Das Wahlrecht der Ersten Republik

Das Wahlrecht der Ersten Republik von Posch,  Gernot, Strejcek,  Gerhard
Am 16. Februar 1919 fanden die Wahlen zur konstituierenden Nationalversammlung der Republik Deutschösterreich statt. Sie brachten – mit der Einführung des Frauenwahlrechts und des Verhältniswahlsystems – wesentliche Neuerungen für die staats- und gesellschaftspolitische Entwicklung. Das vorliegende Buch spürt diese politisch und juristisch spannenden Anfänge der heute selbstverständlichen Errungenschaften auf: - Wahlordnung zur konstituierenden Nationalversammlung (WKNV) o parlamentarische Entstehung der WKNV o Neuerungen und Schwächen der WKNV - Wahlordnung für die Nationalversammlung 1920 - Wahlrecht im B-VG 1920 - die erste „NRWO“: Wahlordnung für den Nationalrat 1923 - B-VG-Novelle 1929: Änderung der Wahlverfassung, Ständige Wählerverzeichnisse, Bürgerlistengesetz Im Anhang finden sich die WKNV und Nebengesetze im Wortlaut zum Nachlesen.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Das Wahlrecht der Ersten Republik

Das Wahlrecht der Ersten Republik von Posch,  Gernot, Strejcek,  Gerhard
Am 16. Februar 1919 fanden die Wahlen zur konstituierenden Nationalversammlung der Republik Deutschösterreich statt. Sie brachten – mit der Einführung des Frauenwahlrechts und des Verhältniswahlsystems – wesentliche Neuerungen für die staats- und gesellschaftspolitische Entwicklung. Das vorliegende Buch spürt diese politisch und juristisch spannenden Anfänge der heute selbstverständlichen Errungenschaften auf: - Wahlordnung zur konstituierenden Nationalversammlung (WKNV) o parlamentarische Entstehung der WKNV o Neuerungen und Schwächen der WKNV - Wahlordnung für die Nationalversammlung 1920 - Wahlrecht im B-VG 1920 - die erste „NRWO“: Wahlordnung für den Nationalrat 1923 - B-VG-Novelle 1929: Änderung der Wahlverfassung, Ständige Wählerverzeichnisse, Bürgerlistengesetz Im Anhang finden sich die WKNV und Nebengesetze im Wortlaut zum Nachlesen.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Gelebtes Recht – 29 Juristenporträts Mit 20 Porträtzeichnungen von Ulli Klepalski

Gelebtes Recht – 29 Juristenporträts Mit 20 Porträtzeichnungen von Ulli Klepalski von Clari,  Gabriella, Frühwirth,  Angelika, Klepalski,  Ulli, Luf,  Gerhard, Posch,  Gernot, Potz,  Richard, Reiter-Zatloukal,  Ilse, Schlintner,  Christoph, Strejcek,  Gerhard
In der Welt des Rechts zu leben und tätig zu sein, bedeutet mehr als Urteile zu fällen oder juristische Abhandlungen zu verfassen. Die hier zusammengetragenen Kurzbiographien zeigen Juristinnen und Juristen, die in sehr unterschiedlicher Weise, aber allesamt mit großer Begabung ans Werk gingen. Darunter sind „klassische“ Rechtswissenschafterinnen und -wissenschafter vertreten, die vornehmlich rechtsdogmatische Arbeiten verfassten (u. a. Edmund Bernatzik, Karl Braunias, Heinrich Lammasch, Charlotte Leitmaier), aber auch besonders vielseitige, die sowohl in der Wissenschaft als auch in der literarischen Welt Erfolg hatten und haben (Max Eugen Burckhard, Anton Wildgans, Ingeborg Gampl), und wieder andere, die vornehmlich als Literaten bekannt wurden (Dino Buzzati-Traverso, E. T. A. Hoffmann). Manche von ihnen überschritten die Grenzen ihres Fachs, wie z. B. die zur Volkswirtschaftspolitik (Martha Stephanie Browne) oder zur Soziologie (Eugen Ehrlich). Zwei waren neben ihrer richterlichen Tätigkeit auch Schriftsteller und sogar Burgtheater-Direktoren (Max Eugen Burckhard, Anton Wildgans). Besonderes Augenmerk gilt herausragenden Frauen, unter denen Emilie Kempin als Pionierin der Rechtswissenschaft in die Geschichte einging. Ihr wurde die Lehrbefugnis vorenthalten, während andere (Martha Stephanie Braun, Charlotte Leitmaier, Ingeborg Gampl) als Professorinnen wirkten. Vereint sind 29 Porträts bemerkenswerter Persönlichkeiten, die einen Begriff von der Vielfalt des Juristenberufs vermitteln. Illustriert wurde das Buch von der Wiener Künstlerin Ulli Klepalski.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Gelebtes Recht – 29 Juristenporträts Mit 20 Porträtzeichnungen von Ulli Klepalski

Gelebtes Recht – 29 Juristenporträts Mit 20 Porträtzeichnungen von Ulli Klepalski von Clari,  Gabriella, Frühwirth,  Angelika, Klepalski,  Ulli, Luf,  Gerhard, Posch,  Gernot, Potz,  Richard, Reiter-Zatloukal,  Ilse, Schlintner,  Christoph, Strejcek,  Gerhard
In der Welt des Rechts zu leben und tätig zu sein, bedeutet mehr als Urteile zu fällen oder juristische Abhandlungen zu verfassen. Die hier zusammengetragenen Kurzbiographien zeigen Juristinnen und Juristen, die in sehr unterschiedlicher Weise, aber allesamt mit großer Begabung ans Werk gingen. Darunter sind „klassische“ Rechtswissenschafterinnen und -wissenschafter vertreten, die vornehmlich rechtsdogmatische Arbeiten verfassten (u. a. Edmund Bernatzik, Karl Braunias, Heinrich Lammasch, Charlotte Leitmaier), aber auch besonders vielseitige, die sowohl in der Wissenschaft als auch in der literarischen Welt Erfolg hatten und haben (Max Eugen Burckhard, Anton Wildgans, Ingeborg Gampl), und wieder andere, die vornehmlich als Literaten bekannt wurden (Dino Buzzati-Traverso, E. T. A. Hoffmann). Manche von ihnen überschritten die Grenzen ihres Fachs, wie z. B. die zur Volkswirtschaftspolitik (Martha Stephanie Browne) oder zur Soziologie (Eugen Ehrlich). Zwei waren neben ihrer richterlichen Tätigkeit auch Schriftsteller und sogar Burgtheater-Direktoren (Max Eugen Burckhard, Anton Wildgans). Besonderes Augenmerk gilt herausragenden Frauen, unter denen Emilie Kempin als Pionierin der Rechtswissenschaft in die Geschichte einging. Ihr wurde die Lehrbefugnis vorenthalten, während andere (Martha Stephanie Braun, Charlotte Leitmaier, Ingeborg Gampl) als Professorinnen wirkten. Vereint sind 29 Porträts bemerkenswerter Persönlichkeiten, die einen Begriff von der Vielfalt des Juristenberufs vermitteln. Illustriert wurde das Buch von der Wiener Künstlerin Ulli Klepalski.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Der unvollendete Staat

Der unvollendete Staat von Strejcek,  Gerhard
Adolf Julius Merkl war als enger Mitarbeiter des Staatskanzlers Karl Renner ein „Insider“ des republikanisch-österreichischen Verfassungsrechts. Mit seiner 1919 im Druck erschienenen Habilitationsschrift „Die Verfassung der Republik Deutschösterreich“ setzte er dem jungen Staat ein rechtswissenschaftliches Denkmal, das bis heute Beachtung findet. Merkl wollte seine Studie als „kritisch-systematischen Grundriss“ einer republikanischen Verfassung verstanden wissen, obwohl er sich bewusst war, dass die im November 1918 und März 1919 ergangenen Grundgesetze nur Rumpfcharakter hatten. Dennoch bestand eine der erstaunlichen Leistungen des wirtschaftlich und politisch ungefestigten Staates darin, binnen kurzem die wichtigsten Institutionen (neu) zu regeln, darunter das demokratische Wahlrecht zur konstituierenden Nationalversammlung unter der Beteiligung von Frauen. Dem Parlament gelang schließlich im Oktober 1920 trotz Zerbröckelns der Koalition, die bundesstaatliche Verfassung (B-VG 1920) zu beschließen. In vielerlei Hinsicht blieb aber die Republik Deutschösterreich (ab September 1919: Österreich) ein „unvollendeter Staat“, wie die hier vorgelegte Arbeit zeigt, die eine eigenständige Analyse der Verfassung beinhaltet, aber auch als Hommage an Merkls gelungenen Grundriss konzipiert ist.
Aktualisiert: 2023-05-02
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Franz Kafka und die Unfallversicherung

Franz Kafka und die Unfallversicherung von Strejcek,  Gerhard
Franz Kafkas literarische Werke stehen immer wieder im Mittelpunkt der wissenschaftlichen Betrachtung. Dass Kafka jedoch nicht nur ein genialer Autor, sondern auch ein hervorragender Versicherungsjurist war, ist weniger bekannt. Gerhard Strejcek, selbst habilitierter Rechtswissenschaftler, beschreibt daher im vorliegenden Buch Kafkas beruflichen Werdegang von seiner Anstellung bei der „Assicurazioni Generali“ bis zu seiner Tätigkeit bei der Arbeiter-Unfallversicherung und erläutert außerdem Kafkas konkrete juristische Aufgaben vor dem Hintergrund der jeweils gültigen Rechtsordnung. Parallel dazu zeigt der Autor Verbindungen und wechselseitige Beeinflussungen von Kafkas literarischen Werken und seiner beruflichen Tätigkeit auf. Somit trägt dieses Buch dazu bei, den „amtlichen“ Kafka und damit auch dessen Literatur besser erfassen und verstehen zu können.
Aktualisiert: 2021-07-01
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Besonderes Verwaltungsrecht

Besonderes Verwaltungsrecht von Kolonovits,  Dieter, Muzak,  Gerhard, Perthold,  Bettina, Piska,  Christian, Strejcek,  Gerhard
Das Besondere Verwaltungsrecht umfasst eine nahezu unüberschaubare Fülle an teilweise ganz unterschiedlichen Rechtsgebieten. Ein gewisser Hang zur Überregulierung und Detailreichtum macht es immer schwieriger, einen Überblick über die zentralen Strukturen und Inhalte zu bewahren. Das vorliegende Handbuch stellt die wichtigsten Gebiete des Besonderen Verwaltungsrechts praxisorientiert, übersichtlich und systematisch dar und gewährleistet dem unter Zeitdruck stehenden Anwalt und praktisch tätigen Juristen ebenso wie dem prüfungsfokussierten Studenten eine rasche und gezielte Orientierung im Dschungel der Materien. Hervorhebungen und Grafiken illustrieren zentrale Inhalte und Mechanismen des jeweiligen Rechtsgebiets und erleichtern das Verständnis des Systems.
Aktualisiert: 2023-04-05
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Der unvollendete Staat

Der unvollendete Staat von Strejcek,  Gerhard
Adolf Julius Merkl war als enger Mitarbeiter des Staatskanzlers Karl Renner ein „Insider“ des republikanisch-österreichischen Verfassungsrechts. Mit seiner 1919 im Druck erschienenen Habilitationsschrift „Die Verfassung der Republik Deutschösterreich“ setzte er dem jungen Staat ein rechtswissenschaftliches Denkmal, das bis heute Beachtung findet. Merkl wollte seine Studie als „kritisch-systematischen Grundriss“ einer republikanischen Verfassung verstanden wissen, obwohl er sich bewusst war, dass die im November 1918 und März 1919 ergangenen Grundgesetze nur Rumpfcharakter hatten. Dennoch bestand eine der erstaunlichen Leistungen des wirtschaftlich und politisch ungefestigten Staates darin, binnen kurzem die wichtigsten Institutionen (neu) zu regeln, darunter das demokratische Wahlrecht zur konstituierenden Nationalversammlung unter der Beteiligung von Frauen. Dem Parlament gelang schließlich im Oktober 1920 trotz Zerbröckelns der Koalition, die bundesstaatliche Verfassung (B-VG 1920) zu beschließen. In vielerlei Hinsicht blieb aber die Republik Deutschösterreich (ab September 1919: Österreich) ein „unvollendeter Staat“, wie die hier vorgelegte Arbeit zeigt, die eine eigenständige Analyse der Verfassung beinhaltet, aber auch als Hommage an Merkls gelungenen Grundriss konzipiert ist.
Aktualisiert: 2022-01-21
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Der Verfassungsgerichtshof als Wahlgericht

Der Verfassungsgerichtshof als Wahlgericht von Strejcek,  Gerhard, Urban,  Daniela
Der Verfassungsgerichtshof und die Wahlanfechtung Die Wahlgerichtsbarkeit ist stärker denn je in den Fokus öffentlicher Beachtung und Beobachtung geraten, besonders zuletzt durch die Erkenntnisse des Verfassungsgerichthofes vom 13.6.2016, W I-22/2015 (Aufhebung der Bezirksvertretungswahl für den 2. Wiener Gemeindebezirk) und vom 1.7.2016, W I-6/2016 (Aufhebung der Stichwahl der Bundespräsidentenwahl). Im Idealfall kann der VfGH als Wahlgericht die Rechtskultur bei der Abhaltung demokratischer Veranstaltungen (indirekt) positiv beeinflussen, die Fairness der Beteiligten einmahnen und die Akribie der Wahlbehörden bei der Auszählung und Vorkontrolle fördern. Damit wird auch der VfGH als Staatsorgan selbst zu einem Förderer und Garanten der Demokratie. Rechtzeitig vor dem großen Republikjubiläum 2018 erscheint diese aktuelle Kompilation der Rechtsprechung des VfGH als Wahlgericht.
Aktualisiert: 2022-01-06
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Wirtschaft, Welthandel und Recht

Wirtschaft, Welthandel und Recht von Strejcek,  Gerhard
Was hat eine akademische Ausbildungsstätte, die vor einem Jahrhundert eröffnet wurde, mit AEUV, CETA, TTIP und WTO zu tun? Mehr als es auf den ersten Blick scheinen würde, denn alle diese internationalen Verträge beruhen auf dem Prinzip des freien Warenhandels und dem Abbau von Handelshemmnissen für den Import und Export. Der Wunsch, im Reigen der großen internationalen Akteure des Welthandels wie Großbritannien, Deutschland und den USA mitspielen zu können und die eher bescheidene Handelsbilanz aufzubessern, war ausschlaggebend für die Initiierung einer hochgradigen Ausbildung von Wirtschaftsakademikern in Österreich, die 1898 mit der Exportakademie im k.k. Handelsmuseum in der Donaumonarchie begann, aber erst ab 1917 eine adäquate Heimstatt und ab 1919, in der Ersten Republik, eine angemessene, universitätsnahe Organisationsform als Hochschule für Welthandel fand. Den weiteren Aufstieg markierten das Promotionsrecht 1930 und die Umwandlung in eine Universität (WU) im Jahr 1975 sowie der Bezug zweier imposanter, wenn auch ästhetisch mit Kellers Bauwerk nicht vergleichbarer Gebäudekomplexe in der Augasse 1982 und am Welthandelsplatz in der Krieau ab 2013. Heute beherrschen wirtschaftsrelevante Themen die Medien, nicht nur im Fachmagazin von Tageszeitungen und TV. Die Rahmenbedingungen für die Abbaugesellschaft und „bad bank“ HETA, die Grenzen der Zulässigkeit der Einlagenrückgewähr, der Umfang der Rechnungshofkontrolle, die Frage der Vertretung von Beratungsunternehmen als Ein-Personen-Dienstleister in der zuständigen gesetzlichen Vertretung oder der Strukturwandel im KFZ-Einzelhandel betreffen Fragen, die in Ansätzen schon vor geraumer Zeit angerissen wurden und heute in einer Ära der Globalisierung und – paradoxer Weise auch intensivsten – Reglementierung der Wirtschaft eine Rolle spielen und einer Klärung bedürfen. Ausgangspunkt der hier vorgelegten Darstellung ist das runde (100-jährige) Jubiläum der Eröffnung des Gebäudes der ehemaligen „Hochschule für Welthandel“ in Wien-Döbling, das im Frühjahr 2017 ansteht. Vor hundert Jahren diente es noch der Urahnin der heutigen WU, der k.k. Exportakademie (ursprünglich „Exportakademie im k.k. Handelsmuseum“ in der Berggasse 16), ab dem Sommersemester 1919 dann der „Welthandel“ und ab 1975 der heute im Prater angesiedelten WU als wissenschaftliche Heimstatt. Diese maßgeblich von der Wirtschaftskammer mitfinanzierte und auf private Initiative hin entstandene Einrichtung war keineswegs nur eine bessere Abendschule für privilegierte Kaufmannskinder. Einer der Pioniere der modernen BWL, Josef Hellauer, lehrte bis zu seiner Berufung nach Berlin und Frankfurt an der Exportakademie, der weltberühmte Jurist Hans Kelsen erfüllte in der Berggasse seine ersten Lehraufträge und verfasste auf Wunsch der Akademieleitung ein Gutachten über die Aufwertung zur „Handels-Hochschule“, das in diesem Buch ausführlich behandelt wird.
Aktualisiert: 2020-04-20
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Besonderes Verwaltungsrecht

Besonderes Verwaltungsrecht von Kolonovits,  Dieter, Muzak,  Gerhard, Perthold,  Bettina, Piska,  Christian, Strejcek,  Gerhard
Das Besondere Verwaltungsrecht umfasst eine nahezu unüberschaubare Fülle an teilweise ganz unterschiedlichen Rechtsgebieten. Ein gewisser Hang zur Überregulierung und Detailreichtum macht es immer schwieriger, einen Überblick über die zentralen Strukturen und Inhalte zu bewahren. Das vorliegende Handbuch stellt die wichtigsten Gebiete des Besonderen Verwaltungsrechts praxisorientiert, übersichtlich und systematisch dar und gewährleistet dem unter Zeitdruck stehenden Anwalt und praktisch tätigen Juristen ebenso wie dem prüfungsfokussierten Studenten eine rasche und gezielte Orientierung im Dschungel der Materien. Hervorhebungen und Grafiken illustrieren zentrale Inhalte und Mechanismen des jeweiligen Rechtsgebiets und erleichtern das Verständnis des Systems.
Aktualisiert: 2021-07-01
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Rauchen im Recht

Rauchen im Recht von Strejcek,  Gerhard
Das vorliegende Werk versteht sich als ein erster Schritt zur Aufarbeitung des Tabakrechts und des Tabakmonopolrechts in rechtsdogmatischer und transdisziplinärer Betrachtung. Es umfasst das neue Tabakgesetz, verfassungsrechtliche und -historische Fragen des Tabakmonopols, sozialpolitische Aspekte, die Monopolentwicklung, einzelne Rechtsfragen der Tabakrestriktionen und eine literarische Nachlese.
Aktualisiert: 2020-02-19
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Handbuch der Grundrechte in Deutschland und Europa

Handbuch der Grundrechte in Deutschland und Europa von Baumgartner,  Gerhard, Hauer,  Andreas, Holoubek,  Michael, Jahnel,  Dietmar, Kneihs,  Benjamin, Korinek,  Karl, Kröll,  Thomas, Kucsko-Stadlmayer,  Gabriele, Lienbacher,  Georg, Merten,  Detlef, Papier,  Hans Jürgen, Pöschl,  Magdalena, Potacs,  Michael, Strejcek,  Gerhard, Wiederin,  Ewald
Insgesamt 16 Beiträge widmen sich der Entwicklung der Grundrechte in Österreich und ihren praktischen Folgen. In einem ersten Kapitel werden die Allgemeinen Grundrechtslehren behandelt. Es folgt die Darstellung der in der Verfassung verbürgten Einzelgrundrechte in den Kapiteln „Freiheit und Gleichheit“ und „Der Einzelne in Staat und Gemeinschaft“. Der praxisrelevante Schutz und die Durchsetzung der Grundrechte ist Gegenstand des letzten Kapitels. Auszüge aus den wichtigsten Verfassungstexten (Staatsgrundgesetz, Bundes-Verfassungsgesetz, Datenschutzgesetz 2000) sind in einem Anhang abgedruckt.
Aktualisiert: 2020-10-12
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Erlerntes Recht

Erlerntes Recht von Strejcek,  Gerhard
Die akademische Ausbildung von Juristinnen und Juristen hat eine lange Tradition, die bis ins Mittelalter zurückreicht. Ebenso alt wie die ersten Juristenschulen, die in Bologna und anderen oberitalienischen Städten entstanden, ist die Kritik an schlechten und unzeitgemäßen Studienbedingungen. Waren es im Mittelalter die Jesuiten, welche die nach der Stiftung Rudolfs materiell verarmte Fakultät an ihre Kandare nahmen, so ging es viel später, im 19. Jahrhundert, um die Heranbildung kaisertreuer, loyaler Juristen. Die postrevolutionären Reformen des konservativen Unterrichtsministers Thun-Hohenstein und die Anpassungen seines Nachfolgers Madeyski überstanden fast ein ganzes Jahrhundert. Nach dieser Studienordnung bewältigten berühmte Absolventen wie Hans Kelsen (Wien) oder Franz Kafka (Prag) Jus – aber auch nach ihnen noch einige Generationen von Juristinnen und Juristen bis Ende der Siebzigerjahre des zwanzigsten Jahrhunderts. Das vorliegende Werk gibt Einblick in die Entwicklung und Wurzeln der verschiedenen Ausbildungsmodelle bis zu den Auswirkungen des Bologna-Prozesses und setzt sich kritisch mit den aktuellen Gegebenheiten auseinander. Es stellt paradigmatisch die Höhe- und Tiefpunkte der Lehre und Forschung an der Wiener rechtswissenschaftlichen Fakultät von den Anfängen bis heute dar.
Aktualisiert: 2020-04-19
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Das Wahlrecht der Ersten Republik

Das Wahlrecht der Ersten Republik von Posch,  Gernot, Strejcek,  Gerhard
Am 16. Februar 1919 fanden die Wahlen zur konstituierenden Nationalversammlung der Republik Deutschösterreich statt. Sie brachten – mit der Einführung des Frauenwahlrechts und des Verhältniswahlsystems – wesentliche Neuerungen für die staats- und gesellschaftspolitische Entwicklung. Das vorliegende Buch spürt diese politisch und juristisch spannenden Anfänge der heute selbstverständlichen Errungenschaften auf: - Wahlordnung zur konstituierenden Nationalversammlung (WKNV) o parlamentarische Entstehung der WKNV o Neuerungen und Schwächen der WKNV - Wahlordnung für die Nationalversammlung 1920 - Wahlrecht im B-VG 1920 - die erste „NRWO“: Wahlordnung für den Nationalrat 1923 - B-VG-Novelle 1929: Änderung der Wahlverfassung, Ständige Wählerverzeichnisse, Bürgerlistengesetz Im Anhang finden sich die WKNV und Nebengesetze im Wortlaut zum Nachlesen.
Aktualisiert: 2023-04-01
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Handbuch der Grundrechte in Deutschland und Europa

Handbuch der Grundrechte in Deutschland und Europa von Baumgartner,  Gerhard, Eberhard,  Harald, Ennöckl LL.M.,  Daniel, Grabenwarter,  Christoph, Hauer,  Andreas, Holoubek,  Michael, Jahnel,  Dietmar, Klaushofer,  Reinhard, Kneihs,  Benjamin, Kolonovits,  Dieter, Korinek,  Karl, Kröll,  Thomas, Kucsko-Stadlmayer,  Gabriele, Lienbacher,  Georg, Merten,  Detlef, Papier,  Hans Jürgen, Pöschl,  Magdalena, Potacs,  Michael, Schäffer,  Heinz, Schulev-Steindl,  Eva, Strejcek,  Gerhard, Wiederin,  Ewald
Dieser nunmehr bereits in 2. Auflage vorliegende Teilband ergänzt den Band VII/2 zu den Grundrechten in der Schweiz und in Liechtenstein. Insgesamt 22 Beiträge widmen sich der Entwicklung der Grundrechte in Österreich und ihren praktischen Folgen. In einem ersten Kapitel werden die Allgemeinen Grundrechtslehren behandelt. Das hierauf folgende Kapitel ist mit „Freiheit, Gleichheit und justitielle Garantien“ überschrieben. Hierauf folgt eine Darstellung der politischen Rechte, der sozialen Rechte sowie des Minderheitenschutzes. Der praxisrelevante Schutz und die Durchsetzung der Grundrechte ist Gegenstand des letzten Kapitels. Auszüge aus den wichtigsten Verfassungstexten sind in einem Anhang abgedruckt. Abgerundet wird der Band durch ein detailliertes Personen- und Stichwortregister.
Aktualisiert: 2020-10-12
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Gelebtes Recht – 29 Juristenporträts Mit 20 Porträtzeichnungen von Ulli Klepalski

Gelebtes Recht – 29 Juristenporträts Mit 20 Porträtzeichnungen von Ulli Klepalski von Clari,  Gabriella, Frühwirth,  Angelika, Klepalski,  Ulli, Luf,  Gerhard, Posch,  Gernot, Potz,  Richard, Reiter-Zatloukal,  Ilse, Schlintner,  Christoph, Strejcek,  Gerhard
In der Welt des Rechts zu leben und tätig zu sein, bedeutet mehr als Urteile zu fällen oder juristische Abhandlungen zu verfassen. Die hier zusammengetragenen Kurzbiographien zeigen Juristinnen und Juristen, die in sehr unterschiedlicher Weise, aber allesamt mit großer Begabung ans Werk gingen. Darunter sind „klassische“ Rechtswissenschafterinnen und -wissenschafter vertreten, die vornehmlich rechtsdogmatische Arbeiten verfassten (u. a. Edmund Bernatzik, Karl Braunias, Heinrich Lammasch, Charlotte Leitmaier), aber auch besonders vielseitige, die sowohl in der Wissenschaft als auch in der literarischen Welt Erfolg hatten und haben (Max Eugen Burckhard, Anton Wildgans, Ingeborg Gampl), und wieder andere, die vornehmlich als Literaten bekannt wurden (Dino Buzzati-Traverso, E. T. A. Hoffmann). Manche von ihnen überschritten die Grenzen ihres Fachs, wie z. B. die zur Volkswirtschaftspolitik (Martha Stephanie Browne) oder zur Soziologie (Eugen Ehrlich). Zwei waren neben ihrer richterlichen Tätigkeit auch Schriftsteller und sogar Burgtheater-Direktoren (Max Eugen Burckhard, Anton Wildgans). Besonderes Augenmerk gilt herausragenden Frauen, unter denen Emilie Kempin als Pionierin der Rechtswissenschaft in die Geschichte einging. Ihr wurde die Lehrbefugnis vorenthalten, während andere (Martha Stephanie Braun, Charlotte Leitmaier, Ingeborg Gampl) als Professorinnen wirkten. Vereint sind 29 Porträts bemerkenswerter Persönlichkeiten, die einen Begriff von der Vielfalt des Juristenberufs vermitteln. Illustriert wurde das Buch von der Wiener Künstlerin Ulli Klepalski.
Aktualisiert: 2023-04-01
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Gelebtes Recht

Gelebtes Recht von Strejcek,  Gerhard
In der Welt des Rechts zu leben und dort tätig zu sein bedeutet mehr als Urteile zu fällen oder juristische Abhandlungen zu verfassen. Die hier zusammengetragenen Kurzbiografien und biografischen Splitter zeigen Frauen und Männer, die in sehr unterschiedlicher Weise, aber allesamt mit großer Begabung ans Werk gingen. Darunter sind „klassische“ Rechtswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler vertreten, die vornehmlich rechtsdogmatische Arbeiten verfasst haben (u.a. Bernatzik, Braunias, Lammasch, Leitmaier), aber auch besonders vielseitige, die sowohl in der Wissenschaft als auch in der literarischen Welt Erfolg haben (Burckhard, Gampl, Wildgans), und wieder andere, die vornehmlich als Literaten bekannt wurden (Buzzati, E.T.A. Hoffmann). Manche von ihnen haben fachliche Grenzen zur Rechtswissenschaft überschritten, wie z.B. die zur der Volkswirtschaftspolitik (Browne) oder der Soziologie (Ehrlich). Zwei von ihnen waren neben künstlerischen Tätigkeiten auch Richter und Burgtheaterdirektoren (Burckhard, Wildgans). All dies belegt die Vielfalt juristisch-publizistischen Schaffens. Besonderes Augenmerk gilt herausragenden Frauen, unter denen Emilie Kempin als Pionierin der Rechtswissenschaft in die Geschichte einging. Ihr wurde die Lehrbefugnis vorenthalten, während Stephanie Browne, Charlotte Leitmaier und Inge Gampl als Professorinnen wirkten. Vereint sind 29 Porträts unterschiedlicher Länge, die trotz unterschiedlicher Autorschaft ein homogenes Ganzes bilden.
Aktualisiert: 2023-03-02
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