Aktieneigentum

Aktieneigentum von Schoppe,  Bastian
Die vorliegende Abhandlung befasst sich mit den verfassungsrechtlichen Strukturenund den gesellschaftsrechtlichen Ausprägungen des aktienrechtlich organisierten Eigentums. Sie unterzieht die Aktie einer eingehenden Würdigung im Hinblick auf ihre Eigenschaft als Gegenstand des Art. 14 GG. Der Begriff »Aktieneigentum« bündelt die wesentlichen Fragestellungen und Problemkreise der Arbeit: Im Zentrum steht das Verhältnis von Grundrechten und Privatrecht, das die Rechtswissenschaft seit jeher beschäftigt hat. Das Ziel der Untersuchungbesteht freilich nicht darin, eine umfassenden Gesamtschau zu erarbeiten; stattdessennimmt sie einen Teilkomplex in den Blick, nämlich das Spannungsfeldzwischen dem Eigentumsgrundrecht und der in der Aktie verbrieften, durch das Gesellschaftsrecht geregelten Mitgliedschaft des einzelnen Aktionärs. Besondere Schwierigkeiten bereitet hierbei der Umstand, dass zwischen Verfassungs- und Zivilrecht ein ständiges »Geben und Nehmen« herrscht. Hinter dieser bündigen Beschreibung steht die Erkenntnis, dass einheitliche wirtschaftliche Vorgänge mit den Denkmustern zweier aufeinander bezogener, doch grundlegend verschiedenartiger Rechtsmaterien zu begreifen und zu erklären sind. Im Zuge der folgenden Analyse wird sich zeigen, dass auch das Aktieneigentum einem solchen Prozess unterliegt und im Bereich der Eigentumsdogmatik inzwischen eine eigenständige Position bekleidet. Die vorliegende Untersuchung unternimmt es, die spezifischen verfassungsrechtlichen Charakterzüge des korporativen Eigentums herauszuarbeiten. Sie soll und wird sich deshalb stets an der Schnittstelle zwischen Aktien- und Verfassungsrecht bewegen. Die Durchsicht der einschlägigen Materialien fördert gleich mehrere Entwicklungslinien zutage, die eine nähere Beschäftigung mit dieser Thematik lohnenswert erscheinen lassen und zugleich hinreichenden Anlass für eine Abhandlung in monographischer Form bieten. So ist zunächst ganz allgemein auf die schon immer überragende Bedeutung der Eigentumsgarantie im Geflecht der Wirtschaftsgrundrechte zu verweisen: »Kaum ein Artikel des GG sieht sich in vergleichbarer Weise Herausforderungen gegenüber, die aus aktuellen wirtschafts-, gesellschafts- und ordnungspolitischen Problemlagen erwachsen.« Doch auch aus der speziellen aktienrechtlichen Perspektive bietet sich einem solchen Vorhaben reichhaltiges Anschauungsmaterial. So lässt sich zum ersten ein gesteigerter Tatendrang des (deutschen und europäischen) aktienrechtlichen Gesetzgebers verzeichnen, der in jüngerer Zeit zu einer regelrechten »Aktienrechtsreform in Permanenz« angewachsen ist. Beispielhaft seien hier die in vergleichsweise rascher Abfolge erlassenen Vorschriften des KonTraG, des WpÜG, des UMAG, des 2. UmwGÄndG, des RisikobegrG, des MoMiG, des VorstAG und insbesondere des ARUG genannt. Im Zusammenhang damit tritt eine (wenn auch allmähliche, aber doch kontinuierliche) legislatorische Überformung des Gesellschaftsrechts durch das Kapitalmarktrecht hervor, die im Kern darauf abzielt, die Rechtsposition bestimmter Aktionäre von der Stellung genuiner Verbandsmitglieder auf den Status bloßer Vermögensanleger zu verlagern. Anders gewendet, wird hier der durch Art. 14 GG ursprünglich gewährleistete eigentumsgrundrechtliche Bestandsschutz in steigendem Maße durch reinen Vermögensschutz ersetzt und statt voice ein exit gewährt. Diese Entwicklung gilt es bei den folgenden Überlegungen stets zu berücksichtigen. Zum zweiten zeugt eine zunehmende Verdichtung und Verästelung der einschlägigen, zum Teil stark verfassungsrechtlich geprägten Spruchpraxis von einer gesteigerten Sensibilität der Gerichte zugunsten des (eigentums-)grundrechtlichen Schutzes der Aktionäre. Ausgehend von drei frühen Marksteinen aktienverfassungsrechtlicher Rechtsprechung, den Urteilen des BVerfG in Sachen Feldmühle, Rheinstahl und Mitbestimmung, sind in jüngerer Zeit weitere herausragende Entscheidungen des höchsten deutschen Gerichts zum korporativen Eigentum ergangen, die unter den Schlagworten DAT/Altana, Wenger/Scheidemandel, Moto Meter und Edscha einen bemerkenswert hohen Bekanntheitsgrad erreicht haben. Nimmt man die weniger prominenten Judikate hinzu, lassen sich bis heute insgesamt knapp 40 verfassungsgerichtliche Entscheidungen nachweisen, die sich – wenn auch bisweilen nur am Rande – mit dem Aktieneigentum beschäftigen. Im Rahmen der vorliegenden Abhandlung ist daher besonderes Augenmerk auf eine möglichst lückenlose Aufarbeitung dieser Rechtsprechung zu legen, um die verfassungsrechtlichen Bezüge des aktienrechtlich organisierten Eigentums in ihrer ganzen Bandbreite abbilden zu können. Zum dritten haben die vorgenannten Gesichtspunkte eine eingehende wissenschaftliche Diskussion über Fragen der korporativen Gewährleistungsdimensionen der Wirtschaftsgrundrechte hervorgebracht, die bündig unter der Bezeich nung »Aktienverfassungsrecht« rubriziert wird. Insbesondere mit Blick auf die hier im Mittelpunkt stehende Eigentumsgarantie hat die gegen Ende des 20. Jahrhunderts (re-)vitalisierte Diskussion das Bewusstsein der Beteiligten für verfassungsrechtliche Zusammenhänge geschärft. Allerdings gilt es zu beachten, dass die im einschlägigen Schrifttum häufig anzutreffende Beschäftigung mit aktieneigentumsrechtlich relevanten Einzelnormen die Gefahr einer allzu fragmentarischen Behandlung des Rechtsstoffs birgt. Ein weiteres Anliegen der Untersuchung ist deshalb, die verstreuten »Mosaiksteine« des Aktienverfassungsrechts zu einer übergreifenden konzeptionellen Ausarbeitung zusammenzusetzen, die möglichst viele Aspekte der Aktie als Gegenstand des Art. 14 GG erfasst und sie auf diese Weise einem systematischen Zugriff erschließt. Schließlich soll nicht unerwähnt bleiben, dass die Belange der vorliegenden Arbeit sich nicht in rein theoretischen Betrachtungen erschöpfen, sondern durch die immense rechtspraktische und volkswirtschaftliche Bedeutung der Aktiengesellschaft stets an reale wirtschaftliche Vorgänge rückgebunden sind. Die Rolle der aktienrechtlich organisierten Korporationen in der Rechtswirklichkeit lässt sich bereits anhand des statistischen Materials belegen, wonach ihre Zahl hierzulande von unter 5.000 gegen Ende des 20. Jahrhunderts auf deutlich über 15.000 zu Beginn des 21. Jahrhunderts angestiegen ist. Überdies deckt die Aktiengesellschaft inzwischen ein breites Spektrum an Realtypen ab, das von (häufig mit geschlossenem Aktionärskreis ausgestatteten) Familiengesellschaften über (vermehrt an dieser Rechtsform interessierte) mittelständische Unternehmen bis hin zu (sich zunehmend rechtlich ausdifferenzierenden, oft im Mittelpunkt der öffentlichen Wahrnehmung stehenden) börsennotierten Publikumsgesellschaften reicht. Die Akzeptanz der Aktiengesellschaft als Organisationsform spiegelt sich nicht zuletzt auf Seiten ihrer Anteilseigner wider. Vor allem die grundlegende Ausgestaltung der Aktie als rasch und formlos übertragbares Wertpapier begünstigt einerseits flexible Aktionärsstrukturen und bedingt andererseits eine weitgehende Unabhängigkeit der Gesellschaften von traditionellen Finanzierungsmethoden. Dem Titel der Arbeit entsprechend folgen zunächst Betrachtungen des Aktieneigentums aus eigentumsgrundrechtlicher Perspektive (Erster Teil). Daran anknüpfend werden einzelne Ausprägungen des aktienrechtlich organisierten Eigentums aus gesellschaftsrechtlichem Blickwinkel beleuchtet (Zweiter Teil). Eine Schlussbetrachtung rundet die Untersuchung ab.
Aktualisiert: 2019-01-09
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