Resilienz im Gesundheitswesen

Resilienz im Gesundheitswesen von Sachverständigenrat Gesundheit
Die SARS-CoV-2-Pandemie, der Krieg Russlands gegen die Ukraine, Hochwasser, Waldbrände und Hitzewellen als Folgen des Klimawandels: Viele unterschiedliche Krisen betreffen direkt oder indirekt die gesundheitliche und pflegerische Versorgung in Deutschland. Angesichts solcher Herausforderungen begutachtet der Sachverständigenrat Gesundheit (SVR) die Krisenfestigkeit des deutschen Gesundheitssystems. Die häufig anzutreffende Wahrnehmung, dass hierzulande alles gut organisiert sei und wir dank eines differenzierten Rettungs- und Gesundheitssystems bestens auch auf unvorhergesehene Entwicklungen vorbereitet seien, erweist sich als trügerisch. Unser Gesundheitssystem ist vielmehr hochkomplex, störanfällig, mangelhaft digitalisiert und schlecht koordiniert. Im Ergebnis ist es auf Krisen – trotz hohen Mitteleinsatzes – nur unzureichend vorbereitet. Um aufzuzeigen, wie das Gesundheitssystem und die Menschen, die in diesem System arbeiten, besser auf künftige Krisen vorbereitet werden können, beleuchtet der Sachverständigenrat einzelne Versorgungsbereiche: den Öffentlichen Gesundheitsdienst, die Akutversorgung und die Langzeitpflege. Untersucht werden zudem konkrete Strategien zur Stärkung der Lieferketten, der zielgruppengerechten Kommunikation und der wissenschaftlichen Politikberatung sowie zur Verbesserung des akuten Krisenmanagements. Aus den Stärken und Schwächen des deutschen Gesundheitssystems leitet der Sachverständigenrat Empfehlungen ab, wie die Widerstands- und Erneuerungsfähigkeit – die „Resilienz“ – des Systems gestärkt werden kann. Da Art und Ausmaß künftiger Krisen nicht vollumfänglich antizipiert werden können, liegt der Fokus dabei auf Präventionsmaßnahmen, die die Handlungsfähigkeit in unterschiedlichen Krisenszenarien gewährleisten sollen. Gleichwohl nimmt der Sachverständigenrat zwei konkrete, aktuelle Herausforderungen näher in den Blick: die gesundheitlichen Folgen des Klimawandels und Pandemien. Der Sachverständigenrat kommt zu dem Schluss, dass das Gesundheitssystem Krisen künftig besser standhalten und sogar gestärkt daraus hervorgehen könnte, wenn geeignete Maßnahmen konsequent und überprüfbar eingeführt, angewendet und geübt werden.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Bedarfsgerechte Steuerung der Gesundheitsversorgung

Bedarfsgerechte Steuerung der Gesundheitsversorgung von Sachverständigenrat Gesundheit
Die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung beliefen sich im Jahr 2017 auf knapp 231 Mrd. Euro, insgesamt betrugen die Gesundheitsausgaben sogar rund 374 Mrd. Euro und damit etwa 11,5 % des Bruttoinlandsproduktes. Auch wenn damit viel Geld für die Gesundheitsversorgung zur Verfügung steht: Jeder Euro kann nur einmal ausgegeben werden, und eventuell unnötig verausgabte Mittel, etwa für nicht indizierte Wirbelkörperoperationen oder Linksherzkatheter („Überversorgung“), fehlen möglicherweise dort, wo sie für eine gute medizinische Versorgung an anderer Stelle notwendig sind, z. B. bei der zum Teil unzureichenden pflegerischen oder palliativmedizinischen Betreuung schwerkranker Menschen („Unterversorgung“). Es ist daher, vor allem im Rahmen eines solidarisch finanzierten Gesundheitssystems, letztlich im Interesse aller Beteiligten, dass aus jedem im Gesundheitswesen eingesetzten Euro ein Optimum an Gesundheit bzw. an Patientenwohl resultiert. Genau dieser Grundgedanke liegt dem gesetzlichen Auftrag des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR) zugrunde. Er soll laut § 142 SGB V „unter Berücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen und vorhandener Wirtschaftlichkeitsreserven Prioritäten für den Abbau von Versorgungsdefiziten und bestehenden Überversorgungen und (…) Möglichkeiten und Wege zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens“ aufzeigen. In seiner Stellungnahme zur Krankenhausversorgung hat der Deutsche Ethikrat „das Patientenwohl“ als ethisches Leitprinzip der Sorge um den kranken Menschen herausgearbeitet. Diese Sorge soll die Selbstbestimmung des Patienten achten und ermöglichen, eine hohe Behandlungsqualität sichern sowie Zugangs- und Verteilungsgerechtigkeit gewährleisten. Die Frage, wie das Wohl der Patienten am besten erreicht und nachhaltig finanziert werden kann, beschäftigt den SVR unter medizinischen und gesundheitsökonomischen Gesichtspunkten. Sie zieht sich wie ein roter Faden durch die bisherigen Gutachten und wird wohl auch die zukünftigen prägen. Manchen mag dieser Ansatz technokratisch erscheinen, doch steht er zu der gesundheitsbezogenen Sorge um den Einzelnen nicht im Gegensatz, sondern in einem notwendigerweise komplementären Verhältnis: Damit der einzelne Mensch und sein Wohl im Mittelpunkt des konkreten ärztlichen, pflegerischen und sonstigen gesundheitsbezogenen Bemühens stehen kann, muss in einem solidarisch finanzierten Gesundheitssystem darauf geachtet werden, dass die vorhandenen Ressourcen Personal, Strukturen und technische Möglichkeiten ebenso wie finanzielle Mittel effektiv und effizient genutzt werden. Fehlentwicklungen ist daher gegenzusteuern. Das vorliegende Gutachten nimmt wesentliche „Stellschrauben“ jetziger und vor allem auch zukünftiger Entwicklungen in den Blick und folgt dem Grundgedanken einer bedarfsgerechten Steuerung der Gesundheitsversorgung mit dem Ziel, ein Optimum an Gesundheit zu erreichen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Resilienz im Gesundheitswesen

Resilienz im Gesundheitswesen von Sachverständigenrat Gesundheit
Die SARS-CoV-2-Pandemie, der Krieg Russlands gegen die Ukraine, Hochwasser, Waldbrände und Hitzewellen als Folgen des Klimawandels: Viele unterschiedliche Krisen betreffen direkt oder indirekt die gesundheitliche und pflegerische Versorgung in Deutschland. Angesichts solcher Herausforderungen begutachtet der Sachverständigenrat Gesundheit (SVR) die Krisenfestigkeit des deutschen Gesundheitssystems. Die häufig anzutreffende Wahrnehmung, dass hierzulande alles gut organisiert sei und wir dank eines differenzierten Rettungs- und Gesundheitssystems bestens auch auf unvorhergesehene Entwicklungen vorbereitet seien, erweist sich als trügerisch. Unser Gesundheitssystem ist vielmehr hochkomplex, störanfällig, mangelhaft digitalisiert und schlecht koordiniert. Im Ergebnis ist es auf Krisen – trotz hohen Mitteleinsatzes – nur unzureichend vorbereitet. Um aufzuzeigen, wie das Gesundheitssystem und die Menschen, die in diesem System arbeiten, besser auf künftige Krisen vorbereitet werden können, beleuchtet der Sachverständigenrat einzelne Versorgungsbereiche: den Öffentlichen Gesundheitsdienst, die Akutversorgung und die Langzeitpflege. Untersucht werden zudem konkrete Strategien zur Stärkung der Lieferketten, der zielgruppengerechten Kommunikation und der wissenschaftlichen Politikberatung sowie zur Verbesserung des akuten Krisenmanagements. Aus den Stärken und Schwächen des deutschen Gesundheitssystems leitet der Sachverständigenrat Empfehlungen ab, wie die Widerstands- und Erneuerungsfähigkeit – die „Resilienz“ – des Systems gestärkt werden kann. Da Art und Ausmaß künftiger Krisen nicht vollumfänglich antizipiert werden können, liegt der Fokus dabei auf Präventionsmaßnahmen, die die Handlungsfähigkeit in unterschiedlichen Krisenszenarien gewährleisten sollen. Gleichwohl nimmt der Sachverständigenrat zwei konkrete, aktuelle Herausforderungen näher in den Blick: die gesundheitlichen Folgen des Klimawandels und Pandemien. Der Sachverständigenrat kommt zu dem Schluss, dass das Gesundheitssystem Krisen künftig besser standhalten und sogar gestärkt daraus hervorgehen könnte, wenn geeignete Maßnahmen konsequent und überprüfbar eingeführt, angewendet und geübt werden.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Resilienz im Gesundheitswesen

Resilienz im Gesundheitswesen von Sachverständigenrat Gesundheit
Die SARS-CoV-2-Pandemie, der Krieg Russlands gegen die Ukraine, Hochwasser, Waldbrände und Hitzewellen als Folgen des Klimawandels: Viele unterschiedliche Krisen betreffen direkt oder indirekt die gesundheitliche und pflegerische Versorgung in Deutschland. Angesichts solcher Herausforderungen begutachtet der Sachverständigenrat Gesundheit (SVR) die Krisenfestigkeit des deutschen Gesundheitssystems. Die häufig anzutreffende Wahrnehmung, dass hierzulande alles gut organisiert sei und wir dank eines differenzierten Rettungs- und Gesundheitssystems bestens auch auf unvorhergesehene Entwicklungen vorbereitet seien, erweist sich als trügerisch. Unser Gesundheitssystem ist vielmehr hochkomplex, störanfällig, mangelhaft digitalisiert und schlecht koordiniert. Im Ergebnis ist es auf Krisen – trotz hohen Mitteleinsatzes – nur unzureichend vorbereitet. Um aufzuzeigen, wie das Gesundheitssystem und die Menschen, die in diesem System arbeiten, besser auf künftige Krisen vorbereitet werden können, beleuchtet der Sachverständigenrat einzelne Versorgungsbereiche: den Öffentlichen Gesundheitsdienst, die Akutversorgung und die Langzeitpflege. Untersucht werden zudem konkrete Strategien zur Stärkung der Lieferketten, der zielgruppengerechten Kommunikation und der wissenschaftlichen Politikberatung sowie zur Verbesserung des akuten Krisenmanagements. Aus den Stärken und Schwächen des deutschen Gesundheitssystems leitet der Sachverständigenrat Empfehlungen ab, wie die Widerstands- und Erneuerungsfähigkeit – die „Resilienz“ – des Systems gestärkt werden kann. Da Art und Ausmaß künftiger Krisen nicht vollumfänglich antizipiert werden können, liegt der Fokus dabei auf Präventionsmaßnahmen, die die Handlungsfähigkeit in unterschiedlichen Krisenszenarien gewährleisten sollen. Gleichwohl nimmt der Sachverständigenrat zwei konkrete, aktuelle Herausforderungen näher in den Blick: die gesundheitlichen Folgen des Klimawandels und Pandemien. Der Sachverständigenrat kommt zu dem Schluss, dass das Gesundheitssystem Krisen künftig besser standhalten und sogar gestärkt daraus hervorgehen könnte, wenn geeignete Maßnahmen konsequent und überprüfbar eingeführt, angewendet und geübt werden.
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Bedarfsgerechte Steuerung der Gesundheitsversorgung

Bedarfsgerechte Steuerung der Gesundheitsversorgung von Sachverständigenrat Gesundheit
Die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung beliefen sich im Jahr 2017 auf knapp 231 Mrd. Euro, insgesamt betrugen die Gesundheitsausgaben sogar rund 374 Mrd. Euro und damit etwa 11,5 % des Bruttoinlandsproduktes. Auch wenn damit viel Geld für die Gesundheitsversorgung zur Verfügung steht: Jeder Euro kann nur einmal ausgegeben werden, und eventuell unnötig verausgabte Mittel, etwa für nicht indizierte Wirbelkörperoperationen oder Linksherzkatheter („Überversorgung“), fehlen möglicherweise dort, wo sie für eine gute medizinische Versorgung an anderer Stelle notwendig sind, z. B. bei der zum Teil unzureichenden pflegerischen oder palliativmedizinischen Betreuung schwerkranker Menschen („Unterversorgung“). Es ist daher, vor allem im Rahmen eines solidarisch finanzierten Gesundheitssystems, letztlich im Interesse aller Beteiligten, dass aus jedem im Gesundheitswesen eingesetzten Euro ein Optimum an Gesundheit bzw. an Patientenwohl resultiert. Genau dieser Grundgedanke liegt dem gesetzlichen Auftrag des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR) zugrunde. Er soll laut § 142 SGB V „unter Berücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen und vorhandener Wirtschaftlichkeitsreserven Prioritäten für den Abbau von Versorgungsdefiziten und bestehenden Überversorgungen und (…) Möglichkeiten und Wege zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens“ aufzeigen. In seiner Stellungnahme zur Krankenhausversorgung hat der Deutsche Ethikrat „das Patientenwohl“ als ethisches Leitprinzip der Sorge um den kranken Menschen herausgearbeitet. Diese Sorge soll die Selbstbestimmung des Patienten achten und ermöglichen, eine hohe Behandlungsqualität sichern sowie Zugangs- und Verteilungsgerechtigkeit gewährleisten. Die Frage, wie das Wohl der Patienten am besten erreicht und nachhaltig finanziert werden kann, beschäftigt den SVR unter medizinischen und gesundheitsökonomischen Gesichtspunkten. Sie zieht sich wie ein roter Faden durch die bisherigen Gutachten und wird wohl auch die zukünftigen prägen. Manchen mag dieser Ansatz technokratisch erscheinen, doch steht er zu der gesundheitsbezogenen Sorge um den Einzelnen nicht im Gegensatz, sondern in einem notwendigerweise komplementären Verhältnis: Damit der einzelne Mensch und sein Wohl im Mittelpunkt des konkreten ärztlichen, pflegerischen und sonstigen gesundheitsbezogenen Bemühens stehen kann, muss in einem solidarisch finanzierten Gesundheitssystem darauf geachtet werden, dass die vorhandenen Ressourcen Personal, Strukturen und technische Möglichkeiten ebenso wie finanzielle Mittel effektiv und effizient genutzt werden. Fehlentwicklungen ist daher gegenzusteuern. Das vorliegende Gutachten nimmt wesentliche „Stellschrauben“ jetziger und vor allem auch zukünftiger Entwicklungen in den Blick und folgt dem Grundgedanken einer bedarfsgerechten Steuerung der Gesundheitsversorgung mit dem Ziel, ein Optimum an Gesundheit zu erreichen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Resilienz im Gesundheitswesen von Sachverständigenrat Gesundheit
Die SARS-CoV-2-Pandemie, der Krieg Russlands gegen die Ukraine, Hochwasser, Waldbrände und Hitzewellen als Folgen des Klimawandels: Viele unterschiedliche Krisen betreffen direkt oder indirekt die gesundheitliche und pflegerische Versorgung in Deutschland. Angesichts solcher Herausforderungen begutachtet der Sachverständigenrat Gesundheit (SVR) die Krisenfestigkeit des deutschen Gesundheitssystems. Die häufig anzutreffende Wahrnehmung, dass hierzulande alles gut organisiert sei und wir dank eines differenzierten Rettungs- und Gesundheitssystems bestens auch auf unvorhergesehene Entwicklungen vorbereitet seien, erweist sich als trügerisch. Unser Gesundheitssystem ist vielmehr hochkomplex, störanfällig, mangelhaft digitalisiert und schlecht koordiniert. Im Ergebnis ist es auf Krisen – trotz hohen Mitteleinsatzes – nur unzureichend vorbereitet. Um aufzuzeigen, wie das Gesundheitssystem und die Menschen, die in diesem System arbeiten, besser auf künftige Krisen vorbereitet werden können, beleuchtet der Sachverständigenrat einzelne Versorgungsbereiche: den Öffentlichen Gesundheitsdienst, die Akutversorgung und die Langzeitpflege. Untersucht werden zudem konkrete Strategien zur Stärkung der Lieferketten, der zielgruppengerechten Kommunikation und der wissenschaftlichen Politikberatung sowie zur Verbesserung des akuten Krisenmanagements. Aus den Stärken und Schwächen des deutschen Gesundheitssystems leitet der Sachverständigenrat Empfehlungen ab, wie die Widerstands- und Erneuerungsfähigkeit – die „Resilienz“ – des Systems gestärkt werden kann. Da Art und Ausmaß künftiger Krisen nicht vollumfänglich antizipiert werden können, liegt der Fokus dabei auf Präventionsmaßnahmen, die die Handlungsfähigkeit in unterschiedlichen Krisenszenarien gewährleisten sollen. Gleichwohl nimmt der Sachverständigenrat zwei konkrete, aktuelle Herausforderungen näher in den Blick: die gesundheitlichen Folgen des Klimawandels und Pandemien. Der Sachverständigenrat kommt zu dem Schluss, dass das Gesundheitssystem Krisen künftig besser standhalten und sogar gestärkt daraus hervorgehen könnte, wenn geeignete Maßnahmen konsequent und überprüfbar eingeführt, angewendet und geübt werden.
Aktualisiert: 2023-04-27
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Bedarfsgerechte Steuerung der Gesundheitsversorgung von Sachverständigenrat Gesundheit
Die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung beliefen sich im Jahr 2017 auf knapp 231 Mrd. Euro, insgesamt betrugen die Gesundheitsausgaben sogar rund 374 Mrd. Euro und damit etwa 11,5 % des Bruttoinlandsproduktes. Auch wenn damit viel Geld für die Gesundheitsversorgung zur Verfügung steht: Jeder Euro kann nur einmal ausgegeben werden, und eventuell unnötig verausgabte Mittel, etwa für nicht indizierte Wirbelkörperoperationen oder Linksherzkatheter („Überversorgung“), fehlen möglicherweise dort, wo sie für eine gute medizinische Versorgung an anderer Stelle notwendig sind, z. B. bei der zum Teil unzureichenden pflegerischen oder palliativmedizinischen Betreuung schwerkranker Menschen („Unterversorgung“). Es ist daher, vor allem im Rahmen eines solidarisch finanzierten Gesundheitssystems, letztlich im Interesse aller Beteiligten, dass aus jedem im Gesundheitswesen eingesetzten Euro ein Optimum an Gesundheit bzw. an Patientenwohl resultiert. Genau dieser Grundgedanke liegt dem gesetzlichen Auftrag des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR) zugrunde. Er soll laut § 142 SGB V „unter Berücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen und vorhandener Wirtschaftlichkeitsreserven Prioritäten für den Abbau von Versorgungsdefiziten und bestehenden Überversorgungen und (…) Möglichkeiten und Wege zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens“ aufzeigen. In seiner Stellungnahme zur Krankenhausversorgung hat der Deutsche Ethikrat „das Patientenwohl“ als ethisches Leitprinzip der Sorge um den kranken Menschen herausgearbeitet. Diese Sorge soll die Selbstbestimmung des Patienten achten und ermöglichen, eine hohe Behandlungsqualität sichern sowie Zugangs- und Verteilungsgerechtigkeit gewährleisten. Die Frage, wie das Wohl der Patienten am besten erreicht und nachhaltig finanziert werden kann, beschäftigt den SVR unter medizinischen und gesundheitsökonomischen Gesichtspunkten. Sie zieht sich wie ein roter Faden durch die bisherigen Gutachten und wird wohl auch die zukünftigen prägen. Manchen mag dieser Ansatz technokratisch erscheinen, doch steht er zu der gesundheitsbezogenen Sorge um den Einzelnen nicht im Gegensatz, sondern in einem notwendigerweise komplementären Verhältnis: Damit der einzelne Mensch und sein Wohl im Mittelpunkt des konkreten ärztlichen, pflegerischen und sonstigen gesundheitsbezogenen Bemühens stehen kann, muss in einem solidarisch finanzierten Gesundheitssystem darauf geachtet werden, dass die vorhandenen Ressourcen Personal, Strukturen und technische Möglichkeiten ebenso wie finanzielle Mittel effektiv und effizient genutzt werden. Fehlentwicklungen ist daher gegenzusteuern. Das vorliegende Gutachten nimmt wesentliche „Stellschrauben“ jetziger und vor allem auch zukünftiger Entwicklungen in den Blick und folgt dem Grundgedanken einer bedarfsgerechten Steuerung der Gesundheitsversorgung mit dem Ziel, ein Optimum an Gesundheit zu erreichen.
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