Leitfaden für Arbeitslose

Leitfaden für Arbeitslose von Arbeitslosenprojekt TuWas, Hammer,  Andreas, Stascheit,  Ulrich, Steinmeyer,  Horst, Winkler,  Ute
Die 36. Auflage bringt den Leitfaden auf den Stand März 2022. Anders als bei der 2020 erschienenen Vorauflage hat der Gesetzgeber seitdem das SGB III kaum verändert. Lediglich die COVID-19-Pandemie hinterließ Spuren; insbesondere bei der Regelung des Kurzarbeitergelds. Diese zeitlich möglicherweise auslaufenden Änderungen sind im Kapitel K auf dem Stand des »Gesetzes zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderer Leistungen« vom 23. März 2022 berücksichtigt. Die Digitalisierung schreitet voran und macht auch vor der Arbeitslosenversicherung nicht halt. Seit 1927, also seit es die Arbeitslosenversicherung in Deutschland gibt, mussten sich Arbeitslose persönlich im Arbeitsamt bzw. in der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Das hat der Gesetzgeber jetzt geändert. Seit dem 1.1.2022 genügt eine elektronische Arbeitslosmeldung im Fachportal der Bundesagentur. Der Gang zur Arbeitsagentur ist also nicht mehr nötig. Die Rechtsprechung ist auf dem Stand März 2022 eingearbeitet. Eine für viele Arbeitslose wichtige Frage hat das BSG mit Urteil vom 4.3.2021 – B 11 AL 5/10 R geklärt: Lange war streitig, ob Rückforderungsansprüche der Behörden in vier Jahren oder in 30 Jahren verjähren. Jetzt gilt: Rückforderungsansprüche der Bundesagentur für Arbeit verjähren in vier Jahren; erst Vollstreckungsversuche können, wenn sie bestandskräftig werden, die Verjährungsfrist auf 30 Jahre verlängern. Die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit, die eine einheitliche Praxis der Agentur für Arbeit gewährleisten sollen, sind auf neuestem Stand berücksichtigt. Einen Überblick über die Förderinstrumente der Bundesagentur für Arbeit für Jugendliche und erwachsene Flüchtlinge aus der Ukraine finden Sie unter: https://www.fluechtlingsrat-thr.de/sites/fluechtlingsrat/files/news/2022/2203 08_Übersicht_Förderinstrumente.pdf.
Aktualisiert: 2022-05-26
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Leitfaden für Arbeitslose

Leitfaden für Arbeitslose von Arbeitslosenprojekt TuWas, Hammer,  Andreas, Stascheit,  Ulrich, Steinmeyer,  Horst, Winkler,  Ute
Die 35. Auflage bringt den Leitfaden auf den Stand 1. Juni 2020. Folgende seit der letzten Auflage eingetretene wichtige Änderungen des SGB III durch den Gesetz- und Verordnungsgeber sind berücksichtigt: Das »Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (Qualifizierungschancengesetz)« vom 18. Dezember 2018. Durch dieses Gesetz wurde die Anwartschaftszeit ab 1. Januar 2020 von 24 auf 30 Monate erweitert. Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wurde um 0,4 Prozentpunkte gesenkt und per Verordnung um zusätzliche 0,1 Prozentpunkte befristet bis Ende 2022. Der Beitrag liegt seit 1. Januar 2020 bei 2,4 statt zuvor 3 Prozent. Gleichzeitig wurde die für die Berechnung des Alg I maßgebliche Sozialversicherungspauschale (§ 153 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB III) zu Gunsten der Alg I-Berechtigten von 21 % auf 20 % gesenkt. Außerdem erleichterte das »Qualifizierungschancengesetz« die Weiterbildung von beschäftigten Arbeitnehmern. Im Rahmen des »Gesetzes zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Sozialschutz-Paket II)« vom 20. Mai 2020 wurde beschlossen, dass Alg I drei Monate länger auszuzahlen. Das gilt für Leistungsberechtigte, deren Alg I-Anspruch zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember 2020 endet. Durch das »Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes« vom 8. Juli 2019 wurden die Bedarfssätze und Freibeträge bei beiden Leistungen parallel zu den Erhöhungen beim BAföG angehoben. Gleichzeitig wurde die Struktur der Bedarfssätze beim Ausbildungsgeld vereinfacht. Zeitlich befristete Änderungen haben den Bezug von Kug in der Corona-Krise erleichtert. Die Änderungen sind in folgenden Gesetzen und Verordnungen geregelt: – »Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen fürs das Kurzarbeitergeld« vom 13. März 2020; – »Verordnung über Erleichterungen der Kurzarbeit« von 25. März 2020; – »Kurzarbeitergeldbezugsdauerverordnung« vom 16. April 2020; – »Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung« vom 20. Mai 2020; – »Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Sozialschutz-Paket II)« vom 20. Mai 2020. Um Beschäftigte den Strukturwandel besser meistern zu lassen, wurde das »Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung« vom 20. Mai 2020 geschaffen. Die BA kann jetzt – in weiterem Umfang als bisher – Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der notwendigen Weiterbildung Beschäftigter unterstützen. Auch Maßnahmen der Ausbildungsförderung sind durch dieses Gesetz verbessert und durchschaubarer geworden. Die Rechtsprechung – insbesondere des BSG – ist bis Ende Mai 2020 eingearbeitet.
Aktualisiert: 2022-05-20
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Leitfaden für Arbeitslose

Leitfaden für Arbeitslose von Arbeitslosenprojekt TuWas, Hammer,  Andreas, Stascheit,  Ulrich, Steinmeyer,  Horst, Winkler,  Ute
Die 34. Auflage bringt die Rechtsprechung auf den Stand 1. Juli 2018. In dem seit der letzten Auflage verstrichenen Jahr war – nicht zuletzt wegen Bundestagswahl und monatelanger Koalitionsverhandlungen – Ebbe in der Bundesgesetzgebung. Dennoch erfordern die Nachwehen des Bundesteilhabegesetzes eine grundlegende Umarbeitung des Kapitels Q – Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben: Die am 1.1.2018 in Kraft getretene zweite Stufe (von insgesamt vier Stufen) dieses Gesetzes brachte insbesondere eine – in Anlehnung an die UN-Behindertenrechtskonvention – Neudefinition des Begriffs der Behinderung, neue Zuständigkeitsregelungen, die Einführung eines Teilhabeplanverfahrens, des Teilhabeplans und der Teilhabekonferenz. Weitere Änderungen erfolgten beim Persönlichen Budget und bei der Regelung der Erstattung selbstbeschaffter Leistungen. Im Kapitel I – Sperrzeiten sind drei wichtige neue BSG-Entscheidungen eingearbeitet: – Die umstrittene Frage, wann die Sperrzeit beginnt, deren Anlass sich vor Eintritt der Arbeitslosigkeit ereignet hat, hat das Gericht für die Sperrzeit wegen der verspäteten Arbeitsuchmeldung (§ 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 SGB III) zu Ungunsten der Versicherten entschieden: die Sperrzeit beginnt erst mit der Arbeitslosigkeit (BSG vom 13.3.2018 – B 11 AL 12/17 R). Die Entscheidung betrifft auch die Sperrzeiten wegen einer Arbeitsablehnung und eines Meldeversäumnisses während der Zeit zwischen Arbeitsuchmeldung und Arbeitslosigkeit ( § 159 Abs. 1 Satz Nr. 2 und 6 SGB III). – Schließt ein Arbeitnehmer einen Altersteilzeitvertrag mit der festen und auch realistischen Absicht, nach dem Ende der Teilzeit in Rente zu gehen, tritt keine Sperrzeit ein, wenn er seine Absicht ändert und doch Alg beantragt (BSG vom 12.9.2017 – B 11 AL 25/16 R). – Wir haben schon zur Zeit des Arbeitsförderungsgesetzes die Ansicht vertreten, dass nur eine Sperrzeit eintreten darf, wenn die BA an einem Tag mehrere Vermittlungsvorschläge anbietet. Das BSG vom 3.5.2018 – B 11 AL 2/17 R hat das jetzt bestätigt und auch kurz hintereinander folgende Vorschläge einbezogen. Die am 28.5.2018 in Kraft getretene EU-Datenschutz-Grundverordnung wurde im Kapitel W – Datenschutz und Informationsfreiheit berücksichtigt. Stärker verändert – und hoffentlich verbessert – wurden zudem – das Kapitel G – Anrechnung von Nebeneinkommen; – das Kapitel R – Eingliederungszschüsse.
Aktualisiert: 2020-07-09
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Kündigungsrecht

Kündigungsrecht von Ascheid,  Reiner, Backhaus,  Ludger, Biebl,  Josef, Greiner,  Stefan, Hesse,  Dirk, Kiel,  Heinrich, Koch,  Ulrich, Künzl,  Reinhard, Linck,  Rüdiger, Meßling,  Miriam, Moll,  Wilhelm, Preis,  Ulrich, Rolfs,  Christian, Schmidt,  Ingrid, Seidel,  Ralf, Steffan,  Ralf, Steinmeyer,  Horst, Vossen,  Reinhard, Wennmacher,  Norbert
Zum Werk Der Großkommentar bietet dem Praktiker umfassende Informationen zum gesamten Recht der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Abgedeckt sind die Bereiche: - Ordentliche und außerordentliche Kündigung von Arbeitsverträgen - Anfechtung von Arbeitsverträgen - Aufhebungsverträge - Befristung - Kündigungsschutz in der Insolvenz - Sozialrechtliche Folgen - Steuerrechtliche Aspekte - Europäisches Arbeitsrecht Die Grundlagen werden eingehend erläutert, z.B.: Grundbegriffe des Kündigungsrechts; Grundprinzipien des Kündigungsschutzrechts. Kommentiert werden alle relevanten Vorschriften aus: Kündigungsschutzgesetz mit allen Änderungen des Gesetzes zu Reformen am Arbeitsmarkt; Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung; Arbeitsgerichtsgesetz; Arbeitsplatzschutzgesetz; Arbeitsschutzgesetz; Arbeitssicherheitsgesetz; Aufhebungsvertrag; Bergmannsversorgungsscheingesetze Niedersachsen; NRW, Saarland; Berufsbildungsgesetz; Bundesdatenschutzgesetz; Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz; Betriebsverfassungsgesetz; BGB; Bundes-Immissionsschutzgesetz; Bundespersonalvertretungsgesetz; Grundgesetz; Heimarbeitsgesetz; Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit wissenschaftlichem Personal an Forschungseinrichtungen; Insolvenzordnung; Kirchenrecht; Mitbestimmungsgesetz; Mutterschutzgesetz; PflegezeitG; SGB VII - Gesetzliche Unfallversicherung; SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen; Sprecherausschussgesetz; Sonderregelung 2 y BAT; Teilzeit- und Befristungsgesetz; §§ 30 - 34 TVöD; Umwandlungsgesetz; NATO-Zusatzabkommen Art. 56; Wissenschaftszeitvertragsgesetz. Vorteile auf einen Blick - aktueller Großkommentar - vertiefte Kommentierung des praktisch wichtigsten Bereichs des Arbeitsrechts - umfangreiche Kommentierungen der Nebengesetze Zur Neuauflage Die 5. Auflage bringt den Kommentar wieder auf den aktuellen Stand im gesamten Bereich des Kündigungsrechts. So wurden zahlreiche höchstrichterliche Entscheidungen ebenso wie richtungweisende Instanzgerichtsurteile ausgewertet und um eine reichhaltige Auswahl an Aufsätzen zum Gesamtbereich des Kündigungsrechts erweitert. Schwerpunkte waren neben der Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes unter anderem: - Rücktritt vom Aufhebungsvertrag, insbesondere bei Insolvenz des Arbeitgebers - Klageverzicht im Aufhebungsvertrag - Auswirkungen der EuGH-Rechtsprechung auf den Mutterschutz - Mutterschutz und AGG - Elterngeld Plus, erweiterte Elternzeit und Konsequenzen für den Kündigungsschutz - Kündigungsschutz im novellierten Pflege- und Familienpflegezeitgesetz - die neue Missbrauchs-Rechtsprechung von EuGH und BAG zur Befristungskontrolle bei Kettenverträgen Zudem überzeugt der Kommentar gegenüber anderen Kommentaren mit hoher Übersichtlichkeit und guter Lesbarkeit. Zielgruppe Für Rechtsanwälte, Richter, Betriebsräte, Personalbüros, Hochschullehrer.
Aktualisiert: 2020-09-17
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