Nach der herrschenden Meinung galt das Recht auf Fehdeführung, d. h. auf gewaltsame rechtliche Selbsthilfe, als ein exklusives Herrenrecht, das überdies zu Lasten der herrschaftsunterworfenen Bevölkerung eingesetzt worden sein soll; lediglich die Befugnis zur Totschlagsfehde (Blutrache) habe jedermann zugestanden. Demgegenüber kann für die bayerischen Herzogtümer dank der Landfrieden, der Landgebote und der Rechnungsüberlieferung des Herzogtums Bayern-Landshut gezeigt werden, daß auch Bürger und Bauern Fehden führten. Der Prozeß der Kriminalisierung ehedem gewohnheitsrechtlich verankerter 'privater' Gewalt setzte im Fall der Fehden Nichtadliger lediglich früher ein als bei den Adelsfehden.
Fehdefälle aus allen Teilen des römisch-deutschen Reichs bestätigen den anhand bayerischer Quellen erzielten Befund. Der Einsatz von Gewalt war demnach ein Strukturelement der mittelalterlichen Gesellschaft; alle gesellschaftlichen Gruppen trugen zur Produktion von Gewalt bei. Akzeptiert man dies, können aber auch Handlungsoptionen und Widerstandspotential der herrschaftsunterworfenen Bevölkerung aufgezeigt werden, so daß ihr ein Platz in der Geschichte jenseits der konventionellen 'Opferrolle' zugewiesen werden darf.
Aktualisiert: 2023-06-15
> findR *
Die Beiträge des Bandes zeigen Perspektiven und Konkretionen auf, die aus dem digital nutzbar gemachten Bestand der Fuldaer Urkunden für die Mittelalter- und Frühneuzeitforschung, die Historischen Hilfswissenschaften sowie die Geschichte von Kloster, Bistum und Stadt Fulda erwachsen. Und sie unterziehen zudem die moderne Herangehensweise archivischer Fondserschließung auch im Hinblick auf zukünftige Vorhaben einer kritischen methodischen Revision.
Aktualisiert: 2023-06-08
Autor:
Bettina Braun,
Franz Brendle,
Enno Bünz,
Irmgard Fees,
Thomas Frenz,
Holger Thomas Gräf,
Andreas Hedwig,
Thomas Heiler,
Alexander Jendorff,
Mark Mersiowsky,
Johannes Merz,
Andreas Meyer,
Christoph Gregor Müller,
Ludolf W.G. Pelizaeus,
Christine Reinle,
Francesco Roberg,
Andrea Stieldorf,
Thomas Vogtherr,
Magdalena Weileder,
Sebastian Zwies
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Die Beiträge des Bandes zeigen Perspektiven und Konkretionen auf, die aus dem digital nutzbar gemachten Bestand der Fuldaer Urkunden für die Mittelalter- und Frühneuzeitforschung, die Historischen Hilfswissenschaften sowie die Geschichte von Kloster, Bistum und Stadt Fulda erwachsen. Und sie unterziehen zudem die moderne Herangehensweise archivischer Fondserschließung auch im Hinblick auf zukünftige Vorhaben einer kritischen methodischen Revision.
Aktualisiert: 2023-06-08
Autor:
Bettina Braun,
Franz Brendle,
Enno Bünz,
Irmgard Fees,
Thomas Frenz,
Holger Thomas Gräf,
Andreas Hedwig,
Thomas Heiler,
Alexander Jendorff,
Mark Mersiowsky,
Johannes Merz,
Andreas Meyer,
Christoph Gregor Müller,
Ludolf W.G. Pelizaeus,
Christine Reinle,
Francesco Roberg,
Andrea Stieldorf,
Thomas Vogtherr,
Magdalena Weileder,
Sebastian Zwies
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Die Beiträge des Bandes zeigen Perspektiven und Konkretionen auf, die aus dem digital nutzbar gemachten Bestand der Fuldaer Urkunden für die Mittelalter- und Frühneuzeitforschung, die Historischen Hilfswissenschaften sowie die Geschichte von Kloster, Bistum und Stadt Fulda erwachsen. Und sie unterziehen zudem die moderne Herangehensweise archivischer Fondserschließung auch im Hinblick auf zukünftige Vorhaben einer kritischen methodischen Revision.
Aktualisiert: 2023-06-08
Autor:
Bettina Braun,
Franz Brendle,
Enno Bünz,
Irmgard Fees,
Thomas Frenz,
Holger Thomas Gräf,
Andreas Hedwig,
Thomas Heiler,
Alexander Jendorff,
Mark Mersiowsky,
Johannes Merz,
Andreas Meyer,
Christoph Gregor Müller,
Ludolf W.G. Pelizaeus,
Christine Reinle,
Francesco Roberg,
Andrea Stieldorf,
Thomas Vogtherr,
Magdalena Weileder,
Sebastian Zwies
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Nach der herrschenden Meinung galt das Recht auf Fehdeführung, d. h. auf gewaltsame rechtliche Selbsthilfe, als ein exklusives Herrenrecht, das überdies zu Lasten der herrschaftsunterworfenen Bevölkerung eingesetzt worden sein soll; lediglich die Befugnis zur Totschlagsfehde (Blutrache) habe jedermann zugestanden. Demgegenüber kann für die bayerischen Herzogtümer dank der Landfrieden, der Landgebote und der Rechnungsüberlieferung des Herzogtums Bayern-Landshut gezeigt werden, daß auch Bürger und Bauern Fehden führten. Der Prozeß der Kriminalisierung ehedem gewohnheitsrechtlich verankerter 'privater' Gewalt setzte im Fall der Fehden Nichtadliger lediglich früher ein als bei den Adelsfehden.
Fehdefälle aus allen Teilen des römisch-deutschen Reichs bestätigen den anhand bayerischer Quellen erzielten Befund. Der Einsatz von Gewalt war demnach ein Strukturelement der mittelalterlichen Gesellschaft; alle gesellschaftlichen Gruppen trugen zur Produktion von Gewalt bei. Akzeptiert man dies, können aber auch Handlungsoptionen und Widerstandspotential der herrschaftsunterworfenen Bevölkerung aufgezeigt werden, so daß ihr ein Platz in der Geschichte jenseits der konventionellen 'Opferrolle' zugewiesen werden darf.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Nach der herrschenden Meinung galt das Recht auf Fehdeführung, d. h. auf gewaltsame rechtliche Selbsthilfe, als ein exklusives Herrenrecht, das überdies zu Lasten der herrschaftsunterworfenen Bevölkerung eingesetzt worden sein soll; lediglich die Befugnis zur Totschlagsfehde (Blutrache) habe jedermann zugestanden. Demgegenüber kann für die bayerischen Herzogtümer dank der Landfrieden, der Landgebote und der Rechnungsüberlieferung des Herzogtums Bayern-Landshut gezeigt werden, daß auch Bürger und Bauern Fehden führten. Der Prozeß der Kriminalisierung ehedem gewohnheitsrechtlich verankerter 'privater' Gewalt setzte im Fall der Fehden Nichtadliger lediglich früher ein als bei den Adelsfehden.
Fehdefälle aus allen Teilen des römisch-deutschen Reichs bestätigen den anhand bayerischer Quellen erzielten Befund. Der Einsatz von Gewalt war demnach ein Strukturelement der mittelalterlichen Gesellschaft; alle gesellschaftlichen Gruppen trugen zur Produktion von Gewalt bei. Akzeptiert man dies, können aber auch Handlungsoptionen und Widerstandspotential der herrschaftsunterworfenen Bevölkerung aufgezeigt werden, so daß ihr ein Platz in der Geschichte jenseits der konventionellen 'Opferrolle' zugewiesen werden darf.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Nach der herrschenden Meinung galt das Recht auf Fehdeführung, d. h. auf gewaltsame rechtliche Selbsthilfe, als ein exklusives Herrenrecht, das überdies zu Lasten der herrschaftsunterworfenen Bevölkerung eingesetzt worden sein soll; lediglich die Befugnis zur Totschlagsfehde (Blutrache) habe jedermann zugestanden. Demgegenüber kann für die bayerischen Herzogtümer dank der Landfrieden, der Landgebote und der Rechnungsüberlieferung des Herzogtums Bayern-Landshut gezeigt werden, daß auch Bürger und Bauern Fehden führten. Der Prozeß der Kriminalisierung ehedem gewohnheitsrechtlich verankerter 'privater' Gewalt setzte im Fall der Fehden Nichtadliger lediglich früher ein als bei den Adelsfehden.
Fehdefälle aus allen Teilen des römisch-deutschen Reichs bestätigen den anhand bayerischer Quellen erzielten Befund. Der Einsatz von Gewalt war demnach ein Strukturelement der mittelalterlichen Gesellschaft; alle gesellschaftlichen Gruppen trugen zur Produktion von Gewalt bei. Akzeptiert man dies, können aber auch Handlungsoptionen und Widerstandspotential der herrschaftsunterworfenen Bevölkerung aufgezeigt werden, so daß ihr ein Platz in der Geschichte jenseits der konventionellen 'Opferrolle' zugewiesen werden darf.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Das Handbuch stellt Erkenntnisinteressen, Methodologie, Themenfelder und Raumbegriffe landesgeschichtlicher Forschung vor. Dabei werden in einem ersten Schritt übergreifende Fragestellungen sowie die Geschichte des Fachs thematisiert. Im zweiten Teil des Handbuchs richtet sich der Blick auf die verschiedenen methodischen Zugriffe und Gegenstandsbereiche der Landesgeschichte, die an ausgesuchten historischen Räumen in vergleichender Perspektive beschrieben werden.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Das Handbuch stellt Erkenntnisinteressen, Methodologie, Themenfelder und Raumbegriffe landesgeschichtlicher Forschung vor. Dabei werden in einem ersten Schritt übergreifende Fragestellungen sowie die Geschichte des Fachs thematisiert. Im zweiten Teil des Handbuchs richtet sich der Blick auf die verschiedenen methodischen Zugriffe und Gegenstandsbereiche der Landesgeschichte, die an ausgesuchten historischen Räumen in vergleichender Perspektive beschrieben werden.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Das Handbuch stellt Erkenntnisinteressen, Methodologie, Themenfelder und Raumbegriffe landesgeschichtlicher Forschung vor. Dabei werden in einem ersten Schritt übergreifende Fragestellungen sowie die Geschichte des Fachs thematisiert. Im zweiten Teil des Handbuchs richtet sich der Blick auf die verschiedenen methodischen Zugriffe und Gegenstandsbereiche der Landesgeschichte, die an ausgesuchten historischen Räumen in vergleichender Perspektive beschrieben werden.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Aktualisiert: 2023-05-29
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Christian Lackner zum 60. Geburtstag
Aktualisiert: 2023-05-28
Autor:
Irmgard Christa Becker,
Petr Elbel,
Claudia Feller,
Christoph Haidacher,
Paul-Joachim Heinig,
Julia Hörmann-Thurn und Taxis,
Daniel Luger,
Werner Maleczek,
Meta Niederkorn,
Gustav Pfeifer,
Daniela Rando,
Christine Reinle,
Josef Riedmann,
Christian Rohr,
Juraj Sedivý,
Johannes Seidl,
Stefan Seitschek,
Winfried Stelzer,
Peter Stih,
Maximilian Alexander Trofaier,
Martin Wagendorfer,
Marija Wakounig,
Andreas Zajic,
Roman Zehetmayer
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Welche Bedeutung hatten die Erinnerungskulturen für mittelalterliche Fürstenhöfe? Welche Rolle spielte die Erinnerung für die Entstehung und Legitimierung gruppenspezifischer Identität? Welche Medien individueller und kollektiver Erinnerung lassen sich beobachten? Die Beiträge dieses Bandes konzentrieren sich auf die Fürstenhöfe des Spätmittelalters. Interdisziplinär wird ein breites Themenspektrum, das von Organisationsmodellen von Höfen über Unterschiede zwischen geistlichen und weltlichen Fürstenhöfen bis zur Analyse von Schrift- und Sachkulturen einzelner Höfe reicht, beleuchtet.
Aktualisiert: 2023-05-28
Autor:
Carola Fey,
Birgit Franke,
Volker Hirsch,
Norbert Kersken,
Steffen Krieb,
Marcel Moning,
Matthias Müller,
Birgit Neumann,
Christine Reinle,
Jürgen Reulecke,
Werner Rösener,
Karl-Heinz Spieß,
Brigitte Strobel
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Fehden in der Frühen Neuzeit und im Spätmittelalter
Aktualisiert: 2023-05-28
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Die Traditionsbegriffe in vormoderner Adelsherrschaft und bäuerlicher Gesellschaft und die Konflikte zwischen ihnen.
Aktualisiert: 2023-05-28
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Nach der herrschenden Meinung galt das Recht auf Fehdeführung, d. h. auf gewaltsame rechtliche Selbsthilfe, als ein exklusives Herrenrecht, das überdies zu Lasten der herrschaftsunterworfenen Bevölkerung eingesetzt worden sein soll; lediglich die Befugnis zur Totschlagsfehde (Blutrache) habe jedermann zugestanden. Demgegenüber kann für die bayerischen Herzogtümer dank der Landfrieden, der Landgebote und der Rechnungsüberlieferung des Herzogtums Bayern-Landshut gezeigt werden, daß auch Bürger und Bauern Fehden führten. Der Prozeß der Kriminalisierung ehedem gewohnheitsrechtlich verankerter 'privater' Gewalt setzte im Fall der Fehden Nichtadliger lediglich früher ein als bei den Adelsfehden.
Fehdefälle aus allen Teilen des römisch-deutschen Reichs bestätigen den anhand bayerischer Quellen erzielten Befund. Der Einsatz von Gewalt war demnach ein Strukturelement der mittelalterlichen Gesellschaft; alle gesellschaftlichen Gruppen trugen zur Produktion von Gewalt bei. Akzeptiert man dies, können aber auch Handlungsoptionen und Widerstandspotential der herrschaftsunterworfenen Bevölkerung aufgezeigt werden, so daß ihr ein Platz in der Geschichte jenseits der konventionellen 'Opferrolle' zugewiesen werden darf.
Aktualisiert: 2023-05-13
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Eigenmächtige Gewaltanwendung – sei es in Gestalt der Rache, sei es in Gestalt der Fehde – hatte das Potenzial, die Sicherheit eines Gemeinwesens zu gefährden. Die Beiträgerinnen und Beiträger des Bandes zeichnen teils die Handlungslogik und die Erzählstrategien nach, die die Anwendung von Eigengewalt plausibilisierten, teils untersuchen sie die rechtliche und religiöse Delegitimierung von Eigengewalt. Dabei finden die Bemühungen der Theologen, fehdeförmliche Gewaltanwendung als Gefahr für das Seelenheil des Individuums, aber auch als Problem für die Sicherheit aller zu diskreditieren, besondere Beachtung. Da sowohl für die Begründung wie für die Ablehnung von Gewalthandeln Emotionen zum Argument gemacht wurden, leisten einzelne Untersuchungen auch einen Beitrag zur Geschichte der Emotionen.
Mit Beiträgen von
Maria Pia Alberzoni, Zdeněk Beran, Matthias Berlandi, Simone Brehmer, Maximilian Diesenberger, Jan Hirschbiegel, Peter Hoppenbrouwers, Marius Kraus, Stephen Mossman, Christine Reinle, Stefan Tebruck, Anna-Lena Wendel, Christian Wenzel, Klaus Wolf und Lidia Luisa Zanetti Domingues.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Die Beiträge des Bandes zeigen Perspektiven und Konkretionen auf, die aus dem digital nutzbar gemachten Bestand der Fuldaer Urkunden für die Mittelalter- und Frühneuzeitforschung, die Historischen Hilfswissenschaften sowie die Geschichte von Kloster, Bistum und Stadt Fulda erwachsen. Und sie unterziehen zudem die moderne Herangehensweise archivischer Fondserschließung auch im Hinblick auf zukünftige Vorhaben einer kritischen methodischen Revision.
Aktualisiert: 2023-05-10
Autor:
Bettina Braun,
Franz Brendle,
Enno Bünz,
Irmgard Fees,
Thomas Frenz,
Holger Thomas Gräf,
Andreas Hedwig,
Thomas Heiler,
Alexander Jendorff,
Mark Mersiowsky,
Johannes Merz,
Andreas Meyer,
Christoph Gregor Müller,
Ludolf W.G. Pelizaeus,
Christine Reinle,
Francesco Roberg,
Andrea Stieldorf,
Thomas Vogtherr,
Magdalena Weileder,
Sebastian Zwies
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Eigenmächtige Gewaltanwendung – sei es in Gestalt der Rache, sei es in Gestalt der Fehde – hatte das Potenzial, die Sicherheit eines Gemeinwesens zu gefährden. Die Beiträgerinnen und Beiträger des Bandes zeichnen teils die Handlungslogik und die Erzählstrategien nach, die die Anwendung von Eigengewalt plausibilisierten, teils untersuchen sie die rechtliche und religiöse Delegitimierung von Eigengewalt. Dabei finden die Bemühungen der Theologen, fehdeförmliche Gewaltanwendung als Gefahr für das Seelenheil des Individuums, aber auch als Problem für die Sicherheit aller zu diskreditieren, besondere Beachtung. Da sowohl für die Begründung wie für die Ablehnung von Gewalthandeln Emotionen zum Argument gemacht wurden, leisten einzelne Untersuchungen auch einen Beitrag zur Geschichte der Emotionen.
Mit Beiträgen von
Maria Pia Alberzoni, Zdeněk Beran, Matthias Berlandi, Simone Brehmer, Maximilian Diesenberger, Jan Hirschbiegel, Peter Hoppenbrouwers, Marius Kraus, Stephen Mossman, Christine Reinle, Stefan Tebruck, Anna-Lena Wendel, Christian Wenzel, Klaus Wolf und Lidia Luisa Zanetti Domingue.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Eigenmächtige Gewaltanwendung – sei es in Gestalt der Rache, sei es in Gestalt der Fehde – hatte das Potenzial, die Sicherheit eines Gemeinwesens zu gefährden. Die Beiträgerinnen und Beiträger des Bandes zeichnen teils die Handlungslogik und die Erzählstrategien nach, die die Anwendung von Eigengewalt plausibilisierten, teils untersuchen sie die rechtliche und religiöse Delegitimierung von Eigengewalt. Dabei finden die Bemühungen der Theologen, fehdeförmliche Gewaltanwendung als Gefahr für das Seelenheil des Individuums, aber auch als Problem für die Sicherheit aller zu diskreditieren, besondere Beachtung. Da sowohl für die Begründung wie für die Ablehnung von Gewalthandeln Emotionen zum Argument gemacht wurden, leisten einzelne Untersuchungen auch einen Beitrag zur Geschichte der Emotionen.
Mit Beiträgen von
Maria Pia Alberzoni, Zdeněk Beran, Matthias Berlandi, Simone Brehmer, Maximilian Diesenberger, Jan Hirschbiegel, Peter Hoppenbrouwers, Marius Kraus, Stephen Mossman, Christine Reinle, Stefan Tebruck, Anna-Lena Wendel, Christian Wenzel, Klaus Wolf und Lidia Luisa Zanetti Domingues.
Aktualisiert: 2023-04-04
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