DBA-Kommentar mit 12 Monaten Mindestbezug

DBA-Kommentar mit 12 Monaten Mindestbezug von Angelini,  Daniela, Bödecker,  Carsten, Dorfmüller,  Pia, Dziurdz,  Kasper, Fischer,  Hardy, Franke,  Lukas, Gebhardt,  Ronald, Geringer,  Stefanie, Goebel,  Alain, Gosch,  Dietmar, Grotherr,  Siegfried, Hagemann,  Tobias, Helm,  Sven, Hentschel,  Sven, Höppner,  LL.M.,  Horst-Dieter, Kahlenberg,  Christian, Kirchmayr-Schliesselberger,  Sabine, Kraft,  Cornelia, Kraft,  Gerhard, Kroppen,  Heinz-Klaus, Kubik,  Katharina, Langner,  Stella, Marchgraber,  Christopher, Martini,  Ruben, Oellerich,  Ingo, Rasch,  Stephan, Rehfeld,  Lars, Rolf,  Thomas, Seer,  Roman, Spilker,  Bettina, Staats,  Wendelin, Staccioli,  Guido, Stoeber,  Michael, Tumpel,  Julia, Valta,  Matthias
Mit dem DBA-Kommentar vermeiden Sie die nachteiligen Folgen einer Doppelbesteuerung für den Warenverkehr, Dienstleistungsverkehr, Kapitalverkehr, Technologieverkehr und Personenverkehr. Der Kommentar bietet Ihnen einen Überblick über das nationale Steuerrecht zahlreicher Vertragsstaaten. Anhand einer Kommentierung des OECD-Musterabkommens werden Ihnen die grundlegenden Probleme erläutert. Abweichungen davon werden in den einzelnen Länder-DBA aufgezeigt. Dadurch wird eine unnötige Wiederholung zahlreicher Kommentierungen vermieden. Der Kommentar bleibt praktikabel, übersichtlich und frei von störendem Ballast. Ein weiteres Plus: Besteuerungsprobleme Selbständiger und die Problematik der Besteuerung internationaler Sozietäten werden ebenso behandelt wie die Kommentierung zum Verständigungsverfahren und zum besonderen Verfahren nach der EG-Schiedsstellenübereinkunft. Mit 51. Ergänzungslieferung Stand März 2023. 7.030 Seiten Kommentierung in 4 Ordnern. Loseblattausgabe. Ergänzungen erscheinen nach Bedarf. Online-Nutzung inklusive. Der Mindestbezugszeitraum beträgt 12 Monate. Um das Werk auf aktuellem Stand an Sie ausliefern zu können, produzieren wir es individuell. Aus dem Inhalt: Das Konzept des Kommentars in der Gesamtübersicht. Teil 1: Allgemeiner Teil – Grundlagen: Doppelbesteuerung. Ziele, Aufbau und Bedeutung der DBA. Doppelbesteuerungsabkommen, Völkerrecht und nationales Recht. Auslegung der DBA. Missbrauch von DBA. Qualifikationskonflikte. Besteuerung von Stock Options. Teil 2: OECD-Musterabkommen: Abkommenstext. Abdruck der einzelnen Artikel mit dem OECD-Musterkommentar und den umfangreichen Erläuterungen der Bearbeiter. Teil 3: Länder-DBA: Im Kommentar sind folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter enthalten: Ägypten; Argentinien; Australien; Belgien; Brasilien; Bulgarien; China; Dänemark 1995; Estland; Finnland; Frankreich; Griechenland; Großbritannien; Indien; Indonesien; Iran; Irland; Island; Israel; Italien; Japan; Jugoslawien; Kanada 2001; Kuwait; Lettland; Litauen; Luxemburg; Malaysia; Malta 2001; Marokko; Mexiko; Namibia; Neuseeland; Niederlande; Norwegen; Österreich 2000; Pakistan; Polen; Portugal; Rumänien; Russische Föderation; Schweden; Schweiz; Singapur; Spanien; Sri Lanka; Südafrika; Thailand; Tschechien; Tunesien; Türkei; Ukraine; Ungarn; USA; Zypern. Teil 4: Erbschaftsteuer-DBA: OECD-Musterabkommen und Bericht des OECD-Fiskalausschusses. Folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter sind enthalten: Österreich, Schweiz, USA. Teil 5: Anhang: Besonderheiten bei im Inland dem Steuerabzug unterliegenden Einkünften – Steuererstattung, Steuerfreistellung. Besteuerung internationaler Organisationen und deren Mitarbeiter. Teil 6: Glossary: Lexikon der wichtigsten Begriffe im Bereich der Doppelbesteuerung Deutsch/Englisch. Englisch/Deutsch.
Aktualisiert: 2023-06-26
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DBA-Kommentar mit 12 Monaten Mindestbezug

DBA-Kommentar mit 12 Monaten Mindestbezug von Angelini,  Daniela, Bödecker,  Carsten, Dorfmüller,  Pia, Dziurdz,  Kasper, Fischer,  Hardy, Franke,  Lukas, Gebhardt,  Ronald, Geringer,  Stefanie, Goebel,  Alain, Gosch,  Dietmar, Grotherr,  Siegfried, Hagemann,  Tobias, Helm,  Sven, Hentschel,  Sven, Höppner,  LL.M.,  Horst-Dieter, Kahlenberg,  Christian, Kirchmayr-Schliesselberger,  Sabine, Kraft,  Cornelia, Kraft,  Gerhard, Kroppen,  Heinz-Klaus, Kubik,  Katharina, Langner,  Stella, Marchgraber,  Christopher, Martini,  Ruben, Oellerich,  Ingo, Rasch,  Stephan, Rehfeld,  Lars, Rolf,  Thomas, Seer,  Roman, Spilker,  Bettina, Staats,  Wendelin, Staccioli,  Guido, Stoeber,  Michael, Tumpel,  Julia, Valta,  Matthias
Mit dem DBA-Kommentar vermeiden Sie die nachteiligen Folgen einer Doppelbesteuerung für den Warenverkehr, Dienstleistungsverkehr, Kapitalverkehr, Technologieverkehr und Personenverkehr. Der Kommentar bietet Ihnen einen Überblick über das nationale Steuerrecht zahlreicher Vertragsstaaten. Anhand einer Kommentierung des OECD-Musterabkommens werden Ihnen die grundlegenden Probleme erläutert. Abweichungen davon werden in den einzelnen Länder-DBA aufgezeigt. Dadurch wird eine unnötige Wiederholung zahlreicher Kommentierungen vermieden. Der Kommentar bleibt praktikabel, übersichtlich und frei von störendem Ballast. Ein weiteres Plus: Besteuerungsprobleme Selbständiger und die Problematik der Besteuerung internationaler Sozietäten werden ebenso behandelt wie die Kommentierung zum Verständigungsverfahren und zum besonderen Verfahren nach der EG-Schiedsstellenübereinkunft. Mit 51. Ergänzungslieferung Stand März 2023. 7.030 Seiten Kommentierung in 4 Ordnern. Loseblattausgabe. Ergänzungen erscheinen nach Bedarf. Online-Nutzung inklusive. Der Mindestbezugszeitraum beträgt 12 Monate. Um das Werk auf aktuellem Stand an Sie ausliefern zu können, produzieren wir es individuell. Aus dem Inhalt: Das Konzept des Kommentars in der Gesamtübersicht. Teil 1: Allgemeiner Teil – Grundlagen: Doppelbesteuerung. Ziele, Aufbau und Bedeutung der DBA. Doppelbesteuerungsabkommen, Völkerrecht und nationales Recht. Auslegung der DBA. Missbrauch von DBA. Qualifikationskonflikte. Besteuerung von Stock Options. Teil 2: OECD-Musterabkommen: Abkommenstext. Abdruck der einzelnen Artikel mit dem OECD-Musterkommentar und den umfangreichen Erläuterungen der Bearbeiter. Teil 3: Länder-DBA: Im Kommentar sind folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter enthalten: Ägypten; Argentinien; Australien; Belgien; Brasilien; Bulgarien; China; Dänemark 1995; Estland; Finnland; Frankreich; Griechenland; Großbritannien; Indien; Indonesien; Iran; Irland; Island; Israel; Italien; Japan; Jugoslawien; Kanada 2001; Kuwait; Lettland; Litauen; Luxemburg; Malaysia; Malta 2001; Marokko; Mexiko; Namibia; Neuseeland; Niederlande; Norwegen; Österreich 2000; Pakistan; Polen; Portugal; Rumänien; Russische Föderation; Schweden; Schweiz; Singapur; Spanien; Sri Lanka; Südafrika; Thailand; Tschechien; Tunesien; Türkei; Ukraine; Ungarn; USA; Zypern. Teil 4: Erbschaftsteuer-DBA: OECD-Musterabkommen und Bericht des OECD-Fiskalausschusses. Folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter sind enthalten: Österreich, Schweiz, USA. Teil 5: Anhang: Besonderheiten bei im Inland dem Steuerabzug unterliegenden Einkünften – Steuererstattung, Steuerfreistellung. Besteuerung internationaler Organisationen und deren Mitarbeiter. Teil 6: Glossary: Lexikon der wichtigsten Begriffe im Bereich der Doppelbesteuerung Deutsch/Englisch. Englisch/Deutsch.
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DBA-Kommentar mit 12 Monaten Mindestbezug von Angelini,  Daniela, Bödecker,  Carsten, Dorfmüller,  Pia, Dziurdz,  Kasper, Fischer,  Hardy, Franke,  Lukas, Gebhardt,  Ronald, Geringer,  Stefanie, Goebel,  Alain, Gosch,  Dietmar, Grotherr,  Siegfried, Hagemann,  Tobias, Helm,  Sven, Hentschel,  Sven, Höppner,  LL.M.,  Horst-Dieter, Kahlenberg,  Christian, Kirchmayr-Schliesselberger,  Sabine, Kraft,  Cornelia, Kraft,  Gerhard, Kroppen,  Heinz-Klaus, Kubik,  Katharina, Langner,  Stella, Marchgraber,  Christopher, Martini,  Ruben, Oellerich,  Ingo, Rasch,  Stephan, Rehfeld,  Lars, Rolf,  Thomas, Seer,  Roman, Spilker,  Bettina, Staats,  Wendelin, Staccioli,  Guido, Stoeber,  Michael, Tumpel,  Julia, Valta,  Matthias
Mit dem DBA-Kommentar vermeiden Sie die nachteiligen Folgen einer Doppelbesteuerung für den Warenverkehr, Dienstleistungsverkehr, Kapitalverkehr, Technologieverkehr und Personenverkehr. Der Kommentar bietet Ihnen einen Überblick über das nationale Steuerrecht zahlreicher Vertragsstaaten. Anhand einer Kommentierung des OECD-Musterabkommens werden Ihnen die grundlegenden Probleme erläutert. Abweichungen davon werden in den einzelnen Länder-DBA aufgezeigt. Dadurch wird eine unnötige Wiederholung zahlreicher Kommentierungen vermieden. Der Kommentar bleibt praktikabel, übersichtlich und frei von störendem Ballast. Ein weiteres Plus: Besteuerungsprobleme Selbständiger und die Problematik der Besteuerung internationaler Sozietäten werden ebenso behandelt wie die Kommentierung zum Verständigungsverfahren und zum besonderen Verfahren nach der EG-Schiedsstellenübereinkunft. Mit 51. Ergänzungslieferung Stand März 2023. 7.030 Seiten Kommentierung in 4 Ordnern. Loseblattausgabe. Ergänzungen erscheinen nach Bedarf. Online-Nutzung inklusive. Der Mindestbezugszeitraum beträgt 12 Monate. Um das Werk auf aktuellem Stand an Sie ausliefern zu können, produzieren wir es individuell. Aus dem Inhalt: Das Konzept des Kommentars in der Gesamtübersicht. Teil 1: Allgemeiner Teil – Grundlagen: Doppelbesteuerung. Ziele, Aufbau und Bedeutung der DBA. Doppelbesteuerungsabkommen, Völkerrecht und nationales Recht. Auslegung der DBA. Missbrauch von DBA. Qualifikationskonflikte. Besteuerung von Stock Options. Teil 2: OECD-Musterabkommen: Abkommenstext. Abdruck der einzelnen Artikel mit dem OECD-Musterkommentar und den umfangreichen Erläuterungen der Bearbeiter. Teil 3: Länder-DBA: Im Kommentar sind folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter enthalten: Ägypten; Argentinien; Australien; Belgien; Brasilien; Bulgarien; China; Dänemark 1995; Estland; Finnland; Frankreich; Griechenland; Großbritannien; Indien; Indonesien; Iran; Irland; Island; Israel; Italien; Japan; Jugoslawien; Kanada 2001; Kuwait; Lettland; Litauen; Luxemburg; Malaysia; Malta 2001; Marokko; Mexiko; Namibia; Neuseeland; Niederlande; Norwegen; Österreich 2000; Pakistan; Polen; Portugal; Rumänien; Russische Föderation; Schweden; Schweiz; Singapur; Spanien; Sri Lanka; Südafrika; Thailand; Tschechien; Tunesien; Türkei; Ukraine; Ungarn; USA; Zypern. Teil 4: Erbschaftsteuer-DBA: OECD-Musterabkommen und Bericht des OECD-Fiskalausschusses. Folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter sind enthalten: Österreich, Schweiz, USA. Teil 5: Anhang: Besonderheiten bei im Inland dem Steuerabzug unterliegenden Einkünften – Steuererstattung, Steuerfreistellung. Besteuerung internationaler Organisationen und deren Mitarbeiter. Teil 6: Glossary: Lexikon der wichtigsten Begriffe im Bereich der Doppelbesteuerung Deutsch/Englisch. Englisch/Deutsch.
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DBA-Kommentar mit 12 Monaten Mindestbezug

DBA-Kommentar mit 12 Monaten Mindestbezug von Angelini,  Daniela, Bödecker,  Carsten, Dorfmüller,  Pia, Dziurdz,  Kasper, Fischer,  Hardy, Franke,  Lukas, Gebhardt,  Ronald, Geringer,  Stefanie, Goebel,  Alain, Gosch,  Dietmar, Grotherr,  Siegfried, Hagemann,  Tobias, Helm,  Sven, Hentschel,  Sven, Höppner,  LL.M.,  Horst-Dieter, Kahlenberg,  Christian, Kirchmayr-Schliesselberger,  Sabine, Kraft,  Cornelia, Kraft,  Gerhard, Kroppen,  Heinz-Klaus, Kubik,  Katharina, Langner,  Stella, Marchgraber,  Christopher, Martini,  Ruben, Oellerich,  Ingo, Rasch,  Stephan, Rehfeld,  Lars, Rolf,  Thomas, Seer,  Roman, Spilker,  Bettina, Staats,  Wendelin, Staccioli,  Guido, Stoeber,  Michael, Tumpel,  Julia, Valta,  Matthias
Mit dem DBA-Kommentar vermeiden Sie die nachteiligen Folgen einer Doppelbesteuerung für den Warenverkehr, Dienstleistungsverkehr, Kapitalverkehr, Technologieverkehr und Personenverkehr. Der Kommentar bietet Ihnen einen Überblick über das nationale Steuerrecht zahlreicher Vertragsstaaten. Anhand einer Kommentierung des OECD-Musterabkommens werden Ihnen die grundlegenden Probleme erläutert. Abweichungen davon werden in den einzelnen Länder-DBA aufgezeigt. Dadurch wird eine unnötige Wiederholung zahlreicher Kommentierungen vermieden. Der Kommentar bleibt praktikabel, übersichtlich und frei von störendem Ballast. Ein weiteres Plus: Besteuerungsprobleme Selbständiger und die Problematik der Besteuerung internationaler Sozietäten werden ebenso behandelt wie die Kommentierung zum Verständigungsverfahren und zum besonderen Verfahren nach der EG-Schiedsstellenübereinkunft. Mit 51. Ergänzungslieferung Stand März 2023. 7.030 Seiten Kommentierung in 4 Ordnern. Loseblattausgabe. Ergänzungen erscheinen nach Bedarf. Online-Nutzung inklusive. Der Mindestbezugszeitraum beträgt 12 Monate. Um das Werk auf aktuellem Stand an Sie ausliefern zu können, produzieren wir es individuell. Aus dem Inhalt: Das Konzept des Kommentars in der Gesamtübersicht. Teil 1: Allgemeiner Teil – Grundlagen: Doppelbesteuerung. Ziele, Aufbau und Bedeutung der DBA. Doppelbesteuerungsabkommen, Völkerrecht und nationales Recht. Auslegung der DBA. Missbrauch von DBA. Qualifikationskonflikte. Besteuerung von Stock Options. Teil 2: OECD-Musterabkommen: Abkommenstext. Abdruck der einzelnen Artikel mit dem OECD-Musterkommentar und den umfangreichen Erläuterungen der Bearbeiter. Teil 3: Länder-DBA: Im Kommentar sind folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter enthalten: Ägypten; Argentinien; Australien; Belgien; Brasilien; Bulgarien; China; Dänemark 1995; Estland; Finnland; Frankreich; Griechenland; Großbritannien; Indien; Indonesien; Iran; Irland; Island; Israel; Italien; Japan; Jugoslawien; Kanada 2001; Kuwait; Lettland; Litauen; Luxemburg; Malaysia; Malta 2001; Marokko; Mexiko; Namibia; Neuseeland; Niederlande; Norwegen; Österreich 2000; Pakistan; Polen; Portugal; Rumänien; Russische Föderation; Schweden; Schweiz; Singapur; Spanien; Sri Lanka; Südafrika; Thailand; Tschechien; Tunesien; Türkei; Ukraine; Ungarn; USA; Zypern. Teil 4: Erbschaftsteuer-DBA: OECD-Musterabkommen und Bericht des OECD-Fiskalausschusses. Folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter sind enthalten: Österreich, Schweiz, USA. Teil 5: Anhang: Besonderheiten bei im Inland dem Steuerabzug unterliegenden Einkünften – Steuererstattung, Steuerfreistellung. Besteuerung internationaler Organisationen und deren Mitarbeiter. Teil 6: Glossary: Lexikon der wichtigsten Begriffe im Bereich der Doppelbesteuerung Deutsch/Englisch. Englisch/Deutsch.
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DBA-Kommentar ohne Fortsetzungsbezug

DBA-Kommentar ohne Fortsetzungsbezug von Dorfmüller,  Pia, Fischer,  Hardy, Gosch,  Dietmar, Grotherr,  Siegfried, Hagemann,  Tobias, Höppner,  LL.M.,  Horst-Dieter, Kahlenberg,  Christian, Kraft,  Cornelia, Kraft,  Gerhard, Kroppen,  Heinz-Klaus, Martini,  Ruben, Oellerich,  Ingo, Rasch,  Stephan, Rehfeld,  Lars, Rolf,  Thomas, Seer,  Roman
Mit dem DBA-Kommentar vermeiden Sie die nachteiligen Folgen einer Doppelbesteuerung für den Warenverkehr, Dienstleistungsverkehr, Kapitalverkehr, Technologieverkehr und Personenverkehr. Der Kommentar bietet Ihnen einen Überblick über das nationale Steuerrecht zahlreicher Vertragsstaaten. Anhand einer Kommentierung des OECD-Musterabkommens werden Ihnen die grundlegenden Probleme erläutert. Abweichungen davon werden in den einzelnen Länder-DBA aufgezeigt. Dadurch wird eine unnötige Wiederholung zahlreicher Kommentierungen vermieden. Der Kommentar bleibt praktikabel, übersichtlich und frei von störendem Ballast. Ein weiteres Plus: Besteuerungsprobleme Selbständiger und die Problematik der Besteuerung internationaler Sozietäten werden ebenso behandelt wie die Kommentierung zum Verständigungsverfahren und zum besonderen Verfahren nach der EG-Schiedsstellenübereinkunft. Mit 52. Ergänzungslieferung Stand März 2023. 7.030 Seiten Kommentierung in 4 Ordnern. Loseblattausgabe. Sie erhalten einmalig das Grundwerk (inkl. 90-Tage-Zugang zur Online-Version) ohne Ergänzungslieferungen. Um das Werk auf aktuellem Stand an Sie ausliefern zu können, produzieren wir es individuell. Aus dem Inhalt: Das Konzept des Kommentars in der Gesamtübersicht. Teil 1: Allgemeiner Teil – Grundlagen: Doppelbesteuerung. Ziele, Aufbau und Bedeutung der DBA. Doppelbesteuerungsabkommen, Völkerrecht und nationales Recht. Auslegung der DBA. Missbrauch von DBA. Qualifikationskonflikte. Besteuerung von Stock Options. Teil 2: OECD-Musterabkommen: Abkommenstext. Abdruck der einzelnen Artikel mit dem OECD-Musterkommentar und den umfangreichen Erläuterungen der Bearbeiter. Teil 3: Länder-DBA: Im Kommentar sind folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter enthalten: Ägypten; Argentinien; Australien; Belgien; Brasilien; Bulgarien; China; Dänemark 1995; Estland; Finnland; Frankreich; Griechenland; Großbritannien; Indien; Indonesien; Iran; Irland; Island; Israel; Italien; Japan; Jugoslawien; Kanada 2001; Kuwait; Lettland; Litauen; Luxemburg; Malaysia; Malta 2001; Marokko; Mexiko; Namibia; Neuseeland; Niederlande; Norwegen; Österreich 2000; Pakistan; Polen; Portugal; Rumänien; Russische Föderation; Schweden; Schweiz; Singapur; Spanien; Sri Lanka; Südafrika; Thailand; Tschechien; Tunesien; Türkei; Ukraine; Ungarn; USA; Zypern. Teil 4: Erbschaftsteuer-DBA: OECD-Musterabkommen und Bericht des OECD-Fiskalausschusses. Folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter sind enthalten: Österreich, Schweiz, USA. Teil 5: Anhang: Besonderheiten bei im Inland dem Steuerabzug unterliegenden Einkünften – Steuererstattung, Steuerfreistellung. Besteuerung internationaler Organisationen und deren Mitarbeiter. Teil 6: Glossary: Lexikon der wichtigsten Begriffe im Bereich der Doppelbesteuerung Deutsch/Englisch. Englisch/Deutsch.
Aktualisiert: 2023-06-26
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Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)

Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) von Baumann,  Wolfgang, Krumm,  Marcel, Seer,  Roman
Im oft langjährigen Mandatsverhältnis erwerben sich Steuerberater einen besonderen Vertrauensbonus. Kaum jemand weiß so detailliert um die wirtschaftliche und persönliche Situation des Unternehmers und seines Unternehmens – und bietet sich so nachdrücklich für die qualifizierte Nachfolgeberatung an. Die renommierten Autoren und das DStI als Herausgeber unterstützen den Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e. V.) und die am Erwerb dieser Spezialisierung Interessierten mit dem eigens dafür konzipierten Fachberater-Handbuch: Maßgeschneiderte Lösungen für alle Fragen der Planung, Gestaltung und Begleitung erfolgreicher Unternehmensnachfolge! Mit über 400 Fallbeispielen, Praxishinweisen und Formulierungsmustern – für optimale Beratungsergebnisse!
Aktualisiert: 2023-06-24
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Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)

Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) von Baumann,  Wolfgang, Krumm,  Marcel, Seer,  Roman
Im oft langjährigen Mandatsverhältnis erwerben sich Steuerberater einen besonderen Vertrauensbonus. Kaum jemand weiß so detailliert um die wirtschaftliche und persönliche Situation des Unternehmers und seines Unternehmens – und bietet sich so nachdrücklich für die qualifizierte Nachfolgeberatung an. Die renommierten Autoren und das DStI als Herausgeber unterstützen den Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e. V.) und die am Erwerb dieser Spezialisierung Interessierten mit dem eigens dafür konzipierten Fachberater-Handbuch: Maßgeschneiderte Lösungen für alle Fragen der Planung, Gestaltung und Begleitung erfolgreicher Unternehmensnachfolge! Mit über 400 Fallbeispielen, Praxishinweisen und Formulierungsmustern – für optimale Beratungsergebnisse!
Aktualisiert: 2023-06-24
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Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)

Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) von Baumann,  Wolfgang, Krumm,  Marcel, Seer,  Roman
Im oft langjährigen Mandatsverhältnis erwerben sich Steuerberater einen besonderen Vertrauensbonus. Kaum jemand weiß so detailliert um die wirtschaftliche und persönliche Situation des Unternehmers und seines Unternehmens – und bietet sich so nachdrücklich für die qualifizierte Nachfolgeberatung an. Die renommierten Autoren und das DStI als Herausgeber unterstützen den Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e. V.) und die am Erwerb dieser Spezialisierung Interessierten mit dem eigens dafür konzipierten Fachberater-Handbuch: Maßgeschneiderte Lösungen für alle Fragen der Planung, Gestaltung und Begleitung erfolgreicher Unternehmensnachfolge! Mit über 400 Fallbeispielen, Praxishinweisen und Formulierungsmustern – für optimale Beratungsergebnisse!
Aktualisiert: 2023-06-24
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Steuern im historischen Kontext

Steuern im historischen Kontext von Seer,  Roman
Dieser Band trägt zu der wohl unterschätzten Aufarbeitung der Steuerrechtsgeschichte bei. Hierbei konzentrieren sich die Beiträge des Bandes auf die geschichtliche Entwicklung der wichtigsten Steuern (Einkommen-, Körperschaft-, Erbschaft-, Vermögen-, Umsatz- und Verbrauchsteuern). Darüber hinaus wird der Unrechtsstaat des Nationalsozialismus im Hinblick auf die Methodenlehre unter dem Topos der unbegrenzten Auslegung, der Reichsfluchtsteuer sowie des Steueranpassungsgesetzes behandelt. Zudem wird der Übergang von einer Reichsfinanzverwaltung hin zu einer föderal geprägten Steuerverwaltung heutiger Tage aufgezeigt.
Aktualisiert: 2023-06-21
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Steuern im historischen Kontext

Steuern im historischen Kontext von Seer,  Roman
Dieser Band trägt zu der wohl unterschätzten Aufarbeitung der Steuerrechtsgeschichte bei. Hierbei konzentrieren sich die Beiträge des Bandes auf die geschichtliche Entwicklung der wichtigsten Steuern (Einkommen-, Körperschaft-, Erbschaft-, Vermögen-, Umsatz- und Verbrauchsteuern). Darüber hinaus wird der Unrechtsstaat des Nationalsozialismus im Hinblick auf die Methodenlehre unter dem Topos der unbegrenzten Auslegung, der Reichsfluchtsteuer sowie des Steueranpassungsgesetzes behandelt. Zudem wird der Übergang von einer Reichsfinanzverwaltung hin zu einer föderal geprägten Steuerverwaltung heutiger Tage aufgezeigt.
Aktualisiert: 2023-06-21
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Steuern im historischen Kontext

Steuern im historischen Kontext von Seer,  Roman
Dieser Band trägt zu der wohl unterschätzten Aufarbeitung der Steuerrechtsgeschichte bei. Hierbei konzentrieren sich die Beiträge des Bandes auf die geschichtliche Entwicklung der wichtigsten Steuern (Einkommen-, Körperschaft-, Erbschaft-, Vermögen-, Umsatz- und Verbrauchsteuern). Darüber hinaus wird der Unrechtsstaat des Nationalsozialismus im Hinblick auf die Methodenlehre unter dem Topos der unbegrenzten Auslegung, der Reichsfluchtsteuer sowie des Steueranpassungsgesetzes behandelt. Zudem wird der Übergang von einer Reichsfinanzverwaltung hin zu einer föderal geprägten Steuerverwaltung heutiger Tage aufgezeigt.
Aktualisiert: 2023-06-21
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DBA-Kommentar mit 12 Monaten Mindestbezug

DBA-Kommentar mit 12 Monaten Mindestbezug von Angelini,  Daniela, Bödecker,  Carsten, Dorfmüller,  Pia, Dziurdz,  Kasper, Fischer,  Hardy, Franke,  Lukas, Gebhardt,  Ronald, Geringer,  Stefanie, Goebel,  Alain, Gosch,  Dietmar, Grotherr,  Siegfried, Hagemann,  Tobias, Helm,  Sven, Hentschel,  Sven, Höppner,  LL.M.,  Horst-Dieter, Kahlenberg,  Christian, Kirchmayr-Schliesselberger,  Sabine, Kraft,  Cornelia, Kraft,  Gerhard, Kroppen,  Heinz-Klaus, Kubik,  Katharina, Langner,  Stella, Marchgraber,  Christopher, Martini,  Ruben, Oellerich,  Ingo, Rasch,  Stephan, Rehfeld,  Lars, Rolf,  Thomas, Seer,  Roman, Spilker,  Bettina, Staats,  Wendelin, Staccioli,  Guido, Stoeber,  Michael, Tumpel,  Julia, Valta,  Matthias
Mit dem DBA-Kommentar vermeiden Sie die nachteiligen Folgen einer Doppelbesteuerung für den Warenverkehr, Dienstleistungsverkehr, Kapitalverkehr, Technologieverkehr und Personenverkehr. Der Kommentar bietet Ihnen einen Überblick über das nationale Steuerrecht zahlreicher Vertragsstaaten. Anhand einer Kommentierung des OECD-Musterabkommens werden Ihnen die grundlegenden Probleme erläutert. Abweichungen davon werden in den einzelnen Länder-DBA aufgezeigt. Dadurch wird eine unnötige Wiederholung zahlreicher Kommentierungen vermieden. Der Kommentar bleibt praktikabel, übersichtlich und frei von störendem Ballast. Ein weiteres Plus: Besteuerungsprobleme Selbständiger und die Problematik der Besteuerung internationaler Sozietäten werden ebenso behandelt wie die Kommentierung zum Verständigungsverfahren und zum besonderen Verfahren nach der EG-Schiedsstellenübereinkunft. Mit 51. Ergänzungslieferung Stand März 2023. 7.030 Seiten Kommentierung in 4 Ordnern. Loseblattausgabe. Ergänzungen erscheinen nach Bedarf. Online-Nutzung inklusive. Der Mindestbezugszeitraum beträgt 12 Monate. Um das Werk auf aktuellem Stand an Sie ausliefern zu können, produzieren wir es individuell. Aus dem Inhalt: Das Konzept des Kommentars in der Gesamtübersicht. Teil 1: Allgemeiner Teil – Grundlagen: Doppelbesteuerung. Ziele, Aufbau und Bedeutung der DBA. Doppelbesteuerungsabkommen, Völkerrecht und nationales Recht. Auslegung der DBA. Missbrauch von DBA. Qualifikationskonflikte. Besteuerung von Stock Options. Teil 2: OECD-Musterabkommen: Abkommenstext. Abdruck der einzelnen Artikel mit dem OECD-Musterkommentar und den umfangreichen Erläuterungen der Bearbeiter. Teil 3: Länder-DBA: Im Kommentar sind folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter enthalten: Ägypten; Argentinien; Australien; Belgien; Brasilien; Bulgarien; China; Dänemark 1995; Estland; Finnland; Frankreich; Griechenland; Großbritannien; Indien; Indonesien; Iran; Irland; Island; Israel; Italien; Japan; Jugoslawien; Kanada 2001; Kuwait; Lettland; Litauen; Luxemburg; Malaysia; Malta 2001; Marokko; Mexiko; Namibia; Neuseeland; Niederlande; Norwegen; Österreich 2000; Pakistan; Polen; Portugal; Rumänien; Russische Föderation; Schweden; Schweiz; Singapur; Spanien; Sri Lanka; Südafrika; Thailand; Tschechien; Tunesien; Türkei; Ukraine; Ungarn; USA; Zypern. Teil 4: Erbschaftsteuer-DBA: OECD-Musterabkommen und Bericht des OECD-Fiskalausschusses. Folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter sind enthalten: Österreich, Schweiz, USA. Teil 5: Anhang: Besonderheiten bei im Inland dem Steuerabzug unterliegenden Einkünften – Steuererstattung, Steuerfreistellung. Besteuerung internationaler Organisationen und deren Mitarbeiter. Teil 6: Glossary: Lexikon der wichtigsten Begriffe im Bereich der Doppelbesteuerung Deutsch/Englisch. Englisch/Deutsch.
Aktualisiert: 2023-06-19
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DBA-Kommentar ohne Fortsetzungsbezug

DBA-Kommentar ohne Fortsetzungsbezug von Dorfmüller,  Pia, Fischer,  Hardy, Gosch,  Dietmar, Grotherr,  Siegfried, Hagemann,  Tobias, Höppner,  LL.M.,  Horst-Dieter, Kahlenberg,  Christian, Kraft,  Cornelia, Kraft,  Gerhard, Kroppen,  Heinz-Klaus, Martini,  Ruben, Oellerich,  Ingo, Rasch,  Stephan, Rehfeld,  Lars, Rolf,  Thomas, Seer,  Roman
Mit dem DBA-Kommentar vermeiden Sie die nachteiligen Folgen einer Doppelbesteuerung für den Warenverkehr, Dienstleistungsverkehr, Kapitalverkehr, Technologieverkehr und Personenverkehr. Der Kommentar bietet Ihnen einen Überblick über das nationale Steuerrecht zahlreicher Vertragsstaaten. Anhand einer Kommentierung des OECD-Musterabkommens werden Ihnen die grundlegenden Probleme erläutert. Abweichungen davon werden in den einzelnen Länder-DBA aufgezeigt. Dadurch wird eine unnötige Wiederholung zahlreicher Kommentierungen vermieden. Der Kommentar bleibt praktikabel, übersichtlich und frei von störendem Ballast. Ein weiteres Plus: Besteuerungsprobleme Selbständiger und die Problematik der Besteuerung internationaler Sozietäten werden ebenso behandelt wie die Kommentierung zum Verständigungsverfahren und zum besonderen Verfahren nach der EG-Schiedsstellenübereinkunft. Mit 52. Ergänzungslieferung Stand März 2023. 7.030 Seiten Kommentierung in 4 Ordnern. Loseblattausgabe. Sie erhalten einmalig das Grundwerk (inkl. 90-Tage-Zugang zur Online-Version) ohne Ergänzungslieferungen. Um das Werk auf aktuellem Stand an Sie ausliefern zu können, produzieren wir es individuell. Aus dem Inhalt: Das Konzept des Kommentars in der Gesamtübersicht. Teil 1: Allgemeiner Teil – Grundlagen: Doppelbesteuerung. Ziele, Aufbau und Bedeutung der DBA. Doppelbesteuerungsabkommen, Völkerrecht und nationales Recht. Auslegung der DBA. Missbrauch von DBA. Qualifikationskonflikte. Besteuerung von Stock Options. Teil 2: OECD-Musterabkommen: Abkommenstext. Abdruck der einzelnen Artikel mit dem OECD-Musterkommentar und den umfangreichen Erläuterungen der Bearbeiter. Teil 3: Länder-DBA: Im Kommentar sind folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter enthalten: Ägypten; Argentinien; Australien; Belgien; Brasilien; Bulgarien; China; Dänemark 1995; Estland; Finnland; Frankreich; Griechenland; Großbritannien; Indien; Indonesien; Iran; Irland; Island; Israel; Italien; Japan; Jugoslawien; Kanada 2001; Kuwait; Lettland; Litauen; Luxemburg; Malaysia; Malta 2001; Marokko; Mexiko; Namibia; Neuseeland; Niederlande; Norwegen; Österreich 2000; Pakistan; Polen; Portugal; Rumänien; Russische Föderation; Schweden; Schweiz; Singapur; Spanien; Sri Lanka; Südafrika; Thailand; Tschechien; Tunesien; Türkei; Ukraine; Ungarn; USA; Zypern. Teil 4: Erbschaftsteuer-DBA: OECD-Musterabkommen und Bericht des OECD-Fiskalausschusses. Folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter sind enthalten: Österreich, Schweiz, USA. Teil 5: Anhang: Besonderheiten bei im Inland dem Steuerabzug unterliegenden Einkünften – Steuererstattung, Steuerfreistellung. Besteuerung internationaler Organisationen und deren Mitarbeiter. Teil 6: Glossary: Lexikon der wichtigsten Begriffe im Bereich der Doppelbesteuerung Deutsch/Englisch. Englisch/Deutsch.
Aktualisiert: 2023-06-19
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DBA-Kommentar ohne Fortsetzungsbezug

DBA-Kommentar ohne Fortsetzungsbezug von Dorfmüller,  Pia, Fischer,  Hardy, Gosch,  Dietmar, Grotherr,  Siegfried, Hagemann,  Tobias, Höppner,  LL.M.,  Horst-Dieter, Kahlenberg,  Christian, Kraft,  Cornelia, Kraft,  Gerhard, Kroppen,  Heinz-Klaus, Martini,  Ruben, Oellerich,  Ingo, Rasch,  Stephan, Rehfeld,  Lars, Rolf,  Thomas, Seer,  Roman
Mit dem DBA-Kommentar vermeiden Sie die nachteiligen Folgen einer Doppelbesteuerung für den Warenverkehr, Dienstleistungsverkehr, Kapitalverkehr, Technologieverkehr und Personenverkehr. Der Kommentar bietet Ihnen einen Überblick über das nationale Steuerrecht zahlreicher Vertragsstaaten. Anhand einer Kommentierung des OECD-Musterabkommens werden Ihnen die grundlegenden Probleme erläutert. Abweichungen davon werden in den einzelnen Länder-DBA aufgezeigt. Dadurch wird eine unnötige Wiederholung zahlreicher Kommentierungen vermieden. Der Kommentar bleibt praktikabel, übersichtlich und frei von störendem Ballast. Ein weiteres Plus: Besteuerungsprobleme Selbständiger und die Problematik der Besteuerung internationaler Sozietäten werden ebenso behandelt wie die Kommentierung zum Verständigungsverfahren und zum besonderen Verfahren nach der EG-Schiedsstellenübereinkunft. Mit 52. Ergänzungslieferung Stand März 2023. 7.030 Seiten Kommentierung in 4 Ordnern. Loseblattausgabe. Sie erhalten einmalig das Grundwerk (inkl. 90-Tage-Zugang zur Online-Version) ohne Ergänzungslieferungen. Um das Werk auf aktuellem Stand an Sie ausliefern zu können, produzieren wir es individuell. Aus dem Inhalt: Das Konzept des Kommentars in der Gesamtübersicht. Teil 1: Allgemeiner Teil – Grundlagen: Doppelbesteuerung. Ziele, Aufbau und Bedeutung der DBA. Doppelbesteuerungsabkommen, Völkerrecht und nationales Recht. Auslegung der DBA. Missbrauch von DBA. Qualifikationskonflikte. Besteuerung von Stock Options. Teil 2: OECD-Musterabkommen: Abkommenstext. Abdruck der einzelnen Artikel mit dem OECD-Musterkommentar und den umfangreichen Erläuterungen der Bearbeiter. Teil 3: Länder-DBA: Im Kommentar sind folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter enthalten: Ägypten; Argentinien; Australien; Belgien; Brasilien; Bulgarien; China; Dänemark 1995; Estland; Finnland; Frankreich; Griechenland; Großbritannien; Indien; Indonesien; Iran; Irland; Island; Israel; Italien; Japan; Jugoslawien; Kanada 2001; Kuwait; Lettland; Litauen; Luxemburg; Malaysia; Malta 2001; Marokko; Mexiko; Namibia; Neuseeland; Niederlande; Norwegen; Österreich 2000; Pakistan; Polen; Portugal; Rumänien; Russische Föderation; Schweden; Schweiz; Singapur; Spanien; Sri Lanka; Südafrika; Thailand; Tschechien; Tunesien; Türkei; Ukraine; Ungarn; USA; Zypern. Teil 4: Erbschaftsteuer-DBA: OECD-Musterabkommen und Bericht des OECD-Fiskalausschusses. Folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter sind enthalten: Österreich, Schweiz, USA. Teil 5: Anhang: Besonderheiten bei im Inland dem Steuerabzug unterliegenden Einkünften – Steuererstattung, Steuerfreistellung. Besteuerung internationaler Organisationen und deren Mitarbeiter. Teil 6: Glossary: Lexikon der wichtigsten Begriffe im Bereich der Doppelbesteuerung Deutsch/Englisch. Englisch/Deutsch.
Aktualisiert: 2023-06-12
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DBA-Kommentar mit 12 Monaten Mindestbezug

DBA-Kommentar mit 12 Monaten Mindestbezug von Angelini,  Daniela, Bödecker,  Carsten, Dorfmüller,  Pia, Dziurdz,  Kasper, Fischer,  Hardy, Franke,  Lukas, Gebhardt,  Ronald, Geringer,  Stefanie, Goebel,  Alain, Gosch,  Dietmar, Grotherr,  Siegfried, Hagemann,  Tobias, Helm,  Sven, Hentschel,  Sven, Höppner,  LL.M.,  Horst-Dieter, Kahlenberg,  Christian, Kirchmayr-Schliesselberger,  Sabine, Kraft,  Cornelia, Kraft,  Gerhard, Kroppen,  Heinz-Klaus, Kubik,  Katharina, Langner,  Stella, Marchgraber,  Christopher, Martini,  Ruben, Oellerich,  Ingo, Rasch,  Stephan, Rehfeld,  Lars, Rolf,  Thomas, Seer,  Roman, Spilker,  Bettina, Staats,  Wendelin, Staccioli,  Guido, Stoeber,  Michael, Tumpel,  Julia, Valta,  Matthias
Mit dem DBA-Kommentar vermeiden Sie die nachteiligen Folgen einer Doppelbesteuerung für den Warenverkehr, Dienstleistungsverkehr, Kapitalverkehr, Technologieverkehr und Personenverkehr. Der Kommentar bietet Ihnen einen Überblick über das nationale Steuerrecht zahlreicher Vertragsstaaten. Anhand einer Kommentierung des OECD-Musterabkommens werden Ihnen die grundlegenden Probleme erläutert. Abweichungen davon werden in den einzelnen Länder-DBA aufgezeigt. Dadurch wird eine unnötige Wiederholung zahlreicher Kommentierungen vermieden. Der Kommentar bleibt praktikabel, übersichtlich und frei von störendem Ballast. Ein weiteres Plus: Besteuerungsprobleme Selbständiger und die Problematik der Besteuerung internationaler Sozietäten werden ebenso behandelt wie die Kommentierung zum Verständigungsverfahren und zum besonderen Verfahren nach der EG-Schiedsstellenübereinkunft. Mit 51. Ergänzungslieferung Stand März 2023. 7.030 Seiten Kommentierung in 4 Ordnern. Loseblattausgabe. Ergänzungen erscheinen nach Bedarf. Online-Nutzung inklusive. Der Mindestbezugszeitraum beträgt 12 Monate. Um das Werk auf aktuellem Stand an Sie ausliefern zu können, produzieren wir es individuell. Aus dem Inhalt: Das Konzept des Kommentars in der Gesamtübersicht. Teil 1: Allgemeiner Teil – Grundlagen: Doppelbesteuerung. Ziele, Aufbau und Bedeutung der DBA. Doppelbesteuerungsabkommen, Völkerrecht und nationales Recht. Auslegung der DBA. Missbrauch von DBA. Qualifikationskonflikte. Besteuerung von Stock Options. Teil 2: OECD-Musterabkommen: Abkommenstext. Abdruck der einzelnen Artikel mit dem OECD-Musterkommentar und den umfangreichen Erläuterungen der Bearbeiter. Teil 3: Länder-DBA: Im Kommentar sind folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter enthalten: Ägypten; Argentinien; Australien; Belgien; Brasilien; Bulgarien; China; Dänemark 1995; Estland; Finnland; Frankreich; Griechenland; Großbritannien; Indien; Indonesien; Iran; Irland; Island; Israel; Italien; Japan; Jugoslawien; Kanada 2001; Kuwait; Lettland; Litauen; Luxemburg; Malaysia; Malta 2001; Marokko; Mexiko; Namibia; Neuseeland; Niederlande; Norwegen; Österreich 2000; Pakistan; Polen; Portugal; Rumänien; Russische Föderation; Schweden; Schweiz; Singapur; Spanien; Sri Lanka; Südafrika; Thailand; Tschechien; Tunesien; Türkei; Ukraine; Ungarn; USA; Zypern. Teil 4: Erbschaftsteuer-DBA: OECD-Musterabkommen und Bericht des OECD-Fiskalausschusses. Folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter sind enthalten: Österreich, Schweiz, USA. Teil 5: Anhang: Besonderheiten bei im Inland dem Steuerabzug unterliegenden Einkünften – Steuererstattung, Steuerfreistellung. Besteuerung internationaler Organisationen und deren Mitarbeiter. Teil 6: Glossary: Lexikon der wichtigsten Begriffe im Bereich der Doppelbesteuerung Deutsch/Englisch. Englisch/Deutsch.
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DBA-Kommentar mit 12 Monaten Mindestbezug

DBA-Kommentar mit 12 Monaten Mindestbezug von Angelini,  Daniela, Bödecker,  Carsten, Dorfmüller,  Pia, Dziurdz,  Kasper, Fischer,  Hardy, Franke,  Lukas, Gebhardt,  Ronald, Geringer,  Stefanie, Goebel,  Alain, Gosch,  Dietmar, Grotherr,  Siegfried, Hagemann,  Tobias, Helm,  Sven, Hentschel,  Sven, Höppner,  LL.M.,  Horst-Dieter, Kahlenberg,  Christian, Kirchmayr-Schliesselberger,  Sabine, Kraft,  Cornelia, Kraft,  Gerhard, Kroppen,  Heinz-Klaus, Kubik,  Katharina, Langner,  Stella, Marchgraber,  Christopher, Martini,  Ruben, Oellerich,  Ingo, Rasch,  Stephan, Rehfeld,  Lars, Rolf,  Thomas, Seer,  Roman, Spilker,  Bettina, Staats,  Wendelin, Staccioli,  Guido, Stoeber,  Michael, Tumpel,  Julia, Valta,  Matthias
Mit dem DBA-Kommentar vermeiden Sie die nachteiligen Folgen einer Doppelbesteuerung für den Warenverkehr, Dienstleistungsverkehr, Kapitalverkehr, Technologieverkehr und Personenverkehr. Der Kommentar bietet Ihnen einen Überblick über das nationale Steuerrecht zahlreicher Vertragsstaaten. Anhand einer Kommentierung des OECD-Musterabkommens werden Ihnen die grundlegenden Probleme erläutert. Abweichungen davon werden in den einzelnen Länder-DBA aufgezeigt. Dadurch wird eine unnötige Wiederholung zahlreicher Kommentierungen vermieden. Der Kommentar bleibt praktikabel, übersichtlich und frei von störendem Ballast. Ein weiteres Plus: Besteuerungsprobleme Selbständiger und die Problematik der Besteuerung internationaler Sozietäten werden ebenso behandelt wie die Kommentierung zum Verständigungsverfahren und zum besonderen Verfahren nach der EG-Schiedsstellenübereinkunft. Mit 51. Ergänzungslieferung Stand März 2023. 7.030 Seiten Kommentierung in 4 Ordnern. Loseblattausgabe. Ergänzungen erscheinen nach Bedarf. Online-Nutzung inklusive. Der Mindestbezugszeitraum beträgt 12 Monate. Um das Werk auf aktuellem Stand an Sie ausliefern zu können, produzieren wir es individuell. Aus dem Inhalt: Das Konzept des Kommentars in der Gesamtübersicht. Teil 1: Allgemeiner Teil – Grundlagen: Doppelbesteuerung. Ziele, Aufbau und Bedeutung der DBA. Doppelbesteuerungsabkommen, Völkerrecht und nationales Recht. Auslegung der DBA. Missbrauch von DBA. Qualifikationskonflikte. Besteuerung von Stock Options. Teil 2: OECD-Musterabkommen: Abkommenstext. Abdruck der einzelnen Artikel mit dem OECD-Musterkommentar und den umfangreichen Erläuterungen der Bearbeiter. Teil 3: Länder-DBA: Im Kommentar sind folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter enthalten: Ägypten; Argentinien; Australien; Belgien; Brasilien; Bulgarien; China; Dänemark 1995; Estland; Finnland; Frankreich; Griechenland; Großbritannien; Indien; Indonesien; Iran; Irland; Island; Israel; Italien; Japan; Jugoslawien; Kanada 2001; Kuwait; Lettland; Litauen; Luxemburg; Malaysia; Malta 2001; Marokko; Mexiko; Namibia; Neuseeland; Niederlande; Norwegen; Österreich 2000; Pakistan; Polen; Portugal; Rumänien; Russische Föderation; Schweden; Schweiz; Singapur; Spanien; Sri Lanka; Südafrika; Thailand; Tschechien; Tunesien; Türkei; Ukraine; Ungarn; USA; Zypern. Teil 4: Erbschaftsteuer-DBA: OECD-Musterabkommen und Bericht des OECD-Fiskalausschusses. Folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter sind enthalten: Österreich, Schweiz, USA. Teil 5: Anhang: Besonderheiten bei im Inland dem Steuerabzug unterliegenden Einkünften – Steuererstattung, Steuerfreistellung. Besteuerung internationaler Organisationen und deren Mitarbeiter. Teil 6: Glossary: Lexikon der wichtigsten Begriffe im Bereich der Doppelbesteuerung Deutsch/Englisch. Englisch/Deutsch.
Aktualisiert: 2023-06-05
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DBA-Kommentar ohne Fortsetzungsbezug von Dorfmüller,  Pia, Fischer,  Hardy, Gosch,  Dietmar, Grotherr,  Siegfried, Hagemann,  Tobias, Höppner,  LL.M.,  Horst-Dieter, Kahlenberg,  Christian, Kraft,  Cornelia, Kraft,  Gerhard, Kroppen,  Heinz-Klaus, Martini,  Ruben, Oellerich,  Ingo, Rasch,  Stephan, Rehfeld,  Lars, Rolf,  Thomas, Seer,  Roman
Mit dem DBA-Kommentar vermeiden Sie die nachteiligen Folgen einer Doppelbesteuerung für den Warenverkehr, Dienstleistungsverkehr, Kapitalverkehr, Technologieverkehr und Personenverkehr. Der Kommentar bietet Ihnen einen Überblick über das nationale Steuerrecht zahlreicher Vertragsstaaten. Anhand einer Kommentierung des OECD-Musterabkommens werden Ihnen die grundlegenden Probleme erläutert. Abweichungen davon werden in den einzelnen Länder-DBA aufgezeigt. Dadurch wird eine unnötige Wiederholung zahlreicher Kommentierungen vermieden. Der Kommentar bleibt praktikabel, übersichtlich und frei von störendem Ballast. Ein weiteres Plus: Besteuerungsprobleme Selbständiger und die Problematik der Besteuerung internationaler Sozietäten werden ebenso behandelt wie die Kommentierung zum Verständigungsverfahren und zum besonderen Verfahren nach der EG-Schiedsstellenübereinkunft. Mit 52. Ergänzungslieferung Stand März 2023. 7.030 Seiten Kommentierung in 4 Ordnern. Loseblattausgabe. Sie erhalten einmalig das Grundwerk (inkl. 90-Tage-Zugang zur Online-Version) ohne Ergänzungslieferungen. Um das Werk auf aktuellem Stand an Sie ausliefern zu können, produzieren wir es individuell. Aus dem Inhalt: Das Konzept des Kommentars in der Gesamtübersicht. Teil 1: Allgemeiner Teil – Grundlagen: Doppelbesteuerung. Ziele, Aufbau und Bedeutung der DBA. Doppelbesteuerungsabkommen, Völkerrecht und nationales Recht. Auslegung der DBA. Missbrauch von DBA. Qualifikationskonflikte. Besteuerung von Stock Options. Teil 2: OECD-Musterabkommen: Abkommenstext. Abdruck der einzelnen Artikel mit dem OECD-Musterkommentar und den umfangreichen Erläuterungen der Bearbeiter. Teil 3: Länder-DBA: Im Kommentar sind folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter enthalten: Ägypten; Argentinien; Australien; Belgien; Brasilien; Bulgarien; China; Dänemark 1995; Estland; Finnland; Frankreich; Griechenland; Großbritannien; Indien; Indonesien; Iran; Irland; Island; Israel; Italien; Japan; Jugoslawien; Kanada 2001; Kuwait; Lettland; Litauen; Luxemburg; Malaysia; Malta 2001; Marokko; Mexiko; Namibia; Neuseeland; Niederlande; Norwegen; Österreich 2000; Pakistan; Polen; Portugal; Rumänien; Russische Föderation; Schweden; Schweiz; Singapur; Spanien; Sri Lanka; Südafrika; Thailand; Tschechien; Tunesien; Türkei; Ukraine; Ungarn; USA; Zypern. Teil 4: Erbschaftsteuer-DBA: OECD-Musterabkommen und Bericht des OECD-Fiskalausschusses. Folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter sind enthalten: Österreich, Schweiz, USA. Teil 5: Anhang: Besonderheiten bei im Inland dem Steuerabzug unterliegenden Einkünften – Steuererstattung, Steuerfreistellung. Besteuerung internationaler Organisationen und deren Mitarbeiter. Teil 6: Glossary: Lexikon der wichtigsten Begriffe im Bereich der Doppelbesteuerung Deutsch/Englisch. Englisch/Deutsch.
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