftliche Abhandlung steht indes noch aus, Beiträge aus der Fachliteratur beschränken sich bislang auf das Zivilrecht. Tobias Reinbacher schließt diese Lücke mit dem vorliegenden Werk.
Der Autor stellt die komplexe Problematik der Strafbarkeit und Straflosigkeit privater Kopiervorgänge umfassend dar und geht dabei insbesondere auf strafrechtliche Besonderheiten wie Vorsatz, Irrtümer und Beteiligung ein. Er vermittelt zudem in angemessenem Umfang technische Kenntnisse, welche zum Verständnis der Vervielfältigungsvorgänge unerlässlich sind. Nach den materiell-rechtlichen Ausführungen fasst Tobias Reinbacher die Rechtslage für die einzelnen Werkarten überblicksartig zusammen und ermöglicht so ein gezieltes Nachschlagen. Im Schlussteil erörtert er strafprozessuale und verfahrensrechtliche Probleme.
Die Arbeit genügt höchsten fachlich dogmatischen Ansprüchen, ist aber gerade auf Grund der kurzen Rekapitulation der Ergebnisse für jede Werkart und des prozessualen Teils vorzüglich als Standardhandbuch für die anwaltliche Praxis geeignet.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Zum Werk
Datenschutzfragen begegnen immer mehr Juristinnen und Juristen in ihrer täglichen Arbeit. Für die Rechtsanwendung liegt eine besondere Schwierigkeit bei der Suche nach "gerichtsfesten" Datenschutzlösungen darin, dass DS-GVO, BDSG und zahlreiche sondergesetzliche Vorschriften eng miteinander verknüpft sind.
Vor dem Hintergrund dieser komplexen Rechtslage ist die 2. Auflage des großen Kommentars zum Datenschutzrecht nicht nur auf die Datenschutz-Grundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz fokussiert, sondern bietet zusätzlich auch systematische Darstellungen zu Sonderregelungen des bereichsspezifischen Datenschutzes.
Neben der ausführlichen Kommentierungen zur DS-GVO und zum BDSG werden folgende Themenfelder behandelt:Prinzipien des DatenschutzrechtsVölker- und unionsverfassungsrechtliche GrundlagenDatenschutz bei Gerichten und StaatsanwaltschaftenDatenschutz bei den freien BerufenDatenschutz in Medien und TelekommunikationDatenschutz im FinanzwesenDatenschutzbestimmungen der Polizei- und Nachrichtendienstgesetze des BundesDer kompakte dreistufige Aufbau sorgt schnell für Klarheit:Überblicks-Ebene mit knapper KurzerläuterungStandard-Ebene mit ausführlicher KommentierungDetail-Ebene mit Praxisbeispielen, Checklisten und weiterführenden Hinweisen.
Vorteile auf einen BlickVernetzung: DS-GVO, BDSG und bereichsspezifischer Datenschutz in einem BandLösungen: Ausführliche Hilfen für anspruchsvolle PraxisfälleAktualität: Moderne, an Rechtsprechung und Beratungspraxis orientierte Erläuterungen
Zur NeuauflageDie 2. Auflage berücksichtigt die Änderung des BDSG durch Art. 10 Telekommunikationsmodernisierungsgesetz v. 23.6.2021, die am 1.12.2021 in Kraft trat, sowie Neuregelungen im bereichsspezifischen Datenschutzrecht. Ebenfalls berücksichtigt sind aktuelle Datenschutzentscheidungen des EuGH, etwa zur Datenspeicherung in einer Fahndungsdatenbank von Interpol (Urteil v. 12.5.2021), zu den Befugnissen von Aufsichtsbehörden bei grenzüberschreitender Datenverarbeitung (Urteil vom 15.6.2021) und zum europarechtswidrigen Zugang zu personenbezogenen Daten über Verkehrsverstöße (Urteil vom 22.6.2021).
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, betriebliche und behördliche Datenschutzbeauftragte, Unternehmensrechtsabteilungen, Gerichte, Universitäten sowie weitere Rechtsanwenderinnen und Rechtsanwender, die mit dem Datenschutzrecht befasst sind.
Aktualisiert: 2023-06-02
Autor:
Marion Albers,
Guido Aßhoff,
Matthias Bäcker,
Sylvia Beck,
Kirsten Bock,
Stefan Brink,
Dominik Brodowski,
Benedikt Buchner,
Boris Burghardt,
Jens Eckhardt,
Johannes Eichenhofer,
Carolyn Eichler,
Alexander Filip,
Nikolaus Forgó,
Sebastian Golla,
Jörg Gundel,
Christoph Gusy,
Stefan Hanloser,
Marit Hansen,
Susanne Hertfelder,
Hans Anton Hilgers,
Corinna Holländer,
Jens Jacobi,
Vera Jungkind,
Moritz Karg,
Olaf Kisker,
Susanne Koch,
Walter Krämer,
Lisa-Marie Lange,
Anne Lauber-Rönsberg,
Kai von Lewinski,
Josef Franz Lindner,
Nikolaus Marsch,
Daniel Meltzian,
Flemming Moos,
Daniel Mundil,
Alexander Nguyen,
Daniella Nowak,
Eva-Maria Paulus,
Dirk Pohl,
Sabine Quaas,
Tobias Reinbacher,
Karl Riesenhuber,
Peter Schantz,
Stephanie Schiedermair,
Hans-Hermann Schild,
Anna Schimke,
Julia Schlösser-Rost,
Stephan Schmidt,
Florian Schmidt-Wudy,
Jens-Peter Schneider,
Wolfgang Spoerr,
Bastian Stemmer,
Jutta Stender-Vorwachs,
Marie-Theres Tinnefeld,
Dirk Uwer,
Raoul-Darius Veit,
Maria Wilhelm-Robertson,
Heinrich Amadeus Wolff,
Christoph Worms
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Die Strafbarkeit privater Vervielfältigungen urheberrechtlich geschützter Werke per CD-Brenner oder Download aus dem Internet ist wie kaum ein anderes juristisches Thema Gegenstand einer breiten öffentlichen Diskussion. Eine umfassende wissenschaftliche Abhandlung steht indes noch aus, Beiträge aus der Fachliteratur beschränken sich bislang auf das Zivilrecht. Tobias Reinbacher schließt diese Lücke mit dem vorliegenden Werk.
Der Autor stellt die komplexe Problematik der Strafbarkeit und Straflosigkeit privater Kopiervorgänge umfassend dar und geht dabei insbesondere auf strafrechtliche Besonderheiten wie Vorsatz, Irrtümer und Beteiligung ein. Er vermittelt zudem in angemessenem Umfang technische Kenntnisse, welche zum Verständnis der Vervielfältigungsvorgänge unerlässlich sind. Nach den materiell-rechtlichen Ausführungen fasst Tobias Reinbacher die Rechtslage für die einzelnen Werkarten überblicksartig zusammen und ermöglicht so ein gezieltes Nachschlagen. Im Schlussteil erörtert er strafprozessuale und verfahrensrechtliche Probleme.
Die Arbeit genügt höchsten fachlich dogmatischen Ansprüchen, ist aber gerade auf Grund der kurzen Rekapitulation der Ergebnisse für jede Werkart und des prozessualen Teils vorzüglich als Standardhandbuch für die anwaltliche Praxis geeignet.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Das US-amerikanische Strafrecht erfreut sich einer stetig wachsenden Beachtung und übt inzwischen einen herausragenden Einfluss auf das internationale Strafrechtsdenken aus. Die vorliegende Abhandlung soll dem Verständnis dieser Rechtsordnung dienen und Untersuchungen, die sich mit dem US-amerikanischen Strafrecht beschäftigen, die notwendigen Grundlagen liefern, indem sie die Verteilung der Strafgewalt zwischen Bund und Einzelstaaten darstellt und analysiert. Tobias Reinbacher leistet mit seiner Arbeit aber auch einen wichtigen Beitrag zum Diskurs um die Frage der Verteilung strafrechtlicher Kompetenzen innerhalb der EU. Die europäische Strafrechtswissenschaft ist erst im Entstehen. Ihr Schicksal ist weitgehend mit der konstitutionellen Ordnung Europas verbunden, in welcher auch eine Entscheidung hinsichtlich der Verteilung der Strafgewalt fallen muss.
Der Verfasser stellt umfassend das konstitutionelle Kompetenzgefüge der USA dar, widmet sich nacheinander dem Strafrecht des Bundes und der Gliedstaaten sowie der Interaktion der beiden Ebenen in der Praxis und zeigt sodann mögliche Schlüsse für das europäische Strafrecht auf.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Die Strafbarkeit privater Vervielfältigungen urheberrechtlich geschützter Werke per CD-Brenner oder Download aus dem Internet ist wie kaum ein anderes juristisches Thema Gegenstand einer breiten öffentlichen Diskussion. Eine umfassende wissenschaftliche Abhandlung steht indes noch aus, Beiträge aus der Fachliteratur beschränken sich bislang auf das Zivilrecht. Tobias Reinbacher schließt diese Lücke mit dem vorliegenden Werk.
Der Autor stellt die komplexe Problematik der Strafbarkeit und Straflosigkeit privater Kopiervorgänge umfassend dar und geht dabei insbesondere auf strafrechtliche Besonderheiten wie Vorsatz, Irrtümer und Beteiligung ein. Er vermittelt zudem in angemessenem Umfang technische Kenntnisse, welche zum Verständnis der Vervielfältigungsvorgänge unerlässlich sind. Nach den materiell-rechtlichen Ausführungen fasst Tobias Reinbacher die Rechtslage für die einzelnen Werkarten überblicksartig zusammen und ermöglicht so ein gezieltes Nachschlagen. Im Schlussteil erörtert er strafprozessuale und verfahrensrechtliche Probleme.
Die Arbeit genügt höchsten fachlich dogmatischen Ansprüchen, ist aber gerade auf Grund der kurzen Rekapitulation der Ergebnisse für jede Werkart und des prozessualen Teils vorzüglich als Standardhandbuch für die anwaltliche Praxis geeignet.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Das US-amerikanische Strafrecht erfreut sich einer stetig wachsenden Beachtung und übt inzwischen einen herausragenden Einfluss auf das internationale Strafrechtsdenken aus. Die vorliegende Abhandlung soll dem Verständnis dieser Rechtsordnung dienen und Untersuchungen, die sich mit dem US-amerikanischen Strafrecht beschäftigen, die notwendigen Grundlagen liefern, indem sie die Verteilung der Strafgewalt zwischen Bund und Einzelstaaten darstellt und analysiert. Tobias Reinbacher leistet mit seiner Arbeit aber auch einen wichtigen Beitrag zum Diskurs um die Frage der Verteilung strafrechtlicher Kompetenzen innerhalb der EU. Die europäische Strafrechtswissenschaft ist erst im Entstehen. Ihr Schicksal ist weitgehend mit der konstitutionellen Ordnung Europas verbunden, in welcher auch eine Entscheidung hinsichtlich der Verteilung der Strafgewalt fallen muss.
Der Verfasser stellt umfassend das konstitutionelle Kompetenzgefüge der USA dar, widmet sich nacheinander dem Strafrecht des Bundes und der Gliedstaaten sowie der Interaktion der beiden Ebenen in der Praxis und zeigt sodann mögliche Schlüsse für das europäische Strafrecht auf.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Als klassisches „Examensrepetitorium“ ist das Examinatorium auf die im Ersten Staatsexamen übliche „strafprozessuale Zusatzfrage“ ausgerichtet. Hierzu werden insgesamt 51 Problembereiche im Überblick dargestellt und am Ende mit einer solchen „Zusatzfrage“ versehen, die klausurmäßig beantwortet wird. Diese sind überwiegend an „Originalklausuren“ angelehnt, sodass sie als Beispiel dienen, was in den Klausuren verlangt wird. Besonders nützlich für das Referendariat: Bei der Darstellung der Meinungsstände wird jeweils deutlich gekennzeichnet, welche Ansicht die Rechtsprechung vertritt. Weiterführende Hinweise zur Vertiefung runden die Darstellung ab. Die 3. Auflage wurde gründlich überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht. Für alle, die sich in vertretbarer Zeit einen komprimierten Überblick über den examensrelevanten Stoff des Strafprozessrechts verschaffen möchten!
Aktualisiert: 2023-05-10
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Als klassisches „Examensrepetitorium“ ist das Examinatorium auf die im Ersten Staatsexamen übliche „strafprozessuale Zusatzfrage“ ausgerichtet. Hierzu werden insgesamt 51 Problembereiche im Überblick dargestellt und am Ende mit einer solchen „Zusatzfrage“ versehen, die klausurmäßig beantwortet wird. Diese sind überwiegend an „Originalklausuren“ angelehnt, sodass sie als Beispiel dienen, was in den Klausuren verlangt wird. Besonders nützlich für das Referendariat: Bei der Darstellung der Meinungsstände wird jeweils deutlich gekennzeichnet, welche Ansicht die Rechtsprechung vertritt. Weiterführende Hinweise zur Vertiefung runden die Darstellung ab. Die 3. Auflage wurde gründlich überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht. Für alle, die sich in vertretbarer Zeit einen komprimierten Überblick über den examensrelevanten Stoff des Strafprozessrechts verschaffen möchten!
Aktualisiert: 2023-05-10
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Band 6 des Handbuch des Strafrechts "Teildisziplinen des Strafrechts" nimmt in fünf Abschnitten einzelne, besondere Themenbereiche des Strafrechts ausführlich in den Blick. Er widmet sich dem Medizinstrafrecht, dem Betäubungs- und Arzneimittelstrafrecht, dem Wirtschafts- und Steuerstrafrecht und umfasst Beiträge zum Themengebiet "Kommunikation und Strafrecht" sowie zu den internationalen Verflechtungen des Strafrechts. Ausführlich besprochen werden dabei u.a. die ärztliche Heilbehandlung, der Schutz des geistigen Eigentums und der Schutz des freien Wettbewerbs, das Medien- und Computerstrafrecht sowie das Europäische Strafrecht und das Völkerstrafrecht.
Konzeption:
Das auf neun Bände angelegte "Handbuch des Strafrechts" ist eine Gesamtdarstellung des deutschen Strafrechts und Strafverfahrensrechts, das nicht über Kommentierungen einzelner Vorschriften, sondern in Form themenspezifischer Abhandlungen erschlossen wird.
Es besteht aus drei Sektionen, von denen die erste die Grundlagen sowie den Allgemeinen Teil des Strafrechts behandelt, die zweite den Besonderen Teil mit ausgesuchten Teildisziplinen des Strafrechts und die dritte das Strafverfahrensrecht.
Das Handbuch des Strafrechts stellt dezidiert die Dogmatik in den Mittelpunkt. Es berücksichtigt vor allem die Grundlagen und deren Fortentwicklung. Losgelöst von den Herausforderungen des Augenblicks und des Einzelfalls begleitet es die Entwicklung des deutschen Strafrechts beständig und dauerhaft aus einer kritischen Distanz. Es trägt dazu bei, andere strafrechtswissenschaftliche Untersuchungen auf ein solides Fundament zu stellen. Aufgrund von Interdisziplinarität und Einbeziehung europäischer und internationaler Tendenzen ist das Werk über die nationalen Grenzen hinaus für die gesamte strafrechtliche Forschung und Praxis von Interesse.Band 6 des Handbuch des Strafrechts "Teildisziplinen des Strafrechts" nimmt in fünf Abschnitten einzelne, besondere Themenbereiche des Strafrechts ausführlich in den Blick. Er widmet sich dem Medizinstrafrecht, dem Betäubungs- und Arzneimittelstrafrecht, dem Wirtschafts- und Steuerstrafrecht und umfasst Beiträge zum Themengebiet "Kommunikation und Strafrecht" sowie zu den internationalen Verflechtungen des Strafrechts.
Ausführlich besprochen werden dabei u.a. die ärztliche Heilbehandlung, der Schutz des geistigen Eigentums und der Schutz des freien Wettbewerbs, das Medien-, Computer- und Internetstrafrecht sowie das Europäische Strafrecht und das Völkerstrafrecht.
Konzeption:
Das auf neun Bände angelegte "Handbuch des Strafrechts" ist eine Gesamtdarstellung des deutschen Strafrechts und Strafverfahrensrechts, das nicht über Kommentierungen einzelner Vorschriften, sondern in Form themenspezifischer Abhandlungen erschlossen wird.
Es besteht aus drei Sektionen, von denen die erste die Grundlagen sowie den Allgemeinen Teil des Strafrechts behandelt, die zweite den Besonderen Teil mit ausgesuchten Teildisziplinen des Strafrechts und die dritte das Strafverfahrensrecht.
Das Handbuch des Strafrechts stellt dezidiert die Dogmatik in den Mittelpunkt. Es berücksichtigt vor allem die Grundlagen und deren Fortentwicklung. Losgelöst von den Herausforderungen des Augenblicks und des Einzelfalls begleitet es die Entwicklung des deutschen Strafrechts beständig und dauerhaft aus einer kritischen Distanz. Es trägt dazu bei, andere strafrechtswissenschaftliche Untersuchungen auf ein solides Fundament zu stellen.
Aktualisiert: 2023-05-10
Autor:
Gerhard Dannecker,
Jörg Eisele,
Robert Esser,
Bernd Heinrich,
Uwe Hellmann,
Eric Hilgendorf,
Hans Kudlich,
Michael Lindemann,
Wolfgang Mitsch,
Nina Nestler,
Mustafa Oglakcioglu,
Tobias Reinbacher,
Christoph Safferling,
Georg Steinberg,
Detlev Sternberg-Lieben,
Brian Valerius,
Hilgendorf Kudlich Valerius
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Das Casebook stellt anhand der Leitentscheidungen des BGH die zentralen Rechtsätze des Allgemeinen Teils des Strafrechts dar und ordnet sie in ihren rechtlichen Kontext ein. Nach einer kurzen Darstellung des Sachverhalts und der sich hieraus ergebenden rechtlichen Probleme folgen die maßgeblichen Entscheidungsgründe. Die Entscheidung selbst wird sodann in ihren juristischen Kontext eingeordnet, der Streitstand voll entfaltet und die dazu vertretenen Ansichten prägnant dargestellt. Die Darstellung schließt mit Hinweisen zur Vertiefung. Transferfragen dienen der Überprüfung des Gelernten.
Das Buch richtet sich an Studierende im Grund- und Hauptstudium, die sich ein Rechtsgebiet anhand der Leitentscheidungen erschließen wollen und an Examenskandidat:innen zur Vorbereitung auf die Prüfung.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Als klassisches „Examensrepetitorium“ ist das Examinatorium auf die im Ersten Staatsexamen übliche „strafprozessuale Zusatzfrage“ ausgerichtet. Hierzu werden insgesamt 51 Problembereiche im Überblick dargestellt und am Ende mit einer solchen „Zusatzfrage“ versehen, die klausurmäßig beantwortet wird. Diese sind überwiegend an „Originalklausuren“ angelehnt, sodass sie als Beispiel dienen, was in den Klausuren verlangt wird. Besonders nützlich für das Referendariat: Bei der Darstellung der Meinungsstände wird jeweils deutlich gekennzeichnet, welche Ansicht die Rechtsprechung vertritt. Weiterführende Hinweise zur Vertiefung runden die Darstellung ab. Die 3. Auflage wurde gründlich überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht. Für alle, die sich in vertretbarer Zeit einen komprimierten Überblick über den examensrelevanten Stoff des Strafprozessrechts verschaffen möchten!
Aktualisiert: 2023-04-04
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