Die RDG-Reformauflage
Umfassende Reformen im RDG
Durch gleich mehrere Reformgesetze, vor allem durch das sog. Legal Tech-Gesetz, hat der Gesetzgeber das Rechtsdienstleistungsgesetz grundlegend geändert.
Die Neuauflage
Der Handkommentar von Krenzler/Remmertz ist meinungsbildend im RDG. Er zieht klare Linien für die Abgrenzung von erlaubter und verbotener Rechtsdienstleistung insbesondere bei neuartigen Berufsbildern. RDGEG und RDV werden mitkommentiert.
Die 3. Auflage berücksichtigt alle Reformen:
Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt („Legal Tech-Gesetz“)
Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht
Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
Topaktuell: Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen mit den stufenweisen Änderungen zum 16.3.2023 und 1.1.2025
Schwerpunkte
Ausgeweitete Inkassoerlaubnis und verstärkte Aufsicht
Eignung und Zuverlässigkeit von Inkassodienstleister:innen
Neue Beratungsmöglichkeiten durch Syndikusrechtsanwälte (§ 46 Abs. 6 BRAO n.F.)
Rechtsdienstleistungen durch in- und ausl. Berufsausübungsgesellschaften
Wegweisende Urteile des BGH wie „Lexfox“, „smartlaw“, „wenigermiete.de“ oder „Sammelklage-Inkasso“ sind ebenso berücksichtigt, wie die jüngste Rechtsprechung zu neuen Legal Tech-Geschäftsmodellen und zur „Drittberatung“ durch Syndikusrechtsanwälte.
Herausgeber und Autor:innen
sind herausragende Kenner:innen der Materie:
RA Dr. Hans Klees, ehemaliger Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Freiburg | RAuN Jan J. Kramer, Präsident der Rechtsanwaltskammer Oldenburg und Vorstandsmitglied der Notarkammer Oldenburg | RA Dr. Michael Krenzler, langjähriger Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer und Präsident der Rechtsanwaltskammer Freiburg | RA Dr. Christian Lemke, Präsident der Rechtsanwaltskammer Hamburg und Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer | RAin Dr. Susanne Offermann-Burckart, ehem. Hauptgeschäftsführerin der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf | RA Dr. Frank Remmertz, Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer München und Vorsitzender des BRAK-Ausschusses zum RDG | RA Prof. Karl-Michael Schmidt, ehemaliger Geschäftsführer des Instituts für Anwaltsrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin | RA Klaus Winkler, ehem. Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer Freiburg | RA Tilman Winkler, Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Freiburg
Aktualisiert: 2023-06-28
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Umfassende Reformen im RDG
Durch gleich mehrere Reformgesetze, vor allem durch das sog. Legal Tech-Gesetz, hat der Gesetzgeber das Rechtsdienstleistungsgesetz grundlegend geändert.
Die Neuauflage
Der Handkommentar von Krenzler/Remmertz ist meinungsbildend im RDG. Er zieht klare Linien für die Abgrenzung von erlaubter und verbotener Rechtsdienstleistung insbesondere bei neuartigen Berufsbildern. RDGEG und RDV werden mitkommentiert.
Die 3. Auflage berücksichtigt alle Reformen:
Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt („Legal Tech-Gesetz“)
Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht
Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
Topaktuell: Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen mit den stufenweisen Änderungen zum 16.3.2023 und 1.1.2025
Schwerpunkte
Ausgeweitete Inkassoerlaubnis und verstärkte Aufsicht
Eignung und Zuverlässigkeit von Inkassodienstleister:innen
Neue Beratungsmöglichkeiten durch Syndikusrechtsanwälte (§ 46 Abs. 6 BRAO n.F.)
Rechtsdienstleistungen durch in- und ausl. Berufsausübungsgesellschaften
Wegweisende Urteile des BGH wie „Lexfox“, „smartlaw“, „wenigermiete.de“ oder „Sammelklage-Inkasso“ sind ebenso berücksichtigt, wie die jüngste Rechtsprechung zu neuen Legal Tech-Geschäftsmodellen und zur „Drittberatung“ durch Syndikusrechtsanwälte.
Herausgeber und Autor:innen
sind herausragende Kenner:innen der Materie:
RA Dr. Hans Klees, ehemaliger Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Freiburg | RAuN Jan J. Kramer, Präsident der Rechtsanwaltskammer Oldenburg und Vorstandsmitglied der Notarkammer Oldenburg | RA Dr. Michael Krenzler, langjähriger Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer und Präsident der Rechtsanwaltskammer Freiburg | RA Dr. Christian Lemke, Präsident der Rechtsanwaltskammer Hamburg und Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer | RAin Dr. Susanne Offermann-Burckart, ehem. Hauptgeschäftsführerin der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf | RA Dr. Frank Remmertz, Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer München und Vorsitzender des BRAK-Ausschusses zum RDG | RA Prof. Karl-Michael Schmidt, ehemaliger Geschäftsführer des Instituts für Anwaltsrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin | RA Klaus Winkler, ehem. Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer Freiburg | RA Tilman Winkler, Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Freiburg
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Durch gleich mehrere Reformgesetze, vor allem durch das sog. Legal Tech-Gesetz, hat der Gesetzgeber das Rechtsdienstleistungsgesetz grundlegend geändert.
Die Neuauflage
Der Handkommentar von Krenzler/Remmertz ist meinungsbildend im RDG. Er zieht klare Linien für die Abgrenzung von erlaubter und verbotener Rechtsdienstleistung insbesondere bei neuartigen Berufsbildern. RDGEG und RDV werden mitkommentiert.
Die 3. Auflage berücksichtigt alle Reformen:
Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt („Legal Tech-Gesetz“)
Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht
Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
Topaktuell: Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen mit den stufenweisen Änderungen zum 16.3.2023 und 1.1.2025
Schwerpunkte
Ausgeweitete Inkassoerlaubnis und verstärkte Aufsicht
Eignung und Zuverlässigkeit von Inkassodienstleister:innen
Neue Beratungsmöglichkeiten durch Syndikusrechtsanwälte (§ 46 Abs. 6 BRAO n.F.)
Rechtsdienstleistungen durch in- und ausl. Berufsausübungsgesellschaften
Wegweisende Urteile des BGH wie „Lexfox“, „smartlaw“, „wenigermiete.de“ oder „Sammelklage-Inkasso“ sind ebenso berücksichtigt, wie die jüngste Rechtsprechung zu neuen Legal Tech-Geschäftsmodellen und zur „Drittberatung“ durch Syndikusrechtsanwälte.
Herausgeber und Autor:innen
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RA Dr. Hans Klees, ehemaliger Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Freiburg | RAuN Jan J. Kramer, Präsident der Rechtsanwaltskammer Oldenburg und Vorstandsmitglied der Notarkammer Oldenburg | RA Dr. Michael Krenzler, langjähriger Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer und Präsident der Rechtsanwaltskammer Freiburg | RA Dr. Christian Lemke, Präsident der Rechtsanwaltskammer Hamburg und Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer | RAin Dr. Susanne Offermann-Burckart, ehem. Hauptgeschäftsführerin der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf | RA Dr. Frank Remmertz, Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer München und Vorsitzender des BRAK-Ausschusses zum RDG | RA Prof. Karl-Michael Schmidt, ehemaliger Geschäftsführer des Instituts für Anwaltsrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin | RA Klaus Winkler, ehem. Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer Freiburg | RA Tilman Winkler, Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Freiburg
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Die 3. Auflage berücksichtigt alle Reformen:
Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt („Legal Tech-Gesetz“)
Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht
Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
Topaktuell: Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen mit den stufenweisen Änderungen zum 16.3.2023 und 1.1.2025
Schwerpunkte
Ausgeweitete Inkassoerlaubnis und verstärkte Aufsicht
Eignung und Zuverlässigkeit von Inkassodienstleister:innen
Neue Beratungsmöglichkeiten durch Syndikusrechtsanwälte (§ 46 Abs. 6 BRAO n.F.)
Rechtsdienstleistungen durch in- und ausl. Berufsausübungsgesellschaften
Wegweisende Urteile des BGH wie „Lexfox“, „smartlaw“, „wenigermiete.de“ oder „Sammelklage-Inkasso“ sind ebenso berücksichtigt, wie die jüngste Rechtsprechung zu neuen Legal Tech-Geschäftsmodellen und zur „Drittberatung“ durch Syndikusrechtsanwälte.
Herausgeber und Autor:innen
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RA Dr. Hans Klees, ehemaliger Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Freiburg | RAuN Jan J. Kramer, Präsident der Rechtsanwaltskammer Oldenburg und Vorstandsmitglied der Notarkammer Oldenburg | RA Dr. Michael Krenzler, langjähriger Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer und Präsident der Rechtsanwaltskammer Freiburg | RA Dr. Christian Lemke, Präsident der Rechtsanwaltskammer Hamburg und Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer | RAin Dr. Susanne Offermann-Burckart, ehem. Hauptgeschäftsführerin der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf | RA Dr. Frank Remmertz, Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer München und Vorsitzender des BRAK-Ausschusses zum RDG | RA Prof. Karl-Michael Schmidt, ehemaliger Geschäftsführer des Instituts für Anwaltsrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin | RA Klaus Winkler, ehem. Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer Freiburg | RA Tilman Winkler, Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Freiburg
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Durch gleich mehrere Reformgesetze, vor allem durch das sog. Legal Tech-Gesetz, hat der Gesetzgeber das Rechtsdienstleistungsgesetz grundlegend geändert.
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Die 3. Auflage berücksichtigt alle Reformen:
Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt („Legal Tech-Gesetz“)
Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht
Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
Topaktuell: Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen mit den stufenweisen Änderungen zum 16.3.2023 und 1.1.2025
Schwerpunkte
Ausgeweitete Inkassoerlaubnis und verstärkte Aufsicht
Eignung und Zuverlässigkeit von Inkassodienstleister:innen
Neue Beratungsmöglichkeiten durch Syndikusrechtsanwälte (§ 46 Abs. 6 BRAO n.F.)
Rechtsdienstleistungen durch in- und ausl. Berufsausübungsgesellschaften
Wegweisende Urteile des BGH wie „Lexfox“, „smartlaw“, „wenigermiete.de“ oder „Sammelklage-Inkasso“ sind ebenso berücksichtigt, wie die jüngste Rechtsprechung zu neuen Legal Tech-Geschäftsmodellen und zur „Drittberatung“ durch Syndikusrechtsanwälte.
Herausgeber und Autor:innen
sind herausragende Kenner:innen der Materie:
RA Dr. Hans Klees, ehemaliger Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Freiburg | RAuN Jan J. Kramer, Präsident der Rechtsanwaltskammer Oldenburg und Vorstandsmitglied der Notarkammer Oldenburg | RA Dr. Michael Krenzler, langjähriger Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer und Präsident der Rechtsanwaltskammer Freiburg | RA Dr. Christian Lemke, Präsident der Rechtsanwaltskammer Hamburg und Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer | RAin Dr. Susanne Offermann-Burckart, ehem. Hauptgeschäftsführerin der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf | RA Dr. Frank Remmertz, Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer München und Vorsitzender des BRAK-Ausschusses zum RDG | RA Prof. Karl-Michael Schmidt, ehemaliger Geschäftsführer des Instituts für Anwaltsrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin | RA Klaus Winkler, ehem. Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer Freiburg | RA Tilman Winkler, Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Freiburg
Aktualisiert: 2023-05-17
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Die 3. Auflage berücksichtigt alle Reformen:
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Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
Topaktuell: Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen mit den stufenweisen Änderungen zum 16.3.2023 und 1.1.2025
Schwerpunkte
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Rechtsdienstleistungen durch in- und ausl. Berufsausübungsgesellschaften
Wegweisende Urteile des BGH wie „Lexfox“, „smartlaw“, „wenigermiete.de“ oder „Sammelklage-Inkasso“ sind ebenso berücksichtigt, wie die jüngste Rechtsprechung zu neuen Legal Tech-Geschäftsmodellen und zur „Drittberatung“ durch Syndikusrechtsanwälte.
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RA Dr. Hans Klees, ehemaliger Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Freiburg | RAuN Jan J. Kramer, Präsident der Rechtsanwaltskammer Oldenburg und Vorstandsmitglied der Notarkammer Oldenburg | RA Dr. Michael Krenzler, langjähriger Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer und Präsident der Rechtsanwaltskammer Freiburg | RA Dr. Christian Lemke, Präsident der Rechtsanwaltskammer Hamburg und Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer | RAin Dr. Susanne Offermann-Burckart, ehem. Hauptgeschäftsführerin der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf | RA Dr. Frank Remmertz, Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer München und Vorsitzender des BRAK-Ausschusses zum RDG | RA Prof. Karl-Michael Schmidt, ehemaliger Geschäftsführer des Instituts für Anwaltsrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin | RA Klaus Winkler, ehem. Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer Freiburg | RA Tilman Winkler, Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Freiburg
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Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt („Legal Tech-Gesetz“)
Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht
Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
Topaktuell: Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen mit den stufenweisen Änderungen zum 16.3.2023 und 1.1.2025
Schwerpunkte
Ausgeweitete Inkassoerlaubnis und verstärkte Aufsicht
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Rechtsdienstleistungen durch in- und ausl. Berufsausübungsgesellschaften
Wegweisende Urteile des BGH wie „Lexfox“, „smartlaw“, „wenigermiete.de“ oder „Sammelklage-Inkasso“ sind ebenso berücksichtigt, wie die jüngste Rechtsprechung zu neuen Legal Tech-Geschäftsmodellen und zur „Drittberatung“ durch Syndikusrechtsanwälte.
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RA Dr. Hans Klees, ehemaliger Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Freiburg | RAuN Jan J. Kramer, Präsident der Rechtsanwaltskammer Oldenburg und Vorstandsmitglied der Notarkammer Oldenburg | RA Dr. Michael Krenzler, langjähriger Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer und Präsident der Rechtsanwaltskammer Freiburg | RA Dr. Christian Lemke, Präsident der Rechtsanwaltskammer Hamburg und Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer | RAin Dr. Susanne Offermann-Burckart, ehem. Hauptgeschäftsführerin der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf | RA Dr. Frank Remmertz, Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer München und Vorsitzender des BRAK-Ausschusses zum RDG | RA Prof. Karl-Michael Schmidt, ehemaliger Geschäftsführer des Instituts für Anwaltsrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin | RA Klaus Winkler, ehem. Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer Freiburg | RA Tilman Winkler, Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Freiburg
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Die 3. Auflage berücksichtigt alle Reformen:
Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt („Legal Tech-Gesetz“)
Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht
Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
Topaktuell: Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen mit den stufenweisen Änderungen zum 16.3.2023 und 1.1.2025
Schwerpunkte
Ausgeweitete Inkassoerlaubnis und verstärkte Aufsicht
Eignung und Zuverlässigkeit von Inkassodienstleister:innen
Neue Beratungsmöglichkeiten durch Syndikusrechtsanwälte (§ 46 Abs. 6 BRAO n.F.)
Rechtsdienstleistungen durch in- und ausl. Berufsausübungsgesellschaften
Wegweisende Urteile des BGH wie „Lexfox“, „smartlaw“, „wenigermiete.de“ oder „Sammelklage-Inkasso“ sind ebenso berücksichtigt, wie die jüngste Rechtsprechung zu neuen Legal Tech-Geschäftsmodellen und zur „Drittberatung“ durch Syndikusrechtsanwälte.
Herausgeber und Autor:innen
sind herausragende Kenner:innen der Materie:
RA Dr. Hans Klees, ehemaliger Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Freiburg | RAuN Jan J. Kramer, Präsident der Rechtsanwaltskammer Oldenburg und Vorstandsmitglied der Notarkammer Oldenburg | RA Dr. Michael Krenzler, langjähriger Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer und Präsident der Rechtsanwaltskammer Freiburg | RA Dr. Christian Lemke, Präsident der Rechtsanwaltskammer Hamburg und Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer | RAin Dr. Susanne Offermann-Burckart, ehem. Hauptgeschäftsführerin der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf | RA Dr. Frank Remmertz, Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer München und Vorsitzender des BRAK-Ausschusses zum RDG | RA Prof. Karl-Michael Schmidt, ehemaliger Geschäftsführer des Instituts für Anwaltsrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin | RA Klaus Winkler, ehem. Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer Freiburg | RA Tilman Winkler, Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Freiburg
Aktualisiert: 2023-05-04
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