Das Recht als Partner der Fachlichkeit in der Kinder- und Jugendhilfe

Das Recht als Partner der Fachlichkeit in der Kinder- und Jugendhilfe von Katzenstein,  Henriette, Lohse,  Katharina, Schindler,  Gila, Schönecker,  Lydia
Anlässlich seines 50. Geburtstags haben berufliche Freund*innen und Wegbegleiter*innen Thomas Meysen dieses Liber Amicorum überreicht. Zu zentralen Themenbereichen der Kinder- und Jugendhilfe analysieren die Autor*innen aus ihren verschiedenen Blickwinkeln das Zusammenspiel von Recht und Fachlichkeit – von den rechtlichen Wirkungen in der Sozialen Arbeit oder aktuellen familienrechtlichen Fragestellungen in der Beistandschaft, bis hin zu Entwicklungsbedarfen beim Kinderschutz und aktuellen Strukturfragen in der Kinder- und Jugendhilfe, wie z.B. ihre inklusive Weiterentwicklung. So ist ein Kaleidoskop von 23 interdisziplinären, innovativen und nachdenklichen, praxisbezogenen, theoretischen und metatheoretischen, juristisch akzentuierten und sozialwissenschaftlich fundierten Beiträgen entstanden. Mit Beiträgen von Rüdiger Ernst, Diana Eschelbach, Jörg M. Fegert, Tobias Helms, Susanne Heynen, Birgit Hoffmann, Johannes Horn, Henriette Katzenstein, Barbara Kavemann, Heinz Kindler, Thomas Klie, Bernhard Knittel, Georg Kohaupt, Klaus Peter Lohest, Katharina Lohse, Martin Menne, Johannes Münder, Wolfgang Rüting, Gila Schindler, Stefan Schlauß, Lydia Schönecker, Christian Schrapper, Angela Smessaert, Ulrike Urban-Stahl, Norbert Struck, Guy Walther
Aktualisiert: 2023-04-04
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Das Recht als Partner der Fachlichkeit in der Kinder- und Jugendhilfe

Das Recht als Partner der Fachlichkeit in der Kinder- und Jugendhilfe von Katzenstein,  Henriette, Lohse,  Katharina, Schindler,  Gila, Schönecker,  Lydia
Anlässlich seines 50. Geburtstags haben berufliche Freund*innen und Wegbegleiter*innen Thomas Meysen dieses Liber Amicorum überreicht. Zu zentralen Themenbereichen der Kinder- und Jugendhilfe analysieren die Autor*innen aus ihren verschiedenen Blickwinkeln das Zusammenspiel von Recht und Fachlichkeit – von den rechtlichen Wirkungen in der Sozialen Arbeit oder aktuellen familienrechtlichen Fragestellungen in der Beistandschaft, bis hin zu Entwicklungsbedarfen beim Kinderschutz und aktuellen Strukturfragen in der Kinder- und Jugendhilfe, wie z.B. ihre inklusive Weiterentwicklung. So ist ein Kaleidoskop von 23 interdisziplinären, innovativen und nachdenklichen, praxisbezogenen, theoretischen und metatheoretischen, juristisch akzentuierten und sozialwissenschaftlich fundierten Beiträgen entstanden. Mit Beiträgen von Rüdiger Ernst, Diana Eschelbach, Jörg M. Fegert, Tobias Helms, Susanne Heynen, Birgit Hoffmann, Johannes Horn, Henriette Katzenstein, Barbara Kavemann, Heinz Kindler, Thomas Klie, Bernhard Knittel, Georg Kohaupt, Klaus Peter Lohest, Katharina Lohse, Martin Menne, Johannes Münder, Wolfgang Rüting, Gila Schindler, Stefan Schlauß, Lydia Schönecker, Christian Schrapper, Angela Smessaert, Ulrike Urban-Stahl, Norbert Struck, Guy Walther
Aktualisiert: 2023-04-04
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Inklusive Weiterentwicklung der Pflegekinderhilfe

Inklusive Weiterentwicklung der Pflegekinderhilfe von Schindler,  Gila
Pflegefamilien haben in unserer Gesellschaft einen fast ebenso festen Platz wie die „traditionelle Familie“. Schon immer stellte die Unterbringung von Kindern in einer anderen Familie ein akzeptiertes Lösungsmodell dar, wenn ein Aufwachsen in ihrer Herkunftsfamilie nicht möglich war. Das Recht der Kinder- und Jugendhilfe hat sich dieses Modell zu Eigen gemacht, um die Unterbringung in einer Pflegefamilie als Sozialleistung vorhalten zu können. In den letzten Jahren bzw. Jahrzehnten hat die Pflegekinderhilfe rasante Veränderungen erfahren, die sich in einer Vielzahl von unterschiedlichen, teils sehr ausdifferenzierten Modellen ausdrückt. Damit soll insbesondere für Kinder mit besonderen Bedürfnissen Zugang zu einem Aufwachsen in Familie geschaffen werden. Familien wie Pflegefamilien sind per se inklusive Gemeinschaften. Im besten Fall bahnen sie ihren Angehörigen einen ebenso inklusiven Weg am Leben in der Gesellschaft. Das Interesse an der Familie als Ort des sicheren und entwicklungsförderlichen Aufwachsens von Kindern mit besonderen Bedürfnissen ist dementsprechend groß. Dennoch werden junge Menschen mit Behinderungen trotz ihrem Bedürfnis nach konstanten Betreuungs- und Bezugspersonen selten in Pflegefamilien vermittelt, sondern insbesondere bei körperlicher oder geistiger Behinderung im Rahmen der Eingliederungshilfe (Sozialhilfe) in einer Heimeinrichtung untergebracht. Teilhabe am Leben in einer Familie wird ihnen somit verwehrt, Inklusion nicht umgesetzt.
Aktualisiert: 2018-11-01
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Recht der Finanzierung von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe

Recht der Finanzierung von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe von Beckmann,  Janna, Meysen,  Thomas, Reiß,  Daniela, Schindler,  Gila
Rechtsfragen zur Leistungsfinanzierung im SGB VIII sind für die Fortentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe elementar. Doch worum geht es eigentlich, wenn Worte wie Sozialraumorientierung, trägerbezogenes Budget, Mischfinanzierung in die Runde geworfen werden oder eine Verknüpfung mit Regelstrukturen (Schule, Kita) sowie eine bessere Kooperation zwischen Jugendhilfe und Arbeitsverwaltung gefordert wird? Gerade weil die Abschaffung des Rechtsanspruchs vom Tisch zu sein scheint, sind die Fragen nach dem rechtlichen Ob und Wie für die Praxis der Jugendhilfefinanzierung drängender denn je. Dies beleuchtet das Buch, dem eine Expertise im Auftrag von vier Bundesländern zur "Weiterentwicklung und Steuerung der Hilfen zur Erziehung" zugrunde liegt. Das Handbuch Recht der Finanzierung von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe vermittelt sowohl Grundlagen als auch Detailwissen zu all den Rechtsfragen der Finanzierung nach SGB VIII und gibt Antworten. Die komplexe Materie ist so aufbereitet, dass sie sowohl für juristische als auch nicht-juristische Leser/innen in Praxis und Politik verständlich und von Nutzen ist. Beispiele aus der Praxis machen insbesondere sozialräumliche bzw. infrastrukturelle Angebotsformen handhabbar. Die systematische Darstellung der rechtlichen Grundlagen folgt dabei einen – hinter den gesetzlichen Vorschriften versteckten – klaren Ordnungsprinzip des SGB VIII: Leistungserbringung ohne Einzelfallentscheidung des Jugendamtes über die Gewährung der Leistung: Finanzierung jenseits des jugendhilferechtlichen Dreiecks Leistungserbringung mit Einzelfallentscheidung des Jugendamtes über die Gewährung einer Leistung: Finanzierung im jugendhilferechtlichen Dreieck Leistungserbringung in Mischformen von Angeboten mit und ohne Einzelfallentscheidung des Jugendamtes über die Gewährung einer Leistung: Zulässigkeit von Mischfinanzierung trotz jugendhilferechtlichen Dreiecks? Leistungserbringung in Kooperation mit Regelstrukturen (Schule, Tageseinrichtungen) Schaubilder veranschaulichen die rechtliche Systematik. Praxisnah und zukunftsorientiert werden zudem die Funktionalitäten und Dysfunktionalitäten an der Schnittstelle zwischen der Kinder- und Jugendhilfe und Arbeitsverwaltung (SGB II, SGB III) beleuchtet. Die unterschiedlichen (fach)politischen Vorstellungen der bisherigen Diskussionen zu einem möglichen rechtlichen Änderungsbedarf sind durchgängig aufgegriffen. Es wird klar, wie eine Veränderung der gesetzlichen Grundlagen aussehen könnte bzw. müsste, um die – teilweise divergierenden – (fach)politischen Zielsetzungen der beteiligten Akteure zu erreichen, und welche Chancen und Risiken jeweils damit verbunden wären.
Aktualisiert: 2023-04-04
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FASD 2011 Facetten eines Syndroms

FASD 2011 Facetten eines Syndroms von Dykmans,  Mechthild, Ellinger,  Karin, Feldmann,  Reinhold, Fietzek,  Michaela, Härter,  Henrike, Hermanussen,  Michael, Hoff-Emden,  Heike, Ipsiroglu,  Osman, Kobor,  Michael, Kowalski,  Axel, Lamers,  Birgit, Michalowski,  Gisela, Noll-Hussong,  Michael, Paditz,  Ekkehart, Pluhar,  Christine, Schindler,  Gila, Schmidt,  Hannah, Veer,  Dorothee
Aktuelles Kompendium mit hohem Praxisbezug (Zielgruppen) 20 Text- und Bildautoren aus Deutschland, Kanada und Schweden stellen in 18 Beiträgen aktuelle Ergebnisse zum Thema FASD vor (FASD = Fetal Alcohol Spectrum Disorder, fetale Alkoholspektrum-Störungen). Das Kompendium liefert aktuelles und praxisbezogenes Informationsmaterial für Eltern, Pflege - und Adoptiveltern, Ärzte, Psycho-, Physio- und Ergotherapeuten, Lehrer und Berufsausbilder, Jugendämter sowie für Kosten- und Bildungsträger, das durch Fallbeispiele und Hinweise auf weiterführende Informationsquellen ergänzt wird. Epidemiologie und Forcierung der Diagnostik Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Mechthild Dykmans weist in ihrem Grußwort auf die „erschreckende Tatsache (hin), dass in Deutschland Alkoholkonsum eine der größten vermeidbaren Gefahren für die Entwicklung des ungeborenen Lebens ist“. Sie plädiert für „0,00 Promille in der Schwangerschaft und in der Stillzeit“. In Deutschland werden Jahr für Jahr ca. 3.300 Kinder mit FASD geboren. Etwa 33.000 ein- bis 10jährige Kinder mit FASD leben zur Zeit in Deutschland. Die Diagnose wird bisher aber nur bei 0,3-16,4% der Patienten gestellt, obwohl aus Deutschland bereits seit 1974 in kasuistischen Beiträgen bzw. in Fallserien u.a. durch Hans-Ludwig Spohr, Hermann Löser, Frank Majewski und Hans-Christoph Steinhausen über mehr als 600 Patienten berichtet wurde. Deshalb werden ausführliche Hinweise präsentiert, wie die Diagnose FASD gestellt werden kann und wie die Herausforderungen in Diagnostik und Therapie gemeistert werden können. FASD in Schule und Beruf Alkohol während der Schwangerschaft führt zu Störungen zahlreicher Strukturen des zentralen Nervensystems. 25% der Menschen mit FASD haben nach Angaben von Reinhold Feldmann und Mitarb. keinen Schulabschluss. 46% der betroffenen Frauen arbeiten in einer Werkstatt für behinderte Menschen, während dies nur bei 20% der betroffenen Männer der Fall war. Demgegenüber waren 40% der Männer, aber nur 9% der Frauen mit FASD berufstätig. Medizinische, psychologische und juristische Lösungsansätze Psychologische Untersuchungen zeigen, dass die Alltagskompetenzen von Kindern mit FASD durch Informations- und Übungsmaterialien mit Bildern signifikant erhöht werden können. Die Rechtsanwältin Gila Schindler aus Heidelberg und Berlin kommt nach der Analyse bisheriger Regelungen zu dem Ergebnis, dass der Zugang zu Leistungen aus dem Sozialgesetzbuch VIII (Jugendhilfe) und SGB XI (Pflege- und Krankenkassen) in die „Gesamtverantwortung der Kinder- und Jugendhilfe“ überführt werden sollte, um „unnötige und ineffiziente Zuständigkeitsstreitigkeiten“ zu beseitigen. Aus Kanada wird ein ganzheitlich orientiertes Versorgungsmodell vorgestellt, in dem medizinische Aspekte mit Ergebnissen der Lebensqualitätsforschung und den zunehmend auch in Europa diskutierten „Advocacy“-Modellen verbunden werden. „Advocacy“ bezieht Patienten von vornherein in einen partnerschaftlichen Dialog ein, erläutert Osman S. Ipsiroglu aus der Universität Vancouver. Diagnostische Fragebögen und ein dreistufiges Curriculum konkretisieren diese Überlegungen. In gleicher Weise liefert Ekkehart Paditz aus Dresden 12 Praxistipps zur Bewältigung und Prävention der oft gravierenden Schlafstörungen bei Menschen mit FASD, die bei FASD bis zu 10fach häufiger als bei Kindern ohne FASD auftreten. Eine To-do-Liste mit Hinweisen zu Symptomen, die auf Schlafstörungen hinweisen können sowie Tabellen über den Kenntnisstand zu Melatonin sowie über Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes von Medikamenten bei FASD-assoziierten Schlafstörungen sind in diesem praxisorientierten Überblick ebenfalls zu finden. Prävention Der Hinweis auf den griffigen Präventionsflyer der Drogenbeauftragten der Bundesregierung und auf das älteste Alkoholenhaltungsgebot während der Schwangerschaft („Du wirst schwanger werden, darum trinke von nun an keinen Wein“, Buch der Richter 13,3) illustrieren, dass die FASD-Primärprävention in Deutschland noch vor großen Herausforderungen steht, zumal in Südafrika und in Australien nachgewiesen werden konnte, dass man alkoholgefährdete Frauen erreichen und auf diesem Wege zu einer deutlichen Senkung der FASD-Häufigkeit beitragen kann.
Aktualisiert: 2017-03-01
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