Ratgeber CORRECTIV: Behörden zur Auskunft zwingen

Ratgeber CORRECTIV: Behörden zur Auskunft zwingen von Drepper,  Daniel, Mayr,  Ivo, Röttger,  Tania
Im April 2008 feierte der damalige Chef der Deutschen Bank Josef Ackermann seinen 60. Geburtstag im Kanzleramt. Eine Party in einem Staatsgebäude, finanziert vom Steuerzahler. Wie wurde das Geld ausgegeben? Wer war eingeladen? Verbraucherschützer Thilo Bode schrieb einen Antrag an das Bundeskanzleramt, um genau das zu erfahren. Bode berief sich auf das Informationsfreiheitsgesetz. Zwei Gerichtsentscheidungen später gab das Amt die Informationen frei. Die Liste der Gäste steht bis heute im Internet. Jeder von Ihnen kann bei Behörden, Ministerien und Ämtern Daten oder Dokumente beantragen. Egal ob Sie als Journalist veröffentlichen wollen oder die private Neugier Sie treibt: Es gibt viele Auskunftsrechte, um etwas an die Öffentlichkeit zu bringen. Und das ist mit erstaunlich wenig Aufwand verbunden. Wir erklären in dieser Broschüre die beiden wichtigsten Möglichkeiten, an Informationen zu kommen: Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das von allen Bürgern genutzt werden kann, und die Landespressegesetze (LPG), die den Journalisten vorbehalten sind. Wenn sich Bürger und Journalisten austauschen, können viel mehr Missstände aufgedeckt werden, als manch einer glaubt. Informationen können Sie nicht nur von Ministerien und Ämtern bekommen, sondern auch von bestimmten privaten Unternehmen. Dazu gehört jede Institution, die gemeinschaftliche Aufgaben übernimmt oder mehrheitlich in öffentlicher Hand ist, etwa Sparkassen oder Stadtwerke. Aus deren Archiven, Aktenschränken und Datenbanken können Sie sich bedienen. Wir bei CORRECT!V glauben, dass Demokratie langfristig nur dann funktionieren kann, wenn Sie als Bürger Zugang zu den Originalinformationen bekommen, die Sie direkt betreffen. Deshalb erklären wir Ihnen, wie Sie diesen Schatz in wenigen Schritten heben. Und die Behörden zwingen, Ihnen die Informationen zu geben, die Sie wirklich interessieren.
Aktualisiert: 2023-05-24
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Ratgeber CORRECTIV: Behörden zur Auskunft zwingen von Drepper,  Daniel, Mayr,  Ivo, Röttger,  Tania
Im April 2008 feierte der damalige Chef der Deutschen Bank Josef Ackermann seinen 60. Geburtstag im Kanzleramt. Eine Party in einem Staatsgebäude, finanziert vom Steuerzahler. Wie wurde das Geld ausgegeben? Wer war eingeladen? Verbraucherschützer Thilo Bode schrieb einen Antrag an das Bundeskanzleramt, um genau das zu erfahren. Bode berief sich auf das Informationsfreiheitsgesetz. Zwei Gerichtsentscheidungen später gab das Amt die Informationen frei. Die Liste der Gäste steht bis heute im Internet. Jeder von Ihnen kann bei Behörden, Ministerien und Ämtern Daten oder Dokumente beantragen. Egal ob Sie als Journalist veröffentlichen wollen oder die private Neugier Sie treibt: Es gibt viele Auskunftsrechte, um etwas an die Öffentlichkeit zu bringen. Und das ist mit erstaunlich wenig Aufwand verbunden. Wir erklären in dieser Broschüre die beiden wichtigsten Möglichkeiten, an Informationen zu kommen: Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das von allen Bürgern genutzt werden kann, und die Landespressegesetze (LPG), die den Journalisten vorbehalten sind. Wenn sich Bürger und Journalisten austauschen, können viel mehr Missstände aufgedeckt werden, als manch einer glaubt. Informationen können Sie nicht nur von Ministerien und Ämtern bekommen, sondern auch von bestimmten privaten Unternehmen. Dazu gehört jede Institution, die gemeinschaftliche Aufgaben übernimmt oder mehrheitlich in öffentlicher Hand ist, etwa Sparkassen oder Stadtwerke. Aus deren Archiven, Aktenschränken und Datenbanken können Sie sich bedienen. Wir bei CORRECT!V glauben, dass Demokratie langfristig nur dann funktionieren kann, wenn Sie als Bürger Zugang zu den Originalinformationen bekommen, die Sie direkt betreffen. Deshalb erklären wir Ihnen, wie Sie diesen Schatz in wenigen Schritten heben. Und die Behörden zwingen, Ihnen die Informationen zu geben, die Sie wirklich interessieren.
Aktualisiert: 2020-01-01
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