In seinem umstrittenen Urteil vom 26. Februar 2020 hob das Bundesverfassungsgericht das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung auf und erklärte § 217 StGB, der dies unter Strafe stellte, für nichtig. Dabei kam dem Recht auf Suizid als Ausdruck der Selbstbestimmung ein hoher Stellenwert bei. Zugleich wurde dem Gesetzgeber aufgegeben, die Suizidhilfe unter Beachtung der Selbstbestimmung über das eigene Leben ggf. neu zu regeln. In einer gemeinsamen Stellungnahme kritisierten die beiden Kirchen das Urteil scharf. Nachdem in der Folgezeit eine differenzierte Diskussion einsetzte und auch bereits mehrere Gesetzentwürfe für eine Neuregelung sowohl aus der Politik wie aus der Wissenschaft vorlagen, fand noch in der letzten Legislaturperiode eine erste sogenannte Orientierungsdebatte im Deutschen Bundestag statt. Zu allen maßgeblichen Facetten des Themas veranstaltete die Juristische Fakultät der Ruhr-Universität Bochum im Sommersemester 2021 eine interdisziplinäre Gesprächsreihe, deren Beiträge dieser Band dokumentiert.
Aktualisiert: 2023-06-28
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In seinem umstrittenen Urteil vom 26. Februar 2020 hob das Bundesverfassungsgericht das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung auf und erklärte § 217 StGB, der dies unter Strafe stellte, für nichtig. Dabei kam dem Recht auf Suizid als Ausdruck der Selbstbestimmung ein hoher Stellenwert bei. Zugleich wurde dem Gesetzgeber aufgegeben, die Suizidhilfe unter Beachtung der Selbstbestimmung über das eigene Leben ggf. neu zu regeln. In einer gemeinsamen Stellungnahme kritisierten die beiden Kirchen das Urteil scharf. Nachdem in der Folgezeit eine differenzierte Diskussion einsetzte und auch bereits mehrere Gesetzentwürfe für eine Neuregelung sowohl aus der Politik wie aus der Wissenschaft vorlagen, fand noch in der letzten Legislaturperiode eine erste sogenannte Orientierungsdebatte im Deutschen Bundestag statt. Zu allen maßgeblichen Facetten des Themas veranstaltete die Juristische Fakultät der Ruhr-Universität Bochum im Sommersemester 2021 eine interdisziplinäre Gesprächsreihe, deren Beiträge dieser Band dokumentiert.
Aktualisiert: 2023-06-28
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In seinem umstrittenen Urteil vom 26. Februar 2020 hob das Bundesverfassungsgericht das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung auf und erklärte § 217 StGB, der dies unter Strafe stellte, für nichtig. Dabei kam dem Recht auf Suizid als Ausdruck der Selbstbestimmung ein hoher Stellenwert bei. Zugleich wurde dem Gesetzgeber aufgegeben, die Suizidhilfe unter Beachtung der Selbstbestimmung über das eigene Leben ggf. neu zu regeln. In einer gemeinsamen Stellungnahme kritisierten die beiden Kirchen das Urteil scharf. Nachdem in der Folgezeit eine differenzierte Diskussion einsetzte und auch bereits mehrere Gesetzentwürfe für eine Neuregelung sowohl aus der Politik wie aus der Wissenschaft vorlagen, fand noch in der letzten Legislaturperiode eine erste sogenannte Orientierungsdebatte im Deutschen Bundestag statt. Zu allen maßgeblichen Facetten des Themas veranstaltete die Juristische Fakultät der Ruhr-Universität Bochum im Sommersemester 2021 eine interdisziplinäre Gesprächsreihe, deren Beiträge dieser Band dokumentiert.
Aktualisiert: 2023-06-28
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In seinem umstrittenen Urteil vom 26. Februar 2020 hob das Bundesverfassungsgericht das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung auf und erklärte § 217 StGB, der dies unter Strafe stellte, für nichtig. Dabei kam dem Recht auf Suizid als Ausdruck der Selbstbestimmung ein hoher Stellenwert bei. Zugleich wurde dem Gesetzgeber aufgegeben, die Suizidhilfe unter Beachtung der Selbstbestimmung über das eigene Leben ggf. neu zu regeln. In einer gemeinsamen Stellungnahme kritisierten die beiden Kirchen das Urteil scharf. Nachdem in der Folgezeit eine differenzierte Diskussion einsetzte und auch bereits mehrere Gesetzentwürfe für eine Neuregelung sowohl aus der Politik wie aus der Wissenschaft vorlagen, fand noch in der letzten Legislaturperiode eine erste sogenannte Orientierungsdebatte im Deutschen Bundestag statt. Zu allen maßgeblichen Facetten des Themas veranstaltete die Juristische Fakultät der Ruhr-Universität Bochum im Sommersemester 2021 eine interdisziplinäre Gesprächsreihe, deren Beiträge dieser Band dokumentiert.
Aktualisiert: 2023-06-15
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In seinem umstrittenen Urteil vom 26. Februar 2020 hob das Bundesverfassungsgericht das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung auf und erklärte § 217 StGB, der dies unter Strafe stellte, für nichtig. Dabei kam dem Recht auf Suizid als Ausdruck der Selbstbestimmung ein hoher Stellenwert bei. Zugleich wurde dem Gesetzgeber aufgegeben, die Suizidhilfe unter Beachtung der Selbstbestimmung über das eigene Leben ggf. neu zu regeln. In einer gemeinsamen Stellungnahme kritisierten die beiden Kirchen das Urteil scharf. Nachdem in der Folgezeit eine differenzierte Diskussion einsetzte und auch bereits mehrere Gesetzentwürfe für eine Neuregelung sowohl aus der Politik wie aus der Wissenschaft vorlagen, fand noch in der letzten Legislaturperiode eine erste sogenannte Orientierungsdebatte im Deutschen Bundestag statt. Zu allen maßgeblichen Facetten des Themas veranstaltete die Juristische Fakultät der Ruhr-Universität Bochum im Sommersemester 2021 eine interdisziplinäre Gesprächsreihe, deren Beiträge dieser Band dokumentiert.
Aktualisiert: 2023-06-15
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In seinem umstrittenen Urteil vom 26. Februar 2020 hob das Bundesverfassungsgericht das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung auf und erklärte § 217 StGB, der dies unter Strafe stellte, für nichtig. Dabei kam dem Recht auf Suizid als Ausdruck der Selbstbestimmung ein hoher Stellenwert bei. Zugleich wurde dem Gesetzgeber aufgegeben, die Suizidhilfe unter Beachtung der Selbstbestimmung über das eigene Leben ggf. neu zu regeln. In einer gemeinsamen Stellungnahme kritisierten die beiden Kirchen das Urteil scharf. Nachdem in der Folgezeit eine differenzierte Diskussion einsetzte und auch bereits mehrere Gesetzentwürfe für eine Neuregelung sowohl aus der Politik wie aus der Wissenschaft vorlagen, fand noch in der letzten Legislaturperiode eine erste sogenannte Orientierungsdebatte im Deutschen Bundestag statt. Zu allen maßgeblichen Facetten des Themas veranstaltete die Juristische Fakultät der Ruhr-Universität Bochum im Sommersemester 2021 eine interdisziplinäre Gesprächsreihe, deren Beiträge dieser Band dokumentiert.
Aktualisiert: 2023-06-07
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In seinem umstrittenen Urteil vom 26. Februar 2020 hob das Bundesverfassungsgericht das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung auf und erklärte § 217 StGB, der dies unter Strafe stellte, für nichtig. Dabei kam dem Recht auf Suizid als Ausdruck der Selbstbestimmung ein hoher Stellenwert bei. Zugleich wurde dem Gesetzgeber aufgegeben, die Suizidhilfe unter Beachtung der Selbstbestimmung über das eigene Leben ggf. neu zu regeln. In einer gemeinsamen Stellungnahme kritisierten die beiden Kirchen das Urteil scharf. Nachdem in der Folgezeit eine differenzierte Diskussion einsetzte und auch bereits mehrere Gesetzentwürfe für eine Neuregelung sowohl aus der Politik wie aus der Wissenschaft vorlagen, fand noch in der letzten Legislaturperiode eine erste sogenannte Orientierungsdebatte im Deutschen Bundestag statt. Zu allen maßgeblichen Facetten des Themas veranstaltete die Juristische Fakultät der Ruhr-Universität Bochum im Sommersemester 2021 eine interdisziplinäre Gesprächsreihe, deren Beiträge dieser Band dokumentiert.
Aktualisiert: 2023-06-07
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In seinem umstrittenen Urteil vom 26. Februar 2020 hob das Bundesverfassungsgericht das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung auf und erklärte § 217 StGB, der dies unter Strafe stellte, für nichtig. Dabei kam dem Recht auf Suizid als Ausdruck der Selbstbestimmung ein hoher Stellenwert bei. Zugleich wurde dem Gesetzgeber aufgegeben, die Suizidhilfe unter Beachtung der Selbstbestimmung über das eigene Leben ggf. neu zu regeln. In einer gemeinsamen Stellungnahme kritisierten die beiden Kirchen das Urteil scharf. Nachdem in der Folgezeit eine differenzierte Diskussion einsetzte und auch bereits mehrere Gesetzentwürfe für eine Neuregelung sowohl aus der Politik wie aus der Wissenschaft vorlagen, fand noch in der letzten Legislaturperiode eine erste sogenannte Orientierungsdebatte im Deutschen Bundestag statt. Zu allen maßgeblichen Facetten des Themas veranstaltete die Juristische Fakultät der Ruhr-Universität Bochum im Sommersemester 2021 eine interdisziplinäre Gesprächsreihe, deren Beiträge dieser Band dokumentiert.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Wo ist der »Ort« des Menschen? Wohn- und Arbeitsort, Heimat und Land, ja die Erde als „Ort“ des Menschen stehen nicht mehr wie bislang für die äußere und innere Verortung von Menschen. Die Lebensumstände des Smartphone- und IT-vernetzten Hochgeschwindigkeitsmenschen stellen ebenso Fragen an seine Ortsgebundenheit wie die geplanten Weltraummissionen zum Mond oder Mars. Ist der Mensch virtuell delokalisiert – oder gar ein Kosmopolit, der die Erde verlässt? Wie hat sich der familiäre Ort entwickelt? Welchen Ort nehmen wir im Wirtschaftsleben ein? Welche Bedeutung und welche heilsgeschichtliche Deutung kommt alt- und neutestamentlichen Orten zu? Wo und worin sind christliche Gemeinden heute verortet? Diesem breiten Spektrum von Fragen ist der Band gewidmet.
Mit Beiträgen von Johann Hinrich Claussen, Alfred Krabbem Reinhold Ewald, Dirk Engelmann, Klaus Dörre, Rüdiger Lux, Andreas Lindemann, Friederike Nüsssel und Tobias Holischka.
[Of the Place of Humans]
Where is the »place« of humans? The place where people live and work, their home and country, and even the earth as their “place” – these no longer stand for the external and internal placing of people as they have in the past. The living conditions of high-speed human beings, linked with Smartphones and IT, pose questions about their sense of place just as much as the planned space missions to the moon or Mars. Are humans virtually delocalized – or even cosmopolitans who leave the earth? How has familial place evolved? What place do we occupy in economic life? What is the significance and what interpretation from salvation history is assigned to Old and New Testament places? Where and wherein are Christian communities located today? This volume is dedicated to this broad spectrum of questions.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Wo ist der »Ort« des Menschen? Wohn- und Arbeitsort, Heimat und Land, ja die Erde als „Ort“ des Menschen stehen nicht mehr wie bislang für die äußere und innere Verortung von Menschen. Die Lebensumstände des Smartphone- und IT-vernetzten Hochgeschwindigkeitsmenschen stellen ebenso Fragen an seine Ortsgebundenheit wie die geplanten Weltraummissionen zum Mond oder Mars. Ist der Mensch virtuell delokalisiert – oder gar ein Kosmopolit, der die Erde verlässt? Wie hat sich der familiäre Ort entwickelt? Welchen Ort nehmen wir im Wirtschaftsleben ein? Welche Bedeutung und welche heilsgeschichtliche Deutung kommt alt- und neutestamentlichen Orten zu? Wo und worin sind christliche Gemeinden heute verortet? Diesem breiten Spektrum von Fragen ist der Band gewidmet.
Mit Beiträgen von Johann Hinrich Claussen, Alfred Krabbem Reinhold Ewald, Dirk Engelmann, Klaus Dörre, Rüdiger Lux, Andreas Lindemann, Friederike Nüsssel und Tobias Holischka.
[Of the Place of Humans]
Where is the »place« of humans? The place where people live and work, their home and country, and even the earth as their “place” – these no longer stand for the external and internal placing of people as they have in the past. The living conditions of high-speed human beings, linked with Smartphones and IT, pose questions about their sense of place just as much as the planned space missions to the moon or Mars. Are humans virtually delocalized – or even cosmopolitans who leave the earth? How has familial place evolved? What place do we occupy in economic life? What is the significance and what interpretation from salvation history is assigned to Old and New Testament places? Where and wherein are Christian communities located today? This volume is dedicated to this broad spectrum of questions.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Wo ist der »Ort« des Menschen? Wohn- und Arbeitsort, Heimat und Land, ja die Erde als „Ort“ des Menschen stehen nicht mehr wie bislang für die äußere und innere Verortung von Menschen. Die Lebensumstände des Smartphone- und IT-vernetzten Hochgeschwindigkeitsmenschen stellen ebenso Fragen an seine Ortsgebundenheit wie die geplanten Weltraummissionen zum Mond oder Mars. Ist der Mensch virtuell delokalisiert – oder gar ein Kosmopolit, der die Erde verlässt? Wie hat sich der familiäre Ort entwickelt? Welchen Ort nehmen wir im Wirtschaftsleben ein? Welche Bedeutung und welche heilsgeschichtliche Deutung kommt alt- und neutestamentlichen Orten zu? Wo und worin sind christliche Gemeinden heute verortet? Diesem breiten Spektrum von Fragen ist der Band gewidmet.
Mit Beiträgen von Johann Hinrich Claussen, Alfred Krabbem Reinhold Ewald, Dirk Engelmann, Klaus Dörre, Rüdiger Lux, Andreas Lindemann, Friederike Nüsssel und Tobias Holischka.
[Of the Place of Humans]
Where is the »place« of humans? The place where people live and work, their home and country, and even the earth as their “place” – these no longer stand for the external and internal placing of people as they have in the past. The living conditions of high-speed human beings, linked with Smartphones and IT, pose questions about their sense of place just as much as the planned space missions to the moon or Mars. Are humans virtually delocalized – or even cosmopolitans who leave the earth? How has familial place evolved? What place do we occupy in economic life? What is the significance and what interpretation from salvation history is assigned to Old and New Testament places? Where and wherein are Christian communities located today? This volume is dedicated to this broad spectrum of questions.
Aktualisiert: 2023-05-04
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In seinem umstrittenen Urteil vom 26. Februar 2020 hob das Bundesverfassungsgericht das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung auf und erklärte § 217 StGB, der dies unter Strafe stellte, für nichtig. Dabei kam dem Recht auf Suizid als Ausdruck der Selbstbestimmung ein hoher Stellenwert bei. Zugleich wurde dem Gesetzgeber aufgegeben, die Suizidhilfe unter Beachtung der Selbstbestimmung über das eigene Leben ggf. neu zu regeln. In einer gemeinsamen Stellungnahme kritisierten die beiden Kirchen das Urteil scharf. Nachdem in der Folgezeit eine differenzierte Diskussion einsetzte und auch bereits mehrere Gesetzentwürfe für eine Neuregelung sowohl aus der Politik wie aus der Wissenschaft vorlagen, fand noch in der letzten Legislaturperiode eine erste sogenannte Orientierungsdebatte im Deutschen Bundestag statt. Zu allen maßgeblichen Facetten des Themas veranstaltete die Juristische Fakultät der Ruhr-Universität Bochum im Sommersemester 2021 eine interdisziplinäre Gesprächsreihe, deren Beiträge dieser Band dokumentiert.
Aktualisiert: 2023-03-21
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In seinem umstrittenen Urteil vom 26. Februar 2020 hob das Bundesverfassungsgericht das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung auf und erklärte § 217 StGB, der dies unter Strafe stellte, für nichtig. Dabei kam dem Recht auf Suizid als Ausdruck der Selbstbestimmung ein hoher Stellenwert bei. Zugleich wurde dem Gesetzgeber aufgegeben, die Suizidhilfe unter Beachtung der Selbstbestimmung über das eigene Leben ggf. neu zu regeln. In einer gemeinsamen Stellungnahme kritisierten die beiden Kirchen das Urteil scharf. Nachdem in der Folgezeit eine differenzierte Diskussion einsetzte und auch bereits mehrere Gesetzentwürfe für eine Neuregelung sowohl aus der Politik wie aus der Wissenschaft vorlagen, fand noch in der letzten Legislaturperiode eine erste sogenannte Orientierungsdebatte im Deutschen Bundestag statt. Zu allen maßgeblichen Facetten des Themas veranstaltete die Juristische Fakultät der Ruhr-Universität Bochum im Sommersemester 2021 eine interdisziplinäre Gesprächsreihe, deren Beiträge dieser Band dokumentiert.
Aktualisiert: 2023-03-29
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Macht und Autorität sind schillernde Phänomene. Ihre Ambivalenz rührt daher, dass sie von einem auf den anderen Moment ihre Farbe ändern können. So ist das positive Verständnis von Macht, die Fähigkeit, mit anderen etwas Neues anzufangen (H. Arendt), vom negativen, der Fähigkeit, gegen andere seinen Willen durchzusetzen (M. Weber), nur in der Theorie klar unterschieden. In der Praxis dagegen gehört beides untrennbar zusammen, sofern die Kooperation einer Gruppe immer schon in Konkurrenz zu einer anderen steht. Ob dabei der positive Anfangsimpuls im weiteren Handlungsverlauf bewahrt werden kann, ist eine Frage persönlicher Haltung und hängt nicht zuletzt davon ab, wie Macht auf Autorität bezogen ist: Entfaltet sie sich autoritativ, durch Bindung an ein Unbedingtes, das vom Kampf der Mächte unberührt bleibt, oder wird sie autoritär? Der Band thematisiert diese Frage nach dem Verhältnis von Macht und Autorität aus politischer, juristischer, psychologischer, soziologischer, pädagogischer und theologischer Perspektive.
Mit Beiträgen von Hans-Bernd Brosius, Eberhard Hauschildt, Stefan Kühl, Rüdiger Lux, Stefan Müller-Doohm, Hendrik Munsonius, Marcel Saß, Harald Schliemann und Hans-Jürgen Wirth
[Power and Authority. Their Ambivalence in Church and Society]
Power and authority are dazzling phenomena. Their ambivalence stems from the fact that they can change colour from one moment to the next. Thus, the positive understanding of power, the ability to start something new with others (H. Arendt), is clearly distinguished from the negative one, the ability to enforce one's will against others (M. Weber), only in theory. In practice, however, both belong inseparably together, insofar as the cooperation of one group is always in competition with another. Whether the positive initial impulse can be preserved in the further course of action is a question of personal attitude and depends not least on how power is related to authority. The present volume addresses the question of the relationship between power and authority from political, legal, psychological, sociological, educational, and theological perspectives.
Aktualisiert: 2022-04-01
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Ein Großteil der rechtlichen Beziehungen von Staat und Kirche bzw. Politik und Religion beruht auf originärem Landesrecht (neben der Landesverfassung z.B. in den Bereichen des Denkmalschutzes, des Friedhofs- und Bestattungswesens, des Krankenhauswesens, von Hochschule, Schule und Kindertageseinrichtungen, Schutz der Sonn- und Feiertage, Rundfunk und Fernsehen) oder auf der Grundlage bundesrechtlicher Rahmenregelungen auf landesrechtlichen Spezialvorschriften (z.B. Kirchensteuer und Kirchenaustritt, Meldewesen und Datenschutz). Dennoch beziehen sich die einschlägigen Lehrbücher weitgehend auf eine bundesweite Gesamtübersicht, wobei landesrechtliche Besonderheiten im Regelfall lediglich exemplarisch in den Blick genommen werden.
An diesen Befund knüpft das neue Buch an: In Ergänzung zu der von ihnen seit 2010 herausgegebenen ergänzbaren Rechtsquellensammlung „Staat und Kirche in Nordrhein-Westfalen“ legen die Herausgeber ein Studienbuch zum Verhältnis von Staat und Religion in Nordrhein-Westfalen vor. Als Autorinnen und Autoren konnten einschlägig tätige Fachleute aus der staatlichen Verwaltung, aus den Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie aus der kirchlichen Wohlfahrtspflege gewonnen werden.
Zielgruppe sind die Rechts- und Fachabteilungen der (Erz-)Bischöflichen Generalvikariate und Landeskirchenämter sowie der übrigen Religionsgemeinschaften und religiösen Verbände, der Diözesan-Caritasverbände und der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe sowie der jeweiligen Ortsebenen, kirchliche Stiftungen und sonstige private kirchliche bzw. religiöse Rechtsträger, der Landtag mit seinen Abgeordneten und seiner Verwaltung, die Staatskanzlei und die Fachministerien, die Bezirksregierungen, kirchliche und staatliche Gerichte (insbesondere Verwaltungsgerichte, das Oberverwaltungsgericht und der Verfassungsgerichtshof NRW), die (Kirchen-)Rechtswissenschaft (insbesondere die entsprechenden Institute und Lehrstühle an den sieben juristischen Fakultäten in NRW einschließlich der Studierenden) sowie die entsprechenden Bibliotheken in allen Bereichen und nicht zuletzt einschlägig tätige Rechtsanwaltskanzleien.
Aktualisiert: 2023-04-14
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Das kirchliche Arbeitsrecht gehört im Staatskirchenrecht und Arbeitsrecht seit Jahren zu den viel diskutierten Themen. Auch die Frage des Rechtsschutzes im kirchlichen Bereich ist häufig Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzung. Die vorliegende Arbeit verknüpft die Bereiche Arbeitsrecht der evangelischen Kirchen in Deutschland und Rechtsschutz. Sie untersucht nach einer staats- und kirchenrechtlichen Positionsbestimmung zunächst die Reichweite staatlichen Rechtsschutzes auf den Gebieten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechtes der evangelischen Kirchen. Anschließend werden ausführlich die vorhandenen innerkirchlichen Rechtsschutzgewährleistungen dargestellt und weitere Möglichkeiten der Rechtsschutzgewährleistung erörtert.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Der Mensch lebt mit Gewissens- und in gesellschaftlichen Konflikten. Der Rechtsstaat reguliert diese durch das Recht, wobei er als Schranke und Stu¨tze der Politik wirkt. In der Rechtsanwendung mu¨ssen Entscheidungen verantwortet werden. Bei Systemwechsel a¨ndert sich das Recht und die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Einzelnen im neuen System wird neu definiert. In multikulturellen Gesellschaften sind interkulturelle Rechtskonflikte aus strafrechtlicher Sicht zu beleuchten, wobei speziell die Knabenbeschneidung zwischen Ko¨rperverletzung, Religionsfreiheit und Vergangenheitsbewa¨ltigung zu diskutieren ist. Ein neues Feld der Verantwortung wird ganz aktuell mit der Entwicklung in der Genomik gesetzt. Hier tut sich auch ein neues Konfliktverha¨ltnis zwischen menschlichem Gewissen und Recht auf.
Aktualisiert: 2019-10-02
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