Heinrich Rheinstrom (1884–1960) verfasste die vorliegende Studie Ende der 1930er Jahre in Paris in Zusammenarbeit mit Konrad Wolff (1907–1989). Beide waren aus Deutschland vertriebene Juristen jüdischer Herkunft. Rheinstrom war ein erfolgreicher Rechtsanwalt und Honorarprofessor gewesen, Wolff hatte gerade Assessor-Examen und Promotion abgeschlossen, als sie 1933 keine Möglichkeiten mehr für ein Leben in Deutschland sahen. Die 1943 in Montreal erschienene Studie ist in Europa auch in großen Bibliotheken kaum zu finden. Die vorliegende Ausgabe führt französisches Original und deutsche Übersetzung in einem Band zusammen. Berichtet wird über die neuen Gesetze und Gesetzesänderungen im Deutschen Reich. Der Schwerpunkt liegt aber darauf, dass und wie die Gerichte unter Missachtung herkömmlicher Methoden und Auslegungen dem Privatrecht seine Verlässlichkeit entzogen. Damit zerstörten sie den Schutz für subjektive Rechte, insbesondere der Juden. Parteiprogramm und Äußerungen von Parteigrößen nach der Art von „Recht ist, was dem deutschen Volke nützt“ wurden zur Rechtsfindung herangezogen, diesen widersprechende Rechtsvorschriften ignoriert. Dabei spielten Jura-Professoren, die dazu ermutigten, eine fatale Rolle. Der Rheinstrom-Text verbindet die kritische Sicht von außen mit genauer Beobachtung der Entwicklung in Deutschland bis 1939. Er verfolgt die Phraseologie vom Parteiprogramm bis zu Juden entrechtenden Urteilen von Amtsgerichten in Wohnungsmiete-Sachen. Im französischen Wortlaut wirkt das meist auch dort auf Deutsch wiedergegebene Nazi-Vokabular in gesteigerter Weise wie eine Ausgeburt jeder
Aktualisiert: 2023-06-15
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Im Rahmen des Projekts »Duncker & Humblot reprints« heben wir Schätze aus dem Programm der ersten rund 150 Jahre unserer Verlagsgeschichte, von der Gründung 1798 bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs 1945. Lange vergriffene Klassiker und Fundstücke aus den Bereichen Rechts- und Staatswissenschaften, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Geschichte, Philosophie und Literaturwissenschaft werden nach langer Zeit wieder verfügbar gemacht.
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Heinrich Rheinstrom (1884–1960) verfasste die vorliegende Studie Ende der 1930er Jahre in Paris in Zusammenarbeit mit Konrad Wolff (1907–1989). Beide waren aus Deutschland vertriebene Juristen jüdischer Herkunft. Rheinstrom war ein erfolgreicher Rechtsanwalt und Honorarprofessor gewesen, Wolff hatte gerade Assessor-Examen und Promotion abgeschlossen, als sie 1933 keine Möglichkeiten mehr für ein Leben in Deutschland sahen. Die 1943 in Montreal erschienene Studie ist in Europa auch in großen Bibliotheken kaum zu finden. Die vorliegende Ausgabe führt französisches Original und deutsche Übersetzung in einem Band zusammen. Berichtet wird über die neuen Gesetze und Gesetzesänderungen im Deutschen Reich. Der Schwerpunkt liegt aber darauf, dass und wie die Gerichte unter Missachtung herkömmlicher Methoden und Auslegungen dem Privatrecht seine Verlässlichkeit entzogen. Damit zerstörten sie den Schutz für subjektive Rechte, insbesondere der Juden. Parteiprogramm und Äußerungen von Parteigrößen nach der Art von „Recht ist, was dem deutschen Volke nützt“ wurden zur Rechtsfindung herangezogen, diesen widersprechende Rechtsvorschriften ignoriert. Dabei spielten Jura-Professoren, die dazu ermutigten, eine fatale Rolle. Der Rheinstrom-Text verbindet die kritische Sicht von außen mit genauer Beobachtung der Entwicklung in Deutschland bis 1939. Er verfolgt die Phraseologie vom Parteiprogramm bis zu Juden entrechtenden Urteilen von Amtsgerichten in Wohnungsmiete-Sachen. Im französischen Wortlaut wirkt das meist auch dort auf Deutsch wiedergegebene Nazi-Vokabular in gesteigerter Weise wie eine Ausgeburt jeder
Aktualisiert: 2023-06-07
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Aktualisiert: 2023-05-29
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Aktualisiert: 2023-05-26
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Aktualisiert: 2023-03-27
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Aktualisiert: 2023-04-15
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Heinrich Rheinstrom (1884–1960) verfasste die vorliegende Studie Ende der 1930er Jahre in Paris in Zusammenarbeit mit Konrad Wolff (1907–1989). Beide waren aus Deutschland vertriebene Juristen jüdischer Herkunft. Rheinstrom war ein erfolgreicher Rechtsanwalt und Honorarprofessor gewesen, Wolff hatte gerade Assessor-Examen und Promotion abgeschlossen, als sie 1933 keine Möglichkeiten mehr für ein Leben in Deutschland sahen. Die 1943 in Montreal erschienene Studie ist in Europa auch in großen Bibliotheken kaum zu finden. Die vorliegende Ausgabe führt französisches Original und deutsche Übersetzung in einem Band zusammen. Berichtet wird über die neuen Gesetze und Gesetzesänderungen im Deutschen Reich. Der Schwerpunkt liegt aber darauf, dass und wie die Gerichte unter Missachtung herkömmlicher Methoden und Auslegungen dem Privatrecht seine Verlässlichkeit entzogen. Damit zerstörten sie den Schutz für subjektive Rechte, insbesondere der Juden. Parteiprogramm und Äußerungen von Parteigrößen nach der Art von „Recht ist, was dem deutschen Volke nützt“ wurden zur Rechtsfindung herangezogen, diesen widersprechende Rechtsvorschriften ignoriert. Dabei spielten Jura-Professoren, die dazu ermutigten, eine fatale Rolle. Der Rheinstrom-Text verbindet die kritische Sicht von außen mit genauer Beobachtung der Entwicklung in Deutschland bis 1939. Er verfolgt die Phraseologie vom Parteiprogramm bis zu Juden entrechtenden Urteilen von Amtsgerichten in Wohnungsmiete-Sachen. Im französischen Wortlaut wirkt das meist auch dort auf Deutsch wiedergegebene Nazi-Vokabular in gesteigerter Weise wie eine Ausgeburt jeder
Aktualisiert: 2023-03-21
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