Der vorliegende Band enthält die Beiträge, die anlässlich der Feier zum Amtswechsel des Direktors am 2. März 2004 im Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg gehalten wurden. Anlass dieser Feier war die Emeritierung des bisherigen Direktors Professor Dr. Albin Eser und die Einführung von Professor Dr. Ulrich Sieber zum neuen Direktor am Freiburger Max-Planck-Institut.
Im Anschluss an die kurzen Festansprachen wird in der vorliegenden Publikation zunächst die Rückschau des scheidenden Direktors Prof. Dr. Albin Eser auf die Umsetzung der bei seinem Amtsantritt aufgestellten allgemeinen forschungspolitischen Leitlinien abgedruckt. Sie enthält eine Analyse der Themenschwerpunkte seiner Tätigkeit, insbesondere der Menschenrechte im Strafverfahren, des Medizinrechts und der Strafrechtsvergleichung.
Anschließend folgt die Antrittsrede des neuen Direktors Prof. Dr. Ulrich Sieber, in der er das zukünftige Forschungsprogramm des Instituts im Hinblick auf Gegenstand, Ziele und Methoden vorstellt. Das neue Programm knüpft mit der interdisziplinären Zusammenarbeit von Strafrecht und Kriminologie sowie der zentralen Methode der Strafrechtsvergleichung an die seit der Gründung des Instituts verfolgte Tradition an. Thematisch konzentriert es sich auf die neuen Herausforderungen der Weltgesellschaft, der Informationsgesellschaft und der Risikogesellschaft, die das Strafrecht an seine territorialen und funktionalen Grenzen führen. Diese verlangen - vor allem im Hinblick auf internationale Wirtschaftskriminalität, Internetkriminalität, organisierte Kriminalität und Terrorismus - nach neuen transnationalen und supranationalen Antworten, die nicht nur den Schutz der Gesellschaft, sondern auch die Freiheitsrechte des Einzelnen berücksichtigen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Publikationen sind Teil eines größeren Forschungsprojekts am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht. Sie betreffen die Strafrechtsvergleichung, die am Institut nicht nur eine wichtige Forschungsmethode ist, sondern auch zentraler Forschungsgegenstand. Das hier mit ersten Ergebnissen vorgestellte Projekt zielt auf die Entwicklung einer universal gültigen Metastruktur des Strafrechts als Grundlage einer weltweiten, systematischen und funktionalen Strafrechtsvergleichung. Eine solche - über den nationalen Rechtsordnungen stehende - Struktur ist Voraussetzung für die angestrebte systematische Erfassung des nationalen Strafrechts in rechtsvergleichender Darstellung, die vergleichende Analyse der weltweit bestehenden Lösungsmodelle, die Bestimmung von allgemeinen Rechtsgrundsätzen sowie für die Entwicklung einer internationalen Strafrechtsdogmatik.
Mit diesen Veröffentlichungen werden die Teilergebnisse eines ersten Forschungsabschnitts vorgestellt. Auf der Grundlage einer seit dem Jahr 2004 erarbeiteten detaillierten Gliederungsstruktur wurde für zwölf repräsentativ ausgewählte Rechtsordnungen der Allgemeine Teil des Strafrechts unter gemeinsamen Fragestellungen vergleichend analysiert und in Landesberichten dargestellt. In diese Pilotstudie einbezogen wurden die Rechtsordnungen von China, Côte d'Ivoire, England und Wales, Frankreich, Italien, Korea, Österreich, Polen, Schottland, Schweden, Spanien und der Türkei. Teilband 1 enthält einführende Landesberichte; der Inhalt der folgenden Teilbände ist thematisch nach zentralen Sachgebieten geordnet, sodass die verschiedenen nationalen Lösungsansätze leichter vergleichbar sind.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das internationale Forschungsprojekt »Strafrecht in Reaktion auf Systemunrecht – Vergleichende Einblicke in Transitionsprozesse« geht der Frage nach, auf welche Weise unterschiedliche nationale Rechtsordnungen auf staatsgesteuertes Unrecht reagieren, das vor einem politischen Systemwechsel begangen wurde. Einbezogen in die rechtsvergleichende Untersuchung sind über 20 Länder aus Europa, Lateinamerika, Afrika und Asien. Mit dem vorliegenden Band wird das Projekt abgeschlossen und Bilanz aus einer mehr als zehnjährigen Forschungsarbeit gezogen. Wesentliche Ergebnisse der Landesberichte vor dem Hintergrund des Begriffspaares »Transitionsstrafrecht und Vergangenheitspolitik« werden verglichen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Dieser Band widmet sich dem strafrechtlichen Umgang Südafrikas mit seiner Apartheidvergangenheit. Das Land nimmt im Rahmen der juristischen Transitionsforschung einen besonderen Platz ein, da es ein neues Modell der Aufklärung von Systemunrecht entwickelte. Es stellte sich seiner Vergangenheit in zweifacher Weise. Zunächst strengten mehrere Staatsanwälte zu Beginn der neunziger Jahre - also noch vor dem eigentlichen politischen Systemwechsel - Strafverfahren gegen einzelne Sicherheitskräfte an. Darüber hinaus setzte das erste demokratisch gewählte Parlament im Jahr 1995 eine Wahrheits- und Versöhnungskommission ein. Die Autorin beschreibt die historische Entwicklung des Apartheidregimes, die Apartheidverbrechen und den anschließenden Umgang mit dem schweren Unrecht. Dabei wird analysiert, wie es dazu kam, dass Täter Amnestie beantragten und vor der Kommission ihre Beteiligung an politischen Verbrechen einräumten.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Publikation ist Teil eines größeren Forschungsprojekts am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht und strebt eine Strafrechtsvergleichung an. Das hier vorgestellte Projekt zielt auf die Entwicklung einer universal gültigen Metastruktur des Strafrechts als Grundlage einer weltweiten, systematischen und funktionalen Strafrechtsvergleichung. Auf der Grundlage einer seit dem Jahr 2004 erarbeiteten detaillierten Gliederungsstruktur wurde für zwölf repräsentativ ausgewählte Rechtsordnungen der Allgemeine Teil des Strafrechts unter gemeinsamen Fragestellungen vergleichend analysiert und in Landesberichten dargestellt. Teilband 1 enthält einführende Landesberichte; der Inhalt der Teilbände 2 bis 5 ist thematisch nach zentralen Sachgebieten geordnet, sodass die verschiedenen nationalen Lösungsansätze leichter vergleichbar sind.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Publikation ist Teil eines größeren Forschungsprojekts am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht und strebt eine Strafrechtsvergleichung an. Das hier mit ersten Ergebnissen vorgestellte Projekt zielt auf die Entwicklung einer universal gültigen Metastruktur des Strafrechts als Grundlage einer weltweiten, systematischen und funktionalen Strafrechtsvergleichung. Auf der Grundlage einer seit dem Jahr 2004 erarbeiteten detaillierten Gliederungsstruktur wurde für zwölf repräsentativ ausgewählte Rechtsordnungen der Allgemeine Teil des Strafrechts unter gemeinsamen Fragestellungen vergleichend analysiert und in Landesberichten dargestellt. Der vorliegende, erste Teilband enthält einführende Landesberichte; der Inhalt der folgenden Teilbände ist thematisch nach zentralen Sachgebieten geordnet, sodass die verschiedenen nationalen Lösungsansätze leichter vergleichbar sind.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Publikationen sind Teil eines größeren Forschungsprojekts am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht. Sie betreffen die Strafrechtsvergleichung, die am Institut nicht nur eine wichtige Forschungsmethode ist, sondern auch zentraler Forschungsgegenstand. Das hier mit ersten Ergebnissen vorgestellte Projekt zielt auf die Entwicklung einer universal gültigen Metastruktur des Strafrechts als Grundlage einer weltweiten, systematischen und funktionalen Strafrechtsvergleichung. Eine solche - über den nationalen Rechtsordnungen stehende - Struktur ist Voraussetzung für die angestrebte systematische Erfassung des nationalen Strafrechts in rechtsvergleichender Darstellung, die vergleichende Analyse der weltweit bestehenden Lösungsmodelle, die Bestimmung von allgemeinen Rechtsgrundsätzen sowie für die Entwicklung einer internationalen Strafrechtsdogmatik.
Mit diesen Veröffentlichungen werden die Teilergebnisse eines ersten Forschungsabschnitts vorgestellt. Auf der Grundlage einer seit dem Jahr 2004 erarbeiteten detaillierten Gliederungsstruktur wurde für zwölf repräsentativ ausgewählte Rechtsordnungen der Allgemeine Teil des Strafrechts unter gemeinsamen Fragestellungen vergleichend analysiert und in Landesberichten dargestellt. In diese Pilotstudie einbezogen wurden die Rechtsordnungen von China, Côte d'Ivoire, England und Wales, Frankreich, Italien, Korea, Österreich, Polen, Schottland, Schweden, Spanien und der Türkei. Teilband 1 enthält einführende Landesberichte; der Inhalt der folgenden Teilbände ist thematisch nach zentralen Sachgebieten geordnet, sodass die verschiedenen nationalen Lösungsansätze leichter vergleichbar sind.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Forschungsprojekt "Nationale Strafverfolgung völkerrechtlicher Verbrechen - National Prosecution of International Crimes" geht vor dem Hintergrund der komplementären Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs der Frage nach, in welchem Umfang und in welcher Weise verschiedene Staaten eine Ahndung von Völkerstraftaten durch eigene nationale Gerichte ermöglichen.
In den bislang erschienenen sechs Bänden der Reihe "Nationale Strafverfolgung völkerrechtlicher Verbrechen" sowie einem spanischsprachigen Band wurden die Landesberichte zur Rechtslage in den einzelnen Staaten veröffentlicht. Der hiermit vorgelegte rechtsvergleichende Querschnitt, der von Helmut Kreicker erarbeitet wurde und das Projekt zum Abschluss bringt, führt zentrale Aussagen der einzelnen Landesberichte zusammen und vergleicht die Rechtslage in den untersuchten Staaten sowohl mit dem gegenwärtigen Stand des völkerrechtlichen Strafrechts als auch miteinander.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Hans-Heinrich Jescheck ist einer der herausragenden Strafrechtswissenschaftler der europäischen Nachkriegszeit. Als Gründer des Freiburger Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht prägte er dessen weltweite Reputation vor allem durch Strafrechtsvergleichung sowie durch die Zusammenarbeit von "Strafrecht und Kriminologie unter einem Dach". Der damit institutionalisierte strafrechtlich-kriminologische Forschungsansatz sowie seine Vision einer Strafrechtsvergleichung als "Brücke zur Welt" und als Grundlage einer universalen Strafrechtswissenschaft sind heute im Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht die zentralen Instrumente zur Lösung der neuen strafrechtlichen Probleme von Globalisierung und Risikogesellschaft.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das internationale Forschungsprojekt »Strafrecht in Reaktion auf Systemunrecht - Vergleichende Einblicke in Transitionsprozesse« unter der Leitung von Albin Eser, Ulrich Sieber und Jörg Arnold geht der Frage nach, auf welche Weise unterschiedliche Rechtsordnungen auf staatsgesteuertes Unrecht reagieren, das vor einem politischen Systemwechsel begangen wurde. Einbezogen in die rechtsvergleichende Untersuchung sind über 20 Länder aus Europa, Lateinamerika, Afrika und Asien. Der vorliegende Band zeigt die historischen Entwicklungslinien des Rechts in Bulgarien seit 1945 auf und gibt somit Einblicke in die Voraussetzungen sowohl für die gesellschaftspolitische Wende (1989) als auch für die rechtliche Umsetzung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit seit dieser Zeit.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Zum Grundwerk
Der Aufbau des Handbuchs orientiert sich an den Fragestellungen und Abläufen im Unternehmen. Diesen Ansatz beleuchten zahlreiche ausgewiesene Experten aus Wissenschaft und Praxis in einer klaren und übersichtlichen Darstellungsform.
Beginnend bei den technischen und betriebswirtschaftlichen Grundlagen über die unzähligen Rechtsfragen im Online-Bereich bis hin zur Haftung und internationalen Gerichtszuständigkeit im Internet gibt das Werk für alle Rechtsfragen des elektronischen Geschäftsverkehrs die notwendigen Erklärungen und Antworten.
Zielgruppe
Für Access- und Content-Provider und deren Rechtsabteilungen, Verantwortliche aus dem Online-Bereich, Unternehmen z.B. mit Schwerpunkt Online-Marketing, Electronic Publishing, E- Commerce, Verbände, Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Verwaltungen.
Aktualisiert: 2023-05-17
Autor:
Florian Claus Albrecht,
Karsten Altenhain,
Christian Arlt,
Felix Banholzer,
Sophia Becker,
Kirsten Beckmann,
Philip Bitter,
Christiane Boemke,
Britta E. Brisch,
Klaus M. Brisch,
Henning Brockmeyer,
Dominik Brodowski,
Frank Buchner,
Mahdi Daneshzadeh Tabrizi,
Jonathan Drescher,
Julia Dreyer,
Dirk Ehlers,
Oliver C. Ehrmann,
Stefan Ernst,
Carsten Föhlisch,
Jens Gaster,
Nikolas Guggenberger,
Matthias Haag,
Wolfgang Hackenberg,
Sarah Hartmann,
Jan Hegemann,
Marcus Helfrich,
Maximilian Hemmert-Halswick,
Christian-Henner Hentsch,
Thomas Hoeren,
Frank Michael Höfinger,
Bernd Holznagel,
Nicolas John,
Jan Christopher Kalbhenn,
Michael Kersting,
Johannes Kevekordes,
Volker Kitz,
Barbara Kolany-Raiser,
Christopher Kuner,
Oliver Lampe,
Arno Lampmann,
Stefan Möllenkamp,
Ulf Müller,
Nicolas J. Nadolny,
Mathias Neubauer,
Jens Nusser,
Roderic Ortner,
Jan Oster,
Jörg-Alexander Paul,
Philipp Roos,
Markus Ruttig,
Jens M Schmittmann,
Peter Schmitz,
Walter Seitz,
Andreas Sesing-Wagenpfeil,
Ulrich Sieber,
Christian Solmecke,
David Stadermann,
Wolfhard Steinmetz,
Björn Steinrötter,
Christian Straker,
Steffen Uphues,
Martin Viefhues,
Georg von Wallis,
Cara Warmuth,
Rolf H. Weber,
Stefan Werner,
Torsten Wettich,
Lukas Willecke
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Zum Grundwerk
Der Aufbau des Handbuchs orientiert sich an den Fragestellungen und Abläufen im Unternehmen. Diesen Ansatz beleuchten zahlreiche ausgewiesene Experten aus Wissenschaft und Praxis in einer klaren und übersichtlichen Darstellungsform.
Beginnend bei den technischen und betriebswirtschaftlichen Grundlagen über die unzähligen Rechtsfragen im Online-Bereich bis hin zur Haftung und internationalen Gerichtszuständigkeit im Internet gibt das Werk für alle Rechtsfragen des elektronischen Geschäftsverkehrs die notwendigen Erklärungen und Antworten.
Zielgruppe
Für Access- und Content-Provider und deren Rechtsabteilungen, Verantwortliche aus dem Online-Bereich, Unternehmen z.B. mit Schwerpunkt Online-Marketing, Electronic Publishing, E- Commerce, Verbände, Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Verwaltungen.
Aktualisiert: 2023-05-16
Autor:
Florian Claus Albrecht,
Karsten Altenhain,
Christian Arlt,
Felix Banholzer,
Sophia Becker,
Kirsten Beckmann,
Philip Bitter,
Christiane Boemke,
Britta E. Brisch,
Klaus M. Brisch,
Henning Brockmeyer,
Dominik Brodowski,
Frank Buchner,
Mahdi Daneshzadeh Tabrizi,
Jonathan Drescher,
Julia Dreyer,
Dirk Ehlers,
Oliver C. Ehrmann,
Stefan Ernst,
Carsten Föhlisch,
Jens Gaster,
Nikolas Guggenberger,
Matthias Haag,
Wolfgang Hackenberg,
Sarah Hartmann,
Jan Hegemann,
Marcus Helfrich,
Maximilian Hemmert-Halswick,
Christian-Henner Hentsch,
Thomas Hoeren,
Frank Michael Höfinger,
Bernd Holznagel,
Nicolas John,
Jan Christopher Kalbhenn,
Michael Kersting,
Johannes Kevekordes,
Volker Kitz,
Barbara Kolany-Raiser,
Christopher Kuner,
Oliver Lampe,
Arno Lampmann,
Stefan Möllenkamp,
Ulf Müller,
Nicolas J. Nadolny,
Mathias Neubauer,
Jens Nusser,
Roderic Ortner,
Jan Oster,
Jörg-Alexander Paul,
Philipp Roos,
Markus Ruttig,
Jens M Schmittmann,
Peter Schmitz,
Walter Seitz,
Andreas Sesing-Wagenpfeil,
Ulrich Sieber,
Christian Solmecke,
David Stadermann,
Wolfhard Steinmetz,
Björn Steinrötter,
Christian Straker,
Steffen Uphues,
Martin Viefhues,
Georg von Wallis,
Cara Warmuth,
Rolf H. Weber,
Stefan Werner,
Torsten Wettich,
Lukas Willecke
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Der vorliegende Band enthält die Beiträge, die anlässlich der Feier zum Amtswechsel des Direktors am 2. März 2004 im Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg gehalten wurden. Anlass dieser Feier war die Emeritierung des bisherigen Direktors Professor Dr. Albin Eser und die Einführung von Professor Dr. Ulrich Sieber zum neuen Direktor am Freiburger Max-Planck-Institut.
Im Anschluss an die kurzen Festansprachen wird in der vorliegenden Publikation zunächst die Rückschau des scheidenden Direktors Prof. Dr. Albin Eser auf die Umsetzung der bei seinem Amtsantritt aufgestellten allgemeinen forschungspolitischen Leitlinien abgedruckt. Sie enthält eine Analyse der Themenschwerpunkte seiner Tätigkeit, insbesondere der Menschenrechte im Strafverfahren, des Medizinrechts und der Strafrechtsvergleichung.
Anschließend folgt die Antrittsrede des neuen Direktors Prof. Dr. Ulrich Sieber, in der er das zukünftige Forschungsprogramm des Instituts im Hinblick auf Gegenstand, Ziele und Methoden vorstellt. Das neue Programm knüpft mit der interdisziplinären Zusammenarbeit von Strafrecht und Kriminologie sowie der zentralen Methode der Strafrechtsvergleichung an die seit der Gründung des Instituts verfolgte Tradition an. Thematisch konzentriert es sich auf die neuen Herausforderungen der Weltgesellschaft, der Informationsgesellschaft und der Risikogesellschaft, die das Strafrecht an seine territorialen und funktionalen Grenzen führen. Diese verlangen - vor allem im Hinblick auf internationale Wirtschaftskriminalität, Internetkriminalität, organisierte Kriminalität und Terrorismus - nach neuen transnationalen und supranationalen Antworten, die nicht nur den Schutz der Gesellschaft, sondern auch die Freiheitsrechte des Einzelnen berücksichtigen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Publikationen sind Teil eines größeren Forschungsprojekts am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht. Sie betreffen die Strafrechtsvergleichung, die am Institut nicht nur eine wichtige Forschungsmethode ist, sondern auch zentraler Forschungsgegenstand. Das hier mit ersten Ergebnissen vorgestellte Projekt zielt auf die Entwicklung einer universal gültigen Metastruktur des Strafrechts als Grundlage einer weltweiten, systematischen und funktionalen Strafrechtsvergleichung. Eine solche - über den nationalen Rechtsordnungen stehende - Struktur ist Voraussetzung für die angestrebte systematische Erfassung des nationalen Strafrechts in rechtsvergleichender Darstellung, die vergleichende Analyse der weltweit bestehenden Lösungsmodelle, die Bestimmung von allgemeinen Rechtsgrundsätzen sowie für die Entwicklung einer internationalen Strafrechtsdogmatik.
Mit diesen Veröffentlichungen werden die Teilergebnisse eines ersten Forschungsabschnitts vorgestellt. Auf der Grundlage einer seit dem Jahr 2004 erarbeiteten detaillierten Gliederungsstruktur wurde für zwölf repräsentativ ausgewählte Rechtsordnungen der Allgemeine Teil des Strafrechts unter gemeinsamen Fragestellungen vergleichend analysiert und in Landesberichten dargestellt. In diese Pilotstudie einbezogen wurden die Rechtsordnungen von China, Côte d'Ivoire, England und Wales, Frankreich, Italien, Korea, Österreich, Polen, Schottland, Schweden, Spanien und der Türkei. Teilband 1 enthält einführende Landesberichte; der Inhalt der folgenden Teilbände ist thematisch nach zentralen Sachgebieten geordnet, sodass die verschiedenen nationalen Lösungsansätze leichter vergleichbar sind.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Das internationale Forschungsprojekt »Strafrecht in Reaktion auf Systemunrecht - Vergleichende Einblicke in Transitionsprozesse« unter der Leitung von Albin Eser, Ulrich Sieber und Jörg Arnold geht der Frage nach, auf welche Weise unterschiedliche Rechtsordnungen auf staatsgesteuertes Unrecht reagieren, das vor einem politischen Systemwechsel begangen wurde. Einbezogen in die rechtsvergleichende Untersuchung sind über 20 Länder aus Europa, Lateinamerika, Afrika und Asien. Der vorliegende Band zeigt die historischen Entwicklungslinien des Rechts in Bulgarien seit 1945 auf und gibt somit Einblicke in die Voraussetzungen sowohl für die gesellschaftspolitische Wende (1989) als auch für die rechtliche Umsetzung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit seit dieser Zeit.
Aktualisiert: 2023-05-15
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China nimmt im Rahmen des internationalen Forschungsprojekts zum Systemunrecht insofern einen besonderen Platz ein, als es sich bei der Neuordnung der politischen Landschaft nach dem Tod Mao Zedongs nicht um einen klassischen Systemwechsel von der Diktatur zur Demokratie handelte. Der Transitionsprozess in China entspricht eher einem politischen Richtungswechsel innerhalb einer bestehenden Grundordnung. Dieser Balanceakt zwischen politischer Kontinuität und Diskontinuität kommt auch in der Strafverfolgung zum Ausdruck. Zwischen 1976 und 1984 wurden Dutzende Personen in weiten Teilen Chinas angeklagt und verurteilt, denen strafrechtlich relevante Verfehlungen vorgeworfen wurden. Rechtlich wurden die Vorwürfe hauptsächlich auf diverse Delikte der Konterrevolution gestützt. Für die Suche nach historischer Wahrheit blieb in den Strafverfahren wenig Raum.
Der Autor des Berichts führt in die historischen Grundlagen der chinesischen Kulturrevolution ein und untersucht den anschließenden Umgang mit dem dort verübten Unrecht. Dabei werden neben der Strafverfolgung auch Rehabilitierungen beleuchtet. Im Anhang enthält der Band konzentrierte Überblicke, insbesondere über Strafverfahren, beteiligte Richter und Staatsanwälte sowie vermeintliche Täter und Opfer, die sowohl für Juristen und Politologen wie für Sinologen von hohem Interesse und Nutzen sein dürften.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Der vorliegende Landesbericht zu Südkorea von Cho Byungsun, Carolin Holzapfl und Thomas Richter untersucht die Reaktionen auf das Unrecht, das von 1979 bis in die 80er-Jahre hinein durch das damalige autoritäre Regime begangen wurde. Im ersten Teil betrachten und analysieren die Autoren den steinigen Weg hin zur allmählichen Demokratisierung des Landes. Vor dem politischen Wechsel, der 1987 eingeleitet wurde, brachte die autoritäre Herrschaft verschiedene Formen des Systemunrechts hervor: die gewaltsame Machtergreifung Chun Doohwans im Jahr 1979 und die blutige Niederschlagung der Demokratiebewegung in der Stadt Kwangju im Mai 1980, mit der Chun Doohwan seine Macht zu sichern suchte; hinzu kamen Rechtsbeugung und Korruption. Wie der Makrokriminalität des nahezu überwundenen Systems nach 1987 begegnet wurde, wird im zweiten Teil des Berichts aufgezeigt. Über Jahre lag Südkorea unter dem Schleier eines vermeintlichen inneren Friedens.
Der Schattenwurf der Vergangenheit ließ sich jedoch nicht aufhalten - im Jahr 1995 setzte schließlich anlässlich eines Korruptionsskandals die strafrechtliche Verfolgung der Verantwortlichen ein. Im Mittelpunkt der juristischen Diskussion standen dabei Fragen des gelungenen Hochverrats, der Verjährung und des Rückwirkungsverbots. Nachdem die Prozesse gegen die beiden ehemaligen Präsidenten Chun Doohwan und Roh Taewoo sowie andere Mitverantwortliche zur letztinstanzlichen Verurteilung und zu langjährigen Haftstrafen geführt hatten, nahm die strafrechtliche Auseinandersetzung mit der Vergangenheit im Dezember 1997 eine erneute Wendung: Chun Doohwan und Roh Taewoo wurden begnadigt. Der Bericht schließt mit rechtspolitischen Folgerungen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Der vorliegende Band ist dem Gedenken an den großen Strafrechtler Professor Dr. Dr. h.c. mult. Hans-Heinrich Jescheck gewidmet, der 1966 das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht gründete und gemeinsam mit dem Kriminologen Günther Kaiser zu internationaler Anerkennung führte. Repräsentanten der von ihm vertretenen Institutionen berichten über seine beruflichen Stationen. Fachkollegen würdigen seine große Forschungsleistung auf den Gebieten der Strafrechtsdogmatik, der Strafrechtsvergleichung, des internationalen und europäischen Strafrechts sowie seine Verdienste um die Verbindung von Strafrecht und Kriminologie.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Hans-Heinrich Jescheck ist einer der herausragenden Strafrechtswissenschaftler der europäischen Nachkriegszeit. Als Gründer des Freiburger Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht prägte er dessen weltweite Reputation vor allem durch Strafrechtsvergleichung sowie durch die Zusammenarbeit von "Strafrecht und Kriminologie unter einem Dach". Der damit institutionalisierte strafrechtlich-kriminologische Forschungsansatz sowie seine Vision einer Strafrechtsvergleichung als "Brücke zur Welt" und als Grundlage einer universalen Strafrechtswissenschaft sind heute im Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht die zentralen Instrumente zur Lösung der neuen strafrechtlichen Probleme von Globalisierung und Risikogesellschaft.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Dieser Band widmet sich dem strafrechtlichen Umgang Südafrikas mit seiner Apartheidvergangenheit. Das Land nimmt im Rahmen der juristischen Transitionsforschung einen besonderen Platz ein, da es ein neues Modell der Aufklärung von Systemunrecht entwickelte. Es stellte sich seiner Vergangenheit in zweifacher Weise. Zunächst strengten mehrere Staatsanwälte zu Beginn der neunziger Jahre - also noch vor dem eigentlichen politischen Systemwechsel - Strafverfahren gegen einzelne Sicherheitskräfte an. Darüber hinaus setzte das erste demokratisch gewählte Parlament im Jahr 1995 eine Wahrheits- und Versöhnungskommission ein. Die Autorin beschreibt die historische Entwicklung des Apartheidregimes, die Apartheidverbrechen und den anschließenden Umgang mit dem schweren Unrecht. Dabei wird analysiert, wie es dazu kam, dass Täter Amnestie beantragten und vor der Kommission ihre Beteiligung an politischen Verbrechen einräumten.
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