Rechtsfragen der Weltwirtschaft.

Rechtsfragen der Weltwirtschaft. von Schachtschneider,  Karl Albrecht
Die weltweite Wirtschaft ist wesentlich durch die Verträge der Welthandelsorganisation, aber auch durch regionale und einzelstaatliche Vorschriften geordnet, zumal durch Vorschriften über Geld und Währung, über den Kapitalverkehr und über das Investitionsrecht, welche noch keine globale Regelung gefunden haben. Auch diese durchaus unvollständige Ordnung muß sich in die Prinzipien des Rechts fügen. Das Weltwirtschaftsrecht ist sowohl materiell als auch prozedural eine Rechtsordnung im Aufbau. Vor allem die Durchsetzung des internationalen Vertragsrechts begegnet der alten und großen Streitfrage des Völkerrechts nach der Verbindlichkeit, welche die Entwicklung sowohl der europäischen wie der globalen Wirtschaft wesentlich beeinflußt. Die Autoren des ersten Bandes der Schriftenreihe Rechtsfragen der Globalisierung leisten mit ihren Abhandlungen zu materiellen und prozeduralen Rechtsfragen der Weltwirtschaft einen Beitrag zum rechtswissenschaftlichen Diskurs der Globalisierung, der der Ökonomik genauso bedarf wie der praktischen Philosophie.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Parteiausschluß und Verfassung.

Parteiausschluß und Verfassung. von Schachtschneider,  Karl Albrecht
Die Bürger sind weitestgehend auf die Parteien angewiesen, wenn sie ihrer Pflicht genügen und in Erkenntnis dessen, was für das Gemeinwohl gut ist, an der politischen Willensbildung ihres Staates mitwirken wollen. Die Parteien gehören zum Staat und sind den Grundrechten verpflichtet. Parteiausschlüsse sind ein Machtmittel der Parteioligarchien, dessen Voraussetzungen rechtsstaatlichen Anforderungen nicht genügen und mit den grundrechtlich geschützten politischen Freiheiten schwerlich vereinbar sind.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Anspruch auf materiale Privatisierung.

Der Anspruch auf materiale Privatisierung. von Schachtschneider,  Karl Albrecht
Das meist Subsidiaritätsprinzip genannte Privatheitsprinzip ist ein judiziables Rechtsprinzip. Es folgt nicht nur aus dem Freiheits- und dem Eigentumsprinzip, sondern wird auch durch die Grundfreiheiten gestützt. Eine freiheitliche Ordnung muß das Staatliche durchgehend staatsadäquat, d. h. hoheitlich, gestalten. Privatistische Organisationsformen und Handlungsweisen des Staates haben unverändert Bestand. Die Mischformen ermöglichen manche Privilegierung der staatlichen Unternehmen, als Begriff und in der Sache bereits ein Widerspruch. Die Fiskusdoktrin ist genauso Ausdruck republikwidriger Staatlichkeit wie das zugleich privilegierende und diskriminierende Institut des beliehenen Unternehmers. Das Wettbewerbsrecht ist Recht für Unternehmen, die durch materiale Privatheit definiert sind, nicht Recht für den Staat. Das Privatheitsprinzip und der Anspruch auf Privatisierung müssen grundsätzlich, gestützt auf fundamentale Lehren von der Freiheit, vom Recht und vom Staat, entwickelt werden.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Verfassungsrecht der Europäischen Union.

Verfassungsrecht der Europäischen Union. von Schachtschneider,  Karl Albrecht
Im vorliegenden Teil 2 des auf drei Teile angelegten Werkes zum Verfassungsrecht der Europäischen Union behandelt Karl Albrecht Schachtschneider die Wirtschaftsverfassung und die Welthandelsordnung. Das Lehrbuch gründet auf einer freiheitlichen Rechtslehre, die sich einem europäischen Europa verpflichtet weiß. Der Autor berichtet von den Verträgen und der Vertragspraxis, kommentiert diese aber auch aus der Sicht einer menschheitlichen Verfassung. Rechtlich und politisch bestimmt das Sozialprinzip die Wirtschaftsordnung des Grundgesetzes. Die der Union ist demgegenüber auf einheitlichen und offenen Markt und unionsweiten und freien Wettbewerb ausgerichtet, ohne den Umweltschutz zu vernachlässigen. Die Grund- oder Marktfreiheiten sind bis zu einem allgemeinen Herkunftslandprinzip überdehnt. Die Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Lebensverhältnisse in ihren Ländern ist im Übermaß geschmälert. Eine europäische Sozialunion im Interesse einheitlicher Lebensverhältnisse ist nicht finanzierbar und widerspricht den Zwängen der globalen Wirtschaft. Die Währungsunion erzwingt freilich einen Finanzausgleich, weil sie ohne optimalen Währungsraum keinen Bestand haben kann. In der brüchigen Wirtschaftsordnung gerät das demokratische Prinzip weiter unter Druck, das ohnehin in der Union Not leidet. Die Wettbewerbsordnung der Union ist um sozial wirksamen Wettbewerb bemüht, kann einen solchen aber nicht mit rechtsstaatlich hinreichender Bestimmtheit definieren. Die ausufernde Privatisierung der Daseinsvorsorge hat das Problem der Teilhabe des Staates am Wettbewerb verschärft. Demgegenüber ist die Verwaltungswirtschaft der gemeinsamen Agrarpolitik noch immer nicht überwunden. Die Wirtschaft der Union ist Teil der globalen Wirtschaft. Der Autor stellt darum deren wichtigste Abkommen und Verfahren vor. Die Handelspolitik hat die Union schon lange an sich gezogen, ohne hinreichende Rechtsgrundlage. Die Idee eines Freihandels verspricht allen beteiligten Volkswirtschaften Gewinne. Nur wird die Theorie der Wirklichkeit nicht gerecht, in der die Voraussetzungen komparativer Vorteile weitgehend nicht bestehen. Fundament der Globalisierung ist der freie Kapitalverkehr. Dieser muß sich eine sozial- und demokratierechtliche Kritik gefallen lassen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Freiheit in der Republik.

Freiheit in der Republik. von Schachtschneider,  Karl Albrecht
Als Freiheitslehre ist die Rechts- und Staatslehre praktische Philosophie. Die ökonomische und politische Entwicklung folgt, verstärkt durch europäische und globale Integration, dem liberalistischen Freiheitsparadigma und nicht dem menschheitlichen Freiheitsprinzip der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Freiheit als die Würde des Menschen ist die Idee der Menschheit des Menschen, welche die äußere, negative mit der inneren, positiven Freiheit, die Unabhängigkeit von anderer nötigender Willkür mit der Sittlichkeit und Moralität verbindet. Auf der Idee der Gleichheit in der Freiheit gründet alles Recht, das von allgemeinen Gesetzen materialisiert wird. Die politische Form der allgemeinen Freiheit ist die Republik der Bürger. Politische Freiheit steht gegen jede Herrschaft. Um der Selbständigkeit willen hat jeder Mensch das Recht auf Eigentum. Sonst kann die Lebensbewältigung nicht im Sinne freiheitlicher Bürgerlichkeit privat sein.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Transport – Wirtschaft – Recht.

Transport – Wirtschaft – Recht. von Hübsch,  Michael, Piper,  Henning, Schachtschneider,  Karl Albrecht
Am 17. Februar 2001 wollten die Herausgeber und Autoren Johann Georg Helm, dem unermüdlichen Transportrechtler, dem unbestechlichen Rechtswissenschaftler, dem geachteten Akademiker mit diesem Buch ihren Respekt und ihre Freundschaft bekunden, vor allem aber eine Freude bereiten. Am 17. Mai 2000 ist Johann Georg Helm gestorben, überraschend und viel zu früh. Das Buch, als Festschrift begonnen, ist eine Gedächtnisschrift geworden, die stets an Johann Georg Helm, den Kollegen, Weggefährten, Mitstreiter und Freund, erinnern soll. An dieser Gedächtnisschrift haben einundfünfzig Autoren mitgewirkt, Professoren des Rechts und der Wirtschaft, Richter und Rechtsanwälte, aus dem In- und Ausland, die Helm wissenschaftlich, kollegial und auch persönlich verbunden waren und sind. In der Abteilung Transport behandeln fünfundzwanzig Beiträge Fragen des Transportrechts, nicht das einzige, aber das wichtigste Arbeitsgebiet von Johann Georg Helm, zu welchem er seine großen Kommentierungen des Speditionsrechts, des Frachtrechts und des Eisenbahnrechts beigetragen hat. Die Transportrechtler haben mit ihren Aufsätzen ein Werk geschaffen, welches die facettenreiche und anspruchsvolle Transportrechtslehre vorstellt. Diese Aufsatzsammlung erweist eindrucksvoll die Einheit von Wissenschaft und Praxis in der Rechtslehre, der Helm ganz verpflichtet war. In ihren vierzehn Beiträgen der Abteilung Wirtschaft erweisen die Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler der Fakultät ihrem Kollegen Respekt und Freundschaft. Mehrere der Beiträge greifen Gesetzesvorhaben und Rechtsprobleme auf und zeigen damit die lebensmäßige Einheit der Wirtschafts-, Sozial- und Rechtswissenschaften, die Helm sowie seine ganze Fakultät stets gepflegt haben. In der Abteilung Recht sind zwölf Aufsätze zu verschiedenen Arbeitsgebieten zusammengefaßt, welche Helm außer dem Transportrecht beschäftigt haben, nämlich das Versicherungsrecht, das Gesellschaftsrecht, das Arbeitsrecht, das Umweltrecht, aber auch die allgemeine Rechtslehre. Die Sammlung der Beiträge in deutscher, englischer, französischer und spanischer Sprache zeigt, daß Johann Georg Helm in seiner Fakultät und in der Gemeinschaft der Rechtswissenschaftler national und international herausragendes Ansehen hatte und hat.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Europäische Union als Rechtsgemeinschaft.

Die Europäische Union als Rechtsgemeinschaft. von Blomeyer,  Wolfgang, Schachtschneider,  Karl Albrecht
Mit dem Band »Die Europäische Union als Rechtsgemeinschaft« beginnt das Interfakultäre Institut für Europäisches Wirtschaftsrecht der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, in dem Rechtswissenschaftler und Wirtschaftswissenschaftler aus der Juristischen Fakultät und aus der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät zusammenarbeiten, seine Schriftenreihe. Der deutsche Richter des Europäischen Gerichtshofs, Prof. Dr. Manfred Zuleeg, hat bei der Eröffnungsveranstaltung des Instituts am 13. November 1992 den Festvortrag über den rechtlichen Zusammenhalt der Europäischen Gemeinschaften gehalten. Sein Beitrag leitet die Veröffentlichungen des Instituts ein und ist geradezu rechtswissenschaftliches Programm des Instituts, welches sich an der bestmöglichen Entwicklung der Europäischen Union beteiligen wird. Die Europäische Union will und soll eine Völkergemeinschaft der Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit sein. Der durch diese Ideale definierte Frieden in Europa und in der Welt ist die eigentliche Rechtfertigung der europäischen Integration. Die Europäischen Gemeinschaften gewinnen ihre Integrationskraft wesentlich aus den freiheitlichen Rechtsprinzipien. Die Freiheit wäre verloren, wenn das europäische Haus nicht ein Gebäude des Rechts, nicht eine Rechtsgemeinschaft wäre. Das Vertragsrecht der Gemeinschaft ist Verfassungsrecht und wirkt sich auf alle Rechtsgebiete aus, insbesondere auf das Arbeitsrecht und das Wettbewerbsrecht. Wolfgang Blomeyer stellt den judiziellen Dialog zwischen dem Europäischen Gerichtshof und der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit durchaus nicht ohne kritische Töne vor und zeigt exemplarisch einen europäischen Weg zu einem wirtschaftlich tragfähigen Arbeitsrecht. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Maastricht-Urteil die Europäische Union als Staatenverbund dogmatisiert, dessen Rechtsakte wesentlich durch die Parlamente der Völker legitimiert werden müßten. Die Probleme der existentiellen Staatlichkeit der Unionsvö
Aktualisiert: 2023-06-15
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Freiheit – Recht – Staat.

Freiheit – Recht – Staat. von Emmerich-Fritsche,  Angelika, Schachtschneider,  Karl Albrecht, Siebold,  Dagmar I.
Die Themen "Freiheit - Recht - Staat" stehen im Mittelpunkt des wissenschaftlichen Wirkens von Professor Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider. Sein 65. Geburtstag ist nun der willkommene Anlaß, eine bisher vermißte Sammlung von nicht immer leicht zugänglichen und verstreut publizierten Aufsätzen des Jubilars vorzulegen. Die Auswahl gibt einen Überblick über die inhaltliche Breite seines Schaffens und reflektiert die umfassenden Interessen des Autors. Die gesammelten Beiträge sind in die Teile "Freiheit und Sittlichkeit", "Freiheit und Republik", "Freiheit und Sozialprinzip", "Freiheit und Europäische Union", "Freiheit und Globalisierung" gegliedert und richten sich nach den wesentlichen Bausteinen, Prinzipien und inhaltlichen Schwerpunkten seiner Rechtslehre. Den vielfältigen Themata liegt eine von den Begriffen der Aufklärung - Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit - geprägte Republiklehre und eine eigenständige Rechtsdogmatik zugrunde. Diese ist dadurch gekennzeichnet, daß sie einige etablierte Dichotomien aufgibt. Insbesondere lehnt Karl Albrecht Schachtschneider die Trennung von Staat und Gesellschaft ab, weil sich die verfaßte Bürgerschaft, der Staat im weiteren Sinn, ihre Gesetze auf der Grundlage der Autonomie des Willens selbst gibt. Die vorliegende Sammlung gibt einen Einblick in die Grundsätze der Republiklehre, der Staatlichkeit der Europäischen Union sowie in die umfassenden Rechtsprobleme der Globalisierung. Karl Albrecht Schachtschneider, geboren 1940, studierte Rechtswissenschaften in Berlin, Bonn und Tübingen. 1969 promovierte er an der Freien Universität Berlin, 1986 habilitierte er in Hamburg. Noch während seiner Rechtsanwaltstätigkeit (1969-1980) in Berlin lehrte er von 1972 bis 1978 als Professor für Wirtschaftsrecht an der Fachhochschule für Wirtschaft in Berlin. Im Anschluß war er bis 1989 Rechtsprofessor an der Hamburger Universität. Seit 1989 ist Karl Albrecht Schachtschneider Ordinarius für Öffentliches Recht an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Führen von Sozialleistungsunternehmen.

Führen von Sozialleistungsunternehmen. von Drude,  Hartwig, Korte,  Rolf-Jürgen, Schachtschneider,  Karl Albrecht
Unsere Gesellschaft ist einem tiefgreifenden Wandlungsprozeß unterworfen, der alle Lebensbereiche betrifft und unmittelbare Auswirkungen auf das gemeinschaftliche Leben in der Zukunft hat: es werden weniger Kinder geboren, die Bevölkerung altert und schrumpft, strukturelle Veränderungen vollziehen sich. Sozialleistungsunternehmen erlangen eine immer größer werdende Bedeutung und sind zunehmend ein notwendiger Teil der Daseinsvorsorge des Gemeinwesens. Mit diesem Handbuch legen Rolf-Jürgen Korte und Hartwig Drude das erste umfassende Werk zur Führung von Sozialleistungsunternehmen vor. Im Teil I entwickeln sie die theologisch-ethischen Grundlagen für konfessionelle Sozialleistungen, die sich auf die biblische Überlieferung beider Testamente berufen (Diakonie, Caritas, jüdische Wohlfahrt). Ihr Leitgedanke ist die Nächstenliebe als im biblischen Gottesbegriff verankerte Ausformung der Goldenen Regel, das Ethos von Menschen, die für die Würde und Befreiung gerade des jeweils Schwächeren eintreten und arbeiten. Auch Sozialleistungsunternehmen handeln am Markt und befinden sich im Wettbewerb. Sie müssen den Notwendigkeiten jedes Unternehmens genügen und erprobte betriebswirtschaftliche Steuerungsmöglichkeiten zu nutzen wissen. Dies wird in Teil II entfaltet. Er zeigt, in welcher Weise konfessionelle Sozialleistungsunternehmen modernste und effizienteste Ansätze der Unternehmensführung, des Unternehmensmarketings und des Unternehmenscontrollings einsetzen können. Dabei erweist sich, daß diese Ansätze entgegen landläufiger Meinung nicht im Gegensatz zur biblisch-ethischen Grundlage stehen. Sozialleistungsunternehmen sind ebenso wichtige wie schwierige Unternehmen, deren Gestaltung und Führung von entscheidender Bedeutung für das Gelingen ihres Dienstes für das gemeine Wohl sind. Die Autoren schließen ihr Werk mit der Vision "einer bürgerrechtlich orientierten, für die Mündigkeit ihrer Glieder eintretenden, ethisch fundierten Gesellschaft", "in welcher auch und gerade die Zukunft konfessioneller Sozialleistungsunternehmen überzeugend begründet und gesichert ist".
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Souveränität Deutschlands

Die Souveränität Deutschlands von Schachtschneider,  Karl Albrecht
Wie souverän ist Deutschland wirklich? Deutschland sei »seit dem 8. Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän gewesen«, bekundete Wolfgang Schäuble, Bundesminister der Finanzen, vor den versammelten Bankern des Europäischen Bankenkongresses am 18. November 2011. Das war geradezu eine Verbeugung des Staates vor dem neuen Souverän des entgrenzten Kapitalismus. In »Europa« sei die Souveränität ohnehin »längst ad absurdum« geführt. Wenn Deutschland aber nicht souverän ist, dann herrscht ein anderer Staat oder eine Staatengemeinschaft oder eine Person oder Personengruppe, irgendeine Macht, über Deutschland und Wolfgang Schäuble ist dessen bzw. deren Agent und nicht Vertreter des Deutschen Volkes. Vielmehr dient er fremden Interessen. Das lässt sich nicht mehr kaschieren. Aus dem Inhalt: -Die Geschichte der Souveränität und die gegenwärtigen Lehren hierzu. -Das Prinzip der kleinen Einheit gebietet die Freiheit. Warum Großstaaten keine Republiken sind, sondern obrigkeitlichen Charakter besitzen und die Bürger zu Untertanen degradieren. -Warum Revolutionen keinen Rechtsbruch darstellen, sondern Befreiungen zum Recht sind. -Deutschlands Souveränität und Deutschland als Staat. -Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt: Das Deutsche Reich ist nicht untergegangen. -Gelten die SHAEF-Gesetze noch? -Der nicht abgeschlossene Friedensvertrag und Deutschland als Feindstaat des Zweiten Weltkrieges laut Artikel 107 UNO-Charta. -Die zunehmend tabuisierte Problematik der Ostgebiete des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937 und die private Eigentumslage an den Grundstücken. -Die Haager Landkriegsverordnung und das in ihr geregelte Vertreibungs- und Enteignungsverbot. -Weshalb den deutschen Bürgern Abstimmungen nach Art. 20 Abs. 2 S. 2 Grundgesetz (GG) vorenthalten werden. Die Verletzung der Freiheit der Bürger, der Würde des Menschen und der Souveränität des Volkes. -Die verfassungswidrigen Bemühungen des Staates um die geistige Ausrichtung der Menschen und der Versuch, einen Moralismus, die political correctness, durchzusetzen, der die freie Entfaltung der Persönlichkeit und damit die Würde des Menschen verletzt. -Verwandelt das vielfache staatliche Unrecht Deutschland zunehmend in einen Unrechtsstaat? Die Bemühungen der deutschen politische Klasse, die Nation als Gliedstaat in einem europäischen Bundesstaat aufgehen zu lassen, ohne das Volk, die Deutschen, um deren Zustimmung zu fragen. -Weshalb die freiheitliche Bürgerlichkeit beseitigt werden soll. -Die diktatorische Euro-Rettungspolitik als Staatsstreich und als Verbrechen gegen die Souveränität. -Der Europäische Gerichtshof – das größte Übel für die allgemeine Freiheit der Bürger und Völker. Ein Gericht, das sich so nennt, aber keines ist. -Die Befriedung des Planeten und die Beendigung von Kriegen durch einen Weltstaat als Endziel? Das Ende der Freiheit und die Herrschaft kleiner Eliten über die ganze Menschheit.
Aktualisiert: 2023-06-08
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Die Europäische Union als Rechtsgemeinschaft.

Die Europäische Union als Rechtsgemeinschaft. von Blomeyer,  Wolfgang, Schachtschneider,  Karl Albrecht
Mit dem Band »Die Europäische Union als Rechtsgemeinschaft« beginnt das Interfakultäre Institut für Europäisches Wirtschaftsrecht der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, in dem Rechtswissenschaftler und Wirtschaftswissenschaftler aus der Juristischen Fakultät und aus der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät zusammenarbeiten, seine Schriftenreihe. Der deutsche Richter des Europäischen Gerichtshofs, Prof. Dr. Manfred Zuleeg, hat bei der Eröffnungsveranstaltung des Instituts am 13. November 1992 den Festvortrag über den rechtlichen Zusammenhalt der Europäischen Gemeinschaften gehalten. Sein Beitrag leitet die Veröffentlichungen des Instituts ein und ist geradezu rechtswissenschaftliches Programm des Instituts, welches sich an der bestmöglichen Entwicklung der Europäischen Union beteiligen wird. Die Europäische Union will und soll eine Völkergemeinschaft der Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit sein. Der durch diese Ideale definierte Frieden in Europa und in der Welt ist die eigentliche Rechtfertigung der europäischen Integration. Die Europäischen Gemeinschaften gewinnen ihre Integrationskraft wesentlich aus den freiheitlichen Rechtsprinzipien. Die Freiheit wäre verloren, wenn das europäische Haus nicht ein Gebäude des Rechts, nicht eine Rechtsgemeinschaft wäre. Das Vertragsrecht der Gemeinschaft ist Verfassungsrecht und wirkt sich auf alle Rechtsgebiete aus, insbesondere auf das Arbeitsrecht und das Wettbewerbsrecht. Wolfgang Blomeyer stellt den judiziellen Dialog zwischen dem Europäischen Gerichtshof und der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit durchaus nicht ohne kritische Töne vor und zeigt exemplarisch einen europäischen Weg zu einem wirtschaftlich tragfähigen Arbeitsrecht. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Maastricht-Urteil die Europäische Union als Staatenverbund dogmatisiert, dessen Rechtsakte wesentlich durch die Parlamente der Völker legitimiert werden müßten. Die Probleme der existentiellen Staatlichkeit der Unionsvö
Aktualisiert: 2023-05-25
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Transport – Wirtschaft – Recht.

Transport – Wirtschaft – Recht. von Hübsch,  Michael, Piper,  Henning, Schachtschneider,  Karl Albrecht
Am 17. Februar 2001 wollten die Herausgeber und Autoren Johann Georg Helm, dem unermüdlichen Transportrechtler, dem unbestechlichen Rechtswissenschaftler, dem geachteten Akademiker mit diesem Buch ihren Respekt und ihre Freundschaft bekunden, vor allem aber eine Freude bereiten. Am 17. Mai 2000 ist Johann Georg Helm gestorben, überraschend und viel zu früh. Das Buch, als Festschrift begonnen, ist eine Gedächtnisschrift geworden, die stets an Johann Georg Helm, den Kollegen, Weggefährten, Mitstreiter und Freund, erinnern soll. An dieser Gedächtnisschrift haben einundfünfzig Autoren mitgewirkt, Professoren des Rechts und der Wirtschaft, Richter und Rechtsanwälte, aus dem In- und Ausland, die Helm wissenschaftlich, kollegial und auch persönlich verbunden waren und sind. In der Abteilung Transport behandeln fünfundzwanzig Beiträge Fragen des Transportrechts, nicht das einzige, aber das wichtigste Arbeitsgebiet von Johann Georg Helm, zu welchem er seine großen Kommentierungen des Speditionsrechts, des Frachtrechts und des Eisenbahnrechts beigetragen hat. Die Transportrechtler haben mit ihren Aufsätzen ein Werk geschaffen, welches die facettenreiche und anspruchsvolle Transportrechtslehre vorstellt. Diese Aufsatzsammlung erweist eindrucksvoll die Einheit von Wissenschaft und Praxis in der Rechtslehre, der Helm ganz verpflichtet war. In ihren vierzehn Beiträgen der Abteilung Wirtschaft erweisen die Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler der Fakultät ihrem Kollegen Respekt und Freundschaft. Mehrere der Beiträge greifen Gesetzesvorhaben und Rechtsprobleme auf und zeigen damit die lebensmäßige Einheit der Wirtschafts-, Sozial- und Rechtswissenschaften, die Helm sowie seine ganze Fakultät stets gepflegt haben. In der Abteilung Recht sind zwölf Aufsätze zu verschiedenen Arbeitsgebieten zusammengefaßt, welche Helm außer dem Transportrecht beschäftigt haben, nämlich das Versicherungsrecht, das Gesellschaftsrecht, das Arbeitsrecht, das Umweltrecht, aber auch die allgemeine Rechtslehre. Die Sammlung der Beiträge in deutscher, englischer, französischer und spanischer Sprache zeigt, daß Johann Georg Helm in seiner Fakultät und in der Gemeinschaft der Rechtswissenschaftler national und international herausragendes Ansehen hatte und hat.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Steuerverfassungsrechtliche Probleme der Betriebsaufspaltung und der verdeckten Gewinnausschüttung.

Steuerverfassungsrechtliche Probleme der Betriebsaufspaltung und der verdeckten Gewinnausschüttung. von Schachtschneider,  Karl Albrecht
Die gewerbesteuerrechtliche Betriebsaufspaltung überschreitet als Rechtsfortbildung der Finanzgerichtsbarkeit die Grenzen des steuerverfassungsrechtlichen Gesetzlichkeitsprinzips und der richterlichen Begriffsmacht. Den Gewerbebegriff dehnt die Praxis entgegen dem Typus Gewerbe in den Bereich der Verwaltung eigenen Vermögens aus. Die "Gemeindeeinkommensteuer" verstößt gegen die Eigentumsgewährleistung und setzt sich dem Willkürvorwurf aus. Die körperschaftsteuerrechtliche Praxis zur verdeckten Gewinnausschüttung nutzt den Fremdvergleich. Beamte und Richter bestimmen die Angemessenheit von Gehältern, aber auch die Richtigkeit von Preisen. Das ist mit den Grundsätzen Vertrag und Markt unvereinbar. Die Vergleichsmethode hat keine gesetzliche Grundlage und verletzt Grundprinzipien des Rechts. Beide Abhandlungen sind aus Gutachten hervorgegangen, die im Auftrag der Stiftung für Unternehmensethik und soziale Verantwortung, Liechtenstein, erarbeitet wurden.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Wirtschaft, Gesellschaft und Staat im Umbruch.

Wirtschaft, Gesellschaft und Staat im Umbruch. von Schachtschneider,  Karl Albrecht
Vor 75 Jahren wurde die Nürnberger Handelshochschule eingerichtet. Aus ihr ist die Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg hervorgegangen. Aus Anlaß des Jubiläums veröffentlicht die Fakultät diese ihre erste Festschrift. Ihr Titel »Wirtschaft, Gesellschaft und Staat im Umbruch« thematisiert das ständige Arbeitsprogramm der Fakultät und ist der neuen Lage besonders verpflichtet. Die tiefgreifende Umgestaltung der Lebensverhältnisse, das Elend vieler Völker, die Globalisierung der Industrien, der Aufbau neuer Marktwirtschaften, wissenschaftliche und technische Revolutionen, die Integrationen in Europa, Amerika und Asien und vieles mehr, ja das Schicksal des blauen Planeten stellen die Wirtschafts- und Sozialwissenschaften vor außergewöhnliche Herausforderungen. Die Zwei-Städte-Universität Erlangen-Nürnberg hat eine Fakultät der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften hervorgebracht, die in ihrer fachlichen Breite in Deutschland nicht nur einmalig ist, sondern vor allem die Tradition der Handelshochschule wahrt. Die Fakultät versteht die fachliche Vielfalt in akademischer Einheit als ihr Charakteristikum und präsentiert dies in ihrer Festschrift. Sie weiß sich in ihren wissenschaftlichen Idealen der Hohen Schule in Altdorf, seit 1622/23 Universität, verbunden. In Altdorf hat Gottfried Wilhelm Leibniz 1666 promoviert. Als Stätte der Aufklärung ist die Fakultät eine Universität im besten humboldtschen Sinne. Sie ist aber auch ganz dem genius loci verpflichtet, Nürnberg, der Stadt, die im Spätmittelalter durch technische und ökonomische Innovation Größe hatte und sich schon 1525 einem Projekt der Moderne, dem Protestantismus, zuwandte. Nicht nur Technik und Ökonomie, sondern auch Sitte und Recht haben den Erfolg der Freien Reichsstadt Nürnberg begründet. Die Ideale der Freiheit und das Prinzip der Aufklärung: Sapere aude, bestimmen alle Beiträge, welche in dieser Festschrift zusammengetragen sind. Die Fakultät schafft mit dieser Festschrift ein Dokument ihrer wissenschaftlichen und akademischen Gemeinschaft. Alle Lehrstühle haben sich mit Beiträgen an der Festschrift beteiligt.
Aktualisiert: 2023-05-20
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